Überwachung des ORF durch die KommAustria zur Einhaltung des öffentlichen Auftrags


Seminararbeit, 2013

19 Seiten, Note: 1


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1 Vorwort

2 Überwachung des ORF durch die KommAustria zur Einhaltung dessen öffentlichen Auftrags
2.1 Aktueller Stand der Recherche
2.2 Definition von Public Value
2.2.1 „Bedienung des öffentliches Interesses“ und „publizistische Qualität“ nach Wenzel
2.2.2 „Majitiorian view“und „Unitarian view” nach MCQuail
2.2.3 „New Public Management”
2.2.4 Acht Prinzipen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach Tracey
2.3 Forschungsziele
2.4 Die KommAustria
2.4.1 Aufbau und Mitgliederbestellung
2.4.2 Allgemeine Tätigkeiten
2.5 Regulierung des ORF
2.5.1 Werberegulierung
2.5.2 Inhaltsregulierung
2.6 Fazit

3 Alternative Finanzierung des ORF

4 Literaturverzeichnis...

1) Vorwort

In letzter Zeit gab es in Österreich immer wieder Debatten um die Zahlung der Rundfunkgebühren an den ORF. Des Öfteren beschweren sich BürgerInnen, dass der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten nicht genügend nachkomme und sie deswegen nicht bereit wären die Rundfunkgebühren zu zahlen (vgl. Christl 2012: o.S.). Deswegen bedarf es einer Instanz, die für die Überwachung dessen Einhaltung zuständig ist. Denn

„die Kontrolle über den Inhalt und die präzise Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages soll sicherstellen, dass die Finanzierung des ORF durch Programmentgelt und Gebühren tatsächlich nur jenen Tätigkeiten zu Gute kommt, die innerhalb des vom nationalen Gesetzgeber im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben definierten öffentlich-rechtlichen Auftrags liegen.“ (Wallner 2010: 117)

Diese wurde 2001 mit der Kommunikationsbehörde (KommAustria) geschaffen.

In der folgenden Arbeit soll nun geklärt werden in wie fern die KommAustria eingreifen kann, um die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des ORF zu gewährleisten. Dies wird auf Basis einer Literaturrecherche zu dem Thema erfolgen.

Damit soll die Arbeit einerseits dazu dienen, den BürgerInnen über dessen Rechte z.B. der objektiven Information zu informieren, die diesem womöglich gar nicht bewusst sind. Auch sollen sie erfahren, welche Möglichkeit sie haben, um für diese Rechte einzutreten. So wird versucht ein allgemeines Bewusstsein über die Pflichten des österreichischen Rundfunks in der Bevölkerung herzustellen.

Andererseits bietet die Arbeit auch einige interessante Aspekte für den wissenschaftlichen Diskurs, da sie aufzeigt, welche Rolle die Medien im demokratischen Staat spielen und welche Möglichkeiten es gibt, diese Rolle bestmöglich für die Gesellschaft umzusetzen, beziehungsweise welche Verbesserungen eventuell gemacht werden sollten, damit der ORF zur Demokratie in Österreich beiträgt.

Im ersten Kapitel der Arbeit soll zunächst einmal der aktuelle Stand der Recherche zu dem Thema behandelt werden.

Im nächsten Kapitel werden verschiedene Definition des öffentlichen-rechtlichen Auftrages erklärt werden, der in jüngster Zeit auch „Public Value“ (vgl. Wallner 2012: 117) genannt wird. Deswegen werden im ersten Abschnitt des Hauptteils einige Definitionen von Corinna Wenzel und Denis McQuail (vgl. Wenzel 2012: 11-14) vorgestellt sowie der Begriff des „New Public Management“ (vgl. Wenzel 2012: 14) behandelt. Schließlich soll aber mit den konkreten Anforderungen an den öffentlichen Rundfunk auf Basis des Konzeptes von Michael Tracey (vgl. Tracey 1998: 26-32) gearbeitet werden.

Anschließend werden die konkreten Forschungsziele dieser Arbeit vorgestellt.

In einem nächsten Abschnitt wird der Aufbau der Komm Austria beschrieben wie er seit dem neuen KommAustria-Gesetz seit 2010 gilt (vgl. Wallner 2010: 78-82). Neben der Regulierungsbehörde wird auch auf den Bundeskommunikationssenat, sowie die Geschäftsstelle der KommAustria, die Rundfunk und Telekommunikation Regulierungs- GmbH eingegangen (vgl. Wallner 2010: 72-76). Des Weiteren werden die allgemeinen Aufgaben dieser Institutionen benannt und schließlich auf die konkrete Regulierung des ORF eingegangen.

Abschließend soll kritisch die Effektivität der Regulierung des ORF durch die KommAustria und auch deren Unabhängigkeit in Bezug auf Entscheidungsfindungen in einem Fazit betrachtet werden, um im Schlussteil schließlich eine mögliche Verbesserung der Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages vorzustellen.

2) Überwachung des ORF durch die KommAustria zur Einhaltung dessen öffentlichen Auftrags

2.1) Aktueller Stand der Recherche

Die bisherige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema gestaltet sich zumeist als etwas einseitig. Zwar hat eine umfangreiche Auseinandersetzung mit der Theorie des öffentlich-rechtlichen Auftrages stattgefunden, wie im folgenden Kapitel dargestellt wird. Jedoch wird auf die konkrete Regulierung des ORF durch die KommAustria meist nur aus einer juristischen Perspektive eingegangen, wie zum Beispiel bei Anna- Maria Wallner. Zudem stehen hier mehr die Änderungen der Gesetzesvorgaben für die KommAustria seit der Rundfunkrechtsnovelle 2010 im Vordergrund (vgl. Wallner 2010: 71).

In der folgenden Arbeit ist es jedoch das Ziel, das Thema aus einem sozialwissenschaftlichen Blickwinkel zu betrachten.

2.2) Definition von Public Value

Um zunächst einmal darstellen zu können, von welcher Auffassung von Public Value (auf Deutsch so viel wie „öffentlicher Nutzen“ oder „öffentlicher Mehrwert“ (vgl. Wallner 2010: 131)) in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich in dieser Proseminararbeit ausgegangen wird, ist es sinnvoll sich mit mehreren Definitionsmöglichkeiten dessen auseinanderzusetzen.

2.1.1) „Bedienung des öffentliches Interesses“ und „publizistische Qualität“ nach Wenzel

Eine grundlegende Differenzierung bietet Wenzel an: Sie spaltet den Begriff in die Unterkategorien „Bedienung des öffentlichen Interesses“ und „publizistische Qualität“ auf (vgl. Wenzel 2012: 11). In Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk macht sie jedoch zugleich klar, dass der Maßstab der publizistischen Qualität eher ungeeignet wäre, da „ diese Sichtweise […] als äußerst abstrakt anzusehen [ist], die sich auf einer Ebene bewegt, die die RezipientInnen und deren Präferenzen völlig unberücksichtigt lässt.“ (Wenzel 2012: 11) und „publizistische Qualität in der Berichterstattung […] einen Nutzen für die GebührenzahlerInnen lediglich in einer normativen Sichtweise [enthält], wobei es verabsäumt wird, sicherzustellen, dass diese informierende und bildende Programme auch wirklich verstehen, reflektieren und nutzen“. (Wenzel 2012: 11)

Somit erscheint es als sinnvoll, die Betrachtung in der Dimension der „Bedienung des öffentlichen Interesses“ vorzuziehen. Diese kann nach Denis McQuail weiter in die „Majitorian View“ und die „Unitarian View“ (vgl. Wenzel 2012: 12) unterschieden werden.

2.2.2) „Majitiorian view“und „Unitarian view” nach McQuail

Dabei stellt „die ,Majitorian View’ des ,Public Interest’ [gemeint ist hiermit die vorherige Ebene der Bedienung des öffentlichen Interesses, der Verfasser] […] dar, was die Mehrheit der Öffentlichkeit interessiert. Die ,Unitarian View’ hingegen meint, dass das öffentliche Interesse durch die Referenz auf einen gemeinsamen Wert oder eine Ideologie gebildet wird.“ (Wenzel 2012: 12). Diese Sichtweise erklärt Wenzel auch in ihrem gemeinsamen Beitrag mit Trappel und Grünangerl: „the majitorian view, which refers to ,what the public is interested in’ and the unitarian view, which refers to promoting democratic values such as avoiding commercialization, serving the interests of minorities and creating cultural diversity” (Grünangerl, Trappel, Wenzel 2012: 4) Diese Untergliederung ist notwendig, da im Falle einer alleinigen Betrachtung des öffentlichen Interesses der Mehrheit Minderheiten vernachlässigt werden würden und es des Weiteren zu einer Medienkonzentration und zu Monopolen kommen würde und Pluralität nicht gewährleistet werden könnte. (vgl. Wenzel 2012: 12).

2.1.3) „New Public Management”

Eine weitere Möglichkeit Public Value zu betrachten bietet das Konzept des „New Public Management“. Damit ist ein „Modell einer bürgerorientierten Verwaltung“ (Wenzel 2012: 12) gemeint. Merkmal dabei ist „Contestation“, das heißt, dass durch Wettbewerb unter den öffentlichen Organisationen sichergestellt werden soll, dass die Interessen der Bürger am besten vertreten werden (vgl. Wenzel 2012: 12). Der Wettbewerb bezieht sich dabei auf das Ergebnis der Unternehmungen, also auf die Leistungen, die der Bevölkerung angeboten werden können und nicht nur auf eine ökonomische Komponente. Dabei besteht ein Ziel dieser Organisationen bzw. Unternehmen darin, „sich selbst zu evaluieren und dadurch gesellschaftliche Akzeptanz und die nötige Legitimität zu erreichen“ (Wenzel 2012: 14). Wichtiger Bestandteil ist auch die Partizipation der BürgerInnen, „damit Lösungen kollektiver Probleme leichter umzusetzen sind“ (Wenzel 2012: 14). Im Ganzen bezieht sich dieser Ansatz also vorwiegend auf die strukturelle Organisation von Unternehmen, um Public Value zu erreichen.

Die angeführten Definitionen geben einen Überblick darüber, was unter dem öffentlichen Auftrag verstanden werden kann und welche Komponenten dieser beinhaltet. Auf die konkrete Frage, was für Konsequenzen das für die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in diesem Falle für den ORF, haben muss, kann jedoch keine ausreichende Antwort gefunden werden: Die „Majitorian view“ und die „Unitarian view“ besagen zwar, sich inhaltlich an den Interessen des Publikums zu interessieren, lassen jedoch außer Acht, dass bestimmte Leistungen nur spärlich nachgefragt werden, obwohl sie der Gesellschaft nutzen, wie beispielweise Informationssendungen, für deren Inhalt der Zuschauer und die Zuschauerin sich möglicherweise nicht besonders interessiert, durch dessen Konsum sie aber ein soziales Kapital erlangen können, da sie dadurch in Diskussionen mit ihren Mitmenschen zu diesem Thema mitreden können und es ihnen möglich ist, zu einer eigenen Meinung darüber zu gelangen (vgl. Kiefer 2005: 139f.) Des Weiteren wird in diesem Konzept nicht berücksichtigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Möglichkeit bietet, bestimmte Themen oder Aspekte, die dem Publikum zuvor nicht bekannt waren, ihm darzulegen und unter Umständen ein Interesse dafür bei ihm hervorzurufen (vgl. Tracey 1998: 27).

Das „New Public Management“ wiederum geht, wie bereits erwähnt, eher nur auf eine mögliche gewünschte strukturelle Organisation eines Public Value produzierenden Unternehmen ein, sodass der inhaltliche Rahmen leider unerwähnt bleibt. Zwar ist nicht abzustreiten, dass diese institutionelle Komponente zu der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages beitragen kann, doch dies alleine kann wohl kaum zu einer zufriedenstellenden Betrachtung mit Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausreichen.

Deswegen sollen hier für die weitere Ausführung die acht Prinzipien, die diesen vom privaten Rundfunk unterscheiden und somit wesentliche Kriterien für Public Value sind, von Michael Tracey herangezogen werden.

2.1.2) Acht Prinzipen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach Tracey

Die erste Prinzipe seines Ansatzes lautet: „Universality of avaibility“, was beinhaltet, dass die Programme für jede(n) einzelne(n) Bürger und Bürgerin barrierefrei zugängig sein müssen, sofern sie die technischen Voraussetzungen besitzen, sie zu empfangen: „It is an imperative which then recognizes that if one defines one’s audience as the citizens of a country, then logically one has to reach them all.” (Tracey 1998: 26) Damit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass niemand vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgeschlossen sein kann, wie beispielweise beim Pay-Tv, was leicht verständlich ist, wenn ein gesellschaftlicher Nutzen erzielt werden soll.

Auch sieht Tracey es als wichtig an, dass der Inhalt der Programme ansprechend gestaltet sein sollte, egal ob das Programm sich an ein größeres Publikum oder an ein Nischenpublikum richtet, sodass verschiedene Geschmäcker berücksichtigt werden. Das bringt er mit seiner zweiten Prinzipie „Universalitiy of avaibility“ zum Ausdruck:

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Überwachung des ORF durch die KommAustria zur Einhaltung des öffentlichen Auftrags
Hochschule
Universität Salzburg
Note
1
Autor
Jahr
2013
Seiten
19
Katalognummer
V279589
ISBN (eBook)
9783656730132
ISBN (Buch)
9783656730125
Dateigröße
436 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
überwachung, kommaustria, einhaltung, auftrags
Arbeit zitieren
Laura Vaida (Autor:in), 2013, Überwachung des ORF durch die KommAustria zur Einhaltung des öffentlichen Auftrags, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279589

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