Die Würde des Menschen. Von der Französischen Revolution bis zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen 1948


Hausarbeit, 2010

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsstand

3. Was versteckt sich hinter dem Begriff Menschenrecht?

4. Die Würde des Menschen

5. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte am 26. August 1789

6. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948

7. Der Unterschied zwischen der Magna Charta und der „Declaration des droits de l´homme et du citoyen“

8. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit möchte einen Überblick über die Menschenrechtserklärung der Französischen Revolution im Jahr 1789, sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen im Jahr 1948 geben. Der Forschungsstand unter Punkt zwei möchte einen Einblick geben, welche Publikationen derzeit am erwähnenswertesten sind und einen guten Forschungsüberblick liefern. Um überhaupt die Menschenrechtserklärungen verstehen zu können, behandelt Punkt drei, was sich hinter dem Begriff Menschenrechte versteckt. Unter dem vierten Punkt wird die Thematik der Menschenwürde und ihre verbundene Problematik behandelt. Unter Punkt fünf möchte die vorliegende Arbeit ein grundlegendes Verständnis für die „Declaration des droits de l´homme et du citoyen“ schaffen. Außerdem behandelt der fünfte Punkt konkret, welche Rechte in der Französischen Erklärung zu finden und, wie sie zu deuten sind.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 wird im sechsten Gliederungspunkt aufgenommen und inhaltlich ausgeführt. Unter Punkt sieben wird der grundlegende Unterschied zwischen den beiden behandelten Menschenrechtserklärungen thematisiert.

Der letzte, achte Abschnitt bezieht sich auf die heutige Situation der Menschenrechte und deren Anspruch auf die Zukunft.

2. Forschungsstand

Dieser Punkt möchte einen kurzen Überblick geben, welche Literatur und Publikationen besonders hilfreich für die vorliegende Arbeit waren und einen Einblick in den aktuellen Forschungsstand gewähren. Die hier nicht aufgeführten Werke dienten zur Ergänzung und sind im Literaturverzeichnis zu finden. Die Stoffmenge ist nach über 200 Jahren einfach so uferlos geworden, dass man versuchen muss, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Um sich mit der Frage zu beschäftigen, wie aktuell heute noch Menschenrechte sind, sie zu interpretieren und zu verstehen, sind folgende Bücher hilfreich: Krenbeger, V.: Anthropologie der Menschenrechte - Hermeneutische Untersuchungen rechtlicher Quellen, Würzburg 2008. und/ oder : Schmale, W.: Archäologie der Grund- und Menschenrechte in der frühen Neuzeit- Ein deutsch- französisches Paradigma, München 1997. Hilfreich ist außerdem das Buch: Fritzsche, P.: Menschenrechte, Paderborn 2004. und Koenig, M.: Menschenrechte, Frankfurt am Main 2005.

Bei der Französischen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1789 sind folgende Publikationen erwähnenswert, um einen Überblick über den Forschungsstand zu bekommen: Gauchet, M.: Die Erklärung der Menschenrechte- Die Debatte um die bürgerlichen Freiheiten 1789, Hamburg 1991. und Haratsch, A.: Die Geschichte der Menschenrechte, Potsdam 2006. Die Frage nach der Menschenwürde ist auf der einen Seite Thema der Philosophie und Theologie und auf der anderen Seite der Rechtswissenschaft. Brauchbare Literatur hierfür wären: Tiedemann, P.: Eine Einführung- Was ist Menschenwürde?, Darmstadt 2006. Unzählige Publikationen beschäftigen sich mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Einen aktuellen Forschungsüberblick liefern folgende Veröffentlichungen: Volger, H.: Geschichte der Vereinten Nationen, München 2008. und Fritzsche, K.P.: Menschenrechte, Paderborn 2004.

3. Was versteckt sich hinter dem Begriff „Menschenrecht“?

Es entstehen bereits erste Probleme, wenn man sich die begriffliche Struktur der Menschenrechte vergegenwärtigt. Im Alltag verstehen wir unter Menschenrechte diejenigen Rechte, die alle Menschen aufgrund ihres bloßen Menschseins für sich beanspruchen.1 Das heißt vielmehr, dass ein Menschenrecht jedem Menschen in gleicher Weise zukommt. So müssen Menschenrechte für alle Menschen gelten, sowie es in der „Magna Charta“ von 1948 geschrieben heißt.2 Außerdem sind Menschenrechte als angeborene, unveräußerliche und vorstaatliche Rechte und Ansprüche des Einzelnen zu verstehen, die zum Schutz der Person im politischen Leben und zur Entfaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Prozess den Rahmen und die Vorbedingungen bilden. Menschenechte sind zugleich Freiheitsrechte.3 Menschenrechte sind immer auf Menschenwürde bezogen, auf die Selbstzweckhaftigkeit des Menschen.4 Menschenrechte gelten als eine Erscheinung der Neuzeit. Ein ausreichendes Begreifen der Menschenrechte geht Hand in Hand mit der europäischen Neuzeit, und zwar unter anderem durch die Französische Revolution. In dieser Zeit entstand eine Gesellschaft, die sich von der prinzipiellen Unterscheidung der Menschen in mehrere Klassen, die der Herrschenden und Beherrschten, lossagte.5

4. Die Würde des Menschen

Die Kategorie der Menschenwürde hat eine sehr kurze Tradition als Verfassungsbegriff, während die historische und philosophische Tradition des Begriffs bis in die Antike zurückreicht.6 Bereits in der Antike ist die Frage nach der Würde des menschlichen Lebens, wie sie heutzutage wieder kontrovers diskutiert wird, ein Feld philosophischer Auseinandersetzung gewesen. Bei Platon und Cicero wurde unter anderem der Gegensatz zwischen Mensch und Tier, belebter und unbelebter Materie beziehungsweise die Frage nach „natürlichen“ Menschenrechten in den Blick genommen.7 Die Würde des Menschen wird zum ersten mal in der Gründungsurkunde (Charta) der Vereinten Nationen erwähnt. In ihrer Präambel ist die Rede von „unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Person.“8 Unter Menschenwürde wird die Vorstellung verstanden, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert und dieselben Menschenrechte haben. Aus diesem Grund ist die Würde des Menschen der absolute Wert, an dem wir uns in unserem Handeln orientieren sollten. Somit ist die verpflichtende Achtung der Menschenwürde das Fundament, auf das sich alle anderen moralischen und rechtlichen Normen stützen.9 Was die Menschenwürde ist und worauf sie sich gründet ist aber offenbar eine sehr schwierige Frage und lässt sich nicht beantworten.10

Der Begriff der Menschenwürde ist kein empirischer Begriff und macht ihn aus diesem Grund so spannend. Vielleicht kann man es so sagen: Die Menschenwürde umfasst den Anspruch auf prinzipielle Gleichheit aller Menschen trotz tatsächlich bestehender Unterschiede. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz ist der erste Artikel unseres Grundgesetzes. Jedoch wird dieser Satz im Grundgesetz nicht begründet. Damit wird stillschweigend zum Ausdruck gebracht, dass es keiner weiteren Begründung bedarf.

Vielleicht ist das gerade das große Problem, warum eine Definition der Menschenwürde so schwer fällt und sich nicht eindeutig fassen lässt.11 Menschenwürde bezieht sich nicht auf einen spezifischen Lebensausschnitt, sondern sollte das gesamte Spektrum menschlichen Handelns und menschlicher Erfahrung umfassen. Daher kann die Würde des Menschen in beliebigen Lebenszusammenhängen auftreten, so dass sich ihre Begrifflichkeit nur entweder durch abstrakte Formeln ausdrücken lässt oder durch Beispiele veranschaulicht werden muss.12 Wohl kein Begriff führt ein so ausgeprägtes Eingenleben wie gerade die „Würde des Menschen“. Auch die Rechtswissenschaft stellt sich immer wieder die Frage, wann die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes beginnt? Bisher hat das Bundesverfassungsgericht keine eindeutige Aussage getroffen.13 Wie bereits erwähnt, bereitet es mehrere Probleme eine grundlegende Definition der Menschenwürde zu formulieren, jedoch kann man alternativ die Menschenwürde als Summe aller Grund- und Menschenrechte verstehen.

5. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte am 26. August 1789

Abbildung 1: Allegorie auf die Ideale der französischen Revolution zu Ehren des Genfer Philosophen Jean-Jacques Rousseau ( letzter Zugriff: 02.03.2010)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mit der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“, die am 26. August 1789 beschlossen wurde, begann die Nationalversammlung ihre Arbeit, um die Verfassung Frankreichs neu festzustellen und zu begründen. Kein anderes Dokument in der Geschichte des politischen Denkens ist mit einem derartig mythischen Ansehen behaftet, wie die „ Declaration de l´homme et du citoyen“ der Französischen Revolution. In ihr lag zugleich die Verurteilung der aristokratischen Gesellschaft und der Missbräuche der Monarchie; die Erklärung der Rechte war in dieser Hinsicht die Sterbeurkunde des „Ancien Regime“. Gleichzeitig war sie von den Lehren der Philosophen beeinflusst und war Ausdruck des Ideals der Bourgeoisie; sie legte die Grundlagen für eine neue soziale Ordnung, die für die gesamte Menschheit und nicht nur für Frankreich allein geeignet schien.14 Als Vorbild diente Lafayettes „ Erklärung der Rechte“, welche die englische Kolonisation in Nordamerika seit ihrer Unabhängigkeitserklärung von 1776 ihrer neuen, geschriebenen Verfassung vorausgeschickt hatte.15

[...]


1 Fritzsche, P.: Menschenrechte, Paderborn 2004, S. 14-16.

2 König, S.: Zur Begründung der Menschenrechte: Hobbes-Locke-Kant, Freiburg/ München 1994, S. 26- 27.

3 Kühnhardt, L.: Die Universalität der Menschenrechte, Bonn 1991, S. 277.

4 König, S.: Zur Begründung der Menschenrechte: Hobbes-Locke-Kant, Freiburg/ München 1994, S. 305.

5 Dicke, K.: Menschenrechte und europäische Integration, Straßburg 1986, S. 15.

6 Geddert-Steinacher, T.: Menschenwürde als Verfassungsbegriff- Aspekte der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, Tübingen 1990, S 38-40.

7 Volp, U.: Die Würde des Menschen- Ein Beitrag zur Anthropologie in der alten Kirche, Boston 2006, 1.

8 Tiedemann, P.: Was ist Menschenwürde, Darmstadt 2006, S. 13.

9 Thies, C.: Einleitung, in: Der Wert der Menschenwürde, hg. v. Thies, C., Paderborn 2009, S. 7-21.

10 Wagner, H.: Die Würde des Menschen, Würzburg 1992, S. 1.

11 Müller, L.: Moralisches Gesetz und Menschenwürde bei Kant, Schopenhauer, Nietzsche und Solowjow, in: Die Würde des Menschen- beim Wort genommen hg. v. Lorenz, R. J., Tübingen 2003, S. 1-19.

12 Geddert-Steinacher, T.: Menschenwürde als Verfassungsbegriff- Aspekte der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, Tübingen 1990, S 22-23.

13 Zaar, P.: Wann beginnt die Menschenwürde nach Art.1 GG?, Stuttgart, 2005, S. 99-100.

14 Soboul, A.: Die große Französische Revolution, Frankfurt am Main 1988, S. 125.

15 Griewank, K.: Die Französische Revolution, Köln 1980, S. 41-42.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Würde des Menschen. Von der Französischen Revolution bis zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen 1948
Hochschule
Universität Augsburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
16
Katalognummer
V269385
ISBN (eBook)
9783656605782
ISBN (Buch)
9783656605669
Dateigröße
1241 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
würde, menschen, französischen, revolution, menschenrechtscharta, vereinten, nationen
Arbeit zitieren
B.A. Michael André Ankermüller (Autor:in), 2010, Die Würde des Menschen. Von der Französischen Revolution bis zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen 1948, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269385

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