Mexiko – zehn Jahre in der NAFTA

Wirtschaftliche und politische Auswirkungen


Diplomarbeit, 2004

100 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Zehn Jahre NAFTA – eine Erfolgsgeschichte?

2. Entstehungsgeschichte und Motivation
2.1. Die Position Mexikos
2.2. Die Position der USA
2.3. Die Position Kanadas
2.4. Motivation der Teilnehmerstaaten

3. Der NAFTA-Vertrag
3.1. Der Verhandlungsverlauf
3.2. Die Verhandlungsergebnisse
3.2.1. Zielsetzung
3.2.2. Güterhandel
3.2.3. Investitionsregelungen
3.2.4. Weitere Bestimmungen

4. Wirtschaftliche Auswirkungen der NAFTA auf Mexiko
4.1. Adäquate Kriterien zur Bewertung der NAFTA
4.2. Handelseffekte
4.2.1. Handelssteigerungen
4.2.2. Handelsumlenkungen
4.2.3. Spezialisierung
4.2.4. Konzentration auf den Handelspartner USA
4.3. Arbeitsmarkt
4.3.1. Beschäftigung
4.3.2. Löhne
4.4. Kapitalmarkt
4.4.1. Direktinvestitionen
4.4.2. Portfolio-Anlagen
4.5. Wohlfahrtseffekte
4.5.1. Produktivität
4.5.2. Wachstum
4.5.3. Ungleiche Entwicklung innerhalb Mexikos

5. Politische Auswirkungen der NAFTA auf Mexiko
5.1. Demokratisierung
5.1.1. Allgemeiner Zusammenhang zwischen Marktwirtschaft und Demokratie
5.1.2. NAFTA und demokratische Transition in Mexiko
5.2. Wirtschafts- und Finanzpolitik: Marktwirtschaftliche Reformen
5.2.1. Wirtschaftspolitik
5.2.2. Finanzpolitik
5.3. Aspekte der bilateralen Beziehungen Mexiko – USA
5.3.1. Migration
5.3.2. Drogenhandel
5.4. Errungenschaften in den Bereichen Umweltpolitik und Arbeitnehmerrechte
5.4.1. Umweltpolitik
5.4.2. Arbeitnehmerrechte

6. Zusammenfassung und Ausblick

Bibliographie
1. Autorenverzeichnis
2. Institutionen und Organisationen
3. Presseberichte
4. Interviews

Abkürzungsverzeichnis

1. Zehn Jahre NAFTA – eine Erfolgsgeschichte?

Am 1. Januar 2004 feierte das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA sein zehnjähriges Jubiläum. Das Inkrafttreten des Vertrags zwischen Kanada, den USA und Mexiko zum Jahresbeginn 1994 erregte die besondere Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit, weil sich zum ersten Mal zwei Industrieländer mit einem Schwellenland zu einer Freihandelszone zusammenschlossen. Die Vertragspartner haben sich dabei darauf geeinigt – anders als bei ähnlichen regionalen Zusammenschlüssen – die politische Unabhängigkeit vollkommen beizubehalten. Dieses Spezifikum begründet nicht nur einen Modellcharakter[1] für zukünftige Kooperationen zwischen Ländern, die entweder über eine sehr unterschiedliche Wirtschaftsstärke verfügen oder ihre politische Unabhängigkeit wahren wollen, sondern erhöht auch das wissenschaftliche Interesse an der NAFTA und ihren Auswirkungen an sich. Vergleicht man die Effekte des Freihandelsabkommens auf die einzelnen Mitgliedsstaaten, so überrascht es nicht, dass deren Bedeutung für Mexiko aufgrund seines Entwicklungsrückstandes in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht gegenüber den anderen beiden Vertragspartnern am größten ist.[2]

Mexiko hat in jüngster Vergangenheit, besonders jedoch im letzten Jahrzehnt, einen beachtlichen wirtschaftlichen und politischen Wandel durchlaufen. Das Land hat sich wirtschaftlich kontinuierlich dem Weltmarkt geöffnet und begonnen, sich auf die Herausforderungen der Globalisierung einzustellen. Bis Anfang der achtziger Jahre hatte die protektionistische, auf Importsubstitution ausgerichtete Wirtschaft zunehmend an internationaler Wettbewerbsfähigkeit verloren. So lag Mexiko 1980 noch auf Rang 28 in der Rangliste der führenden Exportnationen[3], im Jahr 2002 dagegen bereits an dreizehnter Stelle.[4] Seit Ende der achtziger Jahre hat in Mexiko zudem ein Demokratisierungsprozess eingesetzt. Dieser wurde ab Mitte der neunziger Jahre immer dynamischer und erreichte im Sommer 2000 mit der Wahl des Oppositionskandidaten Vicente Fox zum mexikanischen Präsidenten, die gleichzeitig das Ende der über siebzigjährigen Einparteienherrschaft des PRI (Partido Revolucionario Institucional) bedeutete, einen vorläufigen Höhepunkt.

In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, welche Rolle die NAFTA bei diesen Entwicklungen gespielt hat bzw. immer noch spielt und zu welchen weiteren wirtschaftlichen und politischen Implikationen das Freihandelsabkommen in Mexiko geführt hat.

Im zweiten Kapitel werden die Entstehung des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens sowie die Ziele der einzelnen Akteure dargestellt. Dabei wird der Schwerpunkt zwar auf der mexikanischen Position liegen, die US-amerikanische Perspektive soll aber erläutert werden, da sie entscheidende Auswirkungen für das Zustandekommen des Vertrages in dieser Form gehabt hat. Der kanadische Standpunkt hingegen ist in diesem Zusammenhang sekundär und wird nur der Vollständigkeit halber kurz behandelt. Kapitel drei gibt einen Einblick in den NAFTA-Vertrag und seine wichtigsten Regelungen. Dabei soll gezeigt werden, wie die unterschiedlichen Ausgangspositionen und Anliegen der Teilnehmerstaaten berücksichtigt wurden. Von besonderem Interesse sind hierbei Vereinbarungen, die erhoffte positive Folgen herbeiführen oder befürchtete negative Auswirkungen verhindern bzw. mildern sollen. Kapitel vier beschäftigt sich dann mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der NAFTA auf Mexiko. Dabei werden Handels-, Arbeitsmarkt-, Kapitalmarkt- und Wohlfahrtseffekte analysiert. Die politischen Implikationen des Freihandelsabkommens für Mexiko werden im fünften Kapitel untersucht. Es gilt dabei, den Zusammenhang zwischen der NAFTA und der demokratischen Transition in Mexiko zu untersuchen, sowie die Auswirkungen der NAFTA auf ausgewählte Politikbereiche aufzuzeigen. Im abschließenden sechsten Kapitel sollen die Fortschritte, die Mexiko aufgrund des Freihandelsabkommens gemacht hat, zusammengefasst werden, auf noch zu behebende Mängel hingewiesen werden und ein kurzer Ausblick in die Zukunft gewagt werden.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung und der politischen Brisanz der NAFTA sieht sich der Leser einem sehr breit gefächerten Literaturangebot gegenüber. Neben einigen Werken, die die NAFTA als Ganzes beurteilen, existiert eine Reihe von Aufsätzen und Presseberichten (im Internet wie in den Printmedien), die sich oft nur mit einem ausgewählten Aspekt des Abkommens wie zum Beispiel den Auswirkungen auf Umwelt oder Landwirtschaft beschäftigen. Generell ist die Tendenz erkennbar, dass sich die Arbeiten etwas mehr mit den Auswirkungen auf Mexiko als auf die USA beschäftigen, was vermutlich daran liegt, dass erstens in Mexiko der Einfluss der NAFTA an sich größer ist und zweitens die geringere weltwirtschaftliche Verflechtung des Landes im Gegensatz zu den USA eine isolierte Zuordnung dieser Effekte zur NAFTA eher ermöglicht. Kanada spielt in den Studien über die NAFTA meist eine untergeordnete Rolle, da sich für das nördlichste der drei Länder aufgrund der geringen Interaktion mit Mexiko im Vergleich zum vorher bereits bestehenden Freihandelsabkommen mit den USA (CUSFTA) nichts Wesentliches geändert hat. Eine Auffälligkeit stellt die Konzentration der einschlägigen Literatur auf die Jahre vor und nach dem Vertragsabschluss des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens dar. So wurde in den Jahren 1992 bis etwa 1997, also in den Jahren, in denen eine lebendige politische Debatte über Form, Inhalt, Wirkungen und teilweise über eine Neuverhandlung geführt wurde, wesentlich mehr veröffentlicht als im Zeitraum von 1998 bis heute, was wohl damit zusammenhängt, dass die politische Brisanz der Debatte in den letzten Jahren abgenommen hat.[5] Weiterhin ist bemerkenswert, dass sich in den USA, Kanada und Mexiko hauptsächlich Wirtschaftswissenschaftler mit dem Thema „NAFTA“ befassen, während im deutschsprachigen Raum fast ausschließlich Politikwissenschaftler darüber publizieren. Dementsprechend werden auch die Schwerpunkte bei der Bewertung unterschiedlich gesetzt.[6]

Eine gewisse Schwierigkeit für die objektive Bewertung der bisherigen Auswirkungen der NAFTA ergibt sich aus der sehr unterschiedlichen Darstellung in den einzelnen Quellen, je nachdem, welcher politischen Richtung der Autor angehört und welchen Zweck der jeweilige Beitrag erfüllen soll. Grob lassen sich die Verfasser in drei Gruppen einteilen:

1. Regierungsmitglieder der NAFTA-Staaten, Regierungsstellen oder den Regierungen nahestehende Autoren: Diese tendieren dazu, einseitig die Vorteile der NAFTA darzustellen, also ihre Nachteile und negativen Folgen herunterzuspielen oder zu verschweigen.
2. Freihandels- und Globalisierungsgegner:[7] Diese Gruppe weist fast ausschließlich auf die negativen Auswirkungen hin und macht oft die NAFTA für alle möglichen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Defizite verantwortlich.[8]
3. Um Objektivität bemühte Politik- und Wirtschaftswissenschaftler:[9] Die sachlichere Herangehensweise dieser Autoren macht sich schon dadurch bemerkbar, dass sie in der Regel betonen, für eine abschließende und umfassende Bewertung der NAFTA-Effekte sei es noch zu früh.

Aufgrund der größeren Plausibilität der Argumentation wird in dieser Arbeit der Fokus auf den Literaturbeiträgen der dritten Gruppe liegen, an bestimmten Stellen ist es aber sinnvoll, Material der beiden ersten Gruppen mit der nötigen kritischen Distanz zu verwerten.

Für die gezielte Fragestellung nach den Auswirkungen der NAFTA auf den Demokratisierungsprozess in Mexiko ist das Literaturangebot weniger umfangreich. Demgegenüber stellt die Literatur über die politische Entwicklung Mexikos meist keinen expliziten Bezug zur NAFTA her. Dieses Defizit wird in der vorliegenden Arbeit dadurch gelöst, dass erstens wahrscheinliche Ursache-Wirkungszusammenhänge aufgezeigt werden und zweitens die Erkenntnisse persönlicher Interviews mit renommierten Experten[10] auf diesem Gebiet einfließen.

2. Entstehungsgeschichte und Motivation

Nachdem bereits 1979 im amerikanischen Kongress und in der National Governors Association zum ersten Mal Vorschläge für eine trilaterale Wirtschaftspartnerschaft zwischen den USA, Kanada und Mexiko auftauchten, nahm der damalige US-Präsidentschaftskandidat Ronald Reagan die Idee der Schaffung eines nordamerikanischen Freihandelsabkommens als Herzstück seines außenpolitischen Programms in seine Wahlkampagne auf. Diese Idee stieß allerdings weder in Kanada noch in Mexiko auf Begeisterung, da beide Länder fürchteten, der ohnehin schon sehr starke US-Einfluss würde so noch ausgeweitet und ihre Volkswirtschaften könnten dem Wettbewerb mit der US-amerikanischen nicht standhalten.[11] Der mexikanische Präsident López Portillo wies die Reagan-Initiative damals mit dem markanten Spruch zurück, solch ein Freihandelsabkommen würde einen „Ausverkauf“ seines Landes bedeuten.[12]

2.1. Die Position Mexikos

Die Einstellung Mexikos gegenüber den USA war seit dem mexikanisch-amerikanischen Krieg Mitte des 19. Jahrhunderts und den damit verbundenen Gebietsverlusten für Mexiko von tiefen Ressentiments geprägt.[13] Porfirio Díaz, mexikanischer Präsident von 1877 bis 1880 und 1884 bis 1911, hat diesen Sachverhalt mit dem legendären Zitat „Armes Mexiko, so weit weg von Gott und so nah an den Vereinigten Staaten“[14] versehen. Um die Unabhängigkeit von den USA und anderen Industrieländern zu wahren, verfolgte Mexiko bis Mitte der achtziger Jahre eine Politik der Importsubstitution. Die Zölle wurden erhöht und die vorher bereits beachtlichen Handelsbeziehungen[15] mit dem Ausland auf ein Minimum reduziert. Für gewisse Spannungen zwischen den USA und Mexiko sorgte die Enteignung der Erdölwirtschaft, die hauptsächlich unter US-amerikanischem und britischem Besitz stand. US-Präsident Franklin D. Roosevelt vermochte zwar mit seiner Good Neighbour Policy die Beziehungen etwas zu verbessern, woraus 1944 ein Abkommen mit dem gegenseitigen Zugeständnis resultierte, die Zölle nicht weiter zu erhöhen und keine zusätzlichen protektionistischen Maßnahmen einzuleiten. Zu einer weiteren wirtschaftlichen Kooperation kam es aber nicht. So verzichtete Mexiko auf eine Teilnahme an den Verhandlungen über die Schaffung des IWF und der Weltbank und entschied sich außerdem gegen den Beitritt zum GATT. In der Nachkriegszeit setzte Mexiko auf eine staatlich gelenkte Industriepolitik, die langfristig nicht zu den erhofften Erfolgen führte.[16] Dabei wurden Zölle, offizielle Referenzpreise und Importlizenzen verwendet. Solche Maßnahmen finden zwar eine wirtschaftliche Rechtfertigung, wenn sie zum Schutz einer neuen Industrie während der ersten Jahre ihres Aufbaus angewandt werden (sogenannte „Erziehungszölle“), im Falle Mexikos steigerten sich aber vor allem die bürokratischen Kontrollen im Laufe der Zeit.[17] Das etatistisch-protektionistische Entwicklungsmodell scheiterte schließlich, weil Mexiko zum einen nach wie vor wegen seines Bedarfs an Werkzeugmaschinen von den Industrieländern abhängig war und zum anderen die Industrialisierung in manchen Bereichen einen Verlust von Arbeitsplätzen mit sich brachte, was zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit führte.[18] In Mexiko hatte sich eine „Glashausindustrie" mit hohen Preisen und Verwaltungskosten bei niedriger Produktqualität herausgebildet.[19] Dies erlaubte Mexiko zwar, jahrelang respektable Pro-Kopf-Wachstumsraten von jeweils ungefähr drei Prozent vorzuweisen[20], ging aber langfristig auf Kosten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit mexikanischer Produkte. Die interventionistische Wirtschaftspolitik zog eine stetig ansteigende Verschuldung nach sich. So nahm allein die Anzahl der staatlichen Betriebe zwischen 1970 und 1976 von 700 auf 1000 zu, die Staatsverschuldung stieg von 3,0 auf 19,6 Milliarden US$ an und der Anteil der Staatsausgaben am BIP nahm von 13 auf 39,6 Prozent zu. Die steigenden Erdölpreise Anfang der achtziger Jahre konnten den effektiven Wirtschaftsverlauf zwar einige Jahre lang übertünchen, doch geriet Mexiko ab Mitte der achtziger Jahre durch die wieder sinkenden Erdölpreise an den Rand der wirtschaftlichen Existenz. Dem Land wurden keine weiteren Kredite ohne Gegenleistung mehr gewährt, weder vom IWF oder von Regierungen, noch von privaten Banken. Sämtliche Gläubiger drängten auf eine Lockerung der staatlichen Interventionen, den Abbau der Subventionen, die Aufhebung von Beschränkungen für ausländische Investoren und die Öffnung der Grenzen für Güter und Dienstleistungen.[21]

Mexiko sah sich also gezwungen, eine Wirtschaftsreform durchzuführen[22]. Präsident Miguel de la Madrid nahm diese allerdings erst 1985 nach dem Scheitern eines ersten fehlgeschlagenen Stabilisierungsversuchs in Angriff.[23] Die Reform, die ab 1988 von Carlos Salinas de Gortari entschieden weitergeführt wurde, sah eine stärkere Marktausrichtung vor, die unter anderem über den Abbau des Protektionismus zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität, Investitionsanreize und Inflationsbekämpfung erreicht werden sollte.[24]

Während Mitte 1985 noch 90 Prozent der Inlandsproduktion durch ein ausgeklügeltes System von Importlizenzen geschützt wurden, sank dieser Schutzanteil bis 1988 auf 23 Prozent.[25] 1986 unternahm die mexikanische Regierung mit der Unterzeichnung des GATT einen ersten Schritt zur Integration in die Weltwirtschaft. Der folgende Abbau von Zöllen und Importlizenzen signalisierte eine weitere Marktliberalisierung[26], die Importzölle fielen infolgedessen von 1985 bis 1988 von einem durchschnittlichen Niveau von 23,5 Prozent auf elf Prozent.[27] Die multilaterale Liberalisierung im Rahmen des GATT wurde von verschiedenen bilateralen Handelsabkommen zwischen Mexiko und den USA in den Jahren 1985, 1987 und 1989 begleitet.[28] Diese Entwicklungen ebneten schließlich den Weg für eine engere Zusammenarbeit mit den USA und Kanada.

Dennoch war ein Freihandelsabkommen mit den USA vorerst nicht Gegenstand der mexikanischen Politik. Wohl aufgrund der traditionellen Ressentiments gegenüber dem nördlichen Nachbarn bemühte sich Präsident Salinas zunächst Japan und Europa für bilaterale Abkommen zu gewinnen.[29] Die mexikanische Regierung erhoffte sich davon einen bevorzugten Marktzugang in den Partnerstaaten und das Zufließen von ausländischen Investitionen, um das Leistungsbilanzdefizit zu reduzieren und den eingeschlagenen wirtschaftlichen Reformkurs erfolgreich fortführen zu können. Die mexikanischen Avancen stießen aber in beiden Fällen auf geringes Interesse, da sowohl Japan als auch Europa zu diesem Zeitpunkt andere Prioritäten setzten. So führte im Falle Europas einerseits die Vollendung des europäischen Binnenmarkts zu einer erhöhten Konzentration von Direktinvestitionen auf den EG-Raum, andererseits erregten die Vorfälle in Osteuropa die Aufmerksamkeit von Politikern und Investoren. Die sich daraus ergebende Zurückhaltung europäischer Investoren betrachtete Salinas als problematisch für die wirtschaftliche Entwicklung seines Landes, weshalb er auf dem Weltwirtschaftsforum 1990 in Davos seiner Sorge mit folgender Formulierung Ausdruck verlieh:[30] „May these splendid signs of change not cloud Europe’s global vision, nor turn its attention from our continent – particularly Mexico“.[31] Da dieser Appell weitgehend wirkungslos blieb, vollzog Salinas eine Kehrtwendung in seiner Haltung und schlug der US-amerikanischen Regierung im Februar 1990 – gut zehn Jahre nach dem Scheitern von Reagans Initiative – die Aufnahme von Verhandlungen zur Etablierung einer Freihandelszone vor.[32]

2.2. Die Position der USA

Die Vereinigten Staaten standen dem Freihandel im ersten Drittel des vergangenen Jahrhunderts reserviert gegenüber und setzten auf eine Politik der wirtschaftlichen Isolation und Autonomiebestrebungen. Ihren Höhepunkt fand diese Strategie mit dem Smoot Hawley Act von 1930, der Importe mit Zolltarifen von bis zu 100 Prozent belegte, und mit dem Scheitern der Londoner Wirtschaftskonferenz von 1933, das der nach innen gerichteten wirtschaftlichen Orientierung der USA zugeschrieben wird.[33]

In der Phase vor und nach dem Zweiten Weltkrieg fand eine handelspolitische Öffnung statt, die mit dem Anspruch auf internationale Handelskoordination und auf außenhandelspolitische Hegemonie verbunden war. Nachdem zunächst im Cordell Hull Program 1934 die zuvor hohen Zolltarife auf reziproker Basis und unter Einhaltung des Meistbegünstigungsprinzips[34] wieder allmählich zurückgenommen wurden, drückten die USA später dem Welthandel ihren Stempel auf, indem sie die Schaffung der Bretton Woods -Institutionen Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbank, sowie das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) anregten. Im Zuge dieser Entwicklungen stieg der Welthandelsanteil der USA von 25,6 Prozent im Jahr 1938 auf 35,2 Prozent im Jahr 1952. Mit Mexiko wurde der Vertrag zur Nichtausweitung der bestehenden Handelshemmnisse geschlossen und mit Kanada kam es nach dem Austausch von Zollkonzessionen in den dreißiger Jahren 1965 zum sogenannten Auto Pact. Das Agreement Concerning Automotive Products between the Government of Canada and the Government of the USA war besonders wichtig für die US-kanadischen Handelsbeziehungen[35], Henry Ford kommentierte es folgendermaßen: “The mutual benefits growing out of the Pact represent one of the success stories of modern international co-operation”.[36]

Ab den sechziger Jahren setzte jedoch eine Verschiebung der Machtverhältnisse ein. Den USA erwuchs starke Konkurrenz erstens durch Japan (vor allem im Textilbereich), zweitens durch ein wirtschaftliches erstarkendes Europa, das mit der EWG eine starke Handelsintegration vorantrieb, und drittens durch die wachsende Bedeutung der OPEC. Der Verlust von Marktanteilen an diese Akteure führte dazu, dass der Welthandelsanteil der USA bis Anfang der achtziger Jahre auf zwölf Prozent zurückging. Deshalb standen die USA dem kanadischen Vorschlag zur Schaffung einer Freihandelszone Mitte der achtziger Jahre sowie einer eventuellen Ausweitung der Verhandlungen auf lateinamerikanische Staaten wohlwollend gegenüber.[37]

2.3. Die Position Kanadas

Kanadas Handel mit Mexiko bewegte sich seit jeher in niedrigen Dimensionen. Abgesehen von vereinzelten Getreideexporten und Importen von Südfrüchten bestanden keine nennenswerten Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern, so dass auf bilaterale vertragliche Vereinbarungen verzichtet wurde[38].

Dagegen waren die Handelsbeziehungen zu den USA für Kanada seit seiner Unabhängigkeit von elementarer Bedeutung. Trotz mehrmaliger Initiativen seitens der Vereinigten Staaten, lehnte Kanada Freihandelsabkommen wiederholt aus der Sorge heraus ab, an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu verlieren. Entscheidende Ausnahme war der oben bereits angesprochene Auto Pact, der für beide Länder so wichtig war, dass er schließlich ein integraler Bestandteil des kanadisch-US-amerikanischen Freihandelsabkommens CUSFTA wurde und über dieses auch in die NAFTA einging.[39] Erst die Wirtschaftskrise der Jahre 1981/82, vielleicht in Verbindung mit dem EU-Beitritt Großbritanniens und die Sorge um eine gesicherte Erdölversorgung führten zu einem Umdenken der kanadischen Regierung. Der offene Zugang zum US-Markt war für Kanada unverzichtbar, um eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation herbeizuführen. Deshalb schlug die Regierung Mulroney den USA Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen vor. Da auch die USA diese Idee begrüßten, konnte die CUSFTA am 1. Januar 1989 in Kraft treten.[40]

2.4. Motivation der Teilnehmerstaaten

So unterschiedlich wie die wirtschaftlichen Positionen der teilnehmenden Staaten waren auch ihre Motive für Vertragsverhandlungen und die Erwartungen, die sie in die NAFTA setzten.

Folgende Beweggründe lagen der Initiative Mexikos zugrunde:[41]

- Sicherstellung des Zugangs zum US-Markt als wichtigstem Absatzmarkt für Exportgüter (bei Vertragsabschluss etwa 70 Prozent) und Erhaltung eines privilegierten Status gegenüber Drittstaaten,
- Steigerung der Attraktivität des Standortes Mexiko für Investitionen durch Stabilisierung der marktwirtschaftlichen Bedingungen und durch den freien Zugang zum US-Markt,[42]
- Förderung von grenzübergreifender Güterproduktion unter Ausschöpfung der komparativen Vorteile Mexikos, insbesondere geographischer Standortvorteile und geringerer Arbeitskosten,
- Diversifizierung der Exportpalette, weg von der übermäßigen Abhängigkeit von Erdöl, das starken Preisschwankungen ausgesetzt ist, und hin zu industriell gefertigten Gütern,
- Schaffung von Arbeitsplätzen um auf Mexikos ansteigendes Arbeitskraftangebot reagieren zu können,
- Modernisierung der mexikanischen Wirtschaft durch stärkeren Wettbewerb und Steigerung der Arbeitsproduktivität als Basis für eine Erhöhung der Reallöhne,
- Vermeidung einer Abkoppelung von zentralen weltwirtschaftlichen Regionen, insbesondere von Europa und Ostasien,
- Qualifikation für staatliche (USA) bzw. staatlich geförderte Unterstützung (z.B. IWF) in Form von Krediten, Umschuldungshilfen, Garantien etc. und
- Absicherung der marktwirtschaftlichen Reformen und Unumkehrbarkeit der neoliberalen Wirtschaftsstrategie.

Fasst man die Motive Mexikos zusammen, so wird deutlich, dass alle unter ein Gesamtziel, nämlich die Schaffung von Impulsen für Wirtschaft und Wachstum, subsumiert werden können.[43]

Für die USA spielten dagegen mehrere Aspekte eine Rolle. Schirm nimmt eine Unterteilung in „Volkswirtschaftliche Aspekte“, „Außen- und sicherheitspolitische Aspekte“ und die „Position im internationalen System“ vor.[44]

Volkswirtschaftlich versprachen sich die USA von der NAFTA vor allem folgendes:[45]

- Öffnung des mexikanischen Marktes, um so über steigende Exporte das eigene Leistungsbilanzdefizit abbauen zu können[46] und Arbeitsplätze in den USA zu schaffen,
- Langfristiges Wachstum in Mexiko, was den US-Exportmarkt zusätzlich ankurbeln würde,
- Bessere Investitionsbedingungen,
- Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Effizienzvorteile durch Verlagerung von Produktionsschritten ins „Billiglohn-Land“ Mexiko.

Außen- und sicherheitspolitisch erhoffte sich Washington eine Stabilisierung seines südlichen Nachbarstaates, die Stärkung der seit Mitte der achtziger Jahre vornehmlich marktwirtschaftlichen und pro-amerikanischen Orientierung der mexikanischen Führung sowie die Lösung spezifischer bilateraler Probleme wie die illegale Immigration[47], den Drogenhandel[48] und die Umweltverschmutzung.[49]

Schließlich sollte die NAFTA den USA auch als Mittel dienen, ihre Position im internationalen System zu verbessern: Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen sollte die Antwort der USA auf die zunehmende Integration in anderen Regionen sein und das Gegenstück zur Europäischen Union und dem japanischen Yen-Gebiet darstellen. Andere Regionen, insbesondere Japan, hatten die GATT-Klausel ausgenutzt, regionale Präferenzzonen zu schaffen, wenn dies langfristig einem weltweiten Abbau von Zollschranken förderlich ist. Dies ließ auch die USA von ihrem Multilateralismus abkommen[50] und über die politische und wirtschaftliche Stärkung ihrer regionalen Basis auf eine Sicherstellung ihres weltweiten Einflusses abzielen, in der die NAFTA als Strukturelement einer „Neuen Weltordnung“ verstanden wurde:[51]

“That is why NAFTA is so important. It is a rare strategic opportunity to secure, strengthen and develop our continental base, economically and politically, in a way that will promote America’s foreign policy agenda, our economic strength and leadership and US global influence.”[52]

Die NAFTA sollte also auch zur Verbesserung der Position der USA bei internationalen Verhandlungen dienen, so etwa bei Handelskonflikten oder in der Uruguay-Runde der WTO[53].

Für Kanada hatte die NAFTA handelspolitisch eine geringe Bedeutung, da die Handelsbeziehungen zu Mexiko vernachlässigbar waren und der relevante Markt durch die 1989 in Kraft getretene CUSFTA bereits offenstand. Allerdings bot die NAFTA eine willkommene Gelegenheit, noch bestehende Probleme aus der CUSFTA auszuräumen. Weiterhin wollte Kanada eine mögliche Benachteiligung im Zugang zum US-Markt gegenüber Mexiko verhindern.[54]

3. Der NAFTA-Vertrag

3.1. Der Verhandlungsverlauf

Die Vereinigten Staaten von Amerika nahmen den ihnen von der Regierung Salinas de Gortari unterbreiteten Vorschlag zur Etablierung einer Freihandelszone nicht nur bereitwillig, sondern eifrig an. Nachdem sich der mexikanische Präsident trotz aller antiamerikanischen Stimmungen zu diesem Schritt überwunden[55] hatte, wollte sich Washington diese Chance auf eine Intensivierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit Mexiko nicht entgehen lassen, zumal man nicht wusste, wann – und ob überhaupt – sich solche eine Gelegenheit wieder ergeben würde.[56] Ende August 1990 schlug Salinas den USA offiziell die Aufnahme von Verhandlungen vor, Präsident Bush informierte hierauf den amerikanischen Kongress.[57] Nachdem auch die kanadische Regierung über die mexikanisch-US-amerikanischen Absichten unterrichtet worden war, und sich schließlich entschloss, an Gesprächen über die Schaffung einer nordamerikanischen Freihandelszone teilzunehmen, konnten die offiziellen trilateralen Verhandlungen auf Ministerebene am 12. Juni 1991 in Toronto beginnen.[58] Der Verhandlungsablauf lässt sich in fünf Phasen unterteilen: Die Vorbereitungsphase, die zweite Phase mit ersten Vertragsvorschlägen, die dritte Phase der gegenseitigen Abstimmung der Vorschläge, die vierte Phase der Einigung in essentiellen Bereichen und schließlich die fünfte Phase der Schlussarbeiten und Ausräumung offengebliebener Fragen.[59] Die einzelnen Bereiche der NAFTA-Verhandlungen unterschieden sich hinsichtlich der Schwierigkeit, zu einer Lösung zu gelangen: So waren die Abschaffung von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen, die Regelung von Schutzmaßnahmen und die Standardisierung des Landtransports relativ problemlos. Weder einfach noch besonders schwierig waren die Bereiche Handel mit Textilien und Kleidung aus Mexiko, Vereinheitlichung von Qualitätsbestimmungen, Dienstleistungshandel, Telekommunikation, Schutz des geistigen Eigentums und Streitschlichtung. Relativ problematisch waren dagegen die Verhandlungen über die Ursprungsregelungen, das öffentliche Bestellwesen, den Energiesektor und den Handel mit petrochemischen Produkten, Subventionen und Handelsbeschränkungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Landwirtschaft, Investitionen und Automobilhandel.[60] In den letztgenannten Bereichen bestehen viele Sonderbestimmungen, jeweils mit dem Hinweis auf später folgende Verhandlungen.[61]

Am 17. Dezember 1992 wurde der NAFTA-Vertrag von den drei Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Die Zustimmung der einzelnen Parlamente erfolgte während des Jahres 1993, wobei sich sowohl in den USA als auch in Kanada heftiger politischer Widerstand entgegenstellte und der Vertrag von den Abgeordneten nur jeweils relativ knapp angenommen wurde. Präsident Carlos Salinas de Gortari brachte die Vertragsvorlage erst danach vor das mexikanische Parlament, um ein nachträgliches Scheitern seiner Verhandlungen zu vermeiden.[62]

3.2. Die Verhandlungsergebnisse

Der NAFTA-Hauptvertrag besteht aus 22 Kapiteln, die zu folgenden acht Teilen zusammengefasst sind: Zielsetzung, Güterhandel, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Investitionen und Dienstleistungen, geistiges Eigentum, administrative und institutionelle Fragen sowie weitere Bestimmungen. Im Folgenden soll ein Einblick in die wichtigsten Bestimmungen des NAFTA-Vertrages gegeben werden, wobei die für die Fragestellung dieser Arbeit besonders relevanten Regelungsbereiche (Handel und Investitionen) etwas ausführlicher dargestellt werden.[63]

3.2.1. Zielsetzung

Bereits in der Präambel werden allgemeine Zielsetzungen formuliert: Zu nennen wären vor allem die Vertiefung der Kooperation, die Förderung des Wachstums und des Handels, die Schaffung eines rechtlich verbindlichen Rahmens und damit die Gewährleistung von Planungssicherheit, die Förderung des Wettbewerbs und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung soll dabei auch auf den Schutz der Umwelt und den Ausbau der Arbeitnehmerrechte geachtet werden.[64] Folgende konkretere Ziele wurden im Kapitel I des NAFTA-Vertrages festgelegt: Beseitigung von Handelshemmnissen und Förderung des grenzüberschreitenden Handels von Gütern und Dienstleistungen, Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen, substanzielle Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten, Schutz des intellektuellen Eigentums, Etablierung wirksamer Mechanismen zur Umsetzung und Erfüllung des Vertrages sowie Schaffung einer Basis für eine weitergehende Kooperation auf trilateraler, regionaler und multinationaler Ebene, mit dem Ziel, die Vorteile des Abkommens weiter auszubauen.[65] Der NAFTA-Vertrag steht im Einklang mit dem GATT und anderen internationalen Handelsabkommen, hat bei Inkongruenzen mit diesen jedoch Vorrang.[66]

3.2.2. Güterhandel

Fragen des Güterhandels und Marktzugangs werden im zweiten Teil des NAFTA-Vertrags geregelt, der in folgende Kapitel unterteilt ist:

a) Inländergleichbehandlung und Marktzugang

Der NAFTA-Vertrag begründet eine Freihandelszone.[67] Entscheidender Unterschied zu einer Zollunion wie der EU oder dem Mercosur ist, dass die teilnehmenden Staaten ihre Außenzölle gegenüber Drittstaaten beibehalten. Dies impliziert auch, dass Produkte, die ihren Ursprung außerhalb der Freihandelszone haben, weiterhin den Grenzkontrollen im Freihandelsgebiet unterliegen.

Die drei Vertragsparteien gewähren einander Inländergleichbehandlung für Waren, d.h. dass Güter aus den Partnerstaaten handelsmäßig nicht ungünstiger behandelt werden dürfen als eigene Waren. Allerdings unterliegen einige Produkte, vor allem Holz und Gebrauchtwagen, nicht dem Prinzip der Inländergleichbehandlung.[68]

Eine essentielle Übereinkunft der NAFTA ist der gegenseitige Zollabbau: Die Zölle auf Handelsgüter werden entweder mit dem Inkrafttreten der NAFTA beseitigt, oder in Übergangszeiten von fünf, zehn oder 15 Jahren sukzessive in gleichmäßigen Raten abgebaut. Bis dahin zollfreie Handelsgüter bleiben auch zukünftig ohne Zollbelastung.

Es gibt also fünf Kategorien von Produkten. In Kategorie A (Beseitigung der Zölle seit dem 1. Januar 1994) fallen mehr als ein Drittel aller Produkte, darunter Gemüse, chemische Produkte, Holzerzeugnisse und Papiermasse, Schuhwaren, einzelne Maschinen und Haushaltsgeräte. Wertmäßig dürfte der Anteil dieser Produktgruppe aufgrund der geringen Handelsbedeutung vieler Produkte geringer sein. Zur Kategorie B, der Produktgruppe, deren Zölle bis zum 1. Januar 1998 abgebaut wurden zählen vor allem Düngemittel, Mineralien, Metalle, Gummiprodukte, Agrar- und Baumaschinen sowie einige Elektrogeräte. Diese Gruppe ist von der Anzahl der erfassten Positionen wie auch vom Handelswert bedeutend. Wichtige Güter der Kategorie C (Zollfreiheit ab dem 1. Januar 2003) sind Möbel, Spielwaren, Plastik, Lederkonfektion, optische Geräte und pharmazeutische Produkte. Die Kategorie C+ besteht aus Produkten, deren Zölle erst bis zum 1. Januar 2008 abgebaut werden. Ihr Anteil ist relativ bescheiden und bezieht sich hauptsächlich auf landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sinn dieser Regelung ist es vor allem, durch die längere Übergangszeit die sozialen Folgen abzumildern, die sich für mexikanische Kleinbauern aus dem Wettbewerb mit landwirtschaftlichen Großbetrieben in den USA und Kanada ergeben. Die Kategorie D der bereits zollfreien Waren umfasst Produkte aus fast allen Bereichen außer der Textilwirtschaft.[69]

Tabelle 1. Struktur der Zollsenkungen: Einteilung des bilateralen Handels USA - Mexiko in die Zollsenkungskategorien (Angaben in Prozent):[70]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 zeigt, dass die USA mexikanischen Produkten wesentlich schneller die Zollfreiheit gewähren als umgekehrt. Bereits mit Inkrafttreten der NAFTA entfielen auf 80 Prozent der mexikanischen Exporte in die USA keinerlei Zölle, besonders wettbewerbsfähige Produkte waren dabei aber oft ausgenommen. Importe aus den USA wurden 1991 in Mexiko durchschnittlich mit 11,0 bis 13,2 Prozent belegt, umgekehrt erhoben die USA schätzungsweise 3,4 bis 6,0 Prozent Zölle auf mexikanische Produkte.[71] Ingesamt kann festgehalten werden, dass auf diese Weise der weniger ausgeprägten Wettbewerbsfähigkeit der mexikanischen Wirtschaft im NAFTA-Vertrag Rechnung getragen wurde.

Zollkontingente, d.h. die Gewährung von niedrigeren Zöllen auf ein bestimmtes Produkt bis zu einer bestimmten maximalen Importmenge, mussten jährlich um fünf Prozent der anfänglichen Quote ausgeweitet werden und waren bis 2003 aufzuheben.[72]

Besondere Regelungen wurden im Automobil- und im Textilsektor getroffen. Beide gelten im nordamerikanischen Handel als besonders sensibel. Während die fünf großen Autohersteller in Mexiko (Chrysler, Ford, General Motors, Nissan und Volkswagen) bereits vor der NAFTA offenen Marktzugang in die USA und nach Kanada hatten, war der mexikanische Markt für Autos von dort fast vollständig geschlossen. Im Zuge der Schaffung gleicher Marktbedingungen musste sich der mexikanische Markt öffnen, weshalb zum 1. Januar 1994 Zollreduktionen von 50 Prozent für Personenwagen, Lieferwagen und Autobestandteile erfolgten[73]. Die Importrestriktionen für Gebrauchtwagen müssen ab dem Jahr 2009 in zehn gleichen Teilen abgebaut werden[74]. Zudem regelt der NAFTA-Vertrag, dass ab dem Jahr 2002 nur noch Personenwagen, deren Wert zu mindestens 62,5 Prozent im NAFTA-Raum geschaffen wurde, unter die NAFTA-Bestimmungen fallen.[75]

Für den Handel mit Textilien und Kleidung wurde eine Regelung aus der CUSFTA übernommen, nach der im bilateralen Handel zwischen den USA und Kanada Stoffe innerhalb von acht Jahren zollfrei und Kleidung innerhalb von zehn Jahren zollfrei sein soll, so dass die mexikanischen Zölle im Textilhandel bis 2001 und im Kleiderhandel bis 2003 abzubauen waren.[76]

b) Ursprungsregeln

Da nur Produkte, die ihren Ursprung in einem NAFTA-Land haben, den Vertragsbestimmungen unterliegen, muss festgelegt werden, unter welchen Bedingungen ein Gut als NAFTA-Ursprungsprodukt gilt. Während dies bei unverarbeiteten Gütern unproblematisch ist, sieht der NAFTA-Vertrag für verarbeitete Güter aus Drittstaaten folgende Regelung vor: Ein Nicht-Ursprungsprodukt kann zu einem Ursprungsprodukt werden, wenn es ausreichend be- oder verarbeitet wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Endprodukt nach der Bearbeitung entweder unter ein anderes Zollkapitel fällt oder dass im Inland eine Werthinzufügung in einer bestimmten Größenordnung erfolgt.[77]

c) Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen

Außer Zöllen bestehen eine Reihe weiterer administrativer Möglichkeiten, den Handel zu beschränken. Hierzu zählen Import- und Exportkontingente, Ein- und Ausfuhrbewilligungen sowie handelshemmende oder handelsverzögernde administrative Verfahren. Auf die Einführung oder Beibehaltung dieser und weiterer nichttarifärer Handelshemmnisse müssen die NAFTA-Partner verzichten. Ausgenommen davon sind mit Verweis auf Artikel XI des GATT Ausfuhrverbote und -beschränkungen, deren Ziel es ist, die Nahrungsmittelversorgung bei einer kritischen Mangelsituation sicherzustellen, Handelsbeschränkungen, die aus der Sortierung oder Etikettierung von Gütern resultieren, und Importbeschränkungen von Agrarprodukten zur Verwirklichung einer landeseigenen Agrarpolitik.[78] Der Vertrag enthält weiterhin eine bilaterale Vereinbarung zwischen Mexiko und den USA, die die Nichterhöhung von Zollabfertigungskosten bzw. deren Abschaffung bis zum 30. Juni 1999 bestimmte.[79] Die Beibehaltung oder Erhebung von Exportsteuern wird vom Abkommen untersagt, es sei denn das exportierte Gut ist ausschließlich für den nationalen Gebrauch bestimmt und wird bei der Ausfuhr in alle anderen Staaten genauso hoch besteuert.[80]

d) Energiesektor

Die Bestimmungen bezüglich des Handels mit Energie und petrochemischen Produkten haben sich sehr stark an dem entsprechenden Kapitel der CUSFTA orientiert. Die beiden wesentlichen Ergebnisse sind: Mexikos staatliches Energiemonopol konnte nicht, wie von Kanada und den USA erhofft, aufgebrochen werden.[81] Mit der NAFTA wurde aber eine richtungweisende Ordnung geschaffen, die eine langfristige Liberalisierung des nordamerikanischen Energiemarktes erwarten lässt. So werden die vom Abkommen erfassten Bereiche und Produkte wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Elektrizität, Paraffin, Ethylen und Propylen erwähnt und für die nicht erwähnten Bereiche wurde vereinbart, die Bestimmungen des GATT anzuwenden. Weiterhin wurde von Vertretern der USA und Kanadas wiederholt darauf hingewiesen, dass es ihnen nicht darum geht, das mexikanische Verfassungsrecht in Frage zu stellen oder gar zu ändern.[82]

e) Agrarbereich

Die gesonderte Aufnahme von Handelsbestimmungen für den Agrarbereich kann zum einen mit der relativ großen Bedeutung[83], zum anderen mit der besonderen Sensibilität dieses Sektors erklärt werden. Ein großes Dilemma des Agrarhandels in der NAFTA ergibt sich aus der Tatsache, dass alle drei Beteiligten zwar auf eine Marktöffnung in den jeweils anderen Staaten drängen, sich selbst aber kaum dazu bereit erklären, den nationalen Protektionismus abzubauen. Sowohl in Mexiko als auch in den USA wird die Landwirtschaft stark subventioniert. In Mexiko kamen vor dem Vertragsabschluss der NAFTA 30 Prozent des Einkommens der Landwirte aus Subventionstöpfen, in den USA immerhin 27 Prozent.[84] Während die hohen Subventionen in den USA vor allem auf das große Gewicht der dortigen Agrarlobby zurückzuführen sind, dürften die Gründe in Mexiko verschiedener Natur sein: Zu nennen wären die jahrelang aufrechterhaltene Strategie der Importsubstitution und die damit verbundenen Zuschüsse, das Verteilen von Wahlgeschenken[85] und zu einem gewissen Grad die Armutsbekämpfung[86].

Auch wenn die NAFTA-Staaten sich schließlich nicht dazu bereit erklärten, ihre traditionelle Agrarpolitik aufzugeben und ihre Märkte vollkommen zu öffnen, so zeigt die Absichtserklärung, die Grundprinzipien der WTO, die Inländergleichbehandlung und die Meistbegünstigung zu befolgen doch, dass in diesem Bereich der Protektionismus abgebaut wird und die Liberalisierung des Handels eingeleitet wurde. Das Kapitel über den Agrarbereich enthält auch Bestimmungen über den Umgang mit gesundheitspolitischen Maßnahmen. Diese legen fest, dass das nationale Recht jeweils gegenseitig anerkannt wird, setzen dem Missbrauch solcher Maßnahmen aber vertragliche Grenzen.[87]

f) Schutzmaßnahmen

Der NAFTA-Vertrag sieht auch die Möglichkeit der Ergreifung von Schutzmaßnahmen für den Fall der Schädigung oder Bedrohung eines einheimischen Wirtschaftszweiges vor. Diese sogenannten emergency actions erlauben es, weitere Zollsenkungen zu suspendieren oder die Zölle sogar wieder zu erhöhen. Allerdings dürfen sie ohne Zustimmung der betroffenen Partei nur während einer dreijährigen Übergangsphase und darin nur einmal erfolgen. Außerdem ist der betroffenen Partei eine Kompensation zu gewähren.[88] Eine Eigenheit besteht darin, dass solche Maßnahmen zwischen den USA und Kanada nur bei Vorliegen eines konkreten Schadens eingesetzt werden dürfen, gegenüber Mexiko aber bereits der Nachweis einer möglichen Bedrohung dafür genügt.[89] In jedem Fall müssen aber Schlichtungsverhandlungen vorangehen.[90]

3.2.3. Investitionsregelungen

Der fünfte Teil des NAFTA-Vertrages ist mit dem Titel „Investitionen, Dienstleistungen und verwandte Bereiche“ überschrieben. Kapitel XI behandelt dabei die Investitionen:

Ziel der mexikanischen Regierung war es zur Stützung und Modernisierung der nationalen Wirtschaft ausländisches Kapital ins Land zu holen. Daher lässt sich die weitgehende Liberalisierung des Investitionsmarktes erklären, auch wenn es nicht gelungen ist, die bestehenden Beschränkungen völlig abzubauen.[91] Mexikos traditioneller Argwohn gegenüber ausländischen Investoren war dem vermutlich im Wege gestanden.[92]

Im Vertrag wurden schließlich fünf wesentliche Grundsätze vereinbart:

Erstens das Prinzip der Inländergleichbehandlung, nach dem ausländische Investoren in Bezug auf Niederlassung, Erwerb, Ausweitung, Verwaltung, Management, Tätigkeit, Verkauf sowie bei weiteren Investitionsverfügungen gegenüber Inländern nicht nachteilig behandelt werden dürfen.[93]

Zweitens fordert das Abkommen, dass das Prinzip der Meistbegünstigung befolgt wird. So ist jeder Vertragspartner dazu verpflichtet, alle Vorrechte und Begünstigungen, die er einem ausländischen Investor gewährt, den Investoren der Vertragspartner ebenfalls zu gewähren.[94]

Drittens untersagt der Vertrag sogenannte Performance-Richtlinien, nämlich Investitionsrechte an Exportverpflichtungen, Inlandkäufe, Währungsvorschriften und Regionalabsprachen oder ähnliches zu koppeln.[95] Ausnahmen zum Schutz von Leben und Umwelt sowie der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sind aber möglich.[96]

An vierter Stelle verpflichten sich die Vertragsparteien zu freiem Zahlungsverkehr innerhalb der NAFTA-Zone. Gewinne, Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge, Lizenzgebühren, Verwaltungskosten, Spekulationsgewinne, Verkaufs- und Liquidationserlöse sowie Zahlungen aufgrund von Schiedsgerichtentscheiden dürfen fortan ohne staatliche Beschränkungen und Eingriffe transferiert werden.[97]

Schließlich erlaubt der Vertrag Enteignungen von ausländischen Investitionen nur zur Erlangung eines öffentlichen Interesses auf nicht-diskriminatorischer Basis.[98] Die Entschädigung hat bei einer Verstaatlichung dem Marktpreis unmittelbar vor der Enteignung zu entsprechen und ist in der Währung eines der G7–Staaten zu entrichten.[99]

Die weiteren Kapitel des fünften Teils des NAFTA-Vertrages können als begleitende Regelungen zum Kapitel „Investitionen“ betrachtet werden. Sie umfassen Bestimmungen zu folgenden Bereichen: Grenzübergreifender Dienstleistungshandel[100], Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Wettbewerbspolitik und temporäre Aufenthaltsgenehmigungen für Geschäftsleute.[101] Auch wenn die Hauptfunktion dieser Bestimmungen darin liegt, Investitionen durch Liberalisierung der Märkte und Rechtssicherheit vor allem für Mexiko attraktiver zu machen, ist von ihnen auch eine gewisse Eigendynamik zu erwarten, die ihrerseits mehr Öffnung und Austausch zwischen den Vertragspartnern generiert.

3.2.4. Weitere Bestimmungen

Neben den beiden großen Teilen über Güterhandel und Investitionen und abgesehen vom einführenden Teil „Zielsetzung“ enthält der NAFTA-Vertrag fünf weitere Teile. Darunter finden sich:

a) Technische Handelshemmnisse (Teil 3, Kapitel IX):

Hier wird die Einführung von Produktstandards geregelt, die dem Schutz der Bevölkerung dienen und versteckten Protektionismus verhindern sollen. Die Standards sollen in Übereinstimmung mit den Vorschriften internationaler Einrichtungen[102] stehen und dürfen nicht diskriminierend eingesetzt werden. Hinzu kommt die Äquivalenztestregelung, nach der in ein Land auch bei Nicht-Erfüllung der dortigen Standards exportiert werden darf, falls nachgewiesen werden kann, dass dortige Produzenten die Vorschriften ebenfalls nicht erfüllen. Im Sinne der Transparenz müssen außerdem neue Maßnahmen der Regierungen immer veröffentlicht werden und im Committee on Standards Related Measures[103] zur Diskussion gestellt werden.[104]

b) Öffentliches Bestellwesen (Teil 4, Kapitel X):

Wegen der zunehmenden Bedeutung öffentlicher Aufträge im Wirtschaftsleben wurde im NAFTA-Vertrag festgelegt, dass auch diese ab einer gewissen Schwelle im gesamten NAFTA-Raum ausgeschrieben werden müssen. Konzeptionell entspricht die Regelung dem WTO-Kodex, die Schwellenwerte liegen jedoch etwas tiefer. Da Mexiko nicht den GATT-Kodex über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet hatte, wurden die entsprechenden Ergebnisse und Prinzipien aus der Uruguay-Runde in den NAFTA-Vertrag übernommen. Mexiko hatte sich jedoch ausbedungen, bis einschließlich 2002 insgesamt nicht mehr als 1,0 Mrd. US$ und danach nicht mehr als 1,2 Mrd. US$ für Staatsaufträge an ausländische Firmen ausgeben zu müssen.[105]

c) Geistiges Eigentum (Teil 6, Kapitel XVII):

Die Bestimmungen zum Urheberschutz wurden heftig diskutiert. Kanada und die USA legten großen Wert auf den Schutz ihres Know-hows, Mexiko dagegen vertrat die Auffassung, eine schnelle Verbreitung von Wissen sei dem Wirtschaftswachstum am zuträglichsten. Die USA setzten sich in diesem Punkt aber letztendlich durch.[106] Der Schutz des geistigen Eigentums im NAFTA-Vertrag erstreckt sich auf Copyright-Bestimmungen (50 Jahre), Patente (20 Jahre) und Handelsmarken (10 Jahre) für Hochtechnologieprodukte, pharmazeutische Erzeugnisse, Computerprogramme, Tonträger, Satellitensignale und ähnliches sowie auf Kunstwerke im weitesten Sinne. Durch die NAFTA-Bestimmungen wird weltweit der bisher höchste Schutz geistigen Eigentums gewährt. Besonders davon profitieren dürfte die exportorientierte US-amerikanische Hochtechnologieindustrie.[107]

d) Institutionelle Bestimmungen und Schiedsgerichtverfahren (Teil 7, Kapitel XVIII-XX):

Die Schaffung von detaillierten Verfahren und entsprechenden Gremien zur Streitbeilegung stellen die wichtigsten Inhalte dieses Teils dar. Streitfälle zwischen den NAFTA-Staaten werden in einem dreistufigen Verfahren behandelt: Stufe 1 beinhaltet Konsultationen der beteiligten Staaten. Wenn diese nicht zu einem Ergebnis führen, wird der Streitfall vor die „Free Trade Commissio n “ gebracht. Diese setzt sich aus Delegierten der NAFTA-Staaten, meist Kabinettsmitgliedern der nationalen Regierungen, zusammen. Wenn auch die Handelskommission zu keinem Ergebnis kommt, wird der Streitfall einem Schiedsgericht zur Entscheidung übertragen. Die vom Schiedsgericht vorgeschlagene Lösung ist bindend, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.[108]

e) Sonstige Bestimmungen (Teil 8, Kapitel XXI-XXII):

Der achte und letzte Teil des Vertrages setzt sich aus den Kapiteln XI „Ausnahmen“ und „Schlussbestimmungen“ zusammen. Bei den Ausnahmen ist der Artikel XX des GATT hervorzuheben. Dieser besagt, dass der Vertrag nicht so ausgelegt werden darf, dass ein Mitgliedsland daran gehindert wird, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt[109], zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs, zum Schutz des nationalen Kulturguts, zur Erhaltung erschöpfbarer Naturschätze und bestimmten weiteren vitalen nationalen Interessen zu ergreifen.[110] Die Schlussbestimmungen enthalten neben einigen formalen administrativen Regelungen Abschnitte über Ausweitung und Kündigung des Vertrages. So wird erklärt, dass die NAFTA sich jederzeit auf weitere Länder, unabhängig von der geographischen Lage, ausdehnen kann, wenn diese bereit sind, das NAFTA-Vertragswerk zu akzeptieren und auch die bisherigen Mitgliedsstaaten zustimmen.[111] Eine Kündigung des Vertrages muss mit sechsmonatiger Frist schriftlich an die anderen Mitgliedsstaaten erfolgen. Der Vertrag bleibt für die verbliebenen Teilnehmer gültig.[112]

[...]


[1] Vgl. Senti, Richard 1996: NAFTA – Die Nordamerikanische Freihandelszone: Entstehung –Vertragsinhalt – Auswirkungen, Schulthess Verlag: Zürich, S. 1

[2] Vgl. z.B. Weintraub, Sidney 1995: NAFTA: For Better or Worse, in McPhail, Brenda, M. (Hg.) 1995: NAFTA now! The Changing Political Economy of North America, University Press of America: Lanham, Maryland, S. 1

[3] Vgl. Mazarr, Michael J. 1999: Mexico 2005: The Challenges Of The New Millenium, CSIS-Press: Washington, D.C, S. 54

[4] WTO: Exportweltrangliste 2002, http://www.wto.org/english/res_e/statis_e/its2003_e/section1_e/i05.xls, 10.12.03. Vorübergehend war Mexiko bereits unter den Top Ten, vgl. Banco de México zitiert nach Mazarr 1999: S. 54

[5] Die in der Politik tätigen NAFTA-Gegner haben sich weitgehend mit dem Bestehen der NAFTA abgefunden und fordern lediglich noch Korrekturen. So stellt zum Beispiel Cuauthemoc Cárdenas, Spitzenpolitiker des linksgerichteten undifferenziert mexikanischen PRD (Partido de la Revolución Democrática), die NAFTA nicht mehr grundsätzlich in Frage, sondern fordert nur noch Nachbesserungen, Vgl. Schirm 1997a: S. 62. Auch die US-amerikanische Anti-NAFTA-Bewegung um Ross Perot, Ralph Nader und Pat Buchanan ist zunehmend verstummt, nachdem die von ihr prophezeiten Negativ-Szenarios nicht eingetroffen sind.

[6] Da die NAFTA im nordamerikanischen Raum in erster Linie als Wirtschaftskooperation gesehen wird, liegt der Schwerpunkt der Forschung auf den wirtschaftlichen Auswirkungen. In Deutschland betrachtet man die NAFTA dagegen eher als Integrationsprojekt (vielleicht wird sie aus einer eurozentristischen Perspektive unbewusst mit der EU verglichen) und befasst sich mehr mit den politischen Auswirkungen.

[7] Hierzu zählen u. a. Vertreter der Gewerkschaften, linker NGOs und einige PRD-Politiker.

[8] Nicht selten werden von dieser Gruppe handwerkliche Fehler begangen, was die Darstellung wirtschaftlicher Zusammenhänge betrifft. Im Einzelfall ist oft nicht auszumachen, ob dies aus Unachtsamkeit, Unwissenheit oder gar aus politischem Kalkül heraus geschieht.

[9] Meist ist auch bei dieser Gruppe die Einstellung zur NAFTA erkennbar. Im Unterschied zu den vorherigen beiden Gruppen stützt sich der jeweilige Standpunkt aber in der Regel auf eine wissenschaftlich saubere Argumentation und ergibt sich dann aus der Gewichtung der einzelnen Argumente.

[10] So wurden die Politikwissenschaftler und ausgewiesenen Mexiko-Spezialisten Manfred Mols, Günther Maihold und Dieter Nohlen vom Verfasser zu den politischen Auswirkungen der NAFTA auf Mexiko befragt. Der Wirtschaftswissenschaftler und Mexikokenner Hans-Olaf Henkel wurde zu den wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen der NAFTA auf Mexiko interviewt.

[11] Vgl. Wise, Carol (Hg.) 1998: The Post-NAFTA Political Economy: Mexico and the Western Hemisphere, Pennsylvania State University Press: Pennsylvania, S.7

[12] Vgl. Schirm 1997a: Kooperation in den Amerikas: NAFTA, Mercosur und die neue Dynamik der Zusammenarbeit, Nomos Verlag: Baden-Baden, S. 50

[13] Vgl. Schirm 1997a S. 50 und Dunker, Jörg 2002: Regionale Integration im System des liberalisierten Welthandels – EG und NAFTA im Vergleich (Schriften zum Staats- und Völkerrecht, Bd. 94), Lang: Frankfurt am Main, S. 68 und S.70: Die Niederlage im US-amerikanischen Krieg wirkt in Mexiko bis heute nach und hat in ganz Lateinamerika zu einer Furcht vor dem sogenannten „imperealismo yankee“ geführt.

[14] Zitiert nach Rubio, Luis 1992: ¿ Cómo va a afectar a México el Tratado de Libre Comercio? Fondo de Cultura Económica: Mexiko-Stadt, S. 258: Der Ausspruch, der im Original „Pobre México, tan lejos de Dios y tan cerca de Estados Unidos“ heißt, wird in zahlreichen Arbeiten über die NAFTA und die mexikanisch-US-amerikanischen Beziehungen als „Eingangsaufänger“ zitiert.

[15] Vgl. Senti 1996: S. 15: Mexikos Exporte in die USA versechsfachten sich unter der Regierung Porfirio Díaz.

[16] Vgl. Senti 1996: S. 16

[17] Vgl. Lange, Joachim 1998: Die Politische Ökonomie des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA, IKO-Verlag: Frankfurt am Main, S. 111

[18] Vgl. Senti 1996: S. 16

[19] Vgl. Senti 1996: S. 17

[20] Vgl. Arroyo Picard, Alberto 2001: Resultados del Tratado de Libre Comercio de América del Norte en México: Lecciones para la negociación del Acuerdo de Libre Comercio de las Américas , http://www.rmalc.org.mx/documentos/tlcan-7%20aos2.pdf, 26.12.03, S. 9: NAFTA-Gegner tendieren dazu, die Phase der Importsubstitution zu verherrlichen, indem sie auf das höhere Pro-Kopf-Wachstum verweisen. Dabei wird jedoch unberücksichtigt gelassen, dass dieses Wachstum durch den Verzicht auf Zukunftsinvestitionen teuer erkauft wurde. Andere Wissenschaftler beurteilen diese Phase deutlich negativer, so nennt Richard Krooth die Phase von 1940 bis zum Inkrafttreten der NAFTA „The Lost Half Century“, vgl, Krooth, Richard 1995: Mexico, NAFTA and the Hardships of Progress, McFarland: Jefferson, North Carolina

[21] Vgl. Senti 1996: S.17

[22] Für eine ausführliche Darstellung der mexikanischen Wirtschafts- und Sozialpolitik von 1982-1995 siehe: Faust, Jörg und Dirk Schwane 1995: Die Wirtschaft und Sozialpolitik Mexikos, in Lauth, Hans-Joachim und Hans-Rudolf Horn (Hg.) 1995: Mexiko im Wandel: Bilanz und Perspektiven in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, Vervuert: Frankfurt am Main, S. 101-127

[23] Vgl. Lange 1998: S. 109

[24] Vgl. Senti 1996: S.17

[25] Vgl. Lustig, Nora, Barry P. Bosworth und Robert Z. Lawrence (Hg.) 1992: North American Free Trade – Assessing the Impact, Brookings Institution: Washington D.C., S. 8

[26] Vgl. Senti 1996: S.18

[27] Vgl. Lustig/Bosworth/Lawrence 1992: S. 8

[28] Vgl. Lange 1998: S. 114

[29] Vgl. Weintraub 1995: S. 3

[30] Vgl. Lange 1998: S. 118

[31] New York Times, zitiert nach Lange 1998: S. 118

[32] Vgl. Senti 1996: S. 9 und Lange 1998: S. 118

[33] Vgl. Senti 1996: S. 9f.

[34] Das Meistbegünstigungsprinzip besagt, dass jedem Handelspartner der Zolltarif gewährt werden muss, der dem am meisten begünstigten Handelspartner zur Verfügung steht. Faktisch bedeutet das eine Vereinheitlichung der Außenzölle nach unten.

[35] Vgl. Senti 1996: S. 11 und S. 13

[36] Gaunt, Bobbie 1998: The Canada-U.S. Auto Trade Pact, in Seltzer, Gareth S. und Edward P. Badovinac 1998: The Empire Club of Canada Speeches 1997-1998, The Empire Club Foundation: Toronto, Canada, S. 126f.

[37] Vgl. Senti 1996: S. 11f.

[38] Vgl. Senti 1996: S. 15

[39] Vgl. Senti 1996: S. 12f.

[40] Vgl. Senti 1996: S. 14

[41] Zu den Motiven Mexikos: Vgl. Schirm 1997a: S. 51f. und Weintraub 1995: S. 3

[42] Somit ist Mexiko nicht nur für Investitionen aus den Partnerländern attraktiv, sondern auch für diejenigen aus Drittstaaten, die Mexiko als Brückenkopf für die Märkte in den USA und Kanada betrachten. Vgl. Faust/Schwane 1995: S. 116

[43] Vgl. Schirm 1997a: S. 51

[44] Vgl. Schirm 1997a: S. 52f: Den Punkt „Position im internationalen System“ könnte man allerdings auch auf die anderen beiden aufteilen, da sich die Position der USA in der Welt wiederum als Konsequenz von wirtschafts- sowie außen- und sicherheitspolitischer Handlungen sehen lässt.

[45] Vgl. Schirm 1997a: S. 52 und Weintraub 1995: S.6

[46] Vgl. Weintraub 1995: S. 5

[47] Für eine ausführliche Darstellung des Immigrationsarguments: Lange 1998: S. 199-201

[48] Vgl. Lange 1998 S. 201f: Schätzungen zufolge erreichen zwei Drittel aller illegalen Drogen die USA über Mexiko. Washington erwartete von der NAFTA zum einen eine größere Bereitschaft der mexikanischen Regierung zur Kooperation bei der Drogenbekämpfung und zum anderen eine Verbesserung der ökonomischen Möglichkeiten zu selbigem Zweck.

[49] Vgl. Schirm 1997a: S. 52

[50] Vgl. Weintraub 1995: S. 5

[51] Vgl. Schirm 1997a: S. 53

[52] Zoellick, Robert B., zitiert nach Schirm (1997a) S.53: Robert B. Zoellick war Undersecretary of State for Economic Affairs und einer der Strategen der Administration Bush.

[53] Vgl. Schirm 1997a: S. 53

[54] Vgl. Senti 1996: S. 20

[55] Vgl. Weintraub 1995: S. 3: “My assumption is that he swallowed hard. In any case, he acted”.

[56] Vgl. Weintraub 1995: S. 5

[57] Vgl. Grayson, George W. 1995: The North American Free Trade Agreement: Regional Community and the New World Order, University Press of America: Lanham, Maryland, S.56

[58] Vgl. Senti 1996: S. 20

[59] Ausführlich hierzu siehe: Senti 1996: S. 20f: Besonders in der dritten (Januar 1992) und vierten (Februar bis Juli 1992) Phase übten die USA und Kanada großen Druck auf den Vertragspartner Mexiko aus, um diesen zu einem möglichst hohen Grad an Marktliberalisierung zu bewegen.

[60] Vgl. Grayson 1995: S. 95, Übersicht „Difficulty of concludiing NAFTA chapters“

[61] Vgl. Senti 1996: S. 23

[62] Vgl. Senti 1996: S. 22f: Ein Scheitern im mexikanischen Parlament selbst war nahezu auszuschließen, da man sich auf die komfortable PRI-Dominanz stützen konnte und auch von der größten Oppositionspartei, dem konservativen PAN keine Ablehnung zu erwarten war.

[63] Eine sehr detaillierte aber trotzdem übersichtliche Beschreibung der Inhalte des NAFTA-Vertrages und seiner Nebenverträge liefert Senti 1996: S. 39-122. Etwas weniger auf die Vertragsinhalte eingehend kann auch die Darstellung von Lange überzeugen, indem sie mitunter die Beweggründe für einzelne Vereinbarungen erläutert, vgl. Lange 1998: S. 241-304

[64] Vgl. NAFTA: Vertragstext (spanisch), in Diario Oficial, 20. Dezember 1993, http://tratados.sre.gob.mx/tratados/MEX-AMERICAN.PDF, 15.01.04, Preámbulo

[65] Vgl. NAFTA: Artículo 102

[66] Vgl. NAFTA: Artículo 103

[67] Senti spricht auch von Zollgemeinschaft, vgl. Senti 1996: S. 43

[68] Vgl. Senti 1996: S. 42

[69] Vgl. NAFTA: Anexo 302.2 (1), Senti 1996: S. 44f. und Sarmiento, Sergio 2003: NAFTA and Mexico’s Agriculture, in Hemisphere Focus, Band 11, Beitrag 7, 4. März 2003, http://csis.org/americas/pubs/hf_v11_07.pdf, 12.12.03

[70] Die Gewichtung erfolgt mit Werten des Handels aus dem Jahre 1991. Quelle: Lange 1998: S. 243

[71] Vgl. Lange 1998: S. 244

[72] Vgl. Senti 1996: S. 46

[73] Die Aufhebung der Zölle musste bei Personenwagen innerhalb von 10 Jahren, bei Lieferwagen innerhalb von fünf Jahren vollzogen werden, vgl. Senti 1996: S. 47

[74] Vgl. Senti 1996: S. 47f.

[75] Vgl. NAFTA: Artículo 403: Sogenannte „ local content “- oder „ valor regional “- Bestimmung.

[76] Vgl. Senti 1996: S. 48

[77] Vgl. Senti 1996: S. 49ff: Je nach Wahl der Berechnungsmethode liegt der erforderliche Inlandswertanteil grundsätzlich bei 50 Prozent (Nettokostenmethode) bzw. 60 Prozent (Verkehrswertmethode).

[78] Vgl. NAFTA: Capítulo III, Sección C und Senti 1996: S. 49

[79] Vgl. NAFTA: Anexo 310.1

[80] Vgl. NAFTA: Artículo 314

[81] Die mexikanische Verfassung von 1917 besagt, dass alle natürlichen Ressourcen Staatseigentum sind. Bis 1938 förderten ausländische Erdölgesellschaften, vor allem US-amerikanische und britische noch Öl in Mexiko, dann wurde sämtlicher ausländische Besitz enteignet und die staatliche Erdölgesellschaft PEMEX geschaffen. Diese ist in den letzten Jahren immer wieder durch nachgewiesene Unwirtschaftlichkeit und Korruptionsskandale aufgefallen, vgl. Lange 1998: S83f. und Senti 1996: S. 55

[82] Vgl. Senti 1996: S. 53

[83] Vgl. Senti 1996: S. 57

[84] Vgl. Lorenzo Domínguez, José Ramón 1996: Sector agropecuario y medidas sanitarias y fitosanitarias en el TLC y otros foros multilaterales, in Cardero, María Elena (Hg.) 1996: Qué ganamos y qué perdimos con el TLC, Siglo Veintiuno Editores: Mexiko-Stadt, S. 153.

[85] Vgl. Lorenzo Domínguez 1996: S. 153: 23 Prozent der mexikanischen Bevölkerung waren kurz nach Inkrafttreten der NAFTA in der Landwirtschaft tätig.

[86] Vgl. Lorenzo Domínguez 1996: S.153: 57 Prozent der Landwirte in Mexiko verfügen über ein Einkommen, das unter dem Mindestlohn liegt. Die mexikanischen Präsidenten vor Zedillo „verbanden“ die Armutsbekämpfung immer mit wahltaktischen Überlegungen, wobei auch die Vermeidung von sozialen Unruhen ein zentrales Argument darstellte. Paradebeispiel für diesen Sachverhalt ist das nationale Solidaritätsprogramm (PRONASOL) von Präsident Salinas de Gortari, in dessen Rahmen vor allem ländliche Regionen mit Infrastruktur ausgestattet wurden. Bemerkenswert ist dabei, dass dementsprechende Einrichtungen immer höchst medienwirksam – oft unter Anwesenheit des Präsidenten – eingeweiht wurden und die Regionen mehr nach wahltaktischen Überlegungen als nach sozialer Bedürftigkeit ausgesucht wurden, vgl. Lange 1998: S. 143ff.

[87] Vgl. Senti 1996: S. 58ff.

[88] Vgl. Lange 1998: S. 244f.

[89] Damit wird dem Lohngefälle zwischen Mexiko und seinen nördlichen Nachbarn Rechnung getragen.

[90] Vgl. Senti 1996: S. 65f.

[91] Vgl. Senti 1996: S. 73

[92] Vgl. Lange 1998: S. 255: Mexiko befürchtete seit den dreißiger Jahren durch die Tätigkeit ausländischer Unternehmen eine potentielle Einschränkung der nationalen Souveränität. Deshalb verlegten sich die Regierungen auf die sogenannte „Calvo Doctrin“, nach der Konflikte zwischen ausländischen Unternehmen und dem Gastgeberland ausschließlich innerhalb des Rechtssystems des letzteren zu lösen waren. Höhepunkt dieser Bestrebungen war ein 1973 erlassenes Gesetz zur Regulierung von ausländischen Investitionen.

[93] Vgl. NAFTA: Artículo 1102

[94] Vgl. NAFTA: Artículo 1103

[95] Vgl. NAFTA: Artículo 1106

[96] Vgl. Senti 1996: S. 74

[97] Vgl. NAFTA: Artículo 1109

[98] Vgl. Lange 1998: S. 256

[99] Vgl. Senti 1996: S. 74

[100] Im tertiären Sektor wurde Inländergleichbehandlung bis zum Jahr 2000 vereinbart, was vor allem für US-amerikanische und kanadischen Banken und Versicherungen eine Öffnung des mexikanischen Marktes bedeutete. Seit 1996 dürfen sie hundertprozentige Tochterfirmen in Mexiko unterhalten und seit 1998 auch die Mehrheit an mexikanischen Unternehmen erwerben, vgl. Schirm 1997a: S. 54

[101] Vgl. NAFTA: Capítulo XII - XVI

[102] Zum Beispiel ISO (International Organization for Standardization) oder WHO (World Health Organization)

[103] Dieses Komitee besteht aus vier Unterkomitees, die die sensibelsten Bereiche umfassen: Landtransport, Telekommunikation, Automobilindustrie und Kennzeichnung von Textilien und Konfektion.

[104] Vgl. Ammon, Gerhard 1998: Voraussetzungen und Folgen regionaler Integration in Amerika, dargestellt am Beispiel von NAFTA und MERCOSUR, Inaugural-Dissertation: Universität Nürnberg, S. 115

[105] Vgl. Ammon 1998: S. 116 und Senti 1996: S. 69ff.

[106] Vgl. Ammon 1998: S. 123

[107] Vgl. Beyer, Andrea 1999: Die USA, die NAFTA und der „Neue Regionalismus“, in WeltTrends Nr. 23, Sommer 1999, S. 138

[108] Vgl. Schirm 1997a: S. 54 und Beyer 1999: S. 138

[109] Der NAFTA-Vertrag wurde gegenüber GATT um diesen Zusatz erweitert.

[110] Vgl. GATT: The Text of The General Agreement on Tariffs and Trade, www.gatt.org, 15.01.04, Article XX

[111] Vgl. NAFTA: Artículo 2204

[112] Vgl. NAFTA: Artículo 2205

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Mexiko – zehn Jahre in der NAFTA
Untertitel
Wirtschaftliche und politische Auswirkungen
Hochschule
Universität Passau
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
100
Katalognummer
V27042
ISBN (eBook)
9783638291880
ISBN (Buch)
9783640472598
Dateigröße
1039 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mexiko, Jahre, NAFTA, Wirtschaftliche, Auswirkungen, Freihandel, TLC, Politik, Wirtschaft, Ergebnisse, Gewinner, Nordamerikanisches Freihandelsabkommen, Salinas, Zedillo, Fox, Vorteile, Nachteile, Politische, Wachstum, Export, Auslandsinvestitionen, FDI, Produktivität, Umwelt, Handel, Arbeit
Arbeit zitieren
Michael Vogler (Autor:in), 2004, Mexiko – zehn Jahre in der NAFTA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27042

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