Staat vs. Volk. Zum Missverhältnis zwischen Fußballfans und Obrigkeit in der letzten Dekade der DDR am Beispiel des 1. FC Lok Leipzig


Bachelorarbeit, 2012

42 Seiten, Note: 1,6


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1 Die Sicherheitsorgane in Leipzig
1.1. Das Selbstverständnis der DVP
1.2. Die Bedeutung der NSAG Jugend
1.3. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane in Leipzig

2 Die Fanclubszene des 1. FC Lokomotive Leipzig (1983 bis 1988)
2.1. Überblick der Fanclubs des 1. FC Lok Leipzig
2.2. Der Fanclub „Teutonia“
2.3. Der Leipziger Fußballfan
2.4. Die Störungstypen

3 Maßnahmen und Konsequenzen
3.1. Maßnahmen der Sicherheitsorgane gegen die Fanclubszene
3.2. Folgen für die Fanclubszene des 1. FC Lok Leipzig

Schlussbetrachtung und Ausblick

Quellen- und Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Die DDR war ein Staat, in dem Auflehnung und Protest gegenüber der Regierung und anderen politisch verantwortlichen Personen nicht geduldet wurde. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele. Hinsichtlich der Jugend galt es, vor allem die sozialistische Lebensweise zu indoktrinieren, um obiges Verhalten zu unterbinden. Daran hatten die Sicherheitsorgane ein besonderes Interesse, denn in den 1980er Jahren gab es vermehrt auffälliges Verhalten vonseiten der Jugendlichen und der heranwachsenden Bevölkerung, sich gegen den DDR-Staat aufzulehnen.

Es passte nicht ins Bild von der fröhlich aufbauenden DDR-Jugend, dass vor oder nach […] Ereignissen randaliert oder geprügelt wurde. Staat, Partei und Bildungseinrichtungen verlangten ein klares Bekenntnis zur Deutschen Demokratischen Republik.[1]

Obwohl eine regelrecht systematische Erfassung der Jugend durch die staatlichen Sicherheitsorgane bereits seit der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit erfolgte,[2] wird hier das Augenmerk auf die Arbeit der Sicherheitsorgane in den 1980er Jahren gelegt.

Um einen Einblick in die Arbeitsmethoden der staatlichen Sicherheitsorgane zu erhalten, ist der zentrale Untersuchungsgegenstand die Fanclubszene des Fußballoberligisten 1. FC Lokomotive Leipzig. Dieser erzielte in der Zeit von 1983 bis 1988 durchgängig vorderste Plätze in der höchsten Liga des DDR-Fußballs. Während dieser Zeit konnte ein reger Anstieg der Fanclubs festge-stellt werden, die von Jugendlichen gegründet worden waren und teilweise unter besonderer Beobachtung der staatlichen Sicherheitsorgane standen. Das lag daran, dass nach Auffassung der Bezirkspolizisten vor allem von Jugendlichen ein besonderes Potenzial der Gefährdung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausging.[3]

War ein Fan erst auffällig geworden, unterlagen die meisten seiner Freizeitaktivitäten regelmäßiger Aufsicht. Wann, wo, mit wem traf sich die Person, wer waren Freunde oder Freundin, welche Kontakte gab es nach Westberlin oder in andere Städte der DDR? […] [W]elche Partys wurden wann mit wem gefeiert? Unter ständiger Beobachtung zu stehen, hieß auch, sich der Aufmerksamkeit der Bewacher sicher sein zu können.[4]

Anhand der von Anne Hahn gemachten Ausführungen über Berliner FußballFanclubs soll in dieser Arbeit das Verhältnis zwischen den jugendlichen Fanclubmitgliedern des 1. FC Lok Leipzig und den Obrigkeiten des DDR-Staates im Bezirk Leipzig herausgearbeitet werden.

Da das politische System der DDR sehr komplex war, wird hier stellvertretend für die staatlichen Sicherheitsorgane auf die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Leipzig und auf eine Arbeitsgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit im Besonderen eingegangen, die unter der Bezeichnung „Nichtstrukturelle Arbeitsgruppe Jugend“ tätig war. Dabei werden deren Wirkungsweise und Bedeutung in Bezug auf die Leipziger Fußballfans beschrieben (Kapitel 1).

Das zweite Kapitel befasst sich mit der Fanclubszene des 1. FC Lok. Da diese in den 1980er Jahren sehr weitläufig und ausgeprägt war, kann darauf nur schwerpunktmäßig eingegangen werden. Daher wird einem Fanclub besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Der Fanclub „Teutonia“ wurde bei den staatlichen Sicherheitsorganen unter der Rubrik „Schwerpunktclub“ geführt. In Form einer Fallanalyse wird das Verhältnis zwischen den staatlichen Sicherheitsorganen und den Fanclubmitgliedern beschrieben. Unter anderem wird erklärt, was unter der Bezeichnung „Schwerpunktclub“ verstanden wurde.

Weiterhin wird erläutert, welches Interesse die Sicherheitsorgane an den Fan-clubs hatten und mit welchen Maßnahmen sie versuchten, Informationen über diese Art der Gruppierung zu bekommen und deren Auflösung zu erzielen. Es werden diese Maßnahmen kritisch hinterfragt und dargelegt, ob es ihnen tatsächlich gelang, den Fanclub „Teutonia“ aufzulösen, um eine angestrebte signifikante Senkung der Störungen zu erzielen. Ausgehend davon werden weitere Konsequenzen für die gesamte Fanclubszene des 1. FC Lok beispielhaft erarbeitet.

1 Die Sicherheitsorgane in Leipzig

Das Ziel der SED war es, eine sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik aufzubauen.[5] Dafür brauchte sie staatliche Organe, von denen hier zwei hinsichtlich ihrer Wirkungsweise dargestellt werden: Die Deutsche Volkspolizei (DVP) und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

Zunächst wird das Selbstverständnis der DVP erläutert (1.1.). Anstatt das gesamte MfS in seinen Einzelheiten zu beschreiben, konzentriert sich das zweite Unterkapitel auf eine Arbeitsgruppe, der eine besondere Bedeutung zukommt. Es handelt sich dabei um die sogenannte „Nichtstrukturelle Arbeitsgruppe Jugend“ (kurz NSAG Jugend), die von der Leipziger Bezirksverwaltung für Staatssicherheit gegründet wurde (1.2.). Das erste Kapitel schließt mit einer Darstell-ung über die Zusammenarbeit der oben genannten Organe ab (1.3.).

1.1. Das Selbstverständnis der DVP

Die DVP wurde bereits im Mai 1945 im Auftrag der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) gegründet. Damals wurden in der sowjetischen Besatzungszone „lokale Polizeikräfte [aufgestellt, was als] Geburtsstunde der Deutschen Volkspolizei“[6] angesehen werden kann.

In den Folgejahren entwickelte sich innerhalb der DVP eine militärische Struktur, die zentralistisch ausgerichtet und dem Ministerium des Innern (MdI) direkt unterstellt war. Es herrschte eine klar definierte Befehlsstruktur.[7] Ihr Chef trug auch gleichzeitig den Titel des Innenministers der DDR.[8] In jedem der 15 Bezirke der DDR wurde eine Behörde der DVP installiert, die sich folglich Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) nannte.

Bereits seit Existieren der DVP wurde sie auf das Leitbild der SED geprägt: „Die Deutsche Volkspolizei gewährleistet als Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik die öffentliche Ordnung und Sicherheit“[9]. Diese ideologische Ausrichtung ist im Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei unter Paragraph Eins verankert. Es ist kein Zufall, dass die oben genannte Aufgabe als erste formuliert und zudem als wichtigste (im sozialistischen Sinne) festgeschrieben wurde.[10]

Bereits im Juli 1948 – etwa ein Jahr vor der offiziellen Gründung des DDR-Staates – äußerte der damalige sächsische Innenminister und spätere erste Chef der DVP Kurt Fischer[11]:

Wir sprechen sehr viel davon, daß wir die Herrschaft der Arbeiterklasse sicher [sic.] wollen. In der Polizei haben wir dazu das Instrument; dort sind 90% unserer Genossen eingestellt und damit die führende Rolle unsrer Polizei absolut gesichert.[12]

Mit dieser Äußerung ist die politische Fahrtrichtung der DVP definiert. Fischer spricht indirekt davon, dass die DVP ein Instrument der Partei (SED) sei und mit ihr die Ziele umgesetzt bzw. erreicht werden können, weil sie zum größten Teil aus parteitreuen Mitgliedern, also SED-Anhängern, bestand. Zu dem Ergebnis kommt Thomas Lindenberger, der in seinem Werk über die Volkspolizei eine detaillierte Darstellung über dieses Exekutivorgan im Zeitraum von 1952 bis 1968 vornahm.[13] Anhand der Äußerung Fischers wird weiterhin deutlich, dass die DVP ein wichtiges Sicherheitsorgan für die SED und somit für die DDR war, um den Aufbau eines sozialistischen deutschen Staates zu ermöglichen. Daher lässt sich konstatieren, dass das Exekutivorgan DVP durch die SED und das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei ideologisch geformt wurde. Rückenstärkung erhielt sie durch die bereits erwähnten parteitreuen Mitglieder innerhalb der DVP.

