Inklusion im (Schul-)Sport


Bachelorarbeit, 2013

61 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Was ist Behinderung?
1.1 Definition
1.2 Erklärungsmodelle für Behinderungen und Störungen
1.2.1 Biologisch medizinische Modelle
1.2.2 Psychologische Modelle
1.2.3 Soziologische Modelle
1.3 Verschiedene Ausprägungen von Behinderungen und Störungen
1.3.1 Lernstörung
1.3.2 Geistige Behinderung
1.3.3 Körperliche Behinderung
1.3.4 Störung des Sehens und Hörens
1.3.5 Entwicklungsstörung

2. Was ist Inklusion?
2.1 Definition
2.2 Herkunft und Entstehung
2.2.1 Pädagogik der Vielfalt
2.3 Kritik

3. Gesetzliche Vorgaben
3.1 Salamanca Erklärung
3.2 UN - Behindertenrechtskonvention
3.3 Schulrecht

4. Statistische Angaben
4.1 Menschen mit Behinderungen
4.2 Beschulung von Menschen mit Behinderung
4.3 Inklusion im deutschen Schulsystem

5. Inklusion im Sportunterricht
5.1 Aufgaben und Ziele des Sportunterrichts
5.2 Problematik
5.3 Lösungsstrategien
5.4 Stundenbeispiel
5.4.1 Ausgangslage und Hinführung
5.4.2 Ziel der Stunde
5.4.3 Methodik
5.4.4 Verlaufsplan
5.4.5 Inhaltliche Erläuterungen

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

„ Ohne Angst verschieden sein “

Der Philosoph und Soziologe Adorno stellte 1944 bereits fest, was heute als Endergebnis der Inklusion feststehen soll. Unterschiedlichkeit als Normalität. Die Inklusion gewinnt subjektiv gesehen zunehmend an Bedeutung. Das Thema erhält nach und nach mehr Einzug in die Medien und in der Gesellschaft scheint sich ein Laienverständnis über Inklusion auszubreiten. Daher bedarf dieses Thema einer genaueren Betrachtung. Gibt man das Stichwort „Inklusion“ in die Internetsuchmaschine Google ein, so erhält man bereits 2.670.000 Treffer (Stand: 21.06.2013). Allerdings wird bei dieser Art der Überblicksverschaffung auch deutlich, dass sich die Inklusion noch hinter ihrem „Vorreiter“, der Integration, versteckt. Das Stichwort „Integration“ schafft es auf über 321 Millionen Treffer in der Suchmaschine. Grund dafür kann eine Entwicklung sein, die bei der Literaturrecherche auffällt: Der Begriff Integration wird in vielen verschiedenen Kontexten, beispielsweise bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, Migranten oder sozial Benachteiligten, benutzt. Integrationsauszeichnungen, -kampagnen und -preise sind allgegenwärtig. Die Inklusion hingegen wird häufig nur im Kontext mit Menschen mit Behinderungen benutzt. Von einer Inklusion sozial Benachteiligter ist beispielsweise kaum die Rede. Auch diese Arbeit wird sich auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen beziehen.

Im Blickpunkt der Inklusion stehen verstärkt die Aufgaben der Bildung und die Möglichkeiten in der Arbeitswelt. Daher konzentriert sich diese Arbeit auf die bildungsspezifischen Aspekte der Inklusion. Zentral werden dabei die Fragen sein, inwieweit die Inklusion bereits in deutschen Schulen vorangeschritten ist und auf welche rechtlichen Grundlagen sich diese Veränderungen beziehen. Eine besondere Betrachtung soll allerdings dem inklusivem Sport zugebracht werden. Die Fragen welche Möglichkeiten es gibt, inklusiv Sport zu treiben und welche Probleme dabei auftreten können, versucht diese Arbeit zu beantworten. Den Abschluss bildet ein Stundenbeispiel, in dem die theoretischen Vorüberlegungen in die praktische Arbeit umgesetzt werden.

Der Rahmen der Arbeit ermöglicht allerdings nur eine Thematisierung des inklusiven Schulsports. Daher wird nicht weiter auf den Freizeit- und Vereinssport, sowie das informelle Sporttreiben eingegangen.

