Die Property-Rights-Theorie. Anwendung in der Film- und Nachrichtenproduktion


Seminararbeit, 2013

20 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Zielsetzung und Vorgehensweise

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Neue Institutionenökonomik
2.2 Grundannahmen der Property-Rights-Theorie
2.3 Property Rights und Allokationseffizienz
2.4 Externe Effekte

3 Beispiele aus der Medienbranche
3.1 Verfügungsrechte und öffentliche Güter
3.2 Nachrichtenproduktion
3.3 Filmproduktion

4 Fazit

5 Abschluss des Moduls 1: Kriterien der Medienentwicklung, Medientheorie und Mediengeschichte

6 Eidesstattliche Erklärung

Literatur

1 Zielsetzung und Vorgehensweise

Die Seminararbeit mit dem zentralen Oberthema „Neue Institutionenökonomik“ untersucht die Anwendung der Property-Rights-Theorie in der Film- und Nachrichtenproduktion. Neben der Verortung und Einführung in die Property-Rights-Theorie bietet diese Seminararbeit auch einen Analyseteil, der als Diskussion über die Nachrichten- und Filmproduktion verstanden werden kann. Das Hauptziel ist es, eine fundierte Aussage zu folgender Forschungsfrage zu treffen: Warum kann die Property-Rights-Theorie - im Gegensatz zur Filmproduktion - nicht ohne Probleme bei der Nachrichtenproduktion angewendet werden?

Um die Property-Rights-Theorie konkret verorten zu können, wird in den theoretischen Grundlagen auf die Neue Institutionenökonomik eingegangen. Unter anderem werden der Ansatz des Homo Oeconomicus, der methodologische Individualismus und die beschränkte Rationalität thematisiert. Im weiteren Verlauf der Arbeit spielt auch die Transaktionskostentheorie eine einschlägige Rolle.

In Bezug auf die Property-Rights-Theorie werden besonders die Allokationseffizienz und die Externen Effekte behandelt. Mit dem Thema „Externe Effekte“ geht auch das Freifahrerverhalten, welches allerdings erst unter 3.3 Filmproduktion eingeführt wird, einher. Die im Vorfeld erläuterten Modelle der Neuen Institutionenökonomik dienen dazu, die Diskussion über die Film- und Nachrichtenproduktion durchzuführen.

Da der Umfang der folgenden Seminararbeit sehr begrenzt ist und das Thema wesentlich mehr Hintergründe bietet, als hier dargestellt, sollte der Leser die Literaturhinweise beachten.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Neue Institutionenökonomik

Seit den 70er Jahren strebt eine neue Forschungsrichtung der Volkswirtschaftslehre - genauer gesagt der Mikroökonomik - auf. Es ist die Neue Institutionenökonomik (NIÖ).1 Die NIÖ, geprägt von Oliver E. Williamson, welcher damit ursprünglich nur die Transaktionskosten- theorie2 bezeichnete, gilt als Weiterentwicklung und Kritik des neoklassischen Modells.3 Die Neoklassik nimmt an, dass wirtschaftliches Handeln unter vollkommener Information stattfindet.4 Preise geben alle wichtigen Informationen wieder und bei der Preisbildung entsteht kein Zeit- und/oder Ressourcenaufwand. Selbst die Informationsbeschaffung der Mitwirkenden gilt als kostenlos. In der neoklassischen Mikroökonomik besteht die Möglichkeit zur vollkommenen Information und unbegrenzter Rationalität.5 Alle gegenwärtigen und zukünftigen Marktentwicklungen können problemlos und kostenlos vorausgeplant werden.6 Erst in der NIÖ wurden Unternehmungen als Institutionen zur Optimierung von Tausch und Abstimmungsprozessen begriffen und erkannt, dass die Nutzung des Wirtschaftssystems und die Austauschbeziehungen einzelner Akteure mit Kosten verknüpft sind.7

Die Grundannahme über den methodologischen Individualismus, welcher besagt, dass Ent- scheidungen über eine Unternehmung, einen Staat oder eine Gesellschaft nicht als Hand- lungseinheit zu sehen sind, sondern als Summe der Aktivitäten einzelner Mitglieder, gilt - wie in der Neoklassik - weiterhin.8 Im Vergleich zur neoklassischen Theorie, in der der insti- tutionelle Rahmen von Tauschprozessen als gegeben angesehen wird, untersucht die NIÖ wie dieser Rahmen wirkt bzw. entsteht und fragt danach wie Institutionen gestaltet werden sollten, um effizient zu wirken.9 Die NIÖ analysiert realitätsnah, welche Institutionen (z. B. Verträge und Organisationsstrukturen) am Markt benötigt werden und welche das menschliche Verhal- ten beeinflussen, um den Markt möglichst effizient und eigenständig funktionieren zu las- sen.10 Nicht das Wirtschaftssubjekt selbst steht im Mittelpunkt, sondern die Institutionen, die die Handlungsweisen und -resultate in Verbindung mit Technologien und verfügbaren Res- sourcen hervorrufen.11 Der Nobelpreisträger Douglass North definiert Institutionen wie folgt:

„ Institutionen sind die Spielregeln einer Gesellschaft, oder förmlicher ausgedrückt, die von Menschen erdachten Beschränkungen menschlicher Interaktion. “

Zitat: North, D. C. (1992): Institutionen, institutioneller Wandel und Wirtschaftsleistung, S. 3.

Die NIÖ hinterfragt Entscheidungen bestimmter Transaktionen (z. B. Verträge, Eigentums- rechte und Transaktionskosten), welche von der Gestalt des Rechtssystems, des politischen Systems sowie dem Bildungswesen und der nationalen Kultur etc. abhängen.12 Die Annahme der individuellen Nutzenmaximierung besteht weiterhin, wird aber um die Nei- gung zu opportunistischen Verhaltensweisen, die den Vertragspartner bewusst schädigen, er- gänzt, z. B. Bummelei etc.13 Im Vergleich zur individuellen Nutzenmaximierung, in der das wirtschaftliche Handeln aus der Sicht des Akteurs gesehen wird, betrachtet der Opportunis- mus die Handlungskonsequenzen aus der Sicht eines externen Beobachters.14 Auch in der Property-Rights-Theorie wird unterstellt, dass menschliches Handeln von Eigeninteresse ge- prägt ist und jeder versucht, seine Vorteile so weit wie möglich zu vermehren.15 Darüber hin- aus beschäftigt sich besonders der Neue Institutionalist Williamson (1998)16 mit der Annahme der beschränkten Rationalität.17 Die beschränkte Rationalität besagt, dass die Individuen zwar vollständig rational agieren möchten, aber wegen beschränkter kognitiver Fähigkeiten (z. B. Informationswahrnehmung, -beschaffung, -filterung und -auswertung) nicht über alle erfor- derlichen Informationen verfügen.18 Akteure, die nicht vollständig informiert sind, haben eine subjektive Weltansicht und können in ihrem Optimierungsverhalten nicht mehr als objektiv rational beschrieben werden.19 Ihre Entscheidungen sind allenfalls auf ihre begrenzte Weltan- sicht optimal.20 Dies widerspricht dem Ansatz des Homo Oeconomicus, einem ausschließlich wirtschaftlich denkenden Menschen, der uneingeschränkt rational handelt.21

Es ist festzuhalten, dass die NIÖ noch zu keinem einheitlichen Theoriegebäude zusammen- gewachsen ist und durch die inhaltliche Offenheit kein Alternativmodell zur Neoklassik dar- stellt.22

2.2 Grundannahmen der Property-Rights-Theorie

Innerhalb der NIÖ gibt es verschieden Forschungszweige, die sich teilweise überlappen und/oder untereinander ergänzen.23 Einer von ihnen ist die Property-Rights-Theorie, dt.: The- orie der Verfügungsrechte. Die Property-Rights-Theorie analysiert die Nutzung knapper Res- sourcen und Verhaltensbeziehungen zwischen ökonomischen Akteuren.24 Es werden die Auswirkungen unterschiedlicher Verteilungen von Verfügungsrechten erfasst und hinsichtlich der wirtschaftlich relevanten Verhaltensweisen der Beteiligten untersucht.25 Damit ist die Zu- ordnung von Eigentum mitentscheidend für individuelles, eigeninteressiertes und nutzungs- maximierendes Verhalten.26 Der Wert eines Gutes wird dabei nicht nur durch seine physikali- schen Eigenschaften bestimmt, sondern auch durch die bestehenden Handlungs- und Verfü- gungsrechte.27 Sind die Verfügungsrechte auf mehrere Personen aufgeteilt oder stehen nur ei- ner Person zu, wird von verdünnten bzw. konzentrierten Verfügungsrechten gesprochen.28

Verfügungsrechte grenzen erlaubte und unerlaubte Handlungen innerhalb einer Gesellschaft ab und werden mit Hilfe von Verträgen einzelnen Personen übertragen.29 Es geht dabei um Entscheidungsrechte und Gewinnrechte, welche entweder einzeln oder in Bündeln übertragen werden.30 Bei einem Verstoß muss mit Sanktionen durch z. B. die staatliche Instanz gerechnet werden.31

Eine verbreitete Definition der Property-Rights-Theorie unterscheidet vier verschiedene Ein- zelrechte:

- das Recht auf die Nutzung eines Gutes (usus)32
- das Recht auf die Veränderung der Form und Substanz des Gutes (abusus)33
- das Recht, sich die entstehenden Gewinne anzueignen bzw. die Pflicht, die Verluste zu tra- gen (usus fructus)34,
- das Recht, das Gut zu veräußern bzw. Rechte an Dritte zu übertragen und den Liquidations- erlös zu behalten35

Diese Rechte können auf die Beteiligten eines Wirtschaftssystems unterschiedlich verteilt sein, d. h. die Einzelrechte der Güter oder Gütergruppen liegen möglicherweise nicht konzentriert, sondern verdünnt vor.36 Für die Wirtschaftlichkeit der Güter ergeben sich dadurch besondere Konsequenzen, die individuell betrachtet werden müssen.37

Neben den genannten Einzelrechten gibt es auch verschiedene Teilrechte der Property Rights (vgl. Abb. 1). Private Rechte werden Individuen oder Gruppen von Individuen zugeordnet, öffentliche Rechte hingegen gehören der Allgemeinheit und sind für jeden zugänglich.38 Die weitere Unterteilung in absolute und relative Rechte gibt Aufschluss darüber, ob das Recht bei jedem gilt (absolut) oder eingeschränkt gilt (relativ).39

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Teilrechte der Property Rights. Quelle: Eigene Darstellung.

z. B. eigenes Smartphone: privates absolutes Recht (Urheberrechte)

z. B. Bafög: öffentliches relatives Recht (kann nur in einigen Fällen gegenüber dem Staat geltend gemacht werden)

2.3 Property Rights und Allokationseffizienz

Die Zuordnung von Property Rights beeinflusst das Verhalten von Individuen. Individuen sind anreizgesteuert und führen eine Handlung nur aus, wenn diese genügend Vorteile (Erträge) mit sich bringt.40 Andernfalls wird die Handlung un terlassen. Eine effiziente Verteilung von Rechten besteht, wenn alle von einer Handlung ausgelösten Kosten und Erträge auch dem Handelnden zugeordnet werden können (Internalisierung)41 - mit Ausnahme derjenigen, die so reichlich konsumiert werden können, dass niemand in seinem Konsum eingeschränkt wird.42

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Allokationseffizienz von Property Rights. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Posner (1998).

[...]


1 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon. URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/neue-institutionenoekonomik.html

2 „Transaction costs economics subscribes to bounded rationality and urges that the crucial importance of bounded rationality for economic organization resides in the fact that all complex contracts are unavoidably incomplete“ (Williamson 1998, S. 30f).

3 Vgl. Opper (2001), S. 601.

4 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon. URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/vollkommene-information.html

5 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 38.

6 Vgl. ebd.

7 Vgl. Opper (2001), S. 603.

8 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 31.

9 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon. URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/neue-institutionenoekonomik.html

10 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 45f.

11 Vgl. Opper (2001), S. 602.

12 Vgl. ebd., S. 601.

13 Vgl. ebd., S. 603.

14 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 32.

15 Vgl. Picot (1981), S. 158.

16 „Although transaction cost economics maintains that all complex contracts are unavoidably incomplete by reason of bounded rationality, such incompleteness should not be confused with myopia“ (Williamson 1998, S. 42).

17 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 31.

18 Vgl. Opper (2001), S. 603.

19 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 33.

20 Vgl. ebd.

21 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon. URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/homo-oeconomicus.html

22 Vgl. Opper (2001), S. 602.

23 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 46.

24 Vgl. ebd.

25 Vgl. Picot (1981), S. 160.

26 Vgl. ebd.

27 Vgl. Picot/Dietl/Franck (2008), S. 46.

28 Vgl. ebd., S. 47.

29 Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 272.

30 Vgl. Leschke/Pies (2000), S. 34.

31 Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 272.

32 Vgl. Furubotn/Richter (2003), S. 23.

33 Vgl. ebd.

34 Vgl. ebd.

35 Vgl. ebd.

36 Vgl. Picot (1981), S. 157.

37 Vgl. ebd.

38 Vgl. Furubotn/Richter (2003), S. 96f.

39 Vgl. ebd., S. 143.

40 Vgl. Picot (1981), S. 157.

41 Vgl. Furubotn/Richter (2003), S. 109.; vgl. Posner (1998), S. 37.

42 Vgl. Posner (1998), S. 36.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Property-Rights-Theorie. Anwendung in der Film- und Nachrichtenproduktion
Hochschule
Universität Paderborn
Note
1,7
Jahr
2013
Seiten
20
Katalognummer
V265329
ISBN (eBook)
9783656574675
ISBN (Buch)
9783656574668
Dateigröße
755 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
property-rights-theorie, anwendung, film-, nachrichtenproduktion
Arbeit zitieren
Anonym, 2013, Die Property-Rights-Theorie. Anwendung in der Film- und Nachrichtenproduktion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265329

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