Der Bilderstreit unter Karl dem Großen zwischen 787 und dem Frankfurter Konzil 794


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

31 Seiten, Note: 2,4


Leseprobe


Gliederung

A Hinführung zum Thema:
I.1 Die Ausgangssituation vor dem Konzil von Nikäa
I.2 Forschungsanstoß
I.3 Forschungsstand
I.4 Problem/ Erkenntnisinteresse
I.5. Projektdesign
I.6. Methode

B Der Ikonoklasmus unter den byzantinischen Kaisern
I.1 Das ökumenische Konzil von Nikäa
I.2. Der Horos des Konzils von Nikäa
II. Briefe und Akten
II.1. Capitulare adversus synodum
II.2. Epistola ad Carolum regem de imaginibus
III. Die Libri Carolini
III.1. Die Sonderstellung der Libri Carolini
III.2. Autorfrage
III.3. Analyse des Bildbegriffes in den Libri Carolini
IV. Das Frankfurter Konzil von 794
IV.1. Das Frankfurter Kapitular
V. Die Untrennbarkeit des Konzils von Nikäa und dem Frankfurter Konzil

C Zusammenfassung und Auswertung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Bilderstreit unter Karl dem Großen zwischen 787 und dem Frankfurter Konzil 794

A I. Hinführung zum Thema:

I.1. Die Ausgangssituation vor dem Konzil von Nikäa

Der byzantinische Bilderstreit, die Auseinandersetzung um die Frage, ob den Heiligenbildern entsprechende Verehrung gebühre oder ob sie als Götzenbilder zerstört werden müßten, ist in den Jahren 726 bis 843 im Reich von Konstantinopel mit äußerster Heftigkeit geführt worden und hat nach dem Westen wie nach dem Osten weit über dieses hinaus gewirkt, so daß manche Forscher geneigt waren, im Rahmen der Periodisierung der byzantinischen Geschichte geradezu von einer Epoche des Bilderstreits zu sprechen.[1]

Bevor nun das Interesse auf die schwerwiegende Bedeutung dieser Auseinandersetzung um die „Bilder“ gelenkt wird, soll zunächst der Begriff „Bild“ klar sein: In unserem heutigen Verständnis darf man das „Bild“ im 8./ 9. Jahrhundert nicht sehen. Heutzutage sieht sich der Einzelne einer Bilderflut ausgesetzt, die nicht mehr zu bewältigen ist. Das Interesse des „Sehenden“ selektiert Sehenswertes und nicht Sehenswertes. Fernsehen, Internet, Printmedien, vor allem die Werbung sowie der Alltag selbst versorgen den Menschen mit schier unendlichen Eindrücken, die festzuhalten kaum lohnend oder eigentlich überhaupt nicht möglich sind. Anders im Zeitalter Karls des Großen: der Großteil der Bevölkerung besteht aus Analphabeten, Geschichten werden mündlich erzählt, die Phantasie allein läßt den Zuhörer ein Bild produzieren. Ein Bild, gemalt auf Leinwand oder ein anderes Medium, stellte etwas besonderes dar und diente meist der Erzählung biblischer Geschichten oder der Zierde der Kirchen. Im Widerspruch dazu steht nun das alttestamentliche Bilderverbot: Du sollst Dir kein Bild machen (2. Gebot). Es geht um die Frage, ob die Verehrung solcher Bilder als Blasphemie gelte, da man ja nicht mehr Gott an sich, sondern ein Bild verehrt. Erst seit dem fünften Jahrhundert haben wir es mit kultisch verehrten Bildern zu tun, deren Verehrung eine Rechtfertigung erfordert.[2]

Die Geschichtsschreibung hat dieser Zeit der Auseinandersetzungen große Bedeutung zugemessen und sie als Epochengrenze zwischen früh- und mittelbyzantinischer Zeit angesehen.

Die Situation, in der sich das byzantinische Reich zu Beginn des Bilderstreits befand, hatte sich im vorhergehenden Jahrhundert herausgebildet. Im frühen 7. Jahrhundert hatte Kaiser Herakleios die Perser erfolgreich zurückgeschlagen.[3] Doch mußte er selbst noch mit ansehen, wie sein Werk durch die arabische Invasion, die Byzanz weite Gebiete entriß, wieder zerstört wurde. Bald war im Osten nur noch, bei wechselnden Grenzlinien, Kleinasien übriggeblieben. Auf dem Balkan waren Slawen, Awaren und Bulgaren eingeströmt, und die bulgarische Herrschaft, die sich hier formierte, wurde zur ärgsten Bedrohung des Reiches. In Italien fielen von Norden die Langobarden, von Süden die Araber ein. Einfälle in Kleinasien und Flottenunternehmungen brachten die Araber bis vor die Mauern Konstantinopels (674-678, 717-718), von der anderen Seite erschienen die Bulgaren (713, 813).[4]

Dem zentralisierten Staatswesen von Byzanz entsprach auch die einheitliche Rechtsprechung. 726, im gleichen Jahr, als der Bildersturm begann, brachte Leo III. die „Ekloge“, eine revidierte Ausgabe der wichtigsten Privat- und Staatsrechtsbestimmungen, heraus. Im Wechsel der Kaiser wurde eine gewisse Kontinuität durch Dynastienbildung angestrebt, vor allem in Form des Mitkaisertums.[5] Für den Verlauf des Bilderstreits war es nicht ohne Belang, daß jetzt die Kaiserin staatsrechtlich eine Aufwertung erfuhr.

Der Westen hingegen erlebt die Hochphase des karolingischen Reiches, in deren Verlauf Karl der Große bis zum Jahre 814 ein riesiges, weitgehend gefestigtes Reich hinterließ, dessen gefährdete Grenzen durch sog. Grenzmarken gegen Einfälle der benachbarten, kriegerischen Völker militärisch abgesichert waren, in denen die Markgrafen mit Sonderbefugnissen ausgestattet waren. Im Südwesten des fränkischen Herrschaftsgebietes, südlich der Pyrenäen, war als Schutzwall gegen die Araber die „Spanische Mark“ errichtet worden. Im Südosten hatte Karl nach Siegen über die asiatischen Awaren die „Pannonische Mark“ zwischen Raab und Donau geschaffen, der sich südwestlich die bis nach Dalmatien reichende „Mark Friaul“ anschloß. Elbe und Saale bildeten die Ostgrenze des Reiches gegenüber den Slavenvölkern. Hier wurde als östliches Vorfeld die „Sorbische Mark“ eingerichtet. Gegen die Wikingerraubzüge in den Küstengebieten an Nord- und Ostsee entstand an der Eidergrenze die „Dänische Mark“ . Eine ähnliche Schutzfunktion übernahm im Nordwesten die „Bretonische Mark“. Um das Riesenreich überhaupt einigermaßen verwalten zu können, wurden die schon aus der merowingischen Zeit stammenden Grafschaften auch auf die nichtfränkischen Gebiete ausgedehnt.[6] Der Auftrag lautete: „Okzidentierung“ des Großreiches der Franken. In diese äußeren Rahmenbedingungen entwickelte sich der Streit um die Verehrungswürdigkeit heiliger Bilder.

I.2. Forschungsanstoß

Nach der Beschäftigung mit dem Thema Karl der Große in Frankfurt am Main anläßlich des Hauptseminars Ältere Geschichte im Arcadeon am 24./ 25.08.2001 gab die Vertiefung des Themas „Konzil von 794“ den Anstoß für die Hausarbeit im Rahmen des Hauptstudiums Geschichte. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen nach dem Seminar sollte zunächst das Thema für die Hausarbeit eingekreist werden. Die Schwierigkeit bestand darin, ohne genaue Kenntnis der Quellenlage sowie des Forschungsstandes ein Thema zu formulieren. Aufgrund des Zeitmangels auf dem Seminar war in der Folge eine Beschäftigung mit dem Thema Bilderstreit erwünscht, da die wichtigsten Themen des Frankfurter Konzils im Seminar nur knapp zusammengefaßt dargestellt werden konnten. Die auf dem Konzil in Frankfurt getroffenen Entscheidungen waren aber maßgeblich für die weitere soziopolitische Entwicklung des fränkischen Reiches, da sich im Bilderstreit eine vehemente Überlagerung theologischer Streitpunkte durch politische Interessen vollzog. Es handelte sich um einen offenen Streit zwischen Rom und Byzanz, wobei der Papst die Macht des Kaisers zu schwächen versuchte.

Das Konzil von Nikäa im Jahre 787 bildet den Auslöser für eine folgenreiche Entwicklung.

I.3. Forschungsstand

Das Verständnis für die Auseinandersetzung um theologisch zentrale Fragen rückt wieder verstärkt in das Interesse historischer Forschung. Der Bilderstreit stellt das wichtigste Element der drei großen theologischen Fragen dieser Zeit dar (neben Adoptianismus und „Filioque“).[7] Einführende Literatur zum Thema „Karl der Große“ bieten die Werke von Joseph Fleckenstein, Reinhard Barth, Mathias Becher, Helmut Nagel und v.a. Dieter Hägermann in umfangreicher Weise. Zur Thematik des Bilderstreits und die Auseinandersetzung mit dem VII. ökumenischen Konzil von Nikäa gibt es eine ganze Reihe von Literatur (Nicolae Chifar, Joseph Wohlmuth, Hans- Georg Thümmel, Gervais Dumgeige, Johannes Irmscher, Paul Speck, u.a.), die sich in ähnlicher Weise mit dem Problem befassen. Bei der Suche nach Beschreibungen des Konzils von 794 in Frankfurt muß man auf konzilsgeschichtliche Sammelwerke oder Kirchengeschichte zurückgreifen, die jedoch detailliert die wichtigsten Ereignisse schildern. Erstaunlicherweise beschreiben sämtliche Werke der oben genannten Autoren die Fehler in der Übersetzung der Akten des Konzils von Nikäa (s.u.), jedoch macht sich keiner der Wissenschaftler die Mühe einer Neuinterpretation. Vor allem aber ist lediglich von Marie- France Auzépy der Zusammenhang von Nizäa II und dem Frankfurter Konzil beleuchtet worden, dem man eine größere Bedeutung beimessen sollte als bisher, da gerade dieses Konzil von 794 entscheidend für die Teilung der Kirche beigetragen hat. Paul Speck verwirft in seiner Arbeit über die Interpolationen des Konzils von Nikäa in grober Weise die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse namhafter Forscher. So erkennt er die von Ann Freeman belegte Autorenschaft der Libri Carolini für Theodulf v. Orléans ganz klar ab, auch Alkuin kommt für ihn als Autor nicht in Frage, er selber sieht sich allerdings außerstande, den wahren Autor herauszufinden.[8]

Die Arbeiten über den byzantinischen Bilderstreit und die Rezeption erfassen die Problematik in verschiedener Weise, so befassen sich besonders die Autoren unter Leitung von J. Wohlmuth mit den Hintergründen und den Folgen des siebten ökumenischen Konzils 787 aus Anlaß des theologischen Symposions 1987 zur 1200- Jahr – Feier in Bonn. Nicolae Chifar stellt eine Aufarbeitung der Vorgeschichte des Konzils von Hiereia 754 sowie einem detailliertem Sitzungsablauf von Nikäa zur Verfügung, die das gesamte Spektrum des Bilderstreits erfaßt. Ebenso beschreibt er die Wirkung des Konzils und die heutige Forschung. Die von Johannes Irmscher zusammengefaßten Forschungsbeiträge befassen sich ausschließlich mit den sozialökonomischen, philosophischen und theologischen Grundlagen und Auswirkungen des Bilderstreits. Irmscher bedient sich dabei anderer Forscher, die die verschiedenen Aspekte bis hin zu den Auswirkungen auf die Kunst der Karolingerzeit untersuchten, in deren Folge jedoch nur von Gert Haendler auf die Frankfurter Synode von 794 hingewiesen wird.

I.4. Projektdesign

Nach der Teilnahme am Hauptseminar zum Thema „Karl der Große“ im August 2001 wurde zunächst die Grundlagenliteratur über Karl bearbeitet, wichtige Stellen extrahiert und subsumiert. Um sich in die Thematik des Bilderstreits einzuarbeiten, wurde die Bibliothek des Lehrstuhls für Theologie besucht, da die Staatsbibliothek in München zwar über einen umfangreichen Literaturfundus zum Thema verfügt, jedoch der Großteil der Bücher entweder nicht ausleihbar war (wegen schlechten Zustandes, Verlust usw.), bzw. bereits anderweitig verliehen. Im Oktober wurde das Thema konkretisiert und mit dem Betreuer nochmals besprochen. Die vertiefende Literaturrecherche wurde an der Universität München betrieben, die Bibliotheken des Historicums, der theologischen Fakultät, die Staatsbibliothek München sowie die Stadtbücherei München (Gasteig) stellten das Material zur Verfügung. Problematisch gestaltete sich die Auseinandersetzung mit den Quellen, da sämtliche für die Hausarbeit wichtigen Bände der Monumenta Germaniae Historica sowie die Bastgenausgabe der Libri Carolini u.a. nicht ausleihbar waren. Die Bücher zählen zum Handbestand der Staatsbibliothek. Teilweise war selbst das kopieren verboten. Aus diesem Grund wurde im November im Lesesaal der Staatsbibliothek gearbeitet, um diese Problematik zu umgehen. Bis Ende Dezember wurde dann die Reinschrift vollzogen, wobei nebenbei weiterhin Literatur ausgewertet wurde, die vorher noch entliehen war. Die ersten beiden Januarwochen 2002 waren für Korrektur, Fußnoten und das Lay-Out vorgesehen. Nach der Beschreibung des Procedere der Hausarbeit wird im Folgenden die Problematik des Themas dargelegt.

I.5. Problem/ Erkenntnisinteresse

In der Auseinandersetzung mit dem Thema Bilderstreit stößt man auf die verschiedensten Meinungen der Geschichtswissenschaft und Auslegungen der Geschichte, wobei vor allem die Uneinheitlichkeit der Meinungen auffällt. Trotz der relativ weit entwickelten Quellenkritik (Libri Carolini, Frankfurter Kapitular und Hadriansbriefe, s.u.) sind sich die Historiker gänzlich uneins über Sinn und Wirkung der Konzile und der Schriftstücke. Einstimmigkeit herrscht lediglich darüber, daß die Jahre zwischen 786 und 800 für ganz Europa eine wichtige Epoche darstellen und Folgen in politischen, kirchenrechtlichen, wirtschaftlichen und künstlerischen Bereichen hatte. Diese Arbeit soll ausgehend von der Vorgeschichte des Bilderstreits über die beiden Konzilien von Nikäa und Frankfurt bis zu deren Rezeption in den Libri Carolini und dem Frankfurter Kapitular die Wirkungsgeschichte Karls nachvollziehen, ohne dabei an bisherigen Erkenntnissen zu zweifeln oder sie zu widerlegen. Die Frage ist, wie man in so einer Arbeit die Wertigkeiten setzt. Je mehr Quellen man bearbeitet, desto oberflächlicher bleibt das Resultat. Dennoch hat man sich für diesen Weg entschieden, da eine Quellenanalyse der Libri Carolini, oder des Frankfurter Kapitulars den Rahmen dieser Arbeit gesprengt hätte. Vielmehr bestand die Aufgabe darin, die bisherigen Erkenntnisse anderer Wissenschaftler zueinander in Beziehung zu setzen und auszuwerten. Eine Quellenanalyse bot sich begrenzt für das zweite Kapitel des Frankfurter Kapitulars an, da diese Quelle von eminenter Wichtigkeit für die Etablierung der Vormachtstellung Karls im Frankenreich darstellte. Rainer Berndt sah das Konzil von Frankfurt in seinem Titel als „Kristallisationspunkt karolingischer Kultur“, die Beiträge in seinen zwei Bänden unterstreichen dies. Es stellen sich viele Fragen während der Bearbeitung dieser Thematik: die Echtheit der Schriftstücke gewährleisten überhaupt erst die Auseinandersetzung mit ihnen, vor Verzerrung und Fehlinformation der Geschichte ist man nicht sicher. War sich Karl während der Herstellung der Libri Carolini und des Frankfurter Kapitulars deren Wirkung bewußt? War es Zufall oder strategisches Geschick, was ihn zum mächtigsten Herrscher des Abendlandes avancieren ließ? Welchen Einfluß hatten seine Hofgelehrten Theodulf und Alkuin auf seine Entscheidungen? Ist ein Übersetzungsfehler verantwortlich für die Spaltung der Kirche? Wäre Karls Kaiserkrönung ohne die Synoden denkbar gewesen?

[...]


[1] J. Irmscher: Der byzantinische Bilderstreit; S. 7

[2] T. Sternberg: Fünf Thesen zur Erlaubtheit der Bilder in der frühen Kirche in J. Wohlmuth: Streit um das Bild; S. 33

[3] H.G. Thümmel: Der byzantinische Bilderstreit- Stand und Perspektiven der Forschung in J. Irmscher: Der byzantinische Bilderstreit, S. 9

[4] ebd. S. 11

[5] ebd. S.13

[6] H.M. Müller: Schlaglichter der deutschen Geschichte, S. 31f.

[7] H. Nagel: Karl der Große und die theologischen Herausforderungen seiner Zeit, S.15f.

[8] P. Speck: Die Interpolationen in den Akten des Konzils von 787 und die Libri Carolini, S.16

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Der Bilderstreit unter Karl dem Großen zwischen 787 und dem Frankfurter Konzil 794
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Ältere Geschichte)
Note
2,4
Autor
Jahr
2003
Seiten
31
Katalognummer
V27898
ISBN (eBook)
9783638298209
ISBN (Buch)
9783638649667
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Bilderstreit zur Zeit Karls des Großen und den politischen Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche.
Schlagworte
Bilderstreit, Karl, Großen, Frankfurter, Konzil
Arbeit zitieren
Hubertus Lerchenfeld (Autor:in), 2003, Der Bilderstreit unter Karl dem Großen zwischen 787 und dem Frankfurter Konzil 794, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27898

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