Die GAP-Analyse. Praxisbeispiel zur Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems


Wissenschaftliche Studie, 2012

81 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I Abbildungsverzeichnis

II Tabellenverzeichnis

III Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtliche Grundlagen
2.1 Umweltrecht
2.2 Energiesteuergesetz (EnergieStG)
2.3 Stromsteuergesetz (StromStG)
2.4 Erneuerbare- Energien- Gesetz
2.5 Energieeinsparverordnung (EnEV)
2.6 Vorschriften undNormen
2.7BetriebsbeauftragterfürEnergie- und Umweltschutz

3 Aktuelle Handhabung im Beispielbereich
3.1 Datenerfassung
3.1.1 Mitarbeiterbefragung
3.1.2 Standort und Gebäude
3.1.3 Betriebsbegehung
3.1.4 Verbrauchsdaten
3.1.5 Dokumente und Rechtskataster
3.1.6 Schulung und Mitarbeiterinformation
3.2 Aspekte derSchwachstellenidentifizierung
3.2.1 Mitarbeiterbefragung
3.2.2 Gebäudedaten
3.2.3 Betriebsrundgang
3.2.4 Verbrauchsdaten
3.2.5 Dokumente und Rechtskataster
3.2.6 Schulung und Mitarbeiterinformation

4 Entscheidungsprozesse
4.1 Beurteilung derDaten und Schwachstellen
4.2 Maßnahmenkatalog
4.2.1 Sofortmaßnahmen
4.2.2 Kurzfristige Maßnahmen
4.2.3 Mittelfristige Maßnahmen
4.2.4 Langfristige Maßnahmen

5 Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise beim Unternehmen

6 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Vorwort

Die GAP- oder Lückenanalyse ist ein Instrument des strategischen Managements. Mit Hilfe der GAP- Analyse werden die Abweichungen zwischen den auf unterschiedlichen Erwartungen, Zielen und Entwicklungsverläufen basierenden Erwartungen dokumentiert (Gap, Lücke). Die aus dieser Dokumentation erfolgende Interpretation dieser Lücke(n) ermöglicht Vorschläge und Maßnahmen zur Schließung der erkannten Lücken (GAP's).

Die vorliegende Arbeit entstand als Extrakt (Hauptauszug) aus der Diplomarbeit des Verfassers.

Es werden die einzelnen durchzuführenden Schritte von den rechtlichen Grundlagen, den anzuwendenden Gesetzen und Normen über die Vorgehensweise im Beispielbereich (Datenerfassung,Schwachstellenfeststellung und Analyse) beschrieben.

Die daraus resultierenden Lücken bzw. die Vorgehensweise für das Unternehmen werden aufgezeigt.

Die in der Arbeit dargestellten Grundlagen und die Vorgehensweise sind auf das untersuchte Unternehmen abgestellt und sind bei der Beurteilung anderer Unternehmen entsprechend anzupassen.

Wichtig erscheint es dem Verfasser bei der Durchführung einer GAP- Analyse (Lückenanalyse) die richtige Literatur aus der Vielzahl der Veröffentlichungen auszuwählen und sorgsam zu prüfen, welche Publikationen für die Vorgensweise hilfreich sein können. Dabei könnte ein Blick in das Literaturverzeichnis dieser Publikation hilfreich sein sein.

Aus Gründen des Interessen- und Konkurenzschutzes für das untersuchte Unternehmen wurden alle, das Unternehmen identifizierenden Namen und Daten, neutralisiert oder im tolerierbaren Rahmen verändert und keine das Unternehmen identifizierenden Bilder oder Anhänge verwendet.

Der Gesetzes- und Normenstand entspricht dem Jahr 2012

I Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ablaufschema und Zeitplan zurVorgehensweise

Abb. 2: Kontinuierliche Verbesserung

Abb. 3: Hierachiehaus des Umweltrechts

Abb. 4: Vereinfachte Darstellung Struktur und Kernbereiche des Umweltrechts in Deutschland

Abb. 5: Zusammenfassung der Steuerentlastung nach dem EnergieStG

Abb. 6: Zusammenfassung derSteuerentlastung nach dem StromStG

Abb. 7: Antragverfahren Strom (schematische Darstellung)

Abb. 8: Antragverfahren Heizöl und Brenngas (schematische Darstellung)

Abb. 9: Beispielrechnung Steuerentlastung

Abb. 10: Beispielrechnung Steuerentlastung (Fortsetzung v.S. 15)

Abb. 11: Entwicklung Norm DIN EN ISO 19011

Abb. 12: Entwicklung zur DIN EN 50001

Abb.13: Gefahrgutlager (Informationstafeln)

Abb. 14: Info zur Energieeinsparung in Büros

Abb. 15: Visualisiertes Ergebnis der MA- Befragung

Abb. 16: Elemente im Führungsprozess

Abb. 17: Wärmeenergieverteilung Produktion

Abb. 18: Warmefluss-Diagramm der Energie im Kompressorsystem

Abb. 19: Kaeser Kompressoren mit Warmluftnutzung

Abb. 20: Luftschachtsystem bei Kaeser Kompressoren zur Abluftnutzung als Warmluftheizung

Abb. 21: Verlauf von Rohertrag, Energieverbrauch und Kundenreklamationen2011 und 2010

II Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Rechtsvorschriften Umweltschutz

Tab. 2: Betriebsleistung für die Jahre 2010 und 2011

Tab. 3: Stromverbrauch derJahre2010 und 2011

Tab. 4: Gasverbrauch der Jahre 2010 und 2011

Tab. 5: Verbrauch vonöl, Schmierstoffen, Gase, umweltrelevantes Material

Tab. 6: Abfallbilanz 2010 (Angaben in Tonnen)

Tab. 7: Abfallbilanz 2011 (Angaben in Tonnen)

Tab. 8: Energieverteilung 2011

Tab. 9: Nutzbare Wärmeenergie der Kompressoren/Tag

Tab. 10: Nutzbare (kummulierte) Wärmemenge der Kompressoren

III Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Koppelung Energie- und Umweltmanagement ist der Entwicklung der letzten Jahre geschuldet. Die Erkenntnisse, dass die Produktion und der Verbrauch von Energie, gerade bei Unternehmen mit hohem Energie- und Ressourcenverbrauch, einhergehen mit der Frage des Umweltschutzes ist sicherlich nicht neu. Die Aufteilung der Zertifizierung nach Energiemanagement und Umweltmanagement ist durch die diversen politischen Forderungen und gesetzlichen Regelungen sowie die daraus resultierenden getrennten Entwicklungen von Vorschriften und Normen entstanden. In der Praxis hat das Energiemanagement das Umweltmanagement überlagert. Dies ist vor allen Dingen, der auf politischen Druck entstandenen, Subventionierungs- Praxis und der daraus resultierenden Steuergesetzgebung geschuldet.

Ein Kompromiss für die Unternehmen stellt die Möglichkeit der kombinierten Zertifizierung von Energie- und Umweltmanagementsystem dar. Ein Verfahren das in der Handhabung den Unternehmen entgegenkommt. In der Praxis aber durch das Fehlen von ausgebildeten Auditoren und damit auch von geeigneten (zugelassenen) Zertifizierungsgesellschaften sowie durch den vom Gesetzgeber vorgegebenen Terminzwang (im Energiesteuerbereich, z.B. der 31.12.12) erheblich erschwert wird. Das Unternehmen hat sich bereits im Jahr 2011 nach der ISO/9001:2008 und nach der ISO/ TS16949:2009 zertifiziert. Als folgerichtiger Schritt hat man sich entschlossen, da das Unternehmen mit seinen Produkten und Kunden im Bereich des Umweltschutzes tätig ist, eine Zertifizierung nach DIN EN 14001 und DIN 16001/50001 anzustreben. Das Unternehmen, das durch seine Produktionsverfahren einen hohen Energiebedarf hat und durch die verwendeten Rohstoffe auch zum Ressourcenverbrauch beiträgt, sieht in der Einführung eines Energie-(EMS) und Umweltmanagementsystems (UMS) einen Beitrag zum Umweltschutz, zum nachhaltigen Unternehmenswachstum und der Zukunftssicherung des Unternehmens. Entsprechend wurden intern die Projektaufträge erteilt. Der zur Einführung vorgesehene Zeit- und Ablaufplan ist aus der Abb. 1 (Seite 2) ersichtlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Ablaufschema und Zeitplan zurVorgehensweise

Quelle: Verfasser der Arbeit

Wie bei allen Unternehmen und Organisationen die ein EMS und UMS einführen ist an den Anfang einer solchen Untersuchung die Manifestierung und Dokumentierung der gewollten Umweltpolitikzu stellen.

Bereits bei der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 und der ISOT/TS 16949:2009 wurde diese Erklärung zur Umweltpolitik des Unternehmens verbindlich und floss sowohl in das Management-Handbuch Qualität, Energie und Umwelt als auch in die Unternehmensleitlinien ein. Eine Erneuerung dieser Manifestation erfolgte durch die Geschäftleitung mit dem Start up zu dieser Analyse. Die Ergänzung um das Sachgebiet Energie wurde vorgenommen. Der Implementierung eines EUMS muss eine permanente Methode des Planen-, Ausführen-, Kontrollieren-, Optimieren, der PDCA = Plan-Do-Check- Act, folgen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Kontinuierliche Verbesserung

Quelle: DIN EN ISO 14004

Plan: Zielsetzungen und Prozesse festlegen, um in Übereinstimmung mit der Umweltpolitik und der Organisation, die notwendigen Ergebnisse zu erhalten.

Do: Die Prozesse werden verwirklicht.

Check: Überwachung der Prozesse und messen der Umweltpolitik, der Zielsetzungen, der Einzelziele, der rechtlichen Verpflichtungen und der anderen Anforderungen, Ergebnisse dokumentieren und berichten.

Act: Ständige Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung des Umweltmanage ment- Systems werden aktiviert.

Diese Methode und ihre Implementierung im Unternehmen, als KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess), hat für alle Leistungen und Tätigkeiten des Unternehmens Gültigkeit. Der Plan-Do-Check-Act ist nach William Edwards Deming (1900-1993), einem amerikanischen Physiker und Statistiker auch Demingkreis, benannt. Deming wiederum bezog sich auf den Shewart- Zyklus benannt nach Walter A. Shewart. Diese Art des Vorgehens beeinflusst maßgeblich die Vorgehensweise beim kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) und hat seinen Ursprung in der Qualitätssicherung. Um die Auswirkungen und die Folgen der Einführung eines EMS/UMS im Rahmen des Gesamtunternehmens besser zu verstehen und richtig einzuordnen, ist es erforderlich, das Unternehmen und die verarbeiteten Rohstoffe darzustellen.

Das Familienunternehmen ist in verschiedenen Branchen weltweit tätig. Im Bereich der Kunststoffverarbeitung deckt es die Fertigungsbereiche, Ziehen, Blasen,Pressen,Spritzen und Rotieren ab. Ein eigener Formenbau runden die kundengerechten Einsatzmöglichkeiten ab. Die Fertigungsbereiche werden teilweise als eigenständige Unternehmen geführt Im Jahr 2010 trugen ca. 6.000 Mitarbeiter zum Gruppenumsatz von ca. 950 € Mio. bei.

Das Unternehmen ist für seine kundenspezifischen Lösungen bei führenden Herstellern aus den Bereichen Automotive, Landwirtschaft, Bau, Verpackung, Abfülltechnik und Logistik eingeführt. Die vom Unternehmen entwickelten Verfahren und Fertigungsmethoden lassen ungewöhnliche Formen zu und ermöglichen ungewöhnliche Ausführungen, nutzen bislang nicht nutzbare Räume, verbessern das Erscheinungsbild, können Einlegeteile und Graphiken einformen und reduzieren das Gewicht und damit den Materialeinsatz. Die Reduzierung von Bauteilkomponenten führt zu erheblichem Kosteneinsparungspotenzial.

Die verwendeten Materialien sind:

Polyethylene (PE, PE-X), auch biodieselbeständig

Polyamide (PA)

Polypropylene (PP, PP-HAT)

PolyesterfürHochtemperaturanwendungen (flexibel/steif)

Faserverbundstoffe

Bei einem Umsatz von ca. 22 Mio. € in 2011 verarbeitete das untersuchte Unternehmen ca. 1,9 Mio Tonnen Kunststoff und benötigte Energie in Form von Strom und Gas in einer Gesamt summe von ca. 20 Mio. Kwh im gleichen Jahr.

Ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagement wird zweifelsfrei dazu beitragen, dass Ressourcen und Energieökologischer und damitökonomischer eingesetzt werden können.

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit allen Daten und Schritten, von der Grundsatzentscheidung bis zur Durchführung eines internen Audits, auseinander.

Das interne Audit ist nicht Inhalt dieserArbeit

Im Kapitel zwei der Arbeit wird auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen. Dabei bilden die Strom- und Energiesteuern einen in der Sache begründeten Schwerpunkt. Kapitel drei befasst sich mit der aktuellen Handhabung im Beispielbereich, den Daten und der Erfassung der Schwachstellen.Die Analyse der ermittelten Daten und Schwachstellen wird im Teil vier dargestellt. Die aus der Sicht des Verfassers weitere notwendige Vorgehensweise wird in Kapitel fünf und in einer abschließenden Zusammenfassung in Kapitel sechs ausgeführt.

2 Rechtliche Grundlagen

Umweltkatastrophen, Umweltprobleme und andere die Umwelt beeinflussende Geschehnisse machen an Landesgrenzen und Ufern einzelner Kontinente keinen Halt. Deshalb wurde bereits Anfang der 1990er Jahre der Umweltschutz auf die Tagesordnung der Vereinten Nationen gesetzt. Die dort gefassten Beschlüsse und bi- oder multinationale Verträge, der in jüngster Zeit geläufigste ist das so genannte Kyoto-Protokoll, werden rechtsverbindlich für die beteiligten Staaten, sobald diese die Beschlüsse oder Verträge ratifiziert haben. Für Europa werden diese Beschlüsse durch die EU in europäisches Recht umgesetzt und damit für die Mitgliedstaaten verbindlich. Die einzelnen Staaten müssen diese dann in nationales Recht umsetzen. Abbildung 3 (Seite 6) zeigt in schematischer Darstellung die einzelnen Ebenen des Umweltrechts und den Einfluss dieser Rechte auf die Träger der Volkswirtschaft sowie auf dieökonomie undökologie. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) hat am 6. Juni 1986 das Bundesumweltministerium (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) gegründet. Mit Artikel 20a wurde am 23. Mai 1992 der Umweltschutz ins Grundgesetz aufgenommen und damit als Staatsziel festgeschrieben. Die föderale Struktur der BRD hat dazu geführt, dass eine Vielzahl sektoraler Umweltfachgesetze, wie z. B. Lärmschutz, Abfallwirtschaft und weitere, verabschiedet wurden. Zur Verabschiedung eines Umweltgesetzbuches (UGB), das das Umweltfachrecht zusammenfassen, modernisieren, vereinfachen und harmonisieren soll, ist es trotz der Anläufe verschiedener Bundesregierungen bis heute nicht gekommen. Wie bei keinem anderen Recht, wird beim Umweltrecht deutlich, wie stark das deutsche Recht vom europäischen Recht beeinflusst wird. Die europäische Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben unmittelbare Wirkung auf die Rechte der Mitgliedstaaten der EU.

Abb. 3: Hierachiehaus des Umweltrechts

Quelle:Verfasser der Arbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1 Umweltrecht

Die in Abbildung 4 dargestellte Struktur des Umweltgesetzes der BRD zeigt eine Aufteilung in drei Bereiche

Öffentliches Umweltrecht

Besonderes Umweltrecht

Abfall

Energie

Immissionsschutz

Strahlenschutz

Gewässerschutz

Gefahrstoffe

Naturschutz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Vereinfachte Darstellung Struktur und Kernbereiche des Umweltrechts in Deutschland

Quelle:Informationsplattform des Ministeriums fur Umwelt, Klimaund Energiewirtschafr BW

http://www.umweltschutz-bw.de 04.11.2011, nach ABAG-itm

Allgemeines Umweltrecht

Umweltverträglichkeit

Umweltinformation

Umweltaudit

Umweltstatistik

Umweltprivatrecht

BGB

Umwelthaftung

Umweltstrafrecht

StGB

Ordnungswidrigkeitengesetz

Dem Rechtskreis desöffentlichen Umweltrechts sind das besondere Umwelt- (Verwaltungs-) recht und das sonstige oder allgemeine Umweltrecht zuzuordnen,

Zum besonderen Umweltrecht gehören nahezu alle Umweltgesetze und Umweltverordnungen, ergänzt durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften. Als Beispiele können genannt werden:

Umweltinformationsgesetz (UIG);

Bundesimmissionsgesetz (BimSchG);

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Wasserhaushaltsgesetz (WHG);

Umweltschadengesetz (USchadG);

Technische Anleitung Lärm (TA Lärm);

Technische Anleitung Luft (TA Luft).

Eine Ergänzung zu den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften stellen die einheitlichen Standards und Richtlinien dar. Dazu sind aufzuführen die Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) sowie die DIN- Normen des Deutschen Instituts für Normung. Die hohe Bedeutung dieser Richtlinien wird auch dadurch unterstrichen, dass auf sie in Gesetzen und Verordnungen des Umweltschutzes verwiesen wird und sie z. B. Grundlagen zur Zertifizierung von UMS- und EMS- notwendigen Voraussetzungen darstellen. Der Teil des privaten Umweltrechtes der im Bürgerlichen Gesetzbuch formuliert ist hat für die betriebliche Praxis nur geringe Bedeutung. Der in den §§ 823 ff. 1004 und 906 ff. BGB festgelegte Schutz des Einzelnen vor Umweltbelastungen und/oder- Schäden ist durch die suggestive Einführung von Regelungen desöffentlichen Umweltrechts stark in den Hintergrund getreten. Wichtig jedoch ist das Umwelthaftungsgesetz (UHG, das die verschuldensabhängige Verursacherhaftung regelt. Als ein weiterer Rechtskreis werden oftmals die so genannten Energiegesetze aufgeführt. Tatsächlich gibt es Energiegesetze als solche nicht. Das so genannte Energiegesetz regelt den Bereich der Energiepolitik und gehört zum Politikfeld des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die in diesem Ministerium geschaffenen Gesetze zum Thema Energie werden regelmäßig als Energiegesetze bezeichnet; sie müssen in der Regel aber demöffentlichen Umweltrecht zugeordnet werden.

Einige Beispiele sind

(EnWG) Gesetz über Elektrizitäts- und Gasversorgung;

(EEG) Erneuerbaren Energien Gesetz (Neuregelung des Rechts im Strombereich);

(EnEG) Energie Einsparungs Gesetz ( Energie-Einsparung in Gebäuden);

(EnEV) Energie Einsparverordnung (energiesparenden Wärmeschutz und Energie sparen in derAnlagentechnik bei Gebäuden).

Die Aufstellung ist beispielhaft und könnte fortgesetzt werden. Ein Großteil dieser Gesetze muss bei der Zertifizierung eines EMS oder UMS beachtet und eingehalten werden. Diese Gesetze sollen dem Umweltschutz und der Energieeinsparung dienen. Dabei gilt: Energie-Einsparung und Umweltschutz werden grundsätzlich vom Staat belohnt.

Beim stetigen Wechsel der Auflagen und ergänzenden Gesetze werden die Fördervolumina immer geringer. Die Förderung der Unternehmen soll im Rahmen des Umweltschutzes in der Regel über die Steuergesetzgebung erfolgen.Im Rahmen dieser Arbeit wird auf das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und das Stromsteuergesetz (StromStG) gesondert in den nachfolgenden Kapiteln 2.2 und 2.3 eingegangen werden. Eine bedeutende Rolle wird dem Umweltstrafrecht zugeschrieben. Die §§ 324 ff. StGB stellen die Verschmutzung und/oder Zerstörung unserer Lebensgrundlagen: Wasser, Luft und Boden, unter Strafe. Diese gesetzliche Bestimmung ist auch im Kontext mit §20a GG zu sehen.Bei Verstößen kleinerer Art findet das Umweltordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Anwendung.Sehr ausführlich wird sowohl auf das Energiesteuergesetz (EnergieStG) als auch auf das Stromsteuergesetz (StromStG) und im Speziellen auf die darin verankerten möglichen Steuervergünstigungen eingegangen. Die Hauptzollämter sind neuerdings gehalten, die Vergünstigungen ab dem 31.12. 2012 (nach einem bislang noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf soll die Frist in Stufen bis 2014 bzw. 2015 verlängert werden) nur noch gegen den Nachweis der nachhaltigen Maßnahmen zum Umweltschutz (Zertifizierung) der Betriebe,zu erstatten.1

2.2 Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Maßgeblichem Einfluss unterliegt das Energiesteuerrecht durch die Energiesteuerrichtlinie (EnergieStRL)2 und die Systemrichtlinie (SystemRL)3 des Europäischen Rates. Nach § 1 Abs.1 Satz 4 EnergieStG ist die Energiesteuer eine Verbrauchssteuer. Die Energiesteuer verfolgt zwei Ziele:

Besteuerung von Energieerzeugnissen;

Verfolgung von umwelt-, verkehrs- und wirtschaftspolitischen Zielen.

Im Bereich des Umweltschutzes wird die Energiesteuer vermehrt als Lenkungsinstrument/ Lenkungsnorm eingesetzt. Dies zeigt sich deutlich im Bereich der indirekten Subventionen durch Steuerentlastung. Eine deutliche Erhöhung erfuhren die Energiesteuern im April 1999 (01.04.99) mit Inkrafttreten derökologischen Steuerreform. Die Mineralölsteuer wurde durch denöko-Zuschlag deutlich erhöht und des Weiteren wurde die neue Stromsteuer eingeführt. Die durch diese Gesetze erzielten Mehreinnahmen des Staates sollten bei den Arbeitgebern zur Senkung der Anteile an den Rentenversicherungsbeiträgen genutzt werden. Es folgten mehrere Gesetzesanpassungen die ein neues Energiesteuergesetz (rechtswirksam seit dem 01.08.2006), zur Folge hatte. Auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlagen stiegen die Energieverbrauchskosten der Unternehmen merklich an. Im Gesetzestext (Kapitel 5 EnergieStG) festgeschrieben sind auch reduzierte Steuersätze und Steuervergütungen, insbesondere für das produzierende Gewerbe (und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft). Allerdings stehen diese nur nach Beantragung zur Verfügung. Die Zollverwaltung als für die Erstattung zuständige Behörde schreibt dazu in ihrem Informationsblatt 14511-7 „Im Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG) und/oder der Energiesteuer nach § 55 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) ist eine Selbstberechnung der Entlastungshöhe durch den Antragsteller nicht vorgesehen. „4

Nachfolgend sind zur Information über die Berechnungsweise mehrere Beispiele sowie jeweils ein Schema zur Berechnung der möglichen Entlastung von der Strom- und Energiesteuer dargestellt. Insbesondere die Berechnungsschemata entfalten jedoch keine rechtliche Wirkung und können darüber hinaus auch nicht jeden in der Praxis auftretenden Einzelfall berücksichtigen. Für die Höhe der Entlastung ist deshalb allein der entsprechende Bescheid des zuständigen Hauptzollamtes maßgeblich. Da viele Betriebe von diesen Regelungen bislang keinen Gebrauch machen, ist es ratsam, im Rahmen der Einführung eines EMS, die notwendigen Verfahren im Betrieb einzuführen und in die Verfahren des EMS mit aufzunehmen. Gerade ein EMS soll ja neben den energiesparenden Effekten auch mit dazu beitragen die Vereinbarkeit vonökologie undökonomie zu unterstreichen. Aus diesem Grund wird nachfolgend die gesetzliche Steuervergünstigung nach dem EnergieStG in einer Zusammenfassung aufgezeigt. Eine entsprechende Zusammenfassung für den Gültigkeitsbereich des StromStG erfolgt unter Kapitel 2.3 Stromsteuergesetz ebenso wie eine schematische Darstellung des Antragverfahrens und ein Berechnungsschema. Zusammenfassung der Steuerentlastungen nach dem EnergieStG5: s.Abb.:5, (Seite 12).6

2.3 Stromsteuergesetz (StromStG)

Die Systematik des StromStG folgt dem Aufbau des EnergieStG. In den §§ 9 ff. werden die Voraussetzungen der Steuerermäßigung und Steuerbefreiung bzw. Steuererlass, einer Erstattung oder Vergütung geregelt. Eine Zusammenfassung lässt sich wie folgt darstellen, Abb. 5 u. 6, (Seite 13):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Zusammenfassung der Steuerentlastung nach dem EnergieStG

Quelle: Eigene Darstellung nach Vorgaben des Antragverfahrens der Zollbehörden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Zusammenfassung derSteuerentlastung nach dem StromStG

Quelle: Eigene Darstellung nach Vorgaben des Antragverfahrens der Zollbehörden

Nachfolgend wird in den Abbildungen 7 und 8 (Seite 14) das Antragschema für die Gewährung von Steuervergünstigungen gem. des EnergieStG und StromStG dargestellt.

Antragverfahren für Strom

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Antragverfahren Strom (schematische Darstellung)

Quelle: Eigene Darstellung auf der Grundlage des Antragformulars und des StromStG und des EnergieStG

Antragverfahren für Heizöl und Brenngase

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 8: Antragverfahren Heizöl und Brenngas (schematische Darstellung)

Quelle: Eigene Darstellung auf der Grundlage des Antragformulars und des EnergieStG und des StromStG

Beispielhafte Berechnungen von zu erstattenden Beträgen lassen sich, wie auf dieser und der Folgeseite dargestellt, auf der Basis der von der Zollbehörde im Informationsblatt 14511-77 dargestellten Beispiele errechnen (Abb. 9 folgend und Abb. 10 Seite 16):

(Beträge sind nur angenommene Beispiele):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 9: Beispielrechnung Steuerentlastung

(Fortsetzung S. 16) Quelle: Eigene Darstellung auf der Basis des Antragverfahrens der Zollbehörden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 10: Beispielrechnung Steuerentlastung (Fortsetzung v.S. 15)

Quelle: Eigene Darstellung auf der Basis des Antragverfahrens der Zollbehörden

Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe von Förderprogrammen des Bundes und der Länder für Unternehmen des produzierenden Gewerbes gibt, speziell im Rahmen des Erneuerbare Energie Gesetzes (§§ 40-44). Ab 2013 sind die Voraussetzungen für diese Förderungen eine bestehende Zertifizierung des Unternehmens (vorbehaltlich einer evtl. Fristenänderung durch den Gesetzgeber). Eine Bearbeitung und Vertiefung der aus den Förderprogrammen und Steuervergünstigung entstehenden Probleme und Fragen würde den Rahmen dieser Arbeit überschrei8

2.4 Erneuerbare- Energien- Gesetz

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energie (kurz: Erneuerbare- Energien- Gesetz EEG) hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zertifizierung eines EUMS. Nach §1 Abs. 1 EEG soll das Gesetz dem Interesse des Klima- und Umweltschutzes dienen. Die Regelungen des EEG sind ausschließlich auf die Stromerzeugung ausgelegt. Das Gesetz soll die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung fördern, durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringern, die fossilen Ressourcen schonen sowie die technologische Weiterentwicklung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung fördern. Wesentlich für die Unternehmen ist, dass das EEG die Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung vorschreibt. Der Betreiber einer Solaranlage erhält z. B. 15 bis 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung (Einspeisevergütung)fürden erzeugten Strom.

Bei der Begehung des Außenbereiches (Außenanlagen) ist auf die Möglichkeiten der Nutzung von Gebäude und Gelände zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu achten. Die sich aus solchen Möglichkeiten ergebenden Einsparungen können ein wesentlicher Faktorzur Kostenreduzierung sein.

[...]


1 Vgl. Energiesteuergesetz, Verlag C. H. Beck, München.

2 Vgl. Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung dergemeinschaftlichen Rahmenvorschriften

zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, ABI.L 283 vom 31.10.2003, S.51.

3 Vgl. Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 29.02.1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und

die Kontrolle verbrauchssteuerpflichtiger Waren, aufgehoben durch Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchssteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG, ABI. 2009 L 9 vom 14.01.2009, S. 12.

4 Vgl. 14511-7 Informationsblatt zur Berechnung der Steuerentlastung nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG

(2012),S.1.

5 Vgl. Energiesteuergesetzvom 15. Juli 2006 mitÄnderung vom 1. März 2011 BGL. I. S.282.

6 Vgl. Stromsteuergesetzvom 24.März 1999 mitÄnderung vom 1. März2011, BGL. I S. 282.

7 Vgl. 1451/1-7 Informationsblatt des Bundesministeriums der Finanzen zur Berechnung der Steuerentlastung nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG (2012).

8 Vgl. Energierecht, C. Nill-Theobald, C. Theobald,Beck-Texte im dtv,10. Auflage, 2012.

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Die GAP-Analyse. Praxisbeispiel zur Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems
Hochschule
Hochschule Wismar
Note
1,5
Autor
Jahr
2012
Seiten
81
Katalognummer
V274193
ISBN (eBook)
9783656666332
ISBN (Buch)
9783656666387
Dateigröße
14064 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gap-analyse, praxisbeispiel, einführung, energie-, umweltmanagementsystems, energiemanagement, gap, fehleranalyse, schwachstellen, umweltmanagement
Arbeit zitieren
Herbert F. Berg (Autor:in), 2012, Die GAP-Analyse. Praxisbeispiel zur Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274193

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