Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen

Eine kritische Würdigung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben des BVerfG


Seminararbeit, 2012

49 Seiten, Note: 11,0


Leseprobe


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Die erbschaftsteuerliche Privilegierung des Betriebsvermögens
I. Einleitung
II. Verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG
1. Allgemeine Voraussetzungen an eine Steuer
2. Voraussetzungen an das ErbStG nach dem Beschluss vom
III. Bewertung des Betriebsvermögens
1. Bewertungsgrundsätze
2. vereinfachtes Ertragswertverfahren
3. Problematik der vorliegenden Gesetzeslage
4. Resümee zur aktuellen Rechtslage der Bewertung
IV. Privilegierung des Betriebsvermögens
1. Überblick über die Regelung
a) §§ 13a, 13b ErbStG
b) § 19a ErbStG
c) Zwischenergebnis
2. Rechtfertigung der Privilegierungsregelung
a) legitimes im öffentlichen Interesse liegendes Ziel
b) geeignetes Mittel
aa) Zusammenhang zwischen Privileg und Sozialzweck
bb) Zielgenauigkeit der Regelung
i.) Lohnsummenregelung
ii.) Ausgrenzung von Verwaltungsvermögen
iii.) Die Behaltensfrist aus § 13a Abs.5 ErbStG
iiii.) Die Reinvestitionsklausel aus § 13a Abs.5 S.3,4 ErbStG
iiiii.) Optionsmöglichkeit nach § 13a Abs.8 ErbStG
cc) Abweichung der Folgerichtigkeit
c) Angemessenheit
V. Aktuelle Entwicklung
a) Wachstumsbeschleunigungsgesetz
b) Beschluss des BFH vom
VI. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die erbschaftsteuerliche Privilegierung des Betriebsvermögens

I. Einleitung

„Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallene Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.“

- Zitat aus dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005[1] -

Mit dieser Vereinbarung wollten die damaligen Parteien der großen Koalition die Erbschafts- und Schenkungsteuer[2] bis spätestens 1.1.2007 reformieren und dadurch unter anderem die Unternehmensnachfolge stärker begünstigen[3]. Ein dementsprechender Gesetzesentwurf wurde im Jahre 2006 durch die Bundesregierung vorgelegt[4]. Bevor das damalige ErbStG verabschiedet werden konnte, wurde es jedoch durch den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006, aufgrund der Vorlage des BFH[5], als verfassungswidrig deklariert.[6] Ausschlaggebend war hierfür die mit § 19 Abs.1 ErbStG a.F. verbundene Bewertung, welche den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs.1 GG nicht genügte[7]. Zur Neuregelung wurden dem Gesetzgeber spezielle Anforderungen[8] und eine Frist bis zum 31.12.2008 auferlegt[9]. Da der eben angeführte Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge jedoch keine Ausführungen zu Bewertungsfragen beinhaltete, einigte man sich auf die Einbeziehung der Bewertungsfragen in eine komplett neue Erbschaftsteuerreform. Der Entwurf zum Reformgesetz endete in einer großen politischen Debatte, weshalb das Erbschaftsteuerreformgesetz erst kurz vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist am 24.12.2008 durch den Bundespräsidenten unterzeichnet wurde und am 1.1.2009 in Kraft getreten ist[10]. Diese Regelung wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009[11], das Jahressteuergesetz 2010 vom 8.12.2010[12] und das Steuervereinfachungsgesetzt 2011 vom 1.11.2011[13] geändert, prägt jedoch in seinen Kerngedanken immer noch die grundlegende Ausgestaltung der erbschaftsteuerlichen Privilegierung des Betriebsvermögens.

[...]


[1] Koalitionsvertrag zw. CDU, CSU und SPD v. 11.11.2005, S.71 Rn. 3529 f.

[2] Im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als „Erbschaftsteuer“ bezeichnet.

[3] Koalitionsvertrag zw. CDU, CSU und SPD v. 11.11.2005, S.16 Rn. 759 f.

[4] Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge v. 3.11.2006, BR-Drucks. 778/06.

[5] Vgl. hierzu BFH Beschl. v 22.5.2002 – DStR 2002, 1438.

[6] BVerfG Beschl. v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1 ff.

[7] BVerfGE 117, 1.

[8] Nähere Ausführungen hierzu unter II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

[9] BVerfGE 117, 1, 70.

[10] BGBl. I 2008, 3018 ff.; BStBl. I 2009, 140.

[11] BGBl. I 2009, 3950.

[12] BStBl. I 2010, 1394.

[13] BGBl. I 2011, 2131.

Ende der Leseprobe aus 49 Seiten

Details

Titel
Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen
Untertitel
Eine kritische Würdigung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben des BVerfG
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Veranstaltung
Seminar mit dem Thema "Aktuelle Entwicklungen des Steuerrechts"
Note
11,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
49
Katalognummer
V268285
ISBN (eBook)
9783656592952
ISBN (Buch)
9783656592945
Dateigröße
624 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Privilegierung von Betriebsvermögen
Arbeit zitieren
Nico Glöckle (Autor:in), 2012, Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268285

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