Entstaatlichung von Gewalt - Liegt in Kolumbien eine Entstaatlichung von Gewalt vor?


Seminararbeit, 2002

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Erklärung des Konzeptes der Entstaatlichung von Gewalt
2.1 Definitionen von Entstaatlichung von Gewalt
2.2 Auftretende Akteure bei Entstaatlichung von Gewalt
2.3 Wirtschaftliche Folgen durch Entstaatlichung von Gewalt

3. Akteure in Kolumbien
3.1 Guerilla
3.2 Großgrundbesitzer
3.3 Paramilitärische Einheiten und Todesschwadronen
3.4 Drogenmafia

4. Fazit

Literatur

1. Einleitung

In Kolumbien herrscht seit Jahrzehnten ein blutiger Bürgerkrieg der tausende Opfer gefordert hat[1]. Die linksgerichtete Guerilla FARC[2]kontrolliert mittlerweile große Teile des kolumbianischen Staatsgebietes[3]. Jüngste Friedensverhandlungen sind gescheitert[4]. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Staat sein Gewaltmonopol noch besitzt, oder ob in Kolumbien eine Entstaatlichung von Gewalt vorliegt.

Die zur Beantwortung dieser Frage gewählte Methode sieht vor, dass in Kapitel zwei zunächst auf der Basis von Mary Kaldors Definition der Entstaatlichung von Gewalt die Thematik erfasst und erläutert wird[5].

In dem darauf folgenden Kaptitel werden zunächst die Hauptakteure in Kolumbien untersucht. Als Quellen dienten hierfür der Jahresbericht von Amnesty international von 2001, „Krisenherde der Welt“ von Dingemann Rüdiger, Heinrich- W. Krumwiede/ Peter Waldmann „Civil Wars“ und die „Ökonomie der Bürgerkriege“ von Francois Jean/ Jean- Christophe Rufin[6].

Anschließend wird das Konzept der Entstaatlichung von Gewalt auf die Situation in Kolumbien übertragen. Basierend auf den Ergebnissen aus den vorausgegangenen Kapiteln werden Übereinstimmungen diskutiert. Regionale Besonderheiten werden dargestellt.

Die Arbeit schließt mit einem Fazit, in dem die Ausgangsfrage, ob in Kolumbien eine Entstaatlichung von Gewalt vorliegt, beantwortet wird. Außerdem wird dargestellt ob es besondere Ursachen für diese Entstaatlichung gibt und diese übertragbar sind.

2. Erklärung des Konzeptes der Entstaatlichung von Gewalt

Seit dem Ende der Ost-West Konfrontation, sind neue Entwicklungen in der Staatenwelt zu beobachten. Es bilden sich zwei Hauptströmungen aus. Zum einem erkennt man eine zunehmende Zusammenarbeit zwischen Nationalstaaten[7], zum anderen eine „Fragmentierung und Dezentralisierung“[8]von Staaten, bei denen eine zunehmende Vermischung von politischer und krimineller Gewalt erkennbar ist[9]. Im folgenden Kapitel soll der Begriff der Entstaatlichung der Gewalt untersucht werden.

2.1 Definitionen von Entstaatlichung von Gewalt

Die Entstaatlichung von Gewalt fällt mit einer zunehmenden Fragmentierung und Dezentralisierung eines Staates zusammen[10]. Ebenso kennzeichnend ist der zunehmende Verlust an „physischen Zwangsmitteln“[11]des Staates. Diese Zwangsmittel sind zum Beispiel die Polizei, das Rechtssystem, oder das Militär. Es existieren verschiedene Arten von Entstaatlichung, die sich regional einteilen lassen. Während im asiatischen Raum als Hauptursache für Entstaatlichung von Gewalt der Zerfall von ehemaligen Großreichen wie z.B. die ehemalige Sowjetunion gilt, treffen wir im afrikanischen Raum auf einen Staatenzerfall ehemaliger Kolonien, wie zum Beispiel Somalia. Diese konnten erst nach ihrer, häufig durch Kriege oder bewaffnete Konflikte erlangten Unabhängigkeit eigene staatliche Strukturen aufbauen[12]. Zugleich standen diese Staaten immer dem Problem gegenüber, daß die sich am nationalstaatlichen Konzept orientierenden politischen Eliten stets den traditionalen Autoritäten gegenüberstanden[13].

Im lateinamerikanischen Raum existiert die besondere Situation, dass sich das staatliche Gewaltmonopol in seiner Entwicklung kaum durchsetzen konnte[14]. Die staatliche Zentralgewalt verfügte in diesen Ländern von Beginn an über geringere Einflussmöglichkeiten. Als Ursache hierfür kann man die verschiedenen Besonderheiten der lateinamerikanischen Länder verantwortlich machen, die sich Ende der achtziger Jahre in einer Phase der Demokratisierung befanden. Zum einen existierte eine Drogenökonomie, die sich in den lateinamerikanischen Ländern verbreiten konnten und durch ihre subversiven Aktionen oder Terroranschläge die Durchsetzung der Zentralgewalt verhinderte bzw. erschweren konnte[15]. Zum anderen entstand eine Binnenmarkt orientierte Wirtschaft, die die Ressourcen der Länder überforderte[16]. Die rechtstaatliche Ordnung, die sich gleichzeitig in einer Aufbauphase befand, setzte sich nicht in allen Landesteile durch. Deshalb wurde sie häufig durch autoritäre hegemoniale Sicherheitsordnungen ersetzt. Diese waren z.B. Militär und Polizei. Durch die repressive Kontrolle in weiten Landesteilen durch diese Sicherheitskräfte haben sich das Militär und die Polizei häufig verselbstständigt und sich dadurch zunehmend der staatlichen Kontrolle entzogen[17].

Im Folgenden soll eine Definition der Entstaatlichung von Gewalt vorgestellt werden. Laut Definition von Mary Kaldor nimmt der Staat weniger Steuern ein, da er zunehmend weniger Kontrolle auf seinem Territorium ausüben kann[18]. Der Legitimitätsverlust des Staates zeigt sich durch das Auftreten „neuer Kreise“[19]in Form von kriminellen Organisationen. Diese entziehen sich der staatlichen Kontrolle. Dies setzt voraus das der Staat schon vorher nicht sein gesamtes Territorium kontrollieren konnte. Bedingt durch das Auftreten der neuen Kreise und der mangelnden Kontrolle des Territoriums entsteht durch Steuerhinterziehung ein Verlust an finanziellen Mitteln[20]. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuereinnahmen. Der Staat ist gezwungen, seine Ausgaben zu reduzieren[21]. Von diesen Einsparungen sind neben sozialen Verpflichtungen des Staates (Sozialsysteme) auch die Sicherheitsstrukturen betroffen. Durch Einsparungen im Bereich des Militärs kommt es hier zu einer „Fragmentierung des Militärs“[22], die einerseits den Verlust der Kontroll- und Sicherheitsaufgaben in einzelnen Landesteilen zufolge haben kann und andererseits ein Ausgliedern von Führungspersonal aus der Armee hin zu privaten Sicherheitsdiensten. Dies bedeutet, dass neben der staatlichen Gewalt zunehmend auch private Sicherheitsdienste staatliche Kontrollaufgaben bzw. Sicherheitsgarantien übernehmen. Kaldor kommt zu dem Schluss, dass das Scheitern eines Staates zunehmend mit der „wachsenden Privatisierung von Gewalt einhergeht“[23].

2.2 Auftretende Akteure bei Entstaatlichung von Gewalt

Bei der zunehmende Privatisierung von Gewalt treten nach der Definition von Mary Kaldor „fünf Haupttypen“[24]zutage. Danach müssen wir unterscheiden zwischen regulären Streitkräften, welche kein Element der Privatisierung von Gewalt darstellen, aber durch diese einen Bedeutungsverlust hinnehmen müssen, paramilitärischen Gruppen, Selbstverteidigungseinheiten, ausländischen Söldnern und regulären ausländischen Truppen[25]. Die Akteure werden nun kurz dargestellt.

Die regulären Streitkräfte in den von Entstaatlichung von Gewalt betroffenen Ländern „büßen (zunehmend, d. Verf.) ihren Charakter als einzig legitime Waffenträger ein (...)“[26]. Sie unterscheiden sich oft nicht mehr von paramilitärischen Gruppen[27]und operieren oftmals gemeinsam mit diesen[28]. Die zweite wichtige Gruppe sind Paramilitärischen Einheiten. Diese Gruppierungen operieren häufig mit extremen Fraktionen[29], die ihre Interessen außerhalb des Gesetzes durchsetzen wollen. Häufig werden diese auch von „Regierungen selbst aufgestellt“[30]. Die dritte wichtige Gruppe ist die der Freiwilligen. Diese werden für den Schutz von ihren Ortschaften eingesetzt[31]. Söldner spielen bei der Entstaatlichung von Gewalt ebenfalls eine wichtige Rolle[32]. Des weiteren können reguläre ausländische Truppen auftreten, die oft ein internationales Mandat besitzen[33]. Diese Truppen stellen auch kein Element der Privatisierung von Gewalt dar, sondern werden als Folge des staatlichen Machtverlust und den daraus resultierenden Konflikten eingesetzt. Die regulären ausländischen Truppen sind ein Hinweis auf den Verlust von staatlicher Gewalt.

[...]


[1]Vgl. Dingemann, Rüdiger: Krisenherde der Welt. Konflikte und Kriege seit 1945, Braunschweig 1996, S. 424

[2]Vgl. Dingemann Rüdiger: a.a.O., S. 418

[3]Vgl. amnesty international, Jahresbericht 2001, deutsche Erstausgabe, Frankfurt a.M. 2001, S. 317

[4]Vgl. „Pastrana: FARC müssen entmilitarisierte Zone verlassen. Friedensverhandlungen in Kolumbien gescheitert/ Rebellen müssen binnen 48 Stunden abziehen“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Januar 2002, S. 2

[5]Vgl. Kaldor, Mary: Neue und alte Kriege, 1. Aufl., Frankfurt a.M. 2000

[6]Vgl. amnesty international, Jahresbericht 2001, deutsche Erstausgabe, Frankfurt a.M. 2001, Dingemann, Rüdiger: Krisenherde der Welt. Konflikte und Kriege seit 1945, Braunschweig 1996, Heinrich- W. Krumwiede/ Peter Waldmann (Hrsg.): Civil Wars, Consequences an Posiblities for Regulation 1. Aufl., Baden- Baden 2000, Labrousse, Alain: in: Francois Jean/ Jean- Christophe Rufin (Hrsg.): Ökonomie der Bürgerkriege, Hamburg 1999

[7]Vgl. Brock, Lothar: Trends und Interdependenzen in der Weltpolitik, in: Stiftung Entwicklung und Frieden: Globale Trends 2002, Frankfurt a. M. 2001, S. 379-399, hier: S. 380

[8]Kaldor, Mary: a.a.O., S. 144

[9]Vgl. Brock, Lothar: Trends und Interdependenzen in der Weltpolitik, in: Stiftung Entwicklung und Frieden: Globale Trends 2002, Frankfurt a. M. 2001, S. 379-399, hier: S. 381

[10]Vgl. Kaldor, Mary: a.a.O., S. 144

[11]Ebd., S. 146

[12]Vgl. Aust, Björn: Die ökonomische Logik kriegerischer Gewalt. Konfliktverläufe, Akteursinteressen und Kriegswirtschaften in der „Dritten Welt“(Teil 3), in: Antimilitarismus Information (ami), Heft 1, 1999, S. 65-75, hier: S. 71

[13]Vgl. ebd., S. 71

[14]Vgl. Lock, Peter: Privatisierung von Sicherheit im Zeitalter der Globalisierung, www. Peter-Lock.de, 20.02.2002, S. 13

[15]Vgl. ebd., S. 12

[16]Vgl. ebd., S. 5

[17]Vgl. ebd., S. 14

[18]Vgl. Kaldor, Mary: a.a.O., S. 147

[19]Ebd., S. 147

[20]Vgl. ebd., S. 147

[21]Vgl. ebd., S. 147

[22]Ebd., S. 147

[23]Ebd., S. 147

[24]Ebd., S. 147

[25]Vgl. ebd., S. 147

[26]Ebd., S. 148

[27]Vgl. ebd., S. 148

[28]Vgl. amnesty international: a.a.O., S.318

[29]Vgl. Kaldor, Mary: a.a.O., S. 149

[30]Ebd., S. 148

[31]Vgl. ebd., S. 150

[32]Vgl. ebd., S. 151

[33]Vgl. ebd., S. 152

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Entstaatlichung von Gewalt - Liegt in Kolumbien eine Entstaatlichung von Gewalt vor?
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Veranstaltung
Kriegsursachen - Friedensursachen: Einführung in die Konfliktforschung
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
19
Katalognummer
V26714
ISBN (eBook)
9783638289658
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entstaatlichung, Gewalt, Liegt, Kolumbien, Entstaatlichung, Gewalt, Kriegsursachen, Friedensursachen, Einführung, Konfliktforschung
Arbeit zitieren
Andreas Feld (Autor:in), 2002, Entstaatlichung von Gewalt - Liegt in Kolumbien eine Entstaatlichung von Gewalt vor?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26714

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