Den Beginn allerdings sollen definitorische Grundlagen bilden, um einen Überblick über die Sache zu bekommen.

1. Was ist Behinderung?

1.1 Definition

Definitionen dienen dazu einen Begriff zu erklären und Klarheit über ihn zu schaffen. Ihre Aufgabe ist es vage Sachen zu präzisieren. Dies ist für den Begriff der Behinderung nicht ganz möglich. Aufgrund der Tatsache, dass viele verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, wie zum Beispiel die Medizin, die Psychologie oder die Rechtswissenschaften, sich mit dem Begriff der Behinderung auseinandersetzen, kommt es zu verschiedenen Definitionen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) überarbeitete ihr Verständnis von dem Begriff Behinderung und gibt eine der aktuellsten Definition. In ihrer früheren Fassung von 1980 (International Classification of Functioning, Disability, and Health - ICIDH genannt) ging die WHO dreigliedrig vor, indem sie Schädigung, Funktionsbeeinträchtigung und soziale Beeinträchtigung unterschied. Mit der Schädigung war die körperliche Störung gemeint, die Funktionsbeeinträchtigung beschrieb die individuellen Auswirkungen der Schädigungen und die soziale Beeinträchtigung befasste sich mit der gesellschaftlichen Benachteiligung durch Barrieren (vgl. WHO, 2001, S. 2). Im Jahr 2001 verabschiedete die WHO die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ - kurz ICF. Auch die ICF geht von einer Dreigliedrigkeit aus, allerdings wurden sowohl die Begrifflichkeiten als auch ihre Definitionen geändert. Die Dreigliedrigkeit besteht nun aus den Begriffen Schädigung, Aktivitätsbeeinträchtigung und Partizipationseinschränkung (vgl. ebd. 35f.). Die Schädigung beschreibt weiterhin die körperliche Störung, wie beispielsweise das Fehlen eines Körperteils. Die Aktivitätsbeeinträchtigung umfasst die Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit durch Beeinträchtigungen von „Tätigkeiten aller Art“ (Fediuk, Hölter, 2003, S.2) einer Person. Sie ist somit individuell. Die Partizipationseinschränkung meint die Beeinträchtigung „von der Teilhabe an Lebensbereichen“ (ebd.), wie beispielsweise der Berufswelt oder der Bildung. Die ICF zieht Umweltfaktoren wie Assistenz- oder Heilmittelbedarf, sowie personelle Faktoren wie das Geschlecht, das Alter und die Ethnie mit ein (vgl. WHO, 2001, S.12f.). Damit entfernt sich die WHO von einer rein medizinischen Definition hin zu einem Kompromiss zwischen einer medizinischen und sozialen Vorstellung des Begriffs Behinderung.

Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (§ 2 Absatz 1) definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von der Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (SGB IX, 2001, S.6). Diese Definition umfasst im Gegensatz zur WHO den Aspekt des Zeitraums der Beeinträchtigung. Weiter ausgeprägt wird der Begriff des Zeitraums in der Definition des Soziologen Prof. Dr. Günther Cloerkes. Dieser sagt, dass Behinderung „eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich (ist), der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird. ,Dauerhaftigkeit´ unterscheidet Behinderung von Krankheit. ,Sichtbarkeit´ ist im weitesten Sinne das ,Wissen´ anderer Menschen um die Abweichung.“ (Cloerkes, 2007, S.8).

Die hier exemplarisch vorgestellten Definitionen zeigen, dass es noch keine Einigung auf eine tragbare Definition gibt. Gemein ist den Definitionen jedoch, dass es sich bei einer Behinderung, um eine Beeinträchtigung handelt. Bis auf Cloerkes sagen die Definitionen auch aus, dass eine Behinderung die Teilhabe am „normalen“ gesellschaftlichen Leben erschwert. Allerdings kann man dort auch Kritik an den Definitionen üben, denn alle beschreiben zwar, dass es sich um eine Beeinträchtigung bzw. Abweichung handelt, jedoch wird nicht genau erläutert, was die Abweichung von dem „Normalen“ ausmacht. Am deutlichsten wird dies in der Definition des SGB IX. Wie oben beschrieben, wird dort von einer Abweichung von dem „für das Lebensalter typischen Zustand(s)“ (SGB IX, 2001, S.6) gesprochen. Dieser Zustand wird aber nicht weiter ausgeführt, sodass die Abweichung schwer nachvollziehbar sein kann. Auch Cloerkes Begriff der Sichtbarkeit ist schwierig zu handhaben, obwohl er diesen noch weiter ausführt. Eine körperliche Abweichung ist natürlich für viele Menschen leicht zu erkennen, jedoch ist fraglich, ob eine seelische Abweichung, wie Cloerkes es nennt, selbst von Spezialisten immer sichtbar ist.

Festhalten kann man, dass der Begriff der Behinderung eine Irregularität der typischen, menschlichen Entwicklung ist. Sei es im körperlichen, gesellschaftlichen oder psychischen Bereich. Diese Gemeinsamkeit beinhalten die vorgestellten Definitionen aus den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen.

1.2 Erklärungsmodelle für Behinderungen und Störungen

In den Ausführungen zur Definition von Behinderung wurde festgestellt, dass Störungen im körperlichen, gesellschaftlichen oder psychischen Bereich vorliegen können. Ausgehend davon werden hier Erklärungsmodelle für Behinderungen und Störungen aus diesen Bereichen erklärt. Da dies zur Vervollständigung der Definitionsversuche dient, werden Beispielmodelle angeschnitten, aber nicht ausführlich thematisiert.

1.2.1 Biologisch medizinische Modelle

Eine große Bedeutung für die Erklärung von Störungen und Behinderungen haben die biologisch medizinischen Erklärungsmodelle. Sie gehen davon aus, dass es eine oder mehrere medizinische oder biologische Schädigungen gibt (vgl. Leidner, 2012, S.26). Diese Schädigungen sind dafür verantwortlich, dass bestimmte Körperfunktionen nicht so ablaufen können wie sie es sollten bzw. dafür, dass bestimmte Strukturen des Körpers von der Norm abweichen. Häufig gehen biologisch - medizinische Erklärungsmodelle davon aus, dass es ein Ereignis oder einen längeren Prozess als Ursache für die Behinderung gibt (vgl. ebd.). So kann es beispielsweise bei einem Autounfall zur Verletzung des Rückenmarks kommen und eine Querschnittslähmung verursachen. Therapien, soweit sie möglich sind, können zielgerichtet eingesetzt werden, wenn eine klare Diagnose vorliegt und die Ursache für die Störung mit Hilfe eines biologisch - medizinischen Erklärungsmodells ermittelt wurde. Die Störungen können allerdings auch schon durch genetische Faktoren bestimmt werden und nicht erst durch ein Ereignis eintreten. Dann spricht man von pränatalen Schädigungen (vgl. ebd. S.28). Auch diese können mit biologisch - medizinischen Erklärungsmodellen erläutert werden. Besonders ausgereift sind die Modelle der Hirnforschung und der genetischen Faktoren. Hervorzuheben bei den biologisch - medizinischen Erklärungsmodellen ist, dass sie untrennbar mit der Person sind. Die Störung, die vorliegt, ist ein Teil des eigenen Körpers.

1.2.2 Psychologische Modelle

Die wissenschaftliche Psychologie beschäftigt sich mit dem menschlichen Verhalten und Denken. Sie untersucht, wie Erfahrungen das Denken und Handeln beeinflussen (vgl. Lefrancois, 2006, S.4). Sie versucht das Verhalten durch verallgemeinerbare Aussagen zu erklären. Dies bedeutet, dass die Aussagen für eine größere Anzahl von Menschen gültig sein sollen und nicht auf das eine Individuum zugeschnitten sind. Die Psychologie geht davon aus, dass Menschen aufgrund von bestimmten Erfahrungen ein bestimmtes Handeln zeigen (vgl. Leidner, 2001, S.31). Diese Verhalten können je nach Erfahrung von der Norm abweichen, was zu Anpassungsschwierigkeiten führen kann. Wie der Mensch mit diesen Anpassungsschwierigkeiten umgeht und, ob er sie bewältigen kann, sind weitere Fragen der Psychologie (vgl. ebd.).

Da eine Behinderung durch einen Unfall oder eine Krankheit auch erst im späteren Verlauf des Lebens eintreten kann, lege ich kurz das Augenmerk auf Krisen und ihre Bewältigungsstrategien. Die Schädigung einer Körperfunktion und die damit häufig gleichzeitig einhergehende Beeinträchtigung der Teilhabe stellt eine große Herausforderung für den unmittelbar betroffenen und seine Umwelt dar. Wenn der Mensch mit einer neuen Lebenslage konfrontiert wird, kann er diese nicht mit seinen bisherigen Erfahrungen bewältigen. Dort treten dann die sogenannten Coping-Theorien ein. Sie sollen dem Menschen und seinem Umfeld aus der Krise helfen, damit seine Teilhabe so wenig wie möglich eingeschränkt wird und sie sich selbst wohlfühlen. Dazu ist es von Nöten, dass die Erfahrungen analysiert werden und mit anderen verglichen werden. Der Prozess der Bewältigung läuft eher unbewusst ab (vgl. Bodenmann, 1997, S. 74f.).

Psychologische Modelle dienen also dazu, häufig auftretende Störungen und Beeinträchtigungen zu erkennen, zu erklären und mögliche Lösungsstrategien anzubieten. Im Gegensatz zu bio-medizinischen Modellen betrachten sie dabei die Erfahrungen anderer, um daraus allgemeine Aussagen tätigen zu können.

1.2.3 Soziologische Modelle

Soziologische Erklärungsmodelle untersuchen das Zusammenleben von Menschen in einer Gesellschaft. Sie untersuchen „die Strukturen des sozialen Handelns und die Formen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung, unter Berücksichtigung der Normen und Werte, sozialen Prozesse und Institutionen, die die Integration der Gesellschaft und den sozialen Wandel bewirken.“ (Schäfers, 2013, S.19). Dazu werden zu meist Beobachtungen, Befragungen oder Auswertungen von Statistiken durchgeführt.

Die Soziologie sagt, dass abweichendes Verhalten nur dann abweichend ist, wenn sie als solche von den anderen Menschen wahrgenommen wird (vgl. ebd., S.90). Dies bedeutet für diesen Kontext, dass die Behinderung oder Störung eines Menschen erst durch die anderen Menschen zum Tragen kommt. Besonders deutlich wird dies in der Theorie der Stigmatisierung von Irving Goffmann. Sie beschreibt ein Stigma, ein bestimmtes, auffälliges Merkmal einer Person, das von der Gesellschaft negativ bewertet wird. Die Gesellschaft wendet sich daraufhin von der Person ab, da sie in unerwünschter Weise anders ist (vgl. Leidner, 2001, S.46). Dies macht die Teilhabe eines Menschen mit Behinderung enorm schwierig. Die Beeinträchtigung der Teilhabe, die in den Definitionen zur Behinderung beschrieben wurde, kann somit mit soziologischen Erklärungsmodellen begründet und analysiert werden.

1.3 Verschiedene Ausprägungen von Behinderungen und Störungen

Da im weiteren Verlauf auf die Probleme, Eigen- und Wesensarten verschiedener Ausprägungen von Behinderungen und Störungen eingegangen wird, werden diese hier vorgestellt. Da im Rahmen dieser Arbeit nicht auf jede Behinderung eingegangen werden kann, werden die Oberbegriffe mit einzelnen Beispielen erläutert. Sprachstörungen könnten in dieser Auflistung noch ergänzt werden, da sie allerdings keine Relevanz in den anstehenden Kapiteln haben, wird hier darauf verzichtet, diese ebenfalls vorzustellen.

