Der Internationale Währungsfonds als Akteur internationaler Währungspolitik unter besonderer Berücksichtigung der Asienkrise 1997/98


Magisterarbeit, 2004

123 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung
1.1 Gegenstand der Arbeit
1.2 Abgrenzung des Themas
1.3 Vorgehensweise
1.4 Forschungsstand

2. Begriffsklärung und theoretische Ansätze
2.1 IWF und internationale Währungspolitik als Gegenstand der Internationalen Beziehungen
2.1.1 Der IWF als internationale Organisation bzw multilaterale Wirtschaftsorganisation
2.1.2 Internationale Währungspolitik - Theorie und historischer Abriss
2.1.2.1 Theoretische Grundlagen der Währungspolitik
2.1.2.2 Das internationale Währungssystem aus historischer Perspektive
2.2 Theorien der Internationalen Beziehungen und der Kooperation durch internationale Institutionen
2.2.1 Der Neorealismus
2.2.2. Der Neoinstitutionalismus

3. Die Entwicklung des IWF und internationale Währungspolitik bis 1997/98: Regimezerfall oder Regimewandel?
3.1 Der IWF als Wächter des Bretton-Woods-Systems (BWS)
3.1.1 Bretton Woods - Dollarstandard und der „eingebettete“ ökonomische Liberalismus
3.1.2 Der IWF und die internationale Währungspolitik in den 1950er und 1960er Jahren
3.1.3 Die Entstehung des BWS und der Akteursgrad des IWF aus Sicht des Neorealismus und des Neoinstitutionalismus
3.2 Der Funktionswandel des IWF zum Entwicklungsfinanzierer und Schuldenmanager
3.2.1 Der Kollaps der internationalen Finanzarchitektur in den 1970er Jahren
3.2.2 Der IWF in den 1970er und 1980er Jahren - Zwischen Ölschock und internationaler Schuldenkrise
3.2.3 Regimezerfall oder Regimewandel: Neorealisten vs Neoinstitutionalisten
3.3 Der IWF als marktwirtschaftlicher Reformsteuerer und Krisenmanager
3.3.1 Das Ende des Ost- / Westkonfliktes und die ökonomische Globalisierung
3.3.2 Der IWF und „Casino Capitalism“
3.3.3 IWF als Teil einer Global Governance?

4. Die Asienkrise 1997/98 als Katalysator - Marktversagen vs. Staatsversagen
4.1 Finanz- und Währungskrisen - ein altes Problem mit neuen Ausmaßen
4.2 Papiertiger? Hintergründe und Verlauf der Asienkrise
4.3 Feuerwehr oder Brandstifter? Zur Rolle des IWF in der Asienkrise
4.4 Aspekte der Reformdebatte um den IWF
5. Fazit: Zur Akteursrolle des IWF in der internationalen Währungspolitik

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Gegenstand der Arbeit

Als eine der Schattenseiten der ökonomischen Globalisierung wird das häufige Auftreten von Währungs- und Finanzkrisen angesehen, die - wie die Asienkrise 1997/98 - zu großen Schäden der betroffenen Volkswirtschaften führen:

„Prominent among the features of recent financial crises is their international scale and scope. Consider the 1997-8 crisis in Asia: not only did it engulf the entire Asian region, but its repercus- sions were felt as far away as Eastern Europe and Latin America. When the crisis reached a climax with default in Russia and the collapse of the mega-hedge fund Long-Term Capital Management in August 1998, U.S. President Clinton warned of ‘the gravest financial crisis of the postwar era.”1

Die internationale Währungspolitik ist dabei in den Brennpunkt sowohl der Politikwis- senschaften als auch der Wirtschaftswissenschaften gerückt, da dem bestehenden Welt- währungssystem mit flexiblen Wechselkursen2 eine tragende Rolle für die Destabilisie- rung und Krisenanfälligkeit der Weltwirtschaft zugesprochen wird.3 Insbesondere der Internationale Währungsfonds (IWF) als multilaterale Wirtschafts- organisation4 steht in seiner Rolle als Hüter des internationalen Währungssystems unter öffentlicher Kritik.5

„The events of the 1990s, the European currency turmoil early in the decade, the subsequent introduction of the euro, the Mexican crisis of 1994, the Asian Crisis of 1997 and the Russian crisis of 1998, have all provoked discussions of reform in the architecture of the international monetary system, and the role of the International Monetary Fund (IMF) in its orderly function. .Since its inception in 1944, the IMF has had the responsibility of being the ‘machinery’ in charge of overseeing the international monetary and financial system.”6

Im Rahmen dieser Arbeit soll die Bedeutung des IWF für die Entwicklung von Struktu- ren und Prozessen der internationalen Währungspolitik sowie seine Rolle bei der Beseiti- gung bestehender Kooperationshemmnisse im internationalen Währungssystem unter- sucht werden. Es handelt sich dabei um eine historische Analyse der Funktion des IWF unter Berücksichtigung sich wandelnder politischer und auch wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, d.h. signifikanten Einflüssen auf die Systemstruktur. Dabei sollen ausgewählte Theorien der Internationalen Beziehungen hinsichtlich ihrer Erklärungskraft über die Bedeutung von internationalen Organisationen am Beispiel des IWF überprüft werden. Der Untersuchung sind dabei folgende Hypothesen vorangestellt.

(1) Der IWF nimmt in der internationalen Währungspolitik die Rolle eines „kollekti- ven“ Akteurs ein7, da es im gemeinsamen Interesse seiner Mitgliedsstaaten liegt ein größtmögliches Maß an währungs- und wirtschaftspolitischer Stabilität zu erhalten. Er fördert die Kooperation in der internationalen Währungspolitik.
(2) Die Akteursfunktion des IWF ist von der Interessenkonstellation der (wichtigsten) Mitgliedsstaaten abhängig, d.h. die dem Fonds zugestandene Autonomie auf dem Gebiet der Währungspolitik ist stetig im Konflikt mit nationalstaatlichen Inter- essen.
(3) Der IWF muss sich den wandelnden Rahmenbedingungen der internationalen Währungspolitik anpassen, d.h. er hat wenig Einfluss auf Systemveränderungen. Damit gehen ungewollte Positionsveränderungen einher - der Akteurscharakter des IWF ist ambivalent.
(4) Die Einflussnahme des IWF auf staatliche Währungs- und Wirtschaftspolitik steht in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Stellung eines Mitgliedstaates. Je höher die wirtschaftliche Leistungskraft eines Mitgliedes ist, desto weniger Einfluss übt der Fonds aus. Umgekehrt kann der IWF in Bezug auf wirtschaftlich schwächere Staaten relativ frei agieren.
(5) Die Asienkrise 1997/98 zeigt auf, dass der IWF mit seinen heutigen Mitteln nicht in der Lage ist globale Finanz- und Währungskrisen wirksam zu bekämpfen. Er trägt durch die Verfechtung einer radikalen, neoliberalen Wirtschaftspolitik einen großen Anteil an der Entstehung dieser Krisen und wird somit seiner Zielsetzung nicht gerecht.

1.2 Abgrenzung des Themas

Der zeitliche Schwerpunkt dieser Arbeit bezieht sich auf die Entwicklung des IWF seit seiner Gründung im Jahre 1944 bis hin zur Asienkrise in den Jahren 1997/98. Insofern handelt es sich im engeren Sinne nicht um einen Beitrag zur gegenwärtigen Reformdebat- te des IWF. Hinsichtlich der thematischen Einordnung verfolgt die vor-liegende Untersu- chung einen interdisziplinären Ansatz und führt somit die Ergebnisse der Politikwissen- schaften, der Wirtschaftswissenschaften sowie der Wirtschaftsgeschichte in einer histori- schen Analyse zusammen. Dabei liegt der Fokus auf der Funktion des IWF als multilate- raler Wirtschaftsorganisation auf dem Gebiet der internationalen Währungspolitik. Die gewählte Akteursperspektive bedingt es, dass weniger auf den IWF als Verhandlungssys- tem der Mitgliedsstaaten bzw. als Instrument einzelstaatlicher Politik eingegangen wird, sondern vielmehr auf das Agieren der Organisation gegenüber seinen Mitgliedern im ausgewählten Zeitraum.

1.3 Vorgehensweise

Im theoretischen Teil der Untersuchung wird der Internationale Währungsfonds bzw. die internationale Währungspolitik in den Kontext der Internationalen Beziehungen als Teil- disziplin der Politikwissenschaften gesetzt. Dabei wird zunächst der IWF als multilaterale Wirtschaftsorganisation in den Themenkomplex internationale Organisationen eingereiht sowie sein Aufbau und seine Funktionen aufgezeigt. Nachfolgend wird das Politikfeld der internationalen Währungspolitik unter Berücksichtigung der historischen Entwick- lung aus theoretischer Sicht dargestellt. Anschließend werden ausgewählte Theorien der Internationalen Beziehungen über zwischenstaatliche Kooperation unter Berück- sichtigung ihrer Bewertung von internationalen Institutionen ausgewertet.

Im empirischen Teil der Arbeit werden die Entwicklung der internationalen Währungspo- litik und die Akteursfunktion des IWF anhand einzelner Phasen erarbeitet. Anschließend an den jeweiligen Abschnitt werden die aus dem theoretischen Teil gewonnenen Ansätze operationalisiert und die Theorien hinsichtlich ihrer Erklärungskraft überprüft. Anhand des Fallbeispiels der Asienkrise 1997/98 wird das Verhalten des IWF und seine Bedeu- tung in einem zunehmend krisenanfälligeren Weltwährungssystem untersucht. In diesem Zusammenhang werden ausgewählte Aspekte der Reformdebatte über den IWF erörtert. In der Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der Arbeit unter Berücksichtigung der eingangs aufgestellten Thesen zusammengefasst und die Erklärungskraft der Theorien der Internationalen Beziehungen in Bezug auf den IWF kritisch gewürdigt.

1.4 Forschungsstand

Mit dem Ende des Ost-West Konfliktes Anfang der 1990er Jahre hat sich die Struktur des internationalen Systems nachhaltig geändert. Die Auflösung der seit dem Zweiten Welt- krieg bestehenden bipolaren Ordnung hat in zunehmendem Maße den Fokus der Inter- nationalen Beziehungen als Teildisziplin der Politikwissenschaften von sicherheits- politischen Fragen auf bisher eher vernachlässigte Themengebiete wie die internationale Handels- und Wirtschaftspolitik gelenkt. Die „Globalisierungsdebatte“8 zieht weite Krei- se der Politikwissenschaften in ihren Bann. Die traditionellen Themen unter dem Para- digma des „Sicherheitsdilemmas“ der Staaten, etwa die Frage der Kriegsverhinderung und der Gefahrenabwehr, weichen zunehmend Fragestellungen zu weltwirtschaftlichen Problemata.9 Auch die Theorien der Internationalen Beziehungen versuchen den Ak- teurscharakter internationaler Institutionen zunehmend in ihre Analyse einzubeziehen, auch wenn der Fokus immer noch dominierend auf dem Nationalstaat als Hauptakteur des internationalen Systems liegt. Der Neorealismus10 als die vorherrschende Strömung der Internationalen Beziehungen wird hier insbesondere vom Neoinstitutionalismus11 herausgefordert, der zwischenstaatliche Kooperation optimistischer beurteilt und ein posi- tiveres Bild der Rolle von internationalen Institutionen erzeugt. Das Periodikum Interna- tional Organization ist einer der Austragungsorte dieses wissenschaftlichen Diskurses geworden.12

Obgleich beide Theorierichtungen sich zunehmend für einzelne Politikfelder der Welt- wirtschaftsbeziehungen öffnen und sich deshalb mehr und mehr auf dem lange Zeit ver- nachlässigten Teilgebiet der Internationalen Politischen Ökonomie bewegen, fehlt es noch an Untersuchungen über die tatsächliche Leistungskraft von multilateralen Wirt- schaftsorganisationen. In Deutschland nehmen Rainer Tetzlaff und Clarissa Corički so- wie Axel Steuernagel mit ihren Untersuchungen über die Rolle von Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds eine Vorreiterstellung ein.13 Einzeluntersuchungen über den IWF im Politikfeld der internationalen Währungspolitik sucht man dagegen - mit Ausnahme des wegweisenden Werkes von Uwe Andersen aus dem Jahre 197714 - noch vergeblich. Es handelt sich hierbei um ein Desiderat der politikwissenschaftlichen For- schung. Einen historischen Überblick über den IWF bis 1989 bieten - wenn auch stark subjektiv - die Werke der IWF-Historiker Keith J. Horsefield, Margaret Garritsen de Vries und James M. Boughton.15 Weiterhin haben sich Wirtschaftshistoriker mit den Problemstellungen der internationalen monetären Kooperation befasst, wobei hier Harold James16 und Barry Eichengreen17 ertragreiche Analysen über die Entwicklung des IWF bzw. des internationalen Währungssystems bieten.

Die Quellenlage über den Internationalen Währungsfonds ist beschränkt. Der IWF öffnet nur sehr selektiv seine Archive und abgesehen von den offiziellen Publikationen werden keinerlei Verhandlungsberichte bzw. interne Dokumente veröffentlicht. Hinsichtlich der Akteursfunktion des IWF sind insbesondere die Forschungsergebnisse der Völkerrechtslehre sowie der Wirtschaftswissenschaften relevant. Die Akteursrolle des IWF ist aus völkerrechtlicher Perspektive aufgrund seines vertraglich geregelten Status als internationale Organisation, ausgestattet mit voller Völkerrechtssubjektivität, unzwei- felhaft.18 Besonders steht aber die Verletzung der staatlichen Souveränität durch die IWF- Programme im Fokus. In den Wirtschaftwissenschaften wird der IWF, ebenso wie andere multilaterale Wirtschaftsorganisationen, unter einem funktionalen Aspekt, als koordinie- rende Institution zur Errichtung, Weiterentwicklung und Stabilisierung einer internationa- len Währungsordnung angesehen.19 Wobei prominente Wirtschaftswissenschaftler wie Joseph Stiglitz die Rolle des IWF kritisieren bzw. Marktfundamentalisten wie Milton Friedman ihn sogar für obsolet halten.20

2. Begriffsklärung und theoretische Ansätze

2.1 IWF und internationale Währungspolitik als Gegenstand der Internationalen Beziehungen

Der Versuch den Untersuchungsgegenstand der Internationalen Beziehungen auf konkre- te Akteure oder Handlungsfelder mittels einer Minimaldefinition zu fokussieren scheitert vielfach an den verschiedenen Auffassungen über das Fach als akademische Disziplin:

„For some, international relations [als Untersuchungsgegenstand, der Verf.] means the diplomatic- strategic relations of states, and the characteristic focus of IR [International Relations als akademische Teildisziplin, der Verf.] is on issues of war and peace, conflict und cooperation. Other see international relations as about cross-border transactions of all kinds, political, eco- nomic and social, and IR is as likely to study trade negotiations or the operation of non-state insti- tutions such as Amnesty International as it is conventional peace talks or the workings of the United Nations.”21

Weiterhin trägt zu einer gewissen Irritation bei, dass neben dem Begriff der Internationa- len Beziehungen weitere Termini existieren, wie z.B. Internationale Politik und Weltpoli- tik22, die teilweise deckungsgleich verwendet werden. Ursächlich für die herrschende Uneinigkeit hinsichtlich der Begrifflichkeit ist vor allem die Geschichte der akademi- schen Disziplin vor dem theoretischen Hintergrund der ursprünglichen Beschäftigung mit den Ursachen von Krieg und Frieden in den vier Paradigmen Idealismus, Realismus, In- stitutionalismus und Strukturalismus.23 So führt Ulrich Menzel folgerichtig aus:

„Entsprechend dem jeweiligen paradigmatischen Verständnis werden anstelle des gebräuchlichen disziplinkundlichen Begriffs Internationale Beziehungen aber auch andere Begriffe verwendet. So sprechen Realisten auch von Internationaler Politik, Idealisten von Weltpolitik, Institutionalisten von Weltordnungspolitik bzw. neuerdings von Global Governance und Strukturalisten von Inter- nationaler Politischer Ö konomie (IPÖ) - bzw International Political Economy (IPE).“24

Deshalb soll in dieser Untersuchung - vor dem Hintergrund des Untersuchungsgegen- standes IWF bzw. internationaler Währungspolitik - die Disziplin der Internationalen Beziehungen in Anlehnung an Reinhard Meyers als Formalkonsens wie folgt definiert werden:

Internationale Beziehungen „erstreckt sich auf alle grenzüberschreitenden Aktionen und Interaktionen, die zwischen unterschiedlichen internationalen Akteuren - Internationale Organisationen, Staaten, gesellschaftliche Gruppen- oder Einzelakteure, juristische Personen usw. - stattfinden können. Ebenfalls erstreckt sie sich auf Interaktionsmuster, die aus derartigen Aktionen durch Wiederholung über einen bestimmten Zeitraum entstehen.“25

Dieser Definition folgend ergibt sich in dieser Arbeit vor dem theoretischen Hintergrund der Internationalen Beziehungen eine Zweiteilung hinsichtlich des IWF als interna- tionaler Organisation und seiner Akteursrolle in der internationalen Währungspolitik als spezifisches Interaktionsmuster zwischen unterschiedlichen internationalen Akteuren. Daher wird zunächst der IWF in den Gesamtzusammenhang der internationalen Organi- sationen eingereiht und nachfolgend die Grundlagen von internationaler Währungspolitik erörtert werden.

2.1.1 Der IWF als internationale Organisation bzw. multilaterale Wirtschaftsor- ganisation

Der Internationale Währungsfonds stellt als internationale Regierungsorganisation26 im gängigen politikwissenschaftlichen Ordnungsschema einen Typus der internationalen Organisationen dar. Hauptziel des IWF ist es nach Art. I des Gründungsübereinkommens27 die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik mittels einer ständigen Einrichtung zu unterstützen sowie die Ausweitung und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern und die Stabilität von Währungen zu fördern. Weiterhin hat er für die Errichtung und Erhaltung eines multilateralen Zahlungssystems Sorge zu tragen und die Beseitigung von Devisenbeschränkungen zu ermöglichen, sowie durch Bereitstellung allgemeiner Fondsmittel etwaige Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz von Mitgliedsstaaten zu bereinigen.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der IWF seinen Mitgliedsländern drei verschiedene Formen der Hilfestellung gewähren:28

- Finanzelle Hilfe in Form von Krediten, die zumeist mit wirtschaftspolitischen Auflagen verbunden sind.
- Überwachung und Beratung der Mitgliedsländer hinsichtlich wirtschafts- politischer Fragestellungen, welche in der Regel mit Stabilisierungsprogrammen verbunden sind.
- Bereitstellung von technischen Hilfen wie Informationsmaterialien und Aus- bildungseinrichtungen.

Demnach konzentriert sich der IWF auf den Sachbereich der wirtschaftlichen Zusam- menarbeit - im Speziellen auf die internationale Währungspolitik und hiermit zusammen- hängende Bereiche. Zur besseren Abgrenzung zu anderen internationalen Regierungsor- ganisationen wie den Vereinten Nationen (UNO) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde in dieser Arbeit - in Anlehnung an Axel Steuernagel - der IWF als multila- terale Wirtschaftsorganisation29 definiert. Diese Definition ist zweckmäßig zur funktiona- len Abgrenzung zu anderen internationalen Organisationen, gleichzeitig aber irreführend, da viele Schriften über internationale Organisationen im Allgemeinen und über den IWF im Besonderen keine Differenzierung des Terminus ‚internationale Organisation’ vor- nehmen.

So existiert in den Rechtswissenschaften keine positivrechtliche Normierung des Begriffes der internationalen Organisationen. Es existiert lediglich ein Anforderungsprofil hinsichtlich internationaler Organisationen, das sich auf drei Voraussetzungen stützt: „eine durch völkerrechtlichen Vertrag geschaffene und auf ihm beruhende Verbindung von zwei oder mehr Staaten, die Existenz mindestens eine Organs und die selbstständige Wahrnehmung eigener Aufgaben.“30

Das Gründungsübereinkommen, der völkerrechtliche Vertrag über den Internationalen Währungsfonds, die Articles of Agreement of the International Monetary Fund, wurde auf der United Nations Monetary and Financial Conference in Bretton Woods am 22. Juli 1944 von 45 beteiligten Staaten angenommen, am 27. Dezember 1945 ratifiziert und ist seitdem dreimal - 1969, 1978 und 1992 - geändert worden. Die Anzahl der Unterzeichnerstaaten ist auf aktuell 184 angewachsen. Der Anstieg der Mitgliederzahlen seit der Gründung des IWF stellt sich wie folgt dar:

Grafik 1: Anstieg der Mitgliederstaaten des IWF

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach den Daten von: James 1996, S. 602; IMF 1998, S. XVI und

IMF 2003, S. V.

Der Internationale Währungsfonds verfügt über eigene Organe, die nach Artikel IX des Abkommens de jure unabhängig von den Mitgliedsstaaten sind. Er hat somit eigene Völ- kerrechtsubjektivität mit dem Ziel die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich des Wäh- rungsrecht zu fördern und zu erhalten.31 Der Internationale Währungsfonds ist mit der selbstständigen Wahrnehmung eigener Aufgaben gemäß des Art. I des Gründungs- abkommens betraut. Die Mitgliedsstaaten haben sich dabei Regularien unterworfen, die durch Art. I, IV, V und VIII des Abkommens im Einzelnen geregelt sind. Die Organe des Währungsfonds sind nach Art. XII, Abs. 1 des Abkommens32: der Gouverneursrat, das Exekutivdirektorium und der Geschäftsführende Direktor sowie der Mitarbeiterstab.33

Der organisatorische Aufbau des IWF wird in folgender Grafik dargestellt, wobei die Än- derungen in der Organisationsstruktur anhand der Jahreszahlen kenntlich gemacht sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach: Lucke 1997, S. 44 und aktualisiert nach IMF 2003, S. XI.

Das oberste Entscheidungs- und Leitungsgremium ist der Gouverneursrat, in dem jeder Mitgliedsstaat jeweils einen Gouverneur und einen Stellvertreter entsendet. Der Gouver- neursrat ist für alle Geschäfte des IWF zuständig, die nicht ausdrücklich dem Exekutivdi- rektorium oder dem Geschäftsführenden Direktor zugewiesen sind. Er tagt einmal im Jahr und hat das alleinige Entscheidungsrecht über die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten, die Erhöhung von Mitgliedsquoten34 und die Zuteilung von Sonderziehungsrechten.35

Die laufende Geschäftsführung übernimmt das Exekutivdirektorium. Dieses Direktorium besteht aus vierundzwanzig Direktoren. Die Mitgliedsstaaten mit den höchsten Quoten und den größten Stimmrechten stellen je einen Exekutivdirektor.36 Die restlichen Exeku- tivdirektoren werden alle zwei Jahre von den Gouverneuren der anderen Mitgliedsstaaten gewählt. Zu den Aufgaben des Exekutivdirektorium gehören beispielsweise die Überwa- chung der Wirtschaftspolitik der Mitglieder und die Beschließung der Bereitstellung von Finanzmitteln an Mitgliedsstaaten. Der Geschäftsführende Direktor ist Vorsitzender des Exekutivdirektoriums. Er darf weder Gouverneur noch Exekutivdirektor sein und ist nur in bestimmten Pattsituationen stimmberechtigt. Seine wesentliche Aufgabe ist die des obersten Dienstherrn des IWF-Stabes. Er nimmt somit die Leitung der Routinedienstge- schäfte war. Der Geschäftsführende Direktor und sein Mitarbeiterstab sind internationale Beamte und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur dem Fonds verpflichtet.37 Sowohl der Gouverneursrat als auch das Exekutivdirektorium haben nach Art. XII Abs. 2 (j) die Befugnis, Ausschüsse zu errichten. Diese Ausschüsse haben die Aufgabe die genannten Organe zu beraten.

1974 wurden darüber hinaus zwei weitere Gremien des IWF geschaffen: zum einen der Interimsausschuss, der aus 24 Mitgliedern besteht und für die Überprüfungen des interna- tionalen Währungssystems und für die Analyse von Vorschlägen zur Änderung des IWF- Übereinkommens zuständig ist, und zum anderen der Entwicklungsausschuss, der über den Transfer von Ressourcen in Entwicklungsländer sowie über deren spezielle Probleme berichtet. Diese beiden Ausschüsse haben eine beratende Funktion für den Gouverneurs- rat. Der Interpretationsausschuss hat darüber hinaus die Besonderheit, dass er Wider- spruch gegen Entscheidungen des Exekutivrates einlegen kann. Ferner hat er gegenüber den beiden anderen Ausschüssen eine Sonderstellung, da er ein formelles Organ des Fonds ist.38 Im Jahr 2001 wurde das unabhängige Evaluierungsbüro gegründet, das die Aktivitäten des Fonds durch Optimierungsvorschläge unterstützt.

Die Sonderrolle des Fonds wird weiterhin deutlich durch sein enges Verhältnis zu den Vereinten Nationen, denen er als Sonderorganisation angehört. Der IWF ist ebenso wie die Weltbankgruppe39 ein integraler Bestandteil des Systems der Vereinten Nationen. Er unterliegt aber keinerlei Weisungsrecht der Vereinten Nationen. Diese Sonderstellung ist festgehalten in Art. I Abs. 2 des Abkommens zwischen den Vereinten Nationen und dem IWF, das am 15. November 1947 in Kraft gesetzt wurde.

„By reasons of the nature of its international responsibilities and the terms of its Articles of Agreement, the Fund is, and is required to function as, an independent international organiza- tion.”40

Eine Besonderheit des IWF stellen seine Privilegien dar, die er nach Art. IX des Übereinkommens besitzt: er unterliegt keiner staatlichen Gerichtsbarkeit. Der IWF besitzt damit sowohl hinsichtlich seiner juristischen Person als auch in Bezug auf seine Vermögungswerte den Status der Immunität. Dies ist insbesondere in Bezug auf seine Berichterstattung bedeutsam, da der IWF im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnisse Informationen über finanzielle Transaktionen nicht veröffentlichen muss.41 Weiterhin sind seine Archive nach Art. IX, Abs. 5 des IWF-Abkommens geschützt.

Obgleich die Organe des IWF im juristischen Sinne weitestgehend unabhängig gegenüber seinen Mitgliedsstaaten sind, dominieren in den einzelnen Organen wie im Exekutiv- direktorium nicht freie Währungsexperten, sondern Vertreter der führenden Wirtschafts- nationen. Tatsächlich ist die Besetzung der wichtigsten Organe von den Stimmenanteilen der Mitglieder abhängig. Die Stimmenverteilung richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungskraft eines Landes. Dieses Prinzip drückt sich bereits im Sitz der Organisation aus, der jeweils im Staat mit der höchsten Stimmquote liegt. Dies sind seit der Gründung des IWF die Vereinigten Staaten42, der Sitz des IWF ist seit jeher die amerikanische Hauptstadt Washington. Es zeigt sich in folgender Grafik, dass die Stimmenverteilung stets ein Spiegelbild der realen weltwirtschaftlichen Hierarchie war.

Grafik 3: Ausgewählte Quotenanteile der wichtigsten Mitglieder (G-5)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach: James 1996, S. 604; aktualisiert nach IMF 2003b.

Aus den Publikationen des IWF ist dabei nicht ersichtlich, wie einzelne Entscheidungen zustande gekommen sind, da keine Verhandlungsprotokolle veröffentlich werden, sondern nur nachträgliche, ‚geschönte’ Darstellungen.43 Insoweit werden Forschungsarbeiten über den IWF als ein Verhandlungssystem erschwert.44

Aus der völkerrechtlichen Perspektive zeigt sich, dass der IWF eine internationale Orga- nisation sui generis ist. Der IWF ist hinsichtlich seiner Aufgabengebiete auf das Gebiet der internationalen Währungspolitik beschränkt, hat aber in diesem Bereich umfassende Rechte und Vollmachten. Fraglich bleibt, inwieweit der IWF seine Zielsetzungen tatsäch- lich verfolgen konnte.

2.1.2 Internationale Währungspolitik - Theorie und historischer Abriss

Die internationale Währungspolitik lässt sich im Sinne der Definition von Meyers - als Teil der Weltwirtschaftsbeziehungen - als ein Interaktionsmuster zwischen unterschiedlichen internationalen Akteuren deuten, denn unter internationaler Währungspolitik „werden alle Aktivitäten gefasst, die auf die Gestaltung und Ausfüllung des internationalen Währungssystems gerichtet sind. Das internationale Währungssystem hat eine dienende Funktion gegenüber dem internationalen Handel und dem Kapitalverkehr. Es soll die störungsfreie Abwicklung eines ‚erwünschten’ Kapitalverkehrs und damit eine internationale Arbeitsteilung ermöglichen“.45

Unter dem Paradigma des Wirtschaftsliberalismus herrscht allgemeiner Konsens in den Wirtschaftswissenschaften, dass internationale Währungspolitik mit der Zielsetzung des freien Außenhandels einer internationalen Währungsordnung bedarf, die im Idealfall die gesamte Welt umfasst.46

2.1.2.1 Theoretische Grundlagen der Währungspolitik

Die Festlegung der nationalen Währung bzw. Geldordnung fällt in den Kompetenz- bereich der staatlichen Souveränität. Der Staat bestimmt was gesetzliches Zahlungsmittel ist.47 Dies geschieht ungeachtet der jeweiligen wirtschaftlichen Verfasstheit, ob Zentral- verwaltungswirtschaft oder Marktwirtschaft - und ist somit ein Teil staatlicher Ordnungs- politik.48 Damit ein Austausch von Gütern über die Grenzen eines Staates hinaus ermög- licht wird, muss die nationale Währung in einer bestimmten Weise austauschbar mit an- deren Währungen sein. Es stellen sich dabei drei interdependente Probleme für ein inter- nationales Währungssystem: Anpassung, Vertrauen und internationale Liquidität.

(1) Anpassung

Der freie Handel als eine Form des wirtschaftlichen Austausches drückt sich in der Zahlungsbilanz49 eines Staates aus, da in marktwirtschaftlichen Systemen keine Tauschbeziehungen bestehen, sondern Waren in Form von Währungen bezahlt werden. Kein Staat ist auf Dauer in der Lage auf Kosten von anderen Staaten zu leben bzw. bereit seinerseits andere Staaten zu unterhalten.50 Dabei ist für die Außenwirtschaftspolitik der Staaten maßgeblich, dass Forderungen und Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland nicht zu stark divergieren bzw. wie entstandene Zahlungsbilanzdefizite beseitigt werden können. Folglich besteht ein Anpassungsproblem.

Von staatlicher Seite besteht hier die Möglichkeit der Kontrolle in Form von Handels- beschränkungen durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrverboten für bestimmte Güter. Ein finanzpolitisches Instrument, das in seiner Wirkung mit Zöllen vergleichbar sind, ist die Devisenbeschränkung. Die staatliche Kontrolle setzt hier nicht bei den Gütern, sondern auf der Zahlungsebene an, indem z.B. die für den Import benötigten ausländischen Zah- lungsmittel staatlich zugeteilt werden. Die dargelegten Maßnahmen können zwar kurz- fristig zu einer Verbesserung der Zahlungsbilanz führen, langfristig sind die Folgen je- doch negativ. Eine weiteres Anpassungselement stellen freie flexible Wechselkurse51 dar. Der Wechselkurs bildet sich dabei aus der Schnittmenge von Angebot und Nachfrage und liegt somit außerhalb des Einflussbereiches staatlicher Autorität. Zahlungsbilanz- gleichgewichte werden folglich mit zeitlicher Verzögerung durch den Preismechanismus reguliert. Dieses System ist allerdings idealtypisch und kommt in der Realität kaum vor, da die Möglichkeit besteht, dass der Preis für die staatliche Währung zu niedrig ist und somit unerwünschte Auswirkungen auf das Preisniveau im Inland hat. Häufiger ist ein System der flexiblen Wechselkurse, wobei die staatlichen Währungsbehörden, in der Re- gel die Zentralbanken, durch Maßnahmen wie z.B. Stützungskäufe in den Währungs- markt eingreifen.52 Die dritte Variante ist ein Währungssystem mit stufen-flexiblen Wechselkursen, d.h. mit anpassungsfähigen Festkursen. In diesem System von relativ festen Devisenkursen wird ein bestimmtes Austauschverhältnis zu den Währungen ande- rer Staaten festgelegt. Es werden sog. Leitkurse oder auch Paritätskurse festgesetzt. Es gibt hierbei zwar einen Devisenmarkt, aber der Staat setzt bestimmte Höchst- und Nied- rigkurse fest, bis zu denen der Marktkurs vom Leitkurs abweichen kann. Die Zentralban- ken der jeweiligen Staaten intervenieren bei Über- bzw. Unterschreitung des Leitkurses, durch Währungsverkäufe bzw. -ankäufe.

(2) Liquidität

Das zweite Problem steht im Zusammenhang mit der internationalen Liquidit ä t der ver- wendeten Zahlungsmittel, d.h. die Art und der Umfang in der internationale Zahlungsmit- tel bereit stehen. Ähnlich wie bei der staatlichen Geldpolitik birgt die zu kleine oder zu große Menge an internationaler Liquidität die Gefahr einer internationalen Deflation bzw. Inflation.

(3) Vertrauen

Das dritte Problem ist das Vertrauen in ein internationales Währungssystem, d.h. die Akteure müssen sich gewiss sein, dass das System nicht einseitig Vor- und Nachteile beinhaltet. Dies kann durch bilaterale bzw. multilaterale Absprachen oder durch informelle Einigung auf eine bestimmtes Metall z.B. Gold oder Silber erfolgen.

Die Lösung dieser drei Problematiken: Anpassung, Liquidität und Vertrauen muss durch ein funktionsfähiges Währungssystem sichergestellt werden.53

Um einen freien Außenhandel54 zu gewährleisten werden folgende drei Bedingungen an ein internationale Währungsordnung gestellt:55

- Konvertibilität der Währungen
- Unbeschränkter Kapitalverkehr
- Systemkonforme Mechanismen des Zahlungsbilanzausgleichs

Voraussetzung ist dabei, dass Staaten als Entscheidungsträger ein vitales Interesse an grenzüberschreitendem Handel haben sowie die Prämisse, dass freier Handel die optimale Allokation von knappen Gütern sicherstellt, somit die allgemeine Wohlfahrt steigert. Die Grundbedingung ist ein funktionierendes Währungssystem bzw. eine Übereinkunft - in expliziter oder impliziter Form - über Regeln und Konventionen, unter denen die mone- tären Transaktionen zwischen den einzelnen Staaten abgewickelt werden. In der wirt- schaftwissenschaftlichen Theorie gibt es nach dem Wirtschaftshistoriker Richard Cooper eine große Palette unterschiedlicher Währungssysteme, die sich nach folgenden Kriterien unterscheiden lassen:56

- Art der Wechselkursbestimmung
- Art der Währungsreserven
- Grad der internationalen Kapitalmobilität

Zur Verdeutlichung sind die Kombinationsmöglichkeiten in folgender Tabelle dargestellt:

Tabelle 1: Kombinationskriterien für Währungssysteme

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Aktualisierte Darstellung nach Willms 1995, S. 152.

Die dargestellten Elemente der verschiedenen Währungssysteme - Wechselkurs, Reser- vewährung, Kapitalmobilität - lassen sich durch Kombination von jeweils einen Element der drei Spalten miteinander gewinnen. Die neoklassischen Wirtschaftswissenschaften bieten hier ein hilfreiches Instrument zur statischen Analyse der internationalen Währ- ungspolitik, es fehlt aber - wie Robert Gilpin es formuliert - „an adequate conceptual framework for the analysis and understanding of economic change and the dynamics of the global economy.“57

Auch führende Ökonomen wie Paul Krugman weisen darauf hin, dass der neoklassische Theoriebau in einem „abstract universe devoid of history and geography“ stattfindet.58 Ein Aspekt der hier nur am Rande einbezogen wird, ist auch der Paradigmenwandel in- nerhalb der Wirtschaftswissenschaften, d.h. die Entwicklung vom Keynesianismus hin zum neoklassischen Monetarismus und die damit verbundene dogmatische Bevorzugung von frei schwankenden Wechselkursen gegenüber fixierten Wechselkursen.59 So lassen sich in der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie ein Vielzahl von Kombinationen- kriterien generieren. Es ist aber die Frage inwieweit diese Systeme praktisch realisierbar sind. Deshalb wird in folgenden Abschnitt eine kurzer historischer Abriss der bisherigen Systeme erfolgen.

2.1.2.2 Das internationale Währungssystem aus historischer Perspektive

Aus historischer Sicht war das erste internationale Wechselkursystem der sog. Goldstan- dard, der sich im 19. Jahrhundert entwickelte und bis zum Ersten Weltkrieg vorhielt.60 Die Notwendigkeit zur Verständigung über eine internationale Währungsordnung resul- tierte aus der Transformation von Nationalwirtschaft zur Weltwirtschaft. Der Goldstan- dard entstand aufgrund von allein nationalen Entschlüssen ohne jede internationale Ver- einbarung.61 Es handelte sich dabei um ein System mit festen Wechselkursen, das Gold als von allen Staaten anerkannte Reservewährung nutzte und das uneingeschränkten Ka- pitalverkehr beinhaltete. Der Goldstandard wurde im Wesentlichen von den Währungs- verfassungen der Staaten geprägt, „die in der unbedingten Zusage der Regierungen bestand, inländische Zahlungsmittel auf Verlangen in bestimmte Mengen Gold zu konvertieren, und in der Freizügigkeit, Gold ungehindert ein- und auszuführen“.62 In diesem System nahm Großbritannien aufgrund seiner über Jahrhunderte währenden Rolle als wichtigster Handelsmacht und Hauptkreditgeber die zentrale Rolle ein, und die Bank von England fungierte als eine Art Weltzentralbank.63 Der Goldstandard brach jedoch im Zuge der Kriegsfinanzierung im Ersten Weltkrieges zusammen.

Nach dem Ersten Weltkrieg war die währungspolitische Situation durch die kriegsbeding- te, teilweise zurückgestaute, Inflation und infolge politischer Krisen bedingten Ströme von „heißem Geld“, sowie einer Verzerrung der realwirtschaftlichen Lage durch Repara- tionszahlungen gekennzeichnet. Erstmals entstand ein System der flexiblen Wechselkur- se, d.h. ein nomineller Wechselkurs, der sich frei nach Angebot und Nachfrage richtete. Der Versuch den Goldstandard erneuert international wieder aufzurichten scheiterte, wo- bei auf der Konferenz von Genua im Jahre 1922 erstmals ein Versuch auf internationaler Ebene unternommen wurde, ein einheitliches Währungssystem mit den Reservewährun- gen, dem britischen Pfund und dem US-Dollar, aufzubauen. Die internationale Wäh- rungs- und Wirtschaftskonferenz in London 1933 scheiterte bei der Aufgabe zumindest ein Minimum an internationaler Währungsordnung zu retten. Auch die im Zusammen- hang mit dem Young-Plan gegründete Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) als erste internationale Institution für die Währungspolitik erwies sich zunächst als inef- fektiv.64

Es entstand ein kompliziertes multipolares System aus vier heterogenen Blöcken: Erstens der Goldblock unter Führung der Vereinigten Staaten mit dem Goldstandard. Zweitens der Sterlingblock mit festen Wechselkursen und dem Pfund Sterling als Reservewährung. Drittens entstand ein mitteleuropäischer Raum mit flexiblen Wechselkursen, verschiedenen Reservewährungen und Kapitalverkehrskontrollen. Viertens bildete sich unter japanischer Führung im südostasiatischen Raum der Yen-Block.

Im Zuge der Weltwirtschaftskrise kehrten sukzessive alle Länder wieder zu einem flexi- blen Wechselkurs zurück. Insgesamt ist die Geschichte der Zwischenkriegszeit wäh- rungspolitisch betrachtet „nichts anderes als ein Bericht über fortgesetzte Versuche, das

System eines internationalen Goldstandards wieder aufzubauen, und über das endgültige Scheitern all dieser Anstrengungen“.65

Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich durch anglo-amerikanische Initiative das Bretton-Woods-System66 mit festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen, dem Dollar als Reservewährung und uneingeschränkten Kapitalverkehr.67 Dieses Währungssystem war in der ersten Version des Abkommens über den IWF in Artikel IV festgehalten.68 Nach dem Kollaps dieses Systems Anfang der siebziger Jahre ist das internationale Wäh- rungssystem stark durch weitestgehend flexible Wechselkurse gekennzeichnet, wobei einige Länder auch eine - mehr oder minder feste - Wechselkursbindung betreiben.

Im Rahmen dieser kurzen Darstellung der Hintergründe von internationaler Währungs- politik zeigt sich, das sich Währungspolitik, obgleich sie unter die staatliche Hoheits- kompetenz fällt, zugleich immer eine internationale Dimension beinhaltet, da sie Grund- lage für den transnationalen Austausch von Gütern bildet. Sofern ein Staat - und dies ist seit dem Zeitalter des Merkantilismus der Fall - einen grenzüberschreitenden Handel er- möglichen will, ist er gehalten seine nationale Währungspolitik im weitesten Sinne kom- patibel zu anderen Staaten zu halten. Obgleich es mehrmals Versuche gab, ein internatio- nales Währungssystem in expliziter Form zu schaffen, geschah dies erstmals auf überre- gionaler Ebene im Gründungsabkommen des IWF.69 Es handelte sich somit, wie die Or- ganisation selbst, um ein Novum in der Geschichte der Währungspolitik.

2.2 Theorien der Internationalen Beziehungen und der Kooperation durch internationale Institutionen

Um sich der Akteursrolle des IWF als multilateraler Wirtschaftsorganisation im spezifi- schen Interaktionsfeld der internationalen Währungspolitik theoretisch zu nähern, sollen zunächst die Theorien der Internationalen Beziehungen über die Kooperations- möglichkeiten von Staaten in internationalen Organisationen70 beleuchtet werden.

Die Kooperationstheorie ist, wie es Harald Müller formuliert, „ein altehrwürdiger Bestandteil des Nachdenkens über zwischenstaatliche Beziehungen.“71 Joseph M. Grieco definiert zwischenstaatliche Kooperation dabei wie folgt:

„International cooperation may be defined as the voluntary adjustment by states of their policies so that they manage their differences and reach some mutually beneficial outcome“72

Kooperation zwischen Staaten äußert sich in verschiedenen Prozessen der Abstimmung und Anpassung nationaler Politiken. Nach Helen Milner beinhaltet Kooperation zwei wesentliche Elemente: Sie nimmt an, dass Akteure sich zielorientiert verhalten und dass Kooperation - anders als bei den Alternativen, Inaktivität und unilaterales Verhalten - den beteiligten Akteuren Gewinne oder eine Belohnung in Aussicht stellt. Kooperation steht im Gegensatz zu Konflikt und Wettbewerb. ”73 Kooperation ist dabei ein empirisch be- legbarer Sachverhalt74 und zeigt sich anhand von internationalen Aktivitäten, die infor- melle Kommunikation, diplomatische Kontakte, Staatsbesuche, Verhandlungen, Verträge und Abkommen, Wirtschafts-, Militär- und Entwicklungshilfe, Bildung sozialer zwi- schenstaatlicher Institutionen wie Regimen und internationalen Organisationen sowie gemeinsame bzw. abgestimmte politische, militärische oder wirtschaftliche Aktivitäten und Maßnahmen umfasst.

Die zentrale Fragestellung ist dabei, wie sich Kooperationsmöglichkeiten und Kooperati- onshemmnisse in den internationalen Beziehungen analysieren lassen. Für diese Untersu- chung sind die zwischenstaatlichen sozialen Institutionen75, unter die sich der Internatio- nale Währungsfonds subsumieren lässt, relevant. Dabei sind zwei Ausprägungen zwi- schenstaatlicher Institutionen von zentraler Bedeutung: internationale Regime und inter- nationale Organisationen. Internationale Regime werden dabei wie folgt definiert:76

„Regimes can be defined as sets of implicit or explicit principles, norms, rules, and decision- making procedures which actors’ expectations converge in a given area of international relations. Principles are beliefs of fact, causation, and rectitude. Norms are standard of behaviour defined terms of rights and obligations. Rules are specific prescriptions or proscriptions of action. Deci- sion-making procedures are prevailing practices for making and implementing collective choice.”77

Internationale Regime beschränken sich nach dieser Definition auf ein spezifisches Prob- lemfeld oder auch spezifische Interaktionsmuster, wie die Nichtverbreitung von Atom- waffen, den Schutz von Menschenrechten und auch Weltwährungsbeziehungen.78 Im Unterschied dazu wirken internationale Organisationen nicht nur problemfeldbezogen, sondern können auch übergreifenden Bezug auf andere Problemfelder bzw. Regime ha- ben, wie es sich am Beispiel der Vereinten Nationen manifestieren lässt. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass internationale Organisationen „gegenüber ihrer Umwelt als oder jedenfalls wie Akteure auftreten können“.79 Diese Akteursqualität der internationa- len Organisationen ist durch ihre organische Struktur bedingt80, d.h. dem Vorhandensein einer institutionellen Struktur, der verschiedene supranationale Kompetenzen eingeräumt worden sind. Es existieren dabei drei Rollenbilder der Internationalen Organisationen: Instrument, Arena und Akteur.81

Instrument: Internationale Organisationen fungieren hierbei als ‚Als-ob’-Akteure, wo- bei das Handeln immer von ihren Mitgliedsstaaten fremdbestimmt ist.

Arena: Die Verhandlungsergebnisse, die innerhalb einer internationalen Organisa- tion erzielt worden sind, suggerieren die Existenz eines kollektiven Ak- teurs. Akteur: Internationale Organisationen sind tatsächliche Akteure, die aufgrund zu- sammengelegter oder delegierter Souveränität durch ihre Organe und A- genten zum eigenständigen Handeln gegenüber ihrer Umwelt befähigt sind.

Problematisch erscheint, dass es sich lediglich um bestimmte Sichtweisen handelt und es keine genauen Abgrenzungen zwischen den einzelnen Rollenbildern gibt. So fordert der Politikwissenschaftler Fritz Scharpf, dass man bei komplexen Akteuren „zwischen ‚kol- lektiven Akteuren’, die von den Präferenzen ihrer Mitglieder abhängig sind und von die- sen kontrolliert werden, und ‚kooperativen Akteuren’, die über ein hohes Maß an Unab- hängigkeit von den letztlichen Nutznießern ihres Handelns verfügen und deren Aktivitä- ten von Arbeitnehmern ausgeführt werden, deren eigene Interessen durch Arbeitsverträge neutralisiert werden“ unterscheidet.82 Bei der Betrachtung des IWF spiegelt sich dieser Zwiespalt wider. Die führenden Organe des IWF sind aufgrund der Entsendung ihrer Vertreter aus den Mitgliedsländern augenscheinlich von deren Interessen geleitet, wäh- rend der Stab des IWF vornehmlich mit Beamten besetzt und an die Organisation gebun- den ist. Freilich ist dies ein Problem aller akteurstheoretischen Konzepte oberhalb der individuellen Ebene. Fraglich ist, inwieweit die Theorien der Internationalen Beziehun- gen solche oder ähnliche Problemkonstellationen berücksichtigen.

Im Folgenden soll nun anhand der zwischen den beiden rationalistischen Theorien, Neo- realismus und Neoinstitutionalismus, geführten Debatte83 ein grundlegendes Verständnis für die Voraussetzungen und Bedingungen zwischenstaatlicher Kooperation durch Insti- tutionen geschaffen werden. Es werden die jeweiligen Grundannahmen der Theorieschu- len dargelegt und deren Bemessung der Bedeutung von Institutionen herauskristallisiert.

2.2.1 Der Neorealismus

Der Neorealismus wurde maßgeblich geprägt durch Kenneth Neal Waltz, der in seinem Hauptwerk Theory of International Politics 84 das internationale System als Schlüsselkonzept der Internationalen Beziehungen konstruierte. Die von Waltz geprägte Strömung wird deshalb auch als struktureller Realismus bezeichnet. Der Neorealismus findet seine theoriegeschichtliche Basis im klassischen Realismus.85

Gemäß des neorealistischen Paradigmas bildet das Sammelsurium von souveränen Staa- ten ein Staatensystem86. Der Ansatz von Waltz ist staatszentrisch87 ohne dabei die Bin- nenstruktur des Staates zu berücksichtigen. Die Grundlage bilden dabei die Beobacht- ungen der internationalen Ordnung nach den klassischen Realisten Edward Hallet Carr und Hans Joachim Morgenthau:

„Their starting point was the existence of the present state system, in which there is international anarchy in the sense of a lack of government at the international level.“88

Vor dem Hintergrund der anarchischen Struktur bietet das internationale System keine sicheren oder verlässlichen Verhaltensweisen der staatlichen Akteure. Es ergibt sich hieraus die Notwendigkeit für den Staat den Fokus auf Sicherheit und Machterhaltung (high politics) zu richten, sprich seine eigene Existenz sicherzustellen und zu erhalten. Es handelt sich um ein Selbsthilfesystem. Aufgrund des Primats der Sicherheitspolitik sind nichtstaatliche Akteure, innenpolitische Entwicklungen, ökonomische Prozesse von untergeordneter Bedeutung (low politics). Staaten sind extrem empfindlich gegenüber jeder Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit. Sie sind Positionsverteidiger und daher sind ihre Möglichkeiten zur Kooperation eingeschränkt:

„[…], states in anarchy are preoccupied with power and security, are predisposed toward conflict and competition, and often fail to cooperate even in the face of common interests.”89

Die Unsicherheit im System führt dazu, dass Staaten sich nicht nur um ihr eigenes Wohlergehen sorgen (absolute Gewinne), sondern auch stets die Verteilung im Vergleich zu anderen Staaten sehen (relative Gewinne):

„When faced with the possibility of cooperating for mutual gain, states that feel insecure must ask how the gain will be divided. They are compelled to ask not ‘Will both of us gain?’ but ‘Who will gain more?’ If an expected gain is to be divided, say, in the ratio of two to one, one state may use its disproportionate gain to implement a policy intended to damage or destroy the other. Even the prospect of large absolute gains for both parties does not elicit their cooperation so long as each fears how the other will use its increased capabilities.”90

Staaten müssen aus Sicht der Neorealisten dafür Sorge tragen, dass andere Staaten von gemeinsamer Kooperation, z.B. in internationalen Organisationen, nicht mehr profitieren als sie selbst. In Erweiterung des strukturellen Realismus legen Neorealisten wie Robert

Gilpin, Steven Krasner und Susan Strange einen stärkeren Akzent auf die ökonomische Dimension. Sie relativieren den nahezu ausschließlichen Fokus des strukturellen Realis- mus auf die sicherheitspolitische Ebene. Grundlegend ist dabei die These, dass politische Macht auf ökonomischen Ressourcen basiert und somit eine Interdependenz von Ökono- mie und Politik besteht.91 Diese Strömung wird auch als Internationale Politische Öko- nomie (IPE)92 bezeichnet und sieht sich in Tradition der klassischen Politischen Ökono- mie im Sinne von Adam Smith, John Stuart Mill oder David Ricardo.93 Seit den 1980er Jahren hat sich die Theorierichtung mehr oder weniger verselbständigt und sich zu einem eigenem Teilgebiet der Internationalen Beziehungen94 entwickelt, bestehend aus drei In- terpretationsansätzen: Liberalismus, Neomerkantilismus und Marxismus.95 Sie konzent- riert sich ebenso wie die neoliberale Regimetheorie und die Interdependenzforschung auf Fragen der Wirtschafts-, Währungs- und Handelspolitik. Dabei versucht die IPÖ die tra- ditionellen Abgrenzungen zwischen den Politikwissenschaften und den Wirtschaftswis- senschaften zu durchbrechen96:

„The definition, therefore, that I would give to the study of international political economy is that it concerns the social, political and economic arrangements affecting the global systems of produc- tion, exchange and distribution, and the mix of values reflected therein. Those arrangements are not divinely ordained, nor are they the fortuitous outcome of blind chance. Rather they are the re- sult of human decisions taken in the context of man-made institutions and sets of self-set rules and customs.97

Die Neorealisten fokussieren besonders die Interaktionen zwischen staatlicher Autorität und Märkten und die Natur dieser Interaktionen im internationalen System. So definiert Robert Gilpin die nunmehr Globale Politische Ökonomie (GPE) als „interaction of the market and such powerful actors as states, multinational firms, and international organi- zations”98. Der Territorialstaat bleibt dabei im Zentrum des internationalen Systems und ist der wichtigste Akteur sowohl in innerstaatlichen als auch internationalen Wirtschaftsbeziehungen, aber er ist nicht (mehr) der einzig relevante Akteur:

„Other significant players include the World Bank, the International Monetary Fund (IMF), and the Commission of the European Union. Despite the importance of these actors, however, I emphasize that national governments still make the primary decisions regarding economic matters; they continue to set the rules within which other actors function, and they use considerable power to influence economic outcomes.”99

Die Betonung der Relevanz von Macht in Bezug auf das Verhältnis zwischen staatlicher Autorität und Märkten ist dabei zentrales Anliegen des ökonomischen Neorealismus.

„It is power that determines the relationship between authority and market. Markets cannot play a dominant role in the way in which a political economy functions unless allowed to do so by whoever wields power and possesses authority.”100

Letztlich sieht der ökonomische Realismus internationale Organisationen als wenig be- deutend für das Funktionieren der Weltwirtschaft, so kommt Robert Gilpin zu dem Schluss:

„Moreover, what is really important for the functioning of the world economy are the rules themselves rather than the formal institutions in which they are usually embodied.”101

Eine Ausnahme bildet Steven Krasner, der der rationalistischen Schule der Regimetheorie angehört, aber nicht von den dargestellten neorealistischen Grundpositionen abweicht. Krasner betont die Bedeutung von Institutionen für die internationalen Beziehungen. Die- se sind intervenierende Variablen zwischen den Interessen der einzelnen Staaten (Macht- struktur) und deren tatsächlicher Außenpolitik (Politikergebnissen).102 Die Neorealisten übernehmen teilweise diesen Regimebegriff, beziehen diesen aber nur auf einige ausge- wählte Felder der internationalen Beziehungen wie Handel oder Weltwährungsbeziehungen.103

Eine dritte Strömung des Neorealismus, die eine enge Verknüpfung mit den genannten ökonomischen Neorealisten aufweist, ist die Theorie der „hegemonialen Stabilität“104 oder auch Hegemoniezyklentheorie, die maßgeblich von Charles Kindleberger geprägt wurde. Sie argumentiert weniger strukturalistisch als historisch und geht davon aus, dass sich die Welt seit der frühen Neuzeit keineswegs in einem Zustand der Anarchie befun- den hat, sondern phasenweise durch eine hegemoniale Ordnung geprägt war.105 Internati- onale Kooperation kann nur stattfinden, wenn es eine Hegemonialmacht gibt, die fähig und willens ist, die damit verbundenen Kooperationskosten überproportional zu tragen. Kooperation ist in diesem Sinne möglich, wenn es sich um internationale „öffentliche Güter“106, wie z.B. Frieden, eine Welthandels- oder eine Weltwährungsordnung.107 Eine Hegemonialmacht wird dadurch definiert, dass sie in Zeiträumen der Geschichte eine führende militärische bzw. wirtschaftliche Führungsposition unter den Staaten einneh- men.

„The ‘theory of hegemonic stability’ is widely discussed as an explanation for the successful operation of the international system in certain circumstances and the failure of international cooperation in other circumstances. The theory, to state it badly, claims that the presence of a single, strongly dominant actor in international politics leads to collectively desirable outcomes for all states in the international system. Conversely, the absence of a hegemon is associated with disorder in the world system and undesirable outcomes for individual states.”108

Insgesamt erscheint für Neorealisten eine internationale Kooperation nur dann möglich, wenn sie die bestehende Positionsordnung zwischen den Staaten nicht berührt. Staaten kooperieren zwar zeitweise durch internationale Kooperationen, die Kooperation reflek- tiert aber im Wesentlichen die Eigeninteressen der Staaten. Die Entstehung von internati- onalen Organisationen, so auch von multilateralen Wirtschaftsorganisationen, bedarf der Übernahme der Vorabkosten „durch einen zumindest politikfeldspezifisch mit überra- genden Machtressourcen ausgestatteten Hegemon, der durch eine Mischung von Zwang

[...]


1 Siehe Eichengreen 2002, S. 89.

2 D. h. einem System frei schwankender Kurse, die sich ohne wirtschaftspolitisch motivierte Devisen- marktinterventionen frei nach Angebot und Nachfrage bilden. Vgl. Gabler Wirtschafts-Lexikon 1997, S. 1356.

2 Vgl. Rode 2000, S. 45.

2 Unter multilateralen Wirtschaftsorganisation wird eine internationale Organisation verstanden, die in die wirtschaftlich relevanten Bereiche der internationalen Politik (Handel, Währung, Entwicklung und Umwelt) auf der Basis von allgemeingültigen Prinzipien regelnd und unterstützend eingreift. Vgl. Steu- ernagel 1997, S. 7.

2 Auch wenn sich im letzten Jahrzehnt die Kritik am IWF verstärkt hat, insbesondere durch die Globali- sierungskritiker wie z.B. die Nichtregierungsorganisationen ATTAC und WEED, steht der IWF seit sei- nem Bestehen unter dem Kreuzfeuer von Kritikern. Vgl. Williamson 1987, S. 1-12.

2 Siehe Marsh / Phylaktis 2003, S. 699.

7 Siehe Schmidt 1995, S. 21. Anders vgl. Tetzlaff 1996, S. 14.

2 Vgl. u.a. Deutscher Bundestag (Hrsg.) 2002, S. 49-60; Müller 2002, S. 7-18; Brown 2001, S. 1-11. Vgl. Hartmann 2001, S. 10-11. Siehe besonders: Rode 2000.

10 Vgl. Waltz 1979; Gilpin 2001; Grieco 1993a.

11 Vgl. Keohane 2002; Rittberger / Zangl 2003; Archer 2001.

12 Einen kurzer Überblick über die Entwicklungen findet sich in: Katzenstein / Keohane / Krasner 1998.

13 Vgl. Tetzlaff 1996; Corički 1999; Steuernagel 1997.

14 Vgl. Andersen 1977.

15 Vgl. Horsefield 1969; de Vries 1976a; de Vries 1986; Boughton 2001.

16 Vgl. James 1996; James 2000.

17 Vgl. Eichengreen 1999.

18 Vgl. Lucke 1997, S. 294.

19 Vgl. Wagner 2003, S. 60f.

20 Vgl. Stiglitz 2002.

21 Siehe Brown 2001, S. 1.

22 Vgl. Baylis / Smith (Hrsg.) 1999, S. 3.

23 Damit geht gleichzeitig die Gefahr einher, bereits zu Beginn einer wissenschaftlichen Untersuchung bereits eine der Theorienschulen gewollt oder ungewollt zu präferieren. Vgl. Brown 2001, S. 16f.

24 Siehe Menzel 2001, S.20.

25 Siehe Meyers, S. 332.

26 Als internationale Regierungsorganisation oder auch International Governmental Organisation wird nach Wichard Woyke eine durch multilateralen, völkerrechtlichen Vertrag geschaffene Staatenverbin- dung mit eigenen Organen und Kompetenzen verstanden, mit der Zielsetzung der Kooperation von mindestens zwei Staaten auf politischer und / oder wirtschaftlicher, militärischer und kultureller Ebene. Vgl. Woyke 2000, S. 190.

27 Bei der hier genutzten Fassung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds handelt es sich um die aktuell gültige Fassung. Vgl. IMF 1992, Das Originalabkommen vom 22 Juli 1944 findet sich in: IMF 1944, S. 185-214.

28 Ein Überblick über die einzelnen Hilfen befindet sich in: Driscoll 1998, S. 19ff.

29 Neben diesem Begriff existiert auch der Terminus „Internationale Wirtschaftsorganisationen“. Vgl. Altmann / Kulessa 1998.

30 Siehe Lucke 1997, S. 41.

31 Vgl. auch Lucke 1997, S. 294.

32 Vgl. zur Organisationsstruktur des IWF van Houtven 2002. 33 „ Section 1. Structure of the Fund. The Fund shall have a Board of Governors, an Executive Board, a Managing Director, and a staff, and a Council if the Board of Governors decides [ … ] that the provi- sions of Schedule D shall be applied. ” Von der theoretischen Einrichtung eines Rates auf Ministerebene (Council), der organisatorisch zwischen Gouverneursrat (Board of Governeurs) und Exekutivdirektori- um (Executive Board) angesiedelt wäre, ist bis dato kein Gebrauch gemacht worden. Vgl. Lucke 1997, S. 46 (FN 130). Vgl. auch Weigeldt 1999, S. 25.

34 Den Mitgliedsstaaten des IWF wird eine Quote zugewiesen, die sich aus einer komplizierten Berech- nung nach der Höhe des Volkseinkommens der Währungsreserven und dem Umfang des Außenhandels ergibt. Nach der Quote bemisst sich das jeweilige Stimmrecht der Mitgliedsstaaten. Die Stimmrechte basieren also nicht auf dem demokratischen Prinzip „one member - one vote“, sondern werden nach der Quote des Mitgliedsstaates also nach der Wirtschaftsstärke des Staates berechnet. Um auch den wirt- schaftlich schwachen Staaten zumindest ein gewisses Stimmrecht einzuräumen, hat jedes Land eine auf 250 Stimmen festgelegte Anzahl von Grundstimmen, die aber im Laufe der Entwicklung des IWF nicht erhöht worden ist. Hatten diese Grundstimmen im Jahre 1958 noch einen Anteil von 16 % aller Stim- men, so hatten sie im Jahre 1999 nur noch einen Anteil von 2 % der Gesamtstimmen. Vgl. Humphreys 1999, S. 266ff.

35 Die Sonderziehungsrechte (SZR) wurden von den Mitgliedsländern des IWF im Jahre 1967 geschaffen und erstmals 1970 als internationale Währungsreserven zugeteilt. Die Sonderziehungsrechte sind ein Buchkredit, den der IWF seinen Mitgliedern entsprechend ihrer Mitgliedsquoten einräumt. Vgl. Art. Sonderziehungsrechte (SZR), in: Gabler Wirtschafts-Lexikon 1997, S. 3439. Siehe weiterhin: Humph- reys 1999, S. 231ff.

36 Gegenwärtig sind dies die Vereinigten Staaten (17,14 % Stimmenanteil), Japan (6,15%), Deutschland (6,01%), Großbritannien (4,96%), Frankreich (4,96%) und Saudi Arabien (3,23%). Vgl. IMF 2003, http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/eds.htm.

37 Vgl. Lucke 1997, S. 46.

38 Vgl. Lucke 1997, S. 46 (FN 130).

39 Obgleich häufig als Weltbank tituliert, handelt es sich um eine Gruppe von verschiedenen Institutionen: der Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Finanzkooperation (IFC), der Multilateralen Investitionsgarantieorganisation (MIGA) und dem Internationalen Zentrum für die Beile- gung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Vgl. Gareis / Varwick 2003, S. 223.

40 Siehe IMF / UN 1947, S. 215.

41 Vgl. Lucke 1997, S. 50.

42 Der Geschäftsführende Direktor ist bis jetzt immer ein Europäer gewesen, was auf informelle Abspra- chen zwischen den wichtigsten Mitgliedsländern zurückzuführen ist.

43 Siehe Rode 2002, S. 110.

44 Vgl. Frankl 1991, S. 3.

45 Vgl. Andersen 2000b, S. 210.

46 Vgl. Woll, 1992, S. 245.

47 Vgl. Gabler Wirtschafts-Lexikon 1997, S. 1455.

48 Vgl. Woll 1992, S. 244. Bereits Jean Bodin hat in seinem 1576 erschienen Werk „Six livres de la re- publique“, in welchem er die Lehre des nach innen und außen souveränen Staat begründete, die Wäh- rungsbefugnisse zu den grundlegenden staatlichen Souveränitätsrechten gezählt. Vgl. Andersen 1977, S. 19.

49 Unter Zahlungsbilanz wird die systematische Darstellung aller außenwirtschaftlichen Transaktionen verstanden. Sie setzt sich zusammen aus der Leistungsbilanz, bestehend aus der Handels-, Dienstleistungs- und Übertragungsbilanz, sowie der Kapitalverkehrsbilanz, bestehend aus der Kapital- verkehrsbilanz im engeren Sinne und der Devisenbilanz. Vgl. Gabler Wirtschafts-Lexikon 1997, S. 4490f.

50 Vgl. Andersen 2000b, S. 210ff.

51 Unter Wechselkurs wird hier das Wertverhältnis zweier Währungen verstanden. Vgl. Gabler Wirt- schafts-Lexikon 1997, S. 4311.

52 Vgl. Sperber / Sprink 1996, S. 120.

53 Andersen 2000b, S. 213.

54 Zur Begründung der Notwendigkeit von internationalem Handel vgl. Wagner 2003, S. 2-9.

55 Vgl. Woll 1992, S. 245.

56 Vgl. Cooper 1987, S. 1-41.

57 Siehe Gilpin 2001, S. 103.

58 Siehe Gilpin 2001, S. 103.

59 Robert Keohane kritisiert beispielweise den Einfluss den Ökonomen auf die Wirtschaftspolitik am Bei- spiel des McCracken Berichts, der von der OECD zur Klärung der Probleme in den siebziger Jahren in Auftrag gegeben wurde. Vgl. Keohane 1978, S. 111f: “Pervading the report is the view that contempo- rary democratic governments are unwilling to exercise sufficient domestic discipline, particularly mone- tary discipline.”

60 Siehe dazu: Eichengreen 1999, S.21-66.

61 In diesem Zusammenhang sei auch auf die „Lateinische Münzunion“ verwiesen, die Mitte der 1860er Jahre von Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz initiiert worden war, letztlich aber erfolglos blieb. Vgl. Andersen 1977, S. 19.

62 Vgl. Eichengreen 1999, S. 70.

63 Vgl. Andersen 1977, S. 23.

64 Vgl. Andersen 1977, S. 25.

65 Karl Gustav Cassel, zitiert nach Jarchow / Rühmann 1993, S. 62. Siehe zu den gescheiterten Koordinie- rungsversuchen der Zwischenkriegszeit: Eichengreen 1984.

66 Unter Bretton-Woods-System (BWS) wird im Allgemeinen das internationale Währungssystem nach dem Zweiten Weltkrieg bis Anfang der 1970er Jahre verstanden. Vgl. Gabler Wirtschafts-Lexikon, 1997, S. 693.

67 Vgl. Willms 1995, S. 151.

68 Siehe IMF 1944.

69 Vgl. Spero / Hart 1997, S. 8.

70 Obgleich der IWF eingangs bereits als multilaterale Wirtschaftsorganisation definiert worden ist, muss berücksichtigt werden, dass in den Theorien der Internationalen Beziehungen aufgrund des hohen Abs- traktionsgrades nur von internationalen Organisationen im Allgemeinen bzw. noch in einer höheren Stu- fe von Institutionen gesprochen wird. Vgl. Gilpin 2001, S. 83: „Although a distinction can be made between an international institution as a formal organization, the word ‘regimes’ and the word ‘institu- tion’ are frequently used interchangeably in writings on international political economy.”

71 Vgl. Müller 1993, S. 9.

72 Siehe Grieco 1993b, S. 22.

73 Siehe Milner 1992, S. 468.

74 Vgl. Müller 1993, S.3.

75 Volker Rittberger definiert soziale Institutionen als „auf Dauer gestellte, verfestigte Verhaltensmuster in angebbaren Situationen, die auf bestimmten Normen und Regeln basieren; eine soziale Institution ist dadurch definiert, dass Akteure in wiederkehrenden Situationen bestimmten Rollenerwartungen genü- gen und damit zur Angleichung wechselseitiger Verhaltenserwartungen beitragen, also Erwartungsver- lässlichkeit zwischen zwei oder mehr interagierenden Parteien begründen.“ Siehe Rittberger / Zangl 2003, S. 22.; Jürgen Hartmann vereinfacht den Institutionsbegriff und sieht im Sinne des „rational choi- ce“ jede dauerhafte gemeinsame Problemlösung als eine Institution an. Vgl. Hartmann 2001, S. 50.

76 Während der Begriff als solcher anerkannt ist, ist der Theoriediskurs um die Entstehung und Beibehal- tung von internationalen Regimen von einer stetigen Kontroverse zwischen Neorealisten und Neolibera- len gekennzeichnet. Vgl. Krasner 1983a.

77 Siehe Krasner 1983b, S. 2.

78 Vgl. Müller 1993, S. 57. Zur Kritik an der Regimetheorie siehe: Susan Strange, Cave! Hic Dragones: A Critique of Regime Analysis, in International Organization, Vol. 36, No. 2 (Spring 1982), S. 479-497.

79 Siehe Rittberger / Zangl 2003, S. 25. Weiterhin Wolf 2003, S. 416.

80 Vgl. Müller 1993, S. 29.

81 Siehe Rittberger / Zangl 2003, S. 23 ff. Siehe auch Archer 2001, S.68-92; Thorsten Benner und Jan Martin Witte schlagen dagegen vor ein neues Leitbild für internationale Organisationen zu bilden. Dazu befürworten sie drei Rollenbilder für internationale Organisationen: Verhandlungsplattform, Wissensmanager und Implementierungsagentur. Vgl. Benner / Witte 2001, S. 1-8.

82 Siehe Scharpf 2000, S. 101.

83 Ein ausführlicher Überblick zu den verschiedenen Positionen findet sich in folgendem Sammelband: Baldwin (Hrsg.) 1993.

84 Waltz 1979.

85 Eine wesentliche Unterscheidung ist die differenziertere Sichtweise des Neorealismus in Bezug auf den Machtbegriff. Die klassischen Realisten sehen Macht vor dem Hintergrund von sicherheitsstrategischen Faktoren, während Neorealisten der wirtschaftlichen Stärke ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Be- wertung des Machtpotenzials zugestehen. Vgl. Waltz 1979, S. 129ff. Chris Brown weist daraufhin, dass einige Realisten keinen Grund sehen, der das Prefix ‘Neo’ der neueren Realismusströmungen rechtferti- gen würde. Vgl. Brown 2001, S. 44.

86 Dieses Staatensystem wird im Allgemeinen als „Westfälisches System“ bezeichnet.

87 Waltz hat sich aber auch in einem frühen Werk mit der Beschaffenheit der menschlichen Natur und mit der Idee von Außenpolitik als ein Reflex der Innenpolitik beschäftigt vgl. Waltz 1953.

88 Siehe Archer 2001, S. 116. Vgl. dazu auch Hartmann 2001, S. 23-27.

89 Siehe Grieco 1993a, S. 119.

90 Vgl. Waltz 1979, S. 105.

91 Vgl. Menzel 2001, S. 159.

92 Neben der Bezeichnung Internationale Politische Ökonomie wird in Deutschland häufig der englische Ausdruck „International Political Economy“ benutzt, da der deutsche Ausdruck häufig mit einer marxistischen Konnotation versehen ist.

93 Vgl. Lehmkul 2001, S. 303. Zu Theoriegeschichte der klassischen ökonomischen Theorien vgl. Negishi 1989. Siehe weiterhin Rode 2002, S. 24: „Vertreter der politikwissenschaftlichen Disziplin der interna- tionalen Beziehungen haben damit im besten Sinne als politische Ökonomen den ökonomischen Libera- lismus mit Elementen des politikwissenschaftlichen Realismus und der Regime-Theorie verbunden.“

94 Vgl. Meyers 2000, S. 418. Vgl. Hartmann 2001, S.52.

95 In Deutschland ist nach Reinhard Rode dieses Gebiet noch stark unerforscht und im Wesentlichen auf die Forschungen der anglo-amerikanischen Politikwissenschaft angewiesen. Vgl. Rode 2000, S. 17. Als grundlegende Einführung sei hier auf folgendes Standardlehrbuch verwiesen, welches die unterschiedli- chen Interpretationsansätze ausführlich darlegt: David N. Balaam / Michael Veseth, Introduction to In- ternational Political Economy, 2nd Edition, Upple, Saddle, River et al. 2001.

96 Vgl. Lehmkul 2001, S. 308.

97 Siehe Strange 1988, S. 18.

98 Siehe Gilpin 2001, S. 17f.

99 Siehe Gilpin, 2001, S. 18.

100 Siehe Strange 1988, S. 23. Strange unterscheidet dabei zwischen zwei Formen von Macht: „relational power“ und „structural power“. Siehe Strange 1988, S. 24ff.: “Relational power, as conventional de- scribed by realist writers of textbooks on international relations, is the power of A to get B to do some- thing they would not otherwise do. […] Structural power, in short, confers the power to decide how things shall be done, the power to shape frameworks within which state relate to each other, relate to people, or relate to corporate enterprises.”

101 Siehe Gilpin 2001, S. 83.

102 Vgl. Krasner 1983b, S. 5.

103 Vgl. Menzel 2001, S. 173.

104 Vgl. u.a. Kindleberger 1976. 105 Vgl. Menzel 2001, S. 148.

106 Ein öffentliches Gut oder auch kollektives Gut ist ein Gut, das jeder benutzen kann ohne dafür Abgaben zu entrichten. Problematisch ist die Bereitstellung, da diese in Regel mit Kosten verbunden ist, die kei- ner der Nutzer allein tragen will oder kann. Vgl. Gilpin 2001, S. 82 (FN 11). Zur Problematik siehe auch: Conybeare 1984, S. 6ff.

107 Vgl. Müller 1993, S. 15. 108 Vgl. Snidal 1985, S. 579.

108 Vgl. Snidal 1985, S. 579.

Ende der Leseprobe aus 123 Seiten

Details

Titel
Der Internationale Währungsfonds als Akteur internationaler Währungspolitik unter besonderer Berücksichtigung der Asienkrise 1997/98
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Seminar für Politische Wissenschaften)
Note
1,9
Autor
Jahr
2004
Seiten
123
Katalognummer
V28154
ISBN (eBook)
9783638300230
ISBN (Buch)
9783638701037
Dateigröße
1588 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Internationale, Währungsfonds, Akteur, Währungspolitik, Berücksichtigung, Asienkrise
Arbeit zitieren
Markus Wackerbeck (Autor:in), 2004, Der Internationale Währungsfonds als Akteur internationaler Währungspolitik unter besonderer Berücksichtigung der Asienkrise 1997/98, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28154

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