Hürden für den Beitritt Bosnien und Herzegowinas zur Europäischen Union


Bachelorarbeit, 2013

71 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Begriffsabgrenzung

2 EU-Integrationsprozess
2.1 Die Entwicklung der europäischen Integration
2.2 Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der EU
2.2.1 Kopenhagener Kriterien
2.2.2 Integrationsfähigkeit der EU
2.3 Weg zur Mitgliedschaft

3 Skizze von Bosnien und Herzegowina
3.1 Historischer und soziokultureller Abriss
3.1.1 Krieg und seine Folgen
3.1.2 Interethnische Beziehungen
3.2 Politischer und wirtschaftlicher Abriss
3.2.1 Das politische System und seine Probleme
3.2.2 Sozialökonomische Entwicklung

4 Bosnien und Herzegowina und die EU
4.1 EU-Politik gegenüber dem Westbalkan
4.1.1 Grundlegende Ziele und Prinzipien
4.1.2 Stabilitätspakt für Südosteuropa
4.1.3 Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
4.2 Beziehungen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU
4.2.1 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU
4.2.2 Europäische Partnerschaft
4.2.3 Zielsetzung der EU gegenüber Bosnien und Herzegowina

5 EU-Tauglichkeit Bosniens und Herzegowinas
5.1 Vergleichsanalyse der EU-Tauglichkeit von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien
5.1.1 Einleitung zur Analyse
5.1.2 Vergleich hinsichtlich der Erfüllung der politischen Kriterien
5.1.3 Vergleich hinsichtlich der Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien
5.1.4 Vergleich hinsichtlich der Erfüllung der „kulturellen“ Kriterien
5.2 Aktueller Stand Bosniens
5.2.1 Politische Kriterien
5.2.1.1 Demokratie und Rechtstaatlichkeit
5.2.1.2 Menschenrechte/Minderheiten
5.2.1.3 Regionale Fragen und internationale Verpflichtungen
5.2.2 Wirtschaftliche Kriterien
5.2.2.1 Funktionierende Marktwirtschaft
5.2.2.2 Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck standzuhalten
5.2.3 Acquise-Kriterien

6 Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Landkarte Bosnien Herzegowina

Abbildung 2: Stufen auf dem Weg zur Mitgliedschaft

Abbildung 3: Bevölkerungsverteilung 1991

Abbildung 4: Aufteilung BIHs nach Dayton

Abbildung 5: Kantonale Aufteilung der FBIH

Abbildung 6: BIP-Wachstum (real)

Abbildung 7: Arbeitslosenquote 2001–2013

Abbildung 8: Umfragen der EU-Bevölkerung bezüglich EU-Erweiterung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Chronik der Erweiterungsrunden

Tabelle 2: Produktionsrückgang bei ausgewählten Erzeugnissen

Tabelle 3: Staatsaufbau von BIH nach dem Daytoner Friedensabkommen

Tabelle 4: MIPD 2011–2013

1 Einleitung

1.1 Einführung

Wenn es um die Hürden eines EU-Beitritts geht, so steht zumeist die Türkei im Mittelpunkt der Diskussionen. Bosnien und Herzegowina (BIH) ist demgegenüber kaum Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit und gerät oft in Vergessenheit. Viele Menschen verbinden es – wenn überhaupt – nur mit den kriegerischen Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren oder den damit verbundenen „Flüchtlingsströmen“, aber nicht mit einem EU-Beitritt. Heute, im Jahr 2013, über 15 Jahre, nachdem der blutige Krieg beendet wurde, ist nur wenig von Bosnien und Herzegowina zu hören und zu sehen. Größeres Interesse aus der Region kann gerade einmal Kroatien als neuestes EU-Mitglied auf sich ziehen.

Bosnien und Herzegowina liegt in Südosteuropa bzw. im Westen der Balkanhalbinsel und grenzt an die Nachbarstaaten Serbien im Osten, Montenegro im Südosten und Kroatien im Süden, Norden und Westen. Dabei umfasst es ein kleines Staatsgebiet von 51.197 km². Sarajevo ist die Hauptstadt und zugleich größte Stadt des Landes.[1]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Landkarte Bosnien Herzegowina [2]

Aufgrund politischer Probleme liegt Bosnien und Herzegowina im Hinblick auf die EU-Integration weit hinter seinen Nachbarstaaten und anderen Ländern aus der Region. Jedoch ist das Interesse an einem EU-Beitritt umso größer, denn die Bevölkerung des Landes verspricht sich durch einen Beitritt eine bessere Zukunft.

Neben den wissenschaftlichen Motiven für die Erstellung dieser Arbeit sind nicht zuletzt auch persönliche Beweggründe ausschlaggebend. Ich hege ein großes Interesse für die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen des gesamten Balkanraumes. Mein besonderes Interesse gilt u. a. den Entwicklungen, die Bosnien und Herzegowina durchläuft.

1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit

Das übergreifende Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick darüber zu geben, welche Hürden sich für Bosnien und Herzegowina hinsichtlich eines EU-Beitritts ergeben. Dabei soll die vorliegende Arbeit folgende Fragen beantworten:

- Wie gelingt ein EU-Beitritt und was sind die Voraussetzungen dafür?
- Wie sieht die derzeitige Lage in Bosnien und Herzegowina aus?
- Gelten für Bosnien und Herzegowina andere Voraussetzungen?
- Welche Hürden hat Bosnien und Herzegowina schon genommen? Welche stehen noch aus?
- Warum fällt es Bosnien und Herzegowina schwer die Hürden zu überwinden?

Nach der Einleitung in die vorliegende Arbeit wird in Kapitel 2 ein Einblick in die Entwicklung der Europäischen Integration gewährt. Des Weiteren werden die Voraussetzungen und der Weg zu einem Beitritt in die EU betrachtet.

Daraufhin erfolgt in Kapitel 3 eine nähere Betrachtung des Landes Bosnien und Herzegowina. Dies bietet dem Leser die Möglichkeit, es von der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und vor allem politischen Seite näher kennenzulernen.

In Kapitel 4 werden die bisherigen Beziehungen des Landes mit der EU näher betrachtet. Dabei wird zunächst ein Überblick über die EU-Politik gegenüber dem Westbalkan gewährt. Dieser Überblick ist notwendig, um die Beziehungen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU erläutern zu können.

Die Darstellung der EU-Tauglichkeit von Bosnien und Herzegowina erfolgt in Kapitel 5. Dazu wird zunächst ein Vergleich zwischen Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Kriterien gezogen. Ferner wird der aktuelle Stand Bosnien und Herzegowinas dargelegt.

Den Abschluss bildet Kapitel 6 mit einem Fazit.

Der festgelegte Umfang dieser Arbeit und die Komplexität des bearbeiten Themas machen eine inhaltliche Abgrenzung notwendig. So werden in Bezug auf Bosnien und Herzegowina vor allem politische Faktoren in den Vordergrund gesetzt, während wirtschaftliche und andere auf das Wesentliche beschränkt sind.

1.3 Begriffsabgrenzung

Um Unklarheiten oder Fehldeutungen zu vermeiden, ist vorab die Bestimmung einiger zentraler Begriffe notwendig. Durch den Terminus Bosnien und Herzegowina wird der Anschein geweckt, dass das Land aus zwei Teilen besteht: zum einen aus Bosnien und zum anderen aus Herzegowina. Im allgemeinen Sprachgebrauch sowie in der Literatur wird dieser Begriff oft nur durch den Begriff Bosnien oder BIH abgekürzt, was auch in der vorliegenden Arbeit der Fall ist. Diese Abkürzungen haben hierbei keine politischen, historischen o. ä. Hintergründe, sondern dienen ausschließlich der sprachlichen Gestaltung.

Wenn im Folgenden von Bosniern die Rede ist, ist die Gesamtheit der Bürger des Landes gemeint, gleichgültig, welcher Ethnie bzw. Religion sie angehören. Wenn die Rede von Bosniaken, bosnischen Kroaten und bosnischen Serben ist, stellt dies keine politische oder religiöse Wertung bzw. Stellungnahme dar, sondern vielmehr eine objektive Begriffsabgrenzung, die – wie im Laufe dieser Arbeit deutlich wird – notwendig ist.

Für die Begriffe Balkan, Westbalkan und Südosteuropa gibt es keine einheitliche Definition, denn in der breiten Bevölkerungsschicht, der politischen Öffentlichkeit sowie in Fachkreisen gehen diese geografischen Gebiete mit unterschiedlichen Vorstellungen einher.

In der vorliegenden Arbeit werden unter dem Begriff Westbalkan alle Länder des ehemaligen Jugoslawien minus Slowenien plus Kosovo verstanden. Unter dem Begriff Südosteuropa hingegen die Länder des Westbalkans plus Albanien, Bulgarien, Rumänien und Griechenland.

2 EU-Integrationsprozess

2.1 Die Entwicklung der europäischen Integration

Im Allgemeinen steht der Begriff Integration für das Zusammenführen zu einem größeren Ganzen.[3] Im Sinne der europäischen Integration geht diese Bedeutung allerdings viel weiter. Die europäische Integration wird als eine dauerhafte und freiwillige Kooperation von mindestens zwei Staaten angesehen, mit dem Ziel, einen beständigen institutionalisierten Zusammenschluss zu schaffen und bestimmte Politikfelder gemeinsam zu regeln.[4] Hierbei sind zwei charakteristische Aspekte bzw. Prozesse zu unterscheiden.

1. Vertiefung der europäischen Integration: Die Vertiefung stellt die Weiterentwicklung der „Gemeinschaftlichkeit“ der EU dar, sodass mehr Entscheidungen auf gemeinschaftlicher und nicht mehr auf nationaler Ebene getroffen werden. Hierbei kann grundsätzlich zwischen politischer, institutioneller und wirtschaftlicher Vertiefung unterschieden werden.
2. Erweiterung der europäischen Integration: Sie stellt die Aufnahme zusätzlicher Mitgliedsstaaten in die EU dar, worauf im Folgenden näher eingegangen wird.

Diese beiden Prozesse stellen zwar unterschiedliche Sachverhalte dar, schließen sich allerdings nicht aus, sondern ergänzen sich vielmehr gegenseitig.[5] Die heutige EU ist in mehreren Erweiterungsetappen zu einem riesigen wirtschaftlichen und politischen Konstrukt gewachsen, das aus 28 Mitgliedsstaaten besteht.[6] Die EU stellt in der heutigen Weltwirtschaft die Basis ökonomischen Erfolgs dar. Ein Beispiel für den wirtschaftlichen Erfolg ist, dass rund 20 % des weltweiten Handels zwischen den EU-Ländern und der restlichen Welt stattfinden, wobei der Anteil der EU an der Weltbevölkerung lediglich 7 % beträgt.[7] Nicht zuletzt wegen des wirtschaftlichen Erfolges der Union sind viele Länder an der Zusammenarbeit oder einem Beitritt interessiert.

Anfang der 1950er Jahre startete der europäische Integrationsprozess, unter dem Einfluss des Zweiten Weltkrieges, mit dem Ziel, langfristig Frieden und
Sicherheit zu gewährleisten. Die sechs Gründungsmitglieder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande vereinbarten eine gemeinsame Verwaltung der Kohle- und Stahlindustrie, die als kriegswichtig galt. Durch diese wirtschaftlichen Verflechtungen und Steigerung des Wohlstandes sollten kriegerische Auseinandersetzungen auf dem europäischen Kontinent vermieden werden. Daraufhin folgte Ende der 1950er Jahre die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).[8]

Seither hat es insgesamt sieben Erweiterungsrunden gegeben (siehe Tabelle 1). Im Zuge dieser Erweiterungsrunden traten 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland den sechs Gründerstaaten bei. Darauf folgten 1981 Griechenland sowie 1986 Portugal und Spanien. In der nächsten Erweiterungsetappe folgten Österreich, Finnland und Schweden. Diese Erweiterungen erfolgten insgesamt relativ unproblematisch.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Chronik der Erweiterungsrunden [10]

Die Erweiterungsrunde im Jahr 2004 stellt bislang die größte Erweiterung dar und wird in Verbindung mit der Erweiterung um Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 als sogenannte EU-Osterweiterung bezeichnet. Diese Erweiterung ist nicht nur aufgrund des geografischen und bevölkerungsmäßigen Umfangs von besonderer Bedeutung, sondern vor allem aus dem Grund, weil dadurch die bisherigen historischen Grenzen zum „Ostblock“ überwunden wurden. Die Osterweiterung wurde stark kritisiert, da jene Länder hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes den alten Mitgliedsländern weit unterlegen waren und somit eine große Entwicklungslücke zwischen neuen und alten Mitgliedsländern entstanden ist.[11] Der Status quo dieser Länder beweist, dass diese Lücke noch nicht ganz gefüllt werden konnte. Sie gehören nach wie vor zu den ärmsten Ländern mit den niedrigsten Verdiensten innerhalb der Union.[12]

Die jüngste Erweiterung hat im Juli 2013[13] durch Kroatien stattgefunden und stellt neben Slowenien nun das zweite Mitgliedsland der ehemaligen sozialistisch föderativen Republik Jugoslawiens (SFRJ) dar.

Die Entwicklung der europäischen Integration ist nicht logisch zu erklären. Die Methode-Monnet, die als grundlegend in der europäischen Entwicklung gilt, besagt, dass die EU sich immer dort weiter entwickelt, wo es gerade möglich ist und wo auf Herausforderungen reagiert werden muss.[14] Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Hürden des EU-Beitritts von Bosnien, einem Gebiet, in dem auf Herausforderungen reagiert werden muss, wie sich im Laufe der Arbeit herausstellen wird. Ob es aber möglich ist, bleibt eine andere Frage.

2.2 Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der EU

2.2.1 Kopenhagener Kriterien

Es stellt sich nun die Frage, welche Voraussetzungen die EU an beitrittswillige Staaten stellt. Grundsätzlich kann jedes europäische Land auf Antrag Mitglied der EU werden.[15] Jedoch wird der Antrag auf Mitgliedschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.[16] Hierbei stellen der Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und die Kopenhagener Kriterien eine Grundlage für die Erweiterung der EU dar. In Artikel 49 des EUV von Februar 1992 heißt es: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1[17] genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“ Diese sehr allgemein formulierten Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft wurden auf der Tagung des Rates im Jahr 1993 in Kopenhagen präzisiert.

Diese Präzisierung bezieht sich auf die Kopenhagener Kriterien, die nunmehr von allen Beitrittskandidaten erfüllt werden müssen.[18] Sie wurden in Vorbereitung auf die zuvor angesprochene Erweiterung im Jahr 2004 beschlossen und fanden dabei erstmals Anwendung.[19] Somit wurde ein Rahmen für die künftige Erweiterungspolitik der EU gesetzt. Die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien stellt somit eine wichtige Hürde für den Beitritt zur EU dar. Die zu erfüllenden Kriterien lassen sich in drei Gruppen unterteilen.

1. Politische Kriterien: Diese verlangen, dass die Beitrittskandidaten institutionelle Stabilität schaffen, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung sichert und somit die Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten garantiert.
2. Wirtschaftliche Kriterien: Die Beitrittskandidaten sollen eine funktionsfähige Marktwirtschaft schaffen. Ferner sollen sie die Fähigkeit besitzen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten.[20]
3. Acquis-Kriterien: Die Beitrittskandidaten müssen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, Normen und Politiken, die den gemeinsamen Besitzstand der EU (Acquis communautaire) darstellen, in das nationale Recht übernehmen.[21]

Die Europäische Kommission bereitet jährlich Fortschrittsberichte vor und berichtet darin über den Stand bzgl. der Erfüllung dieser Kriterien von beitrittswilligen Ländern.[22]

Der Erfüllung der politischen Kriterien wird dabei erhebliche Bedeutung beigemessen. Zur Bewertung dieser prüft die Kommission u. a., ob das Recht auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und ein unabhängiges Justizwesen gewährleistet ist. Außerdem muss sich das bereitwillige Land um eine aktive Korruptionsbekämpfung bemühen. Daneben existieren eine Reihe weiterer Aspekte, die überprüfen sollen, ob sich die Kandidaten zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit bekennen. Diese Kriterien müssen bereits bei einer Antragsstellung weitestgehend erfüllt sein oder es müssen zumindest deutliche Fortschritte vorgewiesen werden.[23]

Bei der Untersuchung der wirtschaftlichen Kriterien werden u. a. die makroökonomische Stabilität, Markteintritts- und Austrittsbarrieren sowie Humankapital und Grad der Handelsintegration mit der EU geprüft. Die wirtschaftlichen Kriterien müssen aber nicht bei Antragsstellung erfüllt werden, sondern gelten als Bedingung für den Abschluss der Beitrittsverhandlung.[24]

Zur Überprüfung der Acquis-Kriterien gehört die Betrachtung von 35 sogenannten Verhandlungskapiteln aus unterschiedlichen Sachgebieten wie Energie, Umwelt, Verkehr etc.[25] Hierbei muss angemerkt werden, dass es keine Verhandlungen im direkten Sinne sind, denn es wird nicht darüber verhandelt, ob bestimmte Rechtsvorschriften eingeführt werden oder nicht. Das Einzige, worüber im weitesten Sinne verhandelt wird, ist der Zeitpunkt bezüglich der Übernahme der Rechtsvorschriften.[26]

Die Erfüllung der politischen Kriterien gilt also als erste Hürde. Die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien gilt wiederum als Voraussetzung für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen. Den Acquis-Kriterien wird zumeist zum Beitrittszeitpunkt nur eingeschränkt genügt.[27] Die beitrittswilligen Staaten sind also nicht verpflichtet, alle Kriterien auf einmal zu erfüllen. Sie müssen auch nach Beitritt nicht voll und ganz erfüllt werden, was u. a. durch die wirtschaftliche Situation der Neumitglieder bestätigt werden kann.[28]

2.2.2 Integrationsfähigkeit der EU

Zu den im vorangegangen Kapitel genannten Kriterien kommt noch ein „vergessenes“ Kriterium hinzu, das bereits auf dem EU-Gipfel 1993 in Kopenhagen formuliert wurde.[29] Dieses Kriterium besagt, dass die EU zum Zeitpunkt des Beitritts eines Kandidatenlandes integrationsfähig sein muss. Die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder wird auch oft als Absorptions- oder Erweiterungsfähigkeit bezeichnet.[30] Obwohl das Kriterium der Integrationsfähigkeit der EU also bereits zu jener Zeit Beachtung gefunden hatte, blieb es in der Praxis vorerst unbeachtet.[31]

In einem Sonderbericht des Jahres 2006 über die Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder hieß es: „Bei der Integrationsfähigkeit geht es um die Frage, ob die EU zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum neue Mitglieder aufnehmen kann, ohne ihre in den Verträgen begründeten politischen Ziele aufs Spiel zu setzen.“[32] Zusätzlich zu den politischen, wirtschaftlichen und den Acquis-Kriterien muss die EU also selbst in der Lage sein, neue Mitgliedsstaaten aufzunehmen und „dabei die Stoßkraft der europäischen Integration“[33] aufrechtzuerhalten. Das heißt, durch den Beitritt weiterer Staaten darf die institutionelle und finanzielle Stabilität der EU nicht gefährdet werden.[34] Erst im Laufe der Zeit wurde klar, dass dieses Kriterium äußerst wichtig ist und nicht in Vergessenheit geraten sollte. Diese Erkenntnis beruht vor allem auf den Folgen der Osterweiterungen.[35] Viele Politiker sowie die breite Öffentlichkeit hielten die EU sowohl in vergangener Zeit als auch aktuell für nicht erweiterungsfähig. „Für die unmittelbar bevorstehende Zukunft halte ich die Europäische Union nicht für erweiterungsfähig“,[36] sagte CDU-Politiker Norbert Lammert bezüglich des Beitritts von Kroatien.

In diesem Zusammenhang ist auch oft die Rede von einer sogenannten Erweiterungsmüdigkeit der EU. Vor allem in den alten EU-Mitgliedsländern (EU-15) geht die Furcht umher, dass durch eine ungebremste Erweiterungspolitik die EU zu einem unregierbaren „Monstrum“ mutiert, denn die Sorge, dass der politische Zusammenhalt der Union durch weitere Erweiterungen gefährdet wird, ist groß. Die von der EU regelmäßig durchgeführten Meinungsumfragen (Eurobarometer) zeigen im Hinblick auf Erweiterungen eine klare Trennungslinie, die zwischen alten und neuen Mitgliedsländern verläuft. Bei den alten Mitgliedsländern besteht eine große Furcht darüber, dass vor allem durch Beitritte von Ländern mit
schwachen politischen und sozialen Verhältnissen die eigenen geschwächt werden. Die neuen Mitgliedsländer hingegen stehen Erweiterungen positiver gegenüber.[37]

Es sollte deutlich geworden sein, dass es keine exakte Definition über die Absorptionsfähigkeit der EU gibt[38], sodass nicht ersichtlich ist, wer festlegt, ob die EU erweiterungsfähig ist oder nicht. Vielmehr entscheiden die bisherigen Mitgliedsländer darüber, ob sie sich einer Erweiterung gewachsen fühlen.[39]

2.3 Weg zur Mitgliedschaft

Der Beitritt zur EU unterliegt einem langwierigen und komplizierten Verfahren.[40] Auf dem Weg zur Mitgliedschaft wird grundsätzlich zwischen offiziellen und potenziellen Kandidaten unterschieden.[41] Letztere sind von einer Mitgliedschaft noch weit entfernt. Der Weg zur Mitgliedschaft kann in verschiedene Stufen geteilt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Stufen auf dem Weg zur Mitgliedschaft [42]

Den Status eines potenziellen Kandidaten erlangt ein Land durch Ernennung der EU. Unter diesem Status muss ein beitrittswilliges Land bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten zu erlangen. Als grundlegend gelten hierbei regionale Kooperationen und gute nachbarschaftliche Beziehungen.[43]

Potenzielle Beitrittskandidaten müssen erst ein sogenanntes Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU abschließen, das ratifiziert und implementiert werden muss. Erst nach dem Inkrafttreten dieses SAA kann sich der potenzielle Kandidat für die Mitgliedschaft zur EU bewerben.[44] Wie sich im Laufe dieser Arbeit noch feststellen lassen wird, hat das SAA eine grundlegende Bedeutung für einen möglichen Beitritt Bosniens zur EU.

Der Beitrittsantrag wird dann vom Europäischen Rat zur Kenntnis genommen und das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden über die Antragstellung unterrichtet. Die Europäische Kommission gibt dann auf Grundlage des vom Beitrittskandidaten ausgefüllten Fragebogens eine Stellungnahme diesbezüglich ab.[45] Auf Grundlage dieser Stellungnahme entscheidet dann der Rat der EU einstimmig, ob dem Beitrittsgesuch stattgegeben wird und ob darüber hinaus Beitrittsverhandlungen eröffnet werden.

Den Status des offiziellen Beitrittskandidaten erhält ein Land dann, wenn diese Stellungnahme positiv ist und einstimmig darüber im Europäischen Rat entschieden wurde.[46]

Bevor Beitrittsverhandlungen starten können, nimmt die Europäische Kommission ein sogenanntes „Screening“ vor. Hierbei wird das Rechtssystem des antragstellenden Landes mit dem europäischen Recht (Acquis communautaire) verglichen, um mögliche Schwächen und Defizite zu identifizieren. Durch das „Screening“ sollen Schwierigkeiten bei der Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes herausgestellt werden, um weitere Maßnahmen einleiten zu können.[47] Ab dem Zeitpunkt des Verhandlungsbeginnes erfolgt ein sogenanntes „Monitoring“ durch die Kommission. Hierbei werden die Fortschritte der Beitrittskandidaten untersucht und in Berichten der Europäischen Kommission festgehalten.[48]

Nach erfolgreichem Abschluss der Beitrittsverhandlungen und den erforderlichen Reformen muss der Beitrittsvertrag von allen Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden, damit das beitrittswillige Land letztendlich zu einem Mitglied der Europäischen Union wird.[49]

3 Skizze von Bosnien und Herzegowina

3.1 Historischer und soziokultureller Abriss

3.1.1 Krieg und seine Folgen

Bosnien war bis Anfang der 1990er Jahre Teil der sozialistisch föderativen Republik Jugoslawiens (SFRJ),[50] die nach dem 2. Weltkrieg von Josip Broz Tito gegründet wurde.[51] Bereits zu Beginn der 1980er Jahre führten die wirtschaftliche und politische Situation sowie unterdrückte Konflikte den Zerfall des kommunistisch regierten Jugoslawiens herbei.[52] Durch den Tod von Josip Broz Tito im Jahr 1980 war nicht nur der diktatorische Staatschef der SFRJ gestorben, sondern mit ihm das ehemalige sozialistische Jugoslawien. Er konnte aufkeimende Unzufriedenheit der Bevölkerung bis dahin unter Kontrolle halten bzw. unterdrücken.[53]

Mit dem Ende von Titos Regierungszeit und dem damit einhergehenden Machtvakuum weichten die kommunistischen Ideale der „Brüderlichkeit und Einheit“ den des nationalistischen Bewusstseins. Im Laufe der Zeit übertrugen sich immer stärkere nationalistische Strömungen aus den Teilrepubliken Kroatien und Serbien auf die in Bosnien lebenden Kroaten und Serben.[54] Durch die freien Wahlen 1990 wurden die nationalistischen Strömungen verfestigt. Ziel der kroatischen Partei (HDZ) unter der Führung von Franjo Tudjman war die Vereinigung aller Gebiete, in denen Kroaten lebten, zu einem unabhängigen Kroatien. Gleichzeitig war es Ziel der serbischen Partei (SDS) unter der Führung von Radovan Karadzic ein Großserbien zu gründen, das alle Gebiete umfassen sollte, in denen Serben lebten. Auch dem bosniakischen Politiker Alija Izetbegovic (SDA) wird vorgeworfen eine nationalistische Politik deklariert zu haben, die zur ethnischen Spaltung Bosniens beitrug.[55]

Während die im Land lebenden Kroaten und Bosniaken sich gegen den Widerstand der bosnischen Serben für eine Eigenstaatlichkeit entschieden, entwickelten sich immer stärker werdende nationalistische Spannungen in der kleinen Vielvölkerrepublik Bosnien. Schließlich führte die Frage der Sezession endgültig zum Kriegsausbruch. Offiziell begann der Krieg im April des Jahres 1992 nach der Unabhängigkeitsanerkennung durch die USA und die EG.[56] Die Hauptstadt Sarajevo wurde von bosnischen Serben umzingelt und dreieinhalb Jahre belagert. Etwa zwei Drittel des Staatsgebietes von Bosnien wurden schließlich mit militärischer Unterstützung aus Serbien eingenommen. Während serbische Truppen im Nordwesten des Landes einen Eroberungskrieg mit ethnischen Säuberungen führten, schufen die bosnischen Kroaten ihren eigenen kleinen Staat in Bosnien. 1993 riefen sie formell ihre eigene Republik „Herceg-Bosna“ aus. Nach bitteren Gefechten mit der Armee Bosniens wurden die Gebiete eingenommen, in der mehrheitlich bosnische Kroaten lebten.[57]

Der Krieg in BIH wurde mit dem Friedensabkommen von Dayton im Dezember 1995 offiziell beendet.[58] Kritisch zu betrachten ist, dass es keine genauen Angaben über die Zahl der Todesopfer gibt.[59] Folglich wird deren Zahl auf politischer Ebene für eigene Zwecke instrumentalisiert, anstatt für objektive Forschungszwecke genutzt. Die Reichweite diverser Schätzungen geht von 10.000 bis zu 350.000 Toten.[60] Nach Angaben des bosnischen Untersuchungs- und Dokumentationszentrums im Jahr 2007 sind mindestens 97.207 Menschen dem Krieg zum Opfer gefallen, davon ca. 66 % Bosniaken, 26 % Serben und 8 % Kroaten.[61]

Auch hinsichtlich des materiellen Gesamtschadens, der durch den Krieg verursacht wurde, gibt es verschiedene Angaben. So wurden von der bosnischen Regierung 45 Mio. US-Dollar und seitens der Weltbank 15 bis 20 Mio. US-Dollar beziffert. Besonders schwerwiegende Zerstörungen waren im Produktionsmittel-bereich sowie im Verkehrs-, Telekommunikations- und Energiesektor verursacht worden. Durch diese beträchtliche Zerstörung wurde die industrielle Erzeugung nahezu vollständig gestoppt[62] und 80 % aller Industrieanlagen zerstört.[63]

[...]


[1] Vgl. Auswärtiges Amt (2013b).

[2] Quelle: Goruma (o. J.).

[3] Vgl. Zandonella (2007), S. 59.

[4] Vgl. Lenel (WS 2011/2012), S. 23.

[5] Vgl. Brasche, (2013), S. 6 ff.

[6] Vgl. Auswärtiges Amt (2013a).

[7] Vgl. Europäische Union (2013b).

[8] Vgl. Europäische Union (2013a).

[9] Vgl. Böttiger, (2011a), S. 136 f.

[10] Eigene Darstellung in Anlehnung an Böttger, (2011a), S. 136 f.; Europäische Union (2013c).

[11] Vgl. Böttiger (2011a) S. 137; Daxhammer et Al. (2006), S. 100.

[12] Vgl. Eurostat (2012); Focus (2012).

[13] Vgl. Europäische Union (2013c).

[14] Vgl. Brasche (2003), S. 1.

[15] Vgl. Europäische Kommission (2013a).

[16] Vgl. Folgender Absatz beruht auf Altmann (2005), S. 15.

[17] Artikel 6 Absatz 1 lautet: „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.“ Vgl. EUR-Lex (o. J.).

[18] Vgl. Altmann (2005), S. 15.

[19] Vgl. Diering et al. (2008), S. 39.

[20] Vgl. Altmann (2005), S. 15.

[21] Vgl. Dzihic (2009), S. 94; Anmerkung: Acquis communautaire, ungefähr 80.000 Seiten Rechtstext. Vgl. Altmann (2005), S. 15.

[22] Vgl. Europäische Kommission (2013a).

[23] Vgl. Lippert (2003), S. 10.

[24] Vgl. ebenda.

[25] Siehe Anhang 1.

[26] Vgl. Europäische Kommission (2013a).

[27] Vgl. Lippert (2003), S. 10.

[28] Vgl. Pommer (2011), S. 47.

[29] Vgl. Juric (2013), S. 34.

[30] Vgl. Schultz/Brasche (2007), S. 7.

[31] Vgl. Stahl (2010), S. 43.

[32] Vgl. Europäische Kommission (2006), S. 18.

[33] Vgl. Europäischer Rat (1993), S. 13.

[34] Vgl. Böttiger (2011a), S. 138.

[35] Vgl. Lange/Schwarzer (2007), S. 5.

[36] Vgl. Handelsblatt (2012).

[37] Vgl. Kramer (2007), S. 1 ff.

[38] Siehe Anhang 2.

[39] Vgl. Schultz/Brasche (2007), S. 10 f.;.

[40] Siehe Anhang 3.

[41] Vgl. Europäische Kommission (2013a).

[42] Eigene Darstellung in Anlehnung an Europäische Kommission (2013a).

[43] Vgl. Europäische Kommission (2013a); Näheres siehe Kapitel 4.

[44] Vgl. Böttiger (2011a), S. 141; Europäische Kommission (2013a).

[45] Vgl. Böttiger (2011a), S. 141.

[46] Vgl. Auswärtiges Amt (2013a).

[47] Vgl. Auswärtiges Amt (2009).

[48] Vgl. ebenda.

[49] Vgl. Böttger (2011a), S. 139.

[50] Anmerkung: Die SFRJ bestand aus folgenden Teilrepubliken: BIH, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Slowenien.

[51] Vgl. Calic (1996), S. 16.

[52] Vgl. Calic (1996), S. 28; Dzihic (2009), S. 129 ff.

[53] Vgl. Sundhaussen (2008), S. 10.

[54] Vgl. Dzihic (2005) S. 137 ff.; Calic (1996), S. 35 f.

[55] Vgl. Calic (1996), S. 72 ff.

[56] Vgl. Calic (2006), S. 43 ff., 98 ff.

[57] Vgl. European Stability Initiative (2008)

[58] Vgl. ebenda.

[59] Vgl. Pensold (2013), S. 140.

[60] Vgl. derStandard.at (2005).

[61] Vgl. Neue Zürcher Zeitung (2007); Der Tagesspiegel (2011).

[62] Vgl. Büschenfeld (1999), S. 517.

[63] Vgl. Calic (1996), S. 269.

Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Hürden für den Beitritt Bosnien und Herzegowinas zur Europäischen Union
Hochschule
Hochschule RheinMain
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
71
Katalognummer
V266154
ISBN (eBook)
9783656559320
ISBN (Buch)
9783656559351
Dateigröße
2783 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
hürden, beitritt, bosnien, herzegowinas, europäischen, union
Arbeit zitieren
Filiz Koca (Autor:in), 2013, Hürden für den Beitritt Bosnien und Herzegowinas zur Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266154

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Hürden für den Beitritt Bosnien und Herzegowinas zur Europäischen Union



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden