Einführung in die Thematik der Heimerziehung


Akademische Arbeit, 2005

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte der Heimerziehung

3. Heimerziehung heute

4. Formen der Heimerziehung
4.1 Kinderheime
4.2 Außenwohngruppen und Wohngemeinschaften
4.3 Betreutes Wohnen

5. Statistische Zahlen zur Hilfe zur Erziehung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

6. Qualität sozialer und pädagogischer Arbeit in Heimen

7. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

8. Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

Moderne Heimerziehung stellt einen hohen Anspruch an sich selbst. In §1 Abs. 1 SGB VIII steht: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf die Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (Stascheit, Kap. 110, 4). In §34 SGB VIII wird der Bezug zur Heimerziehung hergestellt. Dort steht geschrieben: „(…) Jugendlichen soll in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“ (Stascheit, Kap. 110, 11). Um ein aktuelles Thema wie die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen adäquat bearbeiten zu können, ist es wichtig, einen Blick in die geschichtliche Entwicklung zu werfen. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Qualitätssicherungsdebatte im Bereich der Heimerziehung. Aus diesem Grund werde ich in dieser Arbeit die Geschichte der Heimerziehung kurz umreißen, verschiede Formen der Heimerziehung vorstellen und auf die Qualität der sozialen und pädagogischen Arbeit in Heimen eingehen.

2. Geschichte der Heimerziehung

Heimerziehung entstand zusammen mit der Anstaltspflege in der Zeit des Mittelalters. Die ersten Findel- und Waisenhäuser waren der allgemeinen Armenfürsorge angegliedert. Eine spezielle Heimpflege für Kinder, deren Eltern sie nicht ernähren konnten bzw. ums Leben gekommen waren, gab es nicht. Die Kinder, meist Säuglinge, wurden an Ammen vermittelt, um im Alter von etwa sechs Jahren wieder zurück ins Waisenhaus zu kehren. Dort lebten sie solange bis sie alt genug waren, für ihren Lebensunterhalt selbständig zu sorgen, oft durch betteln. Planvolle Erziehung oder Bildung gab es für diese Kinder nicht, außer religiöser Art. (vgl. Homes, 13f.)

Zwischen 1500-1700 ging die bisher ausschließlich bei der Kirche angesiedelte Sozialfürsorge an die staatliche Verwaltung über. Für die in der Zeit vermehrt aufkommenden Vagabunden und Armen gab es eine Arbeitspflicht. Wer dieser nicht nachkam, wurde in eine Zwangsarbeitsanstalt oder in ein Zuchthaus gebracht. So wurden zu dieser Zeit „zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen“: Zum einen kriegte man das Armutsproblem halbwegs in den Griff und zum anderen waren die für die aufblühenden frühkapitalistischen Manufakturen nötigen Arbeitskräfte an einem Ort verfügbar. (vgl. ebd., 14ff.)

Um 1700 blühte dann der Kapitalismus immer mehr auf und so wurden die Waisenhäuser an die neugebauten Manufakturen angegliedert. Für fast alle Kinder und Jugendlichen die dort untergebracht waren, bestand das kärgliche Leben aus religiöser Unterweisung, strenger Zucht und harter Arbeit. Nur ein kleiner Teil der Kinder mit herausragendem Talent dufte von der Armen- zur Lateinschule wechseln. An alledem konnte auch der steigende Einfluss der Pietisten[1], z.B. August Hermann Francke[2], nichts ändern. Der wirtschaftliche Druck war größer als das humanitäre und christliche Interesse der Gründer der Manufakturen. (vgl. ebd., 16f.)

Erst die „Philanthropisten“[3] schafften es um 1800 den „Waisenhausstreit“ ins Leben zu rufen. Sie äußerten harte Kritik an den unzumutbaren Lebensbedingungen für Waisenkinder. Die Sterblichkeitsrate lag in Waisenhäusern zu der Zeit bei etwa 25%. Viele Anstalten wurden geschlossen. Dies lag jedoch nicht an der Einsicht der Betreiber und ihrer neu entdeckten humanistischen Sichtweise. Sie errechneten, dass es viel ökonomischer sei, die Kinder in Pflegefamilien unterzubringen. An die Stelle der Waisenhäuser traten nun die sog. Rettungshäuser[4]. Sie wurden nicht von staatlicher Seite gefördert sondern von privaten Initiativen getragen. Diese Bewegung ließ eine Reform zu, die weg von der Industriearbeit und hin zu handwerklichen und landwirtschaftlichen Arbeiten in familiärerem Kontext gehen sollte. Der Staat sollte dabei keinen Einfluss mehr auf die neuen Einrichtungen haben und brauchte sich dafür aber auch nicht an der Finanzierung zu beteiligen. Doch dieses ließ sich dieses Vorhaben nicht lange aufrechterhalten. Die Realität holte die Einrichtungen schon bald ein, und so wurde Mitte des 19. Jahrhunderts auch in diesen Häusern staatlich verordnete Zwangserziehung durchgeführt. Aus handwerklicher und landwirtschaftlicher Arbeit wurde wieder Industriearbeit und aus humanistischer Erziehung wieder Zucht und Ordnung. Die Zwangs-arbeitserziehung, später auch Fürsorgeerziehung genannt, setzte wieder da ein, wo die Eingliederung der jungen Arbeitskräfte in den Produktionsprozess nicht reibungslos verlief. Die Situation spitzte sich immer weiter zu. Der Begriff der „Engelmacherei“[5] entstand u.a. zu dieser Zeit. Der Staat musste nun eingreifen und erließ Mitte des 19. Jahrhunderts, gegen den Widerstand der Industrie, die ersten Jugendhilfegesetzte. Dort wurde u.a. die Kinderarbeit eingeschränkt. (vgl. ebd., 17ff.)

Die Zeit um1900 war geprägt von einem Tauziehen zwischen Staat und Kirche um die Vorherrschaft in der Sozialfürsorge. Beide Parteien hielten es für besser, wenn sich die jeweils andere aus diesem Bereich zurückziehen würde. Der Streit wurde 1924 beseitigt mit der Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzt (RJWG). Darin enthaltenen war u.a. das Subsidiaritätsprinzip erstmalig enthalten, welches den Weg für die Entwicklung der Sozialfürsorge der nächsten Jahrzehnte geebnete. Es besagt, dass kleine Gemeinschaften Vorrang gegenüber großen Verbänden und staatlichen Organisationen haben. Auch die Ablösung der ehrenamtlichen Armenpflege setzte zu Gunsten der Professionalisierung zu etwa dieser Zeit ein.[6] Diese Tatsachen, sowie die Heimrevolten um 1930 und die daraus entstehenden öffentlichen Diskussionen, änderten jedoch nichts an den Zuständen, die in der Masse der Heime herrschte. Die Kinder und Jugendlichen wuchsen immer noch unter absolut unmenschlichen Bedingungen auf. (vgl. ebd., 20ff.)

Nach dem 2. Weltkrieg war die Situation noch verheerender als zuvor. Nicht nur, dass man nach den gleichen Schemen wie noch in den 1920er Jahren weiter arbeitete und jedwede Reformbewegung der letzten Jahrzehnte ignorierte. Durch den Krieg gab es hunderttausende heimat- und elternlose Kinder, die nun in Heimen ein ähnlich grausames Schicksal erwartete. (vgl. ebd., 23f)

Erst als Ende der 1960er Jahre Teile der Bevölkerung anfingen, sich gegen das System zur Wehr zu setzten und heftige Kritik an ihm und der Gesellschaft zu üben, war ein Klima geschaffen, in dem Reformen entwickelt und umgesetzt werden konnten. Heime sollten nun nicht länger „Aufbewahrungsstätten“ für Kinder und Jugendliche sein und auch nicht mehr Produktionseinrichtung für billige Industriearbeitskräfte. Kinder, die in Heimen leben, sollten sich entfalten und sich möglichst normal entwickeln können, für die Schule und das Leben lernen und all die Chancen bekommen, die anderen Kindern auch zuteil werden. Angestoßen durch die "Heimkampagne" setzte dann Anfang der 70er Jahre eine tief greifende Reformbewegung in der Heimerziehung ein. Diese Kampagne wurde von betroffenen Jugendlichen, Erziehern, Sozialarbeitern und Studenten geführt. Sie kämpften 1969/70 gegen unmenschliche Zustände in zahlreichen Heimen, gegen Unterdrückung und Ausbeutung, gegen Freiheitsberaubung und Diskriminierung. Die wesentlichen Errungenschaften dieser Revolte waren eine Differenzierung und Dezentralisierung der Einrichtungen, eine deutliche Reduzierung der Gruppengröße, eine Ächtung repressiver Erziehungsmaßnahmen und die Verbesserung der Qualifikation des Personals waren. Zahlreiche Einrichtungen lagerten Gruppen aus dem Stammgelände aus. Die so entstandenen Außenwohngruppen konnten sich nun von der lebensfremden Zentralversorgung der "Muttereinrichtung" lösen. Die in Außenwohngruppen lebenden Kinder und Jugendlichen, wurden in einem Ein- bis Zweifamilienhaus in einer "normalen" Nachbarschaft auf ein selbständiges Leben außerhalb der Einrichtung und unter realitätsgerechten Bedingungen gezielt vorbereitet. Eine Reihe von Kleinsteinrichtungen und Jugendwohngemeinschaften wurde gegründet. Ambulante Hilfen wie die Soziale Gruppenarbeit und die Sozialpädagogische Familienhilfe wurden alternativ zur stationären Erziehungshilfe ausgebaut. (vgl. ebd., 35ff.)

Die zweite Reformwelle ging auf das Aufkommen des systemökologischen Paradigmas in Psychiatrie und Sozialer Arbeit in den 80er Jahren zurück. Zentraler Gedanke dieses Paradigmas war es, die Gründe für das sozial auffällige Verhalten eines Kindes nicht in dessen Person zu lokalisieren, sondern in dessen relevanten sozialen Bezugssystemen, insbesondere in seiner Familie. Das auffällige Kind bildet nach diesem Verständnis lediglich den Symptomträger für seine Familie, welche als System von interpersonellen Beziehungen im Ganzen gestört sei. Von daher mache es wenig Sinn, wie noch nach der individuumzentrierten Sichtweise verhafteten traditionellen Heimerziehung üblich, isoliert mit dem auffälligen Kind zu arbeiten und nur, quasi als Nebenprodukt, auch etwas Elternarbeit zu leisten. Heimerziehung soll sich an die Familie im Ganzen richten. Erst beim Arbeiten mit der Familie als zusammenhängendem System können Probleme und Auffälligkeiten einzelner Mitglieder des Systems bearbeitet werden. So kann ein nachhaltiger und dauerhafter Erfolg der Heimerziehung erzielt werden. Viele Einrichtungen der Erziehungshilfe begannen deshalb in den 80er Jahren mit einer gezielten Eltern- und Familienarbeit, wozu meist familien-therapeutisch ausgebildete Fachkräfte eingesetzt wurden. Ziel dieser Arbeit war und ist es heute noch, die innerfamiliären Beziehungen so zu verändern, dass das Symptomverhalten des Kindes zur Stabilisierung des Familiensystems funktionslos wird und damit abgebaut werden kann. Ein Symptomverhalten kann z.B. Schulschwänzen oder eine Essstörung sein. Dieses Symptom wird von der Familie „gebraucht“, damit sie als System funktionieren kann. Das Symptom lenkt von anderen Problemen ab, die es eigentlich zu bearbeiten gilt wie z.B. Unstimmigkeiten zwischen den Elternteilen. Diesen Ansatz nennt man systemischer Ansatz. Nach ihm wird nicht nach einem linearen Ursache-Wirkungsmuster gedacht, sondern in einem zirkulären Systemmodell. Dieses berücksichtigt, dass die Wirklichkeit jedes Individuums untrennbar mit seinem Kontext verbunden ist. Was zur Folge hat, dass das Verhalten von Personen nur im jeweiligen Zusammenspiel der für sie wichtigen Beziehungen verstanden werden kann. (vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit, 941)

[...]


[1] Pietismus hat seinen Ursprung im 17. Jahrhundert. Es war eine evangelische Bewegung zur Erneuerung des frommen Lebens und der Kirche. Der Schöpfer dieser Bewegung war P.J. Spener (*1635, †1705). (vgl. Der Brockhaus in einem Band, 675 u. 834)

[2] Gründer der „Hallischen Waisenhäuser“

[3] z.B. Pestalozzi.

[4] als bekanntestes gilt das „Rauhe Haus“ in Hamburg.

[5] Pflegefamilien ließen ihre Pflegekinder verhungern, bezogen jedoch weiterhin Kostgeld für sie.

[6] Ende des 19. Jahrhunderts wurden erste Fürsorgerinnen in speziellen Frauenschulen ausgebildet.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Einführung in die Thematik der Heimerziehung
Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V274997
ISBN (eBook)
9783656670285
ISBN (Buch)
9783656671374
Dateigröße
441 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einführung, thematik, heimerziehung
Arbeit zitieren
Dipl. Maite Blümer (Autor:in), 2005, Einführung in die Thematik der Heimerziehung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274997

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