1.3.1 Lernstörung

Die heutige Gesellschaft fordert, dass Kinder in der Schule das Lesen, Schreiben und Rechnen erlernen. Dabei steigern sich die Leistungsanforderungen im Alter immer mehr. Vielen Kindern fällt es leicht diesen Anforderungen gerecht zu werden. Allerdings gibt es auch eine hohe Anzahl an Kindern, denen es nicht möglich ist dem Tempo Schritt zu halten und das geforderte zu erlernen. Dies führt zu ständigen Enttäuschungen, Frustration und einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens (vgl. Leidner, 2001, S.125). Damit man von einer Lernstörung spricht müssen die Fähigkeiten des Kindes im Lesen, Schreiben und/oder Rechnen „deutlich unter dem des Altersdurchschnitts bzw. des Leistungsstands sein, der von seiner intellektuellen Begabung her zu erwarten wäre.“ (ebd.). Dies bedeutet, dass das Kind von seinem Intelligenzquotienten her in der Lage wäre, die Fähigkeiten zu erlernen, eine andere Störung jedoch vorliegt. Typische Schwankungen in der Schulleistung, die andere Gründe wie beispielsweise einen Umzug, Trennung der Eltern oder mangelnde Unterrichtsqualität haben, sind nicht als Lernstörung zu bezeichnen. Lernstörungen gliedern sich in zwei Merkmalen. Zum einem, ob sie nur einzelne Fächer umfassen oder die Leistungen in allen Bereichen schwächer sind und zum anderen, ob diese zeitlich begrenzt auftreten oder dauerhaft vorhanden sind (vgl. Lauth, Brunstein,Grünke, 2004, S.13). Eine zeitlich überdauernde Lernstörung, die nur ein einzelnes Fach (Kompetenzbereich) betrifft, wäre beispielsweise eine Lese-Rechtschreib-Störung. Die Bedeutung des Lesens und Schreibens in unserer Gesellschaft ist unumstritten, sodass je nach Ausprägung der Störung die Teilhabe am Berufs- und Alltagsleben stark eingeschränkt sein kann.

1.3.2 Geistige Behinderung

Sowie zu Beginn die Definition des Begriffs Behinderung Schwierigkeiten bereitete, da es viele verschiedene Definitionen gibt, ist die Bestimmung des Begriffs „Geistige Behinderung“ ebenfalls schwierig, da es viele verschiedene Ansätze gibt. Der Begriff entstand durch die „Lebenshilfe für geistig Behinderte“ (früher: Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind). Sie wählten diesen Begriff, da die vorherigen Begriffe (z.B. Schwachsinn, Geistesschwäche) negativ konnotiert waren (vgl. Wendeler, 1993, S.9). Die unterschiedlichen Definitionen verbindet die Beeinträchtigung des Lernvermögens und der intellektuellen Fähigkeiten. Zudem sind Defizite in der Sprache, der Wahrnehmung und der sozialen Kompetenz häufig Folgen einer geistigen Behinderung (vgl. Leidner, 2001, S.145). Geistig behinderten Menschen fällt es schwer, Situationen vorherzusehen und die aus ihren Erfahrungen erlernten Dinge erneut anzuwenden. Daher ist es für sie besonders schwierig ein unabhängiges und selbstständiges Leben zu führen. Um über die Stärke der geistigen Behinderung zu urteilen, wird häufig der Intelligenzquotient herangezogen. Der ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) teilt die geistige Behinderung in leichte (IQ 50-69), mittelgradige (IQ 35-49), schwere (20-34) und schwerste (IQ < 20) Intelligenzminderung (vgl. Gontard, 2003, S.26). Die bekannteste und häufigste Form der geistigen Behinderung ist das Down- Syndrom. Es entsteht als Folge einer Chromosomenanomalie. Das 21. Chromosom ist dreifach vorhanden, daher folgt auch die Bezeichnung Trisomie 21 (vgl. ebd. S. 149).

1.3.3 Körperliche Behinderung

Derzeit wird nicht nur in den Medien viel über die Barrierefreiheit im Alltag gesprochen. Personen, die von solchen Barrieren betroffen sind, weisen häufig eine körperliche Behinderung auf. Definiert wird dieser Begriff als mehr oder weniger ausgeprägte „Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparats (Muskeln, Skelett) oder eine dauerhafte Krankheit“ (Leidner, 2001, S. 177). Ist dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt, spricht man von einer körperlichen Behinderung. Diese Behinderung kann in verschiedenen Formen, zeitlich überdauernd oder vorrübergehend, von Geburt an oder im Laufe des Lebens eintreffen. Sie kann auch in Kombination mit einer geistigen Behinderung auftreten und ist häufig sichtbar. Somit ist das Spektrum der körperlichen Behinderung sehr groß (vgl. ebd.). Häufig ist die Mobilität des Menschen durch eine körperliche Behinderung stark beeinträchtigt oder nur mit Hilfsmitteln oder anderen Menschen möglich. Die häufigsten Formen von körperlichen Behinderungen sind zerebrale Bewegungsstörungen und die Querschnittslähmungen (vgl. ebd. S.177f.). Zerebrale Bewegungsstörungen entstehen durch Hirnstörungen, die durch abnorme Muskelspannung zu einer Beeinträchtigung der Körperhaltung und Fortbewegung führt. Häufige treten dann Muskelverkrampfungen und unwillkürliche Bewegungen auf (vgl. ebd.). Die Spastik ist ein Beispiel für eine zerebrale Bewegungsstörung.

Eine Querschnittslähmung entsteht, wenn die Wirbelsäule durch Verletzungen, Unfälle oder Erkrankungen geschädigt wird. Es kommt dann zu motorischen und sensiblen Ausfällen der entsprechenden Körperteilen oder -regionen (vgl. ebd. S.179).

1.3.4 Störung des Sehens und Hörens

Die Wahrnehmungsfunktionen Sehen und Hören sind für das tägliche Leben enorm wichtig. Sie sind für das soziale Miteinander und als Voraussetzung für viele Lernprozesse sehr bedeutungsvoll. Der Begriff „Sehschädigung“ ist der Überbegriff für Blindheit, Sehbehinderung, Sehbeeinträchtigung und hochgradige Sehbehinderung (vgl. Leidner, 2001, S.185). Diese können in ganz unterschiedlicher Weise und in unterschiedlicher Intensität auftreten. Eine leichte Sehbehinderung ist beispielsweise noch mit einer Brille zu kompensieren. Fällt das Sehvermögen komplett aus, so spricht man von Blindheit. Diese kann schon von Geburt an vorhanden sein oder durch eine Krankheit bzw. einen Unfall im Laufe des Lebens entstehen. Eine Sehschädigung kann erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität beispielsweise durch eine gestörte Motorik und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben (vgl. ebd.).

Unter Hörgeschädigten versteht man Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte und CI- Träger. CI steht für Cochlea-Implantat. Ein Implantat, das in die Schädeldecke eingepflanzt wird und über ein Mikrofon die Schallwellen in das Innere des Ohres weiterleitet (vgl. ebd., S.190). Ebenfalls wie bei den Sehbeschädigten können die Hörschädigungen in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlicher Intensität auftreten, sowie von Geburt an oder erst später vorhanden sein. Verschiedene technische Hilfsmittel (z.B. Hörgerät) können die Einschränkung der Hörschädigung vermindern. Gehörlose und schwerhörige Menschen erlernen zudem häufig die Gebärdensprache, um mit anderen Menschen kommunizieren zu können. Allerdings bleibt aufgrund der wenigen Verbreitung der Gebärdensprache eine große Einschränkung vorhanden, die es Hörgeschädigten schwer macht sich zu integrieren.

1.3.5 Entwicklungsstörung

Unter Entwicklungsstörungen versteht man im allgemeinen Fehler in der sonst typischen Entwicklung eines Menschen. Diese Entwicklungsstörungen können sich einerseits auf die psychische Entwicklung beziehen, anderseits auf die physische Entwicklung. Psychische Entwicklungsstörungen können von Innen (beispielsweise durch eine Stoffwechselerkrankung) und von Außen (Traumatische Ereignisse) entstehen. Sowohl die physischen als auch die psychischen Entwicklungsstörungen können angeboren sein oder später auftreten (vgl. Leidner, 2001, S.168f.). Physische Entwicklungsstörungen äußern sich häufig in Kleinwüchsigkeit oder in der Fehlbildung einzelner Körperteile. Dies kann, je nach Ausprägung, zu vielen Barrieren im Alltag führen. So können beispielsweise die Regale beim Einkaufen oder der Ticketautomat am Bahnhof unerreichbar sein.

Eine bekannte psychische Entwicklungsstörung ist der Autismus. Dieser wird auch als tiefgreifende Entwicklungsstörung bezeichnet. Je nach Ausprägung (frühkindlicher Autismus, ASPERGER - Syndrom, atypischen Autismus usw.) fällt es den Betroffenen sehr schwer Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen und sich an verschiedene Situationen zu gewöhnen. Ihre soziale Interaktion ist sehr eingeschränkt (vgl. ebd.). Zudem ist ihre Fähigkeit zur Empathie häufig sehr gering, was das Zusammenleben in einer Gesellschaft sehr schwierig macht. Außerdem weisen sie häufig ein sehr geringes Interessensfeld auf. Sodass sie selten offen für neue Erfahrungen sind.

2. Was ist Inklusion?

Um eine Vorstellung über den Begriff der Inklusion zu bekommen, soll dieser im nachstehenden Kapitel erläutert werden. Zu Beginn werden verschiedene Definitionsansätze und die Herkunft des Begriffs vorgestellt. Zur Abgrenzung zu anderen Begriffen, die in diesem Themenbereich häufig benutzt werden (z.B. Integration), wird der Wandel der Leitkonzepten anhand des Fünf - Stufen Modells von Sander verdeutlicht. Zudem wird etwas ausführlicher auf die Integrationspädagogik aus Annedore Prengels „Pädagogik der Vielfalt“ eingegangen, da sie als Grundlage für weitere inklusiv - didaktische Überlegungen dient. Abschließend folgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff der Inklusion.

2.1 Definition

Auch für den Begriff „Inklusion“ gibt es verschiedene Auffassungen, die im Folgenden vorgestellt werden. Der Behindertenpädagoge Andreas Hinz (2006, S.97) definiert die Inklusion als „allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“ Diese Definition zeigt wesentliche Aspekte, die die Inklusion umfassen soll. Hinz betont, dass sich die Inklusion auf eine rechtliche Grundlage stützt und alle Menschen betrifft. Trotz Einschränkungen oder Benachteiligungen sollen alle Menschen die gleichen Rechte für die Teilhabe an der Gesellschaft und ihre persönlichen Entwicklung haben. Für die schulische Ausbildung bedeutet dies, dass Schüler mit einer Behinderung keine gesonderte Schulform besuchen müssen, sondern allgemeine Schulen besuchen können. Die Unterschiede werden somit anerkannt und im Gegensatz zu älteren Auffassungen auch wertgeschätzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012, S.2) schreibt der Inklusion die Bedeutung zu, „dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Inklusion ist ein permanenter Prozess, der nicht nur von der Bundesregierung vorangetrieben wird, sondern von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestaltet werden muss. Sie geschieht nicht von selbst und nicht einseitig, sie muss von allen gelebt und geleistet werden.“ Auch diese Definition betont deutlich, dass die Inklusion an alle Menschen gerichtet ist. Es liegt nicht an den Menschen mit einer Behinderung sich für die Inklusion einzusetzen, sondern die gesamte Gesellschaft ist daran beteiligt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont außerdem, dass die Bundesregierung die Inklusion unterstützt. Dies geschieht vor allem in finanzieller Form (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S.2-3).Sie setzen dabei allerdings weniger auf den Bildungsbereich, sondern bemühen sich um eine Inklusion in der Arbeitswelt (vgl. ebd.). Dies zeigt, wie in den bisherigen Definitionen beschrieben, dass die Inklusion von Beginn an stattfinden muss und nicht beispielsweise nach der schulischen Ausbildung enden sollte. Dies wird durch unter anderem durch die Aussage, dass die Inklusion ein „permanenter Prozess“ (ebd. S.2) ist, deutlich.

Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) betont in ihrer Auffassung von Inklusion (UNESCO, 2013), dass sich nicht „der Lernende (…) in ein bestehendes System integrieren (muss), sondern das Bildungssystem (…) die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen (muss).“ Außerdem betont die UNESCO, dass Inklusion nicht nur Menschen mit und ohne Behinderung betrifft, sondern verweist auf weitere Aspekte wie „Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, soziale oder ökonomische Voraussetzungen“ (UNESCO, 2013). Diese Differenzierung findet man nur bei der UNESCO. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Hinz betonten zwar, dass alle Menschen davon betroffen sein, unterteilen diese aber nicht weiter.

In einer letzten hier vorgestellten Definition geht der Pädagoge Biewer auf die Veränderungen, die durch die Inklusion in der Pädagogik entstehen, ein. Er sagt (2010, S.193): „Inklusive Pädagogik bezeichnet Theorien zur Bildung, Erziehung und Entwicklung, die Etikettierungen und Klassifizierungen ablehnen, ihren Ausgang von den Rechten vulnerabler und marginalisierter Menschen nehmen, für deren Partizipation in allen Lebensbereichen plädieren und auf eine strukturelle Veränderung der regulären Institutionen zielen, um der Voraussetzungen und Bedürfnisse aller Nutzer/innen gerecht zu werden“. Biewer betont, dass strukturelle Veränderungen in den Kindergärten, Schulen, Arbeitsplätzen usw. von Nöten sind, um der Inklusion gerecht zu werden.

Die vorgestellten Definitionen vereinen, dass die Unterschiedlichkeit von Menschen in der Gesellschaft wertgeschätzt werden sollen. Die Trennung von Menschen mit Beeinträchtigungen und „normalen“ Menschen soll aufgehoben werden und von Anfang an ein gemeinsames Leben stattfinden. Dieses umfasst nicht nur den Bildungsbereich, sondern alle Lebensbereiche. Ferner betonen sie, dass Inklusion nur stattfinden kann, wenn alle Mitglieder einer Gesellschaft daran beteiligt sind.

2.2 Herkunft und Entstehung

Der Begriff Inklusion in seiner heutigen Form hat im Vergleich zur Sonder- oder Heilpädagogik noch keine sehr lange Geschichte. Auffällig ist, dass er zumeist nur im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung benutzt wird. Bei Migranten beispielsweise spricht man weiterhin noch von der Integration. Häufig wird der Inklusionsbegriff auch auf eine Ebene mit dem Integrationsbegriff gestellt, obwohl die beiden Ansätze sich deutlich unterscheiden. Beispielhaft ist dafür Jutta Schölers „Alle sind verschieden. Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule“. Das Buch handelt die verschiedenen Sichtweisen von Inklusion (Lehrerseite, Elternseite, Schülerseite etc.) ab, die Kapitel werden allerdings mit dem Begriff „Integration aus der Sicht von…“ betitelt.

Sander hat in einem fünf Stufen Modell die geschichtliche Entwicklung zum Inklusionsbegriff dargestellt, indem die Abgrenzung zu anderen Begriffen, wie zum Beispiel dem der Integration, deutlich wird.

Die fünf Stufen von Sander bauen zeitlich aufeinander auf und können als Etappen angesehen werden (vgl. Frühauf, 2012, S.14). Als erste historische Stufe führt Sander die Exklusion an. In dieser Phase waren Kinder mit Behinderungen von jeglichem Schulbesuch ausgeschlossen. Ihnen war der Zugang zu Angeboten der Bildungs- und Erziehungssysteme verschlossen. Diese Etappe betrifft vor allem die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (vgl. ebd. S.15).

In den 60er Jahren etwa begann die zweite Entwicklungsstufe. Die Segregation dauerte bis in die 80er Jahre an, ist heute aber immer noch relevant. Bei der Segregation, die auch Separation genannt wird, besuchen behinderte Kinder eigene abgetrennte Bildungseinrichtungen. Das heutige gegliederte Schulsystem beispielsweise versucht Kinder nach ausgewählten Leistungskriterien in homogen angelegte Schulformen zu sortieren (vgl. ebd.). Eine Integration von behinderten Kindern geschieht hier nur in

[...]

Ende der Leseprobe aus 61 Seiten

Details

Titel
Inklusion im (Schul-)Sport
Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
61
Katalognummer
V265735
ISBN (eBook)
9783656577089
ISBN (Buch)
9783656577034
Dateigröße
2015 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Inklusion, Schule, Behinderung, Biologisch Medizininsche Modelle, Psychologische Modelle, Soziologische Modelle, Lernstörung, Geistige Behinderung, Körperliche Behinderung, Störung des Sehens und Hörens, Entwicklungsstörung, Pädagogik der Vielfalt, Salamanca Erklärung, Behindertenrechtskonvention, Ziele des Sportunterrichts, Stundenbeispiel, Lösung, Methodik
Arbeit zitieren
Jens Malzer (Autor:in), 2013, Inklusion im (Schul-)Sport, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265735

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