Potentielle Indikatoren des Kreditrisikos bei Forderungsankäufen als Mittel der Leasingrefinanzierung aus Sicht des Forfaiteurs


Studienarbeit, 2014

48 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkiirzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Grundlagen
1.1 Problem them atisierung
1.2 Forfaitierung
1.2.1 Einordnung
1.2.2 Definition
1.2.3 Ablauf
1.2.4 Rechtliche Grundlagen
1.2.5 Vorteile der Forfaitierung
1.3 Risiken innerhalb des Forfaitierungsgeschaftes fur den Forfaiteur
1.3.1 Einordnung derThematik in den Risikomanagementprozess
1.3.2 Identifikation von Risikofeldern fur den Forfaiteur

2 Das Kreditrisiko
2.1 Entwicklung
2.2 Unterteilun g des Begriffes
2.2.1 Adressausfallrisiko
2.2.2 Migrationsrisiko
2.2.3 Differenzierung
2.3 Ursachen fur Adressausfalle

3 Potentielle Indikatoren des Kreditrisikos
3.1 Allgemein
3.2 Bonitat
3.2.1 Private Auskunfte
3.2.2 Unternehmensauskunfte
3.3 Leasingobjekt
3.3.1 Objektkategorien
3.3.2 Objektdaten
3.3.3 Lieferant
3.4 Leasinggesellschaft
3.5 Sich erhei ten

4 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anlagen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Einordnung der Forfaitierung als Finanzdienstleistung

Abbildung 2: Objektgruppen im Leasing

Abbildung 3: Ablauf einer Forfaitierung

Abbildung 4: Rechtliche Beziehungsstruktur der Forfaitierung

Abbildung 5: Einzureichende Unterlagen bei Forfaitierungsanfragen

Abbildung 6: bedenkliche Kürzel bei SCHUFA-Auswertung

Abbildung 7: Erteilte Crefo-Auskünfte 2002-2011 in Mio

Abbildung 8: Anteil der Insolvenzen nach Unternehmensalter im Jahr 2012

Abbildung 9: CRI-Branche für 2003

Abbildung 10: Ausfallwahrscheinlichkeit ausgewählter Branchen (Stichtag Dezember 2003)

Abbildung 11: Ermittlung des Creditreform Bonitätsindex - Schematisches Beispiel ...

Abbildung 12: Darstellung der Bonität in der Wirtschaftsauskunft

Abbildung 13: Einteilung Liquidität

Abbildung 14: Berechnung der KDF

Abbildung 15: Objektkategorien Forfaitierung

Abbildung 16: Anteil Mobilien-Leasing an gesamtwirtschaftlichen Investitionen

1 Grundlagen

1.1 Problemthematisierung

Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit einem der Hauptrisiken bei Kreditgeschäf- ten auseinandersetzten: Dem Adressausfallrisiko. In diesem Fall soll die Thematik aber nicht auf das Kreditgeschäft allgemeinen bezogen werden, sondern auf den Spezialfall der Forfaitierung als Mittel der Refinanzierung von Leasinggeschäften. Mit dieser Arbeit wird beabsichtigt, Themenfremden und dabei vor allem Studenten, welchen die The- matik nicht vertraut ist einen Eindruck zu vermitteln, wie sich Banken gegen die Gefahr eines potentiellen Kreditrisikos bei der Bearbeitung von Forfaitierungsanfragen schüt- zen können. Es sei angemerkt, dass der Autor selbst Student ist und viele Zusammen- hänge daher nur mithilfe von Literatur und anderen Publikationen erschließt. Dieser Sachverhalt soll jedoch einen authentischen und neutralen Blick von außen auf die Problematik schaffen und für ein einfacheres Verständnis sorgen. Um sicher zu gehen, dass die Themenstellung nachvollzogen werden kann, folgt auf den nächsten Seiten eine Erläuterung der wichtigsten Begrifflichkeiten innerhalb dieser Arbeit, welche für das Grundverständnis der Problematik von großer Wichtigkeit sind.

1.2 Forfaitierung

1.2.1 Einordnung

Bevor der Begriff definiert wird, ist es wichtig zu klären, in welchen Bereich der Finanzwirtschaft er einzuordnen ist. Die Forfaitierung ist ein Produkt bzw. eine Leistung, welche dem Finanzierungsbereich von Bankgeschäften und Finanzdienstleistern zugeordnet werden kann. Sie gehört in den Bereich der Fremdmittelfinanzierung. Neben Factoring und Verbriefung bildet Leasing eine Alternative zur „klassischen“ Kreditfinanzierung. Innerhalb des Leasinggeschäftes hat sich Forfaitierung als „Forderungsankauf zur Leasingrefinanzierung“ etabliert.

Abbildung 1: Einordnung der Forfaitierung als Finanzdienstleistung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

1.2.2 Definition

Der Begriff „Forfaitierung“ kommt aus dem Französischen und ist abgeleitet von vend- re à forfait, was soviel bedeutet wie „im Paket verkaufen“. Forfaitierung „meint im wei- testen Sinne den regresslosen Ankauf bzw. Verkauf einer Forderung, bei dem der Verkäufer dem Käufer, meist einer Bank, nur für die Verität, das heißt den Bestand und die Einredefreiheit der Forderung haftet.“1 Im engeren Sinne kann man zwischen der Forfaitierung als Mittel der Exportfinanzierung unterscheiden und der Forfaitierung als Mittel der Leasingrefinanzierung. Letzteres ist Gegenstand dieser Arbeit. Aus Sicht der Leasinggeber wird unter Forfaitierung der Verkauf von Leasingforderungen und aus Sicht der Banken der Ankauf von Leasingforderungen aus abgeschlossenen Leasing- Verträgen verstanden.2

1.2.3 Ablauf

Ausgangslage jeder Forfaitierung ist der Abschluss eines Leasingvertrages zwischen einem Leasingnehmer, künftig mit LN abgekürzt und einem Leasinggeber, im folgenden mit LG abgekürzt. LN können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Sogenannte Leasinggesellschaften treten in der Regel als LG auf. Oftmals sind Leasinggesellschaften Kreditinstituten angeschlossen und refinanzieren sich bei diesen. „Darüber hinaus betätigen sich auch bankenunabhängige Gesellschaften und Herstellerleasinggesellschaften im Markt.“3 Der LG kauft das Leasingobjekt (LO) bei einem Lieferanten oder Hersteller. Zur besseren Veranschaulichung ist in folgender Grafik gut erkennbar, welche Objekte hauptsächlich geleast werden:

Abbildung 2: Objektgruppen im Leasing

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ifo-Institut, BDL, Stand: November 2013

Der LG kauft das Objekt beim Hersteller oder Lieferanten. Anschließend überlässt der LG dem LN das Objekt gegen Zahlung eines Leasingentgelts zur Nutzung. Ab diesem Punkt kann die Forfaitierung vom LG genutzt werden. Um seine Leasinggeschäfte zu refinanzieren, hat er die Möglichkeiten die aus dem Leasingvertrag (LV) zukünftig fällig werdenden Forderungen an einen Dritten zu verkaufen. Als Dritter fungiert in diesem Fall der Forfaiteur, welcher in der Regel eine Bank ist. Verkauft der LG seine Forde- rungen an den Forfaiteur, so tritt er als Forfaitist auf. Im Folgenden werden die Begriffe Leasinggesellschaft, Forderungsverkäufer, LG und der Begriff Forfaitist synonym ver- wendet, genauso wie die Begrifflichkeiten Forfaitierungsgesellschaft, Forderungskäu- fer, Kreditinstitut, Bank und Forfaiteur. Die Forderungen, also die Leasingraten des LN an den LG, werden vom Forfaiteur nicht exakt in ausgewiesener Höhe aufgekauft, da der Fofaiteur den Barwert (BW) der Forderungen ankauft, also den mit dem Diskontie- rungszins abgezinsten Wert der Forderungen.4 „Dabei haftet die Leasing-Gesellschaft nur für den Bestand und die Einredefreiheit der Forderung (Veritätshaftung); das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers als Schuldner geht auf den Forderungs- käufer über (Bonitätshaftung).“5 Durch diesen Umstand liegt eine „echte“ Forfaitierung vor. Bei einer „unechten“ Forfaitierung wäre eine Rückgriff durchaus möglich. Durch Übernahme des Bonitätsrisikos und dem Sachverhalt, dass ein Rückgriff für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des LN ausgeschlossen ist, übernimmt der Forfaiteur ein ho- hes Risiko. Folgende Grafik veranschaulicht den eben beschriebenen Sachverhalt noch einmal:

Abbildung 3: Ablauf einer Forfaitierung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

1.2.4 Rechtliche Grundlagen

Aufgrund der Tatsache, dass die Forfaitierung zu den eher komplexen Finanzierungssurrogaten gehört, ist eine Betrachtung aus juristischer Sicht durchaus sinnvoll. Zudem sollen die nachfolgenden Ausführungen zu einem besseren Verständnis der Materie seitens des Lesers beitragen.

Rechtliche Betrachtung des Forderungsankaufes

Zur Veranschaulichung der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien einer Forfaitierung soll eine verfeinerte Darstellung der Abbildung 3 dienen.

Abbildung 4: Rechtliche Beziehungsstruktur der Forfaitierung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Kratzer/ Kreuzmair: Leasing in Theorie und Praxis, S.166

Aus rechtlicher Sicht weißt die Forfaitierung gegenüber dem klassischem Leasingver- trag eine spezielle Besonderheit auf. Der regresslose Forderungsankauf beruht auf zwei differenten Rechtsverhältnissen. Zum einen besteht der Leasingvertrag (LV) zwischen LG und LN. Der LN verpflichtet sich, über einen festgeschrieben Zeitraum die Leasingraten an den LG zu bezahlen. Im Gegenzug überlässt dieser dem LN das Nut- zungsrecht für das LO. Die vertraglichen Aspekte des klassischen Leasings sind somit gegeben. Im Falle der Forfaitierung wird die Verknüpfung entsprechend auf den Forfai- teur erweitert. Im Falle des Forderungsverkaufes schließt die Bank mit der Leasingge- sellschaft einen Kaufvertrag ab. Forfaiteur und Forfaitist gehen somit einen rechtlich verpflichtenden Kontrakt ein. Es handelt sich dabei nicht um eine Darlehensgewährung sondern um ein Kaufgeschäft. Die Bank erhält Anspruch auf die offenen Forderungen der Leasinggesellschaft gegenüber dem LN. „Durch die Forfaitierung wechselt der LN als Kreditnehmer an die Stelle der Leasinggesellschaft (§ 19 Abs. 5 KWG).“6 Die Bank verpflichtet sich, dem LG den BW als Kaufpreis für die offenen Leasingraten auszuzah- len. Eben genannte Ansprüche bilden den Kaufgegenstand des Forfaitierungsvertra- ges. Dabei besitzen beide Parteien mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise kann das Recht der außerordentlichen Kündigung durchgesetzt werden, z.B. bei Zah- lungsverzug des LN. Damit der LG für die Vertragsabwicklung verantwortlich bleibt, ist es zudem üblich, dass das Kreditinstitut eine Rückabwicklung in die Vertragskonditio- nen integriert. Somit ist gewahrt, dass auch der LG weiterhin ernsthaftes Interesse an der vertragskonformen Zahlung der Leasingraten durch den LN hat. Vor allem im Mo- bilien-Leasing ist es üblich, dass Forderungen still zediert werden. Das bedeutet, dass der LN nicht erfährt, dass die Leasinggesellschaft Forderungen aus dem bestehenden Leasingvertrag an einen Dritten abgetreten haben. Damit die Bank dennoch Ihre er- worbenen Forderungszahlungen erhält, wird die Leasinggesellschaft von Ihr ermäch- tigt, die Forderungen in eigenem Namen einzubeziehen. Grundlage für diese Methode ist §185 im BGB (Einzugsermächtigungsgesetz). In der Regel behält sich der Forde- rungskäufer vor, die Leasingraten bei Störungen des Zahlungsflusses direkt vom LN einzubeziehen und den Forderungsankauf offenzulegen. Durch diese „Dreieckskombi- nationen“ entstehen natürlich diverse Risiken aus Sicht der Bank, beispielsweise kann es zum Kauf von Scheinforderungen oder auch Mehrfachabtretungen kommen. Die Leasinggesellschaften schicken Ihre Forfaitierungsanfragen an die Bank, sobald diese die Unterlagen geprüft hat und zu einem positiven Ergebnis kommt, erfolgt die Geneh- migung der Anfrage in Form der Auszahlung des BW an den LG. Zu diesem Zeitpunkt gilt die Forderung nach § 398 BGB als abgetreten, das Kreditinstitut ist alleiniger Ei- gentümer des Forderungsanspruches. Ebenfalls fällt Ihm die Bonitätshaftung, also das Risiko der Einbringlichkeit der verkauften Forderungen zu.7 Mit der Auszahlung der Bank tritt auch die Veritätshaftung des Leasinggebers in Kraft, welche durch den Lea- singvertrag begründet ist. Laut BGB § 437 a.F. versteht man unter Veritätshaftung fol- gendes: „Eine Leasinggesellschaft, die zur Refinanzierung eines Leasingvertrags die aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen gegen den Leasingnehmer à forfait an ein Kreditinstitut verkauft, haftet, sofern nicht anders vereinbart, nur für den rechtlichen Bestand und die Einredefreiheit der verkauften Forderungen (sog. Bestands- oder Veri- tätshaftung).“ Der Leasinggeber ist ohne die Zustimmung des Kreditinstitutes nicht be- rechtigt, eine Vertragskündigung vorzunehmen (den LV betreffend), das LO auszutauschen oder zu verkaufen.

Vertragliche Zusammensetzung

Generell setzt sich der Forfaitierungsvertrag aus zwei separaten Bestandteilen zwischen den beiden Parteien zusammen: einem Rahmenvertrag und darauf aufbauend ein Kaufvertrag.

- Der Forfaitierungs-Rahmenvertrag wird im Vorfeld des ersten Forderungsverkau- fes zwischen LG und Kreditinstitut geschlossen. Er dient der Festlegung von Stan- dards bezüglich Anforderungen, Abwicklung, Regelungen zur Übertragung der Rechte, Vertragsdauer, Gewährleistungsansprüche und Kündigung. Es werden allgemeine Formalitäten unabhängig von einem konkreten Fall geklärt und vertrag- lich fixiert.8
- Aufbauend auf dem Rahmenvertrag können anschließend Kaufverträge über ein- zelne oder teilweise auch gebündelte Forderungsankäufe zwischen Leasinggeber und Bank geschlossen werden. Die Kaufverträge spezifizieren einzelne Festle- gung der Rahmenverträge z.B. bezüglich Laufzeit, Diskontierungssatz oder Rück- kaufvereinbarung.

Diese Unterteilung ist vorrangig im Mobilien-Leasing vertreten. Bei großvolumigen Leasinggeschäften mit LO wie Immobilien, Industrieanlagen, Schiffen und Flugzeugen werden Rahmenvertrag und Kaufvertrag meist zusammengefasst. Diese Geschäfte bezeichnet man als „Big-Ticket-Leasing“.9

Rechtsfolgen bei Verstößen

Natürlich kommt es in der Praxis auch zu Störungen innerhalb des Vertragsverhältnis- ses von LG und LN, von denen der Forfaiteur unmittelbar betroffen ist. Rechtsfolgen, welche das Verhältnis zwischen Kreditinstitut und LG beeinflussen, basieren auf den Gestaltungsrechten der Leasinggesellschaften. Zum einen wird im Rahmen des Lea- singvertrages ein einseitiges Lösungsrecht bei Sach- und Preisgefahr vereinbart, welches der LG inne hat. Die Sach- und Preisgefahr bedeutet, dass der Wert des LO durch Abhandenkommen, Beschädigung, Totalschaden oder Wegfall der Benutzungs- fähigkeit beeinträchtigt wird bzw. nicht mehr gegeben ist. Sie wird dem LN übertra- gen, da dieser maßgeblich Einfluss auf den Zustand des Leasingobjektes hat. Zum anderen hat der LG das Recht auf außerordentliche Kündigung des Leasingvertra- ges, z.B. wegen ausstehenden Leasingraten, Verkauf des Leasingobjektes oder Ob- jektersatzes. Bezogen auf die Forfaitierung darf er diese Rechte aber wie bereits erwähnt nicht ohne Zustimmung des Kreditinstitutes anwenden. Sollte es zu einer Missachtung kommen, dann kann der Forfaiteur den Vertrag kündigen und sein Recht auf Rückabwicklung der Forderungsveräußerung geltend machen. Im Falle einer Rückabwicklung ist der LG verpflichtet, dem Forderungskäufer den BW der noch ausstehenden zukünftigen Raten auszuzahlen plus Kostenersatz für entstandene Auf- wendungen zu leisten. In der Regel enthält der Kaufvertrag über den Forderungsan- kauf immer die Auflage, dass sich der Forderungskäufer Eingriffsmöglichkeiten bei Störungen vorbehält. Sollte es zu einer außerordentlichen Vertragskündigung kommen, dann hat der LG einen auf Vollarmortisation gerichteten Schadensanspruch gegenüber dem LN. Die Höhe des Anspruches ist gleich der abgezinsten ausstehenden Leasing- raten. Dabei unterliegt der LG der Schadensminderungsverpflichtung. Das bedeu- tet, dass der Erlös, welcher aus der Verwertung des Leasingobjektes hervorgeht, von dem Schadenersatzanspruch abgezogen wird. Bezogen auf das rechtliche Verhältnis zwischen LN und Forfaiteur tritt der Schadensersatzanspruch an die Stelle der noch ausstehenden Forderungen. Wird das LO verwertet, muss der LG den Forderungskäu- fer am Verkaufserlös beteiligen. Die Aufteilung erfolgt anteilsmäßig nach Anzahl der zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung bereits geleisteten und noch ausstehenden For- derungszahlungen. Damit der Forfaiteur seine Ansprüche gegenüber dem LG sicher stellen kann, erfolgt eine Sicherungsübereignung des Leasingobjektes an Ihn.10 Au- ßerdem kann der LN den Schadensersatzminderungsanspruch auch gegenüber dem Forfaiteur als Einwand geltend machen.

1.2.5 Vorteile der Forfaitierung

Die Vorteile für den Forfaitisten gestalten sich recht zahlreich. Der größte Vorzug aus Sicht des LG ist die Abtretung des Risikos. Sämtliche Ausfallrisiken werden von vom Ihm an den Forfaiteur abgegeben. Auch kann er durch die Abtretungen seiner Forderungen an den Forfaiteur eine Verbesserung seiner Liquidität erzielen. Außerdem wird seine Bilanz entlastet, da ausstehende Forderungen in liquide Mittel umgewandelt werden. Zugleich wird seine Kreditlinie geschont, falls er das Leasinggut ebenfalls fremdfinanziert hat. Er erhält zudem eine feste Kalkulationsbasis, da über die gesamte Laufzeit Festzinssätze veranschlagt werden und er somit Zinsänderungsrisiken entgeht. Durch die Forderungsveräußerung wird außerdem auch die Debitorenbuch- haltung entlastet.

Da sich die vorliegende Arbeit auf den Standpunkt des Forfaiteurs bezieht, stellt sich die Frage, welche Vorteile für den Forfaiteur aus dem Ankauf von Leasingforderun- gen existieren. Dessen Hauptanliegen ist die Generierung von Zinseinnahmen. Die Leasinggesellschaft bezieht die Forderungen des LN weiterhin ein, leitet Sie jedoch an den Forfaiteur weiter. Somit erhält dieser die Zinsen als Einnahmen. Ein weiterer Vor- teil ist die schnelle Generierung von neuen Forderungsankäufen. Für den Ankauf rele- vante Informationen über den LN werden vom jeweiligen LG zur Verfügung gestellt. Der LG übernimmt die Legitimationsprüfung und unterstützt im Insolvenzfall bei der Verwertung des Objektes. Der Abwicklungsprozess ist somit wesentlich verkürzt im Vergleich mit üblichen Kreditgeschäften. Es resultiert eine hohe Durchlaufrate, weil vor allem kleinvolumige Forderungsankäufe schnell bearbeitet werden können. Daraus ergibt sich für die Banken ein weiterer Nutzen: Sie können Ihr Risiko auf mehrere For- derungsankäufe aufteilen. Es erfolgt eine sogenannte „Risikostreuung“. Sogenannte „Klumpenrisiken“ können vorgebeugt werden. Umgangssprachlich könnte man sagen, dass Forderungsankäufe aus Sicht des Forfaiteurs „viel Geschäft zu wenig Aufwand“ bedeuten.

1.3 Risiken innerhalb des Forfaitierungsgeschäftes für den Forfaiteur

1.3.1 Einordnung der Thematik in den Risikomanagementpro- zess

Die vorliegende Thematik lässt sich ganz allgemein dem weiten Themenfeld des Risi- komanagements zuordnen. „Das Risikomanagement umschreibt die Führung eines Unternehmens unter der Gesamtschau aller unternehmerischen Risiken und ihrer Be- herrschung im Sinne der Verminderung des möglichen Abweichens von Zielwerten und Erwartungen.“11 Für den Forfaiteur von besonderem Interesse ist dabei das aktive Risi- komanagement, um Risiken bei der Abwicklung von Forfaitierungsgeschäften bereits im Vorfeld zu begrenzen, abzumindern oder im Optimalfall komplett abzuwenden. Ins- gesamt lässt sich der Risikomanagementprozess grob in vier Teilschritte aufgliedern: Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und letztendlich die Risikokon- trolle. Die Früherkennung von potentiellen Risiken, welche letztendlich zu einem Ad- ressausfall führen könnten, ist eindeutig in den Bereich der Risikoidentifikation einzuordnen.

1.3.2 Identifikation von Risikofeldern für den Forfaiteur

Um die Vielzahl von Risiken für den Forfaiteur innerhalb der Forfaitierung zu beschrei- ben, ist eine Kategorisierung verschiedener Risikofelder sinnvoll. Dazu soll die Über- sicht (siehe Anhang 1) dienen, welche drei Schwerpunkte innerhalb der Risikobetrachtung festlegt: Das Erfolgsrisiko, das Finanzrisiko und das Operative Risi- ko. Nachfolgend wird ausschließlich das Feld Finanzrisiko betrachtet, da Ihm das Kre- ditrisiko zuzuordnen ist. Das Finanzrisiko lässt sich grob in drei Schwerpunkte einteilen.

Unter dem Marktpreisrisiko versteht man aus Sicht des Forfaiteurs die Gefahr, dass sich Zinssätze, Preise oder Aktienkurse von Unternehmen negativ entwickeln. Die Kal- kulation mit Festzinssätzen kann sich positiv und negativ für das Kreditinstitut auswir- ken. Besonders ein Forderungsankauf über einen langen Zeitraum wie beispielsweis vier bis fünf Jahre kann Auswirkungen haben. Ist der Marktzins für Leasinggeschäfte bei Abschluss des Forfaitierungsvertrages sehr niedrig und steigt anschließend stark an, muss der Forfaiteur dennoch seine vergleichsweise geringeren Zinserträge akzep- tieren. Umgekehrt kann der Forfaiteur natürlich auch davon profitieren, dass sein ge- währter Zins in Anlehnung an den Leitzins bei Abschluss des Vertrages relativ hoch ist und während der Laufzeit stark fällt. Der Forfaiteur könnte somit weiterhin im Vergleich zum Marktniveau hohe Zinseinnahmen realisieren. Im Bereich der Forfaitierung als Mittel der Leasingrefinanzierung wird das Geschäft eher selten von einem Wechsel- kursrisiko tangiert, da die meisten Geschäfte auf nationaler Ebene stattfinden.

Eine weitere, signifikante Bedrohung kann auch das Liquiditätsrisiko für den Forfai- teur bilden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Erfolg des Forfaitierungsgeschäftes auf einer hohen Durchlaufzahl beruht, ist die jeweilige sofortige Auszahlung des Bar- wertes der Forderungen an die Leasinggesellschaft als eher kritisch zu betrachten. Durch den vermehrten Ankauf von Forderungen zahlt das Kreditinstitut in kurzer Zeit viele Beträge aus, ergo es kommt zu einer Minderung der Liquidität des Forfaiteurs. Angenommen, dass das Forfaitierungsgeschäft innerhalb einer Kreditinstitutes ein großvolumiges Umsatzfeld darstellt, könnte diese Entwicklung dem Gesamtgeschäft durchaus schaden.

Das Hauptrisiko der meisten Kreditinstitute ist das Kreditrisiko. Nicht nur im „klassischen“ Bereich des Kreditgeschäftes verkörpert es die Hauptbedrohung der Banken, auch im Bereich Leasing, Factoring und somit Forfaitierung gilt die Vorbeugung dieser signifikanten Bedrohung das Hauptaugenmerk des Risikomanagements. Der Begriff Kreditrisiko soll im folgenden Kapitel näher betrachtet werden.

2 Das Kreditrisiko

2.1 Entwicklung

Die verstärkte Betrachtung der Problematik Kreditrisiko begann in den 90er Jahren. Es wurde versucht, Methoden zu konzipieren, mit deren Hilfe sich Kreditrisiken messen, bewerten und steuern lassen. Da sich der Handel mit Kreditprodukten intensivierte, mussten empirisch und methodisch fundierte Bewertungsmöglichkeiten des Kreditrisi- kos geschaffen werden. Vor allem bankenaufsichtsrechtliche Entwicklungen wie Basel II und später auch Basel III sorgten für Aufmerksamkeit sowohl in der Branche als auch in Politik und Öffentlichkeit. Mit Einführung von Solvency II, welches am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet wurde, hat die Bewertung von Aus- fallrisiken auch für die Versicherungsbranche an Bedeutung gewonnen. Für die Mes- sung und Bewertung von Kreditrisiken hat sich dennoch kein einheitliches Verfahren entwickelt, stattdessen existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle.

2.2 Unterteilung des Begriffes

In der Literatur wird der Begriff „Kreditrisiko“ sehr unterschiedlich kategorisiert. Zum einen wird er oft unterteilt und zum anderen werden die unterteilten Begrifflichkeiten oft synonym verwendet. Daher folgt eine Darstellung, wie sie dem Autor am sinnvollsten erscheint.

Das „Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Fremdkapitalnehmer vertraglich eingegangene Finanzansprüche nicht befriedigt. Hierbei ist es unerheblich, ob dieser Schuldner nicht willig oder nicht fähig ist, die Ansprüche zu bedienen.“12 Der Forfaiteur würde in diesem Fall die Forderungen nur noch teilweise oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht mehr bekommen. Als Forderungen gelten unter Anderem Zins- und Tilgungsleistungen aus Krediten und Anleihen, aber auch Forderungen aus dem positi- ven Marktwert eines derivativen Geschäfts.13 Hinsichtlich der potentiellen Verlustursa- che lässt sich das Kreditrisiko im engeren Sinne in die Teilkomponenten „ Adressausfallrisiko “ und im weiteren Sinne in das „ Migrationsrisiko “ differenzieren.14 Das Adressausfallrisiko wird softmals mit dem Begriff Kreditrisiko gleichgesetzt. Im Verlauf der Arbeit können die Begriffe Kreditrisiko, Ausfallrisiko und Adressausfallrisiko als synonym verstanden werden, dennoch soll eine kurze Erklärung erfolgen.

[...]


1 Vgl. Schimansky/Bunte/Lwowski: Bankrechts-Handbuch. Band II, § 103 Rn 1 zit. n. Schulz: Der Forderungsankauf - Auswirkung der Schuldrechtsreform bei Factoring und Forfaitierung, S. 30.

2 Vgl. Deutsche Leasing AG: Forfaitierung, URL: http://www.deutsche- leasing.com/glossar/forfaitierung.html , Stand 23.11.2013.

3 Vgl. Deutsche Leasing AG: Leasing-Geber, URL: http://www.deutsche-leasing.com/glossar/leasing- geber.html, Stand 23.11.2013.

4 Vgl. Kratzer/ Kreuzmair: Leasing in Theorie und Praxis, S.168.

5 Vgl. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.: Forfaitierung, URL: http://bdl.leasingverband.de/leasing/leasing-a-z/forfaitierung, Stand 23.11.2013.

6 Vgl. Kratzer/ Kreuzmair: Leasing in Theorie und Praxis, S.168.

7 Vgl. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.: Positionspapier - Keine Dauerschulden im Zusammenhang mit der Forfaitierung von Leasing-Forderungen, S.1.

8 Vgl. Kratzer/ Kreuzmair: Leasing in Theorie und Praxis, S.167.

9 Vgl. Kratzer/ Kreuzmair: Leasing in Theorie und Praxis, S.167.

10 Vgl. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.: Positionspapier - Keine Dauerschulden im Zusammenhang mit der Forfaitierung von Leasing-Forderungen, S.1

11 Vgl. GLP Unternehmensberatung GmbH: Risikomanagement, URL: http://glp- gmbh.com/risiko/risiko.html, Stand 23.11.2013.

12 Vgl. Rehm, Florian Christoph: Kreditrisikomodelle: Bewertung von Kreditderivaten und Portfoliomodelle zur Kreditrisikomessung, S. 9.

13 Vgl. Müller, Frank: Kreditderivate und Risikomanagement, S. 7.

14 Vgl. Burghof, Hans-Peter et al .: Kreditderivate - Handbuch für die Bank und Anlagepraxis, S. 774.

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Potentielle Indikatoren des Kreditrisikos bei Forderungsankäufen als Mittel der Leasingrefinanzierung aus Sicht des Forfaiteurs
Hochschule
Hochschule Mittweida (FH)  (Fakultät Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
48
Katalognummer
V270091
ISBN (eBook)
9783656613275
ISBN (Buch)
9783656613190
Dateigröße
1587 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
potentielle, indikatoren, kreditrisikos, forderungsankäufen, mittel, leasingrefinanzierung, sicht, forfaiteurs
Arbeit zitieren
Florian Stiefel (Autor:in), 2014, Potentielle Indikatoren des Kreditrisikos bei Forderungsankäufen als Mittel der Leasingrefinanzierung aus Sicht des Forfaiteurs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270091

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