Nutzen und Möglichkeiten mobiler Bauabrechnungssysteme


Diplomarbeit, 2012

87 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Abstract

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Grundlagen von Aufmaß und Abrechnung im Bauwesen
1.1 Rechtliche Grundlagen
1.2 Systematik von Aufmaß und Abrechnung
1.3 Technische Grundlagen
1.4 Datenübermittlungsstandards
1.4.1 GAEB Format
1.4.2 REB

2. Stand der Technik in der mobilen Bauabrechnung
2.1 Aufmaß von Bauleistungen
2.2 Hardware für den mobilen Einsatz
2.2.1 Personal Digital Assistant (PDA)
2.2.2 Smartphone
2.2.3 Handheld PC
2.2.4 Convertible, Subnotebook
2.2.5 Tablet
2.2.6 Wearable Computer
2.3 Software für die mobile Baustellenabrechnung
2.3.1 Verwendung von Standardsoftware
2.3.2 MWM Piccolo
2.3.3 MWM GAEB View
2.3.4 RIB bau-mobil
2.3.5 Gripsware iGAEB
2.3.6 Sander-Doll Mobilaufmaß
2.3.7 Graebert SiteMaster Building
2.3.8 Archlinexp RoomLine

3. Kriterien
3.1 Anforderungen an die Hardwarekomponente für den Baustelleneinsatz
3.1.1 Grundlegende Anforderungen
3.1.2 Zielgruppenspezifische Anforderungen
3.1.3 Einbindung in Funknetze
3.1.4 Baustellentauglichkeit
3.2 Anforderungen an die Softwarekomponente für den Baustelleneinsatz 32
3.2.1 Funktionalität
3.2.2 Integration in bestehende Unternehmenssoftware

4. Konzeption eines mobilen Aufmaß und Abrechnungssytems
4.1 Grundlagen
4.2 Definition der Rollen und Verantwortlichkeiten
4.3 Handlungsablauf
4.4 Informationsmodell
4.5 Informationsfluss
4.6 Betriebswirtschaftliche Anforderung
4.7 Vertragssicherheit
4.8 Hardware

5. Zusammenfassende Beurteilung

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Anhang

Kurzfassung

Der Abrechnungsprozess im Bauwesen ist aufgrund fehlender Gleichheit der unterschiedlichen Bauvorhaben nicht zu verallgemeinern. Es handelt sich um einen komplexen Prozess bei welchem der Auftragnehmer dem Auftraggeber verpflichtet ist auf möglichst einfachem Wege nachvollziehbare Ergebnisse abzuliefern.

Eine laufende und nach Möglichkeit mit dem aktuellen Baufortschritt einhergehende Bauabrechnung dient aber genauso einer laufenden Kostenkontrolle des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers. Momentan werden ein und dieselben Datensätze noch bis zu 5mal abgeschrieben bzw. abgetippt.

Gegenstand der hier vorliegenden Arbeit ist die Beleuchtung des Standes der Technik in der mobilen Bauabrechnung. Weiters wird betrachtet, welche modernen Technologien (z.B. Tablet Pc’s, Smartphones,..) sich für einen Baustelleneinsatz eignen und wie diese sich mit bereits in Verwendung befindlichen Technologien verbinden lassen. Ausgehend vom aktuellen Stand der Technik soll abschließend ein Bauabrechnungssystem für die direkte Anwendung auf der Baustelle konzipiert werden, welches sowohl Erfassung der Aufmaße als auch eine direkte Abrechnung ermöglicht.

Abstract

The accounting process in building industry is a very complex process. Every Building project is different to another. Customers and Suppliers are obliged to make the process as easy as possible. The results of the accounting process should be a traceable docu- mentation.

The possibility of a continuous accounting process supports a continuous cost control witch is beneficial for customers as also for suppliers. Today the same records are typed up to fife times.

This degree thesis shows the benefits and the possibilities of mobile accounting process. Furthermore the author takes a look witch modern technologies like Tablet PC’s or Smartphones are ready for operation on a building site and how these modern technologies are able to link with actual used systems. Based on state of the art a completely new accounting system for mobile use on a building site should be conceived.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:Beispiel eines auf der Baustelle erfassten und von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Aufmaßblattes

Abbildung 2:Aufmaß nach Planunterlagen. Mittels einer CAD Software erstellt und von AG und AN unterzeichnet

Abbildung 3: Auszug aus einer Rechnung an den AG

Abbildung 4: Ablauf einer Bauabrechnung

Abbildung 5: Händische Eingabe der zuvor erfassten Aufmaße in ein DV Programm. Hier Arriba des Konzers RIB

Abbildung 6: Die Erstellung der Rechnung

Abbildung 7: Grobschemata der XML Austauschdatei

Abbildung 8: Auszug aus einer XML Datei

Abbildung 9:In der REB definierte Formel mit erlaubten Eingabeparametern und Ergebnis

Abbildung 10:Herkömmlicher Ablauf der Abrechung von Bauleistungen auf elektronischen und herkömmlichen Weg

Abbildung 11: Mobiles Bautagebuch auf einem PDA

Abbildung 12: Ein Leistungsverzeichnis auf einem Iphone

Abbildung 13: Ein Handheld PC im Größenvergleich mit einer Hand

Abbildung 14: Ein Convertible Notebook. Sowohl mit Touchscreen als auch mit Tastatur verwendbar

Abbildung 15: Beispiel eines Head-Mounted-Display

Abbildung 16: MWM-Piccolo auf einem Samsung Galaxy Tab

Abbildung 17: Definition Verantwortlichkeiten

Abbildung 18: Handlungsblauf

Abbildung 19: Informationsmodell Modul Abrechnung

Abbildung 20: Informationsmodell Modul Regiebericht

Abbildung 21: Informationsflussdiagramm Modul Abrechnung

Abbildung 22: Informationsflussdiagramm Modul Regiebericht

1. Grundlagen von Aufmaß und Abrechnung im Bauwesen

1.1 Rechtliche Grundlagen

Als rechtliche Grundlage für Aufmaße und Abrechnungen im Bauwesen gelten grundsätzlich das Werkvertragsrecht des BGB und die VOB mit ihren Teilen B und C. Wenn nicht anders vereinbart, bildet das BGB die gesetzliche Grundlage. Es enthält jedoch keine expliziten Regeln für Bauverträge und behandelt sie deshalb nur als Unterfall des Werkvertrages. Das BGB reicht in vielen Fällen für Bauverträge nicht aus. Deshalb können Bauherr und Baufirma den Vertrag auch nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) abschließen.

Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere dazu, das Fehlen von spezifischen Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht auszugleichen. Die VOB als spezielles Regelwerk für das Bauwesen mit seinen Teilen A - Ausschreibung und Vergabe, B - Allgemeine Vertragsbedingungen und C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen wurde verfasst, um Regeln für die Abwicklung von Bauverträgen zu schaffen, die zwischen den Interessen des Bauherrn und des Bauunternehmers einen gerechten Ausgleich herbeiführen.

In VOB/B §2 sind die Grundlagen der Vergütungsermittlung geregelt. Die Vergütung wird nach den vertraglich Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen be- rechnet1. Es ist somit notwendig für die Rechnungserstellung die getätigte Leistung zu erfassen.

VOB/B §14 regelt die Grundlagen der Abrechnung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet dem Auftraggeber eine prüfbare Abrechnung der Baumaßnahme vorzulegen, welche alle relevanten Dokumente enthält. Vertragsänderungen sind dabei besonders zu kennzeich- nen.

Arbeiten welche nicht Vertragsbestandteil sind, vom Auftraggeber angeordnet werden aber den Auftrag nur unwesentlich erweitern, werden als Stundenlohn oder Regiearbeiten bezeichnet. Diese sind in VOB/B §15 beschrieben. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf unverzügliche Bekanntmachung beim Auftraggeber zu legen.

1.2 Systematik von Aufmaß und Abrechnung

Bei der Abwicklung von Baumaßnahmen kommt dem Aufmaß und der Abrechnung eine zentrale Bedeutung zu, da hierbei der Vergütungsanspruch des ausführenden Unternehmens festgelegt wird.

Mit einem gemeinsamen Aufmaß, an dem Auftragnehmer und Auftraggeber teilnehmen, lassen sich Unstimmigkeiten und eventuelle Streitigkeiten vermeiden, da das Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Eine gemeinsames vom AN zu beantragendes Aufmaß ist für Leistung, welche nachträglich nicht mehr zugänglich sind zwingend zu beantragen2. Die vereinbarten Abrechnungsbestimmungen sind zu beachten. Bei einem Pauschalvertrag ist ein Aufmaß nicht erforderlich, da der vereinbarte Preis unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang ist3.

Die Aufmaße sind in doppelter Ausfertigung in die entsprechenden Blätter einzutragen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichen. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. Im Schreibwarenbedarf oder im Buchhandel sind entsprechende Vordrucke erhältlich. Die unterzeichneten Aufmaßblätter sind als Urkunde zu betrachten.

Die Positionen (Ordnungszahlen) auf den Aufmaßblättern sollten denen im Leistungsverzeichnis entsprechen, um eine eindeutige und schnelle Zuordnung zu ermöglichen. Es ist immer wieder unbefriedigend, wenn zehn verschiedene Aufmaßblätter - womöglich noch zu unterschiedlichen Leistungen - immer mit der Nr. 1 anfangen. Eine durchgehende Systematik, angefangen vom Leistungsverzeichnis über das Aufmaß bis hin zur Abrechnung, trägt erheblich zur Übersichtlichkeit bei.

Die Aufmaßblätter können für die manuelle Berechnung verwendet werden. Die Daten werden in entsprechende DV-Programme übernommen, mit denen die Abrechnung deu lich vereinfacht wird. Sinnvoll ist es auch, den Umfang der geleisteten Arbeit parallel zum Bauablauf in regelmäßigen Abständen anhand der Pläne festzustellen um ein laufendes Controlling gewährleisten zu können.

Bei Abschlagsrechungen lässt sich so in Form eines "steigenden Aufmaßes" die tatsächliche Leistung nachweisen. Damit ergibt sich eine ständige Kontrolle der gelieferten und verbrauchten Massen im Vergleich zum Auftrag. Mögliche Fehltrends lassen sich zeitig erkennen und Gegenmaßnahmen können rechtzeitig ergriffen werden. Darüber hinaus sind bei Abschluss der Baumaßnahme keine zeitaufwendigen Recherchen und Rechenmaßnahmen mehr erforderlich, da bereits ein Großteil der benötigten Daten für die Abrechnung schon vorliegt. Es ist nicht zulässig, eine Klausel zu vereinbaren, mit der der Auftraggeber das Recht bekommt, ein Aufmaß ohne Anwesenheit des Auftragnehmers zu erstellen und dem Auftragnehmer die Kosten hierfür anzulasten.4

Wird zwischen den Vertragsparteien vor Ausführungsbeginn bestimmt, dass die tatsäch- lich erbrachte Leistung mit einem gemeinsamen Aufmaß festgestellt wird, dient dieses Aufmaß auch der endgültigen Abrechnung. Spätere Einwendungen gegen den Umfang der erbrachten Leistungen sind damit unwirksam. Weigert sich der Auftraggeber, trotz Aufforderung am Aufmaß teilzunehmen, führt dies grundsätzlich zu einer Umkehr der Be- weislast zu Gunsten des Auftragnehmers.5 In den Aufmaßblättern werden die Ergebnisse vom Aufmaß dokumentiert.

Inhalt der Aufmaßblätter

- Der Gegenstand des Bauvertrags
- Die Bezeichnung der aufgenommenen Leistungen mit den dazugehörenden Positio- nen (Ordnungszahlen)
- Notwendige Angaben, mit denen sich erkennen lässt, an welcher Stelle oder an wel- chem Ort gemessen worden ist
- Die durch das Aufmaß ermittelten Daten (z. B. Längen, Breiten, Flächen, Anzahl, Mengen)
- Die zu den ermittelten Daten gehörenden Abrechnungseinheiten (z. B. m, m², m³, cm, kg, Anzahl, t)
- Skizzen
- Datum des Aufmaßes mit Uhrzeit
- Unterschrift der Teilnehmer mit Bestätigung der Richtigkeit des Aufmaßes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1:Beispiel eines auf der Baustelle erfassten und von beiden Vertragsparteien unter- zeichneten Aufmaßblattes6

Die Abrechnung ist eine abschließende Zusammenstellung der vom Auftragnehmer geleisteten Arbeiten, mit der die ihm zustehende Vergütung festgestellt wird. Die Abrechnung ist Sache des Auftragnehmers, wobei der Auftraggeber aber mitzuwirken hat, wenn eine Abrechnung anhand der Pläne nicht möglich ist (z. B. Teilnahme am Aufmaß). Für die Abrechnung der Leistungen sind verschiedene Unterlagen notwendig:

- Zeichnungen
- Aufmaßblätter und andere Aufmaßbelege, z. B. Disketten
- Mengenberechnungen
- Rechnungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2:Aufmaß nach Planunterlagen. Mittels einer CAD Software erstellt und von AG und AN unterzeichnet7

Für eine rasche Abrechnung der Leistungen sind in § 14 VOB/B Fristen für die Einreichung der Schlussrechnung enthalten.

Danach ist bei einer vertraglichen Ausführung der Leistungen von nicht mehr als drei Monaten die Schlussrechnung spätestens innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach der Fertigstellung einzureichen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich diese Frist für jeweils drei weitere Monate Ausführungsfrist um je sechs Werktage.8 Wichtig ist die Abrechnung auch für den Auftraggeber, da er sie für seine Kostenkontrolle benötigt. Im Rahmen der Abrechnung hat der Auftragnehmer seine Leistung nachzuweisen. Der Auftraggeber prüft dagegen, ob die entsprechenden Nachweise richtig sind.

Der Auftraggeber ermittelt nur in Ausnahmefällen die Leistung, z. B. wenn der Auftrag- nehmer keine oder keine prüfbare Schlussrechnung vorgelegt hat, obwohl ihm der Auf- traggeber dafür eine angemessene Frist eingeräumt hat. Bei der elektronischen Abrech- nung führt der Auftraggeber eine eigene Abrechnung unabhängig von der Mengenbe- rechnung des Auftragnehmers durch. Grundsätzlich muss die vom Auftragnehmer vorge- legte Abrechnung prüfbar sein. Hierzu gehört neben der Vollständigkeit auch die Über- sichtlichkeit, an die bestimmte Anforderungen gestellt werden. Die Abrechnung folgt dem Leistungsverzeichnis in:

- der Positionsnummer (Ordnungszahl)
- der Reihenfolge
- den Mengeneinheiten
- dem Leistungstext

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Auszug aus einer Rechnung an den AG

In der Regel werden die Gesamtkosten einer Teilleistung für die unter einem Titel zusammengefassten Positionen in einer Zwischensumme des Titels zusammengefasst. Die Zwischensummen der einzelnen Titel werden dann am Ende der Rechnung zusammengestellt. Die Zusammenstellung erfolg nach folgendem Schema:

Pos. Nr.: XX.XX.XXX

Menge x Einheitspreis = Gesamtpreis für die Position Summe aller Positionen = Gesamt - Vergütung

Die Mehrwertsteuer ist am Ende der Rechnung gesondert auszuweisen. Ist die Prüfbarkeit der Rechnung nicht gegeben, hat der Auftraggeber sie unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Dabei hat er den Auftragnehmer darüber zu informieren, welche Abrechungsformalitäten er nicht beachtet hat.9.

Die vom Auftragnehmer vorgelegte Mengenermittlung ist vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Dabei ist nicht nur die rechnerische Richtigkeit festzustellen, sondern auch die sachliche Richtigkeit. Der Auftraggeber hat auch die Rechenansätze zu kontrollieren. Wie die Abrechnung vorzunehmen ist, d. h. wie im einzelnen zu messen ist, ist den Regelun- gen der VOB/C zu entnehmen. Dort sind für die unterschiedlichen Leistungen entspre- chende Aufmaßregelungen enthalten, mit denen der Aufwand reduziert und das Aufmaß vereinfacht wird.10 Üblicherweise werden zwei Kommastellen angegeben. Bei Einheits- preisen, die stark vom Gewicht abhängig sind, werden drei Kommastellen angegeben, z. B. bei Betonstahl.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Ablauf einer Bauabrechnung (gestrichelt -Datenaustausch, gepunktet - Abschlags- rechnung)11

1.3 Technische Grundlagen

Das am meisten angewandte Aufmaß - System ist das händische Aufmaß. Hierbei werden mittels einfachen technischen Hilfsmitteln wie beispielsweise einem Gliedermaßstab, einem Bandmaß, einem Messrad oder einem Distomaten die Maße ermittelt. Diese werden dann händisch im Aufmaßblatt notiert.

Die in den Aufmaßblättern erfassten Positionen, Längen und Massen werden anschlie-ßend händisch in ein DV Programm eingegeben. Es existiert eine Vielzahl an verschiede- nen Abrechnungsprogrammen, die sich jedoch meist nur in Komplexität und Umfang un- terscheiden. Die Handhabung zur Rechnungserstellung ist in den meisten Fällen nicht sehr unterschiedlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Händische Eingabe der zuvor erfassten Aufmaße in ein DV Programm.12

Nach erfolgter händischer Eingabe der Aufmaßdaten kann anschließend die Rechnung erstellt werden. Wurde das Feldaufmaß korrekt durchgeführt muss dieses nur noch abgeschrieben werden. Andernfalls stehen umfangreiche Möglichkeiten für weiterführende Eingaben und Berechnungen zur Verfügung. So kann aus Normativ festgelegten Formeln gewählt werden, welche es beispielsweise ermöglichen aus auf der Baustelle ermittelten Maßen im Softwareprogramm Flächen zu ermitteln. Auch das Eingeben von Kommentaren und Beschreibungen zur besseren Nachvollziehbarkeit ist möglich. Oftmals gibt es für eine Baustelle eine Vielzahl an Kostenträgern z.B. Landesregierung und Gemeinde, welche sich in Teilen an einem Straßenbau durch eine Ortschaft beteiligen. Diese können ebenfalls Softwaretechnisch erfasst und zugewiesen werden.

Abbildung 6: Die Erstellung der Rechnung13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Übergabe der Rechung an den Auftraggeber erfolgt in Papierform oder in elektronischer Form auf einem Datenträger oder per Email.

Zur Übertragung in elektronischer Form stehen verschiedene Konzepte bereit, welche im nachfolgenden Kapitel genauer beschrieben werden.

1.4 Datenübermittlungsstandards

1.4.1 GAEB Format

Der GAEB hat sich die Aufgabe gestellt, den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen, in Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zu fördern. Der GAEB engagiert sich überall dort, wo sich die am Bau Beteiligten abstimmen und miteinander Daten austauschen müssen. Der GAEB hat sich das Ziel gesetzt, "Die gemeinsame Sprache aller am Bau Beteiligten" zu entwickeln und deren Nutzung zu verbreiten und zwar durchgängig, vom Hersteller beginnend bis zur Abrechnung des verarbeiteten Produktes und der dazugehörigen Leistung.

Der GAEB-Datenaustausch XML ist ein standardisierter Austausch von Bauinformationen über die GAEB-Schnittstelle. Als Austauschsprache kommt ein XML zum Einsatz. Datenaustausch zwischen den am Bau beteiligten Organisationen ist in vielen Phasen der AVA notwendig. Der Datenaustausch ist eine Ergänzung zur Belegübergabe14.

Von besonderem Interesse bei Aufmass und Abrechung ist die Übergabe im D89 Format. Es dient zur elektronischen Übermittlung der Rechnung an den Auftraggeber. Die Rechnung wird mit den zugehörigen Leistungs- und Mengenansätzen übergeben; ggf. einschließlich der Zahlungshistorie aus vorangegangenen Rechnungen.

Für GAEB DA XML wird die Auszeichnungssprache XML benutzt. Die Basis der Datenaustauschdateien sind vom GAEB entwickelte XML-Schema-Dokumente. In diesen Schema Dokumenten mit der Erweiterung .xsd (XML-Schema-Document) ist die gesamte Struktur enthalten, wie das .XML Dokument für den Datenaustausch auszusehen hat. Die Reihenfolge der Elemente innerhalb eines Elementes und ihre ggf. zwingende Notwendigkeit bzw. optionales Vorkommen ist in den Schemata geregelt.

Das XML Dokument enthält das komplette Leistungsverzeichnis, sowie die Positionspreise, die abgerechneten Mengen und die daraus resultierenden Ergebnisse.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Grobschemata der XML Austauschdatei15

Der Dateinamen des Austauschdokuments soll dabei auf .d89 lauten. Der eigentliche Dateiname wird von AG und AN in gemeinsamer Absprache geregelt.

Soll das Dokument mit einer elektronischen Signatur versehen werden, müssen die Regeln des W3C Standards in der jeweils gültigen Form eingehalten werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Auszug aus einer XML Datei.16

1.4.2 REB

REB ist die Abkürzung für die Regelungen für die elektronische Bauabrechnung. Sie ent- halten eindeutige Bestimmungen für geometrische Figuren und Körper und typische Be- rechnungsaufgaben für die Mengenberechnungen über die ausgeführten Bauleistungen. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl vordefinierter Berechnungsformeln für die ver- schiedensten geometrischen Gebilde, die für das Aufmaß maßgebend sein sollen. Auch die Eingabe freier Formeln ist möglich. Die REB müssen zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, wenn sie die Grundlage der Abrechnung bilden sollen. Die REB wur- den geschaffen, damit die Mengen für die Bauabrechnung nach genormten Verfahren vom Auftragnehmer berechnet und vom Auftraggeber mit einem anderen Programmsys- tem nachgeprüft werden können. Die Daten dazu werden in festgelegten Formaten nur einmal erfasst und vom AN an den AG übergeben. Die in der Sammlung REB aufgenom- menen Verfahrensbeschreibungen (REB - VB) enthalten die detaillierten Festlegungen der geometrischen Lösungswege für die verschiedenen Aufgaben der Bauabrechnung, sowie die beim Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen einzuhaltenden organisatorischen und mathematischen Bedingungen. Die Anwendung der Sammlung REB ist durch die Vorschriften des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen detailliert geregelt.

Von besonderem Interesse für die Bauabrechung ist die REB 23.003. Sie ist die Verfahrensbeschreibung für die allgemeine Mengenberechung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9:In der REB definierte Formel mit erlaubten Eingabeparametern und Ergebnis.17

2. Stand der Technik in der mobilen Bauabrechnung

2.1 Aufmaß von Bauleistungen

In der mobilen Bauabrechnung werden das Halbautomatische und das Vollautomatische Aufmaß unterschieden.

Beim halbautomatischen Aufmaß verbindet sich das Gerät auf dem die Software ausgeführt wird über eine drahtlose Schnittstelle mit einem Laserdistanzmesser. Die aufgenommenen Daten werden direkt zum Gerät übertragen. Kleine Distanzen oder Maße werden mit dem Zollstock aufgenommen. Das Aufmaß kann in der Regel von einer einzigen Person durchgeführt werden, was Zeit und somit Kosten spart.

Beim vollautomatische Aufmaß System kann die Messung direkt dreidimensional erfol- gen. Schon während der Messung entsteht auf dem Notebook eine 3D - Zeichnung, an der man nachvollziehen kann, was gemessen wird. Fehlerhafte oder vergessene Maße sind somit von vornherein ausgeschlossen. Das Aufmaß geschieht fast ohne Zutun einer Person. Vollautomatische Messsysteme bestehen aus einem Laserdistanzmessgerät an einer Dreh - Schwenkeinheit und einer professionellen 3D - Aufmaß - Software. Der La- ser kann per Hand oder automatisch zum vermessenden Zielpunkt bewegt werden. Die motorische Bewegung erfolgt mittels Fernbedienung, mit der der Zielpunkt auch noch bei größeren Entfernungen exakt angefahren und vermessen werden kann. Die Auslösung der Messung kann am Gerät, am Laptop oder per Fernbedienung erfolgen. Die Übertra- gung des Messwertes in die Aufmaß - Software geschieht kabellos über Bluetooth vom Messgerät zum Laptop. Dies ermöglicht eine optimale Bewegungsfreiheit des Mess- gerätes.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Ablauf der Abrechung von Bauleistungen auf elektronischen und herkömmlichen Weg18

2.2 Hardware für den mobilen Einsatz

2.2.1 Personal Digital Assistant (PDA)

Beim PDA handelt es sich um einen mobilen Personal Computer. Die Entwicklung begann in den frühen 90er Jahren. Das Gerät verfügt über keine eigene Tastatur. Die Bedienung und Eingabe erfolgt über einen Touchscreen Bildschirm unter Zuhilfenahme eines Einga- bestiftes. Ein PDA ist besonders vielseitig einsetzbar und erweiterbar. So zählt beispiels- weise eine Bluetoothschnittstelle und ein Kartenslot zu der Standardausrüstung.

Als Betriebssystem werden meist Windows CE oder Palm OS eingesetzt. PDA’s lassen sich aufgrund der Microsoft Kompatibilität sehr gut in bestehende Unternehmensprozesse integrieren. Läuft der PDA unter dem Windows Betriebssystem sind oftmals auch abgespeckte Versionen von Word und Excel vorhanden. Zum Schutz vor Verschmutzung und Staub sind im Handel gesonderte Schutzhüllen erhältlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11: Mobiles Bautagebuch auf einem PDA19

Aufgrund des immer größer werdenden Marktanteils von Smartphones, welche eine ähn- liche Größe und einen erweiterten Funktionsumfang aufweisen, wird der PDA immer mehr zur Randerscheinung. Weiters sind PDAs schon sehr lange auf dem Markt konnten sich durch die Bedienung mit einem Stift und den doch zu kleinen und schlecht aufgelösten Bildschirm in der Bauindustrie nicht wirklich durchsetzen.

2.2.2 Smartphone

Die Idee die Funktionen eines PDA mit einem Handy zu verschmelzen führte zur Entwick- lung der Smartphones. Die Geräte verfügen neben der Telefonfunktion auch eine Vielzahl an zusätzlich verbauten Modulen. Dazu zählen beispielsweise eine Kamera, ein GPS Mo- dul und ein Kompass. Die Bedienung erfolgt über ein Touch Display, welches mittels Fin- ger bedient wird. Die Eingabe erfolgt durch eine auf dem Bildschirm dargestellte Tastatur. Die Tastatur ermöglicht je nach Eingabezweck Nummerische oder Alphabethische Einga- ben. Mikrofon und Lautsprecher sind durch die Telefonfunktion bereits vorhanden.

Als Betriebssystem fungiert meist andriod oder IOS. Eine Integration in den bestehenden Geschäftsprozess ist oftmals problemlos möglich, da für die Smartphones eine Vielzahl an Softwarekomponenten zur Verfügung stehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12: Ein Leistungsverzeichnis auf einem Iphone20

Ein Mobiltelefon gehört Grundausstattung von leitendem Baustellenpersonal.

[...]


1 Vgl. VOB/B §2 Abs.2

2 Vgl. VOB/B §14 Abs.2

3 Vgl. VOB/B §2 Abs.2

4 Vgl. Werner, Pastor (2005), S.56

5 Vgl. Werner, Pastor (2005), S.58

6 Auszug aus der Bauabrechnung „Kreisverkehr Götzis“ der STRABAG AG

7 Auszug aus der Bauabrechnung „Kreisverkehr Götzis“ der STRABAG AG

8 Vgl. VOB/B §14 Abs.3

9 Vgl. VOB/B §14 Abs.3

10 Vgl. VOB/C

11 Held,Gruber Bauvertagswesen

12 Hier aus RIB Arriba bauen.

13 Hier aus RIB Arriba bauen.

14 Vgl. Fachdokumentation GAEB DA XML

15 Das freie GAEB Buch S.40

16 Dargestellt im Browser Google Chrome

17 Das freie REB Buch S.36

18 Nach Held,Gruber Bauvertagswesen

19 Das freie GAEB Buch S.40

20 http://www.mwm.de, Zugriff am 03.03.2012

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Nutzen und Möglichkeiten mobiler Bauabrechnungssysteme
Hochschule
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
87
Katalognummer
V274450
ISBN (eBook)
9783656662365
ISBN (Buch)
9783656662334
Dateigröße
1815 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nutzen, möglichkeiten, bauabrechnungssysteme
Arbeit zitieren
Martin Egger (Autor:in), 2012, Nutzen und Möglichkeiten mobiler Bauabrechnungssysteme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274450

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