Über die Möglichkeit, gegen das Gehirn ein Veto einzulegen

Können bewusste mentale Prozesse kausal wirksam sein?


Magisterarbeit, 2014

60 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kausale Wirksamkeit bewusster Prozesse aus neurowissenschaftlicher
Perspektive
2.1 Prädetermination bei Willkürhandlungen
2.2 Determiniertheit willentlicher Entschlüsse
2.3 Willensfreiheit, Handlungsfreiheit und Rationalität

3. Kausale Wirksamkeit bewusster Prozesse aus philosophischer Perspektive
3.1 Reduktionismus und die Erklärungslücke
3.2 Reduzierbarkeit subjektiver Perspektivität
3.3 Epistemischer Libertarismus nach Bettina Walde

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Neurowissenschaftliche Forschungen geben mithilfe elektrophysiologischer und bildgebender Verfahren immer detailliertere Einblicke in die Funktionsweise des Gehirns und ermöglichen inzwischen auch, bestimmte dynamische mentale Prozesse zu rekonstruieren (vgl. Haynes & Rees, 2006:525). Besonders Erkenntnisse über die zeitliche Abfolge neuronaler Vorgänge haben seit dem ersten Experiment von Benjamin Libet eine kontroverse Debatte über das Konzept der Willensfreiheit neu aufgeworfen. Die Forschungen legen nahe, dass unbewusste neuronale Prozesse bewussten Entscheidungen insofern vorgreifen, als schon Bereitschaftspotentiale in motorischen Arealen gemessen werden können, ehe sich das Subjekt bewusst zu einer Bewegung entschieden hat (vgl. Libet et al., 1983:623). Speziell diese Prädetermination verweist Hirnforschern und Kognitionswissenschaftlern zufolge darauf, die tief im menschlichen Selbstverständnis verankerte Vorstellung der Freiheit des eigenen Willens sei objektiv als Selbsttäuschung zu betrachten. Sehen wir uns tatsächlich zu Recht als Subjekte mit freiem Willen an oder lenkt uns de facto unser Gehirn?

Die Vorstellung, frei willentlich getroffene Entscheidungen seien in dem Sinne nicht frei, dass sie ausschließlich von unbewussten neuronalen Prozessen verursacht werden, sensibilisierte während der letzten Dekade auch die Öffentlichkeit für die gegenwärtige bewusstseinsphilosophische Debatte. Innerhalb derer wird in unterschiedlichen Facetten argumentiert, das Konzept menschlichen Selbstbewusstseins müsse grundlegend neu formuliert werden: etwa als Resultat der Selbstabbildung eines komplexen informationsverarbeitenden Systems (vgl. Metzinger, 1999:151).

Um zu klären, inwieweit bewusste mentale Prozesse kausal relevant sein können, ist insbesondere die Differenzierung zwischen den Begriffen der Willensfreiheit und der Handlungsfreiheit beziehungsweise der Autonomie bedeutsam. Für diese Arbeit wird die Frage nach einer Möglichkeit kausaler Wirksamkeit bewusster mentaler Prozesse formuliert, um sowohl die zentralen Begriffe der neurophilosophischen Debatte als auch das für interpersonale Kommunikation gleichsam relevante Kriterium der Entscheidungsoffenheit zu erfassen.

In Kapitel 2 werden exemplarisch Forschungsergebnisse des Physiologen Benjamin Libet und die Ergebnisse der Modifikationen seiner Experimente durch den Neurophysiologen Patrick Haggard und den Psychologen Martin Eimer erörtert. Hierbei steht vor allem die Frage im Vordergrund, ob die Folgerungen aus den Experimenten nach dem Libet’schen Schema auf komplexe Entscheidungsprozesse übertragbar sind. Anschließend werden die Positionen des Biologen und Hirnforschers Gerhard Roth und des Neurophysiologen Wolf Singer bezüglich der Frage diskutiert, ob rationales Abwägen durch unbewusste neuronale Vorgänge vollständig determiniert ist.

Die Frage nach der kausalen Relevanz bewusster mentaler Prozesse ist zudem eng mit dem Grundproblem der Philosophie des Geistes verbunden: Wenn keine naturalistische Erklärung menschlichen Bewusstseins in der Gesamtheit seiner Eigenschaften akzeptiert werden kann, stellt sich für die ontologische Tradition offenbar das dualistische Problem materieller und immaterieller Entitäten. Demgegenüber scheint die alternative naturalistische Konzeption einer monistischen Ontologie die Möglichkeit der kausalen Wirksamkeit bewusster mentaler Prozesse zu eröffnen, ohne metaphysische Annahmen zu machen.

In Kapitel 3 werden daher maßgebliche Positionen der Philosophie des Geistes dargelegt, um anhand ihrer Argumentationslinien zu diskutieren, ob bewusste mentale Prozesse naturalistisch beschreibbar sind, so dass sie als physikalische Entitäten angesehen werden können und ontologisch nicht von unbewussten Prozessen unterschieden werden müssen: die von Joseph Levine formulierte Erklärungslücke, das von Frank Jackson vorgebrachte Wissensargument, die von Thomas Nagel reklamierte Irreduzibilität subjektiver Perspektive sowie der von David Papineau pointierte Verweis darauf, es gebe keine Notwendigkeit, mentale Qualitäten von physikalischen Vorgängen zu unterscheiden. Die Diskussion dieser Positionen behandelt hauptsächlich die Frage nach der Reduzierbarkeit phänomenalen Erlebens und subjektiver Perspektivität.

Anschließend wird die repräsentationalistische Theorie eines Selbstmodells von Thomas Metzinger skizziert, die subjektive Perspektivität naturalistisch beschreibt und bewusste mentale Prozesse als physikalische Entitäten ausweist, um zu prüfen, was sich bezüglich der Möglichkeit kausaler Wirksamkeit bewusster mentaler Prozesse aus diesem Ansatz folgern lässt. Bettina Walde etikettiert im Rahmen ihrer Konzeption eines Freiheitsmodells unbewusste und bewusste mentale Prozesse ebenfalls als physikalische Entitäten desselben ontologischen Status und argumentiert, eine aus subjektiver Perspektive epistemisch offene Zukunft ermögliche, von einer kausalen Wirksamkeit bewusster mentaler Prozesse auszugehen. Deshalb wird schließlich Waldes Konzept eines „epistemischen Libertarismus“ (Walde, 2006:190) erörtert und diskutiert, ob die von Walde formulierten Bedingungen für Freiheit gegenüber der Auffassung neuronaler Determiniertheit von Entscheidungen und der Akzeptanz eines physikalischen Determinismus auf eine kausale Wirksamkeit bewusster Prozesse schließen lassen.

Abschließend werden die Folgerungen der vorangegangenen Abschnitte zusammen gefasst, um eine Antwort auf die Frage, ob bewusste mentale Prozesse kausal wirksam sein können, zu formulieren.

2. Kausale Wirksamkeit bewusster Prozesse aus neurowissenschaft- licher Perspektive

2.1 Prädetermination bei Willkürhandlungen

Benjamin Libet führte sein erstes Experiment 1979 durch, dass Aufschluss über die zeitliche Abfolge von unbewussten neuronalen Prozessen und bewussten willentlichen Entschlüssen geben sollte, in weiteren Experimenten versuchte Libet vor allem Erkenntnisse über die Rolle unbewusster zerebraler Aktivitäten und des Willens für den Vollzug von Handlungen zu erlangen. Libets Forschung ging eine Untersuchung der Neurologen Hans Helmut Kornhuber und Lüder Deecke voraus, die bereits 1965 elektrische Hirnaktivitäten bei Willkürbewegungen maßen und den Begriff des Bereitschaftspotentials einführten: „ Vor Willkürbewegungen der Hand und des Fußes entsteht ein […] oberflächen- negatives Hirnpotential […], das Bereitschaftspotential genannt wird.“ (Kornhuber & Deecke, 1965:2). Kornhuber und Deecke untersuchten in erster Linie, welche Potentialänderungen willentlich gesteuerte Bewegungen motorisch auslösen und ob es unterschiedliche Potentiale bei aktiven und passiven Bewegungen gibt (vgl. ebd., 3), doch ihr Nachweis eines der Bewegung deutlich vorausgehenden Bereitschaftspotentials stellte die damals irritierende Entdeckung dar. Libet sah aufgrund dieser Ergebnisse die kausale Relevanz willentlicher Entschlüsse in Frage gestellt und obwohl ihm selbst die Vorstellung eines biologisch determinierten Willens widerstrebte (vgl. Roth, 2003:520), lösten seine Experimente die bis heute anhaltende Kontroverse über die Bedeutung unbewusster Hirnprozesse, die vor bewussten Entscheidungen ablaufen, aus.

Als Libet Anfang der Achtziger Jahre seine Forschung durchführte, galt vorherrschend die Ansicht, die Freiheit des Willens empirisch zu untersuchen sei prinzipiell nicht möglich, weil Willensakte nur der subjektiven Perspektive zugänglich seien (vgl. ebd., 518). Libet entwickelte einen Versuchsaufbau, um die Zeitpunkte der Bewegungsabsicht zu bestimmen und deren zeitliche Relation zu dem Einsetzen der motorischen Aktivität und dem Auftreten des symmetrischen Bereitschaftspotentials fest zu stellen (vgl. Libet et al., 1983:624). Die Muskelaktivität wurde dabei mit einem Elektromyogramm (EMG) abgebildet und das Bereitschaftspotential mithilfe eines Elektroenzephalogramms (EEG) gemessen (vgl. ebd.). In den Versuchsserien wurden die Probanden gebeten, nach einer kurzen Entspannungsphase zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl spontan die Finger ihrer rechten Hand oder die ganze Hand zu beugen. Im ersten Versuchsablauf sollten sie anschließend angeben, wann sie den Wunsch hatten die Bewegung auszuführen, im zweiten sollten sie mitteilen, wann ihnen ihre Bewegung bewusst wurde (vgl. ebd.). Außerdem wurden die Probanden zu einem zufälligen, ihnen nicht vorher bekannten Zeitpunkt am rechten Handrücken schwach elektrisch stimuliert und sollten den Zeitpunkt benennen, zu dem sie den Sinnenreiz empfunden haben (vgl. ebd.). Nach jeder Serie wurde ihnen ein Hinweis gegeben, wie nahe der Zeitpunkt der externen Stimulation und ihr Bericht über die Empfindung des Reizes zeitlich beieinander lagen. Diese Prozedur diente dazu, die Genauigkeit der Messungen beider Versuchsreihen zu erhöhen (vgl. ebd., 627). Um eine möglichst exakte Bestimmung der Zeitpunkte des Willensentschlusses, der Empfindung ihrer Bewegung und der Empfindung der Stimulation vorzunehmen, wurden die Teilnehmer instruiert, den Bildschirm eines knapp zwei Meter entfernten Kathodenstrahl-Oszilloskops, auf dem ein Lichtpunkt mit einem Kreis-Intervall von 2,56 Sekunden rotierte, zu beobachten und sich dessen Position zum Zeitpunkt ihrer Entscheidungen respektive ihrer Empfindungen einzuprägen (vgl. ebd., 625). In einer Variation des ersten Versuchsablaufs sollten die Teilnehmer lediglich angeben, ob sie ihren Entschluss vor oder nach dem Ende einer Rotation der Uhr gefasst hatten (vgl. ebd.). Sämtliche Versuchsreihen führten zu dem Ergebnis, dass das Bereitschaftspotential immer mehrere Hundert Millisekunden vor dem Willensentschluss messbar ist (vgl. ebd., 635).

Methodisch wird dieses Experiment insbesondere aufgrund der Schwierigkeit kritisiert, subjektiv den Zeitpunkt eines willentlichen Entschlusses auszumachen und diesen objektiv mit dem Zeitpunkt des Bereitschaftspotentials zu korrelieren (vgl. Roth, 2003:521). Die Versuchsbedingungen berücksichtigen jedoch mithilfe des sensorischen Stimulus die Korrelation von Messungen und subjektiv gegebenen Rückmeldungen (vgl. ebd.); die Aufgabe, subjektiv die Empfindung eines willentlichen Entschlusses zeitlich zu bestimmen, bleibt dennoch problematisch. Libet berichtet diesbezüglich: „The subjects did indeed report that the inclination for each act appeared spontaneously (‚out of nowhere‘), that they were consciously aware of their urge or decision to act before each act“ (Libet, 1985:530). Die Möglichkeit, introspektiv genau zu wissen, wann ein spontaner Entschluss zur Bewegung der Hand getroffen wurde oder der Drang zu dieser Handlung verspürt wurde, erscheint allerdings wenig plausibel. Zudem sind einfache Bewegungen der Hand unter Laborbedingungen keine Handlungen, mit denen Motive verknüpft sind, auf die sich ein Drang oder Wunsch diese Bewegungen auszuführen, gründen könnte. Mit Blick auf den vorab eingeübten Versuchsablauf sind vor allem zwei Aspekte zu kritisieren: Die Bewegungen wurden weitreichend routiniert ausgeführt, daher können die Entscheidungen über die Zeitpunkte der Handbewegungen kaum als spontan angesehen werden. Außerdem können die Rückmeldungen der Teilnehmer wegen möglicherweise unbewusst auf sie einwirkendem Stress, die Erwartung der Durchführenden erfüllen zu wollen, ebenso auf einem autosuggestiven Moment begründet sein, wie auf einer tatsächlichen introspektiven Leistung. Libet begegnet auch diesem Einwand mit Aussagen der Teilnehmer (vgl. ebd.); anders lautende Aussagen seitens der Probanden sind allerdings auch deshalb kaum zu erwarten, weil sich Teilnehmer eines Experimentes nicht unbedingt ihrer Erwartungshaltung an sich selbst in einer Versuchssituation gewahr werden, vor allem wenn die Rahmenbedingungen wie in diesem Fall darauf ausgelegt sind, externe Stressfaktoren zu vermeiden.

Roth schildert in seiner Darstellung des Experimentes von Libet und dessen Deutungen einen zentralen methodischen Kritikpunkt, der darauf verweist, dass die von den Probanden auszuführenden Bewegungen lediglich zuvor trainierte, einfache motorische Handlungen sind (vgl. Roth, 2003:521). Obgleich Roth diesen Einwand zuspitzt, wenn er sagt, es sei lediglich „das »Triggern« einer vorgefassten und lange vorbereiteten Bewegung“ (ebd.) gemessen worden, ist eine wesentliche Differenzierung zwischen den von Libet experimentell konditionierten und nachvollzogenen Willkürhandlungen und freien willentlichen Akten zu treffen: Bei Libet entschieden die Versuchsteilnehmer nur, ob sie einen Finger oder die Hand beugen und wählten den Zeitpunkt dieser Bewegung. Um die Frage nach der Freiheit des Willens zu untersuchen, erscheint eine solche Wahl nicht hinreichend, da hierbei nicht zwischen Handlungsalternativen gewählt wird, die für das Subjekt oder für andere relevante Konsequenzen haben oder vorausgehende Überlegungen erfordern. Im Gegensatz zu einer solchen bedeutungslosen Entscheidung zeichnen sich willentliche Entschlüsse dadurch aus, dass sie aus subjektiver Perspektive sowohl Konsequenzen als auch Bedeutung haben und ein sorgfältiges Abwägen von Szenarien beinhalten. Libets Definition einer Willkürhandlung verdeutlicht dagegen, dass seine Untersuchungen weder Wahlentscheidungen zugrunde liegende Überlegungen noch deren Relevanz erfassen:

„In this experimental investigation and it’s analysis an act is regarded as voluntary and a function of the subject’s will when (a) it arises endogenously, not in direct response to an external stimulus […] and (c) most important, subjects feel introspectively that they are performing the act on their own initiative and that they are free to start or not to start the act as they wish.“ (Libet, 1985:529-530)

Statt dessen umfasst diese Definition im Wesentlichen nur, dass die Probanden ihre Bewegungen nicht aufgrund externer Stimuli ausgeführt und sich frei gefühlt haben ihre Entscheidung zu treffen. Inwieweit Libets Ergebnisse und vergleichbare Untersuchungen dennoch Rückschlüsse auf das kausale Verhältnis zwischen unbewussten und bewussten mentalen Prozessen ermöglichen, wurde von Neurowissenschaftlern und Philosophen kontrovers diskutiert (vgl. Roth, 2003:520-521). Patrick Haggard und Martin Eimer modifizierten Libets Experiment, um dem methodischen Einwand, der Versuchsablauf beinhalte zu geringe Wahlmöglichkeiten, zu begegnen. Sie erweiterten den Entscheidungsspielraum ihrer Probanden über den Versuchsablauf von Libet hinaus, indem die Probanden in manchen Versuchsserien zusätzlich entscheiden durften, ob sie Finger der linken oder der rechten Hand bewegen. Darüber hinaus ermittelten Haggard und Eimer auch das lateralisierte Bereitschaftspotential und untersuchten dessen zeitliche Relation zu Bewegungsabsichten (vgl. Haggard & Eimer, 1999:129). Das lateralisierte Bereitschaftspotential geht dem von Libet ermittelten symmetrischen Bereitschaftspotential voraus und gilt als zweite neuronale Komponente eines Handlungsvollzuges (vgl. Roth, 2003:524).

Weiterführend untersuchten Haggard und Eimer die von Libet aufgeworfene Hypothese eines kausalen Zusammenhangs zwischen Bereitschaftspotentialen und Bewegungsabsichten auf Basis ihres jeweiligen zeitlichen Auftretens, indem sie das Zeitfenster, innerhalb dessen die Probanden ihre Bewegung ausführen sollten, zufällige variierten (vgl. Haggard & Eimer, 1999:129), wobei sie eine Kovarianz bei den Werten für lateralisierte Bereitschaftspotentiale und Bewegungsabsichten feststellen konnten, die Werte der symmetrischen Bereitschaftspotentiale jedoch keine entsprechende Kovarianz aufwiesen (vgl. ebd., 131). Speziell wollten Haggard und Eimer so herausfinden, ob das lateralisierte Bereitschaftspotential die Ursache für die Bewusstwerdung einer Bewegung ist: „We used random variation to investigate whether the RP is the unconscious cause of the awareness of action reflected in W judgements.“ (ebd., 129). Die Untersuchungsergebnisse von Haggard und Eimer weichen von denen Libets dahingehend ab, dass Haggard und Eimer größere Zeitabstände zwischen dem symmetrischen Bereitschaftspotential und einer Bewegungsabsicht ermittelten (vgl. ebd., 131). Darüber hinaus sind ihre Resultate zunächst in einer Hinsicht signifikant: Ob die Probanden frei entscheiden konnten, welche Hand sie bewegen oder nicht, hatte wenig Einfluss auf die Zeitpunkte, an denen die lateralisierten Bereitschaftspotentiale auftraten (vgl. ebd., 130). Diese Untersuchung bestätigt die Erkenntnisse Libets insofern, als gezeigt werden konnte, dass beide Bereitschaftspotentiale unter verschiedenen Versuchsbedingungen einer Bewegungsentscheidung zeitlich vorausgehen.

Diese zeitliche Relation wird herangezogen, um das Konzept von Willensfreiheit als widerlegt darzustellen (vgl. Roth, 2003:523-524); die Autoren der früheren Untersuchungen hatten aus ihren Ergebnissen jedoch diesen Schluss nicht zwingend gezogen. So weisen Haggard und Eimer in ihrem Resümee ausdrücklich auf die Bedeutung ihrer sehr spezifischen Experimente hin und stellen klar, dass sich die Aussagekraft ihrer Ergebnisse nicht auf komplexe prämotorische Prozesse bezieht, die möglicherweise vor einer Auswahl einer Bewegung stattfinden:

„This study has produced two pieces of evidence suggesting that judgements about voluntary action are tied to the specific movement that is made and do not reflect the more abstract, higher levels of premotor processing that may occur before selection of an actual movement.“ (Haggard & Eimer, 1999:131)

Vor allem jedoch zeigt die Untersuchung von Haggard und Eimer, dass Aussagen über die Zeitpunkte, zu denen das Einsetzen motorischer Handlungen bewusst wird, offenbar nicht mit Handlungsabsichten, sondern mit der Vorbereitung spezieller Bewegungen in Verbindung stehen: „Our data suggest that people’s awareness of initiating action relates to preparing a specific movement, rather than a general abstracted state of intending to perform an action of some kind.“ (ebd.).

Libet versucht mit seinem Vorschlag, es könnte eine Möglichkeit geben, willentlich gegen prädeterminierte Bewegungsabläufe ein Veto einzulegen, seine eigene Vorstellung von der Existenz eines freien Willens zu verteidigen:

„The volitional process, initiated unconsciously, can either be consciously permitted to proceed to consummation in the motor act or be consciously ‚vetoed‘. In a veto, the later phase of cerebral motor processing would be blocked, so that actual activation of the motoneurons to the muscles would not occur.“ (Libet, 1985:537).

Als mögliches Zeitfenster für diese bewusste Entscheidung betrachtet Libet den kurzen Zeitraum zwischen dem Auftreten des lateralisierten Bereitschaftspotentials und der motorischen Ausführung der Bewegung. Gegen Libets Hypothese, durch eine frei willentliche Entscheidung die Ausführung neuronal vorbereiteter Bewegungsabläufe verhindern zu können, wendet Roth ein, dass solche blockierenden bewussten Prozesse ihrerseits durch vorangehende unbewusste Prozesse verursacht werden müssten (vgl. Roth, 1997:309) und für das von Libet angenommene Veto keine neuronalen Korrelate zu finden seien (vgl. Roth, 2003:520). Zur kausalen Bedeutung bewusster Handlungssteuerung bemerkt Roth weiterführend:

„Bewußte corticale Handlungsplanungsprozesse […] können aber durchaus die subcorticalen Prozesse beeinflussen. Allerdings führen derartige bewußte Planungen keineswegs automatisch zu Handlungen. Wir können uns nämlich bewußt etwas stark vornehmen, ohne daß eine entsprechende Handlung folgt. Der unmittelbare Anstoß, etwas zu tun, kommt nicht von diesem bewussten Vorsatz, sondern aus den »Abgründen« des limbischen Systems.“ (Roth, 1997:309-310)

Dieser Darstellung zufolge ist ein bewusstes Veto nicht auszuschließen, da Roth von einer möglichen Einwirkung bewusster Prozesse auf unbewusste Prozesse ausgeht. Roths Forderung eines neuronalen Korrelats für ein Veto ist im Rahmen eines naturalistischen Verständnisses von Bewusstsein notwendig; demgegenüber scheint jedoch unklar zu sein, wie ein solches Veto neuronal realisiert sein könnte und wann es auftreten könnte. Roth greift Einwände auf, die eine Veto-Option verteidigen, indem sie annehmen, freie willentliche Entschlüsse könnten gleichzeitig mit unbewussten motorischen Prozessen initiiert werden und lediglich für ihre Bewusstwerdung einen längeren Zeitraum benötigen (vgl. ebd., 309), und stellt diesbezüglich zutreffend fest: „Diese Annahme, es gebe einen unbewußten Willensakt, erscheint aber als ein Widerspruch in sich selbst, wenn man die traditionelle Sicht des Willensaktes zugrunde legt.“ (ebd.). Eben dieses Argument führt Libet wiederum an, um zu erklären, warum kein einem Veto vorausgehender unbewusster Prozess nachgewiesen werden kann: „If the veto were developed by preceding unconscious processes, that would eliminate conscious free will as the agent for the veto decision. […] The conscious veto is a control function, different from simply becoming aware of the wish to act.“ (Libet, 2003:25).

Dennoch müsste auf Basis einer nicht-dualistischen Auffassung irgendeine Form physikalischer Vorgänge angenommen werden, die dem Libet’schen Veto entspricht; Libet entwirft daher die Hypothese eines Bewusstseinsfeldes: „A chief quality or attribute of the conscious mental field (CMF) would be that of a unified or unitary subjective experience. A second attribute would be a causal ability to affect or alter neuronal function.“ (Libet, 1994:120). Diese Beschreibung gibt keinen Hinweis darauf, wie ein solches Feld kausale Wirksamkeit auf neuronale Prozesse haben könnte. Libet beschreibt allerdings ein aufwendiges Verfahren, diese Hypothese zu testen: „Suitable electrical and/or chemical activation of the isolated tissue should produce or affect a conscious experience, even though the tissue has no neural connections to the rest of the brain.“ (ebd., 121-122). Dieser Test involviert jedoch chirurgische oder medikamentöse Eingriffe an lebenden Probanden (vgl. ebd., 122) und wurde nicht durchgeführt (vgl. Libet, 2003:28). Zudem macht Libet Einschränkungen, die seiner Hypothese spekulativen Charakter geben: „The conscious mental field would be in a phenomenologically independent category; it is not describable in terms of any externally observable physical events or of any known physical theory as presently constituted.“ (Libet, 1994:120).

Abgesehen von der Annahme einer Möglichkeit eines Vetos in der von Libet spekulativ beschriebenen Form ist zu beachten, dass die Untersuchungen von Libet und Haggard und Eimer lediglich Aufschluss über neuronale Prozesse bei einfachen motorischen Handlungen und deren Bewusstwerdung geben. Die vermeintliche Brisanz der Reihenfolge von Aktivität in motorischen Arealen und bewusster Entscheidung zu einer Bewegung erscheint bereits anhand einer Überlegung unter Berücksichtigung der evolutionären Funktion von motorischer Steuerung relativiert: Willentlichen Entschlüssen vorausgehende neuronale Vorbereitungen von Bewegungen und rein instinktiv gesteuerte motorische Handlungen wie Fluchtreaktionen sind überlebenswichtig.

Helmrich wirft in seiner Kritik der Experimente von Libet und Haggard und Eimer einen wichtigen Gedanken auf, indem er über die Dauer der Versuchsabläufe hinaus deren Rahmenbedingungen betrachtet und feststellt, die grundsätzliche Entscheidung zur Bewegung würde vor der Versuchsprozedur getroffen:

„Die eigentliche Entscheidung, bei einem Experiment innerhalb einer kurzen Zeitspanne […] einen bestimmten Knopf zu drücken, wird bereits gefällt, wenn sich die Versuchsperson bereit erklärt, an dem Experiment entsprechend der Versuchsanleitung teilzunehmen.“ (Helmrich, 2013:94)

Demzufolge wären die Ergebnisse von Libet und Haggard und Eimer teils Resultate vorheriger Handlungsplanung, jedoch ist für die Gültigkeit dieses Einwands relevant, wie kurz die Zeitspanne zwischen der Entscheidung zur Teilnahme und der Durchführung des Versuchs sein muss, um die Messergebnisse beeinflussen zu können. Weiterhin kritisiert Helmrich die innerliche Vorbereitung der Probanden vor dem Versuchsablauf und ihre Fokussierung auf die Ausführung der Bewegung während der kurzen Versuchsdauer und stellt so in Frage, in welchem Zusammenhang die gemessenen Bereitschaftspotentiale stehen: „Aus Hirnforschungen zur Aufmerksamkeitssteuerung wissen wir, daß mit der engagierten Konzentration auf eine unmittelbar bevorstehende Aufgabe, die […] im Arbeitsgedächtnis präsent ist, das Bereitschaftspotential […] bereits entsteht.“ (ebd.). Dieser Einwand dagegen ist, vorbehaltlich der Richtigkeit seiner Aussage bezüglich des Auftretens des Bereitschaftspotentials, berechtigt, weil die Vorbereitung auf das Experiment direkt vor dessen Durchführung statt findet.

2.2 Determiniertheit willentlicher Entschlüsse

Für die Deutung der neurowissenschaftlichen Ergebnisse zu motorischen Handlungsabläufen ist über den Aspekt der Prädetermination hinaus die Frage entscheidend, inwieweit Erkenntnisse über neuronale Prozesse bei vorgefassten motorischen Handlungen und deren Bewusstwerdung übertragbar auf komplexe Aufgaben und Wahlentscheidungen sind, die nicht in experimentellen Situationen stattfinden und bei denen zwischen zumindest für das Subjekt relevanten Alternativen abgewogen wird. Roth bezieht zur Relevanz des Bedeutungsgehaltes und zur Komplexität einer Entscheidung klar Stellung:

„Bei der klassischen Erörterung des Problems der Willensfreiheit […] geht es ja um die Frage, ob man v ö llig frei zwischen zwei Alternativen w ä hlen könne, und dabei muss es gleichgültig sein, ob es sich um den linken oder rechten Tastendruck oder um das Verkaufen oder Nichtverkaufen eines Aktienpaketes handelt. Wichtig ist, dass die Personen bei beidem das klare Gef ü hl haben, eine freie Entscheidung getroffen zu haben, und dies ist in den Experimenten von Haggard und Eimer eindeutig der Fall.“ (Roth, 2003:523)

Mit dieser Auffassung reduziert Roth freie willentliche Entscheidungen abstrahiert von ihrem Kontext auf scheinbare, subjektiv nur als solche empfundene Wahlmöglichkeiten. Neben dem Verweis auf die Übereinstimmung mit psychologischen Befunden (vgl. ebd., 524) begründet Roth seine These, Willensfreiheit sei lediglich das im subjektiven Erleben verankerte Gefühl, in Entscheidungen frei zu sein, mit dem zeitlichen Verlauf und der Zeitdauer des gesamten neuronalen Prozesses vom Aufbau motorischer Bereitschaftspotentiale bis zur Bewusstwerdung einer Entscheidung oder eines Wollens: „Die hierbei auftretenden Verzögerungszeiten […] stimmen […] gut mit denen überein, die in der Großhirnrinde nötig sind, um z. B. eine Sinneswahrnehmung bewusst werden zu lassen.“ (ebd.).

Über die Interpretation von Untersuchungen zu Bewegungsabläufen hinaus ist für die gegenwärtige bewusstseinsphilosophische Debatte die Frage, ob das nach den Bereitschaftspotentialen auftretende Gefühl, bewusst die Entscheidung zu einer Bewegung getroffen zu haben, mit einer tatsächlich bewussten Entscheidung in Zusammenhang steht, von zentraler Bedeutung. Libet formulierte seine Instruktionen an die Probanden als Bitte genau darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt sie begannen, sich ihres Drangs, ihres Wunsches oder ihrer Entscheidung zu einer Bewegung gewahr zu werden (vgl. Libet, 1985:530) und fragte damit gleichzeitig nach zwei lediglich ähnlichen Empfindungen und dem Einsetzen eines bewussten mentalen Prozesses. Die Möglichkeit eine derartige introspektive Leistung zu vollbringen und die Subjektivität einer diesbezüglichen Aussage sind empirisch nicht verifizierbar; zudem differenzieren Libets Experimente und ähnliche Fragestellungen nicht zwischen bewussten Entscheidungen und dem Gefühl des Gewahrwerdens einer Entscheidung: Wenn uns aus subjektiver Perspektive der Eindruck entsteht, dass in uns ein Entschluss reift oder wir frei willentlich eine Entscheidung treffen, kann eben dieser Eindruck eine Selbsttäuschung sein, die das Bewusstsein hervorbringt (vgl. Roth, 2003:528). Roth entwickelt eine neuropsychologische Variante dieser häufig vertretenen, in unterschiedliche bewusstseinsphilosophische Ansätze eingebetteten Hypothese gegen das Konzept eines freien Willens, indem er zunächst die kausale Rolle von Affekten und Emotionen bei rationalen Überlegungen herausstellt (vgl. ebd., 526-528).

[...]

Ende der Leseprobe aus 60 Seiten

Details

Titel
Über die Möglichkeit, gegen das Gehirn ein Veto einzulegen
Untertitel
Können bewusste mentale Prozesse kausal wirksam sein?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
Note
2,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
60
Katalognummer
V274035
ISBN (eBook)
9783656659785
ISBN (Buch)
9783656659808
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Neurowissenschaft, Philosophie, Gehirn, Willensfreiheit, Neurobiologie, Bewusstseinsphilosophie, Neurophilosophie, Gerhard Roth, Wolf Singer, Benjamin Libet, Martin Eimer, Patrick Haggard, John-Dylan Haynes, Frank Jackson, Thomas Nagel, Joseph Levine, Saul Kripke, David Papineau, Thomas Metzinger, Bettina Walde, Epistemischer Libertarismus, Naturalismus, Antonio Damasio, Repräsentationalismus, Determinismus, Hirnforschung, Kognitionswissenschaft, Dualismus, Monismus, Metaphysik, Epiphänomenalismus, Autonomie, Handlungsfreiheit, neuronal, Schopenhauer, Identitätstheorie, Martine Nida-Rümelin, Explanatory gap, Mary, Wissensargument, Knowledge argument, Erklärungslücke, Bereitschaftspotential, Mind the gap, Selbstmodell, Veto
Arbeit zitieren
Marius Donadello (Autor:in), 2014, Über die Möglichkeit, gegen das Gehirn ein Veto einzulegen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274035

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