Prekäre Arbeitsverhältnisse, Führungspositionen und Gendermainstreaming

Die EU als Europa der Regionen am Beispiel eines Ost-Westdeutschland Vergleichs


Hausarbeit, 2013

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Prekäre Arbeitsverhältnisse

3 Familienmodell – Vergleich BRD und ehem. DDR

4 Das Drei-Phasen-Modell in Bezug auf Berufliche Qualifizierung

5 Die EU als Mehrebenensystem.

6 Gendermainstreaming

7 Schlussteil

Literaturverzeichnis.

Onlineverzeichnis.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Drei-Phasen-Modell der weiblichen Lebensführung in der BRD

Abbildung 2: Drei-Phasen-Modell der männlichen Lebensführung in der BRD

Abbildung 3: Die EU als Mehrebenensystem

1 Einleitung

„Wir sind im Augenblick, was Frauen in den Führungspositionen angeht, auf Höhe mit Indien, hinter Russland, hinter Brasilien, hinter China.“[1] Dieses Zitat der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen soll verdeutlichen, dass unteranderem Deutschland ein weitreichendes Problem hat, bei der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Arbeit und in diesem speziellen Fall bei der Besetzung von Frauen in Führungspositionen.

Das Schlagwort, welches im Zuge der Debatte häufig schnell und als „Allzweckwaffe“ benutzt wird, ist die sogenannte Frauenquote. Um die vorherrschende Ungerechtigkeit bei der Entlohnung, sozialer und finanzieller Sicherheit zwischen Männern und Frauen, sowie die geschlechterdifferente berufliche Segregation zu beheben, reicht die einfache Forderung der Frauenquote nicht aus. Um diese Diskriminierung aufzuheben, ist es existentiell, sich nicht mit den Symptomen der Ungerechtigkeit zu beschäftigen, sondern ein besonderes Augenmerk auf die gesellschaftlichen Bedingungen (also die tatsächlichen Auslöser) zu legen.

Im Verlauf dieser Arbeit, werden nun einige Aspekte genannt, wie diese Ungerechtigkeiten zu Stande kommen. In erster Linie sollen hier die möglichen Auslöser innerhalb einer Gesellschaft herausgearbeitet werden, welche zu einem Ungleichgewicht in Bezug auf die Chancen für Frauen in Führungspositionen führen. Außerdem wird auf die vorherrschenden Unterschiede hinsichtlich finanzieller und sozialer Sicherheiten zwischen Frauen und Männer eingegangen.

Zwei Aspekte, die einen gravierenden Einfluss auf den Weg hin zu einer beruflichen Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern beitragen, werden im folgenden Abschnitt 2 „Prekäre Arbeitsbedingungen und Qualifikation“ detaillierter beschrieben. Die prekären Arbeitsverhältnisse sollen im Zuge der Arbeit ein weiteres Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern aufdecken. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, wie dieses Ungleichgewicht zu Stande kommt und welche Folgen dies für Frauen haben kann. Darauf aufbauend wird ein Vergleich zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern dargestellt, und aufgezeigt wo deren Unterschiede in Bezug auf Frauen in Führungspositionen liegen. Vorangestellt wird dem, ein theoretischer Vergleich der gängigen Familien- und Rollenverteilungen in der BRD und der ehemaligen DDR, die möglicherweise als Indikator für einen Ost-West Unterschied dienen können. Dieser Vergleich erfolgt um zu verdeutlichen, dass selbst innerhalb eines souveränen Staates Unterschiede in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben vorherrschen. Daran anknüpfend, sollen die Problematik der Europäischen Union bei der „Bekämpfung“ von Ungerechtigkeiten in Bezug auf Geschlechter dargestellt werden. Hauptproblematik ist hierbei, die Integration verschiedener souveräner Staaten, mit weiteren Unterregionen(Mehrebensystem), in denen man davon ausgehen kann, dass auch hier unterschiedliche Voraussetzungen und Traditionen vorherrschen. Als ein möglicher Lösungsansatz wird hierzu der Begriff des „Gendermainstreaming“ angeführt. Was ist daran innovativ und welche Vorteile bringt dieses Prinzip möglicherweise bei der Reduzierung von Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen – nicht nur im Berufsleben – sind hierbei als die beiden Hauptfragen auszumachen. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Prinzip des Gendermainstreaming erfolgt im letzten Abschnitt der Arbeit.

2 Prekäre Arbeitsverhältnisse

Die prekären Arbeitsverhältnisse sind in der Öffentlichkeit eher unter den Begriffen Minijob oder Teilzeitstelle bekannt. Die in Deutschland (noch) gängige Auffassung der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen führen beziehungsweise führten dazu, dass hauptsächlich Frauen in den angesprochenen prekären Arbeitsverhältnissen wiederzufinden sind. Eine Verinnerlichung der Arbeitsteilung kann mitunter bis, und sogar vor, der Zeit der Antike zurückgeführt werden. Bereits hier wurden die Aufgaben der Frauen, hauptsächlich auf die Heimarbeit reduziert. Aufgaben waren das zubereiten von Nahrung oder auch die Kindesbetreuung.

Grundsätzlich wurden Frauen- rein biologisch gesehen - hauptsächlich der Domäne der Reproduktionsaufgaben zugeordnet. Reproduktionsaufgaben sind dementsprechend beispielsweise die Geburt und das Aufziehen von Kindern sowie die Erledigung von weiteren häuslichen Aufgaben. Häufig wurde und wird davon gesprochen, dass die Aufgabenverteilung von Männern und Frauen naturgegeben sei.[2] Vor der industriellen Revolution, statt maschineller Arbeit herrschte das Handwerk vor, wurden Frauen für kleinere flexible Arbeiten „eingesetzt“. Man nahm an, dass diese Aufgaben, auf Grund der geringen zeitlichen Beanspruchung, der „eigentliche“ Aufgabe der Frau nicht entgegensteht. Resultierend aus der Einführung von Maschinen und dem damit einhergehenden Verlust von manueller Arbeit, wurden die Frauen zunächst zurück in den Sektor der häuslichen Arbeit gedrängt.[3]

„Man betrachtete und benutzte Frauen gleichsam als ‚Bauern‘ auf dem Schachbrett des Arbeitsmarktes, die ohne Schwierigkeiten geopfert werden konnten, um die wichtigeren Interessen der männlichen Arbeitnehmer zu sichern.“[4]

In der Moderne führte nicht der Wegfall eines Arbeitsbereichs (siehe industrielle Revolution), sondern das Aufkommen des Dienstleitungssektors zu einer „Rückverdrängen“ der Frau in flexible und prekäre Arbeitsverhältnisse. Frauen wurden als „Dazuverdiener“ charakterisiert, welche durch die Arbeit der Männer ausreichend finanziell abgesichert sind. Diese beschriebene, eigentliche „Nicht-Notwendigkeit“ der Frau zu arbeiten, führte dazu das Frauen vermutlich eher bereit waren, Tätigkeiten im Bereich der prekären Arbeitsverhältnisse anzunehmen.[5]

Sicherlich muss man im Zuge der Debatte erwähnen, dass dieser Sektor nicht als rein negativ in Bezug auf Frauen und Beruf zu charakterisieren ist. Statistisch ergab sich in einer Erhebung aus dem Jahre 2003, dass 84 % der Beschäftigten im Dienstleistungssektor Frauen sind. Insbesondere die sozialen Dienstleitungen haben die Situation der Frauen deutlich verbessert. Beispielsweise ist Frauen durch eine Erhöhung des Angebots für Kindesbetreuung die Möglichkeit eröffnet worden, auch vermehrt in Vollzeit arbeiten zu können.[6] Dass Frauen im Gegensatz zu Männern vermehrt nicht in Vollzeit arbeiten, da sie wie bereits angesprochen oftmals die Rolle zufällt alleine für die Kindsbetreuung zuständig zu sein, geht unteranderem auch in Deutschland auf das dort gängigen Familienmodell zurück. Auf dieses Familienmodell wird später in Abschnitt 3 noch näher eingegangen.

Im Zuge des sozialen Wandels muss die Annahme, dass Frauen nicht auf einen eigenen Verdienst angewiesen sind, als überholt charakterisiert werden. Höhere Scheidungsraten, die Reform des Ehe-und Familienrechts, der Frauenbewegung oder die „Bildungsexpansion“[7] bei Frauen, sind nur einige Aspekte, die das berufliche Leben von Frauen stark verändert haben.[8]

Durch vermehrt resultierende Single-Haushalte und einer zunehmenden Veränderung des Rollenverständnisses, das durch den Mann als Ernährer geprägt ist(Vgl. Abschnitt 3), sind Frauen nicht mehr grundsätzlich finanziell und sozial durch das Einkommen der Ehemänner abgesichert. Diese Unsicherheit, wird beispielsweise auf die zuvor angesprochenen „instabilen Lebensverläufe“ von Frauen( aber auch Männern), zurückgeführt. Steigende Lebenshaltungskosten und eine steigende Beschäftigunsunsicherheit führen unmittelbar zu einer angestrebten höheren Erwerbstätigkeit seitens der Frauen.[9]

Das auf den Arbeitsmarkt drängen und die offensichtliche Notwendigkeit des Verdienens bei einer Vielzahl von Frauen führte unweigerlich dazu, dass sie in den Bereichen der prekären Arbeit überrepräsentiert sind. Oder anders ausgedrückt: Frauen bekommen eher eine berufliche Anstellung mit prekärem Charakter.

So sind nach statistischen Belegen 83,8 %, aller sozialversicherungspflichtigen Teilzeittätigen, in Deutschland Frauen.[10] Das größte Problem für die Frauen ist die soziale und finanzielle Unsicherheit, die aus prekären Arbeitsverhältnissen entsteht. Prekäre Arbeit, oder Teilzeitbeschäftigung, ist durch einen nicht dauerhaften und nicht Existenz sichernde Charakter geprägt.[11] Daraus lässt sich unzweifelhaft eine Ungerechtigkeit zwischen Mann und Frau ableiten. Dies bedeutet, Männer verfügen auf Grund ihrer – hauptsächlich nicht prekären – beruflichen Stellung über mehr Sicherheiten und können auch ohne Ehepartner ihre soziale und finanzielle Existenz wahren.

3 Familienmodell – Vergleich BRD und ehem. DDR

Im vorliegenden Abschnitt, soll an dieser Stelle ein Vergleich zwischen der Integration von Frauen in den Beruf, zwischen der BRD und der ehemaligen DDR gezogen werden. Zur Beschreibung wird hier der Begriff des „Ernähermodells“ herangezogen. Durch den Vergleich, soll eine mögliche Erklärung für den nach dem Mauerfall faktischen Unterschied zwischen Frauen im Beruf im Ost-West Vergleich(siehe Seite 6) dargelegt werden.

Der Begriff des Ernährermodells, wie es bereits sein Wortlaut vermuten lässt, definiert den Mann als den typischen Ernährer. Was sind die Aufgaben eines Ernährers? In erster Linie hat „der“ Ernährer die Aufgabe, finanzielle Mittel heranzuschaffen. Dies geschieht, im Zuge einer Erwerbstätigkeit um die Existenz seiner Familie durch monetäre Mittel zu garantieren. Zudem übernimmt „der“ Ernährer auch den Bereich der sozialen Absicherung wie beispielsweise die der Krankenversicherung und der finanziellen Absicherung im Alter.[12]

Der deutsche Staat unterstützte im Verlauf der Nachkriegszeit dieses Modell der „typischen“ Familie systematisch und wollte damit für die Bundesrepublik Deutschland eine stabile Fertilitätsrate garantieren. Drei typische staatliche Instrumente, um das Modell des Ernährers zu etablieren und zu schützen, sind die Witwen- und Waisenrente, die kostenfreie Mitversicherung von Ehefrau und Kinder sowie die aus Steuermitteln finanzierte Subventionierung von Hausfrauen. Diese drei Leistungen haben bei erster Betrachtung vielleicht einen positiven Charakter für die Frau, stellen jedoch ein staatliches Mittel dar, welches Frauen eher von der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung abhielt. Das Modell des Ernährers wurde im Zuge des deutschen Wirtschaftswunders (beginnend mit der Währungsreform 1948) und dem damit einhergehenden Zugewinn von gesellschaftlichem Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland immer stärker manifestiert. Vereinfacht ausgedrückt war es innerhalb einer typisch deutschen Familie durch die finanzielle Absicherung der Männer sowie der staatlichen „Leistungen“ für Frauen weniger reizvoll, eine Vollbeschäftigung anzunehmen. Die Maßnahmen der deutschen Arbeits- und Sozialpolitik führten somit zu einer streng hierarchischen Arbeitsteilung der Geschlechter, welche die Frau nicht direkt auf dem Arbeitsmarkt ansiedelte.[13]

Eine andere berufliche Landschaft prägte im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland die ehemalige Deutsch Demokratische Republik. Bereits kurz nach dem Mauerfall Ende 1989 ließen sich im Bereich der Erwerbstätigenquote von Frauen deutliche Unterschiede erkennen. Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Jahre 1991 ergaben eine prozentuale Differenz in der Erwerbstätigenquote zwischen Ost- und Westdeutschland. So waren in Ostdeutschland 66,7 % der Frauen erwerbstätig, in der BRD dagegen nur 54,6 %.[14] Häufig wird diese Diskrepanz in der breiten Öffentlichkeit hauptsächlich als Unterschied in der emanzipatorischen Einstellung von ost- und westdeutschen Frauen tituliert.

Die Annahme, ostdeutsche Frauen seien emanzipierter und würden deshalb eher von ihrem Recht auf Arbeit Gebrauch machen, lässt sich wissenschaftlich nicht begründen und dürfte wohl eher einem „gefühlten Eindruck“ entsprechen. Die Unterschiede sind historischer Herkunft und beruhen auf den verschiedenen staatlichen Systemen und Voraussetzungen innerhalb des Wirtschaftssektors.

[...]


[1] Zeit Online: Von der Leyen und EU-Kommission für Frauenquote. In: http://www.zeit.de/karriere/2011-01/frauenquote-vonderleyen-schroeder (Abgerufen am: 03.09.2013).

[2] Vgl. Riedel, Tanja-Carina: Gleiches Recht für Frau und Mann; Die bürgerliche Frauenbewegung und die Entstehung des BGB. Köln 2008, S.183.

[3] Vgl. Krais/Maruani (Hg.): Frauenarbeit – Männerarbeit; Neue Muster der Ungleichheit auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Frankfurt 2001, S. 39-45.

[4] Kühn, Ruth: Frauenerwerbstätigkeit; Eine Untersuchung zur Ungleichbehandlung in Tarifverträgen. Münster 1991, S.25.

[5] Vgl. Kilchenmann, Ulla: Flexibel oder flexibilisiert? – Chancen und Fallen der Teilzeitarbeit von Frauen. Zürich 1992, S. 45-46.

[6] Vgl. Bothfeld, Silke: Arbeitsmarkt; WSI FrauenDatenReport. Berlin 2005, S. 162.

[7] Zwischen 1994 und 2010 erhöhte sich die Studienanfängerquote der Frauen von 25% auf 47 %. Statistisch üben höher qualifizierte Frauen häufiger Vollzeitbeschäftigungen aus.

[8] Vgl. Peuckert, Rüdiger: Familienformen im sozialen Wandel, Wiesbaden 2005, S.405-406.

[9] Vgl. Knauth/Elmerich: Risikofaktor demografischer Wandel; Generationenvielfalt als Unternehmensstrategie. Düsseldorf 2009, S.22-23.

[10] Kurz-Scherf/Lepperhoff/Scheele (Hrsg): Feminismus; Kritik und Intervention. Münster 2009, S. 204.

[11] Vgl. Kurz-Scherf/Lepperhoff/Scheele (Hg): Feminismus; Kritik und Intervention. Münster 2009, S. 204.

[12] Vgl. Kurz-Scherf/Lepperhoff/Scheele (Hg): Feminismus; Kritik und Intervention. Münster 2009, S. 199-200.

[13] Vgl. Gerlach/Schneider/Pilger(Hrsg.): Betriebliche Familienpolitik; Potenziale und Instrumente aus multidisziplinärer Sicht. Wiesbaden 2007, S.86-87.

[14] Vgl. Dressel, Christian: Erwerbstätigkeit – Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männer. S.109. In: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/genderreport/01-Redaktion/PDF-Anlagen/kapitel-zwei,property%3Dpdf,bereich%3Dgenderreport,sprache%3Dde,rwb%3Dtrue.pdf. (Abgerufen am 05.09.2013).

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Prekäre Arbeitsverhältnisse, Führungspositionen und Gendermainstreaming
Untertitel
Die EU als Europa der Regionen am Beispiel eines Ost-Westdeutschland Vergleichs
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Der Vierebenen-Sozialstaat in Europa im Aufbau
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
24
Katalognummer
V271861
ISBN (eBook)
9783656628743
ISBN (Buch)
9783656628781
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
prekäre, arbeitsverhältnisse, führungspositionen, gendermainstreaming, europa, regionen, beispiel, ost-westdeutschland, vergleichs
Arbeit zitieren
B.A. Ben Weiherer (Autor:in), 2013, Prekäre Arbeitsverhältnisse, Führungspositionen und Gendermainstreaming, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271861

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