Obwohl es von der Dekodierung der Abkürzung DVP plausibel erscheint, dieses Organ handele im Sinne des Volkes der DDR, merkt Bernhard Marquardt kritisch an, dass die DVP nicht immer im Sinne des Volkes agierte, sondern vielmehr als Ausführungsorgan der Staatspartei der DDR (SED) fungierte und gleichzeitig vom Ministerium für Staatssicherheit benutzt wurde, um die Ziele der SED durchzusetzen und somit die Existenz des DDR-Staates zu sichern versuchte.[14]

In Leipzig – wie in jedem anderen Bezirk der DDR – hatte die DVP die Aufgabe, die Sicherheit zu jeder Zeit und an jedem Ort zu gewährleisten. In Bezug auf diese Stadt kam den Fußballspielen des Oberligisten 1. FC Lokomotive Leipzig besonderes Interesse zu. Vor allem in den 1980er Jahren ist eine kontinuierlich wachsende Zahl an Zuschauern zu verzeichnen, die den Spielen des 1. FC Lok im Bezirk Leipzig beiwohnten.[15] Das lag unter anderem daran, dass dieser Fußballverein zu den erfolgreichsten Clubs gehörte, die es in der DDR gab.[16]

Obwohl die DVP dem MdI direkt unterstellt war, nutzte das MfS[17] die Polizei auch für seine Zwecke.[18] Dies lässt sich auch anhand der Fußballsaison-Berichte der BDVP Leipzig nachvollziehen. In den Verteilern, die den FußballBerichten angehängt waren, wurden all‘ die Organe und Organisationen aufgelistet, die diese Polizeiberichte zugesandt bekamen, um einerseits einen Eindruck über die Lage von den Fußballspielen zu bekommen und andererseits darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, welche Maßnahmen den aufgetretenen Störungen entgegengesetzt wurden.[19] Diese Berichte wurden nicht nur an die Bezirksleitung des MfS weitergeleitet, sondern auch an die Vorsitzenden der Fußballclubs (1. FC Lok und BSG Chemie) sowie dem FDGB[20] -Ortsvorsitzenden und weiteren Organisationen.[21]

Da das Thema Fußball in der DDR ein gesellschaftliches Phänomen war, gründete sich bei der BDVP Leipzig im August 1984 ein sogenannter Bezirksarbeitsstab Fußball: „[Er] beschäftigte sich bisher mit der Vornahme von Einschätzungen, vorrangig zur Ordnung und Sicherheit bei Fußballspielen“[22]. Besonderes Interesse galt dabei den Jugendlichen und Jungerwachsenen in Fußball-Fanclubs, da es – nach Ausführungen der BDVP Leipzig – vor allem diejenigen waren, von denen sogenannte Störungen ausgingen: „Die Mehrzahl der als Störer in Erscheinung getretenen Personen ist in Fanclubs organisiert“[23]. Welche konkreten Maßnahmen seitens der BDVP Leipzig ergriffen wurden, wird in Kapitel drei genauer beschrieben.

Jedoch können an dieser Stelle zwei wesentliche Fakten festgehalten werden: Die DVP wurde als Hilfsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit benutzt, um deren Aufgabe, die Herrschaft der Partei zu sichern, zu unterstützen.[24] Weiterhin wird anhand der BDVP-Berichte über die Fußballspiele in den 1980er Jahren ein angespanntes Verhältnis zwischen der Polizei und der Jugend deutlich.

1.2. Die Bedeutung der NSAG Jugend

Das MfS, welches per Gesetz am 08. Februar 1950[25] gegründet worden war, entwickelte sich im Laufe der Zeit zu dem Überwachungsorgan des DDR-Staates.[26] Es war in allen 15 Bezirken in Form einer „Bezirksverwaltung für Staatssicherheit“[27] vertreten. Das gesamte Ministerium wies wie die DVP eine militärähnliche Struktur auf, was beispielsweise durch die Bezeichnung des MfS-Vorsitzenden Erich Mielke als „Armeegeneral“[28] deutlich wird. Weiterhin arbeitete das Ministerium nach dem Prinzip der Weisungsbefugnis durch die nächsthöhere Abteilung. Darunter wird das sogenannte Linienprinzip[29] verstanden.

