Insolvenzrecht unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Unternehmensführung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung & Vorgehensweise

2. Grundlagen Insolvenzrecht
2.2 Die Entwicklung der Insolvenzfälle in Deutschland
2.3 Zentrale Gründe für Insolvenzeröffnung
2.3.1 Aktuelle Zahlungsunfähigkeit
2.3.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.3.3 Überschuldung
2.4 Gläubigerarten
2.4.1 Insolvenzgläubiger
2.4.2 Nachrangige Gläubiger
2.4.3 Massegläubiger
2.5 Alternative Verfahrensarten: Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung

3. Endogene und exogene Krisenursachen
3.1 Präventionsmaßnahmen zum frühzeitigen Erkennen von Krisen
3.2 Die Krise als Managementfehler
3.3 Die Krise als Folge multikausaler Einflussfaktoren

4. Instrumente zur Unternehmenssanierung
4.1 Autonome Finanzierungsmöglichkeiten
4.2 Arbeitsrechtliche Maßnahmen
4.3 Heteronome Finanzierungsmöglichkeiten

5. Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Insolvenzen und Insolvenzquote 1991 bis 2012 in Deutschland

Abbildung 2: Insolvenzen nach Beschäftigtenklassen

Abbildung 3: Gläubigergruppen

Abbildung 4: Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Abbildung 5: Entwicklung einer Krise

Abbildung 6: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa 2010/11

Abbildung 7: Außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen

1. Einleitung & Vorgehensweise

Insolvenzen sind ein natürlicher und nützlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Zusammenlebens. Sie verhindern, dass zahlungsunfähige Unternehmen Schäden bei gesunden Wirtschaftsteilnehmern anrichten und sich Liquiditätsprobleme einzelner Unternehmen wie ein Virus auf ganze Zweige ausbreiten. Obwohl die Insolvenz also durchaus eine marktbereinigende Funktion erfüllt, führte sie in der Vergangenheit auch regelmäßig dazu, dass an für sich lebensfähige Unternehmen im Regelinsolvenzverfahren zerschlagen wurden, deren Fortbestehen der allgemeinen Wohlfahrt im Zweifelsfall zuträglicher gewesen wäre. Hat das alte Konkursrecht noch zwecks mangelnder Alternativen zur Gläubigerbefriedigung in erster Linie auf die Liquidation von zahlungsunfähigen Unternehmen abgezielt, steht heute zunehmend die Frage nach der Sanierungsfähigkeit zur Debatte, während die endgültige Zerschlagung des Betriebs sowohl für Gläubiger als auch Eigentümer und Angestellte als die am wenigsten nachhaltige Lösung betrachtet und entsprechend versucht wird, diese zu vermeiden. Durch das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) haben sich die Chancen auf ein Fortbestehen am Markt für sanierungswillige Schuldner durch eine Vielzahl zusätzlicher Handlungsmöglichkeiten verbessert, wobei Unternehmen mit festgestellter operativer Sanierungsfähigkeit in der Regel nach wie vor mit außergerichtlichen Sanierungen in Eigenverwaltung die besten Erfolgsaussichten haben. Fest steht jedenfalls, dass eine Trendwende zu verzeichnen ist und gerade in Krisenzeiten der Erhalt von Unternehmen und den damit verbundenen Arbeitsplätzen oberste Priorität genießt. In Zweifelsfall nachhaltiger als zahlungsunfähige Unternehmungen zu sanieren ist natürlich, durch juristische und präventiv wirkende betriebswirtschaftliche Maßnahmen wie etwa der Integration von kennzahlenbasierten Frühwarnsystemen im Vorhinein zu vermeiden, dass eine Krise sich zu einer Bedrohung für die Zukunft des Betriebes entwickelt. Ebenso können mithilfe diverser Techniken wie etwa der Szenarioplanung mögliche Schwachstellen eines Unternehmens frühzeitig identifiziert werden. Ist eine Insolvenz jedoch unausweichlich, offenbaren sich im Zuge einer Ursachenanalyse oftmals Liquiditäts- und Rentabilitätspotenziale, deren Ausschöpfung zu einer positiven Fortsetzungsprognose für das betroffene Unternehmen führen und es letzten Endes damit vor der (im gegenteiligen Fall aus marktwirtschaftlicher Sicht betrachtet sinnvollen) Zerschlagung retten können. Die vorliegende Arbeit möchte die Grenzen und Möglichkeiten des Insolvenzrechts unter dem Aspekt der nachhaltigen Unternehmensführung betrachten und sowohl geeignete präventive als auch "behandelnde" Maßnahmen und Ansätze diskutieren, die geeignet sind, das meist für alle Beteiligten suboptimale Los der Zerschlagung zu vermeiden. Um dem Leser die Idee der Insolvenz greifbar zu machen, beginnt sie mit der Definition des Insolvenzbegriffs und einem kurzen geschichtlichen Rückblick. Die darauf folgende Quantifizierung der Insolvenzen und deren Anstieg sensibilisiert für die Relevanz der Thematik und verdeutlicht, aus welchem Grund vonseiten der Rechtsprechung zunehmend ein Umdenken in Richtung Nachhaltigkeit durch Sanierung zu verzeichnen ist. Im Anschluss werden zwingende Gründe, die dazu führen, dass ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss, die verschiedenen Gläubigerarten und das Insolvenzplanverfahren sowie die Eigenverwaltung als Alternativen zum konventionellen Regelinsolvenzverfahren vorgestellt. Daraufhin werden ausgewählte Frühwarnsysteme betrachtet und kritisch hinterfragt sowie endogene und exogene Krisenursachen analysiert. Der letzte Teil der Arbeit widmet sich ausgesuchten Instrumenten zur Unternehmenssanierung, welche sich durch die zahlreichen Modernisierungen im Insolvenzrecht zukünftig steigender Beliebtheit erfreuen dürften. In diesem Kontext werden neben autonomen und heteronomen Finanzierungsmöglichkeiten auch arbeitsrechtliche Maßnahmen als Sanierungsinstrumente untersucht. Die Arbeit endet mit einer kurzen Zusammenfassung der gewonnen Erkenntnisse unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und einer konkreten Handlungsempfehlung in Form eines Fazits.

2. Grundlagen Insolvenzrecht

2.1 Begriff und Zweck

Die historische Entwicklung des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschlands ist in weiten Teilen mit der internationalen vergleichbar. Wurden zahlungsunfähige Schuldner bis in die Neuzeit hinein noch mit dem Tod bestraft, bevorzugten die Römer die Verteilung des verbleibenden Vermögens des Schuldners, während sich ab dem 19. Jahrhundert im US-amerikanischen Raum die Erkenntnis verbreitete, anstelle der Liquidation des Schuldnervermögens durch eine Sanierung des Schuldners regelmäßig eine bessere Befriedigung der Gläubiger erreichen zu können ( Paulus, S.3). Natürliche Personen werden in diesem Sinne in Deutschland durch die Restschuldbefreiung nach § 1 Satz 2 InsO saniert, welche im Jahr 2010 ca. 150.000 natürliche Personen beantragt haben ( Haarmeyer und Frind, S. 1). Rindfleisch bezeichnet die Unternehmensinsolvenz als „janusköpfige Erscheinung“: Sie hat einerseits eine marktbereinigende Funktion, indem sie sicherstellt, dass nicht überlebensfähige Unternehmen daran gehindert werden, weitere Marktteilnehmer zu schädigen - andererseits kann sie mitunter gravierende Folgen nicht nur für einzelne Stakeholder sondern im Falle „systemrelevanter“ Unternehmen für ganze Volkswirtschaften haben ( Rindfleisch, S.1). Gemäß § 1 S. 1 InsO dient das deutsche Insolvenzverfahren in erster Linie der gemeinschaftlichen und damit anteiligen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners (par conditio creditorum), „(…)indem das Vermögen des Schuldners verwertet und verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens, getroffen wird.“ Im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung, bei welcher Gläubiger unabhängig voneinander auf einzelne Vermögensgegenstände des Schuldners zugreifen und – sofern mehrere denselben Gegenstand pfänden lassen – in der Reihenfolge des Zugriffs befriedigt werden („Wettlauf der Gläubiger“) ( Bork, S.1), ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur möglich, wenn nicht alle Gläubiger durch Einzelvollstreckungen befriedigt werden können. Im Umkehrschluss müssen folglich auch die Gläubiger Einschränkungen akzeptieren, da ihnen nach Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrund nicht mehr gestattet ist, nach Maßgabe des Prioritätsprinzips (im US-amerikanischen Raum auch plastisch „grab race“ genannt) ihre Forderungen einzutreiben ( Paulus, S.34). Wie bereits eingangs erwähnt unterscheidet sich das gegenwärtige Insolvenzrecht nicht zuletzt durch die zahlreichen Neuerungen des ESUG insbesondere dadurch vom alten Konkursrecht, dass die Sanierung und Wiederherstellung der Marktfähigkeit insolventer Unternehmen sowohl in Bezug auf den Erhalt der Arbeitsplätze als auch die Befriedigung der Gläubiger gegenüber ihrer Zerschlagung vorteilhafter erscheint. Die Insolvenz an sich bedeutet nunmehr nicht überwiegend das Ende von Unternehmen sondern kann folglich auch als Chance verstanden werden, was in anderen Ländern bereits seit Jahren Gang und Gebe ist wie bspw. in Frankreich, wo das Insolvenzrecht der Rettung von Unternehmen und den damit verbundenen Arbeitsplätzen dient, oder den USA und England, wo es das Unternehmertum fördern soll ( Paulus, S.4).

2.2 Die Entwicklung der Insolvenzfälle in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Insolvenzen und Insolvenzquote 1991 bis 2012 in Deutschland
Quelle: IFM Bonn, 2012

Die Analyse der Insolvenzfälle vor der bundesdeutschen Einigung stellt sich als schwierig heraus, denn für Ost-Berlin und die neuen deutschen Bundesländer liegen erst seit 1991 Zahlen vor, weiterhin litt die Vergleichbarkeit der Insolvenzen in alten und neuen Ländern bis zur einheitlichen Insolvenzordnung (InsO) 1999 unter der Tatsache, dass in den neuen Ländern die Konkurs- und Vergleichsordnung griff während für neue Länder und Ost-Berlin weiterhin große Teile der Gesamtvollstreckungsordnung aus der DDR angewandt wurden. Durch die InsO hingegen wurde die Vergleichbarkeit der Gesamtinsolvenzen vor und nach ihrer Verabschiedung eingeschränkt, weil sie Privatpersonen durch ein vereinfachtes Insolvenzverfahren ermöglicht, sich zu entschulden, was selbstverständlich zu einem drastischen Anstieg der Gesamtinsolvenzen führte ( Seefelder, S.4). Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen steigt seit 1990 kontinuierlich: Während sich zwischen 1991 und 1998 die Anzahl der Gesamtinsolvenzen fast verdreifacht hat, stieg sie zwischen 2000 und 2005 weiter von 28.000 auf 39.000 Insolvenzen ( Rindfleisch, S. 1). Insgesamt kann behauptet werden, dass die Insolvenzrate der alten Bundesländer zwischen 1950 und 1970 praktisch konstant bis sogar rückläufig war. Ab 1970 konnte ein rasanter Aufwärtstrieb verzeichnet werden, der sich in den neunziger Jahren noch einmal beschleunigte ( Seefelder, S. 5) und 2003 mit 39.320 Unternehmensinsolvenzen ihren Höhepunkt fand, während 2012 28.297 Unternehmen Insolvenz angemeldet hatten ( Statistisches Bundesamt, Insolvenzen 1950-2012), was einer Insolvenzquote von ca. 0,9% entspricht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten,

Abbildung 2: Insolvenzen nach Beschäftigtenklassen
Quelle: IFM Bonn, 2012

Der Grad der Insolvenzneigung hängt in Deutschland vor allem von der gewählten Rechtsform der Unternehmen ab. Durch die (vermeintlich) gute Haftungsbegrenzung des Unternehmens und der persönlichen Haftung der Gesellschafter weisen GmbHs und GmbH & Co. KG die höchste Insolvenzneigung auf ( Haarmeyer und Frind, S.3). Unternehmen im Dienstleistungssektor weisen verglichen mit anderen Branchen wie dem Baugewerbe oder der Industrie die höchsten Insolvenzzahlen auf, wobei diese umso höher ausfallen, je geringer die Anzahl der Beschäftigten ist (Müller / Liebscher, S. 2-9 in: Thierhoff, Michael).

[...]

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Insolvenzrecht unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Unternehmensführung
Hochschule
Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld
Veranstaltung
Nachhaltige Unternehmensführung
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
26
Katalognummer
V273693
ISBN (eBook)
9783656660187
ISBN (Buch)
9783656660170
Dateigröße
982 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Insolvenzrecht, Entwicklung der Insolvenzfälle, Insolvenzeröffnung, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Drohende Zahlungsunfähigkeit, Gläubigerarten, Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, Krisenursachen, Unternehmenssanierung, Autonome Finanzierungsmöglichkeiten, heteronome Finanzierungsmöglichkeiten, Schutzschirmverfahren, ESUG, Private Equity, Balanced Scorecards, Szenarioplanung
Arbeit zitieren
Jean Maurice Port (Autor:in), 2014, Insolvenzrecht unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Unternehmensführung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273693

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