Entwicklung einer BASEL II-Rating-Strategie für ein mittelständisches Unternehmen anhand einer Fallstudie


Diplomarbeit, 2004

102 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. GRUNDLAGEN UND BEGRIFFE
2.1. Bedeutung von mittelständischen Unternehmen
2.1.1. Abgrenzung und Begriffsbestimmung
2.1.2. Wirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands in Deutschland
2.1.3. Finanzierungsstruktur von mittelständischen Unternehmen
2.2. Rating
2.2.1. Definition
2.2.2. Aufbau und Bedeutung von Rating-Symbolen
2.2.3. Bankinterne vs. Bankexterne Ratings

3. BASEL II - AUSGANGSPUNKT DER RATINGDISKUSSION
3.1. Historische Entwicklung
3.2. Status Quo - BASEL I
3.3. Motive für den Übergang zu BASEL II
3.4. Grundzüge von BASEL II
3.4.1. Mindesteigenkapitalanforderungen
3.4.2. Ansätze zur Messung des Kreditrisikos
3.4.2.1. Standardansatz-Externes Rating
3.4.2.2. Der interne Ratingansatz (IRB-Ansatz)
3.5. Änderungen im Zuge des dritten Konsultationspapiers
3.6. Konsequenzen von BASEL II für mittelständische Unternehmen

4. DER BANKINTERNE RATINGPROZESS
4.1. Die klassische Kreditwürdigkeitsprüfung
4.2. Elemente eines modernen Ratingverfahrens
4.2.1. Quantitative Faktoren
4.2.2. Qualitative Faktoren
4.3. Zukünftige Gestaltung der Kreditkonditionen
4.4. Das DSGV-Rating

5. FALLSTUDIE - RATINGVORBEREITUNG FÜR DIE ELEKTRO GMBH
5.1. Einführung
5.2. Unternehmensbeschreibung
5.3. Finanzrating
5.3.1. Vermögenslage
5.3.2. Finanzlage
5.3.3. Ertragslage
5.4. Betrachtung der qualitativen Faktoren
5.4.1. Markt und Produkt
5.4.1.1. Produkt
5.4.1.2. Marktstellung
5.4.2. Management und Strategie
5.4.2.1. Unternehmensstrategie
5.4.2.2. Unternehmensführung/Management
5.4.3. Interne Wertschöpfung
5.4.3.1. Einkauf und Beschaffung
5.4.3.2. Produktion
5.4.4. Planung und Steuerung
5.4.4.1. Unternehmensplanung und Informationspolitik
5.4.4.2. Controlling und Risikosteuerung
5.4.5. Kontodaten/Finanzpolitik

6. ENTWICKLUNG EINER RATING-STRATEGIE
6.1. Transparenz und Kommunikation
6.1.1. Risikomanagement
6.1.2 Anforderungen an das Controlling
6.1.3. Verbesserung der Bankbeziehung
6.2. Reduzierung unternehmerischer Risiken
6.3. Verbesserung der Finanzierung und Finanzplanung
6.3.1. Reduzierung der Kapitalbindung
6.3.2. Erhöhung des Eigenkapitals
6.3.3. Liquiditätsplanung
6.4. Steigerung des Unternehmenswerts

7. FAZIT

8. ANHANG

9. LITERATURVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis:

ABBILDUNG 1: DEFINITION VON KMU LAUT IFM-BONN

ABBILDUNG 2: UMSCHREIBUNG DER GRÖßENKLASSEN GEMÄß § 267 HGB

ABBILDUNG 3: EIGENKAPITALQUOTEN VON KMU AUS DEM JAHR 2000

ABBILDUNG 4: RATINGSKALEN VON STANDARD & POOR`S UND MOODY`S

ABBILDUNG 5: MASTERSKALA DES DSGV-RATINGS

ABBILDUNG 6: PRO UND CONTRA VON INTERNEN UND EXTERNEN RATINGS

ABBILDUNG 7: BONITÄTSGEWICHTUNGEN IM RAHMEN VON BASEL I

ABBILDUNG 8: FAHRPLAN ZUR EINFÜHRUNG VON BASEL II

ABBILDUNG 9: DREI-SÄULEN-KONZEPT VON BASEL II

ABBILDUNG 10: FORMEL ZUR ERMITTLUNG DER EIGENKAPITALQUOTE

ABBILDUNG 11: RATINGANSÄTZE GEMÄß BASEL II

ABBILDUNG 12: BONITÄTSGEWICHTE DES STANDARDANSATZES

ABBILDUNG 13: ZUKÜNFTIGE DIFFERENZIERUNG DER KREDITKONDITIONEN ...

ABBILDUNG 14: MERKMALE EINES RATINGURTEILS

ABBILDUNG 15: ZUKÜNFTIGE ZINSKALKULATION

ABBILDUNG 16: KENNZAHLEN DES DSGV-RATINGS

ABBILDUNG 17: DER RATING-PROZESS DER SPARKASSEN

ABBILDUNG 18: ORGANIGRAMM DER ELEKTRO GMBH

ABBILDUNG 19: AKTIVA DER ELEKTRO GMBH FÜR DIE JAHRE 2001 BIS 2003.. 44 ABBILDUNG 20: PASSIVA DER ELEKTRO GMBH FÜR DIE JAHRE 2001 BIS 2003.

ABBILDUNG 21: GUV DER ELEKTRO GMBH (GESAMTKOSTENVERFAHREN)

ABBILDUNG 22: QUALITATIVE RATING-KRITERIEN IM FALLBEISPIEL

ABBILDUNG 23: PRODUKTLEBENSZYKLUS BEI DER ELEKTRO GMBH

ABBILDUNG 24: MARKTDATEN DER ELEKTRO GMBH

ABBILDUNG 25: PRODUKTPORTFOLIO DER ELEKTRO GMBH

ABBILDUNG 26: UMSATZVERTEILUNG 2003

ABBILDUNG 27: ÜBERSICHT DER GRÖßTEN GESCHÄFTSKUNDEN

ABBILDUNG 28: BESTANDTEILE DER RATING-STRATEGIE

ABBILDUNG 29: KREISLAUF DES RISIKOMANAGEMENTS

ABBILDUNG 30: RISIKOBEWERTUNGSSCHEMA

ABBILDUNG 31: LEITFADEN ZUM AUFBAU EINES CONTROLLING-SYSTEMS

ABBILDUNG 32: CHECKLISTE DER BENÖTIGTEN UNTERLAGEN FÜR DIE BANK .. 75 ABBILDUNG 33: VERBESSERUNG DER EIGENKAPITALQUOTE DURCH LEASING ..

ABBILDUNG 34: VERKÜRZTES ROI-SCHEMA

ABBILDUNG 35: WEITERE ANSATZPUNKTE ZUR REDUZIERUNG DES KAPITALS .

ABBILDUNG 36: KURZFRISTIGER FINANZPLAN MIT BLOCKBILDUNG

1. Einleitung

Seit einiger Zeit sorgt die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (BASEL II) und die dazu verabschiedeten Konsultationspapiere für Diskussionsstoff in Bank- und Finanzkreisen. Die neuen Regelungen werden jedoch nicht nur Kre- ditinstitute vor neue Herausforderungen stellen, sondern gleichwohl mittelstän- dische Unternehmen, da hier die Fremdfinanzierung durch Bankkredite eine bedeutende Rolle spielt.1 Zukünftig sollen die bankrechtlichen Eigenkapitalan- forderungen besser auf die zugrundeliegenden Risiken, damit sind insbesonde- re die Kreditrisiken gemeint, abgestimmt werden.2 Mit anderen Worten soll durch BASEL II die erforderliche Eigenkapitalunterlegung einer Bank eng an die Bonität des jeweiligen Kreditnehmers gekoppelt werden.3 Dies soll maß- geblich anhand von internen oder externen Rating-Verfahren gewährleistet werden. Während die deutsche Bankenlandschaft bereits mit Hochdruck an der Umsetzung der vorgegebenen Bestimmungen arbeitet, wird diese Thematik von den mittelständischen Unternehmen hauptsächlich mit Skepsis betrachtet. Auch wenn ein Teil der Unternehmen die aus BASEL II resultierenden Verän- derungen bereits wahrgenommen hat, muss das Gros noch umfassend infor- miert werden.4

Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, kleine und mittlere Unternehmen über die Inhalte und Folgen von BASEL II im Hinblick auf die Fremdkapitalfinanzierung zu informieren und Möglichkeiten zu einer optimalen Vorbereitung auf die zukünftigen Herausforderungen aufzuzeigen.

Dazu soll zunächst ein Überblick über die Situation und Bedeutung der mittelständischen Unternehmen in Deutschland gegeben werden.

Danach werden im dritten Kapitel die Inhalte der Neuen Basler Eigenkapital- vereinbarung unter dem Gesichtspunkt der Auswirkung auf die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten von mittelständischen Unternehmen dargestellt. Im weiteren Verlauf soll dann der Ablauf von bankinternen Rating-Verfahren am Beispiel des Rating-Verfahrens der Sparkassenorganisation erläutert wer- den. Den Hauptteil dieser Arbeit bildet eine Fallstudie, welche die Vorberei- tung eines mittelständischen Unternehmens auf einen bevorstehenden bankin- ternen Rating-Prozess zum Inhalt hat. Dabei werden typische Schwachpunkte hinsichtlich der maßgeblichen Rating-Kriterien herausgestellt, für die im letz- ten Kapitel Maßnahmen und Möglichkeiten zur Optimierung des Ratings vor- gestellt werden. Damit sollen nicht nur bestehende Ängste und Missverständ- nisse seitens der Unternehmen ausgeräumt, sondern auch Chancen für die zu- künftige Entwicklung eines Unternehmens aufgezeigt werden.

Zusammenfassend soll diese Arbeit kleine und mittlere Unternehmen auf die zukünftigen Veränderungen am Kapitalmarkt vorbereiten und Transparenz über die Anforderungen an die Kreditvergabe bei den Banken schaffen.

2. Grundlagen und Begriffe

2.1. Bedeutung von mittelst Ändischen Unternehmen

2.1.1. Abgrenzung und Begriffsbestimmung

Eine einheitliche Definition für mittelständische Unternehmen ist in der Literatur nicht zu finden. In der Regel erfolgt die Abgrenzung dieses Begriffs anhand quantitativer und qualitativer Merkmale. Eine weitläufig akzeptierte Abgrenzung dieses Begriffes durch quantitative Merkmale stellt die Definition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM-Bonn) dar.5 Diese Definition basiert auf einer Unterteilung in verschiedene Beschäftigungs- und Größenklassen, welche nachfolgend veranschaulicht werden sollen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: IfM-Bonn: Mittelstand - Definition und Schlüsselzahlen, http://www.ifm-bonn.org)

Abbildung 1: Definition von KMU laut IfM-Bonn

Aufg>rund der vorhergehenden Darstellung werden Unternehmen als mittelständisch klassifiziert, wenn sie bis zu 499 Mitarbeiter beschäftigen und in der Vergangenheit Jahresumsätze bis zu 50 Mio. € erzielen konnten. In der Öffentlichkeit wird oftmals auch synonym der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verwandt.

Eine weitere Unterteilung in bestimmte Größenklassen erfolgt durch den § 267 HGB, welcher neben den vorgenannten Kriterien zusätzlich die Bilanzsumme als Abgrenzungskriterium heranzieht. Allerdings bezieht sich diese Einteilung nach Größenklassen ausschließlich auf Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Diese Definition lässt sich wie folgt darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: HGB § 267)

Abbildung 2: Umschreibung der Größenklassen gemäß § 267 HGB

Darüber hinaus erfolgt häufig auch eine Abgrenzung dieses Begriffes anhand von zusätzlichen qualitativen Merkmalen. Diese qualitative Abgrenzung stellt nicht auf die quantitative Betriebsgröße, sondern auf die ganz speziellen Eigen- schaften eines mittelständischen Betriebs ab. In der Literatur werden insbeson- dere folgende qualitativen Merkmale6 zur Bestimmung von mittelständischen Unternehmen angeführt:

-Einheit von Eigentum, Leitung und Haftung
-Geringer Formalisierungsgrad Selbständigkeit der Unternehmung, keine Konzernabhängigkeit
-Meist persönliche Kontakte zu Kunden, Lieferanten und der relevanten Öffentlichkeit
-Begrenzte Möglichkeit der externen Kapitalbeschaffung

Bei dieser qualitativen Mittelstandsabgrenzung wird jedoch keine Aussage darüber getroffen, wie viele Kriterien vorliegen müssen, damit ein Unternehmen diesem Segment zugeordnet werden kann.

2.1.2. Wirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands in Deutsch- land

In der deutschen Unternehmenslandschaft spielt der Mittelstand eine herausra- gende Rolle. Die meisten deutschen Unternehmen werden als Einzel- oder Per- sonenunternehmen geführt und können fast ausnahmslos dem Mittelstands- segment zugeordnet werden. Der überwiegende Teil der Kapitalgesellschaften wird ebenfalls dem Mittelstand zugerechnet.7 Unter Zugrundelegung der Defi- nition des IfM-Bonn gab es 1999 in Deutschland 3,2 Millionen kleine und mittlere Unternehmen mit gut 20 Millionen Beschäftigten. Das waren rund 99 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Diese Unternehmen beschäftigten im Jahre 1999 69,3 % aller Arbeiter und Angestellten und 80 % aller Auszubildenden.8 Diese Zahlen verdeutlichen die fundamentale Bedeutung der mittelständischen Unternehmen in der deutschen Unternehmenslandschaft.

2.1.3. Finanzierungsstruktur von mittelständischen Unter- nehmen

Die Betrachtung der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens zielt auf die Frage ab, mit welchen Mitteln das Unternehmensvermögen finanziert wurde. Hierbei unterscheidet man grundsätzlich die Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital. Im Hauptaugenmerk der aktuellen Diskussion über BASEL II steht die Eigenkapitalschwäche des deutschen Mittelstands. Die Finanzierung durch Eigenkapital wird nicht zuletzt durch die Rechtsform der kleinen und mittleren Unternehmen beschränkt.9 Die Eigenkapitalquote aller mittelständi- schen deutschen Unternehmen betrug zuletzt, laut einer Unternehmensbilanz- statistik der Deutschen Bundesbank, durchschnittlich 17,6 %.10

Nach einer Studie der KfW 11 (Abbildung 3) steigt die Eigenkapitalausstattung mit zunehmender Unternehmensgröße deutlich an, was anhand der folgenden Darstellung noch einmal verdeutlicht werden soll.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: in Anlehnung an: KfW (Hrsg.): Mittelstandsmonitor 2003 - Jährlicher Bericht zu Konjunktur- und Strukturfragen kleiner und mittlerer Unternehmen, http://www.kfw.de/DE/Research/Sonderthem68/MiMo2003.pdf, 2003a, S. 57)

Abbildung 3: Eigenkapitalquoten von KMU aus dem Jahr 2000

Als Hauptursachen für diese Eigenkapitalschwäche machen die Unternehmer nachfolgend genannte Faktoren12 verantwortlich:

-Konflikte im Gesellschafterkreis,
-die Rechtsform des Unternehmens,
-die Ertragssituation,
-die aktuelle Konjunkturlage,
-und die aktuelle Steuersituation.

Auch wenn diese Datenquellen belegen, dass die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen niedrig ist, so heißt das noch lange nicht, dass diese Unternehmen in ihrer finanziellen Stabilität, ihrer Investitionsbereitschaft und ihrer Kreditwürdigkeit gefährdet sind.

In der Realität ist das haftende Eigenkapital meist deutlich höher als das bilan- ziell ausgewiesene Eigenkapital, da hierzulande in den Unternehmen ein hohes Maß an stillen Reserven und langfristigen Rückstellungen existiert, welche einen ähnlichen Charakter wie Eigenkapital haben.13 Aufgrund der schlechten Eigenkapitalsituation sind kleine und mittlere Unternehmen in hohem Maße von der Außenfinanzierung in Form von Fremdkapital abhängig. Da die direkte Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt für diese Unternehmen deutlich schwieriger ist, als für Großunternehmen, spielt hier die klassische Fremdfi- nanzierung durch Bankkredite eine große Rolle. So stellt der Bankkredit, neben der Gewinnthesaurierung, die Hauptfinanzierungsquelle für den Großteil der mittelständischen Unternehmen dar.14 Durch diese hohe Bankenabhängigkeit wird der Mittelstand massiv von den Veränderungen im Bankensektor, und damit auch von den Veränderungen durch BASEL II, betroffen sein.15

Da das Finanzierungsumfeld in Bewegung geraten ist, muss in Zukunft eine Anpassung an die geänderten Bedingungen, insbesondere die Anforderungen an ein Rating nach BASEL II, erfolgen.16 Anderenfalls ist eine Suche nach möglichen Finanzierungsalternativen17 unumgänglich, um sich alternative Finanzierungsquellen zu erschließen, anstatt von der Fremdfinanzierung in Form von Bankkrediten und den damit verbundenen zukünftigen Anforderungen an die Kreditvergabe, abhängig zu sein.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit soll die Auseinandersetzung eines mittelständischen Unternehmens mit den zukünftigen Anforderungen der Kreditvergabe nach BASEL II aufgezeigt werden. Im Vordergrund steht dabei, die zukünftigen Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens mittels Rating.

2.2. Rating

2.2.1. Definition

Der Begriff Rating18 an sich findet heutzutage eine vielfache Anwendung und ist in der Regel das Ergebnis einer Bewertung wirtschaftlicher Sachverhalte. Dabei können unter anderem Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, aber auch Branchen oder Länder Gegenstand einer Beurteilung durch eine Ratings sein.19 Bezieht man jedoch den Begriff auf den Banken- und Finanzsektor, so wird diesem meist die Bedeutung des Kredit-Ratings, im Hinblick auf die Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens bzw. die Beurteilung von Kreditrisiken, zugeordnet. In dieser Arbeit soll der Begriff Rating auf das Kredit-Rating bezogen und mit nachfolgender Definition verdeutlicht werden:

„ Ratings sind eine Bewertung der Bonität und damit der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Ratings sind damit Bewertungen, welche die Fähigkeit eines Kreditnehmers beschreiben, seinen Zahlungsverpflichtungen, die er eingeht, in Zukunft nachzukommen.“20

Bei solch einem Rating erfolgt die Beurteilung und Bewertung bestimmter Merkmale eines Unternehmens und dessen Umfeld, um daraus die Ausfall- wahrscheinlichkeit eines Kreditengagements für das betrachtete Unternehmen abschätzen zu können. Im Ratingprozess werden die Merkmale (z. B. Bilanz- zahlen) erhoben und zu Faktoren (z. B. Bilanzkennzahlen) zusammengefasst. Aus den Faktoren werden anschließend in einem mathematischen Modell eine Ratingklasse und eine statistische Ausfallwahrscheinlichkeit errechnet. Durch ein solches Rating wird ein standardisiertes, skaliertes Urteil über die Kredit- würdigkeit eines Schuldners gebildet. Dieses Urteil wird in Form einer einzi- gen Kennzahl, dem Rating-Urteil bzw. Rating-Symbol ausgedrückt.

2.2.2. Aufbau und Bedeutung von Rating-Symbolen

Bis vor einem Jahrzehnt galten Ratings als Besonderheit der US- amerikanischen Kapitalmärkte. Hierzulande setzten sich bisher lediglich kapi- talmarktorientierte Großkonzerne, Banken und Versicherungen mit dieser Thematik auseinander, insbesondere wegen der Kapitalaufnahme an internatio- nalen Finanzmärkten.21 Aus diesem Grunde stützen sich die Bestimmungen von BASEL II im wesentlichen auf die Rating-Klassifizierung der international führenden Rating-Agenturen Standard & Poor`s und Moody`s, welche, ent- sprechend den angloamerikanischen Schulnoten, Buchstaben von A bis D ver- wenden. Die klassischen Skalen dieser Agenturen sind durch Symbole von AAA für absolut solide Unternehmen bis D für zahlungsunfähige Unternehmen gekennzeichnet.22 Hierbei ist jede einzelne Rating-Klasse mit einer konkreten Aussage über die Bonität des Schuldners verknüpft. Die folgende Abbildung zeigt die verschiedenen Rating-Symbole der beiden Agenturen und ihre Bedeu- tung bzw. Aussagekraft:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Gleißner, W./Füser, K., a.a.O., S. 16)

Abbildung 4: Ratingskalen von Standard & Poor`s und Moody`s

Die bankinternen Rating-Systeme der deutschen Kreditinstitute sind, trotz der BASEL II-Vorschläge, vornehmlich durch das deutsche numerische System gekennzeichnet.23 Angelehnt an die Abstufungen der oben genannten Rating- Agenturen schreibt der Basler Ausschuss für die bankinternen Ratingverfahren eine Mindesteinteilung in acht Klassen vor.24 Mit jeder Rating-Klasse ist, so- wohl bei externen Ratings als auch bei bankinternen Ratings, eine Ausfall- wahrscheinlichkeit verbunden, die aufgrund historischer Daten berechnet wird. Zur Verdeutlichung des Zusammenhangs von Ratingnote und Ausfallwahr- scheinlichkeit wird nachfolgend die Masterskala25 des Rating-Systems der Sparkassenorganisation, dem DSGV-Rating26, mit den jeweils zugehörigen Ausfallwahrscheinlichkeiten dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: KfW-Bankengruppe (Hrsg.): Rating für den Mittelstand, Frankfurt 2003, S. 77)

Abbildung 5: Masterskala des DSGV-Ratings

Der konkrete Ablauf dieses Verfahrens wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch ausführlich im Hinblick auf die Ratingvorbereitung und -optimierung eines fiktiven mittelständischen Unternehmens anhand eines Fallbeispiels er- läutert.

2.2.3. Bankinterne vs. Bankexterne Ratings

In der Praxis kann zwischen verschiedenen Ratingarten unterschieden werden. Die am häufigsten gebrauchte und nach BASEL II in Bezug auf das Rating von Unternehmen auch wichtigste ist die Unterscheidung der Ratingarten in interne und externe Ratings. Demnach kann die Beurteilung eines Unternehmens mit- tels Rating auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Ein Unternehmen kann zum einen durch die kreditgebende Bank (internes Rating) oder aber zum anderen extern durch eine unabhängige Ratingagentur beurteilt werden (externes Ra- ting).

Beim internen Rating erfolgt die Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens an- hand eines individuellen bankspezifischen Rating-Systems. Das so ermittelte Urteil gilt nur für die Bank, die das Rating durchgeführt hat und wird von an- deren Kreditinstituten und Rating-Agenturen nicht akzeptiert. Die zusätzlichen Kosten für dieses Rating sind relativ gering und fließen in die Ermittlung der Kreditkondition ein.

Das externe Rating durch eine Rating-Agentur besitzt hingegen eine höhere Akzeptanz. Allerdings bewegen sich die Kosten für ein externes Rating in einer anderen Größenordnung. Eine Beurteilung durch eine der großen bekannten Agenturen kostet ab 50.000 € aufwärts.27 Zusätzlich entstehen jährlich mehrere tausend Euro Folgekosten, um das Rating auf dem aktuellen Stand zu halten. In Deutschland hat sich in den letzen Jahren bereits ein reger Markt von Rating- Agenturen, die sich speziell auf das Rating mittelständischer Unternehmen konzentrieren, entwickelt.28 Diese Ratingform eignet sich insbesondere für solche Unternehmen, die eine Erschließung der Finanzmärkte z.B. durch einen Börsengang beabsichtigen.29

Sowohl das interne als auch das externe Rating muss jährlich wiederholt werden. Abbildung 6 soll die grundsätzlichen Vor- und Nachteile der beiden Verfahren gegenüberstellen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: in Anlehnung an: Haunerdinger, M., a.a.O., S. 31)

Abbildung 6: Pro und Contra von internen und externen Ratings

Im Hinblick auf die Ratingkosten kann die Frage, ob sich ein externes Rating lohnt, durch eine einfache Kosten-Nutzen-Analyse beantwortet werden. Folgende Beispielrechnung30 soll dies veranschaulichen:

Angenommen eine Beurteilung durch eine Rating-Agentur kostet 20.000 € , so müsste ein Unternehmen bei einem Kreditvolumen von 1 Mio. € eine Verbesserung der Kreditkondition von zwei Prozentpunkten erzielen. Dies ist lediglich bei einer hervorragenden Ratingbeurteilung zu erreichen. Folglich ist davon auszugehen, dass der Großteil der mittelständischen Unternehmen ein externes Rating nicht in Betracht ziehen wird.

Diese Tatsache wird dazu führen, dass die Mehrheit der Kreditinstitute in Deutschland bankinterne Ratings einsetzen wird.31

3. BASEL II - Ausgangspunkt der Ratingdiskussi- on

Durch den Wandel der internationalen Finanzmärkte hat eine starke Verände- rung der Risiken im Hinblick auf Charakter und Ausmaß stattgefunden.32 Die Insolvenzentwicklung der letzten Jahre spiegelt sich in Kreditausfällen und sinkenden Gewinnspannen bei Banken wieder. Insbesondere zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen konnten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Diese Entwicklungen machten es notwendig, neue Gesetze zu erlassen bzw. alte zu überarbeiten, um die Funktionsfähigkeit des globalisierten Finanzmarktes zu gewährleisten.33 Durch die Vorlage der Konsultationspapiere zu BASEL II34 ist die differenzierte Erfassung von Kreditrisiken durch geeig- nete Rating-Verfahren in den Vordergrund gerückt. Somit werden Banken künftig kaum noch risikoreiche Engagements eingehen - „zu schmerzhaft wa- ren die Erfahrungen mit Kreditausfällen in den vergangenen Jahren.“35 Die Verantwortlichkeit für die Ausarbeitung dieser Richtlinien liegt beim Basler Ausschuss für Bankenaufsicht.36

In diesem Kapitel soll ein Überblick über die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen für mittelständische Unternehmen und deren zukünftige Finanzierung, gegeben werden

3.1. Historische Entwicklung

Die Geschichte der Basler Eigenkapitalvereinbarungen begann mit der Gründung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BIZ), durch die Zentralbankpräsidenten der Länder der Zehnergruppe (G-10), im Jahre 1975. Der Ausschuss ist angesiedelt bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Die Zielsetzung des Ausschusses ist die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene.

Zur Erreichung dieses Ziels verabschiedete dieser Ausschuss im Jahr 1988 erstmals einen, mit leichten Abwandlungen bis heute gültigen, international einheitlichen Eigenkapitalgrundsatz zur Begrenzung der Kreditrisiken bei Ban- ken (so genannter Basler Eigenkapitalakkord, mittlerweile als „ BASEL I “ be- zeichnet). Obwohl es sich hier um eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden und den international tätigen Großbanken der G-10-Staaten handelte, hat sich dieses Regelwerk mittlerweile zu einem weltweit anerkann- ten Kapitalstandard für Banken entwickelt.37 So orientieren sich auch die der- zeitigen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute innerhalb der EU an diesen Bestimmungen. Aus diesem Grund sind auch die bankrechtlichen Aufsichtsre- gelungen in Deutschland, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) fallen, maßgeblich von den Vorga- ben des Basler Ausschusses geprägt.38

3.2. Status Quo - BASEL I

Die aktuell noch gültige Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (BASEL I) for- dert, dass eine Bank für ihre Aktivposten in der Bilanz (z.B. Kreditforderun- gen), je nach Risikogehalt, mindestens acht Prozent Eigenkapital hinterlegen muss. Hierdurch soll, aufgrund der massiv steigenden Zahl von Kreditausfäl- len, die Insolvenz einer Bank vorgebeugt werden. Zur Messung einzelner Ris- ken wurde durch den Ausschuss ein recht einfacher Ansatz festgelegt. Hierzu werden die verschiedenen Kreditnehmer einer Bank in die Risikogruppen Ban- ken, Nichtbanken und Öffentliche Haushalte eingeteilt. Diesen Gruppen wer- den jeweils feste Bonitätsgewichte zugeordnet. Die konkrete Zuordnung der Bonitätsgewichte zu den jeweiligen Risikogruppen soll anhand der folgenden Abbildung verdeutlicht werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: in Anlehnung an: Keiner, T.: a.a.O., S. 46)

Abbildung 7: Bonitätsgewichtungen im Rahmen von BASEL I

Somit müssen für unterschiedliche Risikogruppen unterschiedlich hohe Eigenkapitalbeträge zur Absicherung hinterlegt werden.

Beispiel:

Für einen Firmenkredit in Höhe von 500.000 € muss eine Bank zur Zeit Ei- genkapital in Höhe von 40.000 € als Sicherheit hinterlegen, wobei der ver- gleichbare Wert bei einem Kredit an eine inländische Bank lediglich 8.000 € beträgt. Weiterhin geht man davon aus, dass durch diese Hinterlegung von Ei- genmitteln, auch andere Risiken, welche nicht in diese Rechnung einbezogen wurden, abgedeckt werden.

3.3. Motive für denübergang zu BASEL II

Auch wenn es unbestritten ist, das die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 die Stabilität des internationalen Bankensystems nachhaltig gestärkt hat, sind eini- ge der damals beschlossenen Regelungen mittlerweile überarbeitungsbedürf- tig.39 Insbesondere wird bemängelt, dass eine bonitätsmäßige Differenzierung innerhalb der Risikogruppen bisher nicht stattfindet. So erfolgt beispielsweise eine Gleichbehandlung aller Unternehmen ungeachtet der jeweiligen Bonität. Dadurch erfolgt eine Quersubventionierung von Unternehmen mit einer schlechten Bonität durch Unternehmen mit einer einwandfreien Bonität.40

Einen weiteren Kritikpunkt stellt die Tatsache dar, dass durch die Beschrän- kung auf Kredit- und Marktpreisrisiken andere Risiken wie z.B. das ökonomi- sche Risiko einer Bank bisher keine Berücksichtigung fanden.41 Diesen Kritik- punkten und den inzwischen erfolgten Veränderungen auf den Finanzmärkten, bei der Geschäftspolitik und im Risikomanagement der Banken, trägt der Bas- ler Ausschuss gegenwärtig durch das Reformvorhaben BASEL II Rechnung. Diese Reform soll vor allem die Regeln zur Erfassung und Anrechnung der Kreditrisiken verbessern, zusätzlich sollen bisher noch nicht quantifizierbare Risiken, wie das Zinsänderungsrisiko oder die operationellen Risiken, in den Eigenmittelunterlegungsvorschriften berücksichtigt werden.42

3.4. Grundzüge von BASEL II

Im Juni 1999 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht das erste Konsultationspapier zur Neuen Eigenkapitalvereinbarung, welches das derzei- tige gültige Regelwerk BASEL I ersetzen soll. Seit April 2003 liegt das mitt- lerweile dritte Konsultationspapier vor, das weitestgehend die endgültigen Be- stimmungen enthalten soll. Die konkrete Umsetzung der Neuen Eigenkapital- vereinbarung erfolgt, aus heutiger Sicht43, voraussichtlich Ende 2006/Anfang 2007.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: in Anlehnung an: Haunerdinger, M., a.a.O., S. 20)

Abbildung 8: Fahrplan zur Einführung von BASEL II44

Die neue Eigenkapitalvereinbarung ist wesentlich komplexer als die Vereinba- rung von 1988. Der Basler Ausschuss ist jedoch der Ansicht, dass nur so eine risikogerechtere Gestaltung der Eigenkapitalunterlegung möglich sei. Nach den neuen Regelungen soll ab 2007 jeder einzelne Kredit, entsprechend der Bonität des Kreditnehmers, mit Eigenkapital hinterlegt werden. Das beinhaltet eine Erfassung und Behandlung aller ökonomischen Risiken der Banken durch ver- schiedene, komplexe Methoden. Die nationalen Aufsichtsinstanzen sollen die- sen Prozess begleiten und überwachen. Die neuen Bestimmungen basieren auf drei tragenden Elementen, deshalb wird in der Literatur auch oft von einem 3- S Äulen-Konzept gesprochen.45 Diese Elemente stehen nicht etwa einzeln ne- beneinander, sondern sind miteinander verknüpft und bauen aufeinander auf.46 Diese „3-Säulen“ stellen die Anforderungen an das zukünftige Kreditgeschäft mit Kunden bei den Banken dar. Bestandteile dieses Systems sind die Mindest- eigenkapitalanforderungen, das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren und die Marktdisziplin (Abbildung 9).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: in Anlehnung an: Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.: a.a.O., S. 8)

Abbildung 9: Drei-Säulen-Konzept von BASEL II

Während die beiden Säulen aufsichtrechtliches Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin insbesondere auf bankinterne Prozesse abzielen, betreffen die Anforderungen an das Mindesteigenkapital der Banken in großen Maße auch die Unternehmensseite und hier insbesondere die stark fremdfinanzierten mittelständischen Unternehmen.

Der Bereich aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren konzentriert sich hauptsächlich auf die Beziehung zwischen den einzelnen Kreditinstituten und der Bankenaufsicht. Hier geht es um die Überprüfung, ob die jeweiligen Vorschriften von den Banken ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Der Komplex „Marktdisziplin“ soll zu einer erhöhten Transparenz im Bankenbereich führen im Rahmen von erweiterten Offenlegungspflichten von bankinternen Daten. Die Bestimmungen zu den Säulen 2 und 3 sollen jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter erläutert werden.

Nachfolgend sollen die Bestimmungen zur ersten Säule, den Mindesteigenka- pitalanforderungen, näher betrachtet werden, da hier die Anforderungen von zukünftigen Bonitätsprüfungen der Kreditnehmer verankert sind.47 Damit geht von dieser ersten Säule die größte Wirkung auf die Unternehmen aus.

3.4.1. Mindesteigenkapitalanforderungen

Die Entwürfe des Basler Ausschusses für die Mindestkapitalanforderungen basieren nach wie vor auf den grundlegenden Bausteinen der zur Zeit noch gültigen Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (BASEL I): Einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Eigenkapital-Definition und einem Mindestverhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu den risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted As- sets, RWA)48. Die Hauptunterschiede der zukünftigen Regelungen liegen in erster Linie in der Reformierung der Risikomessung. Die Mindesteigenkapital- quote im Verhältnis zu den RWA soll unverändert, also bei durchschnittlich acht Prozent bleiben.49

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.: a.a.O., S. 9)

Abbildung 10: Formel zur Ermittlung der Eigenkapitalquote

Wie bereits weiter oben erwähnt, betreffen die Neuerungen im Zuge von BASEL II hauptsächlich die Messverfahren der einzelnen Risikokomponenten. Während die Regelungen zur Bestimmung des Marktrisikos unverändert bleiben stellt die Berücksichtigung von operationellen Risiken innerhalb der Bank eine wesentliche Neuerung dar.

Das operationelle Risiko wird auch Betriebsrisiko genannt, und berücksichtigt die Gefahr von mittelbaren und unmittelbaren Verluste infolge der Unange- messenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Syste- men oder externen Ereignissen (z.B. Katastrophen).50 Bei der Ermittlung des Kreditrisikos51 müssen sich Banken anhand eines intern durchgeführten oder auf der Grundlage eines externen Ratings ein Bild von der Bonität des Kredit- nehmers machen.52

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit sollen lediglich die Änderungen bei der Er- mittlung des Kreditrisikos betrachtet werden, da hier der Grundstein für die zukünftig durchzuführenden Ratings gelegt wird. Zwangsläufig sind damit auch weitgehende Auswirkungen auf die Unternehmen verbunden. Das bedeu- tet aber auch, dass dieser Bereich maßgeblich durch die Unternehmen selbst beeinflusst werden kann. Zur Messung des Kreditrisikos sieht die Bankenauf- sicht drei verschiedene Ansätze vor, die im nächsten Abschnitt vorgestellt wer- den sollen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Reichling, P.: a.a.O., S. 7)

Abbildung 11: Ratingansätze gemäß Basel II

3.4.2. Ansätze zur Messung des Kreditrisikos

Zur Messung des Kreditrisikos sieht BASEL II für die Banken zwei grundlegende Verfahren vor. Demnach können Kreditinstitute zwischen einem externen Standardansatz und einem auf internen Ratings basierenden Ansatz (Internal Ratings-based - IRB) wählen (Abbildung 11).53 Dieser „interne“ Ansatz unterteilt sich wiederum in den Basisansatz (Foundation Approach) und den fortgeschrittenen Ansatz (Advanced Approach). Alle Ansätze befassen sich mit der Bonitätsprüfung eines Unternehmens anhand geeigneter Ratingverfahren, wobei der Standardansatz externe Ratingurteile einbezieht und die internen Ansätze sich ausschließlich auf bankinterne Rating-Systeme stützen. Zunächst folgt die Erläuterung des externen Standardansatzes.

3.4.2.1. Standardansatz-Externes Rating

Der Standardansatz orientiert sich weitestgehend an der Eigenkapitalvereinba- rung von 1988 (BASEL I).54 Die Bestimmung des zu hinterlegenden Eigenka- pitals ergibt sich hierbei als Produkt des ausstehenden Kreditbetrags und eines vorgegebenen Risikogewichts. Des weiteren ist die Bank bei Anwendung die- ses Ansatzes dazu verpflichtet, das gesamte Kreditengagement anhand erkenn- barer Merkmale in fünf verschiedene Kreditnehmerklassen einzuteilen.55

Diesen Klassen werden dann entsprechende Risikogewichte zugeordnet, die auf Basis externer Bonitätsbeurteilungen bestimmt werden. Bei der Zuordnung der jeweiligen Risikogewichte (Risk Weights, RW) können die Kreditinstitute auf Bonitätsbeurteilungen von externen Ratingagenturen wie beispielsweise Standard & Poor`s oder Moody`s zurückgreifen.56 Die Anerkennung von Ra- tingagenturen, in bezug auf die Erfüllung von bestimmten Qualitätsstandards, erfolgt durch die nationalen Aufsichtsbehörden.57 Die folgende Abbildung soll die beschriebene Abhängigkeit der Risikogewichte vom jeweiligen externen Ratingurteil58, innerhalb der für mittelständische Unternehmen relevanten Klassen, verdeutlichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: in Anlehnung an: Paul, S.: a.a.O., S. 22)

Abbildung 12: Bonitätsgewichte des Standardansatzes59

Die Anwendung dieses Ansatzes ist an keine Mindestanforderungen geknüpft. Da dieser Ansatz sehr einfach und, im Gegensatz zum bankinternen Ansatz, deutlich weniger aufwendig ist, soll er tendenziell zu höheren Eigenkapitalan- forderungen, als bei Anwendung der IRB-Ansätze, führen. Bemerkenswert ist hier, dass Unternehmen ohne Rating mit einem Risikogewicht von 100 Prozent eingestuft werden, wohingegen schlecht geratete Unternehmen mit einem Ra- ting unterhalb von B mit einem Risikogewicht von 150 Prozent versehen wer- den.

Dies würde bedeuten, dass Unternehmen deren Bonität eher schlecht ist tendenziell auf ein Rating verzichten, und somit eine bessere Risikogewichtung erhalten als mit einem Rating.60 Da nur wenige Unternehmen in Deutschland ein externes Rating vorweisen können, ist der Standardansatz hierzulande eher von geringer Bedeutung.61

3.4.2.2. Der interne Ratingansatz (IRB-Ansatz)

Nachdem im ersten Konsultationspapier lediglich der Standardansatz mit sei- nen externen Ratings zur Messung des Kreditrisikos vorgesehen war, wurde mittlerweile auch die Möglichkeit bankinterner Ratingansätze in die Vereinba- rung aufgenommen.62 Dies geschah insbesondere durch die Initiative von Vertretern aus der deutschen Kreditwirtschaft, die auf die besondere Situation in Deutschland hingewiesen haben. Hierzulande ist nur ein geringer Anteil an Unternehmen geratet, was für inländische Banken eine Wettbewerbsverzerrung bedeutet hätte. Nicht zuletzt deshalb hat der Ausschuss die Möglichkeit bank- interner Ratingansätze in das Konsultationspapier aufgenommen, was die stark fremdkapitalorientierten deutschen Finanzierungssysteme berücksichtigt.63 Der IRB-Ansatz stellt somit eine Alternative zum externen Standardansatz dar.64 Er unterteilt sich wiederum in zwei alternative Methoden: den IRB-Basisansatz (Foundation IRB Approach) und den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced IRB Approach). Je nach gewähltem Ansatz müssen die Banken bis zu vier ver- schiedene Parameter schätzen:65

-Die Ausfallwahrscheinlichkeit - PD (Probability of Default). Dabei werden verschiedene Indikatoren für die Ausfallgefahr vorgeschlagen (z.B. Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen)
-Die Ausfallquote - LGD (Loss given Default)

[...]


1 Vgl. Heinke, E.: Das Baseler 3-Säulen-Konzept und die Rolle der dezentralen Bankenauf- sicht. In: Tietmeyer,H./Rolfes,B. (Hrsg.): Basel II - Das neue Aufsichtsrecht und seine Folgen, Wiesbaden 2002, S. 2

2 Vgl. Keiner, T.: Rating für den Mittelstand, Frankfurt 2001, S. 31

3 Vgl. Winkeljohann, N.: Basel II und Rating: Auswirkungen auf den Jahresabschluss und dessen Prüfung. In: Die Wirtschaftsprüfung, 56. Jg., Nr. 8, 2003, S. 385

4 Vgl. Reichling, P.: Basel II - Rating und Kreditkonditionen. In: Reichling, P. (Hrsg.): Risikomanagement und Rating, Wiesbaden 2003, S. 17

5 Vgl. Krimphove, D./Tytko, D.: Der Begriff „mittelständische Unternehmen“ in betriebswirtschaftlicher und juristischer Diskussion. In: Krimphove, D./Tytko, D. (Hrsg.): Praktiker- Handbuch Unternehmensfinanzierung, Stuttgart 2002, S. 4

6 Vgl. Brockhaus, M.: BASEL II, Düsseldorf 2002, S. 20

7 Vgl. ebd., S. 21

8 Vgl. IfM-Bonn: Mittelstand - Definition und Schlüsselzahlen, http://www.ifm-bonn.org, 10.11.2003

9 Vgl. Kleine, D./Anclam, S.: Basel II und die Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen. In: Hofmann, G. (Hrsg.): Basel II und MaK, Frankfurt 2002, S. 163

10 Vgl. Paul, S./Stein, S.: Auf der Bremsspur: Für den Mittelstand und seine Banken zeigt die Qualitätsampel gelb-rot. In: FINANZ BETRIEB, Ausgabe 7-8, 2003a, S. 418

11 Die Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Jahre 2000 basiert auf einer internen Bilanzdatenbank von Unternehmen, die seinerzeit eine Förderung seitens der KfW erhalten haben.

12 Vgl. Paul, S./Stein, S., a.a.O., 2003a, S. 419

13 Vgl. KfW (Hrsg.): Mittelstandsmonitor 2003 - Jährlicher Bericht zu Konjunktur- und Strukturfragen kleiner und mittlerer Unternehmen, http://www.kfw.de/DE/Research/Sonderthem68/MiMo2003.pdf, 2003a, S. 84 f.

14 Vgl. Kleine, D./Anclam, S., a.a.O., S. 163

15 Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.: Rating als Chance für kleine und mittlere Unternehmen, München 2003, S. 2

16 Vgl. KfW (Hrsg.), a.a.O., 2003a, S. 62

17 Beispiele für alternative Finanzierungsformen sind Factoring, Leasing, staatliche Förderkredite, Asset Backed Securities (ABS) und Mezzanine-Kapital.

18 Das englische Verb to rate kann übersetzt werden mit bewerten bzw. abschätzen. Das englische Nomen rate steht für Verhältniszahl oder Quote.

19 Vgl. Keiner, T., a.a.O., S. 14

20 Vgl. Gleißner, W./Füser, K.: Leitfaden Rating, München 2002, S. 11

21 Vgl. Everling, O.: Rating - Chance oder Gefahr für den Mittelstand? In: DSWR, Ausgabe 7, 2003, S. 190

22 Vgl. Haunerdinger, M.: Unternehmensrating leicht gemacht, Frankfurt 2003, S. 25

23 Vgl. Nagl, A.: Rating - Darauf achtet Ihre Bank, Freiburg 2003, S. 15

24 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.): Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Frankfurt 2003a, http://www.deutschebundesbank.de/bank/download/pdf/CP3Deutsch.pdf, 10.11.2003

25 Die Ratingskalen der Kreditinstitute bezeichnet man in Deutschland als Masterskalen.

26 Dieses Verfahren wurde vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband als einheitliches und BASEL II-konformes Rating-Verfahren für die gesamte Sparkassenorganisation entwickelt.

27 Vgl. Haunerdinger, M., a.a.O., S. 32

28 Kontaktadressen deutscher Rating-Agenturen für den Mittelstand befinden sich im Anhang.

29 Vgl. Hanker, P.: Keine Angst vor Basel II, Wiesbaden 2003, S. 98

30 Vgl. Haunerdinger, M., a.a.O., S. 32

31 Vgl. Kleine, D./Anclam, S., a.a.O., S. 165

32 Vgl. Keiner, T., a.a.O., S. 22

33 Vgl. ebd.

34 Im Juni 1999 wurde das erste, im Januar 2001 das zweite und am 29. April 2003 das dritte Konsultationspapier zu BASEL II vorgelegt.

35 O.V.: Basel II und der Kompromiss von Madrid. In: Rheinische Post, 14.10.2003

36 Vgl. Reichling, P., a.a.O., S. 6

37 Vgl. Brockhaus, M., a.a.O., S. 31

38 Vgl. Hanker, P., a.a.O., S. 20

39 Vgl. Keiner, T., a.a.O., S. 22

40 Vgl. Füser, K./Heidusch, M.: Rating, München 2002, S. 35

41 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Monatsbericht April 2001, http://www.deutschebundesbank.de/vo/download/mb/2001/04/200104mb.pdf, S. 16, 10.11.2003

42 Vgl. BAKred (Hrsg.): Jahresbericht 2000 - Internationale Entwicklungen und Zusammenar- beit, http://www.bakred.de/texte/jahresb/jb2000/htm/kap02-01.htm, 15.11.2003

43 Stand: Februar 2004

44 Vgl. O.V.: Durchbruch für Basel II, http://www.n-tv.de/5188264.html, 14.11.2003

45 Vgl. Paul, S.: Basel II im Überblick. In: Hofmann, G. (Hrsg.): Basel II und MaK, Frankfurt 2002, S. 9

46 Vgl. ebd., S. 10

47 Vgl. Kleine, D./Anclam, S., a.a.O., S. 164

48 Als risikogewichtete Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA) bezeichnet man die Positionen auf der Aktivseite einer Bankenbilanz, für die eine Bank Risiken eingeht. Die in diesen Positionen enthaltenen Risiken müssen entsprechend dem Risikogehalt der jeweiligen Kreditnehmerklasse unterlegt werden.

49 Vgl. Brockhaus, M., a.a.O., S. 37

50 Vgl. Keiner, T., a.a.O., S. 43

51 Unter dem Kreditrisiko ist das Risiko zu verstehen, welches sich aus der Ausfallwahrscheinlichkeit eines einzelnen Kreditengagements ergibt.

52 Vgl. Kleine, D./Anclam, S., a.a.O., S. 165

53 Vgl. Reichling, P.: a.a.O., S. 6

54 Vgl. Hanker, P., a.a.O., S. 29

55 Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F., a.a.O., S. 10

56 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.), a.a.O., 2003, S. 8

57 Vgl. Keiner, T., a.a.O., S. 36

58 In der Übersicht wird beispielhaft die Notation der Ratingagentur Standard & Poor`s (S&P) verwendet. Die Nutzung der Kreditratings von S & P dient jedoch nur als Beispiel; genauso könnten auch die Ratings von anderen Ratingagenturen verwendet werden.

59 Firmenkredite unter 1 Mio. Euro werden dem Retail-Segment zugeordnet.

60 Vgl. Brockhaus, M., a.a.O., S. 40

61 Vgl. Paul, S.: a.a.O., S. 22

62 Vgl. ebd., S. 37

63 Vgl. Keiner, T., a.a.O., S. 39

64 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.), a.a.O., 2003, S. 44 ff.

65 Vgl. Paul, S., a.a.O., S. 24

Ende der Leseprobe aus 102 Seiten

Details

Titel
Entwicklung einer BASEL II-Rating-Strategie für ein mittelständisches Unternehmen anhand einer Fallstudie
Hochschule
Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach  (FB Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
102
Katalognummer
V26643
ISBN (eBook)
9783638289177
ISBN (Buch)
9783640491001
Dateigröße
1044 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Mit dieser Arbeit sollen die Auswirkungen des neuen Regelwerks BASEL II auf mittelständische Unternehmen dargestellt werden. Gleichzeitig werden anhand einer anschaulichen Fallstudie Maßnahmen zur Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen aufgezeigt.
Schlagworte
Unternehmen, Fallstudie, BASEL II, Aufsichtsrecht, Rating, Mittelstand, Kredit, Solvabilität
Arbeit zitieren
Jörg Beschoner (Autor:in), 2004, Entwicklung einer BASEL II-Rating-Strategie für ein mittelständisches Unternehmen anhand einer Fallstudie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26643

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