Größenabhängige Klassifizierung von Kapitalgesellschaften für Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten unter besonderer Berücksichtigung des MicroBilG


Bachelorarbeit, 2013

50 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Nationale und internationale Rechnungslegungsvorschriften
2.1 Historische Entwicklung und Europäisierung des HGB
2.2 HGB in der nationalen Rechnungslegung
2.3 IFRS in der internationalen Rechnungslegung
2.4 Grundsätzliche Unterscheidung der Standards

3 Größenabhängige Abgrenzung der Unternehmen
3.1 Quantitative und qualitative Abgrenzungen
3.2 Klassifizierung von Unternehmen nach verschiedenen Auslegungen
3.2.1 Abgrenzung durch das IASB
3.2.2 Abgrenzung auf Ebene der EU
3.2.3 Abgrenzung auf Ebene der BRD
3.2.3.1 Klassifizierung durch Bundesministerien
3.2.3.2 Klassifizierung durch den Gesetzgeber
3.3 Wirtschaftliche Bedeutung der Unterteilung

4 Rechnungslegung bei verschiedenen Unternehmensformen
4.1 Unterteilung der Rechtsformen
4.2 Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften
4.2.1 Kapitalgesellschaften
4.2.2 Umfang des Jahresabschlusses
4.2.3 Publizitätspflichten
4.2.4 Kosten der Veröffentlichung
4.3. Rechnungslegung bei anderen Unternehmensformen
4.3.1 Personengesellschaften
4.3.2 Einzelunternehmen
4.3.3 Konzernabschlüsse

5 Einführung des MicroBilG
5.1 Anwendungsbereich des MicroBilG
5.2 Einfluss auf den Jahresabschluss
5.2.1 Reduzierung der Bilanzgliederung
5.2.2 Verkürzung in der GuV
5.2.3 Verzicht auf Anhangerstellung
5.3 Wirkung auf Publizitätspflichten

6 Praxisbeispiel EVIL GmbH
6.1 Einschränkungen durch das Energiewirtschaftsgesetz
6.2 Rechtliche Voraussetzungen zur Klassifizierung
6.2.1 Einordnung in die Größenklasse nach HGB
6.2.2 Weitere Voraussetzungen für eine Kleinstkapitalgesellschaft
6.3 Ausübung der Wahlrechte als Kleinstkapitalgesellschaft
6.3.1 Verkürzter Jahresabschluss
6.3.2 Publizitätspflichten
6.4 Darstellung der verkürzten Bilanz und GuV
6.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei der EVIL GmbH
6.6 Zusammenfassung

7 Zukünftige Entwicklungen

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Abgrenzung IFRS vom HGB

Tab. 2: quantitative und qualitative Abgrenzungsmerkmale

Tab. 3: Unternehmensgröße nach EU.

Tab. 4: Unternehmensgrößen nach dem Bundesministerium für Wirtschaft.

Tab. 5: Unternehmensgröße nach dem Statistischen Bundesamt

Tab. 6: Größenklassen nach HGB

Tab. 7: Unterscheidung Personen- und Kapitalgesellschaft

Tab. 8: Umfang des Jahresabschluss

Tab. 9: Publizitätspflichten

Tab. 10: verkürzte Bilanzdarstellung nach MicroBilG

Tab. 11: Kennziffern EVIL GmbH

Tab. 12: Umfang Jahresabschluss

Tab. 13: verkürzte Bilanz EVIL GmbH 2012

Tab. 14: verkürzte GuV EVIL GmbH 2012

Tab. 15: verkürzte Bilanz ohne SoPo EVIL GmbH 2012

Tab. 16: verkürzte GuV ohne SoPo EVIL GmbH 2012

Abb. 1: Rechtsnormen für Gesellschaften

Abb. 2: Aufbau der IFRS.

Abb. 3: KMU Anteile.

Abb. 4: Unterteilung der Rechtsformen.

Abb. 5: Unternehmen nach Rechtsform.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss stellt für die Bilanzadressaten, sowohl aus dem internen Bereich wie der Geschäftsleitung, der Belegschaft, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsrat, als auch dem externen Bereich wie Gläubigern, Kunden, Anlegern, der Finanzverwaltung oder der interessierten Öffentlichkeit eine Möglichkeit dar, einen Einblick in das Unternehmen zu erlangen. Aus diesen Adressaten, auch Stakeholder genannt, leiten sich Funktionen, Bedeutung und Umfang des Jahresabschlusses ab. Durch Interessenkonflikte zwischen den Bilanzadressaten muss eine möglichst objektive Gestaltung vorgenommen und Kompromisse eingegangen werden.1 Die Unternehmensvielfalt in Deutschland und die zunehmende Europäisierung erfordert stetige Anpassungen hinsichtlich der Vorschriften zur Rechnungslegung. Zwar ist es zweckmäßig zur Vergleichbarkeit der Finanz,- Ertrags- und Vermögenslage von Unternehmen auf einheitliche Vorgaben zu setzen, jedoch stellt dies einen erhöhten Arbeitsaufwand für eine Vielzahl von Gesellschaften dar. Durch kleine und mittelständische Unternehmen wird in Deutschland etwa die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung geschaffen und fast zwei Drittel der Beschäftigung gesichert.2 Gerade durch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Mittelstandes sollen hier Erleichterungen greifen.

Diese Arbeit setzt sich mit der Klassifizierung von Kapitalgesellschaften in Bezug auf die gesetzlichen Rechte und Pflichten zur Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses auseinander. Dahingehend wird zunächst ein Überblick zu den national bzw. international gültigen Rechtsvorschriften gegeben. Anschließend folgen verschiedene Ansätze zur Abgrenzung der Unternehmen. Weiter werden die in Deutschland vertretenen Unternehmensformen und deren Rechnungslegungsgrundsätze betrachtet und speziell auf die Vorgaben bei Kapitalgesellschaften eingegangen. Als spezielle Thematik und Hauptteil dazu wird das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) mit der neuen Unternehmenskategorie der Kleinstkapitalgesellschaft betrachtet. Die damit verbundenen Folgen werden sowohl theoretisch als auch praktisch an einem Anwendungsbeispiel erläutert. Zuletzt werden zu erwartende Entwicklungen in der Rechnungslegung dargestellt und ein abschließendes Fazit gezogen.

2 Nationale und internationale Rechnungslegungsvorschriften

Die Unternehmen haben sich weltweit verschiedensten Regelungen und Gesetzen zu unterwerfen. Durch die globale Verflechtung von Organisationen, Staaten und Unternehmen entwickelten sich neben national verbindlichen Vorschriften der Rechnungslegung auch international gültige Standards. Für Abschlüsse deutscher Unternehmen sind dabei insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), die International Financial Reporting Standards (IFRS) aber auch die United States Generally Accepted Accounting Principales (US-GAAP) von Bedeutung. Die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB, IFRS und US-GAAP sind vielschichtig miteinander verbunden und müssen daher im Zusammenhang betrachtet werden.3 So wächst der Einfluss der internationalen Rechnungslegungsstandards nicht nur auf Ebene der global tätigen Großkonzerne, sondern auch durch die stetige Implementierung von europäischem Recht auf nationaler Ebene.

2.1 Historische Entwicklung und Europäisierung des HGB

Im Jahr 1861 wurde das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) veröffentlicht - die Grundlage für das heutige Handelsgesetzbuch, welches 1897 in der ersten Fassung vorlag. Die Europäisierung des Handelsrechts sah schon 1957 ihre Anfänge und wurde durch verschiedene Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) später vorangetrieben. Im EWG-Vertrag vom 25.03.1957 ist im Art. 54 Abs. 3g die Harmonisierung der Rechnungslegung festgeschrieben. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bildet die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der erlassenen Richtlinien. Als bedeutend anzusehen sind die Publizitätsrichtlinie (Richtlinie 68/151/EWG) von 1968, die Jahresabschlussrichtlinie (Richtlinie 78/660/EWG) von 1978 und die Richtlinie über den konsolidierten Abschluss (Richtlinie 83/349/EWG) von 1983.4 Durch die Richtlinien wurden diverse Harmonisierungen der nationalen Vorschriften angestoßen. Speziell die Artikel 50, 13, 26 und 63 des AEUV untermauern die Förderung der Niederlassungsfreiheit, die Verwirklichung des Binnenmarkts und die Kapitalverkehrsfreiheit. Darauf aufbauend wurde die genannte Publizitätsrichtlinie veröffentlicht und im HGB umgesetzt. Mit der Richtlinie zur Angleichung des Gesellschaftsrechts wurden zudem Anpassungen im Aktien- und Umwandlungsgesetz vorgenommen. Zur Rechnungslegung hat die Europäische Union die Bilanzrichtlinie vorgelegt, die Niederschlag im §§ 264 ff. HGB findet.5 Mit der Verordnung Nr. 1606/2002 wurde die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards klargestellt und im § 315a HGB umgesetzt. Auch hat die Europäische Union (EU) neue Rechtsformen eingeführt, wie die Societas Europaea (SE) - eine europäische Aktiengesellschaft - oder die europäisch wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) zur Erleichterung länderübergreifender wirtschaftlicher Aktivitäten. Die vorerst letzte große Änderung des HGB wurde mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in 2009 getroffen. Auf die mit dem MicroBilG in 2012 eingeführten Anpassungen zur größenabhängigen Klassifizierung der Kapitalgesellschaften wird im Kapitel 5 näher eingegangen.

2.2 HGB in der nationalen Rechnungslegung

Die Vorschriften des HGB sind in Deutschland für alle Kaufleute gültig. Durch die zwingende Vorgabe wird eine einheitliche Vergleichsbasis geschaffen, die jedoch auf den nationalen Kapitalmarkt beschränkt ist.6 Vom Anwendungsbereich nicht umfasst sind gewöhnliche Vereine, Freiberufler, Grundstücksgesellschaften oder Betriebe der öffentlichen Hand. Für diese gelten die steuerrechtlichen Vorschriften nach den §§ 140 ff. der Abgabenordnung (AO) und § 5 des Einkommenssteuergesetzes (EStG), wobei diese die handelsrechtlichen Buchführungspflichten zur Besteuerung bestätigen.7

Bilanzrechtlich enthält das dritte Buch des HGB wichtige Regelungen, die in sechs Abschnitte unterteilt sind. Der erste Abschnitt enthält die Vorschriften für alle Kaufleute bezüglich der Buchführung und des Inhalts des Jahresabschlusses. Für Gesellschaften ohne natürliche Personen als haftende Gesellschafter, wie den Kapitalgesellschaften oder bestimmten Personengesellschaften, sind strengere Formvorschriften im Abschnitt zwei hinterlegt.8 Die Bilanzgliederung wird standardisiert, um für außenstehende Dritte den Einblick zu erleichtern und ist abhängig von der jeweiligen Größenklasse. Im vierten Abschnitt sind weitere Regelungen geschaffen, um besonders schutzwürdige Adressaten abzusichern. Insbesondere ist das der Fall bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.

Neben dem HGB gibt es weitere Normen, die den Umfang des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und großen Personengesellschaften beeinflussen. Für Kapitalgesellschaften in Form von Aktiengesellschaften (AG) oder Kommandit- gesellschaften auf Aktien (KGaA) greifen zusätzlich zum HGB die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) die des Gesetzes betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG). Als weitere rechtliche Grundlage verpflichtet das Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG) Personengesellschaften zu erweiterten Offenlegungspflichten, soweit die festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Rechtsnormen für Gesellschaften (Quelle: eigene Darstellung)

In Abbildung 1 ist eine Einordnung der gesetzlichen Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss gegeben. Während für alle Kaufleute die Vorschriften des HGB und PublG zu beachten sind, greifen für bestimmte Kapitalgesellschaften zusätzlich die Regelungen aus dem AktG bzw. GmbHG. Ungeachtet dessen bleiben die steuerlichen Buchführungspflichten nach § 140 f. AO unberührt.9

2.3 IFRS in der internationalen Rechnungslegung

Mit der zunehmenden Globalisierung der Märkte in den letzten Jahrzehnten stieg sowohl beim Gesetzgeber als auch bei den Unternehmen das Interesse an der Internationalisierung der Rechnungslegung. Zu den nationalen Rechtsvorschriften entwickelten sich innerhalb privatrechtlicher Organisationen die internationalen Standards. Die wichtigsten sind im amerikanischen Raum der US-GAAP und auf europäischem Gebiet die IFRS. Das International Accounting Committee (IASC) und das International Accounting Board (IASB) setzten sich zur Aufgabe die International Accounting Standards (IAS) zu verbreiten, um einen weltweit einheitliche Rechnungslegungsstandard zu schaffen.10 Zunächst wurden die IAS entwickelt. Diese werden inzwischen durch die überarbeiteten und neugestalteten IFRS ergänzt bzw. ersetzt.11

In Abbildung 2 sind die Teilbereiche der einzelnen IFRS dargestellt. Nach dem Preface als Einleitung in den Rechnungslegungsstandard, wird im Framework das Rahmenkonzept mit den konzeptionellen Grundlagen der IFRS Rechnungslegung dargestellt. Die Standards beinhalten die einzelnen Regelungen für spezielle Bereiche der Bilanzierung und Bewertung. Mit den Interpretationen werden zu den Standards verbindliche Anweisungen und Ergänzungen gegeben.12

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Aufbau der IFRS (Quelle: eigene Darstellung)

Mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) wurden bereits 1998 Grundsätze der IAS aber auch der US-GAAP in das HGB übernommen und eine befreiende Wirkung für Konzernabschlüsse nach den internationalen Standards toleriert. Für börsennotierte Konzerne ist es inzwischen Pflicht IFRS bzw. IAS anzuwenden. Problematisch stellt sich dadurch die Trennung vom Konzernabschluss zum Einzelabschluss dar. Während für den Einzelabschluss die bilanziellen Regelungen nach HGB anzuwenden sind, werden beim Konzernabschluss der IFRS oder US-GAAP angewendet. Die IFRS bieten sich im Gegensatz zum US-GAAP an mit dem HGB harmonisiert zu werden, da diese eine geringere Regelungsdichte besitzen und mehr allgemeingültige Bestimmungen enthalten. Andererseits setzt die amerikanische Börsenaufsicht (SEC) einen Abschluss nach US-GAAP voraus, um Zugang zum US- amerikanischen Kapitalmarkt zu erhalten.13 Daher muss bei der Internationalisierung der Rechnungslegungssysteme auch dieser Standard mit einbezogen werden. Die EU erkannte die Abhängigkeit vom amerikanischen System der US-GAAP und setzte 1995 auf die IAS zum Aufbau einer Gegenposition. Inhaltlich erfolgte eine Angleichung der Standards in zentralen Fragen. Die IFRS setzen im Gegensatz zu den US-GAAP weiterhin weniger auf Detailregelungen sondern vielmehr auf eine Regelorientierung.14 Die sich dadurch ergebenden Wahlrechte im IFRS, welche im US-GAAP fehlen, erleichtern die Umsetzung in nationale Regelungen.15 Zudem sind die IFRS ähnlich den Richtlinien der EU geschaffen, um in die nationalen Rechnungslegungssysteme übernommen werden zu können.16

2.4 Grundsätzliche Unterscheidung der Standards

Zwischen den Abschlüssen nach HGB und IFRS gibt es trotz Anpassungen des HGB weithin grundsätzliche Unterschiede. Um einen Überblick zu erhalten werden weniger die speziellen Bewertungs- und Ansatzvorschriften erörtert, sondern vielmehr ein Überblick zu den Prinzipien der Rechnungslegung gegeben.

Tab. 1: Abgrenzung IFRS vom HGB

(Quelle: in Anlehnung an Hufnagel, et al., 2008, S. 219)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die vorangegangene Tabelle spiegelt die unterschiedlichen Intentionen zwischen HGB und IFRS wieder. Beim Abschluss nach HGB stehen die Kapitalerhaltung und der Gläubigerschutz mit dem Vorsichtsprinzip im Vordergrund. Außerdem dient er hauptsächlich dem Zweck der Bemessungsgrundlage für Steuern und Ausschüttungen.17 Für die Besteuerung greift das Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz auf die Regelungen des HGB zurück. Der handelsrechtliche Abschluss ist demnach maßgeblich für die Steuerbilanz. Die Vorschriften aus dem Steuerrecht modifizieren dann den Abschluss nach HGB. Aufgrund fehlender Anerkennung durch den Fiskus ist für steuerliche Belange bei einem IFRS-Abschluss keine Maßgeblichkeit gegeben.18

Die IFRS-Abschlüsse dienen vorrangig dazu, den Investoren Informationen bereitzustellen. Das Vorsichtsprinzip ist einer periodengerechten Gewinnermittlung nachgeordnet. Auch soll die Bildung stiller Reserven unterbunden werden. Das IASB ist bestrebt, Wahlrechte zu reduzieren und Offenlegungspflichten zu erweitern. Im HGB werden hingegen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten durch Wahlrechte und Ermessensspielräume geboten. Die stillen Reserven bilden sich handelsrechtlich zwangsläufig durch die Bewertungsobergrenze nach Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.19

3 Größenabhängige Abgrenzung der Unternehmen

3.1 Quantitative und qualitative Abgrenzungen

Für Stakeholder ist es unter anderem zur besseren Vergleichbarkeit von Unternehmen erforderlich, diese in verschiedene Klassen zu kategorisieren. Die Abgrenzung der Unternehmen erfolgt hauptsächlich quantitativ über messbare Größen. Um eine präzise Bestimmung zu erhalten, wird aber auch anhand qualitativer Merkmale eine Unternehmensklassifizierung vorgenommen. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhaft quantitative und qualitative Merkmale zur Abgrenzung von verschiedenen Unternehmensklassen aufgeführt.

Tab. 2: quantitative und qualitative Abgrenzungsmerkmale (Quelle: eigene Darstellung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist ersichtlich, dass sich besonders die quantitativen Merkmale über Kennzahlen leicht bestimmen lassen. Eine qualitative Abgrenzung führt hingegen zu Auslegungsund Definitionsschwierigkeiten. Um die konfliktträchtige Interessenvielfalt der Gesellschafter zu vermeiden und eine eindeutige Kompetenzhierarchie (Konzernfreiheit und einflussloser Streubesitz) zur unabhängigen strategischen Entscheidungsfindung zu erhalten, werden diese Grenzwerte begründet.20

Mit qualitativen Maßstäben können mittelständische Unternehmen in allen Größenklassen und Rechtsformen auftreten. In der Praxis werden vornehmlich quantitative Kriterien genutzt und daher auf größenbasierte Abgrenzungskonzepte gebaut. Letztendlich werden die quantitativen Abgrenzungen auch herangezogen, um auf die Qualität in einem einfachen Verfahren zu schließen.

3.2 Klassifizierung von Unternehmen nach verschiedenen Auslegungen

Institutionen, Ministerien und der Gesetzgeber haben unterschiedliche Auffassungen zur Klassifizierung von Unternehmen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine einheitliche Definition zur Abgrenzung von kleinen Unternehmen. Um die Subjektivität deutlich zu machen, werden folgend verschiedene Definitionen dargelegt.

3.2.1 Abgrenzung durch das IASB

Der IASB sieht zur Abgrenzung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) qualitative Merkmale vor. Die Definition durch das IASB stellt sich gegen den in Deutschland typisierten Begriff des Mittelstands, welcher für statistische Zwecke hauptsächlich quantitativ interpretiert wird. Für das IASB wird die Abgrenzung genutzt, um den kleinen und mittleren Unternehmen eine vereinfachte Form des IFRS Abschlusses (IFRS for SME) anzubieten. Auf freiwilliger Basis können die Unternehmen die Offenlegungspflicht auch im Umfang der Full-IFRS aufstellen. Durch den nationalen Gesetzgeber wird die IAS-Verordnung der EU (Nr. 1606/2002, Art. 5b) im § 325 Abs. 2a HGB umgesetzt. Bei Anwendung ist dazu eine Angabe im Anhang erforderlich.

KMU im Sinne der IFRS sind mittels der zwei Elemente „fehlende öffentliche Rechnungslegungspflicht“ und der „Veröffentlichung eines Jahresabschlusses für allgemeine Zwecke unternehmensexterner Interessenten“ definiert.21 Unter der öffentlichen Rechnungslegungspflicht wird verstanden, dass der Jahresabschluss bei einer Regulierungsbehörde oder Wertpapierkommission eingereicht wird und dadurch der öffentliche Kapitalmarkt bereits in Anspruch genommen wird. Mit dem Einreichen der Abschlussunterlagen ist das Unternehmen aufgrund externer Finanzierung als öffentlich rechnungslegungspflichtig einzustufen. Mit dieser Negativabgrenzung werden die typischen anderen Finanzierungsformen von KMU betont, auf die in der Regel zurückgegriffen wird. Bei einer treuhändischen Verwaltung von Vermögenswerten wie bei Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften, liegt eine öffentliche Rechnungslegungspflicht aufgrund des Geschäftsmodells vor.22 So wird diesen Unternehmenstypen der Status eines KMU verwehrt und eine Anwendung der IFRS für kleine Unternehmen kommt nicht in Betracht.

3.2.2 Abgrenzung auf Ebene der EU

Aus administrativen Gründen, wie die Koordinierung von Förderprogrammen und zur statistischen Vergleichbarkeit, benötigt die EU eine Abgrenzung der kleinen und mittleren Unternehmen. Bereits 1996 wurde auf Ebene der EU die Kategorie des Kleinstunternehmens neu hinzugefügt.23 Die quantitativen Schwellenwerte beim Umsatz und der Bilanzsumme, werden in regelmäßigen Abständen angehoben, um Produktivitätssteigerungen und die Inflation zu berücksichtigen.24 Der Schwellenwert für die Mitarbeiterzahlen blieb durchgehend unverändert. Zur Abgrenzung der konsolidierungsfreien Eigenständigkeit sieht die EU eine maximale Beteiligungsquote Dritter von weniger als 25 % am Unternehmen vor und erlaubt auch das Halten von Beteiligungen nur unterhalb dieses Wertes.25 Bei Erfüllung dieser Voraussetzung ist die Eigenständigkeit eines Unternehmens gegeben, um als KMU definiert zu werden.

Die Grenzwerte für Unternehmensklassifizierungen bei der Europäischen Union sind in Tabelle 3 dargestellt. Die Einstufung ist von der Beschäftigtenanzahl und den Umsatzerlösen oder der Bilanzsumme eines Jahres abhängig. Zu beachten ist, dass Kleinst- und Kleinunternehmen in die Gruppe der mittleren Unternehmen integriert sind und so die Gesamtheit der KMU abbilden.

Tab. 3: Unternehmensgröße nach EU (Quelle: modifiziert nach IfM Bonn, 2013, abgerufen am 18.09.2013 von http://www.ifm-bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-der-eu-kommission/)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die quantitativen Werte aus der Tabelle müssen aber im Einklang mit der konsolidierungsfreien Eigenständigkeit stehen. Werden die Schwellen aus Beschäftigten und Umsatz oder Bilanzsumme eines großen Unternehmens überschritten, gelten die Unternehmen nicht als KMU.

3.2.3 Abgrenzung auf Ebene der BRD

3.2.3.1 Klassifizierung durch Bundesministerien

Die Bundesministerien in Deutschland greifen zur Mittelstandsdefinition auf die quantitativen Vorgaben zu Umsatz- und Beschäftigtenzahlen des IfM (Institut für Mittelstandsforschung) in Bonn zurück.26 Dem Bundeswirtschaftsministerium ist zwar auch eine qualitative Abgrenzung geläufig, jedoch ist es zur Teilnahme an Förderprogrammen und Reformen einfacher den Mittelstand quantitativ statistisch zu erfassen. In Tabelle 4 sind die derzeit gültigen Kennzahlen zur Abgrenzung abgebildet. Die Unternehmen werden in kleine, mittlere und große Betriebe unterteilt. Dabei hat die Anzahl der Beschäftigten und der Jahresumsatz Einfluss auf die Einstufung. Folglich sind nach den Vorgaben des IfM Unternehmen gegebenenfalls noch als Mittelständler einzuordnen, während sie nach EU-Recht bereits als „groß“ gelten.27 Eine einheitliche Vergleichsbasis ist dadurch nicht vollständig gewährleistet.

Tab. 4: Unternehmensgrößen nach dem Bundesministerium für Wirtschaft

(Quelle: modifiziert nach IfM Bonn, 2013, abgerufen am 18.09.2013 von

http://www.ifm-bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-des-ifm-bonn/)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Neben dem Bundeswirtschaftsministerium sieht auch das statistische Bundesamt eine angepasste Unterteilung vor.

Tab. 5: Unternehmensgröße nach dem Statistischen Bundesamt

(Quelle: übernommen vom Statistischen Bundesamt, 2013, abgerufen am 18.09.2013 von

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/UnternehmenHandwerk/Klein eMittlereUnternehmenMittelstand/KMUBegriffserlaeuterung.html)

[...]


1 Vgl. Hufnagel & Holdt, 2008, S.69 f.

2 Vgl. Institut für Mittelstandsforschung, 2013

3 Vgl. Selchert & Erhardt, 2003, S.8

4 Vgl. Meyer, 2010, S.6 f.

5 Vgl. Kirsch, 2012, S.9 f.

6 Vgl. Selchert & Erhardt, 2003, S.17

7 Vgl. Brönner, et al., 2011, S.13 f.

8 Vgl. Hufnagel & Holdt, 2008, S.4

9 Vgl. Schildbach, 2009, S.62

10 Vgl. Selchert & Erhardt, 2003, S.1

11 Vgl. Hufnagel, et al., 2008, S.213

12 Vgl. Brönner, et al., 2011, S.51 f.

13 Vgl. Schildbach, 2009, S.44

14 Vgl. Schildbach, 2009, S.46

15 Vgl. Selchert & Erhardt, 2003, S.13

16 Vgl. Brönner, et al., 2011, S. 51f.

17 Vgl. Selchert & Erhardt, 2003, S.9

18 Vgl. Meyer, 2010, S.259 f.

19 Vgl. Selchert & Erhardt, 2003, S.11

20 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2013

21 Vgl. Förster, 2007, S.4

22 Vgl. Kirsch, 2012, S.420

23 Vgl. Definition KMU in der Empfehlung 96/280/EG

24 Vgl. Förster, 2007, S.6

25 Vgl. Institut für Mittelstandsforschung, 2012, S.175

26 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2013

27 Vgl. Institut für Mittelstandsforschung, 2012, S.176

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten

Details

Titel
Größenabhängige Klassifizierung von Kapitalgesellschaften für Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten unter besonderer Berücksichtigung des MicroBilG
Hochschule
Hochschule Merseburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
50
Katalognummer
V274563
ISBN (eBook)
9783656663539
ISBN (Buch)
9783656663577
Dateigröße
663 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
größenabhängige, klassifizierung, kapitalgesellschaften, rechnungslegungs-, publizitätspflichten, berücksichtigung, kleinstkapitalgesellschaften-bilanzrechtsänderungsgesetzes
Arbeit zitieren
Benjamin Ebert (Autor:in), 2013, Größenabhängige Klassifizierung von Kapitalgesellschaften für Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten unter besonderer Berücksichtigung des MicroBilG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274563

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