Zur kleinsten strukturellen Organisationseinheit des MfS zählte die sogenannte Arbeitsgruppe.[30] Dabei gab es ordentliche und außerordentliche Arbeitsgruppen.[31]

In den 1970er Jahren wurde im Bezirk Leipzig eine außerordentliche Arbeitsgruppe gegründet, die sich ausschließlich mit der DDR-Jugend beschäftigte. Daher erhielt sie die Bezeichnung „Nichtstrukturelle Arbeitsgruppe Jugend“[32]. Sie war der Hauptabteilung XX des MfS unterstellt, deren Aufgabe unter anderem darin bestand, „an der Durchsetzung der offiziellen Jugendpolitik [mitzuwirken sowie] Vorkommnisse staatsfeindlicher Hetze aufzuklären und zu bearbeiten“[33]. Das Attribut „nichtstrukturell“ weist daraufhin, dass diese Arbeitsgruppe nicht in allen Bezirken der DDR anzutreffen war, sondern dass es eine außer-ordentliche Arbeitsgruppe gewesen ist, die in Leipzig installiert wurde, wie es aus dem Arbeitsplan der NSAG Jugend von 1978 zu entnehmen ist.[34] Zudem sollte sie nur für eine begrenzte Zeit existieren.[35]

Die Akten der BStU[36] sind bis auf den heutigen Tag noch nicht vollständig erschlossen. Speziell die Hauptabteilung XX war im Februar 2011 zu ca. 81% erfasst.[37] Nach mündlichen Aussagen der BStU Leipzig sind derzeit noch keine Unterlagen gefunden worden, aus denen das genaue Gründungsdatum der NSAG Jugend hervorgeht. Jedoch kann festgehalten werden, worin die Aufgaben dieser Arbeitsgruppe lagen und welcher Bedeutung ihr zukommt.

Auf der Grundlage des Jahresarbeitsplanes 1986 des Leiters der Bezirksverwaltung konzentriert sich die NSAG Jugend auf die vorbeugende Aufklärung und rechtzeitige Abwehr von feindlichen An-griffen auf die Jugend der DDR, der Umsetzung der in den Dokumenten des XI. Parteitages der SED gegebenen Orientierungen zur Jugendpolitik sowie auf die Anleitung und Unterstützung der operativen Diensteinheiten und Kreisdienststellen der Bezirksverwaltung zur Qualifizierung der politisch-operativen Abwehrarbeit unter jugendlichen Personenkreisen.[38]

Zunächst hatte die Arbeitsgruppe die Ideologie der SED umzusetzen und die Erziehung der Jugend vorzunehmen.[39] Dies vorausgesetzt, hatte sie einerseits Sorge dafür zu tragen, dass Maßnahmen zur Eindämmung von Jugendprotesten in jeglicher Art durchgeführt und umgesetzt wurden. Andererseits diente sie als Aufklärungsinstrument von bestimmten Jugendgruppen, die im sozialistischen Verständnis als „Rowdys“ bezeichnet wurden. Dabei wird unter dem Begriff „Rowdy“ ein randalierender Jugendlicher verstanden, der sich „vorzugsweise öffentlich und in Gruppen, in Abgrenzung zur Elterngeneration und oftmals im Konflikt mit deren Ordnungsvorstellungen, [zusammenfand]“[40].

Ist von dem Phänomen „Rowdytum“ im Untersuchungszeitraum bei Thomas Lindenberger (1956 bis 1969) in der DDR nur „am Rande die Rede“[41], so entwickelt sich in den 1980er Jahren darüber ein besonderes Interesse bei den Sicherheitsorganen, welches anhand des Bezirkes Leipzig und der gegründeten NSAG Jugend nachvollzogen werden kann.

Das Arbeitsgebiet der NSAG Jugend war vor allem im Bereich von Großveran-staltungen angesiedelt. Darunter zählten unter anderem die Fußballoberligaspiele des 1. FC Lok, da diese laut den Halbjahresberichten der BDVP Leipzig einen stetig ansteigenden Zulauf von Zuschauern und Fußballfans zu verzeichnen hatten, zu denen in erster Linie junge DDR-Bürger im Alter von 16 bis 22 Jahren gehörten, die „negativ“[42] auffällig waren.

In Anlage 1 wird die Entwicklung der Anzahl junger Fußballfans aufgezeigt.

Aus dem Arbeitsplan der NSAG Jugend von 1986 geht weiterhin hervor, dass sich diese Arbeitsgruppe regelmäßig traf und zu jeder Sitzung spezifische Pro-bleme der Jugend analysierte und zu lösen versuchte. Dabei galt es nur „das [zu] notieren, was auch belegbar ist“[43]. Das Thema Fußball stand nicht bei jedem Treffen auf der Tagesordnung.[44]

Nicht außer Acht zu lassen ist die Tatsache, dass diese außerordentliche Arbeitsgruppe als Vermittlungsinstanz zwischen den verschiedenen Sicherheits-Organen fungierte, was anhand der Mitglieder dieser Gruppe nachvollzogen werden kann. Zur Gruppe gehörten ständige und nichtständige Mitglieder.[45] Der Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe war gleichzeitig der erste Stellvertreter der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit in Leipzig.[46]

Zu den ständigen Mitgliedern der NSAG Jugend gehörten Vertreter verschiedenster Abteilungen des MfS. Stellvertretend dafür sollen die Leiter der Abteilungen VII, IX, XIX, XX sowie der stellvertretende Leiter der Abteilung XX und der Referatsleiter XX/2 genannt werden. Insgesamt gehörten zu den ständigen Mitgliedern der NSAG Jugend 13 Mitarbeiter. Es ist festzuhalten, dass auch die Bezirkspolizei Leipzig durch deren Vorsitzenden vertreten war. Die nichtständigen Mitglieder waren ausschließlich stellvertretende Leiter der polizeilichen Kreisdienststellen, von denen die KD Leipzig-Land und KD Leipzig-Stadt exemplarisch genannt werden. Insgesamt zählten 13 verschiedene Kreisdienststellen zu den nichtständigen Mitgliedern.[47] Daher kann konstatiert werden, dass die außerordentliche Arbeitsgruppe aus maximal 26 Personen bestand, aus denen ersichtlich wird, dass die beiden staatlichen Sicherheitsorgane vertreten waren und eine Zusammenarbeit ersichtlich wird.

Obwohl bezüglich des Gründungsdatums der NSAG Jugend bisher nur Mut-maßungen bestehen, muss hinzugefügt werden, dass ein gesellschaftliches Ereignis entscheidenden Einfluss auf die Formung dieser Arbeitsgruppe hatte: Das als „Heysel-Katastrophe“ in die Geschichte eingegangene Fußballereignis von Brüssel im Jahre 1985. Unter der „Heysel-Katastrophe“ wird ein Fußballereignis verstanden, bei dem es bis dato zu nicht vorgekommenen Ausschrei-tungen zwischen englischen Hooligans und italienischen Fußballfans gekommen ist. 30 Menschen starben und 376 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.[48] Am 29. Mai 1985 beschossen englische Hooligans italienische FußballFans mit Feuerwerkskörpern. Das hatte zur Folge, dass die Fans versuchten, das Brüsseler Heysel-Stadion panikartig zu verlassen. Als Konsequenz aus diesem Ereignis erließ der Europäische Fußballbund Maßnahmen, die vor allem gegen englische Fußballclubs gerichtet waren.[49] Zudem unternahm die damalige englische Regierung unter Margret Thatcher Bestrebungen, das Phänomen Hooliganismus einzudämmen.[50] Anhand einer Akte der NSAG Jugend kann nachvollzogen werden, dass die NSAG Jugend dieses Ereignis in Brüssel sorgsam beobachtete und für sich Konsequenzen daraus zog, Gewaltausschrei-tungen in den Leipziger Stadien zu verhindern.[51]

Insgesamt kann für die NSAG Jugend festgehalten werden, dass sie als außer-ordentliche Arbeitsgruppe der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit in Leipzig ihre Aufgabe vor allem in der Erfassung von „auffälligen“ Jugendlichen sah und sich als Instanz verstand, die im Bereich der Jugendpolitik agierte. Weiterhin galt sie als Schaltstelle zwischen den verschiedenen Sicherheitsorganen und explizit für die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit, was durch die ständigen und nichtständigen Mitglieder ersichtlich wird.

1.3. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane in Leipzig

Der SED-Regierung war sehr daran gelegen, dass die Bevölkerung die sozialistische Gesellschaftsordnung akzeptierte und dass immer und zu jeder Zeit Frieden im Land herrschte.[52] Auflehnung oder Protest vonseiten der DDR-Bevölkerung wurde nicht geduldet.[53]

Um die Autorität des DDR-Staates und seiner Regierung zu wahren, liegt es auf der Hand, dass die staatlichen Sicherheitsorgane kooperierten und mögliche Gefahren, die gegen den Staat und gegen eine Bedrohung der Bevölkerung gerichtet waren, zu bekämpfen. Dennoch hatte die SED und ihre verlängerten Arme in Form der Sicherheitsorgane auch Misstrauen gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung. Ein Beleg dafür sind die mannigfachen Verflechtungen des MfS:

Das MfS wurde […] im Inneren nicht nur aktiv, wenn – aus seiner Sicht – politisch motivierte, die Sicherheit des Staates gefährdende Strafbestände zu vermuten waren, sondern konnte auch jedes andere Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Kriminalpolizei, etwa bei schwerer Kriminalität oder Betrugsdelikten, an sich ziehen.[54]

Sowohl im Bezirksarbeitsstab Fußball[55] als auch in der NSAG Jugend waren Mitglieder der staatlichen Sicherheitsorgane vertreten; aber auch Mitarbeiter der Leipziger Fußballclubs (1. FC Lok und BSG Chemie) sowie Stadionangestellte[56] und Arbeiter der Deutschen Reichsbahn waren zugleich Mitarbeiter der staatlichen Sicherheitsorgane. In den Fußballberichten der Leipziger BDVP sind auch statistische Erhebungen zu Störungen auf dem Gebiet der Deutschen Reichsbahn zu finden. Um diesen Störungen zukünftig entgegenzuwirken, wurde em-pfohlen, einen Verantwortlichen der Reichsbahn im Bezirksarbeitsstab mitarbeiten zu lassen:

Mit dem Ziel, die in der ZK-Information zur Lage bei Fußballspielen enthaltenen Hinweise vollinhaltlich zu realisieren, wird vorgeschlagen, einen Vertreter der Deutschen Reichsbahn im Bezirksarbeitsstab aufzunehmen.[57]

Weiterhin waren darin auch Beamte der Bezirksverwaltung Leipzig vertreten, die gleichzeitig der NSAG Jugend angehörten.[58] Ergo ist eine enge Verflech-tung zwischen der außerordentlichen Arbeitsgruppe und dem Bezirksarbeitsstab Fußball zu erkennen, um einen regen Austausch von Informationen zu ermöglichen und gemeinsam gegen „Untergrundtätigkeit und staatsfeindliche Hetze“[59] vorzugehen.

2 Die Fanclubszene des 1. FC Lokomotive Leipzig (1983 bis 1988)

In der letzten Dekade der DDR hatten die staatlichen Sicherheitsorgane verstärktes Interesse daran, die Jugend in die politische Verantwortung zu nehmen. Da aufgrund statistischer Erhebungen in den Fußballberichten der BDVP Leipzig vor allem Jugendliche zu Störungen des öffentlichen Lebens neigten, galt ihnen eine besondere Aufmerksamkeit. Die teilweise tätlichen Auseinandersetzungen, die nach Auffassung der staatlichen Sicherheitsorgane primär von Fanclubs ausgingen, waren häufig bei Fußballspielen zu konstatieren. Daher wird in diesem Kapitel die Fanclubszene des 1. FC Lok Leipzig dargestellt.

Im Untersuchungszeitraum (1983-1988) zählte der oben genannte Oberligist zu den erfolgreichsten Fußballclubs des DDR-Fußballs. Durch die siegreiche Geschichte des 1. FC Lok lässt sich ein Anstieg der Fanclubs feststellen, der hier zunächst umrissen wird (2.1.). Anschließend wird einer – in den Augen der staatlichen Sicherheitsorgane als „Schwerpunktclub“[60] bezeichneten Gruppe – genauer untersucht und das Interesse der Sicherheitsorgane an der Erfassung der Clubmitglieder erläutert (2.2.). Daran schließt eine Darstellung des Leipziger Fußballfans an (2.3.). Das Kapitel endet mit einer Analyse häufig aufge-kommener Störungen (2.4.), die als Voraussetzung für das dritte Kapitel dient.

2.1. Überblick der Fanclubs des 1. FC Lok Leipzig

In den Fußballberichten der BDVP Leipzig wurden durch statistische Angaben die Zuschauerzahlen erfasst, die den Spielen der DDR-Mannschaften im Bezirk Leipzig beiwohnten. Dabei galt den ortsansässigen Fußballclubs 1. FC Lok und BSG Chemie eine besondere Aufmerksamkeit. Von 1983 bis 1988 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Zuschauer feststellen, besonders bei Spielen des Oberligisten 1. FC Lok.[61] Gleichzeitig haben sich vermehrt Fanclubs gegründet, die zum Teil „Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“[62] begingen. In Anlage 1 befindet sich daher eine graphische Darstellung über die Entwicklung der Fanclubszene des 1. FC Lok im Zeitraum von 1983 bis 1988, auf die in den folgenden Ausführungen Bezug genommen wird.

[...]


[1] Hahn, Anne: Ausbruch aus der Langeweile. In: Willmann, Frank (Hrsg.): Stadionpartisanen. Fans und Hooligans in der DDR, 2. Auflage, Berlin 2007, S. 155.

[2] Vgl. Engelmann, Roger u. a.: Das MfS-Lexikon. Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, 1. Auflage, Berlin 2011, S. 166.

[3] Vgl. Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Leipzig, Nr. 1334, Einschätzung der Lage zu Fußballspielen der Saison 1984/85 im Bezirk Leipzig, S. 1.

[4] Hahn, Anne: Ausbruch aus der Langeweile, S. 158.

[5] Vgl. Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder. Der Einfluss der SED und des Ministeriums für Staatssicherheit auf den Fußballsport in der DDR, Göttingen 2003, S. 13.

[6] Marquardt, Bernhard: Menschenrechtsverletzungen durch die Deutsche Volkspolizei. In: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Recht, Justiz und Polizei im SED-Staat, Band 4, 1. Auflage, Baden-Baden 1995, S. 659.

[7] Vgl. ebd. S. 660f.

[8] Vgl. ebd. S. 721.

[9] Marquardt, Bernhard: Menschenrechtsverletzungen durch die Deutsche Volkspolizei, S. 721.

[10] Das Gesetz wurde am 11. Juni 1968 durch den Staatsratsvorsitzenden der DDR, Walter Ulbricht, verkündet und zuvor von der Volkskammer erarbeitet und ratifiziert. Am 01.07.1968 trat es in Kraft. Außerdem wurde dieser Tag zum Feiertag für die DVP erklärt.

[11] Vgl. Marquardt, Bernhard: Menschenrechtsverletzungen durch die Deutsche Volkspolizei, S. 670.

[12] Ebd.

[13] Vgl. Lindenberger, Thomas: Die Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952-1968, Köln u. a. 2003, S. 218.

[14] Vgl. Marquardt, Bernhard: Menschenrechtsverletzungen durch die Deutsche Volkspolizei, S. 661ff.

[15] Vgl. Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, BDVP Leipzig, Nr. 1586, Lage zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei Fußballspielen der Saison 1985/86, S. 1.

[16] Vgl. Nöldner, Jürgen u. a.: 1. FC Lokomotive Leipzig. Ein Fußballklub stellt sich vor, 1. Auflage, Berlin 1986, S. 63.

[17] „Das Ministerium für Staatssicherheit galt als ein unabhängiges Kontrollorgan. Es wurde in den 1960er Jahren formal dem ZK unterstellt; de facto und de jure besaß es aber uneingeschränkte Machtbefugnisse“ (aus: Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder, S. 13).

[18] Vgl. Marquardt, Bernhard: Menschenrechtsverletzungen durch die Deutsche Volkspolizei, S. 661.

[19] Vgl. Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, BDVP Leipzig, Nr. 1550, Lage zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei Fußballspielen der Saison 1983/84, S. 1-7.

[20] Freier Deutscher Gewerkschaftsbund der DDR.

[21] Vgl. Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, BDVP Leipzig, Nr. 1550, Lage zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei Fußballspielen der Saison 1983/84, S. 7.

[22] Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, BDVP Leipzig, Nr. 1334, Einschätzung der Lage zu Fußballspielen der Saison 1984/85 im Bezirk Leipzig, S. 7.

[23] Ebd. S. 3.

[24] Vgl. Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder, S. 14.

[25] Vgl. ebd. S. 13.

[26] Vgl. ebd. S. 15.

[27] Andersen, Uwe/Wichard, Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 5. aktualisierte Auflage, Opladen 2003: <www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerter buch-politisches-system/40330/ministerium-fuer-staatssicherheit-mfs?p=all> [13.06.2012].

