Desertation in der Wehrmacht. Der öffentliche Diskurs in Österreich nach 1945


Hausarbeit, 2012

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Desertion in der Wehrmacht

3. Der Umgang mit den Deserteuren nach 1945
3.1 Opferrolle und Widerstand
3.2 Erinnerung an Helden
3.3 Wende in der Zeitgeschichtsforschung
3.4 Rehabilitation der Deserteure
3.4.1 Entschließungsantrag der Grünen
3.4.2 Initiativantrag und Personenkomitee
3.4.3 Die Befreiungsamnestie von 1946
3.4.4 Das Anerkennungsgesetz 2005
3.4.5 Das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz 2009
3.4.6 Deserteursdenkmal

4. Fazit

5. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Der Umgang der Republik Österreich mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit ist immer wieder Thema kontroverser Diskussionen. Basierend auf der Moskauer- Deklaration, in der Österreich von den Alliierten zum ersten Opfer des nationalsozialistischen Deutschland erklärt wurde, entstand in der Zweiten Republik ein Geschichtsbild, welches die gesamte Verantwortung für den Nationalsozialismus auf Deutschland projizierte. Dieses Bild beeinflusste über Jahrzehnte hinweg die Selbstdarstellung Österreichs im Ausland. Verschiedene Affären um ehemalige Nationalsozialisten in hohen Ämtern im Nachkriegsösterreich, besonders aber die Kontroverse um die Vergangenheit des Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl 1986, Kurt Waldheim, führten dazu, dass Österreichs Mitwirken im Nationalsozialismus zu einem vieldiskutierten Thema in der internationalen Presse wurde. Die öffentliche Kontroverse um Österreichs Vergangenheit wurde zur Zäsur der österreichischen Zeitgeschichtsforschung, die lange Zeit die Opfer-These mitgetragen hatte. Mit der Erklärung des damaligen Bundeskanzlers Franz Vranitzky vor dem Nationalrat, am 8. Juli 1991, wurde die „moralische Mitverantwortung“ Österreichs auch offiziell ausgesprochen.1 Die Verdrängung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit, die „Geschichte der Stunde-Null-Generation“, konnte auch im öffentlichen Bewusstsein nicht länger aufrecht erhalten werden.

Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist aufgrund dieser Vorgeschichte differenziert zu jener Deutschlands zu betrachten, jenem Staat, der die Verantwortung für den Nationalsozialismus übernahm. Die Diskussion um die Deserteure der Wehrmacht war in den vergangenen Jahren in beiden Staaten medial präsent. In Österreich beherrscht die aktuelle Kontroverse um ein Deserteurs-Denkmal die politische wie mediale Auseinandersetzung. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Aufarbeitung und dem öffentlichen Diskurs in Österreich. Sie untersucht den Zusammenhang zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und dem Geschichtsbild, das in Österreichs Gesellschaft lange Zeit vorherrschte und auch heute noch zu finden ist.

2. Desertion in der Wehrmacht

Die Ideologie der Nationalsozialisten war im Wesentlichen geprägt von der Niederlage im Ersten Weltkrieg. An die Dolchstoßlegende anschließend formulierten sie eine These, die diese Niederlage in der Milde und Unfähigkeit der Militärjustiz begründet sah. Dass die Kriegsgerichte und vor allem die Militärstrafgesetzgebung ihre Funktion nicht ausreichend erfüllten, legt Adolf Hitler in „Mein Kampf“ dar: ÄEs muß der Deserteur wissen, daß seine Desertion gerade das mit sich bringt, was er fliehen will.

An der Front kann man sterben, als Deserteur muß man sterben.“2 Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden daher im Bereich des Militärs umfassende Änderungen ergriffen. Die Militärgerichtsbarkeit, welche in der Weimarer Republik abgeschafft wurde, trat mit 1. Jänner 1934 wieder in Kraft. Gemeinsam mit der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1935 wurden die alten Militärstrafgesetze in Teilbereichen neu formuliert.3 Doch mit Ausnahme der politischen Straftatbestände wie Hoch- und Landesverrat, war das anzuwendende Strafrecht noch sehr nah an den Regelungen der vor-nazistischen Zeit zu sehen.4 Die entscheidende Änderung kam mit dem Inkrafttreten zweier Verordnungen, der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) und der Kriegsstrafverfahrensordnung (KStVO), welche mit der Mobilisierung vom 26. August 1939 Gültigkeit erhielten.5 Mit dieser Neuerung ging die Abschaffung jeglicher Rechtsmittel für die Angeklagten bzw. Verurteilten einher, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit hatten ihre Gültigkeit verloren. Das diese auch nicht gewünscht war, und das die Justiz nicht der Gerechtigkeit, sondern dem Regime zu folgen hatte, ging schon aus dem Wortlaut der KStVO hervor: „Die militärische Strafrechtspflege dient im Krieg der Erhaltung und Stärkung des Wehrwillens und der Wehrkraft des deutschen Volkes.“6 Die Lehre, die aus der Niederlage im Ersten Weltkrieg gezogen wurde, beeinflusste die Militärgerichtsbarkeit im Dritten Reich maßgeblich. Bezüglich des Tatbestandes der Desertion wurde im Militärstrafgesetzbuch (MStGB) folgendes unterschieden: §§ 64 und 65: „unerlaubte Entfernung“ meinte die zeitlich begrenzte Abwesenheit von der Truppe, sowie §§ 69 und 70: „Fahnenflucht“: dauerhafte Entfernung von der Truppe.7 Die zugrundeliegende Absicht bestimmte also das Maß der Strafe. Doch der Bruch mit den Prinzipien des Rechtsstaates, die Abhängigkeit der Richter und die unpräzisen Tatbestände, die von der Ideologie der Nazis geprägt war sowie ein Strafmaß, welches im krassen Missverhältnis zur Schwere der Schuld stand, führten zu einer Strafjustiz, die nicht der Gerechtigkeit diente, sondern zu einem Instrument eines verbrecherischen Regimes wurde.8 So zeigt sich in den ausgesprochenen und vollzogenen Todesurteilen, inwieweit die Militärjustiz in den Nationalsozialismus integriert war. Insgesamt wurden 30 000 bis 35 000 Angehörige der deutschen Wehrmacht hingerichtet, davon stammten mindestens 2 660 aus Österreich. Nicht mitgezählt sind hier jene, die in der Endphase des Krieges als Deserteure standrechtlich erschossen wurden und deren Zahl auf über 10 000 geschätzt wird.9 Diese Justiz sollte die Aufrechterhaltung des „Wehrwillens“ und der „Manneszucht“ unterstützen, wie aus dem Wortlaut einzelner Verurteilungen hervorgeht: ÄDer erste Weltkrieg ist 1918 verloren worden, weil Tausende von Drückebergern sich hinten herumtrieben, statt sich zur kämpfenden Truppe zu begeben, wie ihre Pflicht es ihnen geboten hätte. Derartige Zustände dürfen in diesem Kriege nicht wiederkehren“10 Die Militärjustiz der Wehrmacht war Teil des Unrechtsystems und hatte mit den Rechten eines demokratischen Staates nichts gemein, die Verurteilten wurden somit zu einem Opfer des nationalsozialistischen Regimes.

3. Der Umgang mit den Deserteuren nach 1945

Die Auseinandersetzung mit der Rolle Österreichs im Dritten Reich, mit jenen, die den Nationalsozialismus unterstützten, jene, die ihn tolerierten und jenen, die ihm entgegentraten, hat sich besonders in den letzten drei Jahrzehnten entscheidend verändert. Wie diese Veränderung sich im Diskurs um die Deserteure abzeichnet, wird in den folgenden Abschnitten erläutert.

3.1 Opferrolle und Widerstand

In der Moskauer Deklaration über Österreich vom 30. Oktober 1943 erklärten die Alliierten den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich vom 13. März 1938 für nichtig und sahen die Herstellung eines freien und unabhängigen Österreichs als wünschenswert an.

„[...] Austria, the first free country to fall victim to Hitlerite aggression, shall be liberated from German domination. [...] Austria is reminded, however, that she has a responsibility which she cannot evade for participation in the war on the side of Hitlerite Germany[...]”11

Die Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs am 27. April 1945 enthält dementsprechend auch Formulierungen, die den Opfermythos des Landes nährte, die eigene Mitverantwortung jedoch stark in den Hintergrund rückte: „… daß der Anschluß des Jahres 1938 … durch militärische Bedrohung von außen und den hochverräterischen Terror einer nazifaschistischen Minderheit eingeleitet, […] dem hilflos gewordenen Volke Österreichs aufgezwungen worden ist.“12

Diese antifaschistische Einstellung, die Verminderung, teilweise sogar Leugnung jeglicher Schuld, wurde vom offiziellen Österreich in der unmittelbaren Nachkriegszeit besonders betont und hervorgehoben. Das Bild von Opfertheorie und Widerstand ist vor allem als ein Instrument österreichischer Außenpolitik zu betrachten, welches erfolgreich benutzt wurde, um die Mitverantwortungsklausel aus der Präambel des Staatsvertrages zu streichen.13 Dieser allgemein anerkannte patriotische Verdrängungskonsens der österreichischen Gesellschaft bestimmte für Jahrzehnte das Selbstbild Österreichs in der Öffentlichkeit, das den von den Alliierten geforderten eigenen Beitrag zur Befreiung hochstilisierte, indem es den Widerstand gegen den Nationalsozialismus in den Vordergrund rückte.14 Dass der österreichische Widerstand, anders als in der unmittelbaren Nachkriegszeit dargestellt, kein eigenes Programm hatte, dieser vielmehr fragmentiert war und, verglichen mit jenen, die sich für ein kollaborationistischen Adaptieren entschieden hatten, eine Minderheit darstellte, legt Anton Pelinka in seinem Vortrag im Rahmen der Jahresversammlung des DöW im März 2006 dar.15 Der Grund, wieso der Widerstand nach 1945 trotzdem in den Vordergrund gedrängt wurde, war, wie bereits angesprochen, ein diplomatisches Geschick der österreichischen Außenpolitik. Dass diese Auslegung nicht dem entsprach, was die österreichische Bevölkerung dachte, bezeichnet Walter Manoschek als „strukturelle Doppelbödigkeit einer nationalen Identität“, die den Antifaschismus nach außen hervorhebt, während er im Inneren als „links-anrüchig“ galt. Das Volksempfinden war von dem Urteil geprägt, den Krieg verloren zu haben. Die Versuche kurz nach Kriegsende, einen Verband für ehemalige Wehrmachtshäftlinge zu gründen, scheiterte bereits nach wenigen Monaten.16 Die österreichische Geschichte ist geprägt von der Ambivalenz von Opfer- und Täterschaft, die kollektive Mentalität und die politische und gesellschaftliche Alltagspraxis leben von ihrer Widersprüchlichkeit.17

3.2 Erinnerung an Helden

Die Identität Österreichs wurde von unterschiedlichen Narrativen geprägt. In einer Zeit, in der Österreich sich besonders auf den Widerstand im Nationalsozialismus berief, herrschte im kollektiven Einverständnis noch jahrzehntelang die Einstellung, dass Deserteure „Verräter, Feiglinge und Kameradenschweine“18 seien. Die Desertion wurde als Verrat an den Kameraden und am Heimatland angesehen. In einem Interview mit Richard Wadani, ehemaliger Wehrmachtsdeserteur, stellt sich die Lage in der Nachkriegsgesellschaft Österreichs folgendermaßen dar: „Die Stimmung in der Bevölkerung, aber auch in den Ämtern gegenüber einem Deserteur war deprimierend. Denn als ich am Arbeitsamt vorsprach, habe ich noch die englische Uniform getragen. Und sofort wurde ich angestänkert. ‚Wie kommen Sie dazu, in einer fremden Armee gedient zu haben?‘“19

Anfang der 1950er Jahre nahm jene Deutung überhand, dass die ÖsterreicherInnen unter Hitler nur „ihre Pflicht“ getan hatten. Die Zahl der heimgekehrten Kriegsgefangenen und große Teile des Volkes konnten sich mit den politisch in den Vordergrund gestellten Widerstandskämpfern nicht identifizieren, dementsprechend war in diese Richtung auch keine mehrheitsfähige Politik machen.20 Die Reaktion der beiden Großparteien21 führte unter anderem zu einer Milderung der Nationalsozialistengesetze, die neue Untergruppen, wie jene der „Minderbelasteten“, hervorbrachte. Erinnerungskulturell kam es in den Parteien zu einem Paradigmenwechsel, der den Fokus auf die Kriegsopfer, zu denen die gefallenen Wehrmachtssoldaten zählten, lenkte. Gemeinsam mit den Initiativen des Österreichischen Kameradschaftsbundes (ÖKB) etablierte sich jene institutionalisierte Form des kommunikativen Generationengedächtnisses, welches eine positive Bewertung und Imagebildung über die Soldaten des Zweiten Weltkriegs unterstützte. Gefallene und ehemalige Wehrmachtsangehörige wurden zu Helden der Heimat stilisiert. Diese Heldenverehrung kam auch in zahlreichen Kriegerdenkmälern zum Ausdruck, die neben den Soldaten des Ersten Weltkrieges auch an die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges erinnern sollten. Die pathetische Heldenverehrung distanzierte sich vom Spezifikum des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges und somit vom Nationalsozialismus und dem Deutschtum selbst.22 Die Soldaten, die somit als Verteidiger der Heimat dargestellt wurden, die in der Fremde für ihre Familie, ihre Freunde und ihr Land gekämpft hatten, ließen keinen Platz für ein positive Erinnerungen an jene, die sich weigerten, an der Seite des nationalsozialistischen Regimes zu kämpfen.

[...]


1 URL: http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/jabloner_histkom.pdf.

2 zitiert in: Ausländer/Wüllner (1990), Seite 73.

3 vgl. Ausländer/Wüllner (1990), Seite 72.

4 vgl. Kirschner (2010), Seite 13.

5 vgl. Messerschmidt (2008), Seite 27.

6 zitiert in: Kirschner (2010), Seite 15.

7 vgl. Kirschner, in Geldmacher: (2010), Seite 15.

8 vgl. Baumann (2008), Seite 11 und 15.

9 vgl. Manoschek, in: Geldmacher (2010), Seite 31-32

10 Auszug eines Todesurteils, 3. Inf.Div./1942. Wüllner/Ausländer, in Ausländer (1990), Seite 88;

11 aus der Moskauer Deklaration, zitiert: URL: http://www.erinnerungsort.at/thema2/moskau.htm.

12 zitiert in Manoschek, in: Botz (1994), Seite 536.

13 vgl. Pelinka (2006) http://www.doew.at/thema/widerstand/pelinka_06.html.

14 vgl. Safrian (1994), Seite 527-535.

15 vgl. Pelinka (2006), URL: http://www.doew.at/thema/widerstand/pelinka_06.html.

1616 Fritsche (2004), Seite208-209: Das „Komitee ehem. Wehrmachtshäftlinge“ sollte die politischen“ Wehrmachtshäftlinge organisieren. Es wurde im Juli 1945 gegründet, jedoch bereits Anfang des Jahres 1946 wieder aufgelöst. Weitere Interessensvertretungen, die sich nach dem Krieg bildeten, hatten ebenfalls nur geringen politischen Einfluss.

17 vgl. Manoschek (1994), Seite 536-541.

18 Manoschek (2010), Seite 36.

19 Brendle, Frank: „Für mich war entscheidend, die Hitlerwehrmacht zu schwächen. In: „junge Welt“ Nr. 203; vom 1./2.September 2007.

20 vgl. Manoschek (1994), Seite 537-539.

21 gemeint sind hierbei die SPÖ und die ÖVP.

22 vgl. Manoschek (2010), Seite 31-49.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Desertation in der Wehrmacht. Der öffentliche Diskurs in Österreich nach 1945
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Historisches Institut)
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
23
Katalognummer
V279849
ISBN (eBook)
9783656736219
ISBN (Buch)
9783656741398
Dateigröße
666 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Erfahrungsgeschichte und Erinnerungskultur
Schlagworte
desertation, wehrmacht, diskurs, österreich
Arbeit zitieren
Julia Koch (Autor:in), 2012, Desertation in der Wehrmacht. Der öffentliche Diskurs in Österreich nach 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279849

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