Der GKV-Spitzenverband. Rolle und Funktion im Neokorporatismus


Masterarbeit, 2014

64 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1 Gegenstand und Ziel der Untersuchung
1.1 Neokorporatismus und organisierte Interessenvermittlung nach G. Lehmbruch und P. C. Schmitter
1.2 Methodisches Vorgehen und Fragestellung

2 Das neokorporatistische Politikfeld Gesundheit und seine Akteure
2.1 Die Bundesregierung, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Bundesrat auf Makroebene
2.2 Die Krankenkassen als neokorporatistische Akteure in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
2.3 Die organisierten Interessen der Leistungserbringer in der GKV
2.3.1 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die KVen, KZBV im ambulanten Sektor
2.3.2 Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) im stationären Sektor
2.3.3 Die ABDA als organisierte Interessenvertretung der Apothekerschaft
2.3.4 Die Arzneimittelproduzenten
2.3.5 Die Patientenvertretung
2.4 Der Gemeinsame Bundesausschuß als Akteur und Verhandlungsarena

3 Die zweite Große Koalition aus CDU/CSU und SPD und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
3.1 Ziele der zweiten Großen Koalition im Politikfeld Gesundheit in der Legislaturperiode 2005 – 2009
3.2 Die Genese des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) bis zum Inkrafttreten am 01.04.2007
3.3 Der GKV-Spitzenverband als organisierte Interessenvertretung auf Mesoebene
3.4 Ausgabenbegrenzung und Beitragsstabilität durch Kassenwettbewerb und Fusionen

4 Finanzielle Ressourcen der Krankenkassen vor und nach Inkrafttreten des GKV-WSG
4.1 Die GKV-Einnahmensituation vor der Reform: 2003 - 2007
4.2 Die GKV-Ausgabenentwicklung vor der Reform: 2003 - 2007
4.3 Die GKV-Einnahmenentwicklung nach der Reform: 2007 - 2012
4.4 Die GKV-Ausgabenentwicklung nach der Reform: 2007 - 2012

5 Auswirkungen des GKV-WSG auf das neokorporatistische Politikfeld ‚Gesundheit’
5.1 Das GKV-WSG als struktureller Reformansatz der Politik: Nivellierung der Machtasymmetrien auf Akteursebene
5.2 Der GKV-Spitzenverband: Selbstverwaltung im Spannungsfeld zwischen Effizienzanforderungen und Handlungsfreiheit
5.3 Wettbewerb versus Solidaritätsprinzip: Wie solidarisch ist die GKV noch?
5.4 Auswirkungen für die GKV-Beitragszahler auf Mikroebene
5.5 Reformtendenzen nach dem Ende der Großen Koalition: Pluralismus versus Neokorporatismus

Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Das Politikfeld ‚Gesundheit’ gehört in der Bundesrepublik Deutschland, wie in den meisten sozialstaatlich hoch entwickelten Staaten, zu den dynamischsten und komplexesten Politikfeldern überhaupt. Der Gesundheitssektor ist derjenige, der in besonderem Maße dynamischen Prozessen und Umformungen unterworfen ist. Das Sozialstaatsmodell Bismarckscher Prägung basiert u. a. auf dem Versicherungsprinzip, und die Höhe der Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen unterliegen konjunkturellen Zyklen; kurz: je besser die Konjunktur, desto höher die Einnahmen. Darüber hinaus spiegelt der Gesundheitssektor im besonderem Maße die Belange und Interessen der Gesamtbevölkerung und Wählerschaft wider: Zum einen sind neun von zehn Bundesbürger in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, zum anderen haben politische Reformvorhaben i. d. R. Auswirkungen auf die übrigen zehn Prozent, die in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind.

Unter der Prämisse sich dynamisch wandelnder Ausgangsbedingungen bedeutet Gesundheitspolitik allzuoft die Notwendigkeit zu Reformen, die jedwede Bundesregierung in einer Legislaturperiode zu bewerkstelligen hat, unabhängig davon, ob sie in einem Koalitionsbündnis eingebunden ist oder mit absoluter Mehrheit regiert, ob sie sozialdemokratisch ausgerichtet oder marktliberal orientiert ist. Das allseits angeführte Demographieargument einer rasch alternden Bevölkerung bei rückläufigen Geburtenraten und daraus resultierenden fehlenden Beitragszahlern gilt als primäre Rechtfertigung für den Umbau oder die Ergänzung der Sozialstaatstruktur. Bei der Policyformulierung, im parlamentarischen Diskurs oder im Prozeß des Gesetzgebungsverfahrens werden dann allzuoft Begrifflichkeiten wie ‚Nachhaltigkeit’, ‚im globalen Wettbewerb stehend’ und ‚zukunftssicher’ verwendet, um die eigene parteipolitische Position darzulegen und argumentativ zu untermauern. Jedoch ist zu bedenken, daß politische Entscheidungen letztendlich vor dem Hintergrund des Parteienwettbewerbs und oftmals auch anstehender Wahlen getroffen werden. Ziel ist es, bei der Wählerschaft Legitimation und Zustimmung zu erzeugen, zumal das verfassungsmäßig garantierte Sozialstaatsgebot (Artikel 20 Abs. 1 GG) und die solidarische Ausgestaltung der Sozialversicherung bei der Wählerschaft hohe Priorität haben und folglich wahlentscheidend sein können.

Soziale Sicherheit und sozialer Ausgleich sind kennzeichnend für kontinentaleuropäische Sozialpolitik, wobei das Gesundheitssystem im besonderen für den sozialen Ausgleich steht, da alle Gesetzlichversicherten einen Anspruch auf Sach- und Dienstleistungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit haben, unabhängig der entrichteten GKV-Beiträge. Im ‚liberalen’ angelsächsischen Wohlfahrtssystem hingegen wird der Freiheit des einzelnen Bürgers grundsätzlich ein höherer Stellenwert als der Gleichheitsmaxime beigemessen, so auch im Gesundheitssektor. Am stärksten ist der Gleichheitsgedanke in der Sozialpolitik in den skandinavischen Staaten ausgeprägt, dessen Sozialstaatsmodell die dritte Form wohlfahrtsstaatlicher Regime darstellt (vgl. Hockerts 2012: 290).

Ein Wandel in der Ausgestaltung des Sozialstaats begann in Deutschland bereits in der Mitte der 1970er Jahre, nachdem die sogenannte Ölkrise[1] zu einem Umdenken über den Umfang des Sozialstaats geführt hatte. Zunehmende Arbeitslosigkeit, Rezession und steigende Staatsquote führten zu ersten Einschnitten ins Sozialsystem und zu Reformschritten in Richtung zu einnahmenorientierter Ausgabenpolitik im Gesundheitssektor. Die sozial-liberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt mußte u. a. den steigenden Ausgaben in der GKV entgegenwirken, um zunächst Handlungsspielräume für eine Wiederbelebung der Nationalökonomie zu erhalten. Dabei ist jedoch anzumerken, daß sich die GKV-Ausgaben - im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) - in den späten 70er Jahren und danach in einer Größenordnung von sechs bis sieben Prozent bewegten und keinesfalls überproportional angestiegen waren. Doch seitdem wird der Begriff der Kostenexplosion in der politischen Diskussion immer wieder angeführt (vgl. Gerlinger/Schönwälder 2012). Für die nachfolgenden Regierungen stand bis zum Anfang der 90er Jahre die Kostendämpfung als Zielgröße und Richtwert im Vordergrund, ohne jedoch die etablierten Strukturen des Gesundheitssystems anzutasten. Der allmähliche strukturelle Umbau der Gesetzlichen Krankenversicherung begann Mitte der 90er Jahre und gewann im neuen Jahrtausend an Dynamik.

Das bundesdeutsche Gesundheitssystem weist im Vergleich zu anderen Industrienationen eine weitere Besonderheit auf: Es hat den Charakter eines neokorporatistischen[2] Politikfeldes mit zahlreichen Akteuren, die ihre organisierten Interessen in diversen institutionalisierten Arenen zur Geltung bringen. Dabei handelt es sich um zentralisierte Verbände mit einem Repräsentationsmonopol, die öffentliche Aufgaben anstelle des Staates erfüllen, wobei der Staat sich deren organisatorischen Ressourcen zunutze macht. Die Verbände übernehmen damit Steuerungs- und Koordinationsaufgaben, nachdem sie die staatlichen Ziele mit den eigenen zur Deckung gebracht haben (Lehmbruch 1988: 11). In den selbstverwalteten Organisationen verpflichten sie ihre Mitglieder, die durch Verhandlung (bargaining) oder durch argumentatives Überzeugen (arguing) konsensual erreichten Politikergebnisse umzusetzen (Benz 2007: 110ff). Neokorporatismus bildet dabei, neben Konkordanzdemokratien und konstitutioneller Politikverflechtung, eine von drei Ausformungen westmitteleuropäischer Verhandlungsdemokratien (Czada 2000: 5).

Zu den korporatistischen Akteuren auf Leistungserbringerseite gehören niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte, die auf Länderebene jeweils in selbstverwalteten Institutionen, wie den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) organisiert sind. Als Körperschaften öffentlichen Rechts agieren auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie die Krankenhausgesellschaft als pluralistisch verfaßter und eingetragener Verein. Die ebenfalls korporatistisch verfaßten Krankenkassen sind als Finanzierungsträger der GKV und Sachwalter der Beitragszahler ebenfalls in Landesverbänden organisiert. Die Kassen sind noch einmal nach Kassenarten, in Orts- und Ersatzkassen, Innungskrankenkassen sowie Knappschaftskassen untergliedert. Seit 2007 vertritt der GKV-Spitzenverband die organisierten Interessen der Krankenkassen auf bundesstaatlicher Ebene. Als Gremium und Verhandlungsarena der gemeinsamen Selbstverwaltung dient dazu der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA). Auf staatlicher Ebene sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Gesundheitsausschuß des Bundestages und die Länderkammer - der Bundesrat – als politische Akteure für die Belange der GKV verantwortlich. Gemeinsam bilden sie damit die horizontale und vertikale Politikverflechtung, Gewaltenteilung und Gesetzgebung ab.

1 Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Für die Exekutive ist es im neokorporatistischen Politikfeld Gesundheit mitunter schwierig, umfassende Reformen durchzusetzen, da im bundesdeutschen Mehrebenensystem zahlreiche Vetoakteure bei Politikentscheidungen beteiligt sind. Im Zeitraum von 1992 bis 2011 sind beispielsweise zwölf Reformgesetze verabschiedet worden (vgl. Gerlinger/Schönwalder 2012). Hier stellt sich die Frage, wie die Vielzahl der GKV-Novellierungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung erklärt werden kann? Sie können als Indiz für die Komplexität dieses Politikfelds gewertet oder als ein Spiegelbild wechselnder parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse innerhalb des politischen Systems interpretiert werden: Verfügt eine Bundesregierung über eine solide Mehrheit in beiden Kammern, dann ist anzunehmen, daß umfangreichere Reformen auf die politische Agenda gesetzt und implementiert werden. In der Konstellation einer Koalitionsregierung, mit einer stimmenmäßig starken Opposition und umgekehrten Mehrheitsverhältnissen in der Länderkammer, sind lediglich schrittweise Reformen oder Reformstillstand möglich. Konsenszwang zwischen Bundesregierung und Opposition sowie Politikverflechtung erzeugen demnach lediglich inkrementelle Veränderungen, was wiederum dazuführt, daß Reformschritte in der folgenden Legislaturperiode notwendig werden, da man sich zuvor nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt hat. Trotz größerer Handlungsspielräume und zahlreicherer Optionen kann in einer Großen Koalition auch der Fall eintreten, daß die Möglichkeiten einer umfassenden Gesundheitsreform ungenutzt bleiben und die Politikergebnisse Stückwerk bleiben.

In der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, 2005 – 2009, setzte sich die Bundesregierung aus den sogenannten Volksparteien CDU/CSU und SPD zusammen, die über eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen im Bundestag verfügten. Es handelte sich dabei um die zweite Große Koalition in der Bundesrepublik.[3] Jedoch muß bei der Analyse der Politikergebnisse der Bundesregierung im Politikfeld Gesundheit beachtet werden, daß CDU/CSU und SPD für das Sozialstaatsmodell dieses Landes stehen. Daher ist zu vermuten, daß ein Rückbau des Wohlfahrtstaates weniger wahrscheinlich ist, da die Wählerschaft beider Parteien soziale Absicherung statt mehr Markt befürworten (vgl. Schmidt 2010: 302f). Sozial ausbalancierte Gesundheitspolitik hat in der Bevölkerung einen sehr hohen und existentiellen Stellenwert, zumal die allgemeinen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unabhängig vom sozialen Status und Leistungsfähigkeit des Einzelnen gleich gewährt werden. Ein solidarisches Gesundheitssystem wird als zivilisatorische Errungenschaft betrachtet (vgl. Huster 2012. 13).

Für die Bundesregierung stellt sich dabei die Problematik der Finanzierbarkeit eines umfassenden Gesundheitssystems, d. h. wie werden Ausgaben- und Einnahmenseite gestaltet, ohne die Beitragszahler durch Erhöhung der Sozialabgaben übermäßig zu belasten und ohne den GKV-Leistungskatalog allzusehr auszudünnen, um nicht Geringverdiener und sozialschwache Versicherte durch private Zusatzversicherungen und Zuzahlungen übermäßig zu belasten. Zudem üben in diesem neokorporatistischen Politikfeld organisationsstarke und einflußreiche Akteure Druck aus, um ihre Partikularinteressen beim Gesetzgeber durchzusetzen. Dabei treffen die neokorporatistischen Akteure - niedergelassene Ärzte und Krankenkassen - in der Arena Gemeinsamer Bundesausschuß unmittelbar aufeinander. Pluralistisch verfaßte Organisationen, wie die Interessenvertretungen der Arzneimittelhersteller, beschreiten den mittelbaren Weg über das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Abgeordneten des Bundestages (Bandelow 2010: 7).

In der wissenschaftlichen Literatur (Gerlinger/Schönwalder 2012) wird das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1992 als ein Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik angesehen, das die Koalitionsregierung aus CDU/CSU und F.D.P. unter Bundeskanzler Helmut Kohl verabschiedet hat. Mit diesem Gesetz begann erstmals eine auf Wettbewerb ausgerichtete GKV-Strukturreform. Ausgangspunkt war die Einführung der freien Kassenwahl und die Möglichkeit des Kassenwechsels der Versicherten, womit die Krankenkassen erstmalig in einen Wettbewerb um Versicherte eintraten. Dabei wird der Beitragssatz zum entscheidenden Parameter, ob neue Versicherte hinzugewonnen oder selbige durch Abwanderung verlorengehen.

Einen bedeutenden Umbau der Kassenstrukturen und des Neokorporatismus nahm jedoch die zweite Große Koalition mit Verabschiedung und Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) 2007 vor. Dies führte zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Versorgungsformen in der GKV und zur Nivellierung der Machtasymmetrien zwischen Leistungserbringern und Finanzierungsträgern. Gleichzeitig forderte die Bundesregierung mehr Effizienz und Leistungsfähigkeit seitens der Finanzierungsträger ein. Aus diesem Grund mußten die Kassen u. a. den Weg der Fusionen beschreiten, um sich zu größeren leitungsfähigeren Einheiten zusammenzuschließen. Im Zuge der GKV-WSG-Reform entstand der GKV-Spitzenverband, der seitdem der zentrale neokorporatistische Akteur auf seiten der Finanzierungsträger ist.

Hinsichtlich der Modernisierung der Finanzierungsstruktur der GKV mußten das bürgerliche und sozialdemokratische Lager in der Regierung Kompromisse eingehen. Die Errichtung des Gesundheitsfonds ist ein Kompromiß aus einer von der SPD favorisierten ‚Bürgerversicherung’ und eines marktorientierten ’Kopfpauschalensystems’ der CDU. Beim CDU-Modell handelt es sich um eine einheitliche, einkommensunabhängige Gesundheitsprämie (Kopfprämie), die jeder Gesetzlichversicherte abzuführen hat. Hingegen das SPD-Modell auf eine allgemeine Bürgerversicherung abzielt, bei der alle Einkommensarten beitragspflichtig werden (Schmidt 2010: 309).

Das GKV-WSG im Politikfeld ‚Gesundheit’ kann als Einstieg in eine neue GKV-Architektur interpretiert werden oder als Weiterentwicklung des Sozialstaatsprinzips – je nach Perspektive. Es ermöglicht auf jeden Fall eine Reform nach der Reform. Für den Neokorporatismus könnte er jedoch weitreichende Konsequenzen haben, was in der folgenden Arbeit untersucht wird. Einführend hierzu folgt eine theoretische Einführung und Annäherung an den Neokorporatismusbegriff und die verschiedenen Formen organisierter Interessenvermittlung.

1.1 Neokorporatismus und organisierte Interessenvermittlung nach G. Lehmbruch und P. C. Schmitter

Der politikwissenschaftliche Terminus Neokorporatismus bezeichnet „unterschiedliche Formen der Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an politischen Entscheidungsprozessen“ (Nohlen 2002: 265f). Dabei handelt es sich um zentralisierte Verbände, die ein staatlicherseits zugewiesenes Repräsentationsmonopol innehaben, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen (vgl. Lehmbruch 1988: 11). Der Staat verfolgt damit folgende Ziele: 1. die Nutzung des verbandlichen Expertenwissens und deren Ressourcen und 2. soll dies im Idealfall zur Entlastung und Effizienzsteigerung der staatlichen Institutionen führen. Dazu müssen die korporatistischen Akteure die jeweiligen Mitgliederinteressen bündeln und mit den staatlichen Politikzielen zur Deckung bringen. Neokorporatismus in der Gesundheitspolitik umfaßt somit dauerhafte Verhandlungssysteme zur sektoralen Ressourcenverteilung, in denen das Kollektivvertragsmodell zum Tragen kommt (vgl. Döhler 2002: 29). Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, daß demokratische Staat-Verbände-Beziehungen im Gegensatz zu staatlich-autoritären und totalitären Zwangskorporatismus[4] freiwillig zustandekommen und jederzeit aufgelöst werden können (Lehmbruch 1988: 14). Grundlage dieser Beziehungen ist der Artikel 9 Abs. 1 und 3 GG zur Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Verbandsautonomie.

Die weitere Ausdifferenzierung des Korporatismusbegriffs erfolgt nach den Ebenen, auf denen er praktiziert wird. Beim Makrokorporatismus handelt es sich um Beziehungen zwischen tripartistischen Akteuren auf oberster Ebene. Dazu gehören Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Exekutive als staatliche Ebene. Bekanntestes Beispiel ist die Konzertierte Aktion der 70er Jahre, die zur Wiederbelebung der Makroökonomie durch eine vorher abgestimmte keynesanische nachfrageorientierte Wachstumspolitik ins Leben gerufen wurde (Lehmbruch 1996: 22). Der Mesokorporatismus umfaßt Politikfelder wie Gesundheit und Landwirtschaft auf mittlerer Ebene, deren korporatistische Ausformungen unterschiedlich stark ausgeprägt sind (Kaiser 2006: 18f).

Für Kremendahl bilden organisierte Interessen die Grundlage für politische Willensbildung, „in welchem aus einer Gesellschaft atomisierter Individuen mittels intermediärer Organisationen und makropolitischer Institutionen eine Gesamtheit gebildet wird, die als Einheit in der Vielfalt verfaßt ist“ (Kaiser 2006: 25). Durch Übertragung staatlicher Steuerungsaufgaben sollen gesellschaftliche Gruppierungen integriert werden und dabei ausgehandelte Arrangements zur „Verstaatlichung der Gesellschaft“ und „Vergesellschaftung des Staates“ führen (ebda: 26).

Heinze und v. Alemann entwickelten einen Korporatismusansatz[5], der sich 1. an der gesellschaftlichen Reichweite und 2. an gesellschaftlicher Determination orientiert; wobei die gesellschaftliche Reichweite in ‚Systemcharakter’ (A) und ‚Strukturvariante’ untergliedert wird. Ersterer betont den gesamtgesellschaftlichen Systemzusammenhang, der andere löst bestehende Systeme ab (Korporatismus ersetzt den Pluralismus), wogegen der Korporatismus als ‚Strukturvariante’ das System organisierter Interessen ergänzt. Die Unterteilung der gesellschaftlichen Determination (B) erfolgt in zwei Kategorien: ‚soziopolitische Integration’ und ‚soziökonomische Grundstruktur’ (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Vier Felder des Korporatismus

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Alemann v. / Heinze, 1981, S. 50, in: Kaiser 2006: S. 37.

Für die Analyse des Politikfeldes ‚Gesundheit’ sind soziopolitische Integration, als gesellschaftliche Determination, und gesellschaftliche Reichweite relevant, da auch die Konzepte von Philippe C. Schmitter (konstitutioneller Ansatz) und Gerhard Lehmbruch (prozessualer Ansatz) darauf aufbauen.

Schmitter definiert Korporatismus einerseits als politische Formation und andererseits als ein System der Interessenvermittlung, der in sozialer und staatlicher Form auftritt (vgl. Kaiser 2006: 37f). Um als Korporatismus identifiziert zu werden, müssen folgende Kriterien im System der Interessenvermittlung erfüllt sein:

- Es dürfen keine miteinander konkurrierende Zwangsverbände sein.
- Diese müssen hierarchisch strukturiert,
- funktional unterscheidbar sein,
- ein Repräsentationsmonopol innehaben,
- über eine staatliche Legitimation verfügen
- und als Gegenleistung müssen die Verbände staatlicherseits übertragene Aufgaben erfüllen (Kaiser 2006: 37f, Bandelow 2005: 84, vgl. Beljanski 2013: 8f).

Nach Schmitter existieren Korporatismus, Pluralismus und Syndikalismus [6] im System organisierter Interessen nebeneinander (Kaiser 2006: 39). Für den Pluralismus ist kennzeichnend, daß diverse organisierte Interessen um Mitglieder konkurrieren, dabei ist die Struktur nicht hierarchisch organisiert und kommt freiwillig zustande. Diese pluralistischen Verbände verfügen über kein Repräsentationsmonopol und unterliegen darüber hinaus keiner staatlichen Kontrolle. Ferner benötigen sie keine staatliche Lizenzierung, um ihre Interessen zu organisieren. Pluralismus und Korporatismus zusammen bilden die steigende Bedeutung verbandlicher Interessenartikulation ab, wobei wechselseitig private und staatliche Entscheidungsarenen zusammenwirken. In Schmitters Korporatismuskonzept löst der Korporatismus den Pluralismus sukzessive bei der Interessenvermittlung ab und erhält damit Systemcharakter. Des weiteren wird der Korporatismus als viertes Modell gesellschaftlicher Ordnung neben Markt, Gemeinschaft und Staat verstanden, welcher mittels „inter- und intraorganisatorischer Konzertierung“ (Lehmbruch 1988: 15) Koordinierungs- und Allokationsaufgaben übernimmt.

Der Staat nimmt im Pluralismus eine passiv-neutrale Rolle ein, hingegen er im Korporatismus eine aktiv-interventionistische Rolle einnimmt (vgl. Kaiser 2006.: 41). Eine weitere Unterscheidung ergibt sich aus der Form der Politikgestaltung. Im Korporatismus werden die Akteure in den politischen Prozeß inkorporiert, d. h. Politikgestaltung erfolgt durch Konzertierung auf Makro- oder Mesoebene. Dagegen ist im Pluralismus eine direkte Politikbeteiligung durch ‚pressure groups’ ausschlossen (ebda.: 45). Der soziale Korporatismus - auch gesellschaftlicher Korporatismus genannt - entsteht in politischen Systemen mit zahlreichen territorialen Einheiten und einen auf Wettbewerb ausgerichteten Wahl- und Parteiensystem.

Lehmbruch betrachtet seinen Korporatimusansatz als eine strukturelle Weiterentwicklung zum Pluralismus, der in einer liberalen und autoritären Variante auftritt. Die Unterscheidung entspricht im wesentlichen Schmitters staatlichem und sozialem Korporatismus (Kaiser 2006: 47f). Beide Wissenschaftler sehen im Neokorporatismus die Ablösung des Pluralismus und das Ende pluralistischer ‚pressure groups’, wobei Lehmbruch „die Wirkung des Korporatismus auf die öffentliche Politikgestaltung“ betont, hingegen Schmitter das System der Interessenvermittlung und politische Formation in den Vordergrund stellt (ebda.: 62). Bei beiden Konzepten handelt es sich um tripartistische Staat-Verbände-Beziehungen, die Positionen und Gegensätze nichtstaatlicher Akteure (Arbeit versus Kapital) abbilden. In der Sozial- und Gesundheitspolitik - auf korporatistischer Mesoebene - erfolgen Steuerungsleistungen, indem Aufgaben staatlicherseits auf Verbände übertragen werden und in deren Folge ein politischer Tauschprozeß zustandekommt.

Bei korporatistischen Arrangements geht es in aller Regel um Ressourcenverteilung und –umverteilung, die allzuoft konfliktreich ausgetragen wird, wie im Gesundheitssektor, wo Interessengegensätze zwischen Leistungserbringern (niedergelassenen Ärzten) und Finanzierungsträgern der GKV (Krankenkassen) überbrückt werden müssen. Bevor es zu korporatistischen Arrangements kommt, muß auf Binnenebene der jeweiligen Verbände eine Aggregation der Mitgliederinteressen stattfinden. Dabei können Verbandsführungen in Interessenkonflikte zwischen Interessenvertretung (Mitgliedschaftslogik) und korporatistischen Verhandlungszwängen (Einflußlogik) geraten, da die Verbände untereinander in einem Austauschverhältnis und gegenüber dem Staat in einem Steuerungsverhältnis stehen (Czada 1994: 57).

Im liberalen Korporatismus verfügen die beteiligten Akteure über eine Exitoption, d. h. sie können Verhandlungen jederzeit verlassen, was im autoritär verfaßten Korporatismus nicht denkbar ist. Grundlage sind historisch erstrittene demokratische, liberale Werte, wie Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sowie Verbandsautonomie, die es neben den Eigeninteressen, auch für das Gemeinwohl zu nutzen gilt. In Konkordanzdemokratien mit liberalem Korporatismus besteht eine symbiotische Beziehung zwischen Parteienparlamentarismus und Verbändesubsystem (vgl. Kaiser 2006: 56f). In Konkurrenzdemokratien (Westministermodell) sind dagegen Wettbewerb und Pluralismus vorherrschend (vgl. Nohlen/Schultze 2002: 431).

Weil die nichtstaatlichen Akteure keiner unmittelbaren demokratischen Kontrolle und Verantwortlichkeit durch den Souverän unterstehen, wird der Neokorporatismus aus demokratischem Blickwinkel kritisch betrachtet. Verantwortlichkeit besteht in erster Linie gegenüber den Mitgliederinteressen. Daraus folgt ein weiterer Kritikpunkt, daß organisierte Interessen immer wieder „ eine Balance zwischen zentraler Koordination des Organisationshandeln und Rückkopplung an die Mitgliederinteressen [...] vollführen“ müssen (Lehmbruch 1970: 70), was zu einer gewissen Unvorhersehbarkeit der Politikergebnisse führen kann und folglich zu kontingenten Reformergebnisse führt. Abbildung 2 zeigt zusammenfassend die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale beim Neokorporatismus und Pluralismus.

[...]


[1] Nach dem Jom-Kippur-Krieg 1973 zwischen Israel und den arabischen Ringstaaten im Nahen Osten erhöhten die arabischen erdölexportierenden Länder innerhalb kürzester Zeit den Rohölpreis um das Vierfache; dies führte zu einer langanhaltenden Rezession in den Industriestaaten und zur schärfsten ökonomischen Krise nach dem Zweiten Weltkrieg (vgl. Oschmiansky 2013).

[2] Die Begriffe Neokorporatismus und Korporatismus werden in der Arbeit synonym verwendet. Korporatismus leitet sich vom lateinischen Wort ‚corporativus’ = ‚einen Körper bildend’ ab.

[3] Die erste Große Koalition regierte von 1966 – 1969 unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) und Außenminister und Vizekanzler Willy Brandt (SPD), wobei die SPD zum erstenmal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in der Regierungsverantwortung war. Im Zeitraum 1969 bis 1982 bildete die SPD mit den Liberalen der F.D.P. (drittstärkste Partei) eine sozial-liberale Regierungskoalition. Nach dem Rücktritt Willy Brandts 1974 als Kanzler wurde Helmut Schmidt zum fünften Regierungschef West-Deutschlands gewählt (vgl. Schmidt 1992: 22ff).

[4] Heutzutage wird der Begriff des Neokorporatismus verwendet, um eine strenge Trennung vom ‚Korporativstaat’ Benito Mussolinis und vom ‚Zwangskorpoatismus’ im Nationalsozialismus von 1933 - 1945 vornehmen zu können (vgl. Lehmbruch 1988: 15).

[5] Die Wiederbelebung des Korporatismusbegriffs erfolgte in den 70er Jahren durch Schmitter und Lehmbruch, ohne jedoch eine Korporatismustheorie „im engeren Sinne hervorzubringen“ (vgl. Streeck 1999: 281). Daher ist lediglich von Korporatismusansatz oder –ansätzen die Rede.

[6] Beim Syndikalismus handelt es um Vereinigungen, die nicht in Konkurrenz zueinanderstehen. Sie verfügen - wie pluralistische Verbände - ebenso über keine staatliche Lizenz und sind staatlicherseits nicht anerkannt. Es handelt sich hierbei um keine Interessenvermittlung, sondern lediglich um Interessenaggregation (Kaiser 2006: 39).

Ende der Leseprobe aus 64 Seiten

Details

Titel
Der GKV-Spitzenverband. Rolle und Funktion im Neokorporatismus
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Politik und Verwaltung
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
64
Katalognummer
V272859
ISBN (eBook)
9783656652199
ISBN (Buch)
9783656652229
Dateigröße
1145 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Neokorporatismus, Gesundheitspolitik, Gesundheitsreform, Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit
Arbeit zitieren
M. A. Sascha Beljanski (Autor:in), 2014, Der GKV-Spitzenverband. Rolle und Funktion im Neokorporatismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272859

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