Die Integration der Menschenrechte in den frühneuzeitlichen Staaten

Virginia Bill of Rights (1776) und Déclaration des droits et de l´homme (1789)


Hausarbeit, 2014

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

A Einleitung

B Hauptteil
1 Entwicklung der Menschenrechte bis ins 18. Jahrhundert
2 Virginia Bill of Rights von 1776
2.1 Entstehungshintergrund
2.2 Die Menschenrechte von
2.3 Staat und Gesellschaft in der Bill of Rights
2.4 Reaktionen in Frankreich und England
3 Déclaration des Droits de l´Homme et du Citoyen von 1789
3.1 Entstehungshintergrund
3.2 Die Menschenrechte von
3.3 Staat und Gesellschaft in der Menschenrechtserklärung

C Schluss

D Quellenverzeichnis

E Literaturverzeichnis

F Anhang
1 The Virginia Declaration of Rights,
2 Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen de 1789

A Einleitung

„Die Gesetzgebung geht von dem Prinzip aus, die Freiheit eines jeden auf die Bedingungen einzuschränken, unter denen sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann.“

Immanuel Kant (1793/94)[1]

Die Revolutionen von 1776 in Nordamerika und von 1789 in Frankreich stellten erstmals die Menschenrechte unter den Schutz eines solchen allgemeinen Gesetzes. Jedoch waren diese Erklärungen nicht nur die Errungenschaft der Aufstände in der frühen Neuzeit, sondern auch Ergebnis einer Beschäftigung mit den Rechten eines jeden Menschen, die schon seit der Antike andauerte. Nachfolgend setze ich mich mit dieser Entwicklung auseinander um aufzuzeigen, wie diese Rechte entstanden und in welcher (abgewandelten) Form sie schließlich Eingang in die Verfassungen moderner Staaten fanden. Dabei werfe ich einen Blick auf die Beziehung zwischen der Bevölkerung und der Regierung beziehungsweise dem Staat und wie sich diese im Lauf der Zeit veränderte, welche Rechte nach und nach dem Volk zukamen und welchen Status sie hatten.

Im ersten Kapitel gebe ich einen knappen Überblick über die Geschichte der Menschenrechte, beginnend in der griechischen und römischen Antike bis ins 18. Jahrhundert hinein. Hierfür habe ich mich vor allem auf die Überblickswerke von Andreas Haratsch[2], Gerhard Oestreich[3] und Burghart Schmidt[4] gestützt. Thema des zweiten Kapitels ist die Virginia Bill of Rights. Ich beleuchte kurz die Hintergründe und Umstände, die zu ihrer Entstehung führten und stelle konkret die aufgeführten Menschenrechte mit Blick auf die vorangegangen historischen Überlegungen vor. Anschließend stelle ich dar, wie sich diese Erklärung auf Staat und Gesellschaft in Nordamerika auswirkte und wie diese Entwicklung in Frankreich und England aufgenommen wurde. Die französische Déclaration des droits de l´homme et du citoyen bildet den Gegenstand des dritten Kapitels. Hier stelle ich ebenfalls knapp die Situation vor der Revolution dar, bevor ich mich konkret (im Spiegel der Geschehnisse von 1776) mit den deklarierten Rechten der Erklärung auseinandersetze. Die folgenden Veränderungen in Staat und Gesellschaft sind ebenfalls Teil dieses Abschnittes. Grundlage für diese beiden Kapitel bildeten neben den beiden Originaltexten von 1776 und 1789 hauptsächlich das politische Lehrbuch von Richard Saage[5], erschienen in der Reihe „Grundwissen Politik“, das „Kritische Wörterbuch zur Französischen Revolution“[6] und das Werk von Sigmar-Jürgen Samwer[7]. Den Schluss bilden ein kurzer Vergleich der beiden Revolutionen und Erklärungen sowie ein Fazit.

Zur Forschungslage lässt sich sagen, dass ich während meiner Recherche auf zahlreiche Überblickswerke zur Entwicklung beziehungsweise der Geschichte der Menschenrechte gestoßen bin. Für die Auseinandersetzung mit den Verfassungsentwürfen, dem Staatsaufbau und der Beziehung zwischen Staat und Individuum ist die Anzahl verwendbarer Werke etwas dünner gesät; am hilfreichsten fand ich das Kritische Wörterbuch zu diesen Fragestellungen. Spannend fand ich die Sichtweise von Hannah Arendt, die das Thema „Soziale Frage“ in Zusammenhang mit der Französischen Revolution bringt. Die Leitfragen, die meine Arbeit bestimmt haben, beziehen sich weniger auf den historischen Verlauf der Entwicklung der Menschenrechte, sondern vielmehr auf die Folgen, die diese hatten. Im Besonderen im Bereich der Gesellschaftsordnung und des Staatsaufbaus, sowie der Stellung und Zusammensetzung der Regierung.

B Hauptteil

1 Entwicklung der Menschenrechte bis ins 18. Jahrhundert

Obwohl die Menschenrechtserklärungen in der Virginia Bill of Rights von 1776 sowie in der Déclaration des droits de l´homme et du citoyen von 1789 erstmals die universellen Menschenrechte in einer Verfassung verankern, beginnt die Auseinandersetzung mit ihnen schon wesentlich früher. Einer der ersten schriftlichen Belege über die Beschäftigung mit gewissen ethischen Grundsätzen findet sich bei Sokrates. Er spricht davon, dass die Würde sowie die Freiheit des Menschen rechtlich sowie moralisch gesichert sein müssen.[8] Andere Philosophen der Antike, wie beispielsweise der Sophist[9] Alkidamas (4. Jahrhundert v. Chr.) gehen davon aus, dass jeder ein Recht auf Freiheit hat und niemand versklavt werden darf. In der sophistischen Tradition stehen deshalb der Mensch im Mittelpunkt aller Gesetze und seine natürlichen Rechte über den Gesetzen des Staates.[10] Seneca und Cicero, beide Römer und stoische[11] Humanisten, betonen 500 Jahre später ebenfalls die Gleichheit jedes Menschen, stellen diese jedoch in engere Verbindung mit der Praxis. Seneca bezieht sich eher auf das Gemeinwohl und sieht das Naturgesetz als unveränderliches Gesetz, das über allem steht, an. Cicero sieht einen Zusammenhang mit Lehren der Politik und des Rechts.[12] Allerdings spiegeln diese Meinungen einzelner keinesfalls die Bedingungen des Alltags in der antiken Gesellschaft wieder, sondern verdeutlichen allenfalls die lange Tradition der Versuche, die natürlichen Grundrechte des Menschen in einer geistigen Debatte darzustellen. Zudem galten vor allem in der antiken griechischen Weltanschauung diese Rechte nur für freie Bürger einer Polis, die auf die Sklaverei als großen Wirtschaftsfaktor angewiesen war.[13] Von einer allgemeingültigen Forderung nach einem universal geltenden Grundrecht kann deshalb hier noch keine Rede sein. Dies ist auch im Mittelalter noch nicht der Fall. Zwar wird die Würde und Gleichheit eines jeden Menschen durch die Imago-Dei-Lehre[14] bekräftigt, jedoch gilt diese wiederum nur vor Gott, also weder für alle noch ausdrücklich vor den weltlichen Gesetzen; gleiches gilt für die Freiheitspostulate, die vor allem die menschliche Seele betreffen.[15] Thomas von Aquin, ein Scholastiker, spricht im 13. Jahrhundert von der Dignitas Humana, der (veräußerlichen) menschlichen Würde und der Vernunftbegabtheit, jedoch bewegt er sich über den religiösen Kontext ebenfalls nicht hinaus.[16] Gewissensfreiheit gilt seiner Meinung nach nur für Nichtchristen und die Sklaverei sieht er als natürliche Gegebenheit an.[17] Jedoch verleiht dieses frühchristliche Bild vom Menschen der Debatte um seine natürlichen Rechte einen tieferen, religiösen Sinn und rückt den Einzelnen in den Fokus. Die universale Vernunftslehre der Stoa verbindet sich mit der christlichen Vorstellung der göttlichen Gesetze.[18] Weiterhin fehlt jedoch die Übertragung von der Glaubensgemeinschaft auf die Gesellschaft und das verbindliche Rechtssystem. Erstmals im Naturrecht des Mittelalters lässt sich jedoch eine Brücke in das weltliche System erkennen. Obwohl die Realität meistens auf die Sicherung von Recht und Frieden beschränkt war und durch diesen Gemeinschaftszweck kaum Platz für individuelle Grundrechte im heutigen Sinn blieb, verfestigten sich die Theorien zu grundlegenden Rechten. Mit der Herausbildung der priesterlichen und der weltlichen Gewalten kam auch die Idee der Beschränkung der beiden Mächte auf. Insbesondere der weltliche Herrscher war an das natürliche und göttliche Recht gebunden, das über ihm und allen Gesetzen des Staates steht. Den Untertanen kam ein Widerstandsrecht zu, sollte der Herrscher seine Pflichten nicht in diesem Sinne erfüllen. Daraus ergibt sich auch eine wechselseitige Pflichtbeziehung zwischen Fürst und Untertan. Die Magna Charta von 1215 ist ein prominentes Beispiel im Bestreben, die Obrigkeit und ihren Einfluss zu begrenzen. Diese und weitere festgeschriebene ständische Freiheitsrechte sind dem Historiker Otto Hintze zufolge in direkter Verbindung mit den späteren ausformulierten Menschenrechten zu sehen. Zwar galten solche Freiheitsrechte ebenfalls nicht für die gesamte Bevölkerung, denn sie waren das Produkt individueller Verhandlungen zwischen einzelnen Teilen der Gesellschaft mit dem Herrscher. Inhaltlich ging es vorrangig um Freiheitsrechte, das Widerstandsrecht bei Machtmissbrauch, Schutz vor Willkür, Erhaltung von Frieden und Recht sowie die Bestätigung einiger anderer althergebrachter Rechte der Stände.[19] Für das revolutionsreiche 17. Jahrhundert in England hatte deshalb aber vor allem die Magna Charta große Bedeutung, da sie sich umformuliert und erweitert auf die gesamte freie Bevölkerung in der Habeas Corpus Akte[20] von 1679 und der Bill of Rights[21] von 1689 wiederspiegelt, welche dem Parlament das Recht verlieh, die Macht des Königs zu beschränken. Die darin enthaltenen radikalen Forderungen wie Religions- und Gewissensfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz von Freiheit, Sicherheit und Eigentum, ein allgemeines Wahlrecht und eine unabhängige richterliche Gewalt[22] stellten jedoch nicht die Vorstellung einer idealen Basis für die Gesellschaft dar, sondern wollten lediglich die alten, teilweise verlorenen Rechte erneut festlegen. Auch wenn diese Forderungen nicht eins zu eins umgesetzt wurden, hatten sie großen Einfluss auf die amerikanische Erklärung von 1776 und sicherten der englischen Bevölkerung grundlegende Freiheitsrechte zu, die ohne die philosophischen Strömungen der Antike und deren Weiterentwicklung zur Naturrechtstheorie des Mittelalters nicht zustande gekommen wären. Im Zeitalter von Reformation und Humanismus tritt Vernunft, Toleranz und vor allem die Loslösung von Recht und Religion in den Vordergrund, sodass besonders im Humanismus die Forderung nach umfassender Bildung und Erziehung zur freien Persönlichkeitsentfaltung gefordert wird und als objektive Werte unter den Rechtsschutz gestellt werden. Die Gesellschaft entwickelt sich in humaneren und rationaleren Bahnen und die steigende Religionstoleranz trägt zur Herausbildung von Freiheits- und Menschenrechten bei.[23] Durch den steigenden protestantischen und besonders calvinistischen Einfluss in den Niederlanden und England, der sich einreiht in die Strömungen der Reformationszeit und den konservativen Herrschern den Kampf angesagt hat, können dort absolutistische Ausprägungen verhindert werden. In Frankreich jedoch führen die Vertragstheorien des 16. Und 17. Jahrhunderts zu genau dieser Staatsform. Der Ständestaat wandelt sich zum Absolutismus und immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens werden von oben gesteuert. Straffe, monarchisch ausgerichtete Organisationsformen der Bürokratie, der Gerichte und eine Umstrukturierung im Steuerwesen schränken die Freiheiten der Bürger zunehmend ein und stärken die Position des Königs. Die neue Lehre der Staatsräson sieht mehr Macht im inneren wie äußeren Bereich vor und ist vor allem als Entwicklung einer zunehmenden Disziplinierung anzusehen.[24] Zwar ist das oberste Ziel des Monarchen offiziell das Wohl des Ganzen, oft wird dies leider aus den Augen verloren. Letzten Endes wurden die Stände politisch fast komplett ausgeschaltet und die Unterschicht hatte kaum noch Freiheiten, zudem konnte sie sich durch die wachsende Steuerlast kaum selbst ernähren. Dies bildet die Basis für den Kampf um rechtlich und politisch fundierte universale Menschenrechte im 18. Jahrhundert. Als Gegenkräfte zu nennen sind der Protestantismus, besonders in Frankreich, den Niederlanden und England sowie Vertreter wie John Locke aus dem Lager der Calvinisten. In „Two treatises of government“ (1690) schreibt er, dass die Individuen, die sich zur Sicherung ihrer angeborenen Rechte zu einem Staat zusammenschließen würden, ihre einzelne Macht auf das Staatsoberhaupt übertragen würdem. Er schließt jegliche staatliche Willkür aus, in seinen Augen verliert der Staat diese Macht an das Volk wieder, sobald er die Grenze der individuellen Rechte übertritt.[25] Leben, Freiheit und Eigentum sind für ihn angeborene Naturrechte. Ebenso forderte der französische Staatstheoretiker Montesquieu die Trennung der Exekutive, Legislative und Judikative um die Staatsgewalt einer gegenseitigen Kontrolle und Beschränkung zu unterziehen.[26] In die Reihe der Gegenbewegung zählen auch die Puritaner in Nordamerika, welche um die Anerkennung vorstaatlicher Rechte kämpfen. Generell aber ist zu beobachten, dass sich in dieser Zeit die Basis der natürlichen Rechte enttheologisierte und die christlichen Wurzeln zugunsten der römisch-stoischen Philosophie zurückgedrängt wurden. Dies gipfelt in der anti-religiösen Haltung der französischen Aufklärer. Des Weiteren tritt die These der menschlichen Vernunft in den Vordergrund der Menschenrechtstheorie und der Zweck des Gemeinwohls wurde ebenfalls vernachlässigt, um den Einzelnen mehr Aufmerksamkeit zu schenken, was seit der Renaissance mehr und mehr Thema wurde. Zudem wird die Forderung nach mehr politischer Mitbestimmung laut, nicht zuletzt um den Staat in seine Schranken zu weisen und die individuellen Freiheiten und Rechte zu garantieren.[27]

[...]


[1] Kant, Immanuel: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Hamburg 2003, hier S.131.

[2] Haratsch, Andreas: Die Geschichte der Menschenrechte. 3. Auflage, Potsdam 2006 (= Studien zu Grund- und Menschenrechten, Bd. 7).

[3] Oestreich, Gerhard: Geschichte der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Umriß. 2. durchgesehene und ergänzte Auflage, Berlin 1978.

[4] Schmidt, Burghart: Menschenrechte und Menschenbilder von der Antike bis zur Gegenwart. In: Schmidt, Burghart (Hg.): Menschenrechte und Menschenbilder von der Antike bis zur Gegenwart, Hamburg 2006. (= Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien, Bd. 1).

[5] Benz, Arthur u.a. (Hg.): Grundwissen Politik. Bd. 37: Demokratietheorien. Eine Einführung, Wiesbaden 2005.

[6] Furet, Francois; Ozouf, Mona (Hg.): Kritisches Wörterbuch der Französischen Revolution. Bd. II: Institutionen und Neuerungen, Ideen, Deutungen und Darstellungen. Übersetzung Hümmer und Waldbüttelbrunn, Frankfurt am Main 1996.

[7] Samwer, Dr. Sigmar-Jürgen: Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789/91, Hamburg 1970.

[8] Schmidt, S. 11.

[9] Wanderlehrer v.a. um Athen; Spezialgebiet sind politische Lehren.

[10] Oestreich, S. 15; Haratsch, S. 8.

[11] Die Stoa: Lehre von der Gleichheit der Menschen und deren Begabung mit Vernunft, s. Oestreich, S. 16.

[12] Schmidt, S. 16

[13] Oestreich, S. 15-18

[14] Mensch als Ebenbild Gottes (bezogen auf die Gemeinschaft der Gläubigen)s. Schmidt S. 17.

[15] Schmidt, S.17.

[16] Haratsch, S. 14.

[17] Oestreich S. 23.

[18] Haratsch, S. 12.

[19] Oestreich, S. 22 bis 26

[20] U.a. Verhaftung nur mit schriftlichem richterlichem Befehl, innerhalb 20 Tage Vorführung vor einen Richter, usw.

[21] Grundlage englischer Rechts- und Staatsordnung, Beschränkung königlicher Gewalt.

[22] Schmidt, S. 18.

[23] Haratsch, S.18- 22

[24] Oestreich, S. 32-33.

[25] Haratsch, S.32-33.

[26] Schmidt, S.20-21.

[27] Oestreich, S.35-36.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Integration der Menschenrechte in den frühneuzeitlichen Staaten
Untertitel
Virginia Bill of Rights (1776) und Déclaration des droits et de l´homme (1789)
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften)
Veranstaltung
Basiskurs Neuere Geschichte: Großbritannien und die französische Revolution.
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
23
Katalognummer
V272169
ISBN (eBook)
9783656636328
ISBN (Buch)
9783656636281
Dateigröße
473 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenrechte;, USA, Bill of Rights, 1776, Déclaration des droits de l´homme, 1789, Amerikanische Revolution, Französische Revolution, Geschichte der Menschenrechte, Entwicklung der Menschenrechte, Staat, Gesellschaft, Nordamerika, Europa, Erklärung, Menschenrechtskatalog
Arbeit zitieren
Marlene Weber (Autor:in), 2014, Die Integration der Menschenrechte in den frühneuzeitlichen Staaten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272169

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