Selbstmordgefahr und Selbstmordverhütung bei drogenabhängigen Frauen


Praktikumsbericht / -arbeit, 2014

33 Seiten, Note: 1,0

Ariana Seefeld (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz
1.2 Zielsetzung

2 Fallbeispiel

3 Substanzkonsum und Abhängigkeit
3.1 Definition
3.2 Illegale Drogen, Alkohol und Medikamenten in Deutschland

4 Sucht und Gender

5 Sucht und Suizid

6 Suizidalität
6.1 Daten und Definitionen über Suizidalität
6.2 Die Einschätzung der Suizidalität

7 Maßnahmen zur Gefahrenabwendung
7.1 Maßnahmen während der passiven suizidalen Phase
7.2 Maßnahmen während der akuten suizidalen Phase

8 Fazit

Quellenverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Relevanz

Im Laufe des Lebens kann es bei jedem Mensch in irgendeiner Form zu einer psychischen Krise kommen. Dies können besonders einschneidende oder unvorhersehbare äußere oder innere Ereignisse sein, welche bei der betroffenen Person Reaktionen wie Panik, das Gefühl ständiger Bedrohung oder Perspektivlosigkeit auslösen können. Die Ursachen einer Krise und deren Folgen sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich und vielfältig. Spitzen sich die Situation oder die Auswirkungen zu und kommt es nicht zeitnah zu einer langfristigen Entlastung, kann sich eine suizidale Krise entwickeln, welche eine akute Bedrohung für das Leben darstellt.

Schon Johann Wolfgang von Goethe schrieb: „Der Selbstmord ist ein Ereignis der menschlichen Natur, welches, mag auch darüber schon soviel gesprochen und gehandelt worden sein als da will, doch einen jeden Menschen zur Teilnahme fordert, in jeder Zeitepoche wieder einmal verhandelt werden muss“.[1]

Der Suizid stellt damit seit Menschengedenken ein Thema mit enormen Diskussions- und Handlungsbedarf dar, dem besonders Einrichtungen der Psychiatrie, Psychologie und Medizin, aber auch der Sozialpädagogik stets gut vorbereitet und entschieden entgegentreten müssen.

Suchtkranke Menschen sind im besonderes Maße suizidgefährdet.[2] Suizidgefährdet sind Menschen dann, wenn deren Risiko zu suizidalem Verhalten wie Suizidankündigungen, Suizidversuche und dem Suizid selbst höher oder erheblich höher liegt als das der Normalpopulation.[3]

Ein Drittel der Suizide wird von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigen Menschen begangen, wobei die beiden letzten Gruppen offenbar zahlenmäßig zunehmen.“[4]

Selbsttötungsabsichten stellen in Verbindung mit dem Konsum legaler oder illegaler Drogen eine besonders sensible und gefährliche Konstellation für ein Menschenleben dar.

Suchthilfeeinrichtungen können jeden Tag mit einer akut suizidgefährdeten Person konfrontiert werden. Sei es, dass sich diese Person aktiv Hilfe sucht oder dass das Fachpersonal im Rahmen des Beratungsprozesses zu der Einschätzung kommt, dass die Klientin oder der Klient eine Gefahr für sich selbst darstellt. In dieser sensiblen Situation benötigt die Einrichtung ein effektives und effizientes Krisenmanagement zur Gefahrenabwehr.

Im Laufe meines Praktischen Studiensemesters bei Lilith e.V. – Verein zur Unterstützung von Frauen mit Drogenproblematik in Nürnberg, hat sich die Notwendigkeit eines klaren Handlungsleitfadens ergeben, als eine Klientin akut suizidal war und sich stets die Lebensumstände und die Befindlichkeit der Klientin veränderten, sodass sich die Mitarbeiterinnen fortwährend an die aktuelle Situation angepasst haben, langfristig aber keine endgültige Lösung oder Entlastung für die Klientin gefunden werden konnte. Dies hatte zur Folge, dass verschiedene Mitarbeiterinnen mit der Klientin in Kontakt kamen, jede Kollegin immer auf dem neuesten Stand gehalten werden musste und der Arbeitsalltag an eventuell aufkommende Situationen, die ein schnelles Eingreifen erfordern würden, angepasst wurde. Ein solcher Aufwand war für die Einrichtung auf Dauer nicht zu bewältigen. Auch kamen vermehrt andere Klientinnen auf die Beraterinnen zu, um über die Klientin zu berichten, bis nicht mehr klar war, ob, wie und wann sowie in welchem Umfang in die Situation eingegriffen werden sollte und welche Verpflichtung die Einrichtung hat, die Klientin zu schützen, auch wenn sie sich nicht direkt an sie gewandt hatte.

1.2 Zielsetzung

Diese Ausarbeitung wurde speziell für die Arbeit mit Frauen, die illegale Drogen konsumieren oder konsumiert haben und sich in einer akuten suizidalen Krise befinden und beabsichtigen, ihr Leben selbst zu beenden, entwickelt.

Ich möchte hierbei die Notwendigkeit einer auf suchtmittelabhängige Frauen ausgerichteten Suizidprävention herausarbeiten und wichtige Aspekte, welche für eine fundierten Einschätzung des Suizidrisikos herangezogen werden sollen, benennen.

Um die Thematik meiner Arbeit besser eingrenzen zu können und um zu verdeutlichen, welche Faktoren bei der Bearbeitung der Problematik zu berücksichtigen sind, möchte ich die Begriffe Sucht und Suizid definieren und einen Überblick über deren Relevanz geben. Zudem werde ich im Speziellen auf die Wechselwirkungen zwischen Sucht und Gender[5] und Sucht und Suizid eingehen, um in diesem ersten Schritt herauszufinden, welche Zusammenhänge es gibt und welche Rolle sie in der praktischen Arbeit spielen. Ein Großteil meiner Arbeit wird sich auch der Einschätzung der Suizidalität widmen.

Zudem will ich anhand bewährter theoretischer Grundlagen und praktischen Erfahrungen aus meinem Semesterpraktikum bei Lilith e.V. Beispiele für Maßnahmen anführen, die zur Verhinderung des Suizides beitragen sollen. Diese Maßnahmen sollen in ihrer komprimierten Form, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, als Hilfestellungen angesehen werden und noch genug Freiraum bieten, Handlungsschritte immer an die gegebene Situation anpassen zu können und damit keine starre Vorgabe darzustellen

Anhand eines praktischen Beispiels aus meiner Praktikumszeit, welches mir auch den Anstoß gab, mich diesem Thema zu widmen, werde ich versuchen, meine Argumentationen besser zu verdeutlichen.

2 Fallbeispiel

Die Klientin L. ist 49 Jahre alt und hat bereits seit 16 Jahren Kontakt zu Lilith e.V., befindet sich seither in regelmäßiger Beratung und ist regelmäßige Cafébesucherin[6], seit es das Frauencafé gibt. L. ist Mutter eines volljährigen Sohnes, der nicht bei ihr aufgewachsen ist. Mit ihm hat sie seit 2010 wieder unregelmäßigen Kontakt.

Aus ihrer frühen Kindheit ist nur bekannt, dass L. mit vielen Geschwistern aufgewachsen ist und die Eltern Gewalt an den Kindern ausübten.

Die Klientin L. konsumiert regelmäßig THC, was sie zur Zielgruppe von Lilith e.V. macht. Zudem leidet sie unter einer langjährigen Alkoholerkrankung mit unbekanntem Beginn, war jedoch seit Herbst 2010 bis Ende 2012 trocken.

Bei ihr wurde eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Konversionsstörung, auch bekannt als multiple Persönlichkeitsstörung, diagnostiziert. L. hat schon einige suizidale Phasen hinter sich und befand sich während meines Praktikums ebenfalls in einer.

Sie befindet sich aufgrund ihrer Erkrankungen in langjähriger Behandlung in der psychiatrischen Institutsambulanz der Klinik Nürnberg Nord.

Frau L. ist dazu an der sogenannten chronischen obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) erkrankt, welche schnell voranschreitet und sie zunehmend schwächer werden lässt. Sie ist stark untergewichtig und muss mittlerweile Astronautennahrung mit enorm vielen Nährstoffen zu sich nehmen.

Bei L. kommen mehrere Problematiken zusammen, die ihr Leben mittlerweile stark beeinträchtigen.

Im Folgenden möchte ich schildern, wie sich die Lebenssituation von Frau L. im Zeitraum meines Praktikums hinsichtlich ihrer Suizidalität entwickelte und wie die Kolleginnen von Lilith e.V. hierbei intervenierten und auf welche Probleme sie dabei stießen.

Die Informationen aus ihrer Vergangenheit, welche ich zur Verdeutlichung des Sachverhaltes beschreibe, habe ich direkt von ihrer Beraterin erfahren oder aus ihrer Akte entnommen. Es fand kein gesondertes Gespräch mit der Klientin statt.

Während meines 16-tägigen Praktikums im Rahmen des Theorie-Praxis-Transfers im August 2012, lernte ich die Klientin L. als offene und freundliche Person mit bereits gut erkennbaren Krankheitszeichen hinsichtlich ihrer Lungenerkrankung und des Untergewichts kennen. Zu dieser Zeit erfuhr ich, dass sie schon im Jahr 2010 einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation aufgrund ihrer Lungenerkrankung gestellt hatte, welcher zunächst abgelehnt wurde. Das Sozialgericht hatte ihr anschließend doch das Recht auf medizinische Rehabilitation zugesprochen und seither befindet sich der Kostenträger auf der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für sie. Die Problematik hierbei ist, dass ihr hauptsächlich Kliniken vorgeschlagen werden, die keinen medizinischen, sondern einen psychischen Schwerpunkt haben und damit das Hauptaugenmerk wieder auf ihre psychischen Erkrankungen gerichtet werden würde, was sie ablehnt. Andere, auf Lungenerkrankungen spezialisierte Kliniken, lehnten sie wegen der bereits zu sehr vorangeschrittenen Erkrankung ab. Im September 2012 erhielt sie eine weitere Ablehnung, worauf sie nach knapp 2 Jahren Abstinenz kurzzeitig wieder Alkohol trank.

Als ich sie im März 2013 im Frauencafé wieder traf, hatte sie sich wieder etwas stabilisiert, ihre Krankheit war dennoch weiter vorangeschritten und hatte sie zunehmend geschwächt. Sie berichtete selbst, dass ihr die Schwäche große Angst bereite, sich bald nicht mehr selbst versorgen zu können.

Es gab in der letzten Zeit einige Auseinandersetzungen mit anderen Besucherinnen des Frauencafés, welche ihr aufgrund der Tatsache, dass viele dieser Besucherinnen einmal ihre Freundinnen gewesen waren, psychisch und emotional sehr zusetzten.

Während dieser beiden Konflikte stellte auch L.'s Beraterin zunehmend eine Verschlechterung ihres psychischen Zustandes fest und bat die Kolleginnen in der Mittagsrunde oft um deren Einschätzung der momentanen Situation. Sie ging davon aus, dass L. sich extrem auf eine suizidale Phase zubewege oder zumindest wieder rückfällig werden könnte. In der Vergangenheit hatte L. oft erzählt, dass sie nicht mehr leben würde, wenn sie wieder mit dem Trinken anfangen würde.

Zudem war ein Termin bei der Rentenversicherung, an welchem ein psychisches Gutachten von L. für ihren Antrag auf medizinische Rehabilitation ausstand, enorm schlecht verlaufen. Die Beraterin, die bei diesem Termin anwesend war, durfte bei der eigentlichen Begutachtung nicht dabei sein. L. selbst brach die Begutachtung schon nach wenigen Minuten ab. Sie konnte ihre Lebensgeschichte und ihren psychischen Zustand nicht noch einer weiteren Person anvertrauen und hält sich nicht mehr für stark genug, die Ereignisse ständig nochmals ins Bewusstsein zu holen. Sie verließ die Begutachtung wortlos.

Letztendlich meldete sich L. auch in den darauf folgenden Tagen nicht mehr bei ihrer Beraterin und nahm ihren Beratungstermin nicht wahr. Nachdem sicher war, dass sich L. nicht bereits im Klinikum Nürnberg Nord auf Station befand, entschied das Team, L. zu zweit in ihrer Wohnung aufzusuchen und nach dem Rechten zu sehen. Glücklicherweise war L. im nahegelegenen Stadtpark in einem guten Zustand zu finden. Sie hatte sich bewusst einige Tage zurückgezogen, zwar mit dem Gedanken gespielt, wieder zu trinken, sich aber schließlich dennoch, ihren eigenen Worten nach, "für das Leben entschieden".

Es stellte sich daraufhin heraus, dass der Rentenversicherungsträger ihren Antrag wegen der nicht stattgefundenen Begutachtung aufgrund mangelnder Mitwirkung ablehnen würde. Die Beraterin suchte nochmals mit L. und deren langjährigem Psychiater, zwecks eines Schreibens an die Rentenversicherung von ihm, das Gespräch. Auch an diesem Termin verließ L. vorzeitig das Zimmer mit den Worten "Macht ihr das mal zu zweit aus, ich kann das nicht mehr."

In den nächsten Teamsitzungen und Mittagsrunden hielt uns L.'s Beraterin stets auf dem neuesten Stand der Dinge. Ihrer Meinung nach befand sich L. in einer zunehmenden suizidalen Verengung, sie nehme viele Dinge nur wie durch einen Tunnel wahr, konnte ihre eigene Mitwirkung bei Konflikten nicht mehr einschätzen und sah sich in der Opferrolle. Dinge, die ihr Freude bereiteten, wurden in ihrer Wahrnehmung immer kleiner. Sie sah sich aufgrund der Entscheidungen des Rentenversicherungsträgers bezüglich ihrer Rehabilitation als Mensch zweiter Klasse degradiert. Dazu kam die angespannte Situation im Frauencafé, von welchem sie selbst sagt, dass es einer der wenigen Orte ist, der ihr geblieben war, um sich wohl zu fühlen und den sie zunehmend in Gefahr sah. Mit L. wurde im Zuge dessen ausgemacht, dass die Mitarbeiterinnen von Lilith im Falle dass L. sich erneut zurückziehen würde, nicht mehr nach ihr sehen werden. Sollte L. sich stark konsumiert und suizidal an die Einrichtung wenden, würde sofort die Polizei gerufen werden und die Einweisung erfolgen. L. akzeptierte die Abmachung und konnte sie gut nachvollziehen.

Nur wenige Tage danach kam es im Frauencafé erneut zu einer Auseinandersetzung. Der Streit konnte nicht geschlichtet werden, die Parteien wurden von den beiden Sozialpädagoginnen des Frauencafés getrennt. L. ließ sich allerdings kaum beruhigen und verließ das Café kurz darauf.

Von zwei anderen Besucherinnen (B & T), zu denen L. freundschaftlichen Kontakt hat, erfuhren wir drei Tage darauf, dass L. sich bei T. telefonisch gemeldet hatte und offensichtlich getrunken hatte. Auch nahm sie eine Verabredung mit T., auf die sie sich sehr gefreut hatte, nicht mehr wahr. Nach Rücksprache mit zwei weiteren Kolleginnen entschied sich die Sozialpädagogin, nicht im Namen von Lilith die Polizei zu rufen. B. und T. wurde die Möglichkeit gegeben, mit einer anwesenden Mitarbeiterin von Lilith selbst bei der Polizei anzurufen. Die beiden Klientinnen riefen anschließend eigenständig bei der Polizei an, welche versicherte, zu L's Wohnung zu fahren und B. wieder anzurufen.

L. erschien am darauf folgenden Dienstag wieder im Frauencafé, erzählte kurz von dem Besuch der Polizei in ihrer Wohnung, konnte oder wollte aber nicht zuordnen, wer genau den Einsatz nun veranlasst hatte.

Bei der nächsten Caféöffnung kam L. leicht angetrunken ins Café.

Am Tag darauf bat die Klientin L. ihre Beraterin, sie bei der Selbsteinweisung am nächsten ins Klinikum Nürnberg Nord zu einem Entzug zu begleiten. Einen Tag später wurde sie von zwei Mitarbeiterinnen von Lilith e.V. ins Klinikum begleitet und befand sich insgesamt 5 Wochen in stationärer Behandlung.

3 Substanzkonsum und Abhängigkeit

Sucht hat viele Facetten und Formen, der Fokus der Arbeit meiner Praktikumseinrichtung Lilith e.V. liegt allerdings auf der Abhängigkeit von in der Bundesrepublik Deutschland illegalen Suchtmitteln. Für diese Ausarbeitung ist dies nur bedingt relevant, da ich nicht auf die einzelnen Wirkungsweisen der verschiedenen Substanzen eingehen möchte, aber einen Einblick geben will, wie sich die Situation von Frauen, welche illegale Drogen, in Deutschland gestaltet. Für diese und die praktische Arbeit relevant halte ich jedoch auch immer den Blick auf den Konsum und die Wirkung legaler Suchtmittel, die eventuell zusätzlich zu illegalen Drogen konsumiert werden und die Frage, inwiefern diese außerdem auf die Lebenssituation und Befindlichkeit einer Person einwirken können.

3.1 Definition

Der Begriff „Abhängigkeit“ wird in den offiziellen Diagnosesystemen, dem ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem DSM-IV-TR, definiert.

Die Diagnose Abhängigkeit sollte gemäß des ICD-10 nur dann gestellt werden, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien während des letzten Jahres festzustellen sind:

1. "Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
2. Verminderte Kontrollfähigkeit in Bezug auf den Beginn, die Beendigung oder die Menge des Konsums.
3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch substanzspezifische Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder nahe verwandter Substanzen, um Entzugssymptome zu vermindern oder zu vermeiden.
4. Nachweis einer Toleranz gegenüber der Substanz, im Sinne von erhöhten Dosen, die erforderlich sind, um die ursprüngliche durch niedrigere Dosen erreichte Wirkung hervorzurufen.
5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums sowie ein erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
6. Anhaltender Substanzkonsum trotz des Nachweises eindeutig schädlicher Folgen."[7]

Die DSM-IV-TR, welche von der American Psychiatric Association herausgegeben wird, definiert den Begriff weitgehend identisch, zusätzlich wird jedoch noch die soziale Dimension (beispielsweise die Einschränkung wichtiger sozialer oder beruflicher Aktivitäten aufgrund des Konsums) berücksichtigt. Die Diagnose einer Substanzabhängigkeit kann auf jede Substanzklasse angewendet werden. Im ICD-10 werden Alkohol, Opioide, Cannabinoide, Kokain, Stimulanzien, Halluzinogene, flüchtige Lösungsmittel (Schnüffelstoffe), Tabak sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel aufgeführt.

Grundsätzlich wird zwischen psychischer und körperlicher Abhängigkeit unterschieden. Unter der psychischen Abhängigkeit kann man das unwiderstehliche Verlangen nach einer weiteren periodischen oder dauernden Einnahme der Substanz um ihrer psychischen Wirkung willen, oder um Unlust durch deren Absetzung zu vermeiden, verstehen. Sie ist Ausdruck einer pathologischen Wechselwirkung zwischen dem Individuum und der betreffenden Substanz. Eine körperliche Abhängigkeit kennzeichnet sich durch eine Reihe von somatischen und psychischen Phänomenen, die nach der Entziehung der Droge auftreten, wenn diese über einen längeren Zeitraum nicht konsumiert wurde.[8]

[...]


[1] Goethe; Sprengel 1985, S.617.

[2] Sonneck 2012, S. 161.

[3] Sonneck 2012, S. 160.

[4] Sonneck 2012, S. 161.

[5] Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Aspekte mit Fokus auf das weibliche Geschlecht.

[6] Das Frauencafé von Lilith e.V. bietet Frauen und deren Kindern dreimal in der Woche einen gemütlichen Erholungs- und Rückzugsort. Hier können sie sich duschen, Wäsche waschen, Telefonate führen und besonders niedrigschwellig Hilfe bei akuten Problemen erhalten (beispielsweise bei dringendem Gesprächsbedarf). Zweimal in der Woche wird eine warme Mahlzeit angeboten.

[7] WHO 2010, Chapter V - Mental and behavioural disorders (F00-F19): http://apps.who.int/classifications/icd10/browse/2010/en#/F10-F19 (16.08.2014).

[8] Feuerlein 1976, S. 22.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Selbstmordgefahr und Selbstmordverhütung bei drogenabhängigen Frauen
Hochschule
Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg  (Sozialwissenschaften)
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
33
Katalognummer
V281277
ISBN (eBook)
9783656757924
ISBN (Buch)
9783656838029
Dateigröße
498 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
selbstmordgefahr, selbstmordverhütung, frauen
Arbeit zitieren
Ariana Seefeld (Autor:in), 2014, Selbstmordgefahr und Selbstmordverhütung bei drogenabhängigen Frauen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281277

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