Evidenzbasierte Pflege in der Ausbildungspraxis. Die Lehre des Bobath-Konzeptes an Berliner Fachschulen für Heilerziehungspflege


Bachelorarbeit, 2011

47 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung/Abstract

Abkürzungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Hinführung zum Thema und Motivation für das Forschungsinteresse
1.2 Aufbau der Arbeit
1.3 Fragestellung und Ziel
1.4 Methodisches Vorgehen

2 Die Bedeutung der Pflege für die Heilerziehungspflege
2.1 Pflege in der Behinderten- und Eingliederungshilfe
2.1.1 Zur Problematik des Pflegebegriffs in Einrichtungen der Behindertenhilfe
2.2 Heilerziehungspflege als Pflegeberuf

3 Auswertung des qualitativen Forschungsprozesses
3.1 Zielstellung und Situationsanalyse
3.2 Konzeption der Interviewleitfäden
3.3 Darstellung der Ergebnisse
3.4 Kritische Würdigung der Expertenbefragungen

4 Literaturanalytischer Nexus
4.1 Das Bobath-Konzept in der Pflege
4.1.1 Das Bobath-Konzept im Kontext der Evidenzbasierung
4.1.2 Die Cochrane Collaboration zum Bobath-Konzept
4.2 Bobathorientierte Pflege als Bestandteil der Curricula der Heilerziehungspflege
4.2.1 Heilerziehungspflege im Kontext der Evidenzbasierung
4.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Curricula der Heilerziehungspflege
4.3.1 Das Lernfeldkonzept
4.3.2 Kritische Betrachtung des Lernfeldkonzeptes
4.3.3 Das Curriculum im Kontext der Evidenzbasierung

5 Zusammenfassung und Diskussion der Ergenisse

Literaturverzeichnis

Zusammenfassung / Abstract

Pflegerische Kompetenz ist für die Heilerziehungspflege von zunehmender Bedeutung. Will die Berufsgruppe auch in Zukunft für Menschen mit Behinderungen professionelle Dienstleistungen erbringen, sind sowohl die gestiegene Lebenserwartung als auch die kürzere Verweildauer in Krankenhäusern bereits während der Ausbildung zu berücksichtigen. Diese Entwicklung macht den Einfluss und die Berücksichtung der Evidenzbasierten Pflege, die ihr auf curriculare Inhalte wie beispielsweise dem Bobath- Konzept einzuräumen ist, noch dringlicher. Mittels einer umfangreichen Literaturanalyse sowie Interviews mit Vertretern des Berufsverbandes und Fachschulen in Berlin verdeutlicht der Autor, dass eine engere Zusammenarbeit mit Akteuren der Pflegewissenschaft geboten ist, um wechselseitigen Zugang zu ermöglichen und Vertrauen in die Forschung zu erhöhen.

Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Interviewleitfaden Fachschulen für Heilerziehungspflege

Anhang 2: Interviewleitfaden Berufsverband Heilerziehungspflege

Abkürzungsverzeichnis IV

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Hinführung zum Thema und Motivation für das Forschungsinteresse

Evidence-based Nursing, die beweisbasierte Pflege, ist heute ein verbreiteter Begriff. EBP1 hat ihren Ursprung in der Evidenzbasierten Medizin, die vorhandene Beweise prüft und eine Entscheidung für oder gegen eine Behandlungsform auf Forschungsergebnisse zurückführt. In der Pflege, die dieses Konzept übernommen hat, bedeutet EBP ebenfalls in erster Linie den gewissenhaften Gebrauch der gegenwärtigen Beweislage aus der Forschung. Als weitere Faktoren, die nicht immer von einer rein wissenschaftlichen Evidenz berücksichtigt werden, sind zudem klinische Expertise, die Patientenperspektive und die Umgebung bzw. der Kontext zu berücksichtigen. EBP will die Effektivität und Effizienz pflegerischer Interventionen belegen bzw. wiederlegen, was Auswirkungen haben kann in ökonomischer Hinsicht, bezogen auf gesundheitspolitische Entscheidungen oder die Professionalisierung von Pflege. Um eine Verbreitung von EBP zu sichern, ist ihr ein Einfluss auf curriculare Inhalte während der Pflegeausbildung einzuräumen. Denn die Gründe, weshalb Forschungsergebnisse nicht angewendet werden, liegen hier in Barrieren, die sowohl Pflegelehrer2 als auch Auszubildende betreffen. Mangel an Vertrauen in die Wissenschaft und Festhalten an tradiertem Wissen seitens des Lehrpersonals sowie ein geringes Grundlagenwissen über Pflegeforschung und mangelnde Kenntnisse über Literaturrecherche oder über die Nutzung von Datenbanken seitens der Auszubildenden werden exemplarisch angeführt (vgl. Behrens & Langer 2004: 77). In aktuellen Veröffentlichungen zu EBP und ihrer Entwicklung ist die Berufsgruppe der Heilerziehungspflege (HEP) nicht eingebunden, auch weil ihre Stellung als Akteur der professionellen Pflege nicht eindeutig ist. Der Autor nimmt dies zum Anlass, die Bedeutung von Pflege für die HEP hervorzuheben, um somit eine Voraussetzung zu schaffen, auf der die Relevanz der EBP für den Beruf und seine Ausbildungsinhalte diskutiert werden kann.

Ausgehend von den Erfahrungen des Verfasser als Heilerziehungspfleger, insbesondere in der pflegerischen Versorgung geistig behinderter Senioren und schwerstmehrfach behinderter Erwachsener, ist Pflegekompetenz von zentraler Bedeutung für die Ausbildung und Berufspraxis. Vor diesem Hintergrund ist die persönliche Entscheidung für einen pflegewissenschaftlichen Studiengang zu sehen, in dessen Verlauf eine erstmalige Beschäftigung mit dem Begriff EBP erfolgt ist.

1.2 Aufbau der Arbeit

Die Einleitung beinhaltet eine Hinführung des Lesers zum Thema und erläutert das Forschungsinteresse des Autors. Nach einer Darstellung zum Aufbau der vorliegenden Arbeit werden wichtige Fragen und Ziele der Arbeit benannt und es erfolgt die Beschreibung zum methodischen Vorgehen.

Der erste Gliederungsteil wird die Bedeutung von Pflege für die Heilerziehungspflege deutlich beschreiben und dient als Grundlage, auf der diskutiert werden soll, ob der EBP für die Ausbildung eine Bedeutung zukommt.

In Kapitel 3 werden die Ergebnisse von Experteninterviews mit Schulleitungen, Pflegelehrern und einem Vertreter des Berufsverbandes der Heilerziehungspflege dargestellt und kritisch gewürdigt. Äußerungen und Beschreibungen werden entsprechend des verwendeten Leitfadens den Kategorien ‘Heilerziehungspflege’, ‘Bobath-Konzept’, ‘Evidenzbasierte Pflege’ und ‘Curriculum‘ zugeordnet.

Kapitel 4 stellt die Interviewergebnisse in einen Zusammenhang mit den Ergebnissen einer umfangreichen Literaturanalyse. Verbindungen der genannten Kategorien zu- bzw. miteinander werden deutlich.

Im letzten Teil dieser Arbeit (Gliederungsabschnitt 5) werden die Erkenntnisse aus der Theorie und den Interviews abschließend diskutiert und reflektiert.

1.3 Fragestellung und Ziel

Die vorliegende Arbeit untersucht, welche Relevanz EBP für die Curricula der Fachschulen für Heilerziehungspflege hat. Die Kürze der vorgegebenen Bearbeitungszeit bedingt, dass nicht alle pflegerischen Unterrichtsinhalte berücksichtigt werden. Um im Rahmen dieser Studie valide Aussagen formulieren zu können, wird als Gegenstand der Ausbildung exemplarisch das Bobath-Konzept vom Autor herangezogen. Dies zum einen, weil die Wirksamkeit des Konzeptes nur teilweise belegt ist und nicht eindeutig dem Repertoire evidenzbasierter Pflegemaßnahmen zugeordnet werden kann. Zum anderen gibt es für die Heilerziehungspflege kein bundes- bzw. landeseinheitliches Curriculum, welches bestimmte pflegerische Themen rechtsverbindlich benennt. Um Schlüsse ziehen und abstrahieren zu können, dient das Bobath-Konzept in seiner Lehr- und Lernfunktion somit deshalb als Bezugsgröße, weil es Bestandteil der Lehre aller Fachschulen ist, die sich für den Forschungsprozess kooperativ zur Verfügung gestellt haben. Aufgrund der benannten Faktoren - dem zeitlichen Rahmen für die Forschung sowie der nicht gegebenen Einheitlichkeit curricularer Schwerpunkte - ergibt sich eine weitere Eingrenzung hinsichtlich des untersuchten Feldes ‘Fachschule‘. Ausschließlich Fachschulen der Heilerziehungspflege im Land Berlin haben ihren Beitrag bei der Generierung der Daten geleistet.

1.4 Methodisches Vorgehen

Als Mittel der Datengenerierung und Theoriebildung dienen leitfadengestützte Experteninterviews und eine umfangreiche Literaturanalyse. Die Entscheidung gegen eine rein quantitative Studie wird begründet mit der geringen Zahl von Fachschulen für Heilerziehungspflege in Berlin und dort tätigen Pflegelehrern. Für die Entscheidung, qualitativ zu forschen, spricht hingegen diese geringe Zahl, um Meinungen einzuholen, die für den Raum Berlin Verallgemeinerungen zulassen. Eine weitere deskriptive Messmethode stellt neben der Befragung die Dokumentenanalyse von Klassenbüchern dar, die einige der Berliner Fachschulen genehmigt haben. Bei der Dokumentenanalyse spielt Quantität nur im Hinblick auf durchgeführte Unterrichtsstunden eine Rolle. Das im Rahmen des qualitativen Forschungsprozesses generierte Expertenwissen wird in einen Zusammenhang gesetzt mit den Ergebnissen der Literaturanalyse. Somit folgt die Interpretation der Daten nicht einer Methode wie etwa der Phänomenologie oder der Grounded Theory. Die Evaluationsforschung des Prozesses ‘Wissenstranfer’ berücksichtigt hier die Literaturanalyse, die Curricula bzw. Lehrpläne, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Befragung von beteiligten Lehrpersonen, Schulleitern sowie dem Bundesbeauftragten für Pflege vom Berufsverband für Heilerziehungspflege. Die für die Evaluationsforschung typische Programm-, Umfeld- und Ergebnisorientierung (vgl. Stockmann 2006: 27) findet ihre Übertragbarkeit.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für die Literaturrecherche wurde zu Beginn über Online Public Access Catalogue (OPAC) und Datenbanken, wie EBSCOhost2, die medhochzwei Onlinebibliothek und Thieme ejournals, recherchiert. Alle verwendeten Printmedien gehören zum Bestand der Alice Salomon Bibliothek. Die Recherche wurde auf den deutschsprachigen und englischsprachigen Raum begrenzt und erfolgte ohne Eingrenzung des Publikationsjahrgangs.

2 Die Bedeutung der Pflege für die Heilerziehungspflege

2. 1 Pflege in der Behinderten- und Eingliederungshilfe

Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen zu betreuen und zu pflegen ist Gegenstand heilerziehungspflegerischer Ausbildung und Berufspraxis. Klienten, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und von Heilerziehungspflegern betreut werden, bedürfen neben sozialen und pädagogischen oft auch pflegerische Leistungen. Vor diesem Hintergrund befassen sich Einrichtungen, Träger und Fachverbände mit dem Verhältnis der Pflege zu ihren jeweiligen Leistungsspektren, die auch von Bedeutung sind hinsichtlich der Qualifikationen des Personals. Bisher wurde dabei auf eine Reihe von Dokumenten zurückgegriffen wie etwa (Auswahl):

- Gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Heimaufsichten und der Freien Wohlfahrtspflege (Behindertenhilfe) in Nordrhein-Westfalen:

Rahmenempfehlung Behandlungspflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (2005).

- CBP-Fachbeirat für Menschen mit körperlicher Behinderung:

Leitfaden zur üblichen Handhabung behandlungspflegerischer Tätigkeiten in Einrichtungen der Behindertenhilfe (2005).

- Lebenshilfe, Landesverband Baden-Württemberg: Medizinische Behandlungs-pflege in Wohneinrichtungen der Lebenshilfe. Eine Orientierungshilfe für die Praxis (2006).

- Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland: Behandlungs-pflege in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Überlegungen der Diakonie zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung und Empfehlungen zur Leist-ungserbringung (2007).

- Bundesverband evangelische Behindertenhilfe:

Behandlungspflege in der Behindertenhilfe - Leitlinie für stationäre Einrichtungen (2008).

In diesen Schriften werden von verschiedenen Akteuren, Verfassern und Herausgebern übereinstimmend die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit pflegerischer Maßnahmen betont. Es sei zu erwarten, so der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., dass sich die Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen und der Bedarf an pflegerischen Leistungen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beständig zunehmen werde (vgl. BEB 2008: 10). Hieraus ergibt sich, dass die Anforderungen an pflegerische Kompetenz und an die Qualitätssicherung von Pflege in den und durch die Einrichtungen steigen dürften. Für diese Steigerung eines Bedarfs an pflegerischen Leistungen gibt es mehrere Gründe, von denen hier lediglich zwei genannt werden sollen. Ein erster Grund liegt in der demographischen Entwicklung, die ebenso Menschen mit Behinderungen betrifft, denn auch hier steigt die Lebenserwartung (vgl. Köhncke 2009: 6). Mit zunehmendem Lebensalter besteht die Möglichkeitkeit, dass zu einer Behinderung (akute oder chronische) Krankheiten hinzukommen, die kurz- oder langfristigen Pflegebedarf bedingen oder Funktionseinschränkungen hinterlassen, die einen kontinuierlichen Pflegebedarf nach sich ziehen. Manche dieser zusätzlich beeinträchtigenden Krankheiten entstehen unabhängig von den bestehenden Behinderungen (z. B. Tumor-Erkrankung bei einer Person mit Infantiler Cerebralparese), andere stehen in einem inneren Zusammenhang mit der schon vorher bestehenden Behinderung (wie etwa Alzheimer-Demenz bei Trisomie 21).

Als zweiter Grund sind die tief greifenden Veränderungen im Krankenhausbereich anzuführen, denn die Leistungsvergütung mittels Fallpauschalen (G-DRG) bewirkt eine zunehmende Verlagerung von medizinischen Eingriffen in den ambulanten Bereich sowie frühe Krankenhausentlassungen mit häufig noch erheblichem Pflegebedarf, der besondere fachliche Kompetenzen in den Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe voraussetzt.

2.1.1 Zur Problematik der Behandlungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Pflegemaßnahmen richten sich auf Pflegebedarfe, die langfristig bzw. dauerhaft bestehen, oder auf Pflegebedarfe, die kurzfristig bestehen und sich demzufolge in Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad sowie Risikopotential wandeln können. Diese Unterscheidung hat große Bedeutung für die Praxis, weil sie unterschiedliche Anforderungen an die Beurteilungs- und Handlungskompetenz der Pflegenden nach sich zieht.

In Abhängigkeit von der Verlaufsdynamik akuter oder chronischer Erkrankungen können sich auch die Pflegebedarfe in Art und Umfang verändern.

Pflege wird häufig in Maßnahmen der Grundpflege und in Maßnahmen der Behandlungspflege eingeteilt. Allerdings liegt weder für den Begriff der Grundpflege noch für den Begriff Behandlungspflege eine Legaldefinition vor.1 Aus pflegewissenschaftlicher Sicht wird die Unterscheidbarkeit von Grund- und Behandlungspflege energisch bestritten.2 In der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege werden die Inhalte der Begriffe jedoch beschrieben und diese Unterscheidung hat erheblichen Einfluss auf die beruflichen Pflichten, denen das Personal nachkommen muss und darf.

Mag aus pragmatischen Gründen die Unterscheidung von Grundpflege und der Behandlungspflege üblich sein, so dürfen beide Begriffe nicht im Sinne einer streng dichotomen Kategorisierung gegenübergestellt werden. Es ist als ein Missverständnis anzusehen, wenn Grund- und Behandlungspflege in ein hierarchisches Verhältnis gesetzt werden, als sei die Behandlungspflege die anspruchsvollere, die Grundpflege die weniger anspruchsvolle Pflege. Eine solche Hierarchisierung verkennt die häufige Verknüpfung von Grund- und Behandlungspflege in einheitlichen Pflegeprozessen. Nicht einmal auf der Grundlage einzelner Pflegehandlungen kann unterschieden werden, ob es sich um eine Maßnahme der Grundpflege oder der Behandlungspflege handelt, denn oft hängt dies vom Ziel und vom Kontext einer Maßnahme ab.

Von Grundpflege wird gesprochen, wenn die Aktivitäten des täglichen Lebens der zu pflegenden Person durch den Pflegenden unterstützt, ergänzt oder ersetzt werden, beispielsweise bei der Körperpflege, der Ernährung oder im Hinblick auf die Mobilität, weil durch Krankheit oder Behinderung diese Aktivitäten nicht selbständig im erforderlichen Umfang ausgeführt werden können. Vorab sei an dieser Stelle erwähnt, dass dieser Bereich sowohl von der bobathorientierten Pflege für sich als Handlungsradius beansprucht wird und ebenso Gegenstand heilerziehungs-pflegerischer Theorie und Praxis ist, worauf im Laufe dieser Arbeit näher eingegangen werden soll.

Um Behandlungspflege hingegen handelt es sich, wenn im Rahmen eines Behandlungsprozesses, der üblicherweise von einem Arzt gesteuert und verantwortet wird, pflegerische Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Behandlungsprozess (einschließlich der Diagnostik) dienen. Damit ist die Behandlungspflege der Heilung oder Linderung von Krankheiten, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder der Linderung der Krankheitsbeschwerden3 oder der Krankheitsfolgen (akute oder chronische Krankheiten oder Behinderungen) durch medizinnahe Maßnahmen gewidmet (z. B. Medikamentenvergabe, Absaugen von Bronchialschleim). Aber gerade an pflegerischen Maßnahmen, die auf chronische Krankheiten oder Behinderungen gerichtet sind, lässt sich zeigen: Sie dienen oft nicht der Heilung im engeren Sinne, sondern langfristig, u. U. dauerhaft, der Kompensation bzw. Linderung von langfristigen oder gar irreversiblen Beeinträchtigungen von Funktionen des Organismus oder Beeinträchtigungen von Aktivitäten der Person oder Beeinträchtigungen der Teilhabe, die in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO (2001) klassifiziert sind. Auch dies belegt den wechselseitigen Einfluss von Behandlungs- und Grundpflege aufeinander.

Maßnahmen der Behandlungspflege gehören in den Zusammenhang von Behandlungs- oder Hilfeprozessen auf der Grundlage von Behandlungs- oder Hilfeplänen, sie stehen nicht isoliert. Pflegerische Maßnahmen in der Eingliederungshilfe sollen, im Einklang mit den Zielbestimmungen aus dem SGB IX, auf Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Medizinische Maßnahmen zielen neben der Linderung oder Beseitigung von Krankheitserscheinungen, Beschwerden, Schmerzen usw. auch auf Wiederherstellung von Lebensqualität und Leistungsfähigkeit als förderliche Kontextfaktoren von sozialer Teilhabe. Oft sind behandlungspflegerische Maßnahmen sogar Voraussetzung für soziale Teilhabe (z. B. mobile Beatmung). Menschen mit Behinderungen benötigen in Abhängigkeit von Art und Umfang ihres individuellen Hilfebedarfs sowohl Eingliederungshilfe als auch zeitweilig oder andauernd Pflege. Ebenso wenig, wie sich Grund- und Behandlungspflege in der Durchführung nicht immer voneinander abgrenzen lassen, sind auch Maßnahmen der Pflege von Maßnahmen der Eingliederungshilfe nicht generell zu trennen. Dies bezieht sich sowohl auf die konzeptionelle als auch auf die praktische Ebene und bedingt , dass Maßnahmen der Eingliederungshilfe und Pflege im praktischen Vollzug in der Regel zusammengehören und sich in einem einheitlichen Hilfeplan, der auch den Pflegeprozess detailliert beschreibt, aufeinander beziehen. Qualitätsanforderungen in der Behindertenhilfe setzen voraus, dass heilpädagogische und pflegerische Aufgaben gleichermaßen qualifiziert zu erfüllen sind. Das Vorliegen einer formalen Berufsqualifikation (z. B. Gesundheits- und Krankenpflege) bietet allein noch keine Gewähr für eine individuumsbezogene, kontextgerechte und fachlich einwandfreie Qualität (vgl. BEB 2008: 16). Die Bindung an das Vorhandensein einer bestimmten Berufsqualifikation kann sogar Teilhabechancen einschränken (ebd.). Eine transdisziplinäre Perspektive sollte in Zukunft eine enggefasste professionalistische Sichtweise, nach der ausschließlich spezielle Berufsgruppen für die einen oder die anderen Maßnahmen zuständig sind, im Sinne der Klienten überwinden. Die Steigerung (behandlungs-) pflegerischer Kompetenz von Heilerziehungspflegern, die einen hohen Anteil der Fachkräfte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe stellen, ist also von Bedeutung, um einerseits dem erhöhten Pflegebedarf qualitativ gerecht zu werden und andererseits, um die Transdisziplinarität des Berufes, die sich aus der Vielseitigkeit der zu erfüllenden Aufgaben ergibt, deutlicher hervorzuheben.

2.2 Heilerziehungspflege als Pflegeberuf

Die Frage, in wie weit die Heilerziehungspflege ein Pflegeberuf ist und sein will, ist nicht eindeutig zu beantworten. Akteure der Behindertenhilfe, der Politik, der Kostenträger und an den Fachschulen vertreten unterschiedliche Auffassungen, zudem existiert keine bundeseinheitliche Ausbildungsregelung. In die Konsensfindung dieser Frage müssten auch die Fachkräfte und Auszubildenden selbst einbezogen werden, die nicht Zielgruppe dieser Untersuchung sind; aus Zeitgründen nicht, aber auch weil ihr Einfluss auf die curriculare Ausgestaltung der Lehrinhalte, dem Hauptgegenstand dieser Arbeit, begrenzt ist.

Aus den geführten Interviews geht jedoch einstimmig hervor, dass diejenigen, die in Berlin Heilerziehungspfleger ausbilden, das Berufsbild der Pädagogik zuordnen und nicht der naturwissenschaftlich-medizinischen Pflegeberufe. Ebenso werden die Fachschulen für Heilerziehungspflege in den Bundesländern, und so auch in Berlin, durch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in den Fachbereich Sozialwesen neben der Sozialpädagogik eingebettet (vgl. KMK 2010: 21). Auf die Frage, ob die Heilerziehungspflege ein Pflegeberuf sei, antwortet der Bundesbeauftragte für Pflege des Berufsverbands Heilerziehungspflege, Bernhard Flitter: „ Die Heilerziehungspflege ist kein Pflegeberuf, aber pflegerische Aspekte sind von großer Bedeutung für unsere Berufsgruppe “ (Flitter 2011). Ähnlich formuliert es die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e.V. (BAG HEP), die im Begriff “Pflege” einen bedeutenden und integralen Bestandteil des heilerziehungspflegerischen Handelns sieht (vgl. BAG HEP 2008: 3).

Es finden sich aber auch Hinweise darauf, dass Pflege nicht lediglich Bestandteil heilerziehungspflegerischen Handelns ist (vgl. Greving & Niehoff 2005: 20), sondern dass, wie im vorherigen Kapitel bereits erläutert, die Durchführung der Pflege zum Leistungsspektrum vieler Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe gehört (vgl. BEB 2008: 6).

Der Begriff der Heilpädagogik, der dem Berufsbild Heilerziehungspflege voranging, wurde Mitte des 19. Jahrhunderts als die Integration von Medizin und Pädagogik beschrieben und Hilkenbach siedelt die Heilerziehungspflege als Lehre und berufliche Profession in der Nähe der Krankenpflege an, denn Pflege sei originärer Bestandteil dieses über 50jährigen Berufsbildes (vgl. Hilkenbach 2002: 568)4. Ganz besonders dann, wenn Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung betreut werden müssen, obschon Behinderung kein medizinischer Begriff ist (ebd.). Die Erziehung geistig behinderter und psychisch kranker Menschen folgte der pflegerischen Versorgung und kam erst später hinzu, um auch der Überzeugung, dass Behinderung mit Krankheit nicht gleichzusetzen sei, Ausdruck zu verleihen. Der Begründer der Ausbildung, Ludwig Schlaich, verfolgte das Ziel, dass Heilerziehungspfleger nicht nur pflegerischen, sondern ebenso sehr auch pädagogischen Verpflichtungen nachkommen müssten (vgl. Schlaich 1931: 29). Heutzutage sind pädagogische, pflegerische und auch therapeutische Arbeitsweisen mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen gleichberechtigte Kernelemente der Heilerziehungspflege (vgl. Störmer 2002: 82). Des Weiteren herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die psychiatrische Pflege ein Bestandteil der Ausbildung darstellt (vgl. Stahler- Gey et al 2008: 190), sowohl im theoretischen Erwerb von Wissen als auch als späteres Einsatzfeld nach der Ausbildung. Zu den Ausbildungsinhalten gehören in allen Bundesländern die medizinische Lehre der Behinderungen, der Neurologie, der Psychiatrie, der Gesundheits- und Krankheitslehre sowie die Pflege. (vgl. Thesing 1992: 49).

In dem bereits 1997 publizierten Werk ‘Praxisanleitung für Pflegeberufe’ von Denzel und Gnamm steht der Beruf Heilerziehungspflege neben Alten- und Krankenpflege, weil die hervorgehobenen Gemeinsamkeiten die Unterschiede klar überwiegen. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gelten Heilerziehungspfleger, die ihre staatliche Anerkennung in diesen jeweiligen Ländern erworben haben, als medizinische Pflegefachkräfte (vgl. Brust et al 2011: 1; Schlotmann & Wetzel 2011: 1). Dies trifft nun auch höchst aktuell für das Land Berlin zu, denn auch dort entsprechen Heilerziehungspfleger den Personalanforderungen im Rahmen der Berliner Wohnteilhabe- Personalverordnung (WTG-PersV), die zum 1. August 2011 in Kraft getreten ist und sich auf das Elfte Sozialgesetzbuch bezieht:

“ Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, dieüberwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. ” (SGB XI, §71, Absatz 3, Nummer

3 Auswertung des qualitativen Forschungsprozesses

3.1 Zielstellung und Situationsanalyse

Zielsetzung von Ist-Analyse und Interpretation ist es, zu ermitteln, in wie weit Evidenzbasierte Pflege Gegenstand der Ausbildung an Berliner Fachschulen für Heilerziehungspflege ist. Der Berücksichtigung von Studien und Literatur zur Wirksamkeit des Bobath-Konzeptes, sowie dem damit möglicherweise einhergehenden Einfluss auf die Unterrichtsgestaltung, werden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Zur Erhebung der Daten sind Experteninterviews mit Pflegelehrern und Schulleitern aller fünf Fachschulen in Berlin durchgeführt worden, an denen die Ausbildung der Heilerziehungspflege angeboten wird. Zusätzlich werden Aussagen und Standpunkte von Herrn Bernhard Flitter einbezogen, der sich in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Pflege vom Berufsverband Heilerziehungspflege ebenfalls für ein Gespräch zur Verfügung gestellt hat. Die Befragungen haben im Zeitraum zwischen dem 16. September 2011 und dem 4. November 2011 in Räumen der verschiedenen Fachschulen - mit Ausnahme von Herrn Flitter in einem Berliner Café - stattgefunden. Die befragten Personen gaben an, dass die Beantwortung von Fragen im Rahmen eines Interviews für sie nicht zu den routinemäßigen Aufgaben ihrer Arbeit zähle. Alle Befragungen sind aufgezeichnet worden. Während der Interviews sind Stichworte handschriftlich festgehalten, und unmittelbar nach Interviewende durch Gedächtnisprotokolle ergänzt worden. Diskussionsschwerpunkte, eigene Überlegungen und Fragen sowie subjektive Eindrücke und Randbeobachtungen sind in einem Forschungstagebuch notiert worden, welches nur dem Verfasser zugänglich ist. Dieses Tagebuch hatte die Funktion, die Transkriptions- und Kodierungsarbeit zu erleichtern. Neben dem Forschungsinstrument ‘Experteninterview’, sind die in einigen Fällen zur Durchsicht gestellten Klassenbücher als ergänzende Analyseinstrumente zu nennen: Die hierin vorgenommenen Eintragungen sind hinsichtlich des Faktors ‘Unterrichtszeit’ für den Inhalt ‘Bobath-Konzept’ untersucht worden. Als letzte Form der Datenermittlung, wenngleich in geringem Umfang, sind E-Mails zu nennen, sowohl von Interviewpartnern als auch von nicht persönlich befragten Personen. Nicht persönlich befragte Personen sind die Vorstandsvorsitzende der Bobath-Initiative für Kranken- und Altenpflege (BIKA e.V.), Frau Gabriele Jacobs, als auch nicht namentlich geführte Vertreter des Arbeitskreises Wissenschaft der BAG HEP. Ebenfalls anonym bleiben auf eigenen Wunsch hin die an den Fachschulen beschäftigten bzw. befragten Personen. Auch die Namen der Institutionen, für die sie Auskunft gegeben haben, werden nicht genannt. Aufgrund der geringen Zahl von lediglich fünf Fachschulen für Heilerziehungspflege in Berlin, könnten Rückschlüsse auf die Interviewpartner anders nicht ausgeschlossen werden.

[...]


1 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird im Text, stellvertretend für die Begriffe Evidence-based Nursing sowie beweisbasierte Pflege, die Abkürzung EBP verwendet.

2 Männliche und weibliche Personen sind gleichermaßen berücksichtigt.

1 Von einer Legaldefinition spricht man, wenn in einem Gesetz Begriffe definiert werden.

2 „Aus einem modernen Pflege- und Berufsverständnis sowie aus pflegewissenschaftlicher Sicht kann es keine Unterscheidung von Grund- und Behandlungspflege geben.“ (Pflege heute 2011: 130)

3 In Anlehnung an die Formulierung des § 27 SGB V.

4 Die BAG HEP spricht von 80 Jahren.

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
Evidenzbasierte Pflege in der Ausbildungspraxis. Die Lehre des Bobath-Konzeptes an Berliner Fachschulen für Heilerziehungspflege
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
47
Katalognummer
V272221
ISBN (eBook)
9783656634157
ISBN (Buch)
9783656683681
Dateigröße
570 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bobath, Bobath-Konzept, Heilerziehungspflege, Evidenzbasierte Pflege, Curriculum, Pflegemanagement, Gesundheitsmanagement, Gesundheits- und Pflegemanagement, Fachschule für Heilerziehungspflege, Ausbildung, Pflegenotstand, Eingliederungshilfe, Behindertenhilfe, Evidence based Nursing, Pflegeforschung, Pflegewissenschaft
Arbeit zitieren
Norman Neubauer (Autor:in), 2011, Evidenzbasierte Pflege in der Ausbildungspraxis. Die Lehre des Bobath-Konzeptes an Berliner Fachschulen für Heilerziehungspflege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272221

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