Fabrikordnungen in der Industrialisierung zwischen Disziplinierungsinstrument und Fürsorgemechanismus

Patriarchalische Fürsorge im Fokus


Seminararbeit, 2012

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


1. Einleitung

2. Grundlagen der Themenbearbeitung
2.1 Vorüberlegungen
2.2 Thematischer Fokus, Fragestellung, Aufbau, regionale Pointierung
2.4 Quellenlage und Forschung
2.5 Untersuchungszeitraum und ein Wendepunkt

3. Sozialdisziplinierung als Handlungsrahmen
3.1 Begrifflichkeiten
3.2 Reichweite der Regulierungen

4. Patriarchalische Fürsorge im Fokus
4.1 Analyse der Fabrikordnungen
4.1.1 Untersuchungen zum Inhalt
4.1.1.1 Fabrikordnungen vor 1891
4.1.1.2 Fabrikordnungen nach 1891
4.1.2 Untersuchungen zur Verteilung
4.1.2.1 Fabrikordnungen vor 1891
4.1.2.2 Fabrikordnungen nach 1891
4.1.3 Querschnitt und Fazit
4.1.4 Statuten für den Kranken-Unterstützungs-Verein der leonischen Drahtfabrik
4.2 Mechanismen der sozialen Versorgung
4.2.1 Sozialleistungen und Versicherungen
4.2.2 Betriebsbindung und weiteres

5. Zusammenfassung und Schlussbemerkung

6. Bibliographie
6.1 Literaturverzeichnis
6.2 Quellenverzeichnis
6.3 Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Der Epochenbegriff Industrialisierung bezeichnet den technisch-wirtschaftlichen Übergangsprozess vom primären Sektor (Jean Fourastié) zu industrieller Produktionsweise, welcher sich für Deutschland ab etwa 1830-40 beobachten lässt. Im stark agrarisch geprägten Bayern entwickeln sich im 19. und 20. Jahrhundert allerdings nur punktuelle Industrialisierungszonen in den großstädtischen Räumen um Augsburg, Nürnberg/Fürth, Hof und München.[1] Mit der zunehmenden Durchdringung der Arbeitswelt durch maschinelle und verarbeitende Fertigung, entsteht ein neues Anforderungsprofil: Das des treuen, fleißigen, willigen und disziplinierten Fabrikarbeiters. Jenes junge soziale Milieu der arbeitenden Klasse verdient sich den Lebensunterhalt in städtischen Werken und Fabriken und folgt noch in der Entwicklung begriffenen Arbeitsnormen. Durch die grundlegend veränderte Arbeitswelt, war eine Neustrukturierung des Arbeitsverhaltens notwendig, unterscheidet sich doch der Werks- und Fabrikalltag grundlegend von der Arbeitsstruktur in Manufakturen, Handwerk, Verlagswesen oder zünftischem Gewerbe[2]. Deshalb standen Fabrikbesitzer vor der enormen Herausforderung, die Arbeitsgewohnheiten der Menschen nach den Maschinen in der automatisierten Fabrik zu takten und das Arbeitsverhalten entsprechend zu normieren. Verhaltensansprüche der Fabrikherren manifestieren sich in Verhaltens- und Disziplinarkodizes, den sogenannten Fabrikordnungen. Dass diese Ordnungen vordergründig der Sozialdisziplinierung dienten, ist hinreichend bekannt - zwar waren Normenimplementierung, die Genese und Einhaltung von Kardinaltugenden und bisweilen umfassende Strafenkataloge die Kerninhalte derartiger Fabrikgesetze, aber neben Führungs- und Kontrollzwecken lässt sich auch eine weitere Dimension dieser Arbeitsordnungen identifizieren: Die eines Instruments zur sozialen Versorgung, der Festlegung von Arbeiterrechten und der patriarchalischen Fürsorge. Gerade letztere Gesichtspunkte werden oft vernachlässigt, weshalb eine Untersuchung der sozialen Aspekte von Fabrikordnungen neue Puzzleteilchen für die Beschreibung der Lebenswirklichkeit von Fabrikarbeitern in Bayern liefern kann. Die Realisierung der sozialpädagogischen Vorsorge erfolgte über die Einrichtung von betrieblichen Kassen, die in ihren Statuten Leistungen bei Krankheitsfällen, Verwundungen oder sonstigen Notfällen festlegten.

2. Grundlagen der Themenbearbeitung

2.1 Vorüberlegungen

Um Arbeits- und Lebenswelt der Industriearbeiterschaft nachzuvollziehen, ließen sich Nachforschungen in vielerlei Richtungen durchführen: Eine Untersuchung über Lohn- oder Einkommensverlauf von Arbeiterfamilien[3], Frauen- oder Kinderarbeit im Industriesektor.[4] Auch die Entwicklung der Arbeitszeiten oder der Arbeitsplatzsituation böten interessante Aspekte, die das Bild des Arbeiters mit Leben füllen könnten. Eine Untersuchung der Fabrikordnungen ermöglicht hierbei ganz spezifische Einblicke in die Fabrikkultur und das frühindustrielle Arbeitsklima, wenn man davon ausgeht, dass die implementierten Normen auch umgesetzt wurden. Das Problem von Norm und Devianz versieht gewonnene Erkenntnisse zwar mit einem Fragezeichen – sofern man keine Quellen findet, die Vollzug belegen – aber in jedem Fall werden Vorstellungen und Verhaltensansprüche der Fabrikherren oder der Verantwortlichen offenbar.

2.2 Thematischer Fokus, regionale Pointierung, Aufbau, Fragestellung

Im Zentrum der Untersuchung sollen eben nicht die erwähnten imperativischen Verhaltensansprüche stehen, sondern vielmehr soll sich dem Leitmotiv der patriarchalischen Fürsorge und der Arbeiterrechte genähert werden. Zwar ist ein kurzer Einblick in die regulierende, bisweilen restriktive Natur der Fabrikordnungen als Vorbedingung sinnvoll, aber die Quelleninhalte sollen vor allem auf soziale Kriterien, Belohnung und Vorsorge hin gefiltert werden. In einem längeren Abschnitt werden die Inhalte von über 20 Ordnungen aus Nürnberg, Fürth und Augsburg analysiert und verglichen. Umfangreiche Archivstudien bilden die Grundlage für die Untersuchung, im Anhang werden entsprechende Quellenfundstellen angegeben und relevante Paragraphen möglichst direkt vollständig zitiert. Über eine quellenbasierte Herangehensweise sollen Hinweise zur Beantwortung der Kernfragen gefunden werden: Welche sozialen Inhalte finden sich in den frühen Fabrikordnungen? Wie entwickelten sich diese Inhalte? Waren die Fabrikordnungen Sozialgesetze betrieblicher Natur?

2.3 Quellenlage und Forschung

Leider existieren weder im regionalen Rahmen[5] noch für Deutschland ganzheitliche Darstellungen oder umfangreiche Quelleneditionen, denn die Forschung hat der vorliegenden Thematik bisher eher weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Zugang zu Quellen muss also zuvorderst über Archivarbeit erlangt werden, welche durch einzelne Funde in unterschiedlichen Arbeiten ergänzt werden kann. Bisherige Veröffentlichungen sind meist auf bestimmte Industriezweige[6] oder Kerngebiete[7] beschränkt, eine relativ umfassende Untersuchung mit überregionalem Charakter bietet Bernd Flohr mit seinem „Arbeiter nach Maß“.[8]

2.5 Untersuchungszeitraum und ein Wendepunkt

Da es schwerlich möglich sein wird, einen bestimmten Zeitpunkt für den Beginn der in Bayern punktuelle und gemindert stattfindenden Industrialisierung festzusetzen, bestimmt sich der Beginn des Untersuchungszeitraums auf einfache Weise selbst: Die älteste vorliegende Ordnung stammt von 1838 und damit konstituiert sich der Beginn der Untersuchungen. Eine Untersuchung der Gesetzgebung zu Arbeitsordnungen[9] ist für die quellenbasierte Herangehensweise zwar als ergänzendes Erklärungsmuster durchaus sinnvoll, verdient aber eine intensivere Betrachtung, als dies im vorliegenden Rahmen angebracht ist. Allerdings muss zumindest auf einen ganz entscheidenden Wendepunkt hingewiesen werden, der auch das vermehrte Vorkommen der Arbeitsordnungen ab 1891 erklärt – das Gesetz betreffend Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891.[10] Damit war die Ausgestaltung der Arbeitsordnungen nicht mehr die reine Domäne der Fabrikherren, sondern de facto Verhandlungssache, und die Existenz eines solchen Verhaltenskodexes obligatorisch für Betriebe ab 20 Mann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

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Abb.1: Gesetz, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung von 1891, § 134a

Als Endpunkt des Untersuchungszeitraumes scheint der Beginn des Ersten Weltkriegs sinnvoll, denn die communis opinio[11] datiert das Ende der klassischen Industrialisierung auf 1914.

3. Sozialdisziplinierung als Handlungsrahmen

3.1 Begrifflichkeiten

Gerhard Oestreichs Konzept der Sozialdisziplinierung fand gerade in der Frühneuzeitforschung einigen Anklang und kann den theoretischen Rahmen für eine Untersuchung der Disziplinierungsfunktion von Arbeitsordnungen bieten. Der Begriff Sozialdisziplinierung umschreibt im Sinne Oestreichs einen historischen Prozess, durch den ein Konsens über das Wertesystem herbeigeführt wurde, also die Implementierung und darauf später folgende Akzeptanz dieser Normen.[12] Unter Einbeziehung von Max Webers Konzepten von Macht und Herrschaft[13] kann Disziplin als erfolgreich durchgesetzte Herrschaft in festen sozialen Beziehen begriffen werden, also auch im Kontext fabrikherrschaftlicher Verhaltensansprüche.[14]

3.2 Reichweite der Regulierungen

Fabrikordnungen sind das Mittel um diese fabrikherrschaftlichen Verhaltensansprüche zur Normengenese für die Arbeiterschaft zu nutzen. Weitreichende Regularien aus den Bereichen Zeit, Raum, Kündigungsnormen oder Treue bestimmen die Inhalte der Arbeitsordnungen. Durch Disziplinatoren in der Fabrik (Vorgesetzte, Aufseher, Kollegen oder Fabrikbesitzer) wird eine Umsetzung der Regeln bei Strafandrohung durchgesetzt. Oftmals gaben die rigiden Regulierung gerade in Frühphasen der Industrialisierung und besonders im Textilgewerbe Anlass zur Klage.[15] Die Ausmaße der Fabrikdisziplin[16] haben bereits auf breiteres Basis das Forschungsinteresse erregt und auch für die bayerischen Kernräume[17] gibt es dazu zumindest punktuelle Untersuchungen.

4. Patriarchalische Fürsorge im Fokus

Erneut im Bereich punktueller Untersuchungen findet man sich, wenn man nach Erkenntnissen oder Veröffentlichungen zur betrieblichen Fürsorge in der Frühphase der bayerischen Industrialisierung sucht.[18] Noch weit bevor Pensionskassen oder Versicherungen ihren Platz in den Reichsgesetzen fanden, oder Bismarck seine Sozialgesetzgebung etablierte, gab es immer wieder Tendenzen zu Gratifikations- und Vorsorgemaßnahmen seitens der Fabrikherren. Gerade diese sind von großem Interesse, da sie häufig atypischer Natur sind und als so Gradmesser für Kontinuitäten und Diskontinuitäten dienen können. Unabhängig vom Zweck (Betriebsbindung, Motivation, Gesundheit etc.) der entsprechenden Paragraphen sollen im folgenden Abschnitt positive Formulierungen, Arbeiterrechte, Belohnungssysteme und Fürsorgemaßnahmen in den Ordnungen untersucht werden, und damit – sofern möglich – Zäsuren abgebildet werden.

4.1 Analyse der Fabrikordnungen

4.2.1 Quellenkorpus und Auswahl

Insgesamt stehen 25 Arbeitsordnungen aus dem Zeitraum von 1838 bis 1912 zur Verfügung. Für die Zeit vor der Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 liegen 11 Ordnungen vor, denen das Hauptaugenmerk gelten soll. Leider muss eine Periode von 20 Jahren unerkundet bleiben, denn für 1872 bis 1892 stehen keine Dokumente zur Verfügung – dies ist gerade im Zusammenhang mit dem 1884 erlassenen Krankenversicherungsgesetz bedauerlich, manifestierte sich dieses doch in veränderten Inhalten der Ordnungen. Für die Zeit von 1892 bis 1912 liegen 14 weitere Arbeitsordnungen vor, jedoch werden aufgrund der relativen Gleichförmigkeit in Inhalten und Formulierung nur wenige Exemplare mit Beispielcharakter näher beleuchtet. Aus folgenden Reglements setzt sich der gesamte Korpus zusammen:

1838/1839:

Reglement für die Arbeiter der Maschinenbauanstalt von Johann Wilhelm Spaeth, Nürnberg

10.Juli 1840:

Fabrikordnung der Mechanischen Baumwoll-Spinnerei und Weberei in Augsburg

14. Oktober 1844:

Regeln und Vorschriften für die Arbeiter in der Eisengießerei & Maschinenfabrik von Klett & Comp.

1846:

Fabrikordnung der Augsburger Kammgarn-Spinnerei

September 1846:

Verordnung für die Arbeiter der C. Reichenbach´schen Maschinenfabrik, Augsburg

1. Januar 1846/47:

Allgemeine Bestimmungen der Bleistiftfabrik Faber-Castell in Stein

1. Januar 1850:

Vorschriften und Anordnungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Bleistiftfabrik von A. W. Faber in Stein

Juli 1852:

Fabrikgesetze der Nürnberger Kammgarnspinnerei in Wöhrd bei Nürnberg

12. November 1860:

Fabrikgesetze für männliche und weibliche Arbeiter in der Tabak- und Zigarrenfabrik von Carl Otto Müller, Nürnberg

1. Oktober 1861:

Fabrikordnung für die Zigarrenfabrik Karpf & Frank, Fürth

27. Januar 1872:

Vorschriften und Anordnungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Bleistiftfabrik von A. W. Faber in Stein

27. April 1892:

Fabrikordnung der Tafel- Salin- und Spielgelglasfabriken, Aktiengesellschaft, Fürth

12. Mai 1892:

Arbeitsordnung der Metallgusswarenfabrik Nürnberg, Loeblein & Krafft

16. Mai 1892:

Arbeitsvertrag der Armaturen- & Maschinenfabrik AG, vormals J.A. Hilpert in Nürnberg

1. August 1892:

Arbeitsordnung der Maschinenfabrik & Kesselschmiede von Jul. Wacker & Comp., Nürnberg

12. Mai 1893:

Arbeitsordnung für die Hadern- und Papieranstalt von Lippmann Wolff & Sohn in Doos, Nürnberg

1. Januar 1894:

Arbeitsordnung der Firma D. Regensburger, Mechanische Weberei in Fürth

23. Juni 1898:

Fabrikordnung der Elektrizitätsgesellschaft Soldan & Co. Nürnberg

20. Oktober 1898:

Arbeitsordnung der Metallgusswarenfabrik Nürnberg, Loeblein & Krafft

14. Dezember 1901:

[...]


[1] Bosl, Karl: Die »geminderte« Industrialisierung in Bayern, in: Grimm, Claus (Hrsg.): Aufbruch ins Industriezeitalter, Bd. 1 Linien der Entwicklungsgeschichte, (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur Nr.3/85), München 1985.; und Kiesewetter, Hubert: Regionale Industrialisierung in Deutschland zur Zeit der Reichsgründung: Ein vergleichend-quantitativer Versuch, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 73 (1986) S. 38-60.

[2] zu den entsprechenden Arbeitsstrukturen ausführlich: Bettger, Roland: Verlagswesen, Handwerk und Heimarbeit, in: Müller, Rainer A. (Hrsg.) et al.: Aufbruch in Industriezeitalter Bd. 2, Aufsätze zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bayerns 1750-1850 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur Nr. 4/1985), München 1985, S.175-183.

[3] z.B. bei Wüst, Wolfgang: Die soziale Frage in der Fabrikarbeiterschaft und die betrieblich patriarchalische Lösungsmodelle in Augsburg zur Zeit der Industrialisierung, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 45 (1982), S.67-86, besonders S.84f

[4] Für das Mutterland der Industrialisierung relativ aktuell: Humphries, Jane: Childhood and child labour in the British Industrial Revolution, Cambridge 2011.

[5] erste Schritte zu einer Quellenedition finden sich für die Kernräume Nürnberg, Augsburg und Fürth bei Weinland, Katrin: Die Industrialisierung in Bayern im Spiegel von Fabrikordnungen aus Nürnberg und Fürth – ein Mittel der Sozialdisziplinierung? (Zulassungsarbeit), Erlangen 2006/2007.; umfangreicher Quellenteil bei: Weidner, Bernhard: Sozialdisziplinierung im Spiegel industrieller Fabrikordnungen – Nürnberg, Fürth und Augsburg im Vergleich (Zulassungsarbeit), Erlangen 2012/2013.

[6] für die Bergarbeiterschaft z.B. Tenfelde, Klaus: Sozialgeschichte der Bergarbeiterschaft an der Ruhr im 19. Jahrhundert, Bonn/Bad Godesberg 1977.; für Zunftordnungen der Bäcker, also Ordnungen mit Vorläufercharakter für Fabrikordnungen: Meyer, Hans B.: "Die deutsche Bäckerzunft", in: Die Bäckerzunft, Norden 1950, S. 7-75, oder auch: Nergert, Heinz: "Brotschaffende Berufsstände", in: Eiselen, Hermann (Hrsg.): Brotkultur, Köln 1995, S. 200-228.

[7] beispielsweise für Nürnberg: Metzger, Pascal: Die ersten Nürnberger Fabrikarbeiter: Die Lebenswelt der Arbeiterschaft der Maschinenbauanstalt Johann Wilhelm Spaeth im Spiegel der Fabrikordnung von 1838, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung (Bd.66) 2006, S.285-299; Sammlung von Fabrikordnungen und anderen Quellen überwiegend für Nürnberg: Engelhardt, Thomas: Arbeitswelt in Fabrik und Büro: Menschen nach Maß. Fabrikdisziplin und industrielle Zeitökonomie während der Industrialisierung Bayerns, in: Bott, Gerhard: Leben und Arbeiten im Industriezeitalter: Eine Ausstellung zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bayerns seit 1850, Nürnberg 1985, S.289-319; Für die Textilgewerbe in Augsburg eine aktuellere Darstellung von: Wüst, Wolfgang: Fabrikordnungen zwischen sozialer Disziplinierung und patriarchalischer Fürsorge, in: Peter Fassl et al.: Die süddeutsche Textillandschaft, Augsburg 2010. S.257-282. Für den ostdeutschen Raum um Chemnitz: Uhlmann, Wolfgang: Chemnitzer Fabrikordnungen im 19. Jahrhundert, in: Sächsische Heimatblätter 42 (1996), S.166-172.

[8] Flohr, Bernd: Arbeiter nach Maß: Die Disziplinierung der Fabrikarbeiterschaft während der Industrialisierung Deutschlands im Spiegel von Arbeitsordnungen (= Campus-Forschung Bd. 221), Frankfurt am Main/New York 1981.

[9] Tatsächlich sicherte schon die Reichsgewerbeordnung von 1871 das unternehmerische Monopol auf die Setzung von Betriebsrechten, indem sie - in völliger Verkennung der tatsächlichen Machtverhältnisse! - die Ausgestaltung von industriellen Lohnarbeiterverhältnisse und damit auch die Erstellung von Fabrikordnungen als Angelegenheit freier Übereinkunft definierte, dazu genauer: Engelhardt, Thomas: Arbeitswelt in Fabrik und Büro: Menschen nach Maß. Fabrikdisziplin und industrielle Zeitökonomie während der Industrialisierung Bayerns, in: Bott, Gerhard: Leben und Arbeiten im Industriezeitalter - Eine Ausstellung zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bayerns seit 1850, Nürnberg 1985, S.289-319.

[10] Gesetz, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, § 134a, nach: Deutsches Reichsgesetzblatt Bd. 1891, Nr. 18, S. 261 – 290, hier S. 278 f.

[11] So beispielsweise nach: Kiesewetter, Hubert: Industrielle Revolution in Deutschland 1815- 1914, Frankfurt am Main 1989.; außerdem Henning, Friedrich-Wilhelm: Die Industrialisierung in Deutschland 1800 bis 1914, Paderborn/München/Wien/Zürich 1993., S.15 ff. und S. 111; ähnlich äußert sich auch: Condrau, Flurin: Die Industrialisierung in Deutschland, Darmstadt 2005., ergänzend: Henning, Friedrich-Wilhelm: Die Industrialisierung in Deutschland 1800 bis 1914, Paderborn/München/Wien/Zürich 1993, S.15ff.

[12] Oestreich, Gerhard: Strukturprobleme des europäischen Absolutismus, in (ders.): Geist und Gestalt des frühmodernen Staates, Berlin 1969.

[13] Weber, Max: Soziologische Grundbegriffe, Tübingen 1981.

[14] Breuer, Stefan: Sozialdisziplinierung- Probleme und Problemverlagerungen eines Konzepts bei Max Weber, Gerhard Oestreich und Michel Foucault, in: Sachße, Christoph und Florian Tennstedt (Hrsg.): Soziale Sicherheit und soziale Disziplinierung - Beiträge zu einer historischen Theorie der Sozialpolitik, Frankfurt am Main 1986.

[15] Aus einer Bittschrift Augsburger Textilarbeiter an den König um Arbeitszeitverkürzung, nach Plößl, Elisabeth: Augsburg auf dem Weg ins Industriezeitalter (= Hefte zur bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 1/2/1985), München 1985.: „In den hiesigen Fabriken ist von jeher die Arbeitszeit von 5 Uhr morgens bis abends 7 Uhr festgesetzt ... An diese Arbeitszeit sind sämtliche Arbeiter, Erwachsene wie Kinder, gebunden ... Sie kommen nach der Arbeit erst gegen 8 Uhr wieder nach Hause. [...] Um nun recht zeitig an ihrer Arbeit einzutreffen sind diese Arbeiter genötigt morgens schon um drei Uhr aufzustehen. Bis die Arbeiter nach Hause kommen, wird es 9 Uhr und bis sie zur Nacht gegessen und sie ihre Ruhestätte aufsuchen können, wird es 10 Uhr. So bleiben diesen Arbeitern, wovon die Hälfte Kinder und Weibspersonen sind, nur 5 Stunden zur Ruhe.

[16] Zur Arbeitersituation und der Disziplin in Fabriken: Conze, Werner und Ulrich Engelhard (Hrsgg.): Arbeiter im Industrialisierungsprozeß – Herkunft, Lage und Verhalten (= Industrielle Welt, Schriftenreihe des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, Bd. 28); ebenso: Engelhardt, Thomas: Arbeitswelt in Fabrik und Büro: Menschen nach Maß. Fabrikdisziplin und industrielle Zeitökonomie während der Industrialisierung Bayerns, in: Bott, Gerhard: Leben und Arbeiten im Industriezeitalter - Eine Ausstellung zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bayerns seit 1850, Nürnberg 1985, S.289-319.; Pollard, Sidney: Die Fabrikdisziplin in der industriellen Revolution, in: Fischer, Wolfram und Georg Bajor (Hrsg.): Die soziale Frage - Neuere Studien zur Lage der Fabrikarbeiter in den Frühphasen der Industrialisierung, Stuttgart 1967, ebenso allgemeiner Natur: Germanisches Nationalmuseum Nürnberg (Hrsg.): Leben und Arbeiten im Industriezeitalter, Stuttgart 1985.; oder Pfeisinger, Gerhard: Arbeitsdisziplinierung und frühe Industrialisierung 1750-1820, Wien 2006.

[17] Für Augsburg relevant: Fischer, Ilse: Industrialisierung, sozialer Konflikt und politische Willensbildung in der Stadtgemeinde - Ein Beitrag zur Sozialgeschichte Augsburgs 1840-1914 (= Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg, Schriftenreihe des Stadtarchivs Augsburg, Bd. 24), Augsburg 1977.; Clasen, Claus-Peter: Weben in schwerer Zeit – Das Augsburger Textilgewerbe im 19. Jahrhundert (=Studien zur Geschichte des bayerischen Schwaben, Bd. 35), Augsburg 2006.

[18] exemplarisch: Wüst, Wolfgang: Die soziale Frage in der Fabrikarbeiterschaft und die betrieblich patriarchalische Lösungsmodelle in Augsburg zur Zeit der Industrialisierung, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 45 (1982), S.67-86.

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Details

Titel
Fabrikordnungen in der Industrialisierung zwischen Disziplinierungsinstrument und Fürsorgemechanismus
Untertitel
Patriarchalische Fürsorge im Fokus
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Geschichte)
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
31
Katalognummer
V277515
ISBN (eBook)
9783656701491
ISBN (Buch)
9783656703235
Dateigröße
29750 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fabrikordnungen, industrialisierung, disziplinierungsinstrument, fürsorgemechanismus, patriarchalische, fürsorge, fokus
Arbeit zitieren
Bernhard Weidner (Autor:in), 2012, Fabrikordnungen in der Industrialisierung zwischen Disziplinierungsinstrument und Fürsorgemechanismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/277515

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