Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

26 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitende Worte

1. Die Struktur des Willens und ihre Elemente
1.1 Der vielgestaltige weite Begriff des Wünschens und seine Differenzierungen
1.2 Differenzierung zwischen Wünschen erster und Wünschen zweiter Stufe
1.2.1 Wünsche erster Stufe und der Wille
1.2.2 Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe

2. Voraussetzungen und Entstehungsprozess von Volitionen zweiter Stufe
2.1 Vernunft als Voraussetzung für die Bildung von Volitionen zweiter Stufe
2.2 Entstehungsprozess einer Volition zweiter Stufe
2.2.1 Identifikation mit einem Wunsch erster Stufe
2.2.2 Der Beitrag des Reflexionsvermögens
2.2.3 spontane Identifikation und Bildung einer Volition zweiter Stufe
2.2.4 entschlossene Identifikation und Anneignung einer Volition zweiter Stufe
2.2.5 Schlusswort zum Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe

3. Problemfelder dieses Projekts der Entwicklung eines Personenbegriffs
3.1 Die Handlungswirksamkeit von Wünschen erster und zweiter Stufe
3.2 Abhängigkeit der Wünsche zweiter Stufe von Wünschen erster Stufe
3.3 Was lässt sich aus der höherstufigen Willensstruktur ableiten ?
3.3.1 unbewusste Wünsche zweiter Stufe oder gar unbewusste Volitionen ?
3.3.2 kritische Betrachtung der Vernunft als Voraussetzung für Volitionen
3.4 Kritische Betrachtung des Identifikationsprozesses

4. Schlussüberlegungen

Literaturverzeichnis

Einleitende Worte

Konfrontiert mit einem seiner Ansicht nach missverstandenen und missbrauchten Begriff der Person, sieht sich Frankfurt genötigt, diesem Untersuchungsfeld wieder mehr Gehör zu verschaffen, das wir am zwanglosesten durch das Wort ›Person‹ bezeichnen und sich damit beschäftigt, was wir selbst unserem Wesen nach sind. Es geht ihm dabei nicht um artspezifische Eigenschaften, sondern die Kriterien des Personseins sollen „vielmehr die Attribute erfassen, die Gegenstand sind, wo es uns im besonderen um uns selbst als Menschen geht, und die Quelle all dessen sind, was wir in unserem Leben für das Wichtigste wie auch für das am schwersten zu Verstehende halten.“[1]

An den Anfang seines Aufsatzes ›Willensfreiheit und der Begriff der Person‹ stellt Frankfurt die These, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen Personen und anderen Kreaturen in der Struktur des Willens einer Person zu finden ist. Um seine These zu begründen, analysiert er die Struktur des Willens, d.h. die Struktur all derjenigen Wunschzustände, die sich auf Handlungen beziehen. Frankfurt sieht sich veranlasst, zur Differenzierung des Begriffs des Wünschens ein Modell von höherstufigen Wünschen zu entwickeln, d.h. er führt eine Unterscheidung zwischen Wünschen erster Stufe und Wünschen zweiter Stufe ein. Die hinreichende Bedingung für das Personsein ist nach Frankfurt das Haben von Volitionen zweiter Stufe, einer gewissen Art von Wünschen zweiter Stufe. Es ist auch dieser Begriff von Volitionen zweiter Stufe, der im Zentrum meiner Arbeit steht.

Nicht die kognitive Struktur einer Kreatur, weckt Frankfurts Interesse, die Besonderheit seines Vorhabens ist dadurch charakterisiert, dass er durch die Analyse des Phänomens des Wünschens zu notwendigen und hinreichenden Bedingungen für das Personseins gelangen möchte, wobei er den Begriff des Wünschens in einem sehr weiten Sinne versteht – jede Neigung, jegliches Angezogensein in bezug auf eine Handlung im Gegensatz zu einer Abneigung fällt darunter. Ich ziehe es vor, statt von der Struktur des Willens von der motivationalen Struktur zu sprechen. Der Ausdruck „Struktur des Willens“ kann verwirrend sein, da der Begriff des Willens in Frankfurts Theorie einen spezifischen Platz einnimmt. In der Literatur über Frankfurt trifft man auch auf den Ausdruck „volitionale Struktur“.

Den Schwerpunkt meiner Untersuchung nehmen Frankfurts Bedingungen des Personseins, sprich der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ein. Mit dem Personenbegriff verwandte Begriffe wie Willensfreiheit und Verantwortung muss ich in meiner Arbeit beiseite lassen, um den Fokus umso konzentrierter auf die Bedingungen des Personseins zu richten. Ich möchte prüfen, ob es Frankfurt gelingt, den Begriff der Person tatsächlich auf die motivationale Struktur zurückzuführen und einen nicht-normativen Begriff der Person zu begründen, wobei ich mich ausschliesslich auf seinen Aufsatz ›Willensfreiheit und der Begriff der Person‹ stütze. In einem ersten Kapitel werde ich dazu die einzelnen Elemente der motivationalen Struktur oder wie Frankfurt sagen würde, der Struktur des Willens, herausarbeiten und sie gegeneinander abgrenzen. Diese Elemente sind: Wünsche erster Stufe, der Wille, Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe. Im Anschluss an diese Präsentation seines Modells höherstufiger Wünsche beschäftige ich mich in einem zweiten Kapitel eingehender mit dem Schlüsselelement, mit Volitionen zweiter Stufe. Der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ist zentral für Frankfurts Personenbegriff, eine Volition zweiter Stufe zu haben, ist die Bedingung fürs Personsein. Eine Kreatur, die also diese Art von Wünsche hat, nennt Frankfurt eine Person. Ich werde mich in diesem zweiten Teil der Frage widmen, welche Bedingungen überhaupt das Entstehen von Volitionen zweiter Stufe ermöglichen und wie der Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe im einzelnen aussieht. Nach dem ich im ersten und zweiten Kapitel versucht habe, die spezifischen Züge von Volitionen zweiter Stufe herauszuschälen, werde ich im dritten Kapitel einen kritischen Blick auf Frankfurts Projekt werfen. Ich werde prüfen, ob es tatsächlich hinreichende Bedingungen gibt, die einen Wunsch zweiter Stufe als Volition zweiter Stufe auszeichnen und somit eine hinreichende Eigenschaft fürs Personsein liefern. Nehmen bestimmte Wünsche zweiter Stufe wirklich zurecht diese vorrangige Bedeutung bei der Grundlegung des Personenbegriffs ein, die ihnen Frankfurt gegenüber anderen Wünschen erster und zweiter Stufe gewährt? Wieso drücken ausgerechnet die Wünsche erster Stufe, die den Volitionen zweiter Stufe zugrunde liegen, das aus, was eine Person „wirklich“ will? Stützt sich Frankfurt zur Begründung des Personenbegriffs wirklich ausschliesslich auf die motivationale Struktur, d.h. auf die Willensstruktur?

Ich bin der Ansicht, dass es Frankfurt nicht gelingt, eine hinreichende Bedingung fürs Personsein zu formulieren. Ich glaube, dass es kein hinreichendes Kriterium zur Unterscheidung von Wünschen zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe gibt und diese Unterscheidung somit auf einem Werturteil basiert. Meines Erachtens ist der Begriff der Volition zweiter Stufe also ein normativer, und folglich auch der Personenbegriff. Das Konzept höherstufiger Wünsche vermag keinen befriedigenden Personenbegriff zu generieren, an den dann Begriffe wie Verantwortung und Fragen der Autonomie anknüpfen werden.

1. Die Struktur des Willens und ihre Elemente

„Ich bin der Ansicht, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen Personen und anderen Kreaturen in der Struktur des Willens einer Person zu finden ist. Menschen sind nicht die einzigen Wesen, die Wünsche und Motive haben oder die Wahlentscheidungen treffen. Sie unterscheiden sich darin nicht von Mitgliedern anderer Arten, von denen einige anscheinend sogar Erwägungen anstellen und Entscheidungen nach vorhergehender Überlegung treffen. Es scheint aber eine besondere Eigentümlichkeit von Menschen zu sein, dass sie, wie ich sie nennen würde, ›Wünsche zweiter Stufe‹ zu bilden fähig sind.“[2]

1.1 Der vielgestaltige weite Begriff des Wünschens und seine Differenzierungen

Der Begriff des Wünschens ist ein sehr weiter und schwierig fassbarer Begriff. Frankfurt weist darauf hin, dass ein Satz der Form ›A möchte Xen‹ nur für sich selbst genommen und ohne Rücksicht auf einen Zusammenhang, aus dem sich eine weitere oder genauere Bedeutung ablesen liesse, herzlich wenig Informationen beinhalte.[3] Der Alltag von uns Menschen ist durchdrungen von verschiedensten Wünschen wie Sehnsüchten, Leidenschaften, Neigungen, Absichten, Motivationen, natürliche oder von Menschen erzeugte Bedürfnisse. Frankfurt beschränkt sich für seine Zwecke auf Wünsche, die sich auf Handlungen beziehen. Ich möchte die Frage, ob und welche anderen Wünsche es noch gibt ausser Acht lassen. Eine Handlung wünschen wir uns wegen des Genusses der Tätigkeit selbst oder ihrer Folgen. Natürlich können wir uns bezüglich der Folgen einer Handlung, aber auch bezüglich des Genusses ihrer Ausübung irren oder eine ungewisse Überzeugung haben. Daraus wird klar, dass man sich in seinen Wünschen täuschen kann, dass Wünsche nicht eindeutig bestimmt sein müssen, dass sie einander gar widersprechen können. Zudem können Wünsche bewusst oder unbewusst sein.

Diese Differenzierungen sind für Frankfurts Vorhaben nicht weiter von Bedeutung. Es gebe dann aber noch eine weitere Quelle der Unbestimmtheit in Sätzen, die angeben, welche Wünsche jemand hat. Und in diesem Punkt dürfe man weniger grosszügig sein, bemerkt Frankfurt.[4] Diese Unbestimmtheit zielt auf die Frage, wie stark oder handlungswirksam ein Wunsch ist, und um diese Unbestimmtheit zu beseitigen, legt er eine eigene Analyse der motivationalen Struktur vor und führt die Begriffe ›Wünsche erster Stufe‹, ›Wünsche zweiter Stufe‹ und ›Volitionen zweiter Stufe‹ ein. In diesen Differenzierungen liegt gemäss Frankfurt die grössere Relevanz für sein Vorhaben, den Begriff der Person zu begründen, d.h. den Personenbegriff auf die motivationale Struktur (Struktur des Willens) zurückzuführen, als in allen anderen oben erwähnten Bestimmungen.

1.2 Differenzierung zwischen Wünschen erster und Wünschen zweiter Stufe

Wie bereits erwähnt, unterscheidet Frankfurt zwischen Wünschen erster Stufe und Wünschen zweiter Stufe, wobei sich Wünsche erster Stufe auf Handlungen (A wünscht Xen) und Wünsche zweiter Stufe auf Wünsche erster Stufe (A wünscht, dass er zu Xen wünscht) beziehen. Er beschränkt sich für seine Zwecke auf Wünsche, die sich auf Handlungen beziehen. Häufig spricht man bei solchen Wünschen auch von Motivationen, da sie potentiell eine handlungswirksame Kraft hinsichtlich einer Handlung enthalten, die von sehr schwach oder gar null bis sehr stark reichen kann.

„Wie man sieht, lässt sich die Unterscheidung zwischen Wünschen erster und Wünschen zweiter Stufe wohl kaum hinreichend genau formulieren, wenn man, wie ich es zunächst getan habe, nichts weiter in Anschlag bringt als: jemand hat einen Wunsch erster Stufe, wenn er dies und das tun oder nicht tun möchte, und er hat einen Wunsch zweiter Stufe, wenn er einen bestimmten Wunsch erster Stufe haben oder nicht haben möchte.“[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Frankfurt glaubt nicht, dass diese Formulierung bereits als Unterscheidungs- und Analysekriterium ausreicht, um die bedeutende Unbestimmtheit von Sätzen, die angeben, welche Wünsche jemand hat, zu eliminieren. Nun, wo finden wir die weiteren und womöglich präziseren Unterscheidungsmerkmale, um die Unbestimmtheit hinreichend zu beseitigen?[6]

1.2.1 Wünsche erster Stufe und der Wille

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In einer ersten Betrachtung sollen Sätze der Form ›A möchte Xen‹, welche Wünsche erster Stufe bezeichnen, im Zentrum der Untersuchung stehen, also Sätze, bei denen sich der Ausdruck ›Xen‹ ausschliesslich auf eine Handlung bezieht. Frankfurt stellt fest, dass ein solcher Satz, für sich allein genommen, nicht anzeige, wie stark A’s Wunsch zu Xen, im Verhältnis zu den anderen Wünschen ist. Dem Wunsch erster Stufe ist also in anderen Worten nicht abzulesen[7], welche Wirkungskraft er auf das Handeln ausübt. So kann A durchaus zu Xen wünschen, obwohl dieser Wunsch unter all den vielen Wünschen eine zu vernachlässigende Rolle für das, was A wirklich tut oder zu tun versucht, spielt. Die anderen Wünsche könnten bei weitem grösser und handlungswirksamer sein. Andererseits könnte dieser Wunsch, den A ausdrückt, der dominante Wunsch sein, der A dazu bewegt zu tun, was er tatsächlich tut. Wünsche der ersten Stufe können unbewusst und widersprüchlich sein, und man kann sich in ihnen irren.[8]

Ein Spezialfall von Wünschen erster Stufe ist der Wille. Der Wille eines Handelnden ist nach Frankfurt derjenige Wunsch oder sind diejenigen Wünsche, die den Handelnden zu den Handlungen bewegen (oder bewegen werden oder bewegen würden), die er tatsächlich ausführt. Der Wille ist identisch mit einem oder mehreren Wünschen erster Stufe, und zwar mit dem effektiven oder handlungswirksamen Wunsch, der tatsächlich bis zur Handlung führt (oder führen wird oder führen würde, wenn er handelt), und nicht bloss zu einem gewissen Grade geneigt macht. Der Wille eines Handelnden hat bei Frankfurt also nichts zu tun damit, was ein Handelnder zu tun beabsichtigt. Auch wenn der Handelnde fest entschlossen die Absicht äussert, X zu tun, könnte sich ein widerstreitender Wunsch als effektiver erweisen.[9]

1.2.2 Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe

Im Unterschied zu den Wünschen erster Stufe werden Wünsche zweiter Stufe durch Sätze der Form ›A wünscht, dass er zu Xen wünscht‹ beschrieben, in denen sich der Ausdruck ›Xen‹ auf einen Wunsch erster Stufe bezieht. Frankfurt unterscheidet zwei Situationen, in denen ein solcher Satz wahr sein kann, wobei nur die zweite Situation für sein Vorhaben von Interesse ist. Im ersten Falle handelt es sich nämlich um ein, wie Frankfurt sagt, verstümmeltes Wünschen, ein Bloss-so-tun als ob man wünsche, einen bestimmten Wunsch zu haben, den man noch nicht hat, obwohl man ganz eindeutig möchte, dass dieser Wunsch unerfüllt bleibe. Als Beispiel erwähnt Frankfurt den Fall eines Arztes, der Drogensüchtige therapiert. Weil sich dieser besser in seine Patienten hineinfühlen möchte, wünscht er sich das Verlangen nach der Droge zu haben, ohne jedoch den Wunsch erster Stufe zu haben, die Droge zu nehmen. Und er wünscht schon gar nicht, dass der Wunsch, die Droge zu nehmen, handlungswirksam und damit sein Wille sei.[10]

[...]


[1] Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, S.66

[2] Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, S.66f.

[3] Ebd., S.67

[4] Ebd., S.68

[5] Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, S.67

[6] Ebd.

[7] Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, S.68

[8] Ebd., S.68f.

[9] Ebd.

[10] Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, S.69f.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Lehrstuhl für Philosophie des Menschen und der Humanwissenschaften)
Veranstaltung
Der Personenbegriff
Note
1
Autor
Jahr
2004
Seiten
26
Katalognummer
V26840
ISBN (eBook)
9783638290593
ISBN (Buch)
9783640462827
Dateigröße
536 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Was ist eine Person? Was umfasst der Begriff "Person" (im Unterschied zu "Mensch"? Gibt es ein charakteristisches Merkmal des Personseins? Liegt dieses Merkmal in der Vernunft oder sonst wo? Diese Arbeit widmet sich der Suche nach notwendigen und hinreichenden Bedingungen des Personseins. Insbesondere wird die Konzeption von Harry G. Frankfurt dargestellt und diskutiert, die den Begriff der Person nicht an die Vernunft, sondern an die Struktur des Wünschens knüpft.
Schlagworte
Begriff, Person, Willensstruktur, Personenmerkmal, Harry, Frankfurt, Personenbegriff
Arbeit zitieren
Edgar Hegner (Autor:in), 2004, Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26840

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