Schutz von Kontaktdaten in sozialen Netzwerken über § 17 UWG

Mit einer Analyse der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.01.2013 (Az. 29 Ga 2/13)


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2014

12 Seiten


Leseprobe


Schutz von Kontaktdaten in sozialen Netzwerken über § 17 UWG – mit einer Analyse der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.01.2013 (Az. 29 Ga 2/13)[1]

Im Web 2.0 finden sich eine Vielzahl von Plattformen, die zum Kreis der „sozialen Netzwerke“ zählen. Solche Netzwerke können rein privat verwendet werden oder aber auch beruflich. Darüber hinaus gibt es Mischformen, die sowohl private als auch berufliche Netzwerke bedienen. In solchen Netzwerken sammeln Arbeitnehmer häufig, gerade wenn sie im Vertrieb tätig sind, geschäftliche Kontakte zu Kunden ihres aktuellen Arbeitgebers. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was mit solchen Kontakten geschieht, wenn der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet. Muss er diese Kontaktdaten löschen oder können sie auch in Zukunft von ihm genutzt werden?

1. Hintergrund

Vernetzung – Netzwerken zum Erfolg! Es ist in aller Munde. Durch das eigene Netzwerk, so hoffen viele, können nicht nur private, sondern auch für den Beruf wichtige Kontakte geknüpft werden, die sich erfolgreich auf die eigene Karriere, das berufliche Fortkommen auswirken. Das Web 2.0 hat einen Boom in dieser Hinsicht ausgelöst. In sozialen Netzwerken sind Millionen von Mitgliedern vernetzt. Über Facebook sind über 1,2 Milliarden Menschen verbunden[2], bei LinkedIn sind weltweit mehr als 259 Millionen Menschen zusammengeschlossen[3]. Auch bei dem deutschen Netzwerk Xing sind bereits 14 Millionen Mitglieder angemeldet, von denen 6,7 Millionen aus dem deutschsprachigen Raum kommen[4].

Die Nutzungsmöglichkeiten stellen sich bei allen sozialen Netzwerken ähnlich dar. Bei der Registrierung wird ein Profil mit Namen und persönlichen Angaben angelegt. Über das eigene Profil kann man sich mit anderen Nutzern verbinden, indem man sich gegenseitig als Kontakt dem eigenen Profil hinzufügt. Auf diese Weise entsteht ein Netzwerk von Mitgliedern. Das Netzwerk kann genutzt werden, um Informationen auszutauschen, Interessensgruppen zu bilden und neue Kontakte zu knüpfen. Dies gilt auch für den beruflichen Bereich. Während einige der Internetplattformen darauf ausgerichtet sind, dass sich die Nutzer privat vernetzen (z.B. Facebook), sind andere Plattformen auf einen beruflichen Zusammenschluss angelegt. Zu der zuletzt genannten Art von Netzwerken gehören Plattformen wie XING oder LinkedIn.

XING und LinkedIn können auf verschiedene Arten genutzt werden. Eine Möglichkeit betrifft die Frage der Personalbeschaffung. Eine Studie der Uni Bamberg aus dem Jahre 2011 ergab, dass ca. ein Fünftel aller an der Studie teilnehmenden 1.000 größten deutschen Unternehmen XING und LinkedIn nutzen, um neue Mitarbeiter über Stellenanzeigen zu finden und sogar ein Vierteil dieser Unternehmen forschen selbst in den Netzwerkprofilen nach geeigneten Arbeitnehmern[5].

Aber auch zur eigenen Akquise können die Plattformen verwendet werden. Man kann über die eigenen Veranstaltungen informieren oder Online-Seminare anbieten. Über die Fachgruppen kann man sich mit anderen Nutzern zu den für sich relevanten Themen austauschen und sich auf diese Weise als Fachmann auf dem jeweiligen Gebiet darstellen. Auf diese Weise werden die Plattformen verwendet, um auf der Anbieterseite Neukunden zu generieren und auf der Kundenseite Aufträge zu vergeben[6].

[...]


[1] BeckRS 2013, 68150.

[2] https://newsroom.fb.com/content/default.aspx?NewsAreaId=22, aufgerufen am 01.02.2014.

[3] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/198224/umfrage/anzahl-der-mitglieder-von-linkedin-quartalszahlen/, aufgerufen am 01.02.2014.

[4] https://corporate.xing.com/deutsch/unternehmen, aufgerufen am 01.02.2014.

[5] http://www.uni-bamberg.de/isdl/leistungen/transfer/e-recruiting/recruiting-trends/recruiting-trends-2011/, aufgerufen am 01.02.2014.

[6] Seit 2013 bietet Xing für Freelancer die Plattform „Projekte“ an, über die sich Dienstleister präsentieren und dem jeweiligen Einsatzbereich einfach aufgefunden werden können, https://www.xing.com/projects.

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Details

Titel
Schutz von Kontaktdaten in sozialen Netzwerken über § 17 UWG
Untertitel
Mit einer Analyse der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.01.2013 (Az. 29 Ga 2/13)
Autor
Jahr
2014
Seiten
12
Katalognummer
V268855
ISBN (eBook)
9783656602088
ISBN (Buch)
9783656602033
Dateigröße
460 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
schutz, kontaktdaten, netzwerken, analyse, entscheidung, arbeitsgerichts, hamburg
Arbeit zitieren
Heiner Heldt (Autor:in), 2014, Schutz von Kontaktdaten in sozialen Netzwerken über § 17 UWG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268855

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