[28] BStU, MfS, BV Berlin 271, S. 32.

[29] Vgl. Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder, S. 17.

[30] Vgl. BStU (Hrsg.): Abkürzungsverzeichnis. Häufig verwendete Abkürzungen und Begriffe des Ministeriums für Staatssicherheit, Berlin 2009, S. 9.

[31] Vgl. Engelmann, Roger u. a.: Das MfS-Lexikon. Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, 1. Auflage, Berlin 2011, S. 38.

[32] Weiterhin mit NSAG Jugend abgekürzt.

[33] BStU (Hrsg.): MfS – Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund), Berlin 2011: <www.bstu.bund.de/DE/Archive/Bestandsinformationen/Unterlagen-Struktur/ha_XX.html> [13.06.2012].

[34] Vgl. BStU, MfS, BV Leipzig, Leitung 1017, Band 2, S. 2ff.

[35] Vgl. BStU (Hrsg.): Abkürzungsverzeichnis, S. 61.

[36] Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

[37] Vgl. BStU (Hrsg.): MfS – Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund), Berlin 2011: <www.bstu.bund.de/DE/Archive/Bestandsinformationen/Unterlagen-Struktur/ha_XX.html> [13.06.2012].

[38] BStU, MfS, BV Leipzig, AKG 3116, S. 1.

[39] Vgl. La clé des langues (Hrsg.): Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den XI. Parteitag der SED. Berichterstatter Erich Honecker, Ostberlin 1986, S. 60-64: <http://cle. ens-lyon.fr/allemand/rede-auf-dem-xi-parteitag-der-sed-134716.kjsp?RH=CDL_ALL120600> [12.06.2012].

[40] Lindenberger, Thomas: Volkspolizei, S. 367.

[41] Ebd.

[42] Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, BDVP Leipzig, Nr. 1586, Lage zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei Fußballspielen der ersten Halbserie 1987/88, S. 3.

[43] BStU, MfS, BV Leipzig, AKG 3116, S. 6.

[44] Vgl. ebd. S. 2-4.

[45] Vgl. BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. XX 199, Band 3, S. 3.

[46] Vgl. BStU, MfS, BV Leipzig, AKG 3116, S. 4.

[47] Vgl. BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. XX 199, Band 3, S. 3.

[48] Vgl. Krahm, Bastian: Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Aspekte, Nehren 2007, S. 33.

[49] Vgl. ebd.

[50] Vgl. ebd.

[51] Vgl. BStU, MfS, BV Leipzig Abt. XX 352, S. 14.

[52] Vgl. Weber, Hermann: Aufbau und Fall einer Diktatur. Kritische Beiträge zur Geschichte der DDR, Köln 1991, S. 131.

[53] Vgl. Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder, S. 25.

[54] Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder, S. 27.

[55] Vgl. BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. XX 352, S. 34.

[56] Vgl. Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, BDVP Leipzig, Nr. 1334, Einschätzung der Lage zu Fußballspielen der Saison 1984/85 im Bezirk Leipzig, S. 7-8.

[57] Ebd. S. 7.

[58] Vgl. BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. XX 199, Band 3, S. 3.

[59] BStU, MfS, BV Leipzig, HA XXII 1738, Band 5, S. 267.

[60] BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. XX 196, Band 4, S. 32.

[61] Siehe Anlage 1 Abb. 1.

[62] Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 20250, BDVP Leipzig, Nr. 1550, Lage zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei Fußballspielen der Saison 1983/84, S. 4.

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Details

Titel
Staat vs. Volk. Zum Missverhältnis zwischen Fußballfans und Obrigkeit in der letzten Dekade der DDR am Beispiel des 1. FC Lok Leipzig
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar - Geschichtsdidaktik)
Note
1,6
Autor
Jahr
2012
Seiten
42
Katalognummer
V279079
ISBN (eBook)
9783656729228
ISBN (Buch)
9783656729297
Dateigröße
602 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fußballfans, obrigkeit, dekade, beispiel, lokomotive, leipzig
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Tim Mittelstraß (Autor:in), 2012, Staat vs. Volk. Zum Missverhältnis zwischen Fußballfans und Obrigkeit in der letzten Dekade der DDR am Beispiel des 1. FC Lok Leipzig, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279079

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Titel: Staat vs. Volk. Zum Missverhältnis zwischen Fußballfans und Obrigkeit in der letzten Dekade der DDR am Beispiel des 1. FC Lok Leipzig



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