Die UNO. Gestern, heute, morgen

Inwiefern ist die UNO in der internationalen Gemeinschaft bei Friedens- und Sicherheitsmissionen noch notwendig?


Hausarbeit, 2011

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen des Wirkens der UNO
2.1 Ziele und Prinzipien
2.2. Methoden und Instrumente für die Durchsetzung von Frieden und Sicherheit
2.3. Peacekeeping, peacebuilding, peacemaking, peace enforcement: Definitionen und Differenzen
2.4. Gegenwärtige Herausforderungen

3. Zwischenfazit

4. Die UNO gestern: Ursprüngliche Grundgedanken und Arbeitsweisen

5. Missionen der UNO von 1990 bis heute
5.1. Erfolgreiche Missionen
5.2. Gescheiterte Missionen

6. Die UNO morgen?

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

9. Internetquellen

Anhang.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wichtigste Sanktionsfelder

Abbildung 2: Ausgewählte Sanktionen der UNO

1. Einleitung

Die United Nations Organization, kurz UNO, ist seit dem Zweiten Weltkrieg eine der wichtigsten trans- und international agierenden Institutionen im Einsatz für die Einhaltung der Völkerrechtes sowie den Schutz und Aufbau von Frieden in Krisenregionen überall auf der Welt. 193 Mitgliedsstaaten (vgl. UN, Stand: 14.08.11) sind gemeinsam aktiv, um die Sicherheit auf der Welt zu erhalten und auszubauen.

Nach vielen erfolgreichen Missionen, der unersetzbaren Rolle bei der Entschärfung von Konflikten und der Förderung von Dialog in der Vergangenheit, scheint es, als würde die UNO vor den gegenwärtigen Veränderungen der internationalen Politik und der Konfliktstrukturen zunehmend an Bedeutung verlieren und keine passenden Lösungskonzepte bieten.

Im Rahmen des Seminars „Friedenssicherungs- und Staatsbildungsmissionen der internationalen Gemeinschaft“ behandelt diese Hausarbeit unter dem Thema „Die UNO: gestern – heute – morgen“ die Frage, inwiefern die UNO in Bezug auf Friedens- und Staatsbildungsmissionen überhaupt noch notwendig ist.

Um den Sachverhalt zu veranschaulichen, werden zunächst Grundlagen der UNO vorgestellt, um zu verdeutlichen, welche Ziele die UNO hat sowie mit welchen Instrumenten und Methoden sie bei der Durchsetzung dieser Ziele vorgeht. Darauffolgend wird erklärt, wie die jeweiligen friedenserhaltenden, bzw. –konsolidierenden Maßnahmen zu verstehen sind und welche die gegenwärtigen Herausforderungen in der internationalen Politik sind, auf die sich die UNO einstellen muss. Daraufhin werden kurz die Aktivitäten der UNO während des Kalten Krieges geschildert, anschließend die Missionen seit dem Zusammenbruch des Ost-West-Konflikts, um dann einen Ausblick in die Zukunft zu wagen unter Beachtung der Faktoren, die verändert werden müssen, um die Arbeit der UNO effektiv zu gestalten.

Abschließend werden die Erkenntnisse in einem Fazit zusammengefasst und bewertet.

Selbstverständlich können im Rahmen einer Hausarbeit nicht alle komplexen Aspekte vertieft behandelt werden, besonders, da es kein einzelnes konkretes Fallbeispiel zu behandeln gibt. Jedoch gilt es einen Überblick über die Strukturen und Methoden der UNO zu erschaffen, der sowohl Wichtigkeit und Brisanz, als auch kausale Schlussfolgerungen herausstellt.

2. Grundlagen des Wirkens der UNO

2.1 Ziele und Prinzipien

Die UNO handelt nach dem Prinzip der kollektiven Sicherheit (vgl. Gareis/ Varwick 2002: 67). Dieses bedeutet, dass souveräne Staaten ihre Interessen und Ziele im Zuge des Erreichens eines gemeinsamen, kollektiven Ziels zurückstellen und bei der Erschaffung eines globalen Systems für Frieden und Sicherheit, sowie dem Schutz und Erhalt des Völkerrechts aktiv teilnehmen (vgl. Gareis/ Varwick 2002: 68).

Die UNO setzt es sich selbst zum Ziel, Frieden zu erhalten, den Dialog und die Beziehungen zwischen Nationalstaaten zu fördern und die Bedingungen für Frieden und Sicherheit zu verbessern, also den Kampf gegen Hunger und Armut und für Bildung und Rechte aufzunehmen (vgl. UN: Stand 14.08.11).

Das Handlungsprinzip der kollektiven Sicherheit ist ein neues Konzept, das in Folge der beiden Weltkriege im zwanzigsten Jahrhundert entstand und birgt diverse Tücken (vgl. Gareis/ Varwick 2002: 68ff.).

Souveräne Nationalstaaten müssen zur Einhaltung des globalen Systems der UNO unter rechtlichen und logistischen Bedingungen handeln, die Zwar in Form der Charta der Vereinten Nationen und der diversen regelleitenden Organen existieren, aber kaum von allen Staaten eingehalten werden (vgl. Horn 2005: 12f.). Die kritischen Fragen sind zum einen, warum Staaten im Zuge der kollektiven Sicherheit ihre eigenen Vorteile mindern sollten und zum anderen wie mit Großmächten, die bspw. nuklear gerüstet oder wirtschaftlich bedeutsam sind, umgegangen werden soll (vgl. Coate et al. 2007: 5). Zu Recht muss an dieser Stelle auf das „Sicherheitsdilemma“ verwiesen werden, welches verdeutlicht, dass der individuell klügste und erfolgversprechendste Beschluss, nicht immer die beste Lösung für das Kollektiv bedeutet, sowie dass die vorteilhafteste Entscheidung für das Kollektiv, nicht für das Individuum (bzw. für einen einzelnen Staat) am sinnvollsten ist (vgl. Horn 2005: 10). Beispielsweise kann ein Staat einen Beschluss boykottieren, der globaler Sicht für Sicherheit und Frieden effektiv wäre, nur um seine eigenen wirtschaftlichen Vorteile zu behalten, die er vor dem Beschluss genießen konnte.

Das Konzept der kollektiven Sicherheit ist in der Umsetzung noch immer nicht vollständig ausgereift, jedoch liegt dies daran, dass es ein sehr junges Konzept ist.

In der klassischen Forschung von Krieg und Frieden wurden ältere Ansätze verfolgt und umgesetzt. Historisch betrachtet, entwickelte sich in mehreren Jahrhunderten die Auffassung, es gäbe einen gerechten Krieg und ein autoritäres Nationalstaatensystem, das sein „Recht auf Krieg“ entstand. (Vgl. Gareis/ Varwick 2002: 75f.)

Warum dieser Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, wird an anderer Stelle deutlich.

2.2. Methoden und Instrumente für die Durchsetzung von Frieden und Sicherheit

Je nach Missionsart (welche im folgenden Abschnitt erläutert und differenziert werden), kann die UNO diverse friedensschaffende und –konsolidierende Maßnahmen einsetzen.

Eine Art im Umgang mit Konflikten, sofern diese noch nicht sehr weit fortgeschritten sind, ist die vorbeugende Diplomatie, bei der es vordergründig ist, den Dialog und die Konfliktschlichtung zwischen zwei Parteien zu unterstützen.

Bei vorangeschrittenen Konflikten besteht die Möglichkeit einer Intervention zur Friedenssicherung durch die Friedenstruppen der UNO, auch Blauhelme genannt, oder durch zivilen und militärischen Druck, das Konfliktende zu erzwingen.

Für den Erhalt des Friedens und der Sicherheit in einer kritischen Region, ist strukturelle Unterstützung oftmals angewandt worden. (Vgl. Gareis/ Varwick 2002: 133f.)

Sanktionen sind inzwischen jedoch auch ein oft genutztes, relativ neues Instrument. Jedoch sind Sanktionen ein politisches Druckmittel und keine internationalen Strafmaßnahmen (vgl. Gareis/ Varwick 2002: 137).

Sanktionen können sich in nahezu allen Bereich des Austausches zwischen Nationalstaaten äußern und mehr als nur wirtschaftliche und diplomatische Konsequenzen mit sich ziehen. Die wichtigsten Sanktionsfelder werden wie folgt vorgestellt.

Die wichtigsten Sanktionsfelde sind Kultur und Sport, Diplomatie, Verkehr, Kommunikation, Entwicklungszusammenarbeit, Militär, Finanzen, Handel und Strafjustiz. In der Abbildung 1 ist zu erkennen, dass die Ausprägung von Sanktionen dabei den Abbruch der Beziehungen, ein Transport- und Einreiseverbot, ein Handels- oder Waffenembargo bedeuten kann.

Für die von Sanktionen betroffenen Länder können besonders wirtschaftliche Folgen ausschlaggebend für einen Wechsel der diplomatischen Beziehungen sein. Über die Häufigkeit und Art der Sanktionen gibt Abbildung 2 Aufschluss. Deutlich wird daraus, dass Sanktionen tatsächlich ein junges Instrument sind (die erste Aufzeichnung ist von 1978 in der Abbildung), besonders das Waffenembargo als politisches Druckmittel benutzt wird und Staaten oft mit mehreren Sanktionen gleichzeitig gestraft werden (vgl. Karns/ Mingst 2006: 88).

2.3. Peacekeeping, peacebuilding, peacemaking, peace enforcement: Definitionen und Differenzen

An dieser Stelle werden kurz die wichtigsten Kennzeichen der Friedens- und Sicherheitsmissionen der UNO und deren Differenzen genannt, ohne dabei zu vertieft ins Detail zu gehen, um den Rahmen dieser Hausarbeit nicht zu überschreiten. Im Deutschen ist die begriffliche Differenzierung sehr schwer, deswegen werden Grundbegriffen aus dem Englischen verwendet.

Peacekeeping definiert die UNO als sicherheits- und friedenserhaltende Maßnahme, die auf den Prinzipien des Konsensus der Beteiligten, der Unparteilichkeit und dem Verzicht auf Gewalt (außer zur Selbstverteidigung) basiert. Die eingesetzten Truppen, die sog. Blauhelme, unterstützen strukturelle politische Entwicklungen, wie bspw. Wahlen, schützen Zivilisten und Menschenrechte und fördern die Versöhnung von Konfliktparteien. (Vgl. UNO, Stand 14.08.11)

Die Art des Peacekeepings hat sich nach dem Kalten Krieg gewandelt - wohingegen einst die beiden Großmächte sich gegenüberstanden und Ziel der Blauhelme war, beobachtend zu agieren und diplomatische Räume zu erschaffen, sind die Konflikte inzwischen viel komplexer, oftmals auch grausamer, und von anderen Motiven getrieben. Dieses erschwert die Arbeit des Peacekeepings, besonders vor dem Hintergrund, dass die Handlungsgrenzen theoretisch eingehalten werden müssen, was praktisch jedoch schwer zu legitimieren und umzusetzen ist (vgl. Karns/ Mingst 2006: 96f.).

Peacebuilding ist im Rahmen der 2006 entstandenen Peacebuiliding Commission ist als friedenskonsolidierende Maßnahme nach Beendigung eines Konfliktes zu verstehen. Ziel dabei ist es, strukturelle Hilfe zu leisten, bis reguläre Entwicklungshilfe geleistet werden kann, um den Konflikt währenddessen nicht erneut aufflammen zu lassen (vgl. UNO, Stand 14.08.11). Für eine dauerhafte und nachhaltige Friedenssituation müssen sich Peacekeeping und Peacebuilding zunehmend einander annähern, um auch die Effektivität zu erhöhen (vgl. Gareis/ Varwick 2002: 116).

Peacemaking definiert die UNO nach Kapitel VI der Charta der Vereinten Nationen die aktive Arbeit bei der Versöhnung von Konfliktparteien durch diplomatisches Handeln bevor es zur Eskalation kommt, im Fokus steht also die Prävention. Dabei werden auch zivilstaatliche Gruppen involviert. Die aktive Gewaltanwendung ist prinzipiell ausgeschlossen. (Vgl. UNO, Stand 15.08.11)

Im Gegensatz zu Peacekeeping, welches eine akute Intervention ist, versteht man Peacemaking in als ein vorsichtigeren und vorzeitlichen Akt zur Unterstützung des Aufbaus von Frieden (vgl. Kegley Jr. 1998: 19).

Militärische Gewalt darf hingegen bei Operationen, die dem Peace Enforcement zugeordnet sind, angewandt werden. Dabei geht der Sicherheitsrat von einem bereits existierenden gewaltsamen Konflikt aus, wobei der Frieden durch strategische militärische Handlungen erzwungen werden muss (vgl. UNO, Stand 15.08.11).

An dieser Stelle ist kritisch anzumerken, dass auf Grund der bürokratischen und logistischen Strukturen der Beschluss und die Klassifizierung einer Operation komplex sind und nicht einfach veränderbar sind. Dies kann dazu führen, dass der situative Umgang mit einem Konflikt dauerhaft nicht richtig ist, denn Konflikte können sich binnen kürzester Zeit verändern und gewaltsam werden. Die Machtlosigkeit, die damit einhergehen kann, wurde beispielsweise bei dem Massaker in Srebrenica deutlich, worauf später eingegangen wird.

2.4. Gegenwärtige Herausforderungen

Die internationalen Beziehungen stehen heutzutage ungeahnten Herausforderungen bevor.

Im Zuge der Globalisierung können zunächst drei kritische Entwicklungen für die Arbeit der UNO beobachtet werden:

1. Bei Krisen, Konflikten und Dissonanzen jeglicher Art ist zu beobachten, dass die Auswirkungen transnational merklich sind. Der Bedarf nach Global Governance ist vorhanden, was bedeutet, dass bestimmte Regeln, Normen und Organisationsstrukturen von Nöten sind, um Probleme effektiv zu beseitigen. Zugleich ist allerdings festzuhalten, dass die UNO durch die gestiegene Anzahl der Mitgliedsstaaten und dem damit verbundenen logistischen Aufwand an Koordinationsfähigkeit und Handlungsmacht verliert.
2. Die Frage nach staatlicher Souveränität ist nicht geklärt. Einerseits besteht das Konzept der Staatssouveränität, nach denen staatliche Systeme handeln, jedoch verliert dieses Konzept zunehmend an Bedeutung. Vor allem in Krisen sind INGOs (International Non-Governmental Organizations) multinational aktiv, ohne einer staatlichen Prämisse zu folgen. Staaten sind dadurch indirekt in Krisenaktionen involviert, ohne dass ein offizieller Regierungsbeschluss besteht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die UNO. Gestern, heute, morgen
Untertitel
Inwiefern ist die UNO in der internationalen Gemeinschaft bei Friedens- und Sicherheitsmissionen noch notwendig?
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
22
Katalognummer
V266969
ISBN (eBook)
9783656576372
ISBN (Buch)
9783656576365
Dateigröße
540 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gestern, inwiefern, gemeinschaft, friedens-, sicherheitsmissionen
Arbeit zitieren
Alice Greschkow (Autor:in), 2011, Die UNO. Gestern, heute, morgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266969

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