Quellenbeschreibung zu "Friedrich der Große", Politisches Testament von 1752

abgedruckt in: Otto Bardong (Hg.), Friedrich der Große, Darmstadt 1982, S. 204-206


Hausarbeit, 2010

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung und Einordnung des Abschnitts in das Politische Testament

2. Zusammenfassung und Äußere Kritik
2.1 Innere Kritik

3. Friedrich der Große als Herrscher seiner Zeit
3.1 Aufgeklärter Absolutismus

4. Interpretation

1. Einleitung und Einordnung des Abschnitts in das Politische Testament

ln dieser Hausarbeit soll das politische Testament Friedrichs des Großen aus dem Jahre 1752 untersucht werden. Dabei konzentriere ich mich auf den Teil der Politik. Innerhalb dieses Teils wird das Unterkapitel Innerer Politik relevant sein. Der Schwerpunkt soll auf dem Abschnitt „Soll ein Fürst selber regieren?“ liegen. Der für diese Hausarbeit essentielle Teil aus dem Kapitel Politik, findet sich im Zentrum des Kapitels. Unmittelbar davor setzt sich Friedrich II. damit auseinander, ob ein Fürst geizig oder verschwenderisch sein soll. Es folgen Abhandlungen über das Zeremoniell. Nach dem großen Teil über die Politik, thematisiert er die Europäischen Mächte und Herrscher, worauf eine Schlussbetrachtung und Zukunftsphantasien folgen. Friedrich der Große schließt sein politisches Testament mit einem Abschnitt über die Erziehung des Thronfolgers ab.

Durch die Analyse des Kapitels „Soll ein Fürst selber regieren?“ möchte ich herausarbeiten, wie das Selbstverständnis Friedrichs des Großen als Herrscher ist. Es soll aufgezeigt werden, wie sich sein Herrscherverständnis von dem anderer Zeitgenossen und seinen Vorgängern unterscheidet. Desweiteren soll herausgefunden werden, wie Friedrich der Große die „veraltete“ Regierungsform des Absolutismus mit seinem neuen, durch die Aufklärung beeinflussten Staatsverständnis vereinbart. Wie erklärt Friedrich II. in seinem politischen Testament, wie er diese neue Theorie mit der alten Praxis vereinbart? Wie ist also das Gedankengut der Aufklärung mit der Absolutheit des Fürsten in Übereinkunft zu bringen? Kann es also überhaupt einen aufgeklärten Absolutismus geben oder widerspricht sich dies?

Um dies herauszufinden soll in einem ersten Schritt eine knappe Zusammenfassung des gesamten politischen Testaments gegeben werden. Es folgt die äußere Kritik der Quelle. In einem nächsten Schritt schließt sich die innere Kritik an, mit der das relevante Kapitel genauer untersucht wird. Um an die Fragestellung anzuknüpfen, müssen nach diesen Untersuchungen die Hintergrundinformationen, welche die Quelle nicht liefert, mittels Sekundärliteratur gegeben werden. Es wird zunächst auf die Person Friedrichs als Herrscher seiner Zeit eingegangen. Dann schließt sich ein Kapitel über die

Herrschaftsform des aufgeklärten Absolutismus an. Schließlich folgen Interpretation und Schlussbetrachtung. Dieser Hausarbeit liegt der Text des politischen Testamentes von 1752 aus Otto Bardongs Quellensammlung „Friedrich der Große“ zu Grunde.

Die Problematik des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“ beschäftigt die Historiker bereits seit dem 19. Jahrhundert. Der Begriff wurde 1847 von Wilhelm Roscher in den historischen Diskurs eingeführt und wurde seitdem immer wieder kontrovers diskutiert. Zu einem einstimmigen Ergebnis konnte man dabei nicht gelangen. Einerseits sind sich die Historiker nicht einig, welchen Zeitraum der aufgeklärte Absolutismus umspannt. Auch die geografische Einordnung bereitet Probleme, denn während die meisten Historiker den aufgeklärten Absolutismus als ein europäisches Phänomen betrachten, beziehen andere auch Staaten, wie die Türkei oder China mit ein.[1] Darüber hinaus ist auch der Begriff selbst zum Diskussionsthema geworden. Die Tatsache, dass zwei so unterschiedliche Theorien wie „Aufklärung“ und „Absolutismus“ in einer Bezeichnung verschmelzen, erscheint z. B. Aretin als falsch. Er ist der Meinung, dass sich Aufklärung und Absolutismus in letzter Konsequenz ausschließen.[2] Dennoch wird in der Forschung weitgehend am Begriff des „aufgeklärten Absolutismus“ festgehalten, wenn auch in der neueren Forschung zum Teil die Bezeichnung „Reformabsolutismus“ bevorzugt wird.

2. Zusammenfassung und Äußere Kritik

Die Quellengattung des politischen Testaments bildete sich im 17. Jahrhundert, in vielen dynastischen Fürstenstaaten des Deutschen Reiches, aber auch anderer Nachbarstaaten, aus. Das Medium dient dem Fürsten zur kritischen Selbstreflexion, in den Bereichen der Staatsführung, der Politik oder gar seines Weltbildes. Entscheidend ist, dass das Verfassen eines solchen Testaments, die Öffentlichkeit außen vor lässt, was bedeutet, dass die Informationen historisch wahrheitsgetreu und somit nicht bewusst verfälscht sind.[3] Das politische Testament Friedrichs des Großen aus dem Jahr 1752 wurde zum ersten Mal in seiner vollen Länge nach dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1919 veröffentlicht. Zuvor durften nur ausgewählte Stücke des Textes, der die Geheimnisse des Königs und seiner Regierungskunst thematisiert, publiziert werden.[4] Neben dem Testament von 1952, das auch erstes Politisches Testament genannt wird, verfasste Friedrich II. eine ganze Reihe politischer Schriften. So auch ein weiteres Politisches Testament im Jahre 1768, welches sein erstes Testament ergänzt.[5] Das Testament von 1952 enthält eine umfassende Übersicht über den Apparat und die Pflichten der Regierung und begründet sich auf Friedrichs Erfahrungen als Herrscher.

Friedrich II. beginnt mit einer Einleitung, wo er sich zunächst mit der Pflicht eines Bürgers auseinandersetzt. Diese ist es, laut Friedrich II., stets dem Vaterland zu dienen. Er selbst versteht sich als Bürger, was er durch den Gebrauch der Anrede „Mitbürger“ zum Ausdruck bringt.

Er betont, dass er diese Pflicht stets erfüllt hat und durch sein Amt die Gelegenheit und die Mittel hatte, sich seinen Mitbürgern als nützlich zu erweisen.[6] Im Anschluss formuliert Friedrich II. seine Absicht, die er mit diesem Testament verfolgt: „Ich verfolge mit der Abfassung dieses politischen Testaments keine andre Absicht, als meine Erfahrungen der Nachwelt wie ein Lotse, der die stürmischen Zonen des politischen Meeres kennt, mitzuteilen.“[7] Am Ende der Einleitung nennt Friedrich II. die vier Hauptaufgaben, mit denen die Regierung sich befasse: die Verwaltung der Rechtpflege, die Finanzwirtschaft, die militärische Disziplin und letztlich die Politik.[8] Diese Themen will er in seinem Testament der Reihe nach aufdecken, wobei das Thema Politik den größten Teil einnimmt.

Das gesamte Politische Testament Friedrichs des Großen umfasst, in der Ausgabe von Otto Bardong, 68 Seiten. Verfasst wurde es am 27. August 1752 in Potsdam, von Friedrich dem Großen selbst. Das Testament ist handschriftlich in französischer Sprache verfasst worden und ist vollständig überliefert.

Im Folgenden soll der Abschnitt „Soll ein Fürst selber regieren?“ kritisch betrachtet werden, da dieser relevant für diese Arbeit ist.

2.1 Innere Kritik

Der Abschnitt „Soll ein Fürst selber regieren?“, welcher als Grundlage dieser Hausarbeit dient, ist der letzte Abschnitt des Kapitels Innere Politik. Innerhalb des Abschnitts stellt Friedrich der Große Gedanken über die Herrschaftsform, welche in einem Staat wie Preußen notwendig sei, an.

Er beginnt damit die Funktion und Aufgabe des Herrschers von der eines Ministers zu unterscheiden. Ein kluger Herrscher, führt laut Friedrich II. seine Geschäfte selber und im Interesse des Volkes, welches auch sein Interesse sein muss. Im Gegensatz dazu ist das Eigeninteresse eines Ministers, nie gleich dem des Volkes.[9] Minister handeln laut Friedrich nur nach ihren „eigennützigen Hintergedanken“[10].

Im Folgenden betont Friedrich der Große, dass Innen- und Außenpolitik dicht zusammenhängen. Es ist „unmöglich, einen dieser Zweige zu behandeln, indem man die anderen übergeht"[11], falls dies aber geschieht hat es negative Auswirkungen auf den Fürsten. Anhand eines Beispiels untermauert Friedrich

[...]


[1] Fritz Hartung: Der aufgeklärte Absolutismus, in: Karl Otmar Freiherr von Aretin (Hg.), Der aufgeklärte Absolutismus (Neue wissenschaftliche Bibliothek, Bd. 67), Köln 1974, S.55f.

[2] Karl Otmar Freiherr von Aretin (Hg.): Der Aufgeklärte Absolutismus (Neue Wissenschaftliche Bibliothek Bd. 67), Köln 1974, S. 43.

[3] Duchhardt, Heinz: Europa am Vorabend der Moderne 1650-1800, in: Blickle, Peter (Hg.), Handbuch der Geschichte Europas, Band 6, Stuttgart 2003, S.374.

[4] Bosbach, Erika: Die „Reveries Politiques“ in Friedrichs des Großen politischem Testamentvon 1752, Köln/Graz 1960, S.38.

[5] Benninghoven, Friedrich; Lowenthal-Hensel, Cecile (Hg.): Neue Forschung zur Brandenburgisch- Preußischen Geschichte, 17Köln 1979, S. 28.

[6] Friedrich der Große, Politisches Testamentvon 1752, in: Otto Bardong (Hg.), Friedrich der Große, Darmstadt 1982, S. 174.

[7] Ebd. S.174.

[8] Ebd. S.174.

[9] Ebd. S. 204.

[10] Ebd. S. 204.

[11] Ebd. S.204-205.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Quellenbeschreibung zu "Friedrich der Große", Politisches Testament von 1752
Untertitel
abgedruckt in: Otto Bardong (Hg.), Friedrich der Große, Darmstadt 1982, S. 204-206
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Proseminar: Zwischen Geist und Gewalt – Friedrich der Große in seiner Zeit
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
15
Katalognummer
V265441
ISBN (eBook)
9783656553243
ISBN (Buch)
9783656553298
Dateigröße
407 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
quellenbeschreibung, friedrich, große, politisches, testament
Arbeit zitieren
Anna Uhl (Autor:in), 2010, Quellenbeschreibung zu "Friedrich der Große", Politisches Testament von 1752, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265441

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