Der Kampf gegen Doping. Mögliche Lösungsansätze


Akademische Arbeit, 2005

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Aufgaben des IOC

3. Aufgabenbereiche der WADA und NADA

4. Das Doping-Kontrollsystem

5. Möglichkeiten der Dopingbekämpfung seitens des Staates

6. Lösungsansätze zum Dopingproblem

7. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

1. Einleitung

„Die überwiegend negativen Vorstellungen, die der Begriff Doping auslöst, haben ihn zu einem Kampfbegriff werden lassen.“ [1]

Netzle zufolge wird der Kampf gegen das Doping in erster Linie von den nationalen und internationalen Sportverbänden und dem IOC geführt.[2] Die Dopingbekämpfung soll im Folgenden anhand der Aufgaben des IOCs, des NOKs sowie der WADA und NADA dargestellt werden. In Deutschland koordiniert der DSB, als Dachorganisation des deutschen Sports, die Anti-Doping-Maßnahmen übergreifend.[3]

Ebenso soll die Autonomie des Sportsystems in Bezug auf den öffentlichen Dopingdiskurs bei der Untersuchung berücksichtigt werden.

2. Die Aufgaben des IOC

Das IOC (bzw. deutsch: IOK) wurde am 23.06.1894 von Coubertin ins Leben gerufen. Neben der Zentralorganisation existieren in fast jedem Land auch Nationale Olympische Komitees (NOK).

Das IOC übernimmt inzwischen eine gewisse Leitfunktion im Kampf gegen Doping, indem es die Anerkennung internationaler Verbände, die Anerkennung von nationalen Komitees und die Zulassung zur Teilnahme an Olympischen Spielen von der Mitwirkung an dem Kampf gegen Doping abhängig macht. Sie sind es auch, welche die Definitionen des Dopings und die damit zusammenhängenden Vorschriften festlegen, die Dopingkontrollen veranstalten, die Strafverfahren abwickeln, Sanktionen durchsetzen und auch die Kompetenz zur Prüfung der Strafen vorbehalten.[4]

Zu den Prinzipien der Olympischen Charta gehören u.a. die Förderung der Solidarität und des Fairplay sowie der Kampf gegen Diskriminierung und für Gleichberechtigung und Menschenrechte.[5]

Dennoch kommt das IOC diesen offiziellen Zielen nicht nach. Im Gegenteil, das IOC wurde gerade durch seine relative Unabhängigkeit[6] und durch die Kommerzialisierung der Olympischen Spiele zunehmend mit Korruptionen, Manipulationen und Intrigen assoziiert.[7]

Diese immer größer werdende Krise veranlasste die Mitglieder des IOCs zu einer Modernisierung ihrer Institution, welches 1999 innerhalb sehr kurzer Zeit zur Verabschiedung zahlreicher Veränderung der Olympischen Charta führte. Zu den öffentlich relevanten Neuerungen zählt die Schaffung einer Ethikkommission sowie der WADA, jeweils mit dem Ziel einer effizienteren Doping-Bekämpfung.

Von der WADA wurde dann auch der Welt-Anti-Doping Code[8] erstellt, der 2003 bei der Kopenhagener Konferenz per Akklamation verabschiedet wurde.

Für die nationalen Sportfachverbände bedeutet dies, dass auch sie den Code mittelbar über die Regelwerke der übergeordneten IF bzw. der NADA (siehe u.) in ihr Regelwerk einzuarbeiten haben.

Auch durch die Wahl des Belgiers Jacques Rogge zum IOC-Präsidenten soll das Image des IOC verbessert werden. Obwohl Rogge in der Öffentlichkeit eine striktere Anti-Doping-Haltung vertritt als sein Vorgänger Samaranch, zeigte seine Stellungnahme in Salt Lake City seine Zustimmung zum offiziellen Doping-Diskurs bekannt. Damals verwies er auf die verschwindend geringe Zahl an positiven Proben, obwohl dies kritisch betrachtet genau gegen die Effektivität der Kontrollen spricht.

Bei den Olympischen Spielen in Athen 2004 hingegen bekräftigte Rogge seine Haltung der „Null-Toleranz“ gegen Doping: „Jeder Athlet, den wir ertappen, ist ein Sieg für den Sport.“[9]

3. Aufgabenbereiche der WADA und NADA

Die Welt Anti-Doping Agentur ist im Januar 2000 gegründet worden und steht für den internationalen Kampf gegen Doping. Die Olympische Bewegung will mit Hilfe dieser autonomen Agentur in Verbindung mit Politik, privaten Förderern und außersportlichen Organisationen[10] die Doping-Bekämpfung und u.a. eine weltweite „Harmonisierung“, d.h. die Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen zur Ahndung von Dopingvergehen, vorantreiben.[11]

Richard Pound ist Vizepräsident des IOC, das sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern desselben, Mitgliedern des NOKs und aus Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft, Rechts-, Naturwissenschaft wie auch weiteren öffentlichen Organen zusammensetzt.[12]

Die WADA wird jedoch nach ihren Statuten vom 1.Januar 2002 zu gleichen Teilen von der Olympischen Bewegung sowie von den 199 NOK-Mitgliedsstaaten und deren Regierungen unterstützt.

Es gibt keine einheitliche Meinung über die Effektivität der WADA. Zum einen befürchten Kritiker, dass die WADA höchstens zu schnelleren Prozeßabhandlungen und international angeglichenen Standards führt. Zum anderen sehen Befürworter die Agentur als Initiierung eines Systems, indem kein dopender Athlet ungestraft bleibt. Auch die Einführung des Athletenpasses, verstärkte und verbesserte Kontrollmethoden und die von der Regierung unterstützte internationale Harmonisierung der Rechtsgrundlagen werden als Pro-Argumente angeführt. Neutral beurteilt, erhöht sich zwar der Aufwand und die Anzahl der Kontrollmaßnahmen sowie der Einfluss an systemkritischen Stimmen. Dennoch werden die verstärkt auf Genmanipulation zurückführenden Dopingpraktiken den meisten Analysemethoden der WADA voraus sein.[13]

Darüber hinaus bleibt es fraglich, ob die WADA überhaupt einen entscheidenden Beitrag zur Doping-Bekämpfung leistet, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die diskurskritischen Stimmen die Mehrheit gewinnen können. Auch die für die effektive Dopingbekämpfung notwendige finanzielle Unterstützung der WADA durch die Regierungen lässt zu wünschen übrig.[14] Für manche entsteht daher der Eindruck, die WADA versuche durch öffentlichen Aktionismus das unruhige Publikum und die Sponsoren zu beruhigen und den gesellschaftlichen Diskurs aufrecht zu erhalten.

Die NADA

Die Nationale Anti-Doping Agentur wurde am 15.07.2002 im alten Rathhaus in Bonn gegründet und soll die Aufgaben der bisher gegen Doping eingesetzten ADK (Anti-Doping-Kommission) des DSB und NOKs übernehmen.

Die ADK hat sich größtenteils auf die Organisation und Durchführung der Dopingkontrollen beschränkt. Die NADA hingegen sieht sich mehr als Dienstleiter für den deutschen Sport und beschäftigt sich neben der Organisation der Dopingkontrollen mit Dopingprävention, Einrichtung eines Schiedsgerichts, Harmonisierung der nationalen Rechtssprechung, Beratung der Verbände in Anti-Doping-Fragen und nicht zuletzt mit der Administration der medizinischen Ausnahmegenehmigungen. Darüber hinaus sind durch den WADA- Code (siehe o.) der NADA eine Vielzahl von Aufgaben übertragen worden, die es zur Zeit der ADK noch nicht gab. Auch die internationale Zusammenarbeit in den verschiedenen Gremien ist die Aufgabe der NADA.[15]

Es wird deutlich, dass das profitorientierte Sportsystem, ebenso wie die Massenmedien und die Sportmedizin, versucht den Vorgaben des offiziellen Dopingdiskurses zu entsprechen. Ob dies trotz der bisherigen Korruptionsskandalen sowie der erläuterten strukturellen Defizite des IOCs vertretbar ist, bleibt fragwürdig.

Bisher wurde die Aufgaben der Olympischen Komitees und Anti-Doping-Agenturen im Kampf gegen Doping erörtert. Das wichtigste Instrument innerhalb des Anti-Doping-Kampfes stellen jedoch die Dopingkontrollen dar. Laut Digel[16] wurde in den letzten Jahrzehnten ein Doping-Kontrollsystem (DKS) aufgebaut, das in vieler Hinsicht ein Vorbild ist. Um einen konkreten Einblick über das Kontrollprocedere zu erhalten wird im Weiteren das DKS, das zum internationalen Kontrollsystem der WADA gehört, vorgestellt.

4. Das Doping-Kontrollsystem

Es werden grundsätzlich Kontrollen nach Wettkämpfen (Wettkampfkontrollen bzw. „in competition testing“) und außerhalb von Wettkämpfen (Trainingskontrollen bzw. „out of competition testing) durchgeführt. Die Wettkampfkontrollen finden bei nationalen Veranstaltungen gemäß der Regeln der einzelnen nationalen Fachverbände statt. Die NADA kann in Deutschland in Abstimmung und in Übereinstimmung mit den jeweiligen Verbänden Kontrollen nach Wettkämpfen veranlassen. Bei Europa- oder Weltmeisterschaften gelten die Regeln der internationalen Fachverbände und bei den Olympischen Spielen die des IOC. Die Kontrollen der einzelnen Verbände orientieren sich am Vorbild der Olympischen Spiele und folgenden Kriterien:

Bei Einzelwettbewerben werden die ersten drei (oder vier) und einige zugeloste Sportler bzw. Sportlerinnen kontrolliert. Bei den Mannschaftswettkämpfen werden zwei (oder drei) durch das Los ermittelte Sportler bzw. Sportlerinnen, kontrolliert.

Zudem werden Sportler bzw. Sportlerinnen, die unter Dopingverdacht stehen, kontrolliert.[17] Aufgrund des finanziellen Aufwands kann eine Dopingkontrolle nicht bei jedem Sportler durchgeführt werden.

Während Wettkampfkontrollen keine großen Schwierigkeiten bereiten, gestaltet sich die Durchführung von Trainingskontrollen schwierig.[18] Diese werden auf internationaler Ebene von den internationalen Sportverbänden (IF) und der WADA organisiert. Seit 2003 werden die Trainingskontrollen für deutsche Athleten von der NADA im Auftrag der jeweiligen Fachverbände durchgeführt.[19] Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip und sollte ohne Vorankündigung stattfinden, dennoch dürfen bei gezieltem Verdacht, bestimmte Sportler kontrolliert werden.

Bei beiden Arten der Kontrolle wird eine Dopingkontrollkomission gebildet, die die Benachrichtigung der ausgewählten Sportler übernimmt, die Probeentnahme ausführt und für den Versand zum analysierenden Labor sorgt. Bei Ermittlung einer positiven A-Probe von einem der akkreditierten Dopinglabore,[20] wird das Verfahren an die Fachsportverbände weitergegeben.

Dadurch, dass inzwischen die Sportler nicht nur während des Wettkampfes, sondern auch das ganze Jahr hindurch außerhalb des Wettkampfes kontrolliert werden können, und somit auch ein Anstieg der weltweiten Kontrollen zu verzeichnen ist, hatte dies keinen entscheidenden Einfluss auf das Dopingproblem. Die Ursachen dafür scheinen vielfältig. Einerseits hinken die Dopingkontrolleure immer wieder der Entwicklung neuartiger Dopingsubstanzen und dem technischen Fortschritt hinterher. Selbst wenn sie diese endlich nachweisen können, existieren längst neu entwickelte Substanzen.

Andererseits beinhaltet das, wenn auch verbesserte, aktuelle Dopingkontrollsystem, Mängel wie z.B. die unzureichende Harmonisierung, ausgelöst durch die unterschiedlichen Standards auf nationaler und internationaler Ebene. Das Kontrollsystem jedoch hinsichtlich dieser Mängel zu überprüfen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, genauere Betrachtungen zu diesem Thema werden ausführlich bei Bette/ Schimank als auch bei Digel und Krauß diskutiert.[21]

Welche Aufgabe zur Dopingbekämpfung dem Gesetzgeber obliegt und inwieweit der Staat Eingriffsmöglichkeiten besitzt, soll im Folgenden veranschaulicht werden.

5. Möglichkeiten der Dopingbekämpfung seitens des Staates

Im Sport bedarf es klarerer harmonisierter Bestimmungen sowie innerhalb der Strafverfolgung eines vermehrten Engagements von staatlicher Seite. Durch die bestehende Autonomie des Sports und das, auf dieser beruhende Zusammenwirken der Sportorganisationen mit dem Staat, ist für diesen jedoch kein direktes Einwirken bei Dopingvergehen möglich.

Während in Deutschland die Sanktionierung des Athleten immer noch in den Händen der Fachverbände liegt, die somit nach ihren Interessen agieren können, ist in den Vereinigten Staaten der Einsatz von unabhängigen Schiedsgerichten bereits Standard geworden. Da der Leistungssport jedoch eine „identitätsbildende und repräsentierende Funktion“[22] und somit herausragende Rolle für den Staat besitzt, soll im Weiteren aufgezeigt werden, inwieweit sich dieser innerhalb der Dopingbekämpfung tatsächlich beteiligt. Zudem soll verdeutlicht werden, dass ein gesteigertes staatliches Engagement notwendig ist.

Finanzielle Unterstützung erhält der Sport durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaften (Bisp).[23] Dieses hat u.a. die Aufgabe, die wissenschaftliche Hilfe, die der Sport benötigt, mit Mitteln des Bundes zu fördern und zu organisieren.

Wer jedoch finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, besitzt auch ohne Zweifel das Recht seine Investition zu schützen und Vorgaben zu machen. Demnach vergibt der Staat, als größte Geldquelle, seine Fördergelder unter der Voraussetzung, dass der Sport seine Aufgabe zufriedenstellend erfüllt. Dadurch wird deutlich, dass der Staat indirekt Druck auf die Sportorganisationen ausübt.

Da in Deutschland, im Gegensatz zu Frankreich und Belgien, kein Anti-Doping-Gesetz existiert, bestehen im Betäubungsmittel- (BtMG) und Arzneimittelrecht (AZMG) gesetzliche Regelungen, die sich mit der Dopingproblematik befassen. Nach dem § 5 des BtMG macht sich nicht derjenige strafbar, der Betäubungsmittel konsumiert, sondern derjenige, der sie in Umlauf bringt, damit handelt, sie ohne ärztliche Indikation verschreibt oder sie erwirbt. Dies zeigt, dass hiermit auch Strafbarkeitsmöglichkeiten für Betreuer, Ärzte oder Trainer gegeben sind und nicht nur für den Sportler.[24]

Der Paragraph 6a des Arzneimittelgesetzes enthält nur das Verbot Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport zu missbrauchen. Dieser wird jedoch vom Paragraph 95 ergänzt, der besagt, dass eine Person, die Dopingmittel in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird.

Die entscheidende Verbesserung ist, dass die unentgeltliche Abgabe von Dopingmitteln unter Strafe steht.[25] Die Vorschrift findet auch dann Anwendung, wenn die Gefahr des Todes oder eine schwere Gesundheitsbeschädigung besteht. Somit kann das gesamte Athletenumfeld, d.h. Ärzte, Betreuer, Trainer oder Manager zum Täter werden, wobei hier im Unterschied zum BtMG der Sportler selbst nicht berücksichtigt ist. Eine Lücke entsteht durch den Besitz und den Erwerb von Dopingmitteln zum Eigenbedarf, der straffrei bleibt.[26] Da jedoch der Begriff `Sportler` nicht ausreichend definiert ist, hat jeder, der die entsprechenden Mittel besitzt, die Möglichkeit sich schnell als Sportler zu bezeichnen. Weitere Schwierigkeiten in der Praxis ergeben sich z.B. beim Nachweis der Einnahme von verbotenen Substanzen, da der Sportler nicht wie in Frankreich zur Blutentnahme inhaftiert bzw. gezwungen werden kann.

Auch die in Frankreich legalen Durchsuchungen in Trainingszentren sind in Deutschland untersagt. Da ein Auffinden von Dopingsubstanzen in Spritzen oder Verpackungen nicht ausreicht um Dopingvergehen umfangreich aufzudecken, ist der derzeitige Paragraph 6 unzureichend. An dieser Stelle wird eine notwendige Unterstützung des Staates deutlich, da dieser sich verfassungsgemäß dazu verpflichtet hat, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen und sie vor Eingriffen Dritter zu bewahren. Durch diese Verpflichtung besitzt der Staat die Macht alle leistungsfördernden Substanzen, die der Gesundheit des Sportlers schaden, zu verbieten bzw. durch seine Finanzierung (s.o.) einen „sauberen“ Sport zu verlangen. Ein weiteres Argument für das vermehrte staatliche Engagement ist, dass Doping den wirtschaftlichen Wettbewerb schädigt, da ungleiche Entwicklungsmöglichkeiten gegenüber Anderen geschaffen werden. Der Staat, der für die Sicherung des freien Wettbewerbs zuständig ist, hat hier einzugreifen! Die Zuständigkeit und das dringende Engagement des Staates werden somit deutlich. Doch wie zuvor erwähnt, fehlen die rechtlichen Mittel um Dopingsachverhalte aufzuklären und den Anti-Doping-Code der WADA, welcher nicht nur die Einnahme und den Handel sondern auch den Besitz unter Strafe stellt, umzusetzen.

Ärzte, Trainer und Betreuer, die hauptsächlich an der Beschaffung von Dopingsubstanzen beteiligt sind, arbeiten oft außerhalb des Sportbetriebes, so dass sie häufig keine Sanktionen durch Sportverbände zu befürchten haben. Der Athlet jedoch, ist durch die Teilnahme an Wettbewerben an die Dopingregeln gebunden. Auch der Freizeit- und Fitnessbereich ist in großem Ausmaß vom Dopingmissbrauch betroffen.

Laut Bette tauchen demzufolge Medien, Sponsoren und Politiker, die dafür verantwortlich waren, dass Dopingpraktiken und Problemlösungsstrategien expandieren konnten, im Zusammenhang von Rechtsentscheidungen gar nicht erst auf.[27]

Das Defizite im Regelwerk bestehen und dass die Selbstregulierungskompetenz des autonomen Sportsystems, dort wo sie nicht vorhanden ist, staatlicher Hilfe benötigt, wird anhand der dargestellten Situation deutlich.

Laut Haas könnte der Gesetzgeber z.B. die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass Sportler daran gehindert werden, sich Dopingkontrollen zu entziehen, dass Teilnahme- und Wettkampfsperren verhängt werden können und dass Hersteller und Importeure Arzneimittel als dopingrelevant kennzeichnen müssen. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, dass der Einsatz von Schiedsgerichten in Dopingstreitigkeiten uneingeschränkt zulässig wird.[28]

Die unter der Leitung der NADA beschlossene Gründung einer Kommission im März dieses Jahres, die über die Form und den Inhalt eines Anti-Dopinggesetzes für Deutschland beraten soll, verdeutlicht ein Bewusstwerden der Problematik und den notwendigen Handlungsbedarf auf diesem Gebiet.[29]

Nachdem nun die Organisationen des Sports und die Dopingbekämpfung in Deutschland beschrieben wurden, wird im nächsten Kapitel erörtert, durch welche Lösungsstrategien das Dopingproblem angegangen werden kann.

[...]


[1] Vgl. Krauß, M., 2000, S. 8.

[2] Vgl. Gamper, M./ Mühlethaler, J./ Reidhaar, F., 2003, S. 263.

[3] International gesehen ist das IOC die mächtigste Instanz, NOK und die Internationalen Sportverbände (IF), sind auf den Bestimmungen des IOC´s angewiesen. Der Schiedsgerichtshof für Sportsachen (CAS) ist das höchste Schiedsgericht.

[4] Vgl Gamper, M./ Mühlethaler, J./ Reidhaar, F., 2003, S. 263.

[5] Vgl. http://de.news-server.org/i/io/ioc.html

[6] Zum Beispiel werden die Mitglieder nicht frei gewählt, wodurch keine gerechte Machtverteilung gewährleistet werden kann.

[7] Eins von vielen Beispielen ist die, durch Bestechungsgeldern erreichte, Vergabe der Winterspiele an Salt Lake City 2002. Diese Krise des IOC resultierte in vier Amtsniederlegungen, sechs Entlassungen und zehn offiziellen Verwarnungen. -Vgl. http://www.olympic.org/uk/organisation/ioc/organisation/index_uk.asp. (übersetzt aus d.Engl.) Zugriff: 25.10.2004.

[8] Die internationalen Sportverbände (IF) haben nahezu ausnahmslos den Code mittlerweile anerkannt und in ihre Regelwerke umgesetzt, gleiches gilt für die Nationalen Anti-Doping-Organisationen wie die NADA oder das NOK, die die Umsetzung des WADA-Code auf nationaler Ebene betreiben. Die internationalen Standards des WADA-Codes beinhalten z.B. technische Detail, wie die Liste verbotener Substanzen und Methoden, die für die Umsetzung des Codes erforderlich sind. Ihre Einhaltung ist zwingende Vorraussetzung für die Einhaltung des Codes. - Vgl. http://www.ioc.de. Zugriff: 28.10.2004.

[9] Vgl. Süddeutsche Zeitung Artikel v. 14./15.08.2004, S. 1.

[10] Die EU partizipiert in der WADA und stellt der Agentur bis 2006 insges. über 14 Millionen Euro an Zahlungsmitteln zur Verfügung, siehe dazu: http://www.aerztezeitung.de/medizin/doping, Artikel v. 21.05.2002.; Zugriff: 27.10.2004.

[11] Ebenso soll sie mithelfen, die medizinischen and analytischen Grundlagen zur Definition und Identifikation von verbotenen Substanzen zu verbessern als auch der Aufklärung und der Prävention dienen; .-Vgl. Netzle, S. in Gamper, M./ Mühlethaler, J./ Reidhaar, F., 2003, S. 264.

[12] Kritiker sorgen sich aufgrund dieser Zusammensetzung um die tatsächliche Autonomie der WADA.

[13] Vgl. dazu: Hamburger Tageblatt Artikel v. 14./15.08.2004, S. 24. [Prof. Dr. C. Stasburger, Dr. Z. Wu und Dr. M. Bindlingmaier haben einen Doping-Test entwickelt, mit denen sich gentechnisch hergestelltes Wachstumshormnon im Körper nachweisen lässt. Dieser zeigt den Missbrauch nur bis zu 36 Stunden an, nachdem das Hormon gespritzt wurde. Evtl. kommt er in Athen zum Einsatz...]

[14] Von den zugesagten 10,5 Millionen US-Dollar für das Jahr 2003 wurden zwar vom IOC 3,7 Mio. bezahlt, aus Australien, Neuseeland und den Niederlanden wurden jedoch erst 420 000 US-Dollar überwiesen- Vgl. http://www.aerztezeitung .de/docs/2003/03/06/043a0202.asp; Zugriff: 10.11.2004.

[15] Informationen nach persönlicher Absprache mit Christian Weber (Justitiar der NADA Bonn).

[16] Vgl. Digel, H., 2002, S. 9.

[17] Vgl. Clasing, D./ Müller, R. K., 2001, S. 47.

[18] Sie finden erst seit den 90er Jahren regelmäßig und unangemeldet statt. Der Zeitaufwand und Kosten sind hierbei höher als bei den Wettkampfkontrollen, da der Athlet vom Kontrolleur aufgesucht werden muss.

[19] 2003 wurden insgesamt 7.798 Tests durchgeführt, davon 3.708 Wettkampfkontrollen und 4.090 Trainingskontrollen. Dabei wurden 38 Proben als positiv getestet (29 bei Wettkampf- und neun bei Trainingskontrollen). Dies entspricht einer Gesamtquote von 0,5 %. Im Vorjahr hatte die Quote bei 44 positiven Befunden noch 0,6 % betragen. –Vgl. http://www.sportrechturteile.de; Zugriff: 19.11.2004.

[20] In Deutschland sind hierfür zuständig: das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln und das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa.

[21] Vgl. Bette, K.-H./ Schimank, U., 1995, S. 218ff., Digel, H., 2002, S. 10ff. und Krauß, M., 2000, S. 54f.

[22] Vgl. Krogmann, M., 1998, S. 134.

[23] Für genauere Informationen siehe http://www.bisp.de/Behoerde/aufgaben.htm

[24] Vgl. http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=795; Zugriff: 25.11.2004.

[25] Vgl. ebenda.

[26] Vgl. Haas, U., 2004, S. 36.

[27] Vgl. Digel, H., 2001. S. 37.

[28] Vgl. ebenda.

[29] Ergebnisse der Kommission werden dann dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages zur weiteren Diskussion zugeleitet. Die Kommission hat bereits mehrfach getagt, mit der Stellungnahme ist bis zum Ende des Jahres zu rechnen. -Persönliche Mitteilungen am 25.10.2004 von Christian Weber (Justitiar der NADA).

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Der Kampf gegen Doping. Mögliche Lösungsansätze
Hochschule
Deutsche Sporthochschule Köln
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
22
Katalognummer
V277641
ISBN (eBook)
9783656702719
ISBN (Buch)
9783656716204
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kampf, doping, mögliche, lösungsansätze
Arbeit zitieren
Elisabeth Uta Meyer (Autor:in), 2005, Der Kampf gegen Doping. Mögliche Lösungsansätze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/277641

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