Zur Rolle der Diagnostik in der Jugendhilfe


Hausarbeit, 2004

25 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Begriffsklärung

II. Psychosoziale Diagnostik bei Harnach-Beck a. Aufgaben der Diagnostik b. Merkmale von Diagnostik c. Diagnostik und Hilfen zur Erziehung d. Ablauf des Hilfeprozesses

III. Pädagogische Diagnostik bei Höpfner a. Grundlagen b. Methoden c. Weitere Arbeitsschritte d. Gutachten

IV. Das Für und Wider – Diagnostik vs. Aushandlung?

V. Resümee

VI. Literaturverzeichnis

Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll einen Einblick in die Rolle der Diagnostik in der Jugendhilfe geben. Meine Motivation dieses Thema näher zu beleuchten, entstand aus der Teilnahme am Seminar von Norbert Höpfner zur Pädagogischen Diagnostik und dem Seminar von Ingmar Witt mit dem Arbeitstitel „Biografische Diagnostik im Strafvollzug“. Hier kam es immer wieder zu Diskussionen, ob Diagnostik wirklich in die Jugendhilfeplanung gehört oder doch eher in der Psychologie oder Medizin ihren Platz hat.

Nach einer eingehenden Betrachtung der Begrifflichkeiten möchte ich in dieser Arbeit die Diagnostik als Teil der Jugendhilfe darstellen und den Bereich der Hilfen zur Erziehung herausgreifen. Orientieren werde ich mich hierbei schwerpunktmässig an Viola Harnach-Beck und deren Buch „Psychosoziale Diagnostik“. Ferner möchte ich Norbert Höpfner und seine Arbeitsweise am Institut für Pädagogische Diagnostik in Rösrath vorstellen.

I. Begriffsklärung

Diagnose/Diagnostik

Zunächst mutet der Begriff Diagnose oder Diagnostik medizinisch an. In der Tat wird er in allgemeinen Nachschlagewerken auch zunächst so ausgelegt. Im Brockhaus lautet die allgemeine Definition von Diagnose wie folgt:

„Das Feststellen, Prüfen und Klassifizieren von Merkmalen mit dem Ziel der Einordnung zur Gewinnung eines Gesamtbildes“ (Brockhaus, Band 5, S.443).

Unter dem Stichwort Diagnostik heisst es: „Alle zur Erkennung einer Krankheit getroffenen Massnahmen einschliesslich der Diagnosestellung; auch: die Lehre von der Diagnose.“ Ersteres liest sich noch neutral, Zweiteres hingegen führt bereits den Begriff der Krankheit ein. Ein Problem, mit dem sich die pädagogische Diagnostik seit ihren Anfängen auseinander setzt.

Die Fachliteratur lässt den Krankheitsbegriff aussen vor. Bereits in den 30er Jahren definierte Alice Salomon den Begriff „diagnostizieren“ so: „Diagnostizieren verlangt von der Fachkraft, Material zu sammeln (eigene Beobachtungen und Aussagen anderer), das beschaffte Material zu prüfen und zu vergleichen, es zu bewerten, Schlüsse daraus zu ziehen – schliesslich ein Gesamtbild zu erstellen, das erlaubt, einen Plan für die Abhilfe (Behandlung) zu schaffen“ (Heiner, S. 254).

60 Jahre später setzen sich Sabine Hering und Norbert Höpfner im Lexikon der Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit dem Begriff der pädagogischen Diagnostik auseinander. Sie wird vorgestellt als „...neues Instrument der Entscheidungsfindung...mit dem Anspruch..., auf der Grundlage biografieanalytischer Vorgehensweisen zu validen Aussagen über die allgemeine Persönlichkeitsstruktur und darüber hinaus über die spezifischen Problemlagen von Individuen zu gelangen“ (Hering/Höpfner, S. 478/79) .

Des weiteren führen Hering und Höpfner Oevermann an, der pädagogische Diagnostik als „...eine strikt analytische, in sich objektive Methode der lückenlosen Erschliessung und Rekonstruktion von objektiven Sinn- und Bedeutungsstrukturen.“ (ebd., S. 478/79) definiert.

Viola Harnach-Beck tastet sich schrittweise an eine Definition heran. Neben der wörtlichen Übersetzung des Begriffes „Diagnostizieren“ mit „durchschauen/auseinandererkennen“ (vgl. Harnach-Beck, S. 18), führt sie die heutige Ausweitung des Begriffes an. In der Psychologie werde heute der Begriff „Psychodiagnostik“ verwand, wenn es darum gehe, „...auf professionelle Weise das Erleben und Verhalten von Menschen wahrzunehmen bzw. Verhaltenseffekte festzustellen.“ ( ebd., S.19)

Vertreter der sozialen Arbeit jedoch benennen ihre Ergebnisse gern als „psychosoziale Diagnose“ (ebd., S.19). Die Benutzung der Begriffe „psycho“ und „sozial“ soll hier die Brücke zwischen der Betrachtung der Persönlichkeit des Menschen UND dessen sozialem Umfeld schlagen. Darüber kommt Harnach-Beck zu folgender Definition: „Als psychosoziale Diagnostik oder auch sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Diagnostik bezeichne ich den durch Fachkräfte der sozialen Arbeit gestalteten und verantworteten Prozess der regelgeleiteten Ermittlung der für eine Entscheidung erforderlichen Sozialdaten“ ( ebd., S. 20).

II. Psychosoziale Diagnostik bei Harnach-Beck

a. Aufgaben der Diagnostik

Die diagnostische Arbeit hielt 1990 mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilferechts, im folgenden KJHG, erneut Einzug in die Diskussion in der sozialen Arbeit, nachdem sie in den 80ern des letzten Jahrhunderts noch als „überholt und der Hilfeplanung nicht mehr dienlich“ (vgl. ebd. S. 16) bezeichnet wurde. „Im Jahr 1999 dagegen schreibt Peters im Vorwort zu einem Buch über Diagnostik: Diagnosen gelten innerhalb von 10 Jahren als ‚rehabilitiert’. Sie sind zu einem ‚Fortschritts- und Trendthema’ geworden, über das sich...die Qualität des Jugendhilfesystems insgesamt neu bestimmen soll.“ (zit. n. Harnach-Beck, S. 16).

Die Notwendigkeit diagnostischer Arbeit ergibt sich nach Harnach-Beck aus der alleinigen Zuständigkeit des Jugendamtes für die Gewährung von individuellen Hilfen (vgl. ebd., S. 15) In der Tat legt § 79, KJHG die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach KJHG in die Hände der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit in die der Jugendämter. Aus dieser Tatsache ergibt sich nach Harnach-Beck die Notwendigkeit, als Mitarbeiter im Jugendamt mit diagnostischer Arbeit vertraut zu sein. Hier vier Beispiele, in denen diagnostische Arbeit benötigt wird:

(1) Ermittlung des Bedarfs für die individuellen Hilfen zur Erziehung,
(2) Überprüfung der Wirksamkeit der Hilfen,
(3) Erarbeitung und Fortschreibung eines Hilfeplans und
(4) die Mitwirkung in Verfahren vor Gericht (vgl. ebd., S. 15/16)

Die Punkte (1) und (2) „machen das Erstellen einer sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Gesamtbeurteilung (herkömmlich als psychosoziale Diagnose bezeichnet) erforderlich“ (ebd., S. 15) . Hingegen sind „gut entwickelte Fähigkeiten in der Formulierung diagnostischer Befunde und der schriftlichen Fixierung von Vereinbarungen...ebenso wie das Vermögen, sich in Berichten und Stellungnahmen schriftlich klar und nachvollziehbar auszudrücken, unabdingbar“ (ebd., S. 16) für die Punkte (3) und (4).

Dies soll jedoch nur einen allgemeinen Einstieg bieten. Um die Aufgaben von Diagnostik differenzierter darstellen zu können, werde ich mich unter c. den Hilfen zur Erziehung und der Rolle der Diagnostik dabei widmen.

b. Merkmale von Diagnostik

Wie bereits oben erwähnt, kämpft die Diagnostik in der sozialen Arbeit mit der begrifflichen Assoziation zur Medizin und Psychologie. Harnach-Beck führt 5 Merkmale an, die den Unterschied zur Diagnostik der verschiedenen Disziplinen aufzeigen sollen:

- Fundierung im gesetzlichen Auftrag

Die Jugendhilfe ist nach KJHG dazu verpflichtet, Erziehungsberechtigte und Schulen in ihrem Erziehungsauftrag nach besten Kräften zu unterstützen, woraus sich wiederum die Notwendigkeit der Diagnostik ergibt.

- Ihre Aufgabenstellung, eine vorgefundene soziale und persönliche Situation unter Gesetzeskategorien zu subsumieren

Die Fachkraft ist dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Datensammlungen selbsttätig einzuordnen, um dem Klienten/der Klientin die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen, also den erzieherischen Bedarf zu ermitteln und einem Paragraphen der Hilfen zur Erziehung zuzuordnen( vgl. Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe, S. 24).

- Die Bestimmung, unter den verfügbaren Hilfen diejenige herauszufinden, die sowohl geeignet als auch notwendig ist
- Die spezifische Beachtung der Datenschutzregeln
Die Paragraphen §§ 61 – 68 regeln die Handhabung von Sozialdaten. Hinsichtlich der diagnostischen Arbeit besonders wichtig ist § 62,1: „Sozialdaten dürfen nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist.“ (vgl. KJHG).
- Teilweise die Datenerhebungsmethoden

Eine nähere Erläuterung dieser Aussage bleibt die Autorin jedoch schuldig.

Um dem Ganzen mehr Substanz zu verleihen, werde ich nun dazu übergehen, die Anwendung von Diagnostik im konkreten Arbeitsfeld darzustellen. Harnach-Beck stellt eine ganze Reihe von Arbeitsfeldern vor, ein Eingehen auf jedes dieser Felder würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ich werde mich auf den meines Erachtens nach häufig zum Einsatz kommenden Bereich der Hilfen zur Erziehung beschränken.

c. Diagnostik und Hilfen zur Erziehung

In diesem Abschnitt möchte ich konkret vorstellen, welche Aufgaben die Diagnostik im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung erfüllt. Zu diesem Zweck werde ich den Ablauf des Hilfeprozesses kurz in einem Schema bestehend aus drei Phasen darstellen, um jeweils konkret aufzuzeigen, bei welchem der Arbeitsschritte die Diagnostik zum Tragen kommt.

Gesetzliche Grundlage für die Hilfen zur Erziehung ist §27 KJHG. Er regelt den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung für Personensorgeberechtigte, die nach eigenen Kräften nicht dazu in der Lage sind, dem Kind/dem Jugendlichen eine entsprechende Erziehung angedeihen zu lassen. Entsprechend heisst, dass das Wohl des Kindes gesichert sein sollte. Des weiteren sieht §27 KJHG vor, dass die Hilfe geeignet und notwendig sein soll. Abschnitt zwei schreibt vor, dass das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen bei der Wahl einer Hilfe mit einzubeziehen ist.

Wie sich eine Gefährdung des Kindeswohls äussert oder wann genau ein erzieherischer Bedarf vorliegt (siehe §27,2 KJHG : „ Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall“) klärt der Paragraph nicht auf. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die sich dadurch auszeichnen, „dass ihre Bedeutung nicht ein für alle Mal festgelegt werden kann, sondern dass sie der – immer wieder neuen – Auslegung bedürfen.“ (Harnach-Beck, S. 97) Harnach-Beck macht den Versuch einer Annäherung::

Es besteht erzieherischer Bedarf, der Hilfe zur Erziehung geboten sein lässt, wenn:

- Sozialisationsbedingungen vorliegen, die die Entwicklung des Kindes
oder des Jugendlichen zu einer autonomen und sozial kompetenten erwachsenen Persönlichkeit behindern,
- die Erziehung die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes oder des Jugendlichen nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt,
- das Kind gravierende Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsbeeinträchtigungen zeigt.“ (vgl. Harnach-Beck, S. 100)

§ 27 bringt also zum Ausdruck, dass es den Eltern obliegt, für das Wohl des Kindes zu Sorgen. Er bietet das Recht auf Unterstützung mit einer Vielzahl von Möglichkeiten, muss aber nicht verpflichtend in Anspruch genommen werden, „solange die elterlichen Versäumnisse und Fehler nicht die Grenzen zur Gefährdung des Kindeswohls überschreiten.“ (ebd., S. 96/97)

Das nachfolgende Schema orientiert sich an dem von Harnach-Beck (siehe Harnach-Beck, S. 107/108). Es stellt dar, wie sich der Hilfeprozess vom Auftreten eines Problems in der Familie bis zur Beendigung/Fortsetzung einer Hilfeerbringung gestaltet. Ich habe an dieser Stelle auf eine ausführliche Formulierung des Prozesses verzichtet, da das Schema meiner Ansicht nach einen guten Überblick über die einzelnen Phasen bietet. Meine folgende Darstellung der Funktionen der Diagnostik in den einzelnen Phasen werde ich dem Schema folgen lassen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Zur Rolle der Diagnostik in der Jugendhilfe
Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta  (Institut für Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Diplomprüfung
Note
2,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
25
Katalognummer
V27292
ISBN (eBook)
9783638293792
Dateigröße
586 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit ist im Rahmen der Diplomprüfungen entstanden, die bei uns zwei schriftliche und 12 mündliche Prüfungen umfassen, zusätzlich zur eigentlichen Diplomarbeit.
Schlagworte
Rolle, Diagnostik, Jugendhilfe, Diplomprüfung
Arbeit zitieren
Mandy Hibbeler (Autor:in), 2004, Zur Rolle der Diagnostik in der Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27292

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Zur Rolle der Diagnostik in der Jugendhilfe



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden