Männer als Opfer häuslicher Gewalt


Ausarbeitung, 2012

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Männer als Opfer häuslicher Gewalt

1. Einleitung

In Deutschland gibt es eine große Lobby für häusliche Gewalt gegen Frauen. Es finden Tagungen statt, es gibt ein mannigfaltiges Angebot an Hilfen und wenn man häusliche Gewalt in eine Internetsuchmaschine eingibt dann sind die ersten zehn Ergebnisse für Beratungsseiten oder Erklärungsansätze für Frauen und Kinder die Opfer davon geworden sind. Diese einseitige Betrachtungsweise der Gesellschaft auf das Thema lässt annehmen, dass Männer von diesem Thema nicht betroffen sind. Auch in Medien wird dies immer wieder sehr kritisch dargestellt, da die Furcht sehr groß ist von der feministischen Seite, dass der Täter all zu schnell Opfer gemacht wird. Wie stellt sich die Problematik der „häuslichen Gewalt an Männern im Hinblick auf verschiedene Erklärungsansätze sowie durch aktuelle Zahlen und die Soziale Arbeit dar? Auch stellt sich die Frage, ob die bisher erbrachten Forschungsergebnisse in Bezug auf häusliche Gewalt im Kontext Frau als Opfer und Mann als Täter auch übertragen lässt auf männliche Opfer und weibliche Täter.

In der folgenden Ausarbeitung zu diesem Thema wird anhand von verschiedenen Medien und Statistiken belegt, dass es zwar eine kleine aber vielleicht doch größer werdende Zielgruppe für die Soziale Arbeit sein könnte. Dafür wird zuerst eine allgemeine Definition zu häuslicher Gewalt für die Ausarbeitung festgelegt und danach werden die Formen und Erklärungsansätze sowie der Polizeilichen Kriminalstatistik von Berlin näher beleuchtet. Im Anschluss werden Täter- und Opfertypen detailliert erklärt. Als Ergebnis dieser Arbeit werden im Folgenden die Implikationen für die Soziale Arbeit genannt und das Fazit.

2. Definition Häuslicher Gewalt

„Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“ (Schwander 2003: 195).

Laut Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Senatsverwaltung für Justiz 10/2001 ist die Definition wie folgt:

„Häusliche Gewalt bezeichnet (unabhängig vom Tatort/ auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Personen

- in einer partnerschaftlichen Beziehung,
- die derzeit besteht
- die sich in der Auflösung befindet
- die aufgelöst ist oder

- die in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt.

Im Zweifel ist bei der Bewertung des Einzelfalles Häusliche Gewalt anzunehmen. Häusliche Gewalt (auch beobachtete Gewalttaten) ist eine Gefährdung des Kindeswohls“(PKS Berlin 2011: 166).

Die gewaltausübende Person wird im Folgenden als geschlechtsneutrale Bezeichnung verwendet. Es sind sowohl Männer wie Frauen gemeint, die innerhalb einer ehelichen oder eheähnlichen, bestehenden oder aufgelösten familiären Lebensgemeinschaft gewalttätig werden können.

Die Hauptmerkmale häuslicher Gewalt sind:

- Meistens besteht zwischen gewaltausübender Person und Opfer eine emotionale Bindung, die auch nach einer Trennung oder Scheidung weiter fortbestehen kann
- Das Machtgefälle in der Beziehung nutzt die gewaltausübende Person aus
- Die eigene Wohnung wird zum Ort der Gewalt, wo eigentlich Sicherheit und Geborgenheit erlebt werden sollte
- Durch Ausübung oder Androhung von physischer, sexueller oder schwerer psychischer Gewalt wird die körperliche und/oder psychische Integrität verletzt (vgl. EBG 2012: 2).

3. Formen der Gewalt

Es wird zwischen verschiedenen Gewaltformen unterschieden, die einzeln oder in Verbindung miteinander auftreten können:

- Physische Gewalt: das Schlagen mit/ohne Werkzeugen, Schütteln, Stoßen, Beißen, Würgen, Fesseln, Gegenstände nachwerfen also tätliche Angriffe bis hin zu Tötungsdelikten
- Sexuelle Gewalt: der Zwang zu sexuellen Handlungen bis hin zur Vergewaltigung
- Psychische Gewalt: schwere Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Auflauern nach der Trennung (Stalking) aber auch Formen, die vereinzelt keine unmittelbare Bedrohung sind aber in ihrer Summe als Gewaltausübung angesehen werden müssen. Dazu gehören diskriminierende Gewalt wie Missachtung, Beleidigung, Demütigung, Erzeugen von Schuldgefühlen, Einschüchterung oder Beschimpfung
- Sozial interaktive Gewalt: die Einschränkungen im sozialen Leben wie Bevormundung, Verbot oder strenge Kontrolle von Familien- und/oder Außenkontakten bis hin zum Einsperren
- Ökonomische Gewalt: umfasst das Arbeitsverbot oder den Zwang zur Arbeit, Wegnahme des Lohnes aber auch die alleinige Verfügungsgewalt über finanzielle Ressourcen durch Partner/innen.

Soziale und ökonomische Gewalt sind Unterformen von psychischer Gewalt und sind Verhaltensweisen, die im Ganzen dafür genutzt werden das Opfer zu kontrollieren und seinen freien Willen zu unterdrücken (vgl. EBG 2012: 3-4).

3.1 Unterschiede von Frauen- und Männergewalt

Es wurde fest gestellt das Frauen wenn sie als Täter agieren meist psychische Gewalt ausüben und erst danach physische Gewalt. Diese psychische Gewalt wird in heterosexuellen Beziehungen meist durch soziale Kontrolle ausgeübt als in Form von Kontaktsverbot oder Eifersucht und Stalking. Meist weniger durch Beleidigung und/oder Einschüchterung.

Wenn Männer Gewalt ausüben geschieht dies meistens durch physische Gewalt in erster Instanz und erst wenn dies nicht Einfluss oder Macht über das Opfer zeigt wird psychische Gewalt wie z.B. Stalking, Telefonterror etc. angewandt. Auch bei diesem blick auf die Thematik ist zu bemerken das Männergewalt ein besterforschtes Feld ist als ausgeübte Gewalt von Frauen. (vgl. EBG 2009: 36-38)

1. Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011 (PKS)

Im Folgenden wird explizit auf die Berliner Kriminalstatistik von 2011 eingegangen, da diese als einzige Statistik Deutschlandweit häusliche Gewalt in männliche und weibliche Täter und Opfer unterscheidet seit dem Jahr 2004. Insgesamt wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2011 16108 Fälle von häuslicher Gewalt vermeldet, das ist eine Steigerung von 136 Fällen im Gegensatz zum Vorjahr. Zu Anfang der genauen Aufzeichnungen 2004 waren es noch 12814 Fälle von gemeldeter häuslicher Gewalt, das ist eine Steigerung um fast 3300 Fällen (vgl. PKS 2004 Berlin 2005: 33; PKS 2011 Berlin 2012: 166).

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Männer als Opfer häuslicher Gewalt
Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
13
Katalognummer
V273988
ISBN (eBook)
9783656664291
ISBN (Buch)
9783656664710
Dateigröße
399 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Männer, Opfer, Häusliche Gewalt
Arbeit zitieren
Helene Schumacher (Autor:in), 2012, Männer als Opfer häuslicher Gewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273988

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