Sprachliche Unterschiede im EU-Recht und daraus resultierende, nationale Rechtsprobleme am Beispiel des Erwägungsgrundes 29 der Urheberrechtsrichtlinie


Hausarbeit (Hauptseminar), 2013

10 Seiten, Note: 1,3


Inhaltsangabe oder Einleitung

Nach Artikel 1 der Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage für die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft1 werden die Amtssprachen der heutigen
EU geregelt. Danach gibt es zur Zeit 23 Amtssprachen in der EU.
Diese Sprachenvielfalt kann zu Rechtsproblemen führen.
Im Rahmen dieser Hausarbeit beschäftigt sich der Verfasser mit einem sprachlichen
Unterschied im EU-Recht und den daraus folgenden nationalen Rechtsproblemen.
Ziel dieser Hausarbeit ist es dabei für die bestehenden Probleme zu sensibilisieren.
Dazu wird ein Beispiel aus dem Urheberrecht, nämlich die Frage der Erschöpfung
des Verbreitungsrechts bei der Weiterveräußerung von Software in unkörperlicher
Form, aufgegriffen.
Strittig ist in der deutschen Rechtsprechung die Frage, ob der (Erst-)Erwerber ohne
Zustimmung des Urhebers die Software, die unkörperlich in Verkehr gebracht
wurde2, an einen Zweiterwerber weiterveräußern darf, sich also das
Verbreitungsrecht im Bezug auf die unkörperlich in Verkehr gebrachte Software
erschöpft hat.
Um diese Rechtsfrage zu beantworten, wird neben dem nationalen Recht auch
Europarecht zur Auslegung herangezogen, so unter anderem der Art. 3 Abs. 3 und
der Erwägungsgrund Nr. 29 der InfoSoc-RL3, die im Rahmen dieser Hausarbeit
besonders beleuchtet werden.

Details

Titel
Sprachliche Unterschiede im EU-Recht und daraus resultierende, nationale Rechtsprobleme am Beispiel des Erwägungsgrundes 29 der Urheberrechtsrichtlinie
Hochschule
Universität Kassel
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
10
Katalognummer
V270265
ISBN (eBook)
9783656615804
ISBN (Buch)
9783656615774
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Urheberrecht, Software, Veräußerung, Download, EU
Arbeit zitieren
Daniel Schollmeyer (Autor:in), 2013, Sprachliche Unterschiede im EU-Recht und daraus resultierende, nationale Rechtsprobleme am Beispiel des Erwägungsgrundes 29 der Urheberrechtsrichtlinie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270265

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