Aufgaben und Organisation der Kultusministerkonferenz


Hausarbeit, 2013

16 Seiten, Note: 2,3

Joscha Assenmacher (Autor:in)


Leseprobe


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Organisation der Kultusministerkonferenz
2.1 Die Gesamtorganisation der Kultusministerkonferenz
2.2 Der Unterausschuss für berufliche Bildung

3 Allgemeine Aufgaben der Kultusministerkonferenz

4 Spezielle Aufgaben und Zuständigkeiten für berufliche Bildung
4.1 Abstimmung der Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne.
4.2 Gesamtordnung des beruflichen Schulwesens
4.3 Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung
4.4 Lehrerausbildung und länderübergreifende Lehrerfortbildung
4.5 Sonstige Aufgabengebiete

5 Resümee

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Deutschland ist laut seiner Verfassung - dem Grundgesetz - ein rechtsstaatlicher und föderalistischer Bundesstaat. Hieraus erhält der Bund eine große Anzahl von Aufgaben und Befugnissen. Das Grundgesetz übertrug dem Bund allerdings nur einen bestimmten Aufgabenkatalog und wies die staatlichen Befugnisse und Aufgaben im Übrigen den Ländern zu (Art. 30 GG). Es stellte damit zugleich die Gesetzgebung für das Bildungswesen einschließlich der Hochschulen sowie für die allgemeine Kunst- und Kulturpflege ganz überwiegend und die Verwaltung auf diesen Gebieten ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder (KMK: Zu den staats- und verfassungsrechtlichen Grundlagen, 2013 a). Dies bedeutet zunächst, dass die Länder in Sachen Bildung und Kulturpolitik eigenverantwortlich handeln dürfen, jedoch tragen die Länder im Bundesstaat ebenso eine Mitverantwortung für das Staatsganze, welche sie zur Zusammenarbeit untereinander und zum Zusammenwirken mit dem Bund verpflichtet.

Schon kurz vor der Gründung der Bundesrepublik wurde die Zusammenarbeit der Länder in Bildungs- und Kulturfragen als nötig empfunden und so gründete sich im Jahr 1948 aus einer „Konferenz der deutschen Erziehungsminister“ die deutsche „Kultusministerkonferenz“. Diese Zusammenkunft hielten die Teilnehmer als so wichtig, dass sie sich als „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder“ konstituierten und errichteten für Ihre Zusammenarbeit ein gemeinsames und ständiges Sekretariat (KMK: Gründung und Zusammensetzung, 2013 b).

In ihrer Geschäftsordnung beschreibt die KMK ihre Aufgaben und Ziele mit der Behandlung von "Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen" (KMK: Geschäftsordnung, 2013 c). Besondere Bedeutung für die gemeinsame Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung der Länder erhält hierbei der Zweig der beruflichen Bildung, da hier der Bund durch das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung und weitere Aus- und Weiterbildungsverordnungen (KMK: Geschäftsordnung, 2013 c) mit Regelungen in die Bildungspolitik der Länder eingreift. Gerade deshalb besteht besonders im Bereich der beruflichen Bildung ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen der Bildungspolitik der Länder und dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

In Hinblick auf diese Problematik will diese Hausarbeit zunächst einen Überblick auf die Organisation der Kultusministerkonferenz und der Organisationsstruktur im Bereich der beruflichen Bildung zeigen (Kapitel 2). Hierbei soll vor allem ein Grundverständnis über die Strukturen und die Zuständigkeiten der KMK geschaffen werden. Im Kapitel 3 werden dann zunächst die allgemeinen und zentralen Aufgaben der KMK genannt und kurz beschrieben, bevor die Aufgaben des Ausschusses für berufliche Bildung genannt und kurz beschrieben werden. Genauer werden diese Aufgaben der KMK im Bereich der beruflichen Bildung dann im anschließenden Kapitel behandelt, welches sich speziell mit den verschiedenen Aufgaben der KMK beschäftigt. Abschließend soll im Kapitel 5 ein kurzes Resümee gezogen werden und die Erkenntnisse der Arbeit nochmal kontrovers beleuchtet werden.

2. Die Organisation der Kultusministerkonferenz

2.1. Die Gesamtorganisation der Kultusministerkonferenz

Die Gesamtorganisation der KMK ist in die Organe „Plenum“, „Präsidium“ und „Präsident / Präsidentin“ gegliedert. Des Weiteren werden Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen für spezielle Themen und Anlässe gebildet. Die Kultusministerkonferenz auf Ministerebene tritt etwa drei bis viermal im Jahr zu Plenarsitzungen zusammen (KMK: Institutionen der KMK, 2013 d).

Das Plenum wird aus den Ministern und Senatoren der Länder für die Ressorts Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammengesetzt. Bei Abstimmungen hat jedes Land in der KMK eine Stimme und es reicht ein Mehrheitsbeschluss. Sollten Beschlüsse gefasst werden, welche „finanzwirksam sind, die Mobilität im Bildungsbereich oder die Kultusministerkonferenz selbst betreffen“ (KMK: Institutionen der KMK, 2013 d) ist jedoch Einstimmigkeit der Länder erforderlich. Auch kommen, neben den Ministern und Senatoren, die Amtschefs der beteiligten Ministerien zu regelmäßigen Sitzungen (Amtschefkonferenzen) zusammen. Hier besteht die Hauptaufgabe, Beschlüsse des Plenums vorzubereiten und „solche Angelegenheiten zu erledigen, die keiner Erörterung im Ministerplenum bedürfen“ (KMK: Institutionen der KMK, 2013 d).

Das Plenum wählt im jährlichen Turnus das Präsidium der KMK sowie den Präsidenten / die Präsidentin der ständigen Konferenz. Das Präsidium besteht aus „dem Präsidenten oder der Präsidentin, drei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten und bis zu zwei weiteren (koordinierenden) Mitgliedern“ (KMK: Geschäftsordnung, 2013 c). Die Amtszeit der Präsidentin oder des Präsidenten dauert ein Jahr. Ihr geht grundsätzlich eine zweijährige Tätigkeit als Vizepräsidentin oder Vizepräsident voraus. An die Präsidentschaft schließt sich ein weiteres Jahr als Vizepräsidentin oder Vizepräsident an (KMK: Geschäftsordnung, 2013 c). Das Präsidium bereitet Entscheidungen der Kultusministerkonferenz vor. In unaufschiebbaren Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, mit denen das Plenum nicht befasst werden muss, kann das Präsidium durch einstimmigen Beschluss für die Kultusministerkonferenz entscheiden. Für die Beschlussfassung ist die Mitwirkung der Hälfte der Präsidiumsmitglieder notwendig. Die Länder werden über solche Entscheidungen unmittelbar informiert (KMK: Geschäftsordnung, 2013 c). Sollte von einem Land innerhalb eines Monats ein Widerspruch zum Beschluss kommen, so ist dieser Beschluss laut KMK Geschäftsordnung bis zur nächsten Sitzung aufzuheben und dort zu diskutieren.

Laufende Arbeiten und Tätigkeiten der Kultusministerkonferenz werden vom Sekretariat der KMK erledigt. Dies sind hauptsächlich Vorbