Auswirkungen der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie auf die Stressbelastung der stationären Mitarbeiter

Eine empirische Untersuchung


Bachelorarbeit, 2014

174 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einführung in die Thematik und Relevanz

2. Konzeptualisierung der Begrifflichkeiten
2.1 Kinder- und Jugendhilfe
2.1.1 Stationäre Kinder- und Jugendhilfe
2.1.2 Klientel stationärer Kinder- und Jugendhilfe
2.1.3 Aufgaben der Mitarbeitenden in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
2.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

3. Theoriebildung
3.1 Kooperation
3.1.1 Berührungspunkte Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie
3.1.2 Definition und Prämissen einer Kooperation
3.1.3 Kooperation der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie
3.1.4 Kooperationsintentionen aus Sicht der stationären Kinder- und Jugendhilfe
3.1.5 Kooperationsintentionen aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie
3.2 Stressbelastung
3.2.1 Entstehung von Stress
3.2.2 Stress in der Arbeitswelt
3.2.3 Stress und Anforderungen der Mitarbeitenden in den sozialen Berufen und in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
3.2.4 Folgen von Stress

4. Theoretischer Zusammenhang von Kooperation und Stressbelastung
4.1 Kooperation als Ressource
4.2 Kooperation als Stressor

5. Umsetzung des Forschungsprojektes
5.1 Hypothese
5.2 Untersuchungseinheiten und Auswahlverfahren
5.3 Operationalisierung der Hypothese
5.4 Datenerhebung
5.4.1 Art der Datenerhebung
5.4.2 Konstruktion der Fragen
5.4.3 Aufbau des Fragebogens
5.4.4 Pretest
5.4.5 Befragung
5.5 Datenerfassung

6. Datenanalyse des Forschungsprojektes
6.1 Deskriptive Datenanalyse
6.1.1 Ergebnisse der Häufigkeitsauswertung Teil 1 - Güte der Kooperation
6.1.2 Ergebnisse der Häufigkeitsauswertung Teil 2 - Stressbelastung
6.2 Ergebnisse der Subgruppenanalyse
6.3 Ergebnisse des Signifikanztests
6.3 Störgrößen
6.3.1 “Item-Nonresponse” und „Missing values“
6.3.2 Drittvariablen

7. Schlussbetrachtung

8. Literaturverzeichnis
8.1 Literaturverzeichnis der Internetquellen
8.2 Weiterführende Literatur

9. Abbildungsverzeichnis

10. Anhang
10.1 Anschreiben
10.2 Fragebogen
10.3 Codeplan
10.4 Häufigkeitstabellen
10.4.1 Teil 1 - Güte der Kooperation
10.4.2 Teil 2 - Stressbelastung
10.4.3 Teil 3 - Persönliche Angaben
10.5 Kreuztabellen und Signifikanztests

11. Eidesstattliche Erklärung

1. Einführung in die Thematik und Relevanz

In der vorliegenden Arbeit soll, mithilfe der quantitativen empirischen Sozialforschung, die Forschungsfrage überprüft werden, ob die Kooperation zwischen der stationären Kinder- und Jugendhilfe[1] und der Kinder- und Jugendpsychiatrie[2] Auswirkungen auf die Stressbelastung der stationären Jugendhilfemitarbeiter/innen hat. Die gesundheitsrelevanten Stressoren und Ressourcen von Kooperationen sind bisher wenig erforscht[3] und zu den Auswirkungen von Kooperationen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden gibt es ebenfalls nur wenige Studien, welche zudem zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Teamprozessforschung konnte belegen, dass die Teamarbeit, unter bestimmten Voraussetzungen, ein Schutzfaktor für die Stressbelastung der Beteiligten darstellen kann.[4] Für die vorliegende Arbeit wurde ein eigenes Forschungsprojekt umgesetzt, da die vorhandenen Forschungsergebnisse widersprüchlich sind[5] und bisher keine konkreten Untersuchungen zu den Auswirkungen der Kooperation auf die Stressbelastung durchgeführt wurden.

„Kooperative, partnerschaftliche und selbstbestimmte Arbeitsweisen gewinnen im Rahmen der Sozialen Arbeit immer mehr an Bedeutung. Nicht zuletzt aufgrund knapper Ressourcen der Kostenträger, sowie gesetzlicher Verpflichtungen zur Zusammenarbeit erfreut sich das Thema Kooperation wachsenden Interesses.“[6] Dieses Zitat zeigt die Relevanz von Kooperationen auf, welche durch die hohe Spezialisierung der einzelnen Fachbereiche für ein allumfassendes Fallverständnis unumgänglich wird. Ebenso bedarf es der Abstimmung der verschiedenen Hilfeangebote, um eine optimale Hilfe gewährleisten zu können. Des Weiteren hat der Anteil der Kinder und Jugendlichen, welche in der stationären KJH leben und gleichzeitig Kontakt zur KJP haben, bedeutend zugenommen. Neben den genannten Faktoren wurden Kooperation auch im Zuge der Einführung des neuen Steuerungsmodells und der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit hochrelevant.[7] Das Thema der Kooperation wird am häufigsten im Rahmen der Arbeitspsychologie und der Unternehmens- und Personalführung betrachtet. Es gibt vielfach Literatur zu dem Thema Kooperation zwischen der KJH und der KJP, welche besonders auf die Kooperationsbarrieren aufmerksam macht.

Das Thema der Stressbelastung von Mitarbeitenden ist in den letzten Jahren ebenfalls stärker in den Fokus der Betriebe und des Gesundheitssystems gerückt, da man erkannt hat, dass die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden essentiell wichtig für die Betriebe selbst ist und dass vor allem die psychischen Stressbelastungen durch die Arbeit, zugenommen haben. Es gibt vielfach Literatur im Bereich der Arbeitspsychologie, welche sich mit den spezifischen Stressoren durch die Arbeit, den Ursachen, Folgen und Prävention beschäftigt.[8] Der soziale Dienstleistungsbereich ist, laut mehreren Studien, besonders stressbelastet.[9] Die spezifischen Belastungen der Mitarbeitenden der sozialen Arbeit sind jedoch kaum erforscht und es lässt sich nur wenig Literatur hierzu finden.

Die Forschungsfrage, der Auswirkungen der Kooperation zwischen der KJH und der KJP auf die Stressbelastung der Mitarbeitenden der stationären KJH, ergibt sich aus der Relevanz der beiden einzelnen Themen. Bevor untersucht werden kann, ob die Kooperation zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden der stationären KJH beiträgt oder aber im Gegenteil eher eine zusätzliche Belastung darstellt, müssen die Begrifflichkeiten KJH und KJP zunächst konzeptualisiert werden.[10] Hiernach werden die Begriffe Kooperation und Stressbelastung in Theorien eingebunden.[11] Die Theoriebildung führt zu der Darstellung des Forschungsprozesses, des Forschungsaufbaus, sowie der Ergebnisse des Forschungsprojektes hin. Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung.

2. Konzeptualisierung der Begrifflichkeiten

2.1 Kinder- und Jugendhilfe

Die allgemeine Rechts- und Arbeitsgrundlage der KJH ist das Sozialgesetzbuch VIII, welches synonym auch als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KHJG) bezeichnet wird. Die Aufgaben und Ziele des KJHG werden in §1 SGB VIII beschrieben. Hieraus resultiert das Recht eines jeden jungen Menschen auf Entwicklungsförderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.[12] Da das KJHG eng mit Artikel 6 GG verknüpft ist, ergeben sich hierdurch weitere Ziele. Da es die primäre Plicht der Eltern ist, ihre Kinder zu erziehen und zu pflegen, soll die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt, unterstützt und ergänzt werden, wenn die Eltern eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können.[13] Die relevanten Paragraphen für das Kindeswohl sind in §1666 BGB und §8a SGB VIII festgelegt. Aus diesen Paragraphen ergibt sich der Schutzauftrag der KJH.[14] Die konkreten Ziele sind individuell, je nach Erziehungsfähigkeit der Eltern, Ressourcen und genereller Lebenssituation der Beteiligten, festzulegen und mit der Familie in einem Hilfeplan nach §36 SGB VIII auszuhandeln.[15] Die KJH kann diese Ziele durch verschiedene Angebote und Leistungen, beispielsweise nach §27 SGB VIII, erbringen.

Da für diese Arbeit besonders die Heimerziehung nach §34 iVm. §27 SGB VIII relevant ist, wird diese nachfolgend dargestellt.

2.1.1 Stationäre Kinder- und Jugendhilfe

Die stationäre KJH ist eine Hilfe zur Erziehung nach §34 iVm. §27 SGB VIII. Die Voraussetzung um Hilfen zur Erziehung zu erhalten ist ein erzieherischer Bedarf, welchen die Eltern oder Personensorgeberechtigten nicht alleine decken können.[16] Die Hilfen zur Erziehung sind Leistungsangebote. Dies bedeutet, dass ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die Hilfen sind freiwillig und sollen stets in Zusammenarbeit mit der Familie erbracht werden.[17] Die zentrale Aufgabe der Hilfe nach §34 SGB VIII ist es, den Kindern und Jugendlichen einen positiven Lebensort zu bieten, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie vorübergehend oder auf längere Sicht nicht möglich ist.[18] Aus diesen rechtlichen Festschreibungen ergibt sich die Klientel der stationären KJH, welche relevant ist, um im weiteren Verlauf die spezifische Stressbelastung der Mitarbeitenden aufzeigen zu können.

2.1.2 Klientel stationärer Kinder- und Jugendhilfe

Die häufigste Ursache für eine stationäre Unterbringung (Heimaufnahme) ist eine Gefährdung des Kindeswohls, an zweiter Stelle steht die eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Eltern und an dritter Stelle ein auffälliges Sozialverhalten der Kinder oder Jugendlichen.[19] Der Aufnahme in eine stationäre KJH Einrichtung, geht in den meisten Fällen eine ambulante Betreuung der Familie voraus, welche letztlich nicht ausreichend war, das Kindeswohl zu sichern.[20]

Die Kinder und Jugendlichen, welche in der Heimerziehung leben, haben oft traumatische Lebenserfahrungen gemacht. Sie sind meist frustriert und waren Erziehungs- und Erfahrungsdefiziten ausgesetzt. Physische, psychische und sexuelle Gewalt zählen zu weiteren möglichen negativen Erfahrungen. Die Herkunftsfamilien stammen meist aus unterprivilegierten Schichten, die Ausbildung und der berufliche Status der Eltern sind ebenfalls häufig gering.[21] Die Kinder und Jugendlichen haben häufig Entwicklungsdefizite, gesundheitliche Probleme aufgrund von Mangelversorgung und vielfache soziale Benachteiligungen erlebt.[22] Dies kann auch der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigen.[23] Der Großteil der Kinder und Jugendlichen lebte vor der Heimaufnahme bei den Eltern (72%) und nur 2% wurden von der KJP an die Heimerziehung überwiesen.[24] Aus dieser Klientel ergeben sich die spezifischen Aufgaben der Mitarbeitenden der stationären KJH, welche in den weiteren Kapiteln mit der Stressbelastung der Mitarbeitenden in Verbindung gebracht wird.

2.1.3 Aufgaben der Mitarbeitenden in der stationären Kinder- und Jugendhilfe

Die Aufgaben der Mitarbeitenden sind, neben den bereits genannten Zielen, die traumatischen Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen zu bearbeiten, die Ressourcen und Fähigkeiten, der bei Ihnen lebenden Kindern und Jugendlichen zu erkennen und individuell zu fördern. Des Weiteren soll mit den Kindern und Jugendlichen eine zukünftige Perspektive für ihr Leben erarbeitet werden und die Erziehungskompetenzen der Herkunftsfamilie sind zu stärken, um eine Rückkehroption in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen. Nach der Leitidee der Hilfen zur Erziehung soll dies in einem lebensweltorientierten (siehe hierzu Thiersch und Böhnisch[25] ) und ressourcenorientierten Rahmen umgesetzt werden.[26] Dies bedeutet, dass sich die Leistungen vor, während und nach der Hilfe am Lebensumfeld, also am konkreten Alltag der Kinder, Jugendlichen und Familien zu orientieren haben. Es gilt die Ressourcen und Kompetenzen zu aktivieren, welche die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien befähigen, sich selbst zu helfen und ihr Leben so zu gestalten, dass sie eigenständig leben können. Für die Umsetzung werden pädagogische Methoden der Beratung, Begleitung und Bildung angewendet.[27] Durch die aufgezeigten, vielfältigen Aufgaben, welche den Betreuer/innen in der stationären KJH zukommen, ist es nötig, qualitativ gut ausgebildetes Personal in den stationären Einrichtungen zu beschäftigen, da zur Umsetzung der Aufgaben neben dem Fachwissen, auch besonders die Einbringung der eigenen Persönlichkeit gefordert ist.[28] Günder geht noch weiter und äußert, dass pädagogische Erfolge wesentlich von der beruflichen Zufriedenheit und der beruflichen Identifikation der Mitarbeitenden abhängen.[29]

Neben der stationären KJH ist die KJP für das Forschungsprojekt relevant. Daher erfolgt nun eine kurze Definition dieses Hilfesystems.

2.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die „Psychiatrie ist ein spezielles, eigenständiges Fachgebiet der Medizin. Sie umfasst die Erforschung, Diagnostik und Therapie psychischer Krankheiten des Menschen.“[30] Je nach Forschungsgebiet und methodischem Ansatz gibt es verschiedene Teilgebiete der Psychiatrie. Eines dieser Teilgebiete ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier stehen seelische Störungen im Säuglings- bis zum Erwachsenenalter im Mittelpunkt.[31] Sie basiert auf den Theorien der Entwicklungspsychologie und -psychopathologie und verschiedenen Entwicklungsmodellen von Freud, Piaget und Ciompi.[32]

Die Tätigkeit der KJP ist im SGB V und VIII geregelt[33] und besteht aus der Diagnostik und der Behandlung von psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen.[34] Die Diagnostik dient hierbei der Erkennung psychischer Störungen, der Abklärung der Ursachen und ihrer Bedingungen. Dabei wird nicht nur das Kind oder der/die Jugendliche fokussiert, sondern auch die Eltern und andere wichtige Bezugspersonen, da die KJP multiperspektivisch arbeitet.[35] Behandelt werden beispielsweise expansive Verhaltensstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, emotionale Störungen (wie Bindungsstörungen), sowie Missbrauchserfahrungen.[36] Durch eine therapeutisch-psychiatrische Behandlung sollen die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen gestärkt, neue Bewältigungsstrategien vermittelt und psychische Konflikte reduziert werden.[37] Innerhalb einer Therapie können, je nach Bedarf und Absprache mit den Beteiligten, einzelne Symptome behandelt, die Funktion in den Systemen Familie, Schule oder Peergroup verbessert oder wiedergeherstellt und die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes oder Jugendlichen unterstützt werden.[38]

Die Behandlung beginnt mit einer Anamnese. Hierbei verschafft sich der/die behandelnde Therapeut/in einen ersten Überblick über den/die Patient/in, den bisherigen Krankheitsverlauf und weitere relevante Faktoren. Hierauf aufbauend erfolgt eine Diagnose. Die KJP hat einen multidimensionalen Ansatz, nach welchem psychische Erkrankungen auf mehrere Faktoren und Ebenen zurückzuführen sind und verschiedene, heterogene Maßnahmen erfordern. Bei der Diagnostik ist es die Aufgabe des/der Arztes/Ärztin die psychische Erkrankung nach einheitlichen Kriterien so präzise wie möglich zu beschreiben.[39] Hierzu wird das standardisierte Klassifikationsschema ICD-10 (International Classification of Diseases der Weltgesundheitsorganisation) herangezogen.[40] Für eine einheitliche, verlässliche und objektive Feststellung der verschiedenen Dimensionen einer Erkrankung werden standardisierte Testverfahren, Fragebögen und Skalen eingesetzt. Die Diagnose ist stets der Ausgangspunkt für eine anschließende Intervention.[41] Abschließend erfolgt, wenn nötig, eine Medikation und die Empfehlung und Durchführung einer Therapie.[42] Um belastende psychische Leiden des Kindes oder Jugendlichen, familiäre Beziehungen und Beziehungen zu der Peergroup aufzuarbeiten, kommen verschiedene Behandlungsformen in Betracht.[43]

Hauptsächlich wird zur Behandlung von psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter die Psychotherapie eingesetzt, welche in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erbracht werden kann.[44] Im Zentrum der therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen stehen das Gespräch und die Verhaltensbeobachtung.[45] Die ambulante Therapie wird am häufigsten angewandt. Das Kind oder der/die Jugendliche verbleibt hierbei in seinem/ihrem gewohnten Umfeld. So werden besonders die Hilfe zur Selbsthilfe und die Eigenverantwortung der Familie gefördert. Wenn es die Umstände zulassen, sollte die ambulante Therapie immer den teilstationären und stationären vorgezogen werden.[46]

Für eine stationäre Therapie erfolgt eine Aufnahme in eine kinder- und jugendpsychiatrische oder in eine psychotherapeutisch-psychosomatische Klinik. Hierbei wird das Kind oder der/die Jugendliche aus seiner/ihrer natürlichen Umgebung herausgelöst. Dies kann in bestimmten Fällen von Vorteil sein, aber es ist dennoch eine große psychische und organisatorische Belastung für den/die Patient/in und dessen/deren Familie. Aus diesem Grund sollte ein stationärer Aufenthalt zeitlich so kurz wie möglich gehalten werden. Anwendung findet dieses Behandlungssetting bei mittleren bis schweren psychischen Erkrankungen und wenn die ambulanten Maßnahmen bereits ausgeschöpft oder nicht realisierbar waren. Eine stationäre Aufnahme ist sinnvoll und nötig, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, die Möglichkeit dem Kind oder Jugendlichen zu helfen gegeben ist und es sich nicht um eine reine Unterbringung handelt. Ebenso, wenn das Kind oder der/die Jugendliche durch sozial inakzeptables Verhalten, trotz Unterstützung, nicht in seinem/ihrem Lebensumfeld belassen werden kann oder wenn eine spezielle Diagnostik und kontinuierliche Verhaltensbeobachtungen nötig sind. Eine stationäre Aufnahme ist ebenfalls angezeigt, wenn das Familiensystem und/oder Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen die Problematik noch verschlimmern würde und bei lebensbedrohlichen Erkrankungen.[47] Die teilstationäre Behandlung beinhaltet die Vorzüge beider vorgestellten Behandlungsformen.[48]

Da es in dem vorliegenden Forschungsprojekt um die Kooperation der stationären KJH und der KJP geht, sowie um die Auswirkungen der Stressbelastung durch die Kooperation auf die Mitarbeitenden der stationären KJH, sollen nun verschiedene theoretische Überlegungen hierzu ausgeführt werden.

3. Theoriebildung

3.1 Kooperation

Um beurteilen zu können, warum eine Kooperation zwischen der stationären KJH und der KJP angezeigt ist, sollen zunächst die Berührungspunkte der beiden Hilfesysteme dargestellt werden.

3.1.1 Berührungspunkte Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie

„[…] vielfältige praktische Erfahrungen in der Erziehungshilfe zeigen deutlich, dass zwischen den in beiden Systemen […] betreuten Kinder und Jugendlichen Schnittmengen bestehen, die eine Kooperation […] angezeigt erscheinen lassen.“[49] Die Schnittmenge der beiden vorgestellten Disziplinen ist in erster Linie ihr gemeinsamer ´Gegenstand´. Kinder und Jugendliche, welche nicht nur mit einer pädagogischen, sondern auch einer psychiatrischen Problematik belastet sind und dementsprechend die Unterstützung beider Hilfesysteme benötigen, werden ´Grenzfälle´ genannt.[50] Die Anzahl dieser ´Grenzfälle´ ist in den letzten Jahren angestiegen.[51] „Waren es vor 10 Jahren noch etwa 10-15% der jungen Menschen, die im Rahmen der Jugendhilfe betreut wurden, die auch Kontakt mit vor allem stationärer Jugendpsychiatrie hatten, so sind es aktuell über 30%.“[52] Nach Mueller haben 61% der Kinder und Jugendlichen in der Heimerziehung bereits Verhaltens- und emotionale Störungen und 16% leiden an anderen psychischen Störungen.[53] Heerkerens hält fest: „Unter den Heimkindern ist das Vorliegen einer emotionalen oder Verhaltensstörungen (mindestens) dreimal so hoch wie in der (Allgemein-) Population aller Kinder/Jugendlichen.“[54]

Mueller, Heerkerens und Fegert/Schrapper zeigen hiermit deutlich auf, dass die Komplexität der Problemlagen der Kinder und Jugendlichen zugenommen hat und die einzelnen Fachbereiche, auch aufgrund ihrer voranschreitenden Spezialisierung auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit angewiesen sind. Beide Hilfesysteme stoßen an ihre strukturellen und fachlichen Grenzen, zudem an die Grenzen ihrer Zuständigkeit, des gesetzlichen Auftrages und auch an die persönlichen Grenzen der Mitarbeitenden.[55] Um ihre Aufträge gegenüber den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien dennoch adäquat und nachhaltig erfüllen zu können, sind beide Hilfesysteme auf die Unterstützung, Beratung und das Fachwissen der jeweils anderen Disziplin angewiesen.[56]

Die hohe Relevanz der Verbindung dieser beiden Fachbereiche wird auch von Schmeck aufgezeigt: „Pädagogische Konzepte bilden einen integralen Bestandteil klinischer kinder- und jugendpsychiatrischer Arbeit.“[57] Für eine erfolgreiche Behandlung ist daher nicht nur eine reine Kooperation nötig, sondern eine Integration der pädagogischen Interventionen in die therapeutischen Konzepte und umgekehrt die Integration der therapeutischen Konzepte in die pädagogischen Arbeit. Damit dies gelingen kann ist das gleiche Verständnis für die Entstehung psychischen Erkrankungen, sowie die Beachtung der Bedeutsamkeit der lebensweltlichen Bezüge der Kinder und Jugendlichen erforderlich. Nur wenn pädagogische, therapeutische und somatische Interventionen ergänzt werden, kann eine optimale Effektivität der Hilfen für das Kind, den/die Jugendliche/n, die Familie und nicht zuletzt für die Kostenträger, gewährleistet werden.[58] Für eine solche Integration spricht auch, dass bereits August Aichhorn, Bruno Bettelheim und Fritz Redl pädagogische und psychiatrische Denkweisen, innerhalb der Sozialpädagogik miteinander verbanden.[59]

Neben der gemeinsamen Zuständigkeit für die Grenzfälle, verpflichten innerhalb der KJP das ´biopsychosoziale Krankheitsverständnis´ und die Psychiatrie-Personalverordnung zu einer interdisziplinären, multiprofessionellen Zusammenarbeit.[60] Nach Ersterem wirken biologische, psychologische und soziale Faktoren bei der Entstehung einer psychischen Erkrankung zusammen, wodurch neben der Bearbeitung der psychischen Erkrankungen besonders auch Familienkonstellationen der Patienten/innen zu beachten sind, wenn sie dem psychischen Zustand oder dem Kindeswohl abträglich sind.[61] Diese Notwendigkeit wird auch von Libal und Fegert geäußert.[62] Da intrapsychische Erkrankungen nicht heilbar sind, wenn die Lebensumstände, aus welchen der/die Patient/in kommt und in welche er/sie nach der Therapie wieder hinein geht, unberücksichtigt und unbearbeitet bleiben, ist die KJP auf die Unterstützung der KJH angewiesen.[63]

Eine Kooperation zwischen den beiden Hilfesystemen scheint also angezeigt und daher soll nun näher auf den Begriff Kooperation, sowie auf die konkrete Kooperation der stationären KJH und der KJP eingegangen werden.

3.1.2 Definition und Prämissen einer Kooperation

Eine Kooperation beschreibt eine zeitlich überdauernde Zusammenarbeit verschiedener, voneinander unabhängiger Personen oder Einrichtungen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles.[64] Durch eine Kooperation können Handlungsabläufe, die Handlungsfähigkeit und die Problemlösungskompetenz der Beteiligten optimiert werden.[65] Eine weitere Intention eine Kooperation einzugehen ist es, die knappen Ressourcen gezielter und ökonomischer einsetzen zu können, welches auch im Sinn der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit ist.[66] Ebenso kann durch eine Kooperation die Qualität der Arbeit und die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter/innen gesteigert werden.[67] Grundsätzlich wird eine Kooperation nur eingegangen, wenn man alleine nicht im Stande ist, ein bestehendes Problem zu lösen.[68]

Damit Kooperationen gelingen, sind einige Voraussetzungen nötig, welche nachfolgend dargestellt werden.

Prämissen für eine gelungene Kooperation

Nach Fegert und Schrapper gibt es vier grundsätzliche Prämissen für eine gelungene Kooperation: „(1) Kooperation gelingt nur zwischen Gleichen […]. Die kooperierenden Systeme sollten eigenständig und gleich stark sein, da sonst ein Machtgefälle entstehen kann. (2) Kooperation muss sich für beide Seiten lohnen […] (3) Erforderlich ist ein Mindestmaß an gemeinsamen Zielen und Überzeugungen (4) Gute Kooperation ist von Personen abhängig, aber braucht Strukturen und Verfahren, die Personen schützen“[69] Grundwald und Steinbacher ergänzen, dass vorherige Festlegungen wie gemeinsamen Ziele, klare Aufgabenverteilungen, effiziente Zeitplanung und ein Kontrollsystem nötig sind.[70]

Auf der organisationalen Ebene sind häufige Kontakte zwischen den Kooperationspartnern nötig[71], um durch einen solchen regelmäßigen Austausch und Dialog Vorurteile gegenüber dem anderen System abbauen zu können, die Fachsprache und Leitlinien des Kooperationspartners kennenzulernen und im günstigsten Fall Vertrauen aufzubauen. Hierbei ist die Kenntnis der notwendigen Begrifflichkeiten, Theorien und Arbeitskonzepte des jeweils anderen Systems und besonders des eigenen Bereichs besonders relevant,[72] da nur so realistische Einschätzungen darüber möglich sind, wo die Grenzen und Möglichkeiten der eigenen Profession und wo die des Kooperationspartners liegen. Dies schützt beide Kooperationspartner vor unrealistischen Erwartungen.[73] Förderlich sind ebenso regelmäßige Übergabegespräche, gemeinsame Fort- und Weiterbildungen und die zeitnahe Weiterleitung von Berichten.[74]

Wie oben erwähnt, können die beteiligten Personen innerhalb einer Kooperation durch die strukturellen Rahmenbedingungen geschützt werden.[75] Besonders wichtig ist die Festlegung übergreifender Kooperationsstrukturen, welche auch in Krisensituationen zum Tragen kommen,[76] da Kooperationen immer schlechter funktionieren, je krisenhafter sich Situationen darstellen. In solchen Krisensituationen berufen sich die Disziplinen eher auf ihre eigenen Zuständigkeiten und neigen dazu die Arbeit mit dem Kooperationspartner negativ zu bewerten. Die Orientierung an der Problemlösung geht in diesen Situationen schnell verloren.[77]

Auf der personellen Ebene müssen die beteiligten Fachkräfte für eine Kooperation qualifiziert[78] und motiviert sein.[79] Hierzu gehören die Offenheit zur Kooperation, die Fähigkeit transparent zu Handeln und die Konfliktfähigkeit.[80] Rabeneck fügt hinzu, dass die Kooperationspartner innerhalb der Kooperation das Gefühl haben müssen, dass sie für den Kooperationspartner wichtig sind und von diesem akzeptiert und anerkannt werden, da die Kooperation umso tragfähiger wird, je besser das Kooperationsklima von den Beteiligten empfunden wird. Relevant sind hierbei die beteiligten Personen, der Umgang(-ston) und die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit des Kooperationspartners. Ebenso wichtig ist es, dass die Kooperationspartner sich gegenseitig ergänzen, rücksichtvoll miteinander umgehen und die Kooperation auf Freiwilligkeit beruht.[81] Relevant ist ebenso, dass die Beteiligten ihre eigenen Anliegen einbringen können, getroffene Absprachen eingehalten und Vorurteile gegenüber dem Kooperationspartner reflektiert werden.[82]

Da nun der Begriff der Kooperation, sowie die Voraussetzungen der selbigen erläutert wurden, erfolgt nun die Darstellung der Kooperation zwischen der stationären KJH und der KJP.

3.1.3 Kooperation der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Kooperation zwischen der KJH und der KJP sind §§10-13, 20, 30 SGB IX, genauer nachzulesen bei Späth 2004,[83] sowie §80 Abs. 4 und §81 Nr. 3 SGB VIII, genauer in Stascheit 2010.[84] Laut KJHG verpflichten besonders §35a und § 36 SGB VIII zur Kooperation.[85] Eine ausführliche Darstellung aller Paragraphen ist bei Stascheit 2010[86] und Fegert 2004[87] zu finden.

Die stationäre KJH und die KJP kooperieren, um die Ressourcen beider Systeme zusammenzulegen und so das Ziel der Gesunderhaltung und Förderung der Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien zu erreichen.[88] Eine Kooperation der beiden Systeme ist im Allgemeinen nötig, wenn ein Kind oder ein/e Jugendliche/r, welche/s/r bereits im System der KJH angekoppelt ist, zusätzlich aufgrund psychischer Probleme fachärztlich behandelt werden muss oder wenn während einer psychiatrischen Behandlung ein sozialpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wird.[89]

Die KJP leistet in der Kooperation mit der KJH die Diagnostik, sowie Unterstützung und Beratung bei ´Grenzfällen´.[90] Die KJH unterstützt die KJP, indem sie den Familien bei der Bewältigung des Alltags hilft und Lebensmittelpunkt für die Kinder und Jugendlichen bildet, wenn ein Leben in der Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist.[91] Da „[…] die psychosoziale Versorgung der Kinder- und Jugendlichen […] dem Wesen nach eine gemeinsame Aufgabe [ist]“,[92] ist „[…] eine Erfolg versprechende Versorgung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen nur möglich ist, wenn Fachleute verschiedener Professionen intensiv zusammenarbeiten […].“[93] Besonders in Situationen und Fällen, in denen das eine System keine Möglichkeiten mehr sieht, dem Kind oder der/dem Jugendlichen zu helfen, wird eine Unterstützung durch das andere System nötig.[94] Da sowohl innerhalb der KJH, als auch im System der KJP unterschiedliche Behandlungssettings vorhanden sind, entstehen immer andere Kooperationsanforderungen und Überweisungsanlässe.[95]

Für diese Arbeit sind die Überweisungen der stationären KJH an die meist stationäre KJP relevant und diese werden daher nachfolgend konkret benannt.

3.1.4 Kooperationsintentionen aus Sicht der stationären Kinder- und Jugendhilfe

Die stationäre KJH kooperiert mit der KJP, wenn während einer Heimunterbringung eine Diagnostik eines Kindes, eines/einer Jugendlichen nötig wird oder wenn ein Kind oder ein/eine Jugendliche/r eine therapeutische Behandlung in einem ambulanten oder stationären Setting benötigt. Die schwierigste Kooperationsintention ist die ´Ad-hoc´ Überweisung, bei welcher eine spontane und unmittelbare Vorstellung bei der stationären KJP erfolgt. Gründe hierfür sind starke Belastungen und hoher Druck durch Krisensituationen, welche die Mitarbeitenden der Wohngruppe, die Kinder und Jugendlichen und manchmal auch das ganze Hilfesystem hilflos machen. Hierbei geht es kaum, und wenn doch erst in einem zweiten Schritt, um eine Diagnostik.[96] Solche Krisen sind sowohl für die Mitarbeitenden, als auch für die Kinder und Jugendlichen belastend und überfordernd. Als letzte Möglichkeit wird dann die Überweisung des Kindes oder der/des Jugendlichen an die stationäre KJP gesehen.[97] Diese Hilflosigkeit und Überforderung resultiert aus der mangelnden Definition und den unzuverlässigen oder nicht vorhanden Handlungsleitlinien zum Umgang mit Not- und Krisensituationen in der stationären KJH.[98]

Die stationäre KJH erwartet bei Überweisungen an die KJP eine Entlastung der Mitarbeitenden, eine Ergänzung und Unterstützung zur Bearbeitung der aktuellen Symptomatik des Kindes und der/des Jugendlichen,[99] sowie Vorschläge und Empfehlungen zu weiteren Handlungs- und Umgangsweisen mit dem Kind oder dem/der Jugendliche/n.[100] Elementar wichtig ist, dass die Empfehlungen der KJP bei Rückkehr in die Wohngruppe von den Mitarbeitenden der Wohngruppe umgesetzt werden können, zu dem stationären Jugendhilfesetting passen und den Mitarbeitenden verständlich erklärt wurden.[101] Die Zusammenarbeit der stationären KJH und der KJP muss sich sowohl in solchen Krisensituationen bewähren, als auch kontinuierlich über die krisenhaften Situationen hinaus Bestand haben.[102]

3.1.5 Kooperationsintentionen aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die KJP benötigt Unterstützung durch die stationäre KJH, wenn während einer stationären oder ambulanten Maßnahme deutlich wird, dass das Kind oder der/die Jugendliche nicht mehr an seinen/ihren vorherigen Lebensort, aufgrund einer Kindeswohlgefährdung oder eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Eltern, zurückkehren kann oder hierfür eine intensive sozialpädagogische Unterstützung nötig ist.[103] Somit soll einer Wiederholung oder Fortsetzung der krisenhaften Lebensumstände der Kinder, Jugendlichen, sowie ihren Familien entgegengewirkt und diese verbessert werden.

Die Erwartungen der KJP gegenüber der KJH sind die Verbesserung und Stabilisierung der Lebensumstände des Kindes oder der/des Jugendlichen und die Bereitstellung eines angemessenen und förderlichen Lebensumfeldes für das Kind oder den/die Jugendliche/n, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist. Die Unterbringung soll dann unmittelbar nach der stationären oder schnellstmöglich während einer ambulanten psychiatrischen Behandlung erfolgen.[104] Weitere Erwartungen sind, dass sich die Wohngruppe bei einer stationären Aufnahme in die KJP weiterhin für das Kind oder den/die Jugendliche/n zuständig fühlt, da eine Rückkehr in die Heimerziehung sehr wahrscheinlich ist und dass der Heimplatz während der stationären Therapie frei gehalten wird. Ist dies nicht gegeben, wird die KJP auch eher in Frage stellen, ob tatsächlich eine krisenhafte Situation vorliegt oder ob die KJH sich nur Erleichterung verschaffen will.[105] Weiterhin wird erwartet, dass die Empfehlungen der KJP bei Rückkehr in die Wohngruppe umgesetzt werden und dass frühzeitig Kontakt zu der KJP aufgenommen wird und nicht erst in Krisensituationen eine Vorstellung des Kindes oder der/des Jugendlichen erfolgt.[106] Zu erwähnen ist, dass die KJP die letzte Anlaufstelle zum Umgang mit Krisen ist und es für die stationäre KJP keine Möglichkeit gibt die Kinder und Jugendlichen, welche sie betreuen, während einer Krise an eine andere Institution weiterzuleiten. Daher ist die stationäre KJP an den Umgang mit Krisen gewöhnt und hat entsprechende Handlungsleitfäden entwickelt.[107]

Neben der theoretischen Einbettung des Begriffs der Kooperation, muss nun auch der Begriff der Stressbelastung mit relevanten Theorien verknüpft werden.

3.2 Stressbelastung

Um einen ersten allgemeinen Überblick über das Thema Stress zu erhalten, wurden aus der Vielzahl der vorhandenen Stresstheorien die Hauptbegründer der Stressforschung Selye und Lazarus ausgewählt, um die wichtigsten Eckpunkte der Entstehung, der Bewältigung, sowie der Folgen von Stress darstellen zu können.

3.2.1 Entstehung von Stress

Nach Selye entsteht Stress durch eine Belastung oder Anstrengung, denen ein Mensch aufgrund von Stressoren ausgesetzt ist. Stressoren sind hierbei alle inneren und äußeren Anforderungen, welche zu Anspannung und Druck führen und sich auf das Wohlbefinden des Menschen auswirken.[108] Es gibt mehrere Arten von Stressoren, aber für die vorliegende Arbeit besonders relevant sind die beruflichen und sozialen Stressoren, auf welche in den nachfolgenden Kapiteln näher eingegangen wird. Wie stark ein Stressor sich auf die Person auswirkt, hängt davon ab wie schädlich, vorhersehbar, verstehbar und kontrollierbar der Stressor ist und in welcher Verfassung sich der Organismus zum Zeitpunkt des Eintretens des Stressors befindet (in Bezug auf vorangegangen Beanspruchungen). Zudem spielen die erbliche Veranlagung und die Persönlichkeit des Menschen, sowie die vorhanden Bewältigungsstrategien und Ressourcen der Person eine Rolle bei den Auswirkungen und der Bewertung eines Stressors.[109]

Festzuhalten ist, dass Stress grundsätzlich „[…] aus einer Diskrepanz zwischen äußeren Anforderungen der Situation und den inneren Schutzfaktoren […]“[110] oder Bewältigungsstrategien einer Person entsteht.[111]

Lazarus hat sich innerhalb seines transaktionalen Stressmodells besonders mit der Interpretation und Bewältigung der Belastungssituationen von Menschen beschäftigt.[112] Bewältigungs- oder auch Copingstrategien sind Handlungen, Verhaltensweisen und Anstrengungen die eine Person unternimmt, um mit der belastenden Situation oder den Stressoren umgehen zu können.[113] Die Bewertung des Stressors verläuft in drei Phasen. In der ersten Phase wird der Stressor subjektiv nach seiner Relevanz und Bedrohlichkeit bewertet (Primary Appraisal), um dann in einer zweiten Phase die eigenen vorhandenen Bewältigungsstrategien für diesen Stressor (Secondary Appraisal) zu beurteilen.[114] Von dieser Bewertung hängt ab, ob die Person den Stressor als belastend empfindet oder nicht. Kommt die Person zu dem Schluss, dass die Situation bedrohlich ist und seine/ihre Bewältigungsfähigkeiten übersteigt, so entsteht negativer Stress, auch Distress genannt. Es erfolgt eine Neubewertung der Situation (Reappraisal),[115] bei welcher die Person versucht, ihr Wohlbefinden und Gleichgewicht durch eine Reflektion der eigenen Situation und Reaktion wiederherzustellen. Aufgrund dieses subjektiven Bewertungsschemas kann der gleiche Stressor für eine Person bedrohlich, für eine andere aber motivierend wirken.[116] „Ob ein Stressor zu Distress führt, hängt vor allem von der Dauer des Einflusses und den vorhanden Bewältigungsfähigkeiten und Ressourcen ab.“[117]

Neben den Bewältigungsstrategien sind die Ressourcen für die Stressbewältigung relevant. Ressourcen werden als positive Bedingungen verstanden, welche einer Person helfen, besser mit Stresssituationen und Stressoren umgehen zu können. Dies wirkt sich direkt in einer gesundheitsförderlichen Wirkung und Stabilisierung des Wohlbefindens aus. Es gibt verschiedene Arten von Ressourcen. Indirekte Ressourcen wirken den potenziellen Belastungen entgegen und helfen dabei Belastungen abzubauen. Puffernde Ressourcen unterstützen die Person bei der Bewältigung der Anforderungen und mildern deren negative Wirkung ab, das heißt sie vermindern die Korrelation von Belastungen und Beanspruchungen indirekt.[118]

Weiterhin sind Ressourcen nach äußeren und inneren Ressourcen zu unterscheiden. Äußere Ressourcen, wie sozialer Rückhalt, können sich positiv auf die persönlichen, inneren Ressourcen auswirken. Soziale Unterstützung kann durch Kollegen und Vorgesetzte, Partner oder Freunde und ein positives Arbeitsklima hergestellt werden.[119] Innere Ressourcen sind solche, die die Persönlichkeit des Menschen betreffen. Hierzu zählen beispielsweise die sozialen Kompetenzen, die fachliche Qualifikation und die persönliche Einstellung des/ Mitarbeiters/Mitarbeiterin. Sind diese vorhanden, neigt der Mensch weniger zu Stressreaktionen.[120] Ressourcen und Bewältigungsstrategien umfassen somit also die persönlichen Kompetenzen und Kenntnisse einer Person, sowie die Ressourcen aus dem sozialen Netzwerk.[121] Die vorhandenen Ressourcen passen nicht zu jeder Stresssituation und wirken je nach Stressor unterschiedlich gut. Für eine optimale direkte, indirekte oder puffernde Wirkung müssen der Stressor oder die Stresssituation zu den Ressourcen passen. Dies wird später bei dem Zusammenhang von Kooperation und Stress bedeutsam sein.[122]

Da der Fokus der vorliegenden Arbeit auf der Stressbelastung der Mitarbeitenden der stationären KJH liegt, sollen nachfolgend die veränderten Arbeitsbedingungen und besonders der Anstieg der psychomentalen Anforderungen in der Arbeitswelt betrachtet werden.[123]

3.2.2 Stress in der Arbeitswelt

Arbeitsbedingter Stress entsteht aufgrund von Stressoren, welche in Verbindung mit der Arbeit stehen, auch Arbeitsstressoren genannt. Diese können zu einer arbeitsbedingten Stressreaktion führen.[124] Besondere Arbeitsstressoren sind im Allgemeinen zu hohe und vor allem emotionale Anforderungen, unklare Aufgaben, hohe und unklare Verantwortung, fehlende Unterstützung, fehlende Anerkennung, schlechtes Arbeitsklima, fehlender sozialer Rückhalt, Angst vor Misserfolg und Kritik. Zur Vollständigkeit seien noch die großen Stressoren Mobbing und sexuelle Belästigung angesprochen.[125] Nach Allenspach und Brechbühler zählen eine unfaire Behandlung, Konflikte, Kooperationsbarrieren, mangelnde soziale Unterstützung, Kooperationszwänge und unfreiwillige Abhängigkeiten ebenso zu den Arbeitsstressoren.

Zu den organisationalen Arbeitsstressoren gehören ein geringer Status, wenig Entscheidungs- und Mitbestimmungsrechte und unfaire Lohnpolitik.[126] Besonders wichtig bei der Bewertung von arbeitsbedingtem Stress ist, neben den oben dargestellten Faktoren, ob die Situation über- oder unterfordernd ist und wie viel Handlungs- und Kontrollspielraum die Person zur Verfügung hat.[127] Hohe Arbeitsanforderungen und gleichzeitiger geringer Kontroll- und Handlungsspielraum wirken sich eher belastend aus[128] und „[…] es ist erwiesen, dass bestimmte Arbeitsbedingungen an der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Stressreaktionen maßgeblich beteiligt sind […]“[129]

Neben den dargestellten Arbeitsstressoren, sind die Mitarbeitenden der sozialen Berufe mit weiteren spezifischen Belastungen und Anforderungen konfrontiert.

3.2.3 Stress und Anforderungen der Mitarbeitenden in den sozialen Berufen und in der stationären Kinder- und Jugendhilfe

Die Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit sind durch spezifische Stressoren geprägt. Hierzu zählen vor allem häufige Arbeitsunterbrechungen, zu wenige Pausen, sehr lange Arbeitszeiten und Schichtdienst, sowie Wochenenddienst und Rufbereitschaften.[130] Eine Beschäftigungsbefragung der BAuA hat bestätigt, dass durch Nacht- und Schichtarbeit zusätzliche Belastungsfaktoren entstehen.[131] Oft sind diese ohne ausreichenden Ausgleich zu leisten, da die Rahmenbedingungen der sozialen Arbeit von Personalabbau und Einsparungen gekennzeichnet sind, wodurch der Druck und die Belastungen auf die/den einzelne/n Mitarbeiter/in ansteigen.[132] Nach Poulsen ist der größte Arbeitsstressor in der KJH der Zeit- und Termindruck, zu viel Bürokratie und der Personalmangel.[133] Die DGB Erhebung von 2009 kann dies untermauern.[134] Besondere Arbeitsstressoren der sozialen Arbeit sind daneben die Allzuständigkeit und die ständige Helferrolle,[135] da die Mitarbeitenden mehrere Mandate zu erfüllen haben. Hierzu zählen die Ansprüche ihrer Klienten und deren Familien, des Gesetzes/Staates, des Trägers und der Gesellschaft. Hinzu kommen noch die Anforderungen, welche die Profession Sozialer Arbeit mit sich bringt, sowie die Ansprüche, welche die Fachkräfte selbst an sich stellen. Hierdurch kann es zu Interessen- und Rollenkonflikten kommen, welche dann wieder als Stressoren wirken.[136]

Die spezifischen Arbeitsstressoren der Mitarbeitenden der stationären KJH ergeben sich aus den in Kapitel 2.1.3 dargestellten Zielen und Aufgaben, welche nach §§1 und 34 SGB VIII zu leisten sind. Neben diesen ist die Einrichtung zu pflegen, die Hilfeplangespräche vorzubereiten, sowie der Alltag zu gestalten und zu koordinieren. Diese Aufgaben sollen innerhalb einer Atmosphäre erbracht werden, die familienähnlich, ruhig und sicher ist. Neben der individuellen Förderung und Unterstützung jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen, sind Terminkoordinierungen und Kooperationen mit den Eltern, Ärzten, Schulen, Jugendämtern und vielen anderen Institutionen zu leisten.[137]

Erhebliche soziale Stressoren ergeben sich aus der Arbeit mit den meist mehrfach traumatisierten Kindern und Jugendlichen, welche in der Einrichtung leben und vielfach die Erfahrung gemacht haben, dass die Beziehungen zu Ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen nicht tragfähig, verzerrt oder gar nicht vorhanden waren.[138] Die Herausforderung besteht daher für die pädagogischen Mitarbeiter/innen darin, eine vertrauensvolle und warmherzige Beziehung zu dem Kind oder dem/der Jugendlichen aufzubauen, um es/ihn/sie dann bei seiner/ihrer Alltagsbewältigung und in ihrer/seiner Entwicklung fördern zu können. Diese Beziehungsarbeit ist „[…] ein wesentliches Merkmal von Qualität […]“[139] in der Heimerziehung und die Betreuer/innen müssen hierzu ihre eigene Emotionalität einbringen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.[140] In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass die Mitarbeitenden selbst bindungssicher sind und über bindungstheoretisches Fachwissen verfügen.[141] In der direkten Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen stellen das herausfordernde Verhalten, die Grenzüberschreitungen, sowie die negativen Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen eine erhebliche soziale und emotionale Belastung für die Mitarbeiter/innen der stationären KJH dar.[142]

Unter dem Druck all dieser Aufgaben können viele Mitarbeiter/innen überfordert sein, werden gegebenenfalls hektisch, unzufrieden und auch nicht selten werden sie krank.[143] Daher sollen nun kurz die Folgen von Stress dargestellt werden.

3.2.4 Folgen von Stress

Die Folgen von Stress manifestieren sich auf mehreren Ebenen und die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. Die kurzfristigen somatischen Folgen von Stress sind eine erhöhte Herzfrequenz, erhöhter Blutdruck und vermehrte Adrenalinausschüttung. Die kurzfristigen psychischen Folgen sind Angespanntheit, Ärger, Unsicherheit und Frustration. Die Folgen von mittel- und langfristigem Distress sind unter anderem psychosomatische Beschwerden und Unzufriedenheit bis hin zu einer Depression, Resignation oder psychischen Ermüdung.[144] Ebenso kann eine Über- oder Unterforderungssituation entstehen[145] und dann zu physiologischen, psychologischen und verhaltensbezogenen Symptomen führen,[146] wie etwa Unkonzentriertheit, höhere Fehleranfälligkeit, vermehrter Nikotin-, Alkohol- und Tablettenkonsum wodurch es in vielen Fällen zu vermehrten Krankheitstagen kommt.[147]

So sind von durchschnittlich 11 Krankheitstagen pro Arbeitnehmer im Jahr 10% auf psychische Beschwerden zurückzuführen.[148] Hierzu passend konnten mehrere Studien nachweisen, dass sich die Arbeitsstressoren negativ auf das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit, die Motivation und die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken.[149] Dies wurde auch durch die DAK bestätigt.[150] Weiterhin belegt Stauder, dass bei 50% bis 75% der Arztbesuche am häufigsten arbeitsbedingter Stress als Ursache für psychische Überlastung und Erschöpfung angegeben wird. Besonders zu erwähnen sind hierbei Depressionen, Ängste, Burnouts, sowie Suchterkrankungen.[151] Dies konnte auch im Fehlzeiten Report von 2009 belegt werden.[152] Allenspach und Brechbühler geben ebenfalls an, dass 70% aller Krankheiten auf Stress basieren. Dies resultiert aus der Anstrengung des Körpers mit dem dauerhaften Distress umzugehen und dem Versuch das Wohlbefinden wiederherzustellen. Währenddessen steht dem Körper keine zusätzliche Energie mehr für die Immunabwehr, zur Erholung und Regeneration zur Verfügung.[153] Hierdurch steigt die Krankheitsanfälligkeit rapide an und dauerhafter Distress wird zur Ursache oder auch zum Verstärker für eine Vielzahl von somatischen, psychischen und psychosomatischen Krankheiten.[154]

Aus den bereits genannten spezifischen Belastungen des sozialen Dienstleistungsbereiches ergeben sich laut des BKK Gesundheitsreport von 2011 durchschnittlich 14 Krankheitstage bei Beschäftigten sozialer Berufe, womit der soziale Bereich im Vergleich zu anderen Berufsgruppen an oberster Stelle steht.[155] Dies deckt sich mit dem Befund, dass im Sozialwesen die höchste Zunahme an Stress und Überforderung zu verzeichnen ist[156] und die Beanspruchungs- und Stressfolgen auf einem besonders hohen Niveau liegen. Besonders häufig treten psychovegetative Beschwerden und Erschöpfung auf[157] und es sind die höchsten Prozentsätze für körperliche und emotionale Erschöpfung zu verzeichnen.[158] Hieraus ergibt sich, dass für die Berufsgruppe der Heimleiter, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter die häufigste Verordnung von Antidepressiva festgestellt wurde.[159] Gründe hierfür sind die hohe Beteiligung psychischer Ursachen am Krankheitsgeschehen im Sozialwesen.[160] Weiss bestätigt diesen Befund und gibt an, dass die sozialen Berufe besonders gefährdet sind, in Folge von arbeitsbedingtem Stress an Depressionen und psychosomatischen Beschwerden zu erkranken.[161]

Die überdurchschnittlich häufige Diagnose einer psychischen Erkrankung könnte aus der ständigen helfenden Haltung gegenüber den Klient/innen resultieren,[162] da neben dem fachlich, methodischen Wissen in hohem Maß emotional, psychische Anforderungen an die Fachkräfte des Sozialbereichs gestellt werden. Die DAK vermutet, dass die Gründe für die Zunahme der psychischen Belastungen mit der Unzufriedenheit über die Bezahlung und der mangelnden Anerkennung in Verbindung stehen.[163] Ebenso können die Nachtbereitschaften sich negativ auf die psychische Verfassung der Mitarbeitenden auswirken.[164]

Da nun alle relevanten Begriffe der Forschungsfrage definiert und in Theorien eingebettet wurden, kann nun die theoretische Zusammenführung der Begriffe Kooperation und Stressbelastung erfolgen.

4. Theoretischer Zusammenhang von Kooperation und Stressbelastung

Im Verlauf dieser Ausarbeitung wurde aufgezeigt, dass die Mitarbeitenden der stationären KJH mit, vor allem psychischen, sozialen und emotionalen Stressoren konfrontiert sind und dass zur Bewältigung dieser Stressoren jedem individuellen Mitarbeitenden verschiedene Ressourcen und Bewältigungsstrategien zur Verfügung stehen. Da die Passung der Ressourcen und Stressoren zueinander eine erhebliche Bedeutung für die positive, stressmildernde Wirkung hat,[165] soll der äußeren, puffernden Ressource der sozialen Unterstützung, in Form einer Kooperation, besondere Bedeutung zukommen. Die aufgezeigten vielfältigen psychosozialen Stressoren in der stationären KJH müssten daher durch soziale Ressourcen besser zu bewältigen sein und somit am ehesten gegen psychosoziale Belastungen schützen.[166] Allenspach und Brechbühler konnten in diesem Zusammenhang auch nachweisen, dass die Unterstützung durch das soziale Netzwerk eine wichtige Ressource zur Stressbewältigung darstellt.[167] Das soziale Netzwerk, welches für das vorliegende Forschungsprojekt relevant ist, ist die Kooperation.

Die gesundheitsrelevanten Stressoren und Ressourcen von Kooperationen sind bisher wenig erforscht[168] und die wenigen durchgeführten Untersuchungen der Auswirkungen von Kooperationen auf die Gesundheit von Mitarbeitenden führten zudem zu unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Ergebnissen,[169] wie das nachfolgende Zitat belegen kann. “Gesundheitsbezogene Effekte, wie Effekte der Teamarbeit auf Stress, Wohlbefinden, krankheitsbedingte Abwesenheit werden dagegen selten untersucht und zeigen widersprüchliche Ergebnisse. Erklärt werden diese widersprüchlichen Ergebnisse mit einem Anstieg an Anforderungen, v.a. einem Anstieg an Komplexität durch die Einführung von Teamarbeit, die zu Stress führen.“[170] Der sozio-technische Systemansatz und die Teamprozessforschung haben sich mit der Erforschung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Teamarbeit beschäftigt[171] und besonders die Sheffielder Forschergruppe, sowie Wall und Clegg haben hierzu Untersuchungen durchgeführt.[172]

4.1 Kooperation als Ressource

Ein hohes Maß an sozialer Unterstützung ist, neben den persönlichen Bewältigungsstrategien und Persönlichkeitsmerkmalen, die wichtigste Ressource gegen gesundheitsschädlichen Stress[173] und Kooperationen beinhalten soziale Unterstützung, welche dann als soziale Gesundheitsressource anzusehen ist.[174] Soziale Unterstützung hilft bei der Bewältigung von Stressoren[175] und ist förderlich für die Motivation, die Leistungsfähigkeit, die Arbeitsqualität[176] und die Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte.[177]

Soziale Unterstützung umfasst Teamarbeit, Kooperation, Kommunikation, Anerkennung, Vertrauen, ein positives Arbeitsklima und Hilfe durch andere Personen. Diese kann von Kollegen, dem Vorgesetzten und durch Familie und Freunde erbracht werden.[178] In der Arbeitswelt wirkt soziale Unterstützung am besten, wenn sie von einem Vorgesetzten geleistet wird.[179] Die Ressourcen zur Stressbewältigung befinden sich also in den zwischenmenschlichen Beziehungen[180] und diese haben eine stützende und eine mobilisierende Wirkung, da sie sozialen Rückhalt geben und die inneren Kräfte einer Person stärken und bekräftigen, wodurch die psychischen und körperlichen Belastungsfolgen abgemildert werden können.[181] Nachgewiesen haben dies Richter und Hacker, Schwarzer und Leppin und Udris.[182]

Es gibt verschiedene Arten von sozialer Unterstützung. Bei der instrumentellen sozialen Unterstützung wird eine konkrete Hilfestellung geleistet, während bei der informationellen sozialen Unterstützung bei der Einschätzung eines Problems geholfen wird. Bei der emotionalen sozialen Unterstützung wird Hilfe in Form von Trost und Beistand gewährt und bei der bewertungsbezogenen sozialen Unterstützung wird die Person bei dem Treffen von Entscheidungen unterstützt und in ihrem/seinem Selbstbewusstsein gestärkt.[183] Allenspach und Brechbühler geben an, dass die emotionale und instrumentelle soziale Unterstützung eine besonders große Bedeutung bei der Alltagsbewältigung haben,[184] da sich die soziale Unterstützung positiv auf das psychische Wohlbefinden auswirkt, Stress lindern und die Folgen ungünstiger Lebensbedingungen abmildern kann. Für die positive stressmildernde Wirkung der sozialen Unterstützung ist es nicht relevant, ob eine Hilfestellung lediglich angeboten wird oder eine konkrete Hilfe geleistet wird. Auf eine konkrete Hilfe oder ein Hilfeangebot kann positiv reagiert werden, wenn der Hilfeempfänger und der Hilfegeber sich ähnlich sind, wenn die Hilfe freiwillig angenommen wird, eine Gegenleistung möglich ist und der Hilfeempfänger frei entscheiden kann.[185] Der Grad der sozialen Unterstützung kann mit Hilfe der „Oslo-3-Items-Social-Support-Scale“ gemessen werden, welche näher bei Kilpeläinen 2008 erklärt wird.[186]

In vielen Studien konnte nachgewiesen werden, dass Menschen psychosoziale Belastungen schlechter bewältigen können und Menschen krankheitsanfälliger sind, wenn sie keine ausreichende soziale Unterstützung erleben.[187] Ebenso gibt es auch verschiedene Modelle und Forschungsansätze, welche nachweisen, dass die soziale Unterstützung in Stresssituationen positiv auf die Psyche und den Körper wirkt.[188]

Bereits Durkheim hat in seiner Studie „Selbstmord“ darauf verwiesen, dass die Zugehörigkeit zu einem Kollektiv, welches einen hohen Zusammenhalt und Verbundenheit ausweist, die Gefahr eines Suizids verringert.[189] Dies belegt auch die Supportforschung, wonach die An- und Einbindung in soziale Netzwerke und die Verfügbarkeit sozialer Unterstützung gut für die Gesundheit ist. Nach der Haupteffekt Hypothese wirkt soziale Unterstützung direkt positiv auf das subjektive Wohlbefinden und die Puffereffekt-Hypothese beschreibt, dass die soziale Unterstützung die negativen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von chronischer Arbeitsbelastung reduzieren kann. Diese Wirkungen konnten durch mehrere Studien empirisch belegt werden.[190] Zu nennen sind hier beispielsweise Cohen und Wills[191], sowie Schwarzer und Leppin.[192] Das Stress-Puffer-Modell belegt ebenfalls, dass die soziale Unterstützung die negativen Folgen von Stressbelastungen abmildern kann. Diese Wirkung wurde bereits in den 1970er Jahren nachgewiesen.[193] Diese Belege werden derzeit angefochten, da die verschiedenen Formen der sozialen Unterstützung und der Begriff an sich nur mangelhaft differenziert worden seien.[194]

Der positive Zusammenhang zwischen Arbeitsstress und sozialer Unterstützung (zum Beispiel Cutrona[195] ) und zwischen Arbeitsstress und der Gesundheit (House[196] ) konnte durch mehrere Untersuchungen bereits belegt werden. Durch eine chronische Arbeitsbelastung nehmen psychische und somatische Beschwerden meist zu, aber die soziale Unterstützung nimmt im sozialen Umfeld dann ebenfalls zu. Soziale Unterstützung beeinflusst direkt den Gesundheitszustand und dadurch müsste der Stress abgemildert beziehungsweise reduziert werden.[197]

„Die Erfahrung in einem Team zu arbeiten, hat eine enorme Bedeutung sowohl für die Qualität der Arbeit als auch für das Wohlbefinden der Mitarbeiter(innen). Der Arbeitsalltag ist häufig durch Scheitern und Enttäuschungen geprägt, und in diesen Situationen braucht das Teammitglied Anerkennung, emotionalen Rückhalt und den unterstützenden und entlastenden Austausch mit seinen Kollegen(innen), daher stellt Teamarbeit einen wichtigen Schutzfaktor gegen das Burn-out-Syndrom dar.“[198] Es ist also belegt, dass die soziale Unterstützung und somit auch möglicherweise Kooperationen, wichtige Ressourcen bei der Stressbewältigung darstellen können. Diese positive Wirkung ist allerdings nur möglich, wenn die Kompetenzen aller Kooperationsbeteiligten einfließen können und wenn die Resultate besser sind als sie es in Einzelarbeit wären.[199] Bei der Kooperation zwischen der stationären KJH und der KJP sind derzeit noch multiple Kooperationsbarrieren zu finden, wodurch die Kooperation zwischen diesen beiden Hilfesystemen zu einer zusätzlichen Belastung für die Mitarbeitenden beider Systeme und die dargestellte positive Wirkung auf die Stressbelastung nicht ausgeschöpft werden kann.

4.2 Kooperation als Stressor

Zur Beurteilung der Auswirkungen einer Kooperation auf die Stressbelastungen der beteiligten Personen, ist die Güte der Kooperation entscheidend. Die Kooperation zwischen der stationären KJH und der KJP erfüllt viele der in Kapitel 3.1.2 dargestellten Voraussetzungen nicht, woraus sich eine gestörte und belastende Kooperation ergeben kann. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine gelungene Kooperation sind, nochmals in Kürze: gleiche Ziele und Überzeugungen, Gleichheit der Kooperationspartner, alle Kooperationspartner haben einen Nutzen aus der Kooperation und Kooperation hängt von Personen ab und benötigt Verfahren und Strukturen, um die Personen zu schützen.[200] Die Hauptpunkte der Kooperationsbarrieren werden nachfolgend aufgezeigt.

Die Kooperation zwischen der stationären KJH und der KJP hat in den letzten Jahren bereits Fortschritte gemacht, aber nach wie vor ergeben sich noch Schwierigkeiten in der Umsetzung.

Beide Systeme verfolgen im besten Fall das Ziel, dem Kind oder dem/der Jugendlichen in der akuten Notsituation zu helfen und längerfristig die Teilhabe in jeglichen Bereichen möglich zu machen.[201] Hierfür mangelt es teilweise noch an gemeinsamen Überzeugungen und Zielen. Der bereits erwähnte gemeinsame Gegenstand ist einerseits förderlich für die Kooperation, aber hieraus entstehen auch Abgrenzungs- und Zuständigkeitsprobleme, welche Kinder und Jugendlichen von welchem Hilfesystem zu betreuen sind.[202] Dies ist, besonders in Bezug auf die ´Grenzfälle´, einer der Hauptstreitpunkte bei der Kooperation zwischen KJH und KJP,[203] da eine genaue Klärung der rechtlichen Zuständigkeit in vielen Fällen kaum möglich ist.[204]

Mit der Einführung des § 35a SGB VIII und durch §36 SGB VIII hat sich diese Situation noch verschärft, da rechtlich nicht festgelegt wurde, in welcher Form die Verpflichtung zur interdisziplinären Zusammenarbeit in der Praxis umzusetzen ist. Besonders bei den Übergängen der Kinder oder Jugendlichen von der stationären KJH in die KJP und umgekehrt gibt es noch vielfache Probleme,[205] da die beiden Hilfesysteme unterschiedliche Aufträge, verschiedene Rechtsgrundlagen und unterschiedliches fachliches Wissen aufweisen.[206] Du Bois fügt noch hinzu: „Bei grundsätzlicher Betrachtung vertreten Psychiatrie und Pädagogik unterschiedliche Handlungsansätze.“[207] Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Sichtweisen auf die Kinder und Jugendlichen, da die KJP einen eher defizitären, krankheitsorientierten und die KJH eher einen ressourcenorientierten Blick einnimmt.[208] Hieraus können Interessenkollisionen und –konflikte entstehen.[209] Dies wird von Ader bestätigt: „Kooperationen innerhalb der Jugendhilfe als auch zu anderen Bezugssystemen sind aufgrund unterschiedlicher Aufträge und Interessen also prinzipiell spannungsreich.“[210]

Ebenso ist die geforderte Freiwilligkeit zur Kooperation nicht gegeben, da die Kooperation durch den Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Diese Zwangskooperation kann dazu führen, dass die Fachkräfte sich von dem anderen System abzugrenzen versuchen und sich eine Konkurrenzhaltung einstellen kann.[211]

Die Gleichheit der Kooperationspartner ist ebenfalls nur bedingt erfüllt. Die KJH und die KJP sind zwei weitgehend voneinander unabhängige, eigenständige Systeme,[212] mit unterschiedlichen Handlungskonzepten, Aufträgen und Zuständigkeiten,[213] welche einander aber für eine Ergänzung, Entlastung und Zielerreichung benötigen.[214] Weitere Kooperationshürden sind die Statusunterschiede, die unterschiedliche gesellschaftliche Anerkennung[215] und Wertschätzung der beiden Hilfesysteme.[216]

Ebenso haben die Fachkräfte der beiden Hilfesysteme unterschiedliche Ausbildungen und Qualifikationen[217] und vor allem bei der Hilfeplanung nach §36 iVm. §35a SGB VIII besteht zum Teil noch Angst davor, von der anderen Berufsgruppe dominiert zu werden. Aus dieser Ungleichheit entsteht ein Machtgefälle zwischen den beiden Hilfesystemen, das zugunsten der KJP geht.[218] Dies wird besonders an den Ad-hoc Überweisungen der stationären KJH an die KJP deutlich. Diese erfolgen meist aufgrund der Ratlosigkeit und Hilflosigkeit der Mitarbeitenden der stationären KJH. In Folge dessen empfinden die Mitarbeitenden der Heimerziehung Versagens-, Frustrations- und Unterlegenheitsgefühle, da dem Kind oder dem/der Jugendlichen mit den sozialpädagogischen Methoden und Ressourcen nicht geholfen werden konnte.[219] Diese negativen Gefühle werden noch dadurch verstärkt, dass bei einer Aufnahme in die Psychiatrie sehr detaillierte Angaben über den Grund der Einweisung gemacht werden müssen, was den Anschein einer Rechtfertigung der KJH gegenüber der KJP erweckt und genau belegt werden muss, warum die stationäre KJH an ihre Grenzen stößt. Daher müssen die Kriterien für eine Aufnahme oder Nichtzuständigkeit offen und transparent kommuniziert werden, um die negativen Gefühle der KJH nicht noch zu verstärken und das Machtgefälle weiter auszubauen.[220]

Die KJP hingegen hat bei einer Überweisung an die stationäre KJH nicht das Gefühl versagt zu haben, da sie aufgrund der äußeren Lebensumstände der Kinder und Jugendlichen an die KJH überweist und nicht aufgrund der Hilflosigkeit der Mitarbeitenden, des Systems oder bereits ausgeschöpfter Methoden und Hilfen. Diese Position wird dadurch bestärkt und begünstigt, dass die Aufgabenfelder der KJP klar in der Diagnostizierung und Bearbeitung psychischer Erkrankungen liegen, wohingegen sich die Mitarbeitenden der stationären KJH meist für alle Belange und Probleme des Kindes oder des/der Jugendlichen verantwortlich fühlen, seien es pädagogische oder psychiatrische.[221] Aus den geschilderten unterschiedlichen Kooperationsintentionen und –anlässen, sowie den damit einhergehenden Gefühlen der Kooperationspartner, ergibt sich der unterschiedliche Nutzen der Kooperation für die stationäre KJH und die KJP. Grundlegend ist festzuhalten, dass nur zusätzliche Kraft und Energie in eine Kooperation investiert wird, wenn der Nutzen die Kosten ausgleicht oder übersteigt.[222]

Die stationäre KJH hat besonders bei den beschriebenen Ad-hoc Überweisungen, aufgrund von Krisensituationen, den Nutzen einer unmittelbaren Entlastung der Mitarbeitenden der Heimerziehung, da das Kind oder der/die Jugendliche bei einer stationären Aufnahme, für eine gewisse Zeit in der stationären KJP lebt und für diese Zeit nicht mehr von den KJH Fachkräften zu betreuen ist. Bei Überweisungen aufgrund diagnostischer Feststellung oder psychiatrischer Behandlung ergibt sich der Nutzen aus der psychischen Stabilisierung des Kindes oder Jugendlichen, der ganzheitlicheren Bearbeitung der Problemlagen des Kindes oder Jugendlichen in der Wohngruppe und der Förderung der Rückkehroption in die Herkunftsfamilie. Die KJP hat bei der Einbeziehung der stationären KJH den Nutzen, dass die psychiatrische Behandlung des Kindes oder des/der Jugendlichen durch eine Stabilisierung seines/ihres Lebensumfeldes, im Sinn des multimodalen und biopsychosozialen Krankheitsverständnisses erfolgreicher sein kann. Allerdings entlässt die stationäre KJP, in dem Fall, dass kein passender Platz in einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung gefunden wird oder keine ambulanten Hilfen seitens der KJH installiert werden, das Kind oder der/die Jugendliche/r dennoch in seine/ihre Herkunftsfamilie.[223] Daher scheint es so, als ob die stationäre KJH mehr auf die KJP angewiesen ist, als umgekehrt und dass sie einen größeren unmittelbaren Nutzen aus der Kooperation ziehen kann, welches wieder auf das unterschiedliche Machtverhältnis hindeutet.[224]

Weiterhin wird die Voraussetzung des regelmäßigen Austausches und Dialogs zwischen den Kooperationspartnern kaum erfüllt. Meistens wird eine überdauernde Kooperation nicht aufgebaut, sondern die Kontakte finden beiderseitig nur in ad-hoc Situationen statt.[225] Durch diesen sporadischen Kontakt sind die unterschiedlichen Fachbegriffe und –sprachen, sowie die Arbeitsweisen des Kooperationspartners nicht klar und es können leicht Verständigungsproblemen entstehen. Dies wird noch durch den Umstand verstärkt, dass die Mitarbeitenden beider Disziplinen nicht oder kaum auf eine Kooperation dieser Art vorbereitet wurden und meist nicht genügend über den Kooperationspartner wissen, um diesem Vertrauen oder seine Handlungen nachvollziehen zu können. Hierdurch wird auch die Offenheit und Kooperationsbereitschaft beeinträchtigt.[226] Die stationäre KJH und die KJP haben oft zu wenig Kenntnis über ihre eigenen Grenzen und Kompetenzen professionellen Handelns und besonders über die des Kooperationspartners. Jede Disziplin muss für sich selbst die Frage nach den Aufgaben, dem Selbstverständnis und den Methoden geklärt haben, denn erst dann kann ein Verständnis für die Ziele, Methoden und Aufgaben des Kooperationspartners erfolgen. Vor allem bei den Grenzfällen gibt es vielfach Auseinandersetzungen über die Erwartungen und Anforderungen.[227]

Die oben dargestellten gegenseitigen Erwartungen an den Kooperationspartner sind unrealistisch und können zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen, wenn die gestellten Erwartungen nicht erfüllbar sind.[228] Bei Überweisungen aufgrund von Krisensituationen erwarten die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, wie oben erwähnt, eine klare Diagnose, eine Entlastung und vor allem eine schnelle Aufnahme des Kindes oder des/der Jugendlichen.[229] Dies ist ebenso unrealistisch wie eine nahtlose Unterbringung des Kindes oder des/der Jugendlichen in eine Jugendhilfemaßnahme, ohne entsprechende Vorlaufzeit und Einbeziehung des Kooperationspartners.[230]

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach §80 Abs. 4 und insbesondere §81 Nr. 3 SGB VIII generell zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes verpflichtet, wenn deren Leistungen sich auf die Lebenssituation der Kinder, Jugendlichen und Familien auswirken,[231] dennoch gibt es bisher keine rechtlich festgelegten oder einheitlichen, verbindlichen Kooperationsleitlinien zur Umsetzung dieser Zwangskooperation. Viele Städte und Landkreise bemühen sich daher in den letzten Jahren darum, Verfahrensleitlinien für eine gelingende Kooperation zwischen den beiden Hilfesystemen zu erarbeiten und zu etablieren. Zu nennen sind hier beispielsweise der Hamburger Handlungsleitfaden[232], der saarländische Leitfaden zur Kooperation[233] und die Fachtagung in Hamburg 2010 zu dem Thema Kooperationsvereinbarungen für Psychiatrie und Jugendhilfe.[234]

Ein weiteres Problem bei der Kooperation zwischen KJP und stationärer KJH sind die weiten Anfahrtswege zur KJP in ländlichen Gebieten, welches den Grundsatz der Lebensweltorientierung, nach welchem auch bei interdisziplinären Hilfen eine wohnortsnahe Behandlung angezeigt ist, erschwert. Eine ambulante Therapieform ist daher kaum umsetzbar und eine stationäre Aufnahme stellt einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand für die stationäre KJH dar.[235] Die Wartezeiten bis zu einer Aufnahme in eine KJP sind sehr hoch, woraus der Wunsch der stationären KJH einer schnellen und unbürokratischen Aufnahme und Behandlung resultiert.[236]

Durch die aufgezeigten Kooperationsbarrieren wurde deutlich, dass bei der Kooperation von KJH und KJP noch nicht von einer gelungenen Kooperation zu sprechen ist. Innerhalb dieser Kooperation treten besonders häufig soziale Stressoren, wie Sachkonflikten und Personenkonflikten auf. Sachkonflikte beinhalten Konflikte um arbeitsbezogene Entscheidungen und Personenkonflikte sind solche, bei denen ein persönlicher Konflikt mit bestimmten Personen besteht.[237] Da die KJH und die KJP verschiedene Überzeugungen und Blickwinkel auf die Kinder und Jugendlichen haben, ergeben sich oftmals Konflikte über das weitere Vorgehen, vielfache Konflikte um die Zuständigkeiten und Konflikte in Bezug auf unerfüllte Erwartungen. Folgen solcher Konflikte sind meist Stress, Unsicherheit und Frustration.[238]

Hieraus können unbefriedigende Kooperationen entstehen und diese sind, neben mangelnder soziale Unterstützung, Kooperationszwängen und unfreiwilligen Abhängigkeiten[239] erhebliche Arbeitsstressoren.[240] Meist ist einer dieser Stressoren nicht stressrelevant, aber eine Mehrfachbelastung durch den Beruf, die Familie und den eigenen Ansprüchen führt zu Stress, welcher durch die Intransparenz des Kooperationspartners, beispielsweise in Bezug auf die Aufnahmekriterien der stationären KJP, weiter erhöht wird.[241] Schwerwiegend ist, dass diese sozialen Arbeitsstressoren sich stärker auf die Arbeitszufriedenheit und psychische Gesundheit auswirken, als die klassischen Stressoren und dementsprechend eine gravierendere Auswirkung auf die Personen haben.[242] Hinzu kommt, dass Teams mit mehr als zehn Mitgliedern, wie es bei der Kooperation zwischen stationärer KJH und KJP häufig ist, ein eher schlechtes Teamklima gegeben ist und die Kooperation daher nicht mehr zum Wohlbefinden beitragen kann.[243]

Kruipers hält fest, dass die Güte einer Kooperation von der Art und Weise des Umgangs der Kooperationsmitglieder untereinander abhängig ist, sowie von der sozialen Unterstützung, dem Umgang mit Konflikten und der Einhaltung der bereits oben genannten Voraussetzungen. Dies sind „[…] entscheidende Faktoren für krankheitsbedingte Ausfälle, Anzahl der Krankheitstage und Langzeitkrankenstand […].“[244] Durch die mangelnde Vorbereitung der Fachkräfte, in Bezug auf die Kooperation, können die Anforderungen die sich aus der Kooperation ergeben meist nicht gemeistert werden und führen dann zu erheblichem, zusätzlichem Stress.[245] Aufgrund der aufgezeigten Kooperationsbarrieren ist davon auszugehen, dass die Kooperation zu der KJP eher ein weiterer Stressor für die Mitarbeitenden der stationären KJH darstellt, als eine Ressource.[246] Die Kooperation an sich macht hierbei aber nicht krank, sondern die Bedingungen unter denen sie erfolgt,[247] da eine Kooperation grundsätzlich als soziale Ressource zu sehen ist. Um herauszufinden, ob die Kooperation mit der KJP nun als eine Ressource oder als ein Stressor von den Mitarbeitenden der stationären KJH empfunden wird, wurde ein eigenes Forschungsprojekt umgesetzt, welches nachfolgend erläutert werden soll.

5. Umsetzung des Forschungsprojektes

5.1 Hypothese

Da die aufgezeigten Kooperationsbarrieren zwischen der KJH und der KJP erhebliche Arbeitsstressoren darstellen,[248] ist davon auszugehen, dass eine misslungene Kooperation eine zusätzliche Belastung für die beteiligten Kooperationspartner darstellt und sich daher negativ auf die Stressbelastung der Mitarbeitenden auswirken müsste. Umgekehrt müsste eine gelungene Kooperation, in welcher die Beteiligten sich sozial unterstützt fühlen, zu einer Entlastung der Beteiligten führen, da nachgewiesen ist, dass die Unterstützung durch ein soziales Netzwerk eine wichtige Ressource zur Stressbewältigung darstellt.[249]

Aus diesen Überlegungen entstand die Hypothese des Forschungsvorhabens, je gelungener die Kooperation zwischen der stationären KJH und der KJP sich gestaltet, desto geringer müsste die Stressbelastung der Mitarbeitenden der stationären KJH sich darstellen. Die gelungene Kooperation fungiert hierbei als unabhängige Variable, deren Wert als gegeben angenommen wird und die Stressbelastung gilt als abhängige Variable. Die Ausprägung der Variable „Stressbelastung“ müsste also mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit mit der Ausprägung der Variable „Güte der Kooperation“ zusammenhängen.[250] Der Zusammenhang der beiden Variablen soll in dem folgenden Forschungsprojekt untersucht werden.

5.2 Untersuchungseinheiten und Auswahlverfahren

In der empirischen Sozialforschung werden, in Abhängigkeit zur Forschungsfrage, zumeist Individuen untersucht.[251] Aus der Forschungsfrage ergibt sich, dass die Grundgesamtheit für welche die Aussagen der Untersuchung gelten sollen, auch ´target population´ genannt, die Mitarbeitenden der stationären Jugendhilfe sind und somit die Untersuchungseinheiten darstellen. Da aus Zeit-, Erhebungs- und Kostengründen nicht alle individuellen Personen befragt werden können, wurde nur eine Teilpopulation untersucht. Die Auswahl der Untersuchungseinheiten erfolgte durch eine bewusste Auswahl, da im Voraus das Kriterium ´Mitarbeiter/in in einer stationären KJH Einrichtung in Deutschland´ festgeschrieben wurde.[252] Nach eingehender Recherche wurden zufällig zehn Jugendhilfeträger ausgewählt, welche an der Untersuchung teilnehmen sollten.[253]

Nach der Formulierung der Hypothese und der Festlegung der Untersuchungseinheiten kann nun die Operationalisierung der Hypothese erfolgen.

5.3 Operationalisierung der Hypothese

Bei der Operationalisierung werden die theoretischen Begriffe „gelungene Kooperation“ und „Stressbelastung“, welche in den vorangegangen Kapiteln definiert und voneinander abgegrenzt wurden, in empirische Messinstrumente übersetzt, um die Hypothese testen zu können.[254] Da die Variablen der Hypothese latent sind (nicht direkt beobachtbar), mussten Konstrukte mit mehreren Indikatoren gebildet werden, wodurch sich die ursprünglichen Variablen „gelungene Kooperation“ und „Stressbelastung“ indirekt messen lassen.[255] Als Indikatoren bezeichnet man direkt beobachtbare Sachverhalte, auch manifeste Variablen genannt.[256] Die Operationalisierung dieser Variablen erfolgte nach eingehender Literaturrecherche und unter Zuhilfenahme der in den vorangegangenen Kapiteln dargestellten Theorien.

Zu den Indikatoren für eine „gelungene Kooperation“ zählen unter anderem gemeinsame Ziele und Überzeugungen, die Gleichheit der Kooperationspartner, der Nutzen für alle Beteiligten, das Vorhandensein von Strukturen und Verfahren[257], sowie die persönlichen Fähigkeiten der Beteiligten, wie Offenheit und Konfliktfähigkeit.[258] Weitere Indikatoren sind ein regelmäßiger Austausch,[259] die Anerkennung, der partnerschaftliche Umgang und die Gleichberechtigung zwischen den Kooperationspartnern und deren Zuverlässigkeit.[260] Weiterhin entscheidend für die Güte der Kooperation sind realistische Erwartungen an den Kooperationspartner,[261] die Klarheit über die Zuständigkeiten[262] und die Umsetzbarkeit der Empfehlungen und Diagnosen.[263]

Die Indikatoren für die „Stressbelastung“ sind die wöchentliche Arbeitszeit, die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen, sowie die konkreten Arbeitsstressoren. Da für den Grad der Stressbelastung ebenso die Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse, das Nähe Distanz-Verhältnis zu den Klienten und die Abgrenzungsfähigkeit von den Problemlagen der Klienten relevant ist, wurden auch diese als Indikatoren aufgenommen.[264] Da Gefühle von Unsicherheit[265] und Hilflosigkeit[266] besondere Arbeitsstressoren des sozialen Bereichs sind und in Zusammenhang mit den ad-hoc Überweisungen an die KJP stehen, wurden auch diese aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Auslöser und die Bewältigungsstrategien erfragt, welche zur Überwindung dieser Gefühle beitragen können. Die Fähigkeit Hilfe von außen anzunehmen, wurde ebenfalls erfasst, um beurteilen zu können, ob soziale Unterstützung als Ressource von den Befragten genutzt wird.

Die Indikatoren sind meist nicht direkt manifest, da sie zumeist von der Einstellungen der Befragten abhängig sind und diese nicht direkt beobachtbar ist. Hierauf musste bei der Datenerhebung besonders geachtet werden. Mit dieser Grundlage wurde die Datenerhebung konzipiert.

[...]


[1] Nachfolgend KJH genannt

[2] Nachfolgend KJP genannt

[3] Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 140.

[4] Vgl. Ducki (2006): Teamarbeit: Stressfaktor oder gesundheitsförderliche Ressource? S.94-100.

[5] Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 139f.

[6] Kalter; Schrapper (2003): Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie – Konkurrenz oder Kooperation? S.217.

[7] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.505.

[8] Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S. 23-26.

[9] Vgl. BKK Gesundheitsverband (2011): BKK Gesundheitsreport 2011, S.193.

[10] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S.38f.

[11] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S. 16.

[12] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S. 49f.

[13] Vgl. Wiesner (2004): Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, S.49f.

[14] Vgl. Münder; Meysen; Trenczek (2009): Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, S. 109.

[15] Vgl. Wiesner (2004): Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, S.49f.

[16] Vgl. Wiesner (2004): Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, S.53.

[17] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.52.

[18] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.19.

[19] Vgl Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.44f.

[20] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.39f.

[21] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.39f.

[22] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.50.

[23] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008): Lebenslagen in Deutschland, S.24

[24] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.42f.

[25] Weiterführende Literatur: Thiersch; Böhnisch (2014): Spiegelungen.

[26] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.19.

[27] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.19.

[28] Vgl Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.108.

[29] Vgl Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.108f.

[30] Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 2.

[31] Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 2.

[32] Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 407 und 411.

[33] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.19f.

[34] Vgl. Remschmidt (1987): Struktur- und Organisationsprobleme kinder- und jugendpsychiatrischer Einrichtungen, S.403.

[35] Vgl. Knölker; Mattejat; Schulte-Markwort (2000): Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie systematisch, S. 54.

[36] Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 436-460.

[37] Vgl. Fegert; Libal (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, S.236.

[38] Vgl. Schmidt (1990): Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik, S.102.

[39] Vgl. Goldbeck; Schulze; Fegert (2004): Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.259f.

[40] Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.227-229.

[41] Vgl. Goldbeck; Schulze; Fegert (2004): Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.262f.

[42] Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.225f.

[43] Vgl. Schaff (2004): Möglichkeiten und Grenzen ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung, S.344.

[44] Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S. 243-245.

[45] Vgl. Möller; Laux; Deister (2009): Psychiatrie und Psychotherapie, S. 8.

[46] Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.233.

[47] Vgl. Schaff (2004): Möglichkeiten und Grenzen ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung, S.234-236.

[48] Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.238f.

[49] Merchel (2004): Jugendhilfeplanung, S.74.

[50] Vgl. Kalter (2004): „Besonders schwierig“, „psychisch krank“ oder „seelisch behindert“, S.449-454.

[51] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.17.

[52] Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.17.

[53] Vgl. Mueller (2000): Arbeit mit seelisch behinderten jungen Menschen, S.127.

[54] Heerkerens (2009): Das Elend der Heimkinder, S.479.

[55] Vgl. Ader (2004): „Besonders schwierige“ Kinder: Unverstanden und instrumentalisiert, S.438.

[56] Vgl. Winkler (2004): Sozialpädagogik, S.45f.

[57] Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.255.

[58] Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.255f.

[59] Vgl. Winkler (2004): Sozialpädagogik, S.45f.

[60] Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.251f.

[61] Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.251f.

[62] Vgl. Libal; Fegert (2004): Behandlungs- und Hilfeformen der Kinder- und Jugendpsychiatrie /-psychotherapie, S.227-229.

[63] Vgl. Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.255f.

[64] Vgl. Etter (2003): Nachgründungsdynamik neugegründeter Unternehmen in Berlin im interregionalen Vergleich, S.42.

[65] Vgl. Schubert (2005): Das Management von Akteursnetzwerken im Sozialraum, S.77.

[66] Vgl. Ducki (2006): Teamarbeit: Stressfaktor oder gesundheitsförderliche Ressource?, S. 94.

[67] Vgl. Termath (2007): Teamarbeit, S. 959.

[68] Vgl. Wieland (2004): Kinder und Jugendliche mit Drogen- und Suchtproblemen im Kooperationsfeld von Drogenhilfe, Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.473.

[69] Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23

[70] Vgl. Grundwald; Steinbacher (2007): Organisationsgestaltung und Personalführung in den Erziehungshilfen, S.183ff.

[71] Vgl. Schubert (2005): Das Management von Akteursnetzwerken im Sozialraum, S.77.

[72] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.18.

[73] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.506f.

[74] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[75] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.510.

[76] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.506f.

[77] Vgl. Ader (2004): „Besonders schwierige“ Kinder: Unverstanden und instrumentalisiert, S.439f.

[78] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.220.

[79] Vgl. Wagenblass (2004): Zwischen den Systemen – Kinder psychisch kranker Eltern, S.479.

[80] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.510.

[81] Vgl. Rabeneck (2001): Kooperation in der Jugendhilfe unter dem Fokus der neuen Steuerungsmodelle, S. 61-64.

[82] Vgl. Jungmann (2004): Gemeinsame Fehler bei der Kooperation von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, S.571-574.

[83] Vgl. Späth (2004): Rechtliche Grundlagen für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie im SGB IX, S.502f.

[84] Vgl. Stascheit (2010): Gesetze für Sozialberufe, S.1245.

[85] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.15.

[86] Vgl. Stascheit (2010): Gesetze für Sozialberufe, S.1245.

[87] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.15.

[88] Vgl. Rabeneck (2001): Kooperation in der Jugendhilfe unter dem Fokus der neuen Steuerungsmodelle, S. 61.

[89] Vgl. Schone (2004): Das System der Jugendhilfe im Überblick, S.31.

[90] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23f.

[91] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23f.

[92] Dreistein (2004): Kooperation und Koordination zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und Jugendhilfe, S. 517.

[93] Schmeck (2004): Bezugsdisziplinen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.251.

[94] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20f.

[95] Vgl. Schone (2004): Das System Jugendhilfe im Überblick, S. 33.

[96] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20f.

[97] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[98] Vgl. Schrapper (2004): Das Jugendamt – Fachliche Zentrale, bürokratisches Nadelöhr oder (un)willige Zahlstelle örtlicher Jugendhilfe? S. 64f.

[99] Vgl. Kalter (2004): „Besonders schwierig“, „psychisch krank“ oder „seelisch behindert“, S. 455.

[100] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[101] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[102] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.17.

[103] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20f.

[104] Vgl. Kalter (2004): „Besonders schwierig“, „psychisch krank“ oder „seelisch behindert“, S. 456.

[105] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.508f.

[106] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[107] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20f.

[108] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 20f.

[109] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 37-39.

[110] Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S.38.

[111] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S.38.

[112] Vgl. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (2012): BGW-Stresskonzept, S.8-11.

[113] Vgl. Surma (2011): Selbstwertmanagement, S.25.

[114] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 29-31.

[115] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 29-31.

[116] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S.20.

[117] Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 20.

[118] Vgl. Surma (2011): Selbstwertmanagement, S.32-34.

[119] Vgl. Surma (2011): Selbstwertmanagement, S.32-34.

[120] Vgl. Holz (2006): Soziale Belastungen und soziale Ressourcen in Beziehungen mit Vorgesetzen, Kollegen und Kunden, S.111-113.

[121] Vgl. Stauder (2009): Stress am Arbeitsplatz als Ursache für psychische Störungen und Suchterkrankungen, S.13-15.

[122] Vgl. Holz (2006): Soziale Belastungen und soziale Ressourcen in Beziehungen mit Vorgesetzen, Kollegen und Kunden, S.111-113.

[123] Vgl. Leidig (2006): Psychischer Stress am Arbeitsplatz: Betriebliche und klinische Schnittstellen, S.11.

[124] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 20.

[125] Vgl. Surma 2011, S.41

[126] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 40f.

[127] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 39.

[128] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 29.

[129] Leidig (2006): Psychischer Stress am Arbeitsplatz: Betriebliche und klinische Schnittstellen, S.11.

[130] Vgl. Lohmann-Haislah (2012): Stress aktuell – Ergebnisse der Erwerbstätigenbefragung, S.58.

[131] Vgl. Beermann (2010): Nacht- und Schichtarbeit, S.71.

[132] Vgl. Poulsen (2012): Stress und Belastung bei Fachkräften der Jugendhilfe, S.18-21.

[133] Vgl. Poulsen (2012): Stress und Belastung bei Fachkräften der Jugendhilfe, S.50f.

[134] Vgl. Hungerland (2012): Soziale Arbeit- eine gesundheitliche Belastung? S. 13f.

[135] Vgl. Hungerland (2012): Soziale Arbeit- eine gesundheitliche Belastung? S. 13f.

[136] Vgl. Poulsen (2012): Stress und Belastung bei Fachkräften der Jugendhilfe, S.23f.

[137] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.204.

[138] Vgl. Poulsen (2012): Stress und Belastung bei Fachkräften der Jugendhilfe, S.25-27.

[139] Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.105.

[140] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.103-105.

[141] Vgl. Schleiffer (2007): Der heimliche Wunsch nach Nähe, S.257ff.

[142] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.177.

[143] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.204.

[144] Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S.29.

[145] Vgl. Stauder (2009): Stress am Arbeitsplatz als Ursache für psychische Störungen und Suchterkrankungen, S.13-15.

[146] Vgl. Stauder (2009): Stress am Arbeitsplatz als Ursache für psychische Störungen und Suchterkrankungen, S.16-21.

[147] Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S.29.

[148] Vgl. Weiss (2013): Stressbewältigung, menschliche Entwicklungspotenziale & integrales Führungshandeln, S.79.

[149] Vgl. Binnewies; Sonnentag (2006): Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Arbeitsleistung, S. 40-42.

[150] Vgl. Leidig (2006): Psychischer Stress am Arbeitsplatz: Betriebliche und klinische Schnittstellen, S.16f.

[151] Vgl. Stauder (2009): Stress am Arbeitsplatz als Ursache für psychische Störungen und Suchterkrankungen, S.16-21.

[152] Vgl. Hungerland (2012): Soziale Arbeit- eine gesundheitliche Belastung?, S. 17.

[153] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 83-85.

[154] Vgl. Stauder (2009): Stress am Arbeitsplatz als Ursache für psychische Störungen und Suchterkrankungen, S.16-21.

[155] Vgl. BKK Gesundheitsverband (2011): BKK Gesundheitsreport 2011, S.93.

[156] Vgl. Lohmann-Haislah (2012): Stress aktuell – Ergebnisse der Erwerbstätigenbefragung, S.88.

[157] Vgl. Lohmann-Haislah (2012): Stress aktuell – Ergebnisse der Erwerbstätigenbefragung, S.97.

[158] Vgl. Lohmann-Haislah (2012): Stress aktuell – Ergebnisse der Erwerbstätigenbefragung, S.100.

[159] Vgl. BKK Gesundheitsverband (2011): BKK Gesundheitsreport 2011, S.193.

[160] Vgl. BKK Bundesverband (2009): BKK Gesundheitsreport 2009, S. 96.

[161] Vgl. Weiss (2013): Stressbewältigung, menschliche Entwicklungspotenziale & integrales Führungshandeln, S.79.

[162] Vgl. BKK Bundesverband (2009): BKK Gesundheitsreport 2009, S. 99.

[163] Vgl. Hungerland (2012): Soziale Arbeit- eine gesundheitliche Belastung? S. 15f.

[164] Vgl. Franke (2011): Belastung und Beanspruchung durch Nachtarbeit im Erzieherberuf, S.28.

[165] Vgl. Benzin (2007): Zusammenhang zwischen emotionaler Beanspruchung und sozialer Unterstützung am Beispiel zweier Dienststellender Kriminalpolizei, S.28f und 32.

[166] Vgl. Holz (2006): Soziale Belastungen und soziale Ressourcen in Beziehungen mit Vorgesetzen, Kollegen und Kunden, S.111-113.

[167] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S.43.

[168] Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 140.

[169] Vgl. Ducki (2006): Teamarbeit: Stressfaktor oder gesundheitsförderliche Ressource? S.94-100.

[170] Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, 139f.

[171] Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S.144.

[172] Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 139.

[173] Vgl. Brücker 1992: Wie wirkt soziale Unterstützung bei chronischer Arbeitsbelastung? S.173f.

[174] Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S. 23-26.

[175] Vgl. Binnewies; Sonnentag (2006): Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Arbeitsleistung, S. 40-42.

[176] Vgl. Holz (2006): Soziale Belastungen und soziale Ressourcen in Beziehungen mit Vorgesetzen, Kollegen und Kunden, S.114f.

[177] Vgl. Baur; Kaesehagen-Schwehn (2004): Jenseits von „Sonntagsreden“: Wie kooperative Prozesse gemeinsam initiiert werden können, S.577.

[178] Vgl. Nagel; Petermann (2012): Psychische Belastungen, Stress, Burnout? S.32.

[179] Vgl. Surma (2011): Selbstwertmanagement, S. 35.

[180] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 42f.

[181] Vgl. Nagel; Petermann (2012): Psychische Belastungen, Stress, Burnout? S.36-39.

[182] Vgl. Surma (2011): Selbstwertmanagement, S.36.

[183] Vgl. Holz (2006): Soziale Belastungen und soziale Ressourcen in Beziehungen mit Vorgesetzen, Kollegen und Kunden, S.111-113.

[184] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S.43.

[185] Vgl. Surma (2011): Selbstwertmanagement, S.36.

[186] Weiterführende Literatur: Kilpeläinen; Aromaa (2008): European Health Indicators: Development and Initial Implementation.

[187] Vgl. Robert Koch Institut (2009): Geda Studie 2009, S.115.

[188] Vgl. Benzin (2007): Zusammenhang zwischen emotionaler Beanspruchung und sozialer Unterstützung am Beispiel zweier Dienststellender Kriminalpolizei, S.28f und 32.

[189] Vgl. Brücker (1992): Wie wirkt soziale Unterstützung bei chronischer Arbeitsbelastung? S.173f.

[190] Vgl. Brücker (1992): Wie wirkt soziale Unterstützung bei chronischer Arbeitsbelastung? S.173f.

[191] Weiterführende Literatur: Cohen; Wills (1985): Stress, social support, and the buffering hypothesis.

[192] Weiterführende Literatur: Schwarzer; Leppin (1989): Sozialer Rückhalt und Gesundheit.

[193] Vgl. Benzin (2007): Zusammenhang zwischen emotionaler Beanspruchung und sozialer Unterstützung am Beispiel zweier Dienststellender Kriminalpolizei, S.28f und 32.

[194] Vgl. Brücker (1992): Wie wirkt soziale Unterstützung bei chronischer Arbeitsbelastung? S. 175-177.

[195] Weiterführende Literatur: Cutrona (1986): Behavioral manifestations of social support.

[196] Weiterführende Literatur: House; Strecher; Metzner (1986): Occupational stress and health among men and women in the Tecumesh Community Health Study.

[197] Vgl. Brücker (1992): Wie wirkt soziale Unterstützung bei chronischer Arbeitsbelastung? S. 180f.

[198] Herriger; Kähler (2003): Erfolg in der sozialen Arbeit, S.156.

[199] Vgl. Nagel; Petermann (2012): Psychische Belastungen, Stress, Burnout? S.36-39.

[200] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23.

[201] Vgl. Schrapper (2004): Teilhabe ermöglichen, S.205.

[202] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23f.

[203] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20.

[204] Vgl. Gerth (2004): Erziehungsberatung, S.122.

[205] Vgl. Späth (2004): Rechtliche Grundlagen für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie im SGB IX, S.499f.

[206] Vgl. BMFSFJ (2002): Elfter Kinder- und Jugendbericht, S.230f.

[207] Du Bois (2004): Historische Trennlinien und Berührungspunkte zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.421.

[208] Vgl. Du Bois (2004): Historische Trennlinien und Berührungspunkte zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.421.

[209] Vgl. Ader (2004): „Besonders schwierige“ Kinder: Unverstanden und instrumentalisiert, S.439f.

[210] Ader (2004): „Besonders schwierige“ Kinder: Unverstanden und instrumentalisiert, S.444

[211] Vgl. Schrapper (2004): Teilhabe ermöglichen, S.203f.

[212] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23f.

[213] Vgl. Späth (2004): Rechtliche Grundlagen für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie im SGB IX, S.499.

[214] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23f.

[215] Vgl. Darius; Hellwig, (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.510f.

[216] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.19f.

[217] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.221.

[218] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.15.

[219] Vgl. Kalter (2004): „Besonders schwierig“, „psychisch krank“ oder „seelisch behindert“, S. 455f.

[220] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[221] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20f.

[222] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.510.

[223] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20f.

[224] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.508f.

[225] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.506f.

[226] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.506f.

[227] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.509f.

[228] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S. 17.

[229] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[230] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.20f.

[231] Vgl. Stascheit (2010): Gesetze für Sozialberufe, S.1245.

[232] Vgl. Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (2007): Hamburger Handlungsleitfaden für eine gelingende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie, S.25ff.

[233] Vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (2012): Leitfaden zur Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie, S.6.

[234] Vgl. Daniels (2010): Kooperationsvereinbarungen zur Kooperation von Psychiatrie und Jugendhilfe, S.8.

[235] Vgl. Fegert (2004): Der Beitrag der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Feststellung seelischer Behinderung und drohender seelischer Behinderung, S.212.

[236] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[237] Vgl. Holz (2006): Soziale Belastungen und soziale Ressourcen in Beziehungen mit Vorgesetzen, Kollegen und Kunden, S.105-107.

[238] Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S.52-58.

[239] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 40f.

[240] Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S.15-18.

[241] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 40f.

[242] Vgl. Holz (2006): Soziale Belastungen und soziale Ressourcen in Beziehungen mit Vorgesetzen, Kollegen und Kunden, S.105-107.

[243] Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 140.

[244] Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 140.

[245] Vgl. Busch (2010): Teamarbeit und Gesundheit, S. 139.

[246] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S.43.

[247] Vgl. Ducki (2006): Teamarbeit: Stressfaktor oder gesundheitsförderliche Ressource? S. 94.

[248] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S. 40f.

[249] Vgl. Allenspach; Brechbühler (2005): Stress am Arbeitsplatz, S.43.

[250] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S.26.

[251] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S. 54.

[252] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S.67.

[253] Vgl. Schnell; Hill; Esser (2011): Methoden der empirischen Sozialforschung, S. 257-259.

[254] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S.16.

[255] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S.26.

[256] Vgl. Micheel (2010): Quantitative empirische Sozialforschung, S.38f.

[257] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S. 23.

[258] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.220.

[259] Vgl. Schubert (2005): Das Management von Akteursnetzwerken im Sozialraum, S.77.

[260] Vgl. Rabeneck (2001): Kooperation in der Jugendhilfe unter dem Fokus der neuen Steuerungsmodelle, S. 61-64.

[261] Vgl. Poppelreuter; Mierke; Wenchel (2008): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, S.52-58.

[262] Vgl. Fegert; Schrapper (2004): Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Konkurrenz, S.23f.

[263] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.507f.

[264] Vgl. Günder (2011): Praxis und Methoden der Heimerziehung, S.103-105.

[265] Vgl. Poulsen (2012): Stress und Belastung bei Fachkräften der Jugendhilfe, S.50-67.

[266] Vgl. Darius; Hellwig (2004): Zur Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, S.506-511.

Ende der Leseprobe aus 174 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie auf die Stressbelastung der stationären Mitarbeiter
Untertitel
Eine empirische Untersuchung
Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg  (Fakultät Wirtschaft und Soziales)
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
174
Katalognummer
V273092
ISBN (eBook)
9783656648581
ISBN (Buch)
9783656648574
Dateigröße
9864 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
auswirkungen, güte, kooperation, kinder-, jugendhilfe, jugendpsychiatrie, stressbelastung, mitarbeitenden, eine, untersuchung
Arbeit zitieren
Sabrina Müller (Autor:in), 2014, Auswirkungen der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie auf die Stressbelastung der stationären Mitarbeiter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273092

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