Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Pro und Contra


Hausarbeit, 2012

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


I. Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Afghanistan - geschichtliche Entwicklung

3. Rechtsgrundlagen des Einsatzes

4. Afghanistan-Einsatz - Pro und Contra
4.1 Argumente für den Afghanistan-Einsatz
4.1.1 Prävention vor internationalem Terrorismus
4.1.2 Kampf gegen den Drogenanbau
4.1.3 Umsetzung der Menschenrechte
4.2.4 Wiederaufbau- und Entwicklungsarbeit
4.2 Argumente gegen den Afghanistan-Einsatz
4.2.1 Zunahme terroristischer Aktivitäten
4.2.2 Kaum Verbesserung von Lebensqualität und Sicherheit
4.2.3 Schwere Folgen für Soldaten und Helfer
4.2.4 Andauernde gesellschaftliche Probleme

5. Weiterer Verlauf des Afghanistan-Einsatzes

6. Persönliches Fazit

III. Literaturverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan - ein beliebtes und erbittert diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft und den Medien, selbst mehr als 10 Jahre nach dessen Beginn.

10 Jahre, die nicht nur mehr als 17 Milliarden Euro1, sondern auch 52 deutschen Soldaten das Leben gekostet haben2. 10 Jahre, in denen in Afghanistan Infrastruktur aufgebaut, wie auch für mehr Sicherheit und die Durchsetzung der Menschenrechte gerungen wurde. Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan stößt sowohl auf Verdrossenheit als auch auf Anerkennung, national wie international. Oft stellt sich dabei die Frage nach Sinn oder Un- sinn, ob rechtmäßig oder verfassungswidrig, ob verantwortbar oder verwerflich. Im Hinblick auf die jüngere deutsche Geschichte ist es allzu verständlich, dass Deutschland sich eher ab- wartend distanziert, wenn ein Einsatz von Soldaten in einem bewaffneten Konflikt droht. Trotz dieser Umstände ist es erfreulich, dass Deutschland nach wohl überlegten Abwägungen doch von Zeit zu Zeit den Schatten der Vergangenheit abwälzt und sich im Rahmen internati- onaler Verbindungen seiner Verantwortung stellt - sei es im Kongo, Kosovo oder aktuell in Afghanistan. Egal wie der Einsatz nach genauer Betrachtung sinngemäß genannt werden muss, ob Krieg oder Hilfsmission, er muss sowohl moralisch wie auch rational betrachtet und bewertet werden.

Ziel dieser Hausarbeit ist es, Pro- und Contra-Argumente für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gegenüberzustellen. Der Einsatz der Bundeswehr soll aber weder verherrlicht noch verteufelt werden, vielmehr soll sich der Leser eine individuelle Meinung zu diesem Sachverhalt bilden können. Um die Entwicklung und Hintergründe des Konflikts besser zu verstehen zu können, ist dieser Argumentation ein geschichtlicher Überblick Afghanistans vorangestellt. Dieser Überblick wird ergänzt durch die Darstellung der relevanten rechtlichen Grundlagen, durch die der Einsatz in Afghanistan überhaupt erst legitim erfolgen konnte. Eine kritische juristische Beurteilung der vorgestellten rechtlichen Grundlagen würde allerdings den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Der Argumentation folgend, wird es einen Ausblick auf den weiteren Verlauf des Bundeswehr-Einsatzes in Afghanistan geben. Abgeschlossen wird die Arbeit durch ein persönliches Fazit zu der Thematik.

2. Afghanistan - geschichtliche Entwicklung

Um die Entwicklungen und Probleme Afghanistans zu verstehen ist es wichtig kurz dessen geschichtliche Werdegang und verschiedene Einflüsse zu betrachten. Um dies zu verdeutli- chen reicht bereits die Betrachtung Afghanistans seit dem Beginn der Neuzeit. Im Rahmen des Imperialismus fiel im 19. Jahrhundert das Augenmerk von Russland und Großbritannien auf Afghanistan und verwandelte es damit zum weltpolitischen Spannungs- feld. Die zwei britisch-afghanischen Kriege von 1839- 1842 und 1878- 1881 konnten von Großbritannien nicht eindeutig als Sieg gewertet werden1. Als Folge dessen war Afghanistan fortan unter britischem Protektorat, eine Halbkolonie, und bildete eine Pufferzone zwischen Russland und dem britisch beherrschten Nordwestindien. Durch Großbritannien wurde Af- ghanistan weitgehend diktiert und stark in seiner Entwicklung gehemmt. Erst im dritten bri- tisch-afghanischen Krieg erlangte Afghanistan 1919 durch einen Sieg volle Souveränität und die Anerkennung seiner Unabhängigkeit. Die nachfolgenden Könige kümmerten sich nun- mehr um die Modernisierung des rückständigen Staates durch zahlreiche Reformen und neue Gesetze. Von größter Bedeutung gilt die Einführung einer neuen Verfassung 1964 für die Umwandlung von einer traditionell-feudalistischen zu einer modernen und demokratischen Gesellschaft. Außenpolitisch verhielt sich Afghanistan zunächst neutral, wandte sich aber dank großzügiger Entwicklungshilfen mehr und mehr der Sowjetunion zu2. 1973 übernahm der frühere Ministerpräsident Mohammad Daud durch einen Staatsstreich die Macht und rief die Republik Afghanistan aus. Er selbst herrschte jedoch mit diktatorischer Vollmacht. Daud wurde bereits 1979 bei einem Putsch ermordet, worauf das Land nun von der kommunisti- schen Volkspartei regiert wurde, die eine enge Verbindung mit der Sowjetunion anstrebte. Mit Hilfe sowjetischer Truppen gelang es der kommunistischen Volkspartei aufblühende Volksaufstände gegen sich zu unterdrücken. Zu diesem Zeitpunkt entwickelten sich erste Wi- derstandsbewegungen der nationalistisch-islamistischen Mujaheddin. Um der Lage Herr zu werden marschierte auf Grund eines sowjetisch-afghanischen Beistandsabkommens das sow- jetische Militär zur Bekämpfung der Widerstandskämpfer ein. Der Kampf verlief jedoch zu Gunsten der Mujaheddin, die von den USA und Pakistan unterstützt wurden3.

Die russische Besatzung Afghanistans endete 1988 mit dem Genfer Abkommen und dem folgenden Abzug aller stationierten Truppen1.

Die Mujaheddin zersplitterten darauf in zahlreiche Gruppen unterschiedlicher politischer Ori- entierung und Stammeszugehörigkeit. Trotz aller Konflikte gelang ihnen 1992 die Gründung des Islamischen Staats Afghanistan. Befriedet konnte das Land allerdings nicht werden. Der Süden wurde weiterhin von befeindeten Milizen beherrscht. 1994 traten zum ersten Mal die radikal-islamischen Taliban auf, die bis 1997 große Teile des Landes, darunter auch die Hauptstadt Kabul, unter ihre Kontrolle brachten. Ihr Erfolg beruhte zum Großteil auf dem Versagen der Mujaheddin, denen es nach ihrer Machtübernahme nicht gelang einen sicheren Nationalstaat zu gründen. Starke Unterstützung fanden die Taliban durch das Nachbarland Pakistan, das eigene machtorientierte und wirtschaftliche Interessen an Afghanistan hegte. Die Taliban-Regierung rief das Islamische Emirat Afghanistan aus, einen islamischen Gottes- staat. Dieser wurde aber nur augenscheinlich durch die Taliban regiert, der wahre Machthaber war der pakistanische Staat. Internationale Anerkennung erfuhr die Taliban-Regierung zu keinem Zeitpunkt, da sie in großem Ausmaß die Menschenrechte verletzte. Zwar stand die Mehrheit der afghanischen Bevölkerung nicht hinter der Taliban-Regierung, doch reichten die Mittel der Vereinten Front, der einzigen Widerstandsbewegung, nicht aus, um über die stark unterstützten Taliban die Oberhand zu gewinnen. Die ideologische und weltanschauliche Ori- entierung der Taliban bereitete den Nährboden und die Sympathie für allerlei fanatisch- religiöse Gruppierungen, allen voran die fanatisch-islamistische al-Qaida2. Deren Kopf, Osa- ma bin Laden, gilt bis heute als Federführer der Anschläge auf das World Trade Center am 11.September 2001 in New York3.

Es wird deutlich, das Afghanistan stark von Fremdbestimmung durch andere Länder und immerwährenden Konflikten geprägt ist. Ein Land, das bis auf wenige Ausnahmen, immer in seiner Entwicklung hin zu einem sozialen Rechtsstaat gehemmt wurde, sei es durch innere oder äußere Einflüsse. Von ähnlicher großer Bedeutung wie die ständigen politischen Richtungswechsel und die nationale Uneinigkeit, sind für die Entwicklung der Geschehnisse in Afghanistan vor allem auch die Armut, die herrschende Gewalt und die starke Religiosität4. All diese Faktoren sind natürlich nicht zwingende Voraussetzung für die heutige Lage Afghanistans, aber dennoch begünstigende Faktoren.

3. Rechtsgrundlagen des Einsatzes

Die Vereinten Nationen sahen mit den Anschlägen vom 11. September 2001 eine ausreichen- de Bedrohung für die Sicherheit gegeben, um schon am 12. September 2001 die UN Resoluti- on 1368 zu verabschieden, die die Anschläge stark verurteilte. Ein Aufruf zu militärischen Maßnahmen erfolgte jedoch nicht, obwohl dieser nach Artikel 42 der Charta der UN hätte erteilt werden können1. Die Bundesrepublik Deutschland ist eines von 193 Mitgliedern der Vereinten Nationen und zudem Bündnispartner der NATO. Bereits dem Artikel 1 der Charta der UN ist zu entnehmen, dass deren wichtigstes Ziel die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist. Die USA und Großbritannien nutzten nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ihr Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der UN2 und Artikel 5 des Nato Vertrags um einen Angriff auf Afgha- nistan zu rechtfertigen. Aus Artikel 5 des Nato Vertrags ergibt sich auch die Verpflichtung der Bündnispartner zur gegenseitigen Unterstützung im Falle eines Angriffs3. Ein Widerspruch zur Deutschen Verfassung war nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gege- ben und somit ist die Beteiligung Deutschlands in Afghanistan an einem System kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 GG legitim4.

Der Einsatz Deutschlands in Afghanistan erfolgte in zwei unabhängigen Unternehmungen.

Im Rahmen der Unterstützung des Bündnispartners USA entschied der Bundestag am 16. No- vember 2001 über ein Mandat zur Beteiligung an der Operation „Enduring Freedom“ mit ei- ner Obergrenze von 1400 deutschen Soldaten. Ein UN-Mandat war für die Operation „Enduring Freedom“ nicht erteilt worden. Nach der Stellung der Vertrauensfrage erreichte Bundeskanzler Gerhard Schröder eine knappe Mehrheit für die Beteiligung Deutschlands. Die Entscheidung über eine Mandatsverlängerung musste vom Deutschen Bundestag seitdem alle 12 Monate neu getroffen werden. Am 03. Dezember 2009 wurde die Obergrenze auf nur noch 700 Soldaten gesenkt. Seit dem 29. Juli 2010 ist die Beteiligung an der Anti-Terror-Operation „Enduring Freedom“ von der Bundeswehr beendet5.

Der Einsatz von Truppen der UN, der internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF, erfolgte auf Grundlage der UN Resolution 1386 vom 20. Dezember 20011. Der Deutsche Bundestag beschloss darauf am 22. Dezember 2001 die Beteiligung Deutschlands am ISAFEinsatz. Das Mandat war vorerst auf sechs Monate begrenzt und wurde drauf hin immer neu bewilligt2. Am 5. Dezember 2001 erfolgte zuvor schon die Unterzeichnung des Petersberger Abkommens. In diesem Abkommen autorisierten afghanische Repräsentanten gemäß eines vereinbarten Fünf-Punkte-Plans den Einsatz von ISAF Truppen, um mit deren Hilfe in Afghanistan geordnete und demokratische Verhältnisse zu entwickeln3. Der Einsatz der ISAF war zunächst durch das Mandat auf Kabul beschränkt, um dort die afghanischen Truppen und Behörden bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit zu unterstützen.

Im Rahmen der Mandatsverlängerung am 24. Oktober 2003 wurde dem Antrag des Weltsicherheitsrats zur Ausweitung des Mandats auch auf Gebiete außerhalb von Kabul vom Deutschen Bundestag zugestimmt4.

4. Afghanistan-Einsatz - Pro und Contra

Im folgenden Kapitel werden mögliche Argumente für den Einsatz der Bundeswehr in Af- ghanistan aufgezeigt und Argumenten, die gegen den Einsatz sprechen, gegenüber gestellt. Durch die ausführliche Pro und Contra Argumentation soll erreicht werden, dass eine Fülle unterschiedlicher Blickwinkel eine umfassende und weitreichende Beurteilung des Einsatzes in Afghanistan gewährleisten. Diese Beurteilungsgrundlage dient einer besseren persönlichen Meinungsbildung und Beurteilung des thematisierten Sachverhalts. Die Argumentation vereint sowohl Aspekte die für den Einsatz im Rahmen der Operation „Enduring Freedom“, wie auch für ISAF-Mission Anwendung finden.

4.1 Argumente für den Afghanistan-Einsatz

4.1.1 Prävention vor internationalem Terrorismus

Spätestens seit dem 11. September 2001 trat eine neue Gefahr für die Weltbevölkerung deut- lich in Erscheinung - der internationale Terrorismus. Neu war der Terrorismus, wenn man an die Anschläge der RAF in Deutschland oder der IRA in Irland zurückdenkt, nicht. Nur die Form und das Ausmaß dieser neuen Art von Terrorismus bildeten eine erschreckende Gefahr. Der ideologisch-religiöse Terrorismus trat in Erscheinung, der jedermann zu jeder Zeit treffen konnte1. Die Gefahr und Bildung von islamistisch-terroristischen Vereinigungen betraf jedoch nicht nur die Vereinigten Staaten von Amerika, sondern verbreiteten auch in Deutschland zunehmend Angst und stellten ein Risiko für die innere Sicherheit dar. So wurde zum Beispiel im April 2002 einen islamistische Zelle im Ruhrgebiet gesprengt, die nachweislich Anschläge auf die dortige jüdische Gemeinschaft plante. Doch nicht immer konnte präventiv eingegrif- fen werden. Im März 2011 erschoss ein islamischer Kosovare in Frankfurt zwei US- Soldaten2.

Mit den Taliban und deren extrem religiös ausgelegten Weltanschauung wurde Afghanistan zu einem Brutkessel für allerlei unterschiedliche Gruppierungen, die Formen des ideologischreligiösen Terrorismus ausüben, um ihre Ziele umzusetzen. Ständige Unruhen, das schwache politische System und die Uneinigkeit in Afghanistan verhalfen den Terroristen zu einem Ort, an dem sie nahezu ungehindert ihre Pläne vorbereiten und sich selbst organisieren konnten. Nur mit Hilfsgeldern oder wirtschaftlicher Unterstützung war eine Änderung der Lage und die Eindämmung terroristischer Vereinigungen nicht möglich - durch die Herrschaft der Taliban wären wohl keine Hilfsleistung in dem Umfang umgesetzt worden wie sie geplant waren. Die einzige Möglichkeit bestand darin den Taliban auf militärischem Weg ihre Macht zu entziehen und damit auch dem islamistischen Terrorismus.

4.1.2 Kampf gegen den Drogenanbau

Eine wichtige Frage und ein ernstzunehmendes Problem ist, wie es den Taliban und ihren sympathisierenden Gruppen wirtschaftlich gelingt, ihre Operationen und den beständigen Wi- derstand gegen die westlichen Truppen aufrecht zu erhalten. Nur durch die Beihilfe Pakistans kann dies nicht geschehen. Ein, wenn nicht sogar das wichtigste finanzielle Standbein, ist der Anbau von Schlafmohn. Dieser wird meist noch vor Ort über Opium zu Heroin weiterver- edelt. Afghanistan ist der weltgrößte Produzent von Schlafmohn und sorgt dadurch für mehr als 90% des weltweit in Umlauf befindlichen Opiums1. Insgesamt wird der Umsatz aus Anbau und Handel mit Opium auf etwa die Hälfte der jährlichen Wirtschaftsleistung Afghanistans geschätzt. Fast jeder zehnte Afghane hat mit dem Schlafmohnanbau zu tun, das sind fast 2,5 Millionen Menschen2. Die NATO-Truppen und die afghanischen Regierung sind massiv be- müht die Ausbreitung einzudämmen, wodurch bereits unzählige Felder mit Schlafmohnver- brannt wurden um die Grundlage der Droge zu zerstören. Doch gerade im Süden des Landes fällt der Kampf gegen den Drogenanbau zusehends schwer, da diese Gegend noch eine Hoch- burg der Taliban darstellt. Diese Tatsache und die starke Korruption vor allem in hohen Re- gierungskreisen erschweren die Drogenbekämpfung enorm. Die Taliban erhalten durch ihre Tätigkeit im Drogengeschäft jährlich geschätzte 100 Millionen Dollar, die es ihnen im Hin- blick auf eine baldige Befriedung des Landes zu entziehen gilt3.

4.1.3 Umsetzung der Menschenrechte

Die Scharia, das islamische Gesetz, wurde von den Taliban als allgemeine Rechtsgrundlage in Afghanistan eingeführt und endete offiziell im Jahr 2001 als Folge der Intervention der Westmächte4. Die Scharia regelt alle Belange des privaten, öffentlichen und religiösen Le- bens. Sie ist gekennzeichnet durch strikte Geschlechtertrennung und drakonische Strafen5. Mit dem Einmarsch westlicher Truppen in Afghanistan 2001, sollte die Scharia, als rückstän- diges und menschenunwürdiges Instrument der Rechtsprechung, abgeschafft werden. Den Menschen Afghanistans sollte somit zu mehr Freiheit, Sicherheit und Menschrechten verhol- fen werden. „Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person ge- genüber den organisierten Kollektiven (…) zukommen“6. Sie sind auch im Artikel 6 der af- ghanischen Verfassung vom Januar 2004 verankert. Demnach ist der Staat stets zur Einhal- tung der Menschenrechte und Menschenwürde verpflichtet7.

[...]


1 Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,789640,00.html

2 Vgl. http://www.stern.de/politik/ausland/bundeswehr-seit-2001-in-afghanistan-10-jahre-52-tote-keine- hoffnung-1735868.html

1 Vgl. http://www.britannica.com/EBchecked/topic/24956/Anglo-Afghan-Wars

2 Vgl. http://www.mgfa-

potsdam.de/html/einsatzunterstuetzung/downloads/schlagintweitstaat.pdf?PHPSESSID=92bb8, Seite 10 f.

3 Vgl. http://www.wuestenfuchs.com/afg/all/kund_gesch20krieg.html

1 Vgl. http://www.wuestenfuchs.com/afg/all/kund_gesch20krieg.html

2 Vgl. http://www.wuestenfuchs.com/afg/all/kund_gesch20taliban.html

3 Vgl. http://www.wtc-terrorattack.com/index2.htm

4 Vgl. http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/dokumente/%C2%BBdie-wurzeln-der-probleme-afghanistans- sind-vielfaeltig%C2%AB

1 Vgl. http://www.buhv.de/download/beispielseite/40-0802b.pdf

2 Vgl. http://www.unric.org/de/charta

3 Vgl. http://www.ag-friedensforschung.de/themen/NATO/NATO-Vertrag.html

4 Vgl. http://www.mpil.de/ww/de/pub/forschung/forschung_im_detail/publikationen/institut/rspr/r00.cfm?fuseaction_rs pr=act&act=r94_3#714

5 Vgl. http://www.auswaertiges- amt.de/DE/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/AfghanistanZentralasien/OEF_node.html

1 Vgl. http://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1386.pdf

2 Vgl. http://www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/!ut/p/c4/LcgxDoAgDEbhs3gBurt5C3Uxv1qhgRQjVRJOr 4N50_dopi_FIx4mWZFopGmTfq1urTsvLFpg7SOi3ZzSv9gaOxw-QKUY1G3hypoXKTjojEP3AjH-VW0!/

3 Vgl. http://www.auswaertiges- amt.de/cae/servlet/contentblob/400792/publicationFile/4538/VereinbarungAfg.pdf

4 Vgl. http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Bundeswehr/kundus-einsatz.html

1 Vgl. http://www.bpb.de/izpb/8686/internationaler-terrorismus

2 Vgl. http://www.tagesschau.de/inland/attentatsplaene100.html

1 Vgl. http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Afghanistan/opium3.html

2 Vgl. http://www.zeit.de/online/2009/06/afghanistan-drogen-nato

3 Vgl.http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afghanistan-nato-einigt-sich-auf-gemeinsamen-kampf-gegen- drogen-1712475.html

4 Vgl. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,267588,00.html

5 Vgl. http://www.muslime-in-niederkassel.de/Muslime-Scharia.html

6 http://www.humanrights.ch/de/Einsteiger-innen/Begriff/index.html

7 Vgl. http://www.mpil.de/shared/data/pdf/verf_dt3.pdf, Seite 6

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Pro und Contra
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
22
Katalognummer
V266041
ISBN (eBook)
9783656558385
ISBN (Buch)
9783656558361
Dateigröße
601 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
afghanistan-einsatz, bundeswehr, contra
Arbeit zitieren
Julian Kühnel (Autor:in), 2012, Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Pro und Contra, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266041

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Pro und Contra



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden