Die Spannungen zwischen Städten und Reichsfürsten und die staufische Städtepolitik unter Friedrich II.

Das Statutum in favorem principum von Kaiser Friedrich II aus dem Jahr 1232.


Hausarbeit, 2007

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Historischer Kontext

2. Aufbau der Urkunde

3. Die einzelnen Verfügungen des Statutum in favorem principum
3.1 Städte und ihre Einrichtungen
3.2 Fürstliche Gerichtsbarkeit

4. Fürstlicher Besitz an Land und Leuten

5. Ergänzungen

6. Abschließender Kommentar des Verfassers

7. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Kaiser Friedrich II. erließ in Cividale im Mai 1232 eine Urkunde zum Vorteil der weltlichen Fürsten, dass so genannte „Statutum in favorem Principum“[1]. Das Statutum bewirkt den Wendepunkt und die Krise der deutschen Politik des Kaisers[2] und macht deutlich, wie die Expansion der Städte und ihres Gebrauchs durch die staufische Territorialpolitik betrieben wurde.

In dieser Hausarbeit soll es im besonderen um die Spannungen zwischen Städten und Reichsfürsten gehen und vor diesem Hintergrund die Besonderheiten staufischer Städtepolitik an den einzelnen Verfügungen des Statutum deutlich gemacht werden. Der Erfolg von Gesetzen in dieser Zeit, sowie die Verschiedenheit von privaten und öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen und der schwierigen Gestaltungsweise der Landeshoheit lassen sich nur schwer erkennen. Die Frage nach der Durchschlagskraft des Statutum auf der ausführenden Ebene wird in der wissenschaftlichen Forschung die bevorzugte These aufgegriffen, wie das Statutum ein Streben nach Unabhängigkeit aufgestellt hatte und auf die damit eng verwandte Frage eingegangen, ob der König in seiner Machtausübung Einschränkungen hinnehmen musste. Aufgrund dieser These und dem Zwecke zur Überprüfung wurden intensiv die Unterschiede zum Mainzer Reichslandfrieden hervorgehoben. Daher beschränkt sich der zu untersuchende Zeitraum auf die Zeit zwischen den Jahren 1212 und 1235[3].

Die verfügbare Literatur ist allerdings sehr begrenzt und daher orientiere ich mich vornehmlich an der Literatur von Klingelhöfer und Schrader. Die Ausarbeitungen der beiden Autoren zum Statutum kommen im Wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen, aber es entbrannte eine Debatte über Einzelfragen, sowie welche Bedeutung das Statutum in der Verfassungsgeschichte und der Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches hat.

Daher werden die genannten Fragestellungen anhand der Ausarbeitungen von Schrader und Klingelhöfer untersucht. Die Hausarbeit beginnt zuerst mit der Abhandlung des historischen Kontextes, in dem die Ereignisse beschrieben werden, die dazu führten, dass das Statutum erlassen wurde. Darauf folgt der der urkundliche Aufbau des Privilegs. Der anschließende Hauptteil umfasst die Untersuchung der Dispositio der Urkunde mit den einzelnen Verfügungen.

1. Historischer Kontext

Im Jahre 1212 begann Friedrich II. seine Karriere in einer hoffnungslosen Lage, da er nur mit wenigen Männern von Sizilien nach Deutschland zog, um im Auftrag der Reichsfürsten den Kampf gegen den Welfenkaiser Otto IV. aufzunehmen. Nachdem die Krönungen zum deutschen König in Mainz und Frankfurt (beide 1212) und Aachen (1215) sowie der Niederlage Ottos in der Schlacht von Bouvines im Jahr 1214, konnte Friedrich die Karriereleiter schnell hinaufsteigen. Als Otto 1218 ohne Macht starb, hatte Friedrich sein Ziel erreicht. Jedoch konnte Friedrich seinen Sieg nicht ohne die Unterstützung der Reichsfürsten erringen, die für die benötigte Unterstützung als Belohnung staufische Güter erhielten. Der Verlust an Gütern versuchte Friedrich wieder auszugleichen, indem er den ausdehnenden Ausbau staufischer Güter und Städte vorantrieb. Die Expansionspolitik Friedrichs störte die Reichsfürsten und als Friedrich die Wahl seines Sohnes Heinrich VII. zum Nachfolger durchsetzen wollte, konnten dem Kaiser Privilegien zunächst für die geistlichen Reichsfürsten mit der Confoederatio in princibus ecclesiastics im Jahre 1220 abgetrotzt werden. Darauf übernahm Heinrich VII. die Regierung im Namen Friedrichs und dieser verließ Deutschland in Richtung Sizilien. Heinrich setzte weiterhin darauf, die Politik Friedrichs fortzuführen, indem er die staufischen Interessen wahrte und die Klöster privilegierte, sowie die Selbstverwaltungsrechte der Bürger gegenüber den bischöflichen Stadtherrn verteidigte. Der Nachfolger Friedrichs wies jedoch starke charakterliche Makel auf, die auf seine Erziehung zurückzuführen sind, da der Vater Friedrich stark vernachlässigt hatte. Diese Charakterschwächen wurden besonders durch seine rigorose Art bei der Durchführung von Maßnahmen deutlich, aber andererseits war sehr labil, dass zu heftigen Konflikten mit den Reichsfürsten führte. Die offenen Konfrontationen begannen im Jahre 1228/29, als Friedrichs Sohn mit einer Armee den Herzog von Bayern besiegen musste. Heinrich reizte den Konflikt weiterhin an und wandte sich gegen Straßburg, diese päpstliche Gesandte gegen den Willen des Königs aufnahm. Die Konsequenz war allerdings, dass sich weltliche und geistliche Reichsfürsten als geschlossene Einheit präsentierten und somit Heinrich zum Frieden zwangen. Die Situation wurde für Heinrich noch instabiler, da der Vater Friedrich die Zustimmung der Reichsfürsten für den Frieden mit dem Papst benötigte. In einer Zeit, wo die Städte erblühten, wollten die Reichsfürsten weiterhin die ausdehnende Territorialpolitik der Staufer eindämmen und die eigenen Rechte wahren. Heinrich versuchte von Beginn an, die Städte in ihren Vorrechten gegen die Fürsten zu festigen und sie als Träger des Reiches zu nutzen. Allerdings wurde Heinrich gezwungen, seine provokante, radikale Politik auf dem Hoftag zu Worms am 1. Mai 1231 mit der „Constitutio in favorem principum“ sich gegenüber den weltlichen Fürsten zu beugen und ihre Rechte zu garantieren. Seine charakterlichen Schwächen ließen keine Kompromisse zu und demnach wurde weiterhin die Stadt bevorzugt, so dass sich die Fürsten bei seinem Vater Friedrich beschwerten. Friedrich II. blieb aufgrund der aussichtslosen Lage keine Wahl und sah sich gezwungen, die Selbstverwaltung von Städten und ihrer Zünfte in Cividale im Mai 1232 zu verbieten und das Privileg Heinrichs vom Vorjahr, das als „Statutum in favorem principum“ kein neuzeitlicher Terminus ist, sondern erst in der Neuzeit angewandt wurde, zu erlassen. Anscheinend hatten die Reichsfürsten damit eine Bestätigung ihrer Stellung, eine erfolgreiche Eindämmung und Beschränkung königlicher Macht staufischer Städtepolitik erreicht[4].

2. Aufbau der Urkunde

Das „Statutum in favorem principum“ wurde allgemein nach dem typischen Aufbau eines mittelalterlichen Dokumentes aufgebaut:

Zeile (1-3)

Das Eingangsprotokoll mit Invocatio und Intitulatio nennt Friedrich II. als Aussteller des Dokumentes und zählt die Titel auf[5].

Zeile (4-9)

Der in der Arenga beginnende Kontext-Teil ist insofern auffallend, da die Fürsten als Pfeiler des Reiches und Förderer Friedrichs genannt werden, was im absoluten Gegensatz zum tatsächlichen Inhalt der Urkunde steht. In dieses Bild passt hingegen nicht, dass eine „Spitze“ gegen die Städte im Vergleich zum Mandat Heinrichs (VII.) fehlt[6].

Zeile (9-10)

Das topos der Fürsten als Stütze des Reiches findet sich nach der Publicatio.

Zeile (10-17)

Die in der Narratio enthaltene Petitio erwähnt ebenfalls die Wichtigkeit der Fürsten als Stützen des Reiches. Ausserdem wird der Erlass des Privilegs durch Heinrich im Vorjahr auf dem Reichstag zu Worms erwähnt.

Zeile (18-61)

Der materielle Inhalt der Urkunde, die Dispositio, wird in Kapitel drei ausführlich dargestellt.

Zeile (62-72)

Die Corroboratio beginnt mit dem Siegel ( Beglaubigungsmittel) und vor allem mit der Aufführung der Zeugenliste, dieses vermuten lässt, dass durch die aufgezählten Personen mit den Erzbischöfen Hermann von Würzburg und Eberhard von Salzburg zwei vermutete Verfasser der Urkunde auftauchen, die ja praktisch schon als Diktat bezeichnet werden kann.

[...]


[1] Das „Statutum in favorem Principum“ wird nur noch abkürzend als „Statutum“ benannt.

[2] Klingelhöfer beschreibt, wie die staufische Territorialpolitk dem Reich nutzte und damit Reichs- und Hausmachtpolitik zusammenfielen, da mit der Hausmachtspolitik auch gleichzeitig die deutsche Politik Friedrichs II. an einem Tiefstand angelangt war ( Klingelhöfer, Reichsgesetze 1, S. 124, Anm. 2 ) Hingegen sieht Schrader keinen Tiefstand der deutschen Politik Friedrichs II., sondern nur der königlichen Territorialpolitik ( Schrader, Reichsgesetze, S. 380 ).

[3] Diese Zeitspanne bildet die Anreise Friedrichs II. in Deutschland, sowie eine Umkehr der Politik Friedrichs II. mit dem Mainzer Reichslandfrieden .

[4] Vgl. Deutschlandpolitik Friedrichs bis 1220: W. Stürner, Friedrich II. Teil 1: Die Königsherrschaft in Sizilien und Deutschland 1194-1220, Darmstadt 1992; Vgl. zur Politik Heinrichs (VII.): Stürner, Heinrich (VII.), darüber hinaus einschlägige Biographien zu Kaiser Friedrich II.

[5] Die Zeilenangabe stammt aus dem lateinischen Text des Statutum ( siehe Bibliographie ).

[6] Schrader, Reichsgesetze, S. 372, Anm. 47.

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Details

Titel
Die Spannungen zwischen Städten und Reichsfürsten und die staufische Städtepolitik unter Friedrich II.
Untertitel
Das Statutum in favorem principum von Kaiser Friedrich II aus dem Jahr 1232.
Hochschule
Universität Siegen
Veranstaltung
Herrschaft und Friedenssicherung
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V275013
ISBN (eBook)
9783656678311
ISBN (Buch)
9783656678304
Dateigröße
421 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
spannungen, städten, reichsfürsten, städtepolitik, friedrich, statutum, kaiser, jahr
Arbeit zitieren
Tobias Fey (Autor:in), 2007, Die Spannungen zwischen Städten und Reichsfürsten und die staufische Städtepolitik unter Friedrich II., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275013

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