Kant im Kontext historischer Modelle von Eigentum und Arbeit


Hausarbeit, 2014

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Arbeit und Eigentum in der Antike
1.1 Der antike Arbeitsbegriffs
1.2 Eigentum in der Antike

2. Arbeit und Eigentum im Mittelalter
2.1 Der mittelalterliche Arbeitsbegriff
2.2 Eigentum im Mittelalter

3. Arbeit und Eigentum In der Frühen Neuzeit
3.1 Der frühneuzeitliche Arbeitsbegriff
3.2 Eigentum in der Frühen Neuzeit

4. Arbeit und Eigentum bei Kant

5. Schlussbetrachtung

6. Quellen– und Literaturverzeichnis

Einleitung

Hört man sich um und fragt Menschen nach ihrer Arbeit und den Zielen die sie damit verfolgen, so wird man nicht selten mit zweierlei Antworten konfrontiert. Für die einen ist Arbeit in erster Linie Erwerbsarbeit, d.h. sie dient dazu Eigentum zu generieren, welches die mehr oder weniger grundlegenden Bedürfnisse unseres Alltags befriedigen soll. Für die anderen ist Arbeit das probate Mittel zur Entfaltung individueller Interessen, Leidenschaften oder Talente. Nicht selten erscheinen beide Standpunkte, wirtschaftlicher Erfolg und Selbstverwirklichung, als miteinander unvereinbar. Diese Arbeit fragt mittels einer kompakten Rekonstruktion historischer Entwicklungen und Tendenzen nach dem Arbeitsbegriff verschiedener europäischer Epochen und nach dem jeweiligen Verhältnis der Menschen zu ihrem Eigentum.

Keine der angesprochenen Personen oder Epochen soll und kann im Rahmen dieser Ausarbeitung in einem würdigen bzw. notwendigen Maße behandelt werden. Dennoch hat der ganzheitliche Darstellungsansatz seinen ganz eigenen Reiz, denn er ermöglicht einen ersten Blick auf etwaige epochenübergreifende Tendenzen, Entwicklungen, Differenzen, Parallelen und Kontinuitäten.

Die Arbeit soll beim geneigten Leser Interesse an einer genaueren Auseinandersetzung mit einzelnen, hier angesprochenen Themen wecken.

1. Arbeit und Eigentum in der Antike

1.1 Der antike Arbeitsbegriffs

Der Versuch einer historischen bzw. [1] philosophiegeschichtlichen Rekonstruktion des antiken Verständnisses von Arbeit erweist sich aus zweierlei Gründen als besondere Herausforderung. Zum Einen drängt sich die Frage auf, ob man angesichts der notwendigen zeitlichen und räumlichen Differenzierungen überhaupt von einer einheitlichen antiken Ökonomie und einem antiken Arbeitsbegriff sprechen kann.[2] Zum Anderen lässt die recht übersichtliche und von normativen Aussagen zur Bewertung von Arbeit dominierte Quellenlage kaum Rückschlüsse auf die sozialen Wirklichkeiten dieser Epoche zu.[3]

Im Sinne einer möglichst prägnanten Darstellung und hinsichtlich ihres enormen Einflusses auf die kulturelle Entwicklung Europas, sollen hier ausschließlich das Athen der klassischen Zeit[4] und Rom in Republik[5] und Prinzipat[6] beschrieben werden.[7]

Schon eine rein terminologische Betrachtungsweise lässt dabei zahlreiche Differenzen zwischen der antiken Auffassung von Arbeit und unserem Arbeitsbegriff nahezu offensichtlich erscheinen. So beziehen sich πόνος und labor auf schwere körperliche Mühen bis hin zur Sklavenarbeit, während die wertneutraleren ἔργον und opus eigenverantwortliche Tätigkeiten im Allgemeinen beschreiben.[8] Von besonderer philosophischer Bedeutung ist zudem der Begriff der τέχνη.[9] Je nach Verwendungszeitraum und Kontext bezeichnet dieser verschiedenwertige, zielgerichtete und kultivierbare Fertigkeiten in Bereichen wie Handwerk, Kunst und Wissenschaft.[10] Die verschiedenen Formen der Erwerbsarbeit gelten sowohl im Griechischen (ά-σχολΐα) als auch im Latein (negotium) als "Nicht-Muße" und somit im besten Sinne als notwendiges Übel.[11]

In seiner Politik äußert sich Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) hierzu folgendermaßen: "Nun ist aber auch das ganze Leben geteilt in Arbeit und Muße und in Krieg und Frieden [...]. Man wählt mithin den Krieg um des Friedens willen, die Arbeit der Muße wegen [...]".[12] Weiter schreibt er in der Nikomachischen Ethik: "[…] die Glückseligkeit scheint in der Muße zu bestehen. Wir opfern unsere Muße, um Muße zu haben [...]“.[13] Das aristotelische Ideal der Polis sollte all jene vom Bürgerrecht und damit von politischer und juristischer Partizipation ausschließen, die nur über ein unzureichendes Maß an Muße zur Entfaltung ihrer Tugend und zur Teilhabe an den gesellschaftlichen Angelegenheiten der Polis verfügten. In Xenophons (ca. 430 – 355 v. Chr.) Oikonomikos heißt es, dass banausische Tätigkeiten, wie die von Handwerkern und Kaufleuten[14] nicht genügend Muße für anspruchsvolle geistige Tätigkeiten, die Pflege sozialer Beziehungen und das Mitwirken am Gemeinwesen[15] gewähren.[16] In eine ähnliche Kerbe schlägt circa 300 Jahre später Cicero (106 – 43 v. Chr.), wenn er Berufsgruppen wie Handwerker, Zöllner und Geldverleiher als schmutzig bezeichnet. Solche und gegenteilige Äußerungen, wie jene über Nutzen und Ehrbarkeit von Feldarbeit, Architektur und Medizin, lassen jedoch kaum Rückschlüsse auf allgemeine oder schichtspezifische Wertanschauungen dieser Zeit zu.[17] Sozialer Aufstieg war sowohl im Imperium Romanum als auch in der Polis vor allem mit politischen Ämtern und nicht mit einer erfolgreichen Erwerbstätigkeit verknüpft.[18] Selbst für den allgemeinen Bürgerstatus war die gegebenenfalls ausgeübte Erwerbstätigkeit von enormer Relevanz. So blieb dieser in einigen Poleis Lohnarbeitern und freien Handwerkern grundsätzlich vorenthalten. Eine Sonderstellung nimmt in dieser Frage Sparta ein. Dort waren Vollbürger zum Kriegsdienst freigestellt, was mit einem generellen Verbot von gewerblichen Tätigkeiten einherging. In anderen griechischen Stadtstaaten knüpften etwaige Beschränkungen des Bürgerrechts nicht an die Ausübung einer Erwerbsarbeit an, stattdessen bezogen sie sich auf ein bestimmtes, notwendiges Mindestvermögen. Für Menschen die auf Lohnarbeit angewiesen waren, eine meist unüberwindbare Hürde. In Athen und Rom, wo es eine derartige Vermögensqualifikation zum Erlangen des Bürgerrechts nicht gab, regelten solche Vermögensschranken aber beispielsweise den Zugang zu speziellen politischen Ämtern.[19] Als Gradmesser für Freiheit, Anerkennung und Glück wurde die finanzielle Unabhängigkeit des Einzelnen angesehen. Wer folglich entgegen des vorherrschenden Ideals von einem anständigen und würdevollen Leben, frei von den Zwängen eigener Erwerbsarbeit, nicht ohne derselben auskam, der war zumeist auf die Erträge kleinbäuerlicher Höfe angewiesen.[20] Diese sollten in erster Linie die Existenz der eigenen Familie sichern. Abhängig von ihrer Größe und dem Vermögen ihres Eigentümers, waren solche Höfe und alle dazugehörigen Felder auch der saisonale Arbeitsplatz von Erntehelfern[21], Hirten[22] und Tagelöhnern. Zusätzlich kann man für Athen noch mit ein bis zwei zu versorgenden Sklaven im Besitz eines Bauern rechnen.[23] Des weiteren war die Landwirtschaft eine zusätzliche Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe der antiken Frau. Wenngleich die Frage nach Normalität und Regelmäßigkeit der Mitarbeit von Frauen auf dem familieneigenen Grundbesitz außerhalb ökonomischer Notlagen nicht abschließend geklärt ist, so waren sie doch beispielsweise regelmäßig für den Verkauf und Erwerb von Waren auf dem Markt verantwortlich.[24] In seiner bereits erwähnten Schrift Oikonomikos nennt Xenophon acht Argumente für die ideologische Sonderstellung der Landwirtschaft unter den übrigen Erwerbskünsten.[25] So stärke sie das Interesse an der Landesverteidigung, da sie dazu motiviere, auch den eigenen Besitz zu schützen. Durch permanente körperliche Ertüchtigung stählt sie den Körper und härtet ab. Die Landwirtschaft schafft die Voraussetzungen für Gastfreundschaft und erlaubt es den Göttern angemessen zu opfern. Als Erwerbstätigkeit ist sie aufgrund ihres großen Nutzens sehr beliebt. Sie lehrt zudem Gerechtigkeit, denn denen die mit großer Sorgfalt wirtschaften, erweist sie stets Gutes. Da er nur in Zusammenarbeit möglich ist, fördert der Ackerbau Gemeinschaft und Solidarität. Letztlich versteht Xenophon die Landwirtschaft als Mutter aller Künste, da ihr Erblühen auch alle übrigen Gewerbe gedeihen lässt.[26] Bei diesem hohen Grad an Wertschätzung verwundert es kaum, dass auch die sozialen Eliten, wenngleich Teile ihres Vermögens aus Handel, Geld- oder Staatspachtgeschäften stammten, in erster Linie Großgrundbesitzer waren.[27]

Ein Wandel im vorherrschenden antiken Verständnis von Arbeit, als zumeist unwürdige Mühsal und Last, setzte erst innerhalb der frühchristlichen Gemeinden ein. Arbeit, ob frei oder unfrei ausgeübt, war nun nicht nur moralisch unbedenklich, sie wurde vielmehr zu einem Gebot Gottes.

1.2 Eigentum in der Antike

Auch der Beginn einer Reflexion über die Bedeutung von Eigentum lässt sich in der griechischen Antike ausfindig machen, nämlich in den Werken von Platon (ca. 428 – ca. 347 v. Chr.) und Aristoteles. Platon ist der erste, dem die systematische Integration einer Lehre vom Eigentum in sein philosophisches Gesamtkonzept gelingt.[28] Er kennt dabei weder ein uneingeschränktes Gebrauchsrecht, noch ein absolutes Eigentum an äußeren Sachen. In der Politeia entwickelt Platon sein utopisches Konzept eines gerechten und gelingenden bzw. idealen Staates, in welchem jede Person eine für sie angemessene Position einnimmt. In diesem "Drei-Stände-Staat" besitzt allein der dritte Stand, der sogenannte Nährstand, bestehend aus Bauern, Handwerkern und Händlern, materielles Eigentum. Der zweite Stand der Wächter und die elitären Philosophenkönige sind hingegen nach Möglichkeit frei von jedem dinglichen Besitz.[29] Sie gehen förmlich in der Öffentlichkeit auf und erhalten ihr Auskommen von der Gesellschaft. Im Gegenzug sichern sie deren Zusammenhalt und lenken die Geschicke zu Staates. Diese Besitz-losigkeit innerhalb der beiden oberen Stände soll Abhängigkeiten vermeiden, Streitigkeiten vorbeugen und Freiheit zum guten Handeln stiften.

Dass dort, wo Eigentum erlaubt und unter bestimmten Umständen gerechtfertigt ist, immer auch ein gesundes bzw. vernünftiges Maß daran herrschen soll, das verdeutlicht Platon in seinem Spätwerk den Nomoi. Hier erläutert er außerdem seine Vorstellungen von den verschiedenen Formen des legitimen Erwerbs von Eigentum. So soll möglicher kolonialer Grundbesitz stets staatliches Eigentum bleiben und mittels eines komplexen Prinzips von Landlosen zunächst gleichmäßig verteilt, treuhänderisch bewirtschaftet und anschließend unverändert weitervererbt werden. Hingegen sind für bewegliches Eigentum Erwerbsformen wie Kauf, Handarbeit, Handel, Schenkung und Fund durchaus möglich.[30] Unter der Voraussetzung von prinzipiell gleichen Vermögensverhältnissen, gilt nach Platon zudem ein Verbot von Mitgiften bzw. Geldheiraten. Generell muss sich in Platons Konzept jedes Privateigentum nach seinem Grad an Gemeinnutzen hinterfragen lassen und sich entsprechend bewähren.

Auch für Aristoteles ist ein vernünftiger, maßvoller und auf das individuelle und allgemeine Gute hin ausgerichteter Umgang mit Eigentum essenziell. Materielle Güter und deren Erwerb sind nur dann sinnvoll und gut, wenn sie sich positiv auf die Lebensführung ihres Eigentümers auswirken. Diese Auffassung etabliert eine kluge Obergrenze für privates Eigentum. Wird dieses maximale Maß überschritten, so hört Eigentum auf ein Gut zu sein.[31] Weiterhin unterscheidet Aristoteles zwischen allgemeinen Besitzgütern und den, auf bestimmte Fertigkeiten und Handwerke ausgerichteten, technischen Instrumenten. Sklaven, Kleidung und Möbelstücke sind Beispiele für allgemeine, die Lebensqualität des Herren steigernde Güter. Technische Instrumente wie beispielsweise Webstühle sind hingegen auf Produkte bezogen.[32] Bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten von Eigentumserwerb beschreibt Aristoteles natürliche Erwerbs- bzw. Lebensformen wie die nomadische Viehzucht, die Jagd oder den Ackerbau. Hierbei verschafft sich der Mensch Gebrauchsgüter, die er entsprechend ihrer natürlichen Funktionen nutzt. Eine weitere natürliche Erwerbsform ist im aristotelischen Verständnis der gebrauchsorientierte Tausch, auch wenn dieser mittels Münzgeld stattfindet. Wo Gelderwerb allerdings losgelöst von konkret ertauschtem Besitz zum Selbstzweck wird, da resultiert ein widernatürlicher Umgang mit Gütern. Als Beispiele hierfür nennt er die Tätigkeit des Händlers, den Geldverleih und die verschiedenen Formen von Lohnarbeit. Letztlich liegt der besondere normative Wert privaten Eigentums laut Aristoteles darin begründet, dass dieses im Vergleich zum Gemeineigentum sowohl zu einer maximalen Sorgfalt anhält, als auch die Grundlage für die Tugend der Freizügigkeit darstellt.

Eine frühe Kodifizierung des Rechts im antiken Rom stellen die um 450 v. Chr. entstandenen Zwölftafelgesetze (leges duodecim tabularum) dar. Diese Gesetzes-sammlung sollte Konflikte und Verträge zwischen den grundbesitzenden Patriziern und dem einfachen Volk, den Plebejern, regulieren und ggf. lösen.[33] Auch die römische Gesellschaft war in Haushalten organisiert. Der Hausherr (pater familias), zwangsläufig ein Bürger der Stadt, war dort fast uneingeschränkter Eigentümer.[34] So konnte er theoretisch selbst volljährige Söhne in die Sklaverei verkaufen, solange diese Teil seines Haushalts waren. Mittels Testament hatte das Familienoberhaupt die Möglichkeit sein Eigentum beliebig weiter zu vererben. In Fällen ohne testamentarischer Regelung trat die Erbfolge in männlicher Linie ein. Eine formal oder theoretisch anerkannte Definition des Eigentumsbegriffs gab es weder im römischen Recht noch im allgemeinen Verständnis der Römer. Sehr wohl aber existierten unterschiedliche Vorstellungen von möglichen und unzulässigen Formen des Eigentums.[35] Für Cicero entsteht Privateigentum ursprünglich durch Okkupation.[36] Die Pflicht des Eigentümers mittels seiner Güter nach einem maximalen Nutzen für die Allgemeinheit zu streben, kannten die Römer im Gegensatz zu den Griechen nicht. Es ist allerdings bemerkenswert, dass sie bereits eine Art Immissionsverbot kannten. So war es beispielsweise gesetzlich untersagt, die Ernte auf benachbarten Grundstücken mit Abwässern aus den eigenen Entwässerungsgräben zu beeinträchtigen.[37]

[...]


[1] Bezogen auf die griechische, hellenistische und römische Welt: von der Herausbildung der griechischen Staatenwelt bis zum Tod des oströmischen Kaisers Justinian I. (ca. 800 v. Chr. – 565).

[2] Die aktuelle Diskussion ist durch Moses I. Finleys ''The Ancient Economy'' geprägt worden.

[3] Vgl. Nippel, Wilfried: Erwerbsarbeit in der Antike, in: Geschichte und Zukunft der Arbeit, hrsg. v. J. Kocka und C. Offe, Frankfurt 2009, S. 54.

[4] ca. 500 – 336 v.Chr.

[5] 509 – 27 v. Chr.

[6] 27 v. Chr. – ca. 285

[7] Ich folge hierbei W. Nippel.

[8] Vgl. Aßländer, Michael S.: Bedeutungswandel der Arbeit, Versuch einer historischen Rekonstruktion, München 2005, S. 6.

[9] Vgl. Nippel, 2009, S. 55.

[10] Vgl. Löbl, Rudolf: Texnh-Techne, Untersuchungen zur Bedeutung dieses Worts in der Zeit von Homer bis Aristoteles, Von den Sophisten bis zu Aristoteles, Bd. 2, Würzburg 2003, S. 178 ff.

[11] Vgl. Aßländer, 2005, S. 6.

[12] Aristoteles, Politik, 1333a 30 ff.

[13] Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1177b 4 ff.

[14] Sie befanden sich in Abhängigkeiten und waren zumeist ohne Bürgerstatus.

[15] z.B. in Politik oder Kriegsdienst

[16] Vgl. Nippel, 2009, S. 55.

[17] Vgl. ebd., S. 56.

[18] Vgl. Dummer, Jürgen: Arbeitsethos in der Antike, in: Arbeit und Lebenssinn, Eine aktuelle Herausforderung in historischer und systematischer Perspektive, hrsg. v. K.-M. Kodalle, Würzburg 2001, S. 72 f.

[19] Vgl. Nippel, 2009, S. 57.

[20] Vgl. Aßländer, 2005, S. 7.

[21] z.B. fremde Bauernsöhne

[22] Vgl. Jacques, François/ Scheid, John: Rom und das Reich in der hohen Kaiserzeit , Die Struktur des Reiches, Bd. 1, Stuttgart 1998, S. 407.

[23] Vgl. Jameson, Michael H.: Agriculture and Slavery in Classical Athens, in: Classical Journal, Bd. 73, Colorado 1977, S. 122 ff.

[24] Vgl. Nippel, 2009, S. 58.

[25] Vgl. Aßländer, 2005, S. 8.

[26] Vgl. Xenophon: Oikonomikos, 253 ff.

[27] Vgl. Nippel, 2009, S. 59.

[28] Vgl. Hoffmann, Thomas S.: Die Güter, das Gute und die Frage des rechten Maßes: Platon und das Eigentum, in: Was ist Eigentum?, Philosophische Positionen von Platon bis Habermas, hrsg. v. A. Eckl und B. Ludwig, München 2005, S. 29.

[29] Vgl. Hoffmann, 2005, S. 31.

[30] Die eingeräumte Möglichkeit dazu inkludiert nicht zwangsläufig Legitimität. So sollte beispielsweise Fund unter Strafe stehen.

[31] Vgl. Szaif, Jan: Aristoteles - eine teleologische Konzeption von Besitz und Eigentum, in: Was ist Eigentum?, Philosophische Positionen von Platon bis Habermas, hrsg. v. A. Eckl und B. Ludwig, München 2005, S. 46.

[32] Vgl. Szaif, 2005, S. 47.

[33] Vgl. Duthel, Heinz: Korruption und Kapitalismus, Macht ohne Mandat - Missbrauch mit dem Missbrauch - Schwacher Staat, Norderstedt 2014, S. 207.

[34] Vgl. Duthel, 2014, S. 208.

[35] Vgl. ebd., S.208.

[36] Vgl. Timmann, Tobias: Das Patentrecht im Lichte von Art. 14 GG, in: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, Bd. 22, Tübingen 2008, S. 70.

[37] Vgl. ebd., S. 208.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Kant im Kontext historischer Modelle von Eigentum und Arbeit
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Ethnologie und Philosophie)
Veranstaltung
Kant, Metaphysik der Sitten
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
26
Katalognummer
V279093
ISBN (eBook)
9783656719601
ISBN (Buch)
9783656726913
Dateigröße
492 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kant, kontext, modelle, eigentum, arbeit
Arbeit zitieren
Markus Heinevetter (Autor:in), 2014, Kant im Kontext historischer Modelle von Eigentum und Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279093

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