Finanzwirtschaft I: Vorlesungsmitschrift zur Prüfungsvorbereitung


Prüfungsvorbereitung, 2006

57 Seiten

Anonym


Leseprobe


Finanzwirtschaft I

1. Finanzmärkte und intermediäre Märkte

1.1 Finanzmärkte

Finanzmarkt ist der Oberbegriff für alle Märkte, auf denen Geld, Kredite und Wertpapiere gehandelt werden.

Seine Aufgaben sind:

- Transformation von Spar- in Anlagekapital
- Transformation der Beträge
- Transformation der Fristen
- Transformation der Risiken

1.1.1 Nationale Finanzmärkte

- Bankengeldmarkt

Markt für Geldmarkpapiere
Markt für Zentralbankguthaben

- Unternehmensgeldmarkt

Industrieclearing

Kapitalmarkt (Markt für Wertpapier- oder Effektenhandel)

- usserbbörslich
- aörslich

Termingeschäfte / Over the Counter Geschäfte)

Kassageschäfte / Telefonverkehr)

Traditionell wird der Finanzmarkt je nach der Fristigkeit des Finanzgeschäftes in Geldmarkt und Kapitalmarkt unterschieden. Der Geldmarkt umfasst die kurzfristige Geldanlage und - Aufnahme.

Markt für Geldmarkpapiere:

Auf ihm werden Wertpapiere öffentlicher Schuldner und Wertpapiere privater Schuldner gehandelt.

Markt für Zentralbankguthaben:

Hier handeln Banken untereinander Tagesgeld, tägliches Geld und Termingeld

Industrieclearing:

Man versteht darunter den Handel von Tages- und Termingeld zwischen Großunternehmen erstklassiger Bonität, um Banken als Zwischenhändler auszuschalten und damit die Kosten zu senken.

Konzernclearing:

Es findet ein Ausgleich von Liquiditätsdefiziten und -Überschüssen zwischen den Konzerntöchtern und der Konzernmutter statt.

Unter dem Kapitalmarkt versteht man den Markt für längerfristige Kapitalanlage und - Aufnahme, speziell den Markt für verbriefte Finanztitel.

Auf den Finanzmärkten können Finanzierungsinstrumente als Kassa- oder Termingeschäfte gehandelt werden. Kennzeichnend für den Kassamarkt ist, dass alle Geschäfte unmittelbar nach Abschluss erfüllt werden müssen. Börsentermingeschäfte sind dadurch charakterisiert, dass der Abschluss eines Geschäfts und seine Erfüllung zeitlich auseinander fallen, es sich also um Zeitgeschäfte handelt.

Teilmärkte des börslichen Kassamarktes: Amtlicher Handel:

- Handel von Wertpapieren, die amtlich notiert werden Geregelter Markt:
- Handel von Wertpapieren, deren nichtamtliche Preise jedoch gesetzlichen Regelungen unterworfen sind

- Handel von Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Handel zugelassen sind und auch nicht die Zulassungsvoraussetzungen für den geregelten Markt erfüllen

Bei den Terminbörsen handelt es sich im Gegensatz zu den OTC-Märkten um staatlich genehmigte, öffentlich-rechtliche Organisationen, die in vollem Umfang der Börsenaufsicht unterliegen. Zu den Aufgaben der Börsenaufsicht zählen:

Überwachung der Preisfindung und der Handelsvolumina
Aufrechterhaltung der Ordnung im Börsensaal
Überwachung der Einhaltung von Handelsnuancen
Beobachtung der Eigengeschäfte der Kursmakler
Vergleich der Preise mit denjenigen anderer Börsenplätze und Handelssysteme
Besitzt Eilkompetenz bei der Verfolgung von Insidergeschäften

Die OTC-Märkte haben sich zu mehr oder weniger gut ausgebauten Sekundärmärkten entwickelt. Dabei erfolgt die Zusammenführung von Käufer und Verkäufer durch Makler, i.d.R. durch Banken, die gegen Provision auch die Abwicklung der Geschäfte vornehmen. Der OTC-Handel, der auf bilateralen Vertragsabschlüssen basiert, ist rein privatwirtschaftlich strukturiert und hat damit keinen börslichen Charakter. Der Handel wird zwar wie in Börsen durch Computer- und Informationssysteme unterstützt, allerdings weisen diese Märkte aufgrund des fehlenden Kontrahierungszwangs zu den eingegebenen Preisen für Angebot und Nachfrage und der per Telefon stattfindenden Geschäftsabschlüsse nicht das Erscheinungsbild einer Börse auf.

Beim Telefonverkehr:

Handel direkt zwischen Marktteilnehmern
Keine Zulassungs- oder Publizitätsvorschriften
oft wenig bekannte, riskante Papiere mit hohen Gewinnchancen
Oft geringe Umsätze
Enthält aber auch Markt für Investmentzertifikate

1.1.2 Börslicher Wertpapierhandel

Definition Börse:

Nach festen Regeln, zu bestimmten Zeiten, an einem bestimmten Ort stattfindender Markt
Für fungible (gut handelbare) Gegenstände

Hauptfunktionen:

Marktfunktion:
Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (möglichst schnell und zu möglichst niedrigen Transaktionskosten)
Bewertungs- und Informationsfunktion: Feststellung der aktuellen Marktpreise (führt zu Markttransparenz)
Sicherungsfunktion: Absicherung der Anleger durch Regularien und Aufsicht

Nachteile:

Nicht alle Wertpapiere sind börsenfähig, z.B. weil

- Die Auflagen gar nicht von allen Unternehmen erfüllt werden können
Der zu erwartende tägliche Umsatz gering ist

Kleinen Unternehmen ist der Weg zur Börse versperrt, weil

Nicht verbriefbare Kapitalformen
- Zu kleine Volumina

Rechtliche Grundlagen:

Unter anderem Börsengesetze, Börsenzulassungsverordnung, Verkaufsprospekt-Gesetz, Wertpapierhandelsgesetz sowie Börsenordnung

Die Börsenbetreiber sind privatrechtliche Unternehmen unter behördlicher Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes; die wichtigste und größte in Deutschland ist die Deutsche Börse AG, welche als Kassabörse die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) sowie die Terminbörse EUREX(-D) betreibt.

1.1.2.1 Kassabörsen

Gehandelte Papiere:

Festverzinsliche Wertpapiere Rentenmarkt (Anleihenmarkt)
Dividendenpapiere Aktienmarkt
Weitere (z.B. Bezugsrechte, Genussscheine, Wandel- und Optionsanleihen)

Handelsformen:

Elektronische Handelssysteme (an FWB: Xetra) versus Parketthandel; seit 2002 ist Xetra an FWB Regelabwicklung
Kursermittlung aus vorliegende Aufträgen versus Market Maker-Prinzip; Market Maker stellt jederzeit verbindliche An- und Verkaufskurse (Quotes); an FWB heissen Market Maker Designated Sponsors
Unterscheidung bei Kursermittlung aus vorliegenden Aufträgen: fortlaufende Notierung versus Auktion, Ergebnis der Auktion: Einheitskurs
An FWB: hybrides System d.h. Mischung Auktion und Market Maker

Fortlaufender Handel:

Sobald zueinander „passende“ Aufträge vorliegen, wird ein Kurs festgestellt und die Aufträge werden ausgeführt.

Prinzip der Kursfeststellung bei Auktionen:

Kurs, zu dem die meisten Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden können

(Meistausführungsprinzip)

Zahlenbeispiel: Im Skontrobuch des Maklers stehen folgende Aufträge:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bestimmung der möglichen Umsätze:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einheitskurs liegt bei 125 mit Umsatz 90; dabei:

- Alle unlimitierten Aufträge wurden ausgeführt (30 Kauf, 20 Verkauf)
- Alle über dem Einheitskurs limitierten Kaufaufträge wurden ausgeführt (40)
- Alle unter dem Einheitskurs limitierten Verkaufsaufträge würden ausgeführt (40)
Alle zum Einheitskurs limitierten Verkaufsaufträge wurden ausgeführt (30)
Die zum Einheitskurs limitierten Kaufaufträge konnten nicht vollständig ausgeführt werden

Zur Information, wie der Einheitskurs zustande gekommen ist, werden Kurszusätze veröffentlicht; die wichtigsten sind: „Geld“ = Nachfrage, „Brief“ = Angebot

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mögliche Orderzusätze:

Market Order (unlimitiert) versus Limit Order
Zeitliche Gültigkeitsbeschränkungen: Good-for-day, Good-till-date, Good-till-cancelled
Ausführungsbestimmungen: Fill-or-Kill (vollständig oder gar nicht), Immediate-or-cancel (sofort oder gar nicht)
Stop-Market Order: Auftrag wird erst dann wirksam, wenn Kurs Schwelle erreicht; dann unlimitiert; mit zusätzlichem Limit: Stop-Limit Order

-rderbuch:

Enthält alle aktuell vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge mit Limits
In Xetra steht es Institutionellen offen, Privatanleger können über Online-Broker die jeweils 10 besten Kauf- und Verkaufsaufträge einsehen „Xetra Live“
Unvollständige Einsicht erschwert Einblick in Marktlage, insbesondere bei Iceberg Orders (Zerlegung eines Großauftrags in viele kleine)

Marktsegmente für Aktien an der FWB (gesetzlich):

Amtlicher Markt und Geregelter Markt:

- Organisierter Markt im Sinne WpHG
- Öffentlich-rechtliche Zulassung der gehandelten Unternehmen
Sowohl XETRA- als auch Parketthandel

Freiverkehr:

- Nur wenige formale Einbeziehungskriterien
- Enthält Segment Newex für mittel- und osteuropäische Aktien
Kursfeststellung durch freie Makler

- Kriterien für Erstzulassung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Folgepflichten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kursfeststellung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Weitere Segmentierung durch FWB:

General Standard: automatisch durch Notierung in Amtlichem oder Geregeltem Markt
Prime Standard: durch Erfüllung darüber hinausgehender Transparenzanforderungen:
- Quartalsberichte
- Rechnungslegungsstandards IAS oder US-GAAP
Mindestens eine jährliche Analystenkonferenz

Zusätzlich für Privatanleger: XETRA Stars; Quartalssegment für bedeutende internationale Aktien, betreut durch Market Experts

Central Counterparty (CCP) for Equities:

Seit März 2003 tritt an der FWB die CCP grundsätzlich in jedes Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer ein, d.h. Erweiterung der bisherigen Prozesskette um das so genannte Clearing. Vorteile: Risikoreduktion, Anonymität, Netting (nur effektive Abwicklung des Saldos bei mehreren Geschäften ein einem Wertpapier an einem Tag). Prinzip übernommen von EUREX.

1.1.2.2 Eurex Deutschland

Durch die Fusion mit der schweizerischen SOFFEX in 1998 ist die DTB in das neue europäische Börsensystem EUREX aufgegangen. Es wurde eine vollcomputerisierte Terminbörse geschaffen, bei der der Handel über Bildschirmterminals abgewickelt wird. Damit wird allen Börsenteilnehmern die Teilnahme unabhängig von ihrem jeweiligen Standort ermöglicht. Charakteristisch für die EUREX sind:

Einsatz von Market Maklern, die laufend verbindliche Kurse stellen und damit die Liquidität des Marktes sichern

Hohe Sicherheitsanforderungen an die Clearingmitglieder

Hohe Orderbuchtransparenz durch die Möglichkeit der jederzeitigen Information über Angebots- und Nachfragepreise

Die Clearingstelle, die Kontraktpartner eines jeden Termingeschäftes wird

- Direkt-Clearing-Mitglied: nur Abwicklung eigener Geschäfte und Geschäfte seiner Kunden; wegen Haftung für Kontrakterfüllung:

Eigenkapital: mindestens 12,5 Mio. € Drittbankgarantie: mindestens 1 Mio. €

- General-Clearing-Mitglied: zusätzlich Abwicklung von Geschäften für Börsenteilnehmer ohne Clearing-Lizenz;

Eigenkapital: mindestens 125 Mio. €

Drittbankgarantie: mindestens 5 Mio. €

Umfangreiche Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten Eine sorgfältig strukturierte Börsenordnung

An der EUREX werden Financial Futures gehandelt. Zu unterscheiden sind:

Currency Futures
Interest Rate Futures
Index Futures

Currency Futures liegt ein standardisierter Betrag einer bestimmten Währung zugrunde. Sie können zur Absicherung von Währungsrisiken benutzt werden.

Der Gegenstand eines Interest Rate Future (Zins-Future) ist zumeist ein Zinstitel, der bezüglich Laufzeit, Verzinsung und Nominalbetrag standardisiert ist.

Kontraktgegenstand der Index-Futures ist in der Regel ein Aktienindex, als ein abstrakter, nicht lieferbarer Basiswert (DAX-Future, TecDAX-Future). Aktienindex-Futures eignen sich zur Absicherung eines Aktienportefeuilles gegen das systematische Risiko.

Zusätzlich werden an der EUREX Optionen gehandelt. Die Ausübung des Geschäftes hängt von der Entscheidung einer Kontraktpartei ab (bedingtes Termingeschäft). Es gibt Aktienoptionen (auf DAX-Werte), eine DAX-Option, eine Option auf den TecDAX und Optionen auf EUREX-Futures.

Die Abrechnung und Abwicklung der an der Börse abgeschlossenen Kontrakte wird über eine Clearingstelle vorgenommen. Durch den direkten Eintritt der Clearingstelle als Vertragspartner eines jeden Börsenabschlusses sollen die individuellen Bonitätsrisiken ausgeschaltet und damit dem Markt genügend Sicherheit, Standardisierung und Liquidität gegeben werden.

Käufer und Verkäufer von Futures sind verpflichtet, bei Abschluss des jeweiligen Kontraktes Sicherheiten in Form von Wertpapieren oder Geld zu leisten. Bei Vertragsabschluss ist ein Ersteinschuss (Initial Margin) fällig, der von der Volatilität der zugrunde liegenden Ware bzw. des Wertpapiers und der Bonität des Marktteilnehmers abhängt und in der Regel als kleiner Prozentsatz der Kontraktsumme vereinbart wird. Die zu erbringenden Sicherheitsleistungen (Margins) werden täglich aufgrund der Ermittlung von Gewinnen und Verlusten aus den Kontraktpreisänderungen angepasst. Anfallende Gewinne werden dem Sicherheitskonto gutgeschrieben, eingetretene Verluste werden abgebucht. Wird der festgelegte Mindesteinschuss (Maintenance Margin) unterschritten, so muss bis zu einer bestimmten Uhrzeit des nachfolgenden Börsentages auf das Sicherheitskonto ein Nachschuss eingezahlt werden, und zwar über die Mindestgrenze hinaus bis zur Initial Margin. Diese Nachschusspflicht kann bei starken Kursschwankungen zu erheblichen Liquiditätsproblemen bei den Marktteilnehmern führen.

Weitere wichtige (Finanz-) Terminbörsen:

CBOE (Chicago Board Options Exchange) CBOT (Chicago Board of Trade) CME (Chicago Mercantile Exchange)

1.1.3 Internationale Finanzmärkte

Während an nationalen Finanzmärkten ausschließlich zwischen Inländern in ihrer Heimatwährung gehandelt wird, sind internationale Finanzmärkte (off-shore-märkte) dadurch gekennzeichnet, dass entweder die Marktteilnehmer aus unterschiedlichen Ländern stammen oder in ausländischen Währungen gehandelt wird. In der Regel wird der Begriff des internationalen Finanzmarktes synonym mit dem Begriff des Euromarktes verwandt, weil die Aufnahme, die Einlage und der intensive Handel in Fremdwährungen schon früh, vor allem in europäischen Ländern praktiziert wurde.

Auch die Bezeichnung der internationale Finanzmärkte als Eurodollarmarkt ist auf ihre Entstehung zurückzuführen und eher irreführend. Längst ist der Handel an den internationalen Märkten nicht mehr auf US-Dollar beschränkt. Unter „Eurodollar“ versteht man USDollareinlagen, die außerhalb der USA gehandelt werden.

Internationale Finanzmärkte kann man einteilen in Devisenmärkte, Euromärkte und internationale Terminmärkte.

off-shore-Plätze sind z.B. London und Luxemburg, New York, Tokio, Hongkong, Singapur, Bahamas, Cayman-Inseln, Panama.

Gründe für das Ausweichen von Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung auf den Euromarkt sind insbesondere günstigere Zinskonditionen, begrenztes Kreditvolumen des nationalen Geld- und Kapitalmarktes, nationale Kreditrestriktionen, Mindestreservevorschriften und steuerliche Aspekte.

1.1.4 Aktienindizes

Aktienindex = durch Durchschnittsbildung gewonnene Kenngröße für die Entwicklung eines bestimmten Teilmarktes für Aktien

Grundkonstruktion:

(1) Festlegung eines Aktienportfolios

(2) Festlegung eines Basiszeitpunktes

(3) Berechnung des (gewichteten) Durchschnitts der Aktienkurse zum Basiszeitpunkt

(4) Berechnung des (gewichteten) Durchschnitts der Aktienkurse zum Berichtszeitpunkt

(5) Indexwert zum Berichtszeitpunkt = Quotient aus (4) : (3)

Weitere Konstruktionsmerkmale

- Gewichtung
- Kursindex versus Performanceindex
- Zudem müssen gelegentlich die im Portfolio enthaltenen Titel verändert werden, was Verkettungsrechnungen zu Vermeidung von Sprüngen notwendig macht Der prominenteste deutsche Index: Deutscher Aktienindex (DAX)

Umfasst die 30 „größten“ börsengehandelten AGs o Gewichtung nach Freefloat, dabei Kappung auf maximal 15%

Ist ein Performanceindex: unterstellt wird, dass die Bardividende zunächst in

Aktien der ausschüttenden Unternehmung re-investiert wird; einmal im Jahr (Verkettungstermin) werden diese Beträge entsprechend der Gewichtung auf das gesamte Portfolio verteilt

- Fortlaufende Berechnung, basierend auf dem jeweils letzten festgestellten Xetra- Kurs

Verkettung:

Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen finden entsprechend der Konzeption der Indizes der Deutschen Börse ihren Niederschlag zunächst in der Anpassung der Korrekturfaktoren. Am Fälligkeitstag der Aktienindexfutures der Eurex wird die vierteljährliche Verkettung durchgeführt. Dies bedeutet, dass an diesem Tag der Index letztmalig mit den bis dahin gültigen Gewichten berechnet wird. Grundlage der Verkettung bilden die Xetra-Schlusskurse an diesem Tag. Ab dem darauf folgenden Handelstag gelten die neuen Gewichte. Um einen Indexsprung zu vermeiden, wird ein Verkettungsfaktor berechnet.

Bereinigungsfaktor:

Die Performance-Indizes der Deutschen Börse werden mittels Korrekturfaktoren um exogene Einflüsse wie kursrelevante Kapitalveränderungen bereinigt.

Indices an der FWB:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

DAX: 30 größte Werte aus Prima Standard

TecDAX: auf DAX nachfolgende 30 größte Werte aus Prime Standard, Technologie- Branchen

MDAX: auf DAX nachfolgende 50 größte Werte aus Prime Standard, klassische Sektoren SDAX: auf MDAX folgende 50 Werte aus Prime Standard, klassische Sektoren

Die beiden bekanntesten US-amerikanischen Indices:

- Dow Jones Industrial Average

- Standard & Poor’s 500

Länderübergreifende Indices

- Dow-Jones Stoxx-Familie

DJ STOXX: über 600 Gesellschaften aus 16 europäischen Ländern DJ STOXX 50: 50 europäische Blue Chips

- MSCI-Indices

1.2 Finanzintermediäre

1.2.1 Allgemeines

Finanzintermediär im engeren Sinn:

Nimmt Zahlungsmittel gegen die Verpflichtung zu späterer Rückzahlung entgegen und stellt Zahlungsmittel gegen den Erwerb zukünftiger Rückzahlungsansprüche zur Verfügung.

wobei das unmittelbare Vertragsverhältnis zwischen originärem Geldgeber und -nehmer durch zwei eigenständige Vertragsverhältnisse (jeweils mit dem Finanzintermediär ) aufgelöst wird

Grundsystematik:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Finanzintermediär im weiteren Sinn:

Institutionen, die den Abschluss von Finanzkontrakten ermöglichen bzw.

vereinfachen bzw. verbilligt.

Dabei kommen insbesondere die Dienstleistungen Vermittlung,

Information,

Risikoübernahme in Betracht.

Sonstige Kapitalsammelstellen

Rechtliche Regelung für (die meisten) Kreditinstitute ist das Kreditwesengesetz (KWG).

1.2.2 Universalbanken

Ausführung „aller“ banktypischen Geschäfte, d.h. insbesondere o Einlagen- und Kreditgeschäft in allen Formen o Wertpapieremissionsgeschäft

- Wertpapierkommissionsgeschäft (d.h. Wertpapierhandel im Kundenauftrag) o Wertpapiereigengeschäft

- Wertpapierdepotgeschäft (d.h. Wertpapierverwahrung und -verwaltung für

Kunden)

In Deutschland existieren Universal- neben Spezialbanken: o Deposit Banks: Einlagen- und Kreditgeschäft o Investment Banks: Wertpapiergeschäft

Untergruppen:

Private Geschäftsbanken Sparkassen Genossenschaftsbanken

Private Geschäftsbanken:

- Großbanken: praktisch alle banktypischen Geschäfte
- Regionalbanken: Niederlassung in begrenztem geographischen Raum
- Privatbanken: Rechtsform des Einzelkaufmanns oder der Personengesellschaft o Zweigstellen ausländischer Banken
- Gemeinsame Interessenvertretung: Bundesverband deutscher Banken mit Einlagensicherungsfond

Sparkassen: öffentlich-rechtliche Universalbanken o Geregelt durch (Länder-) Sparkassengesetze

- Derzeit noch: tragende Körperschaft (Kreise, Gemeinden) haftet unbeschränkt (Gewährträgerhaftung); EK: nur Rücklagen
- Regionalprinzip
- Gemeinnützigkeit (kein Gewinnmaximierungsstreben)
- Übergeordnet 12 Girozentralen (Landesbanken) auf Landesebene, darüber Deutsche Girozentrale
- Rechtsform Genossenschaft mit begrenzter Nachschusspflicht o Regionalprinzip
- Volksbanken, Raiffeisenbanken o Spitzeninstitut: DZ Bank
- Garantiefonds zur Hilfe in Notfällen

1.2.3 Einige Spezialbanken

Teilzahlungsbanken:

- Vergabe kurz- und mittelfristiger Kredite an Private Haushalte

Gewerbliche Kreditnehmer als

Direkte Kundenfinanzierung (Barkredite)

Indirekte Kundenfinanzierung (z.B. Autobanken)

- Refinanzierung am (Interbanken-) Geldmarkt (durch Einlagen nur, wenn

Vollkonzession vorliegt)

Direktbanken:

Kostenersparnis durch direkten Verkauf einer begrenzten Anzahl von Standardprodukten per Telefon, PC, Fax, Brief (Internet) ohne Filialnetz und ohne Beratungsleistung.

Bausparkassen:

- Ansammlung von (relativ niedrig verzinslichen) Sparbeiträgen, anschließende Vergabe von (niedrigverzinslichen) Darlehen
- Nur für Wohnungsbau bzw. -kauf
- Besicherung: Grundpfandrechte (auch zweitrangig)
- Refinanzierung: neben den Spareinlagen auch Aufnahme von Darlehen und Ausgabe von Schuldverschreibungen (bis 4 Jahre Laufzeit) erlaubt o Rechtsform: privat (AG) oder öffentlich-rechtlich

KfW (ehemals Kreditanstalt für Wiederaufbau):

Staatliche Bankengruppe zur Erfüllung von Aufgaben, die von anderen Kreditinstituten nur unzulänglich erfüllt werden (können); besteht aus:

- KfW Mittelstandsbank: Finanzierung und Beratung von Gründern und mittelständischen Unternehmen
- KfW Förderbank: Privates Bauen und Modernisieren, kommunale Infrastruktur o KfW Ipex-Bank: Export- und Projektfinanzierung
- KfW Entwicklungsbank: Instrument staatlicher Entwicklungshilfe
- DEG: Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen in Entwicklungsländern

Wertpapiersammelbank:

- Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere für die übrigen Banken (und ihre Kunden)

- Früher: 7 solche Kassenvereine

1.2.4 Kapitalanlagegesellschaften

Investmentgesellschaften nehmen Anlagegelder von privaten und institutionellen Investoren gegen die Ausgabe von Anteilsscheinen, den Investmentzertifikaten, auf und investiert diese Mittel nach dem Grundsatz der Risikostreuung an den Kapitalmärkten.

Grundsätzlich ermöglichen Investmentfonds den Investoren eine Diversifikation des Vermögens auch mit nur geringen Anlagebeiträgen. Daneben wird als Vorteil von Investmentfonds die professionelle Verwaltung des Sondervermögens mit entsprechendem Know-How genannt, was mit einer gegenüber einer Direktanlage überdurchschnittlichen Wertentwicklung einhergehen sollte und für den Investor die Einsparung von Transaktionskosten in Form seiner Zeitersparnis bezüglich der Informationssuche bedeutet.

Die die verschiedenen Fonds auflegenden Kapitalanlagegesellschaften unterliegen in Deutschland dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), welches zahlreiche gesetzliche Regelungen zum Schutz der Sparer beinhaltet.

In der rechtlichen Konstruktion sind die deutschen Investmentfonds auf den Vertragstyp festgelegt. Der Unterschied des Gesellschaftstyps gegenüber dem Vertragstyps besteht darin, dass das Betriebskapital der Gesellschaft vom Fondvermögen nicht getrennt ist, sondern mit diesem eine Einheit bildet.

Systematisierung der wichtigsten Fondarten:

Einige Unterscheidungen:

Fixed Funds: gewählte Vermögenslage bleibt unverändert

Managed Funds: fortlaufende Umschichtung des Fondvermögens

Eigenmittelfonds: Finanzierung nur aus Investmentzertifikaten

Verschuldungsfonds (Leverage Fonds): zusätzliche Kreditaufnahme

Wachstumsfonds (thesaurierende Fonds): keinerlei Ausschüttungen, führt zu Substanzmehrung des Sondervermögens

Ausschüttungsfonds: alle Erträge werden ausgeschüttet

Publikumsfonds: wird öffentlich angeboten und ist für Privatanleger offen

Spezialfonds: für Privatanleger gesetzlich verboten; keine externe Berichtspflicht AS-Fonds (Altersvorsorge Sondervermögen):

- Kombination Aktien, Immobilien, festverzinsliche Papiere
- Hohe Flexibilität (variable Sparsummen, Kündbarkeit, Auszahlungsmodus)

Preisbildung: nicht durch Angebot und Nachfrage, sondern durch Fondsgesellschaft gemäß:

Anteilswert =

Fondvermögen - Fondverbindlichkeiten Anzahl umlaufender Anteile

Kapitalanlagen in Investmentfonds sind grundsätzlich als längerfristiges Investment zu betrachten. Dazu tragen auch die Kosten bei, die zum einen in dem beim Kauf zu entrichtenden Ausgabeaufschlag bestehen, der vornehmlich zur Abdeckung der Distributionskosten dient und bei Aktienfonds in der Regel ca. 5% der Anlagesumme beträgt, bei Rentenfonds etwa 3% und bei Geldmarktfonds bei circa 1% liegt.

Index-Fonds:

Investmentfonds, der Index-Zusammensetzung nachbildet Dividenden werden in der Regel reinvestiert Tracking Error zu Lasten des Anlegers An- und Verkauf über Fondgesellschaft Unbegrenzte Laufzeit

Kosten: Ausgabeaufschlag, jährliche Managementgebühren

Index-Aktien:

Zweimal jährlich Ausschüttungen (gemäß Indexportfolio) Handel an Börsen (z.B. XTF-Markt in Frankfurt) Unbegrenzte Laufzeit

Kosten: (wie Aktien) An- und Verkaufsspesen, Depotgebühren Vorteile gegenüber „normalen“ Indexfonds:

- Jederzeit handelbar
- Niedrigere Kosten

1.2.5 Sonstige Kapitalsammelstellen

Factoringgesellschaften Versicherungen

[...]

Ende der Leseprobe aus 57 Seiten

Details

Titel
Finanzwirtschaft I: Vorlesungsmitschrift zur Prüfungsvorbereitung
Jahr
2006
Seiten
57
Katalognummer
V281239
ISBN (eBook)
9783656756415
ISBN (Buch)
9783656756279
Dateigröße
978 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
finanzwirtschaft
Arbeit zitieren
Anonym, 2006, Finanzwirtschaft I: Vorlesungsmitschrift zur Prüfungsvorbereitung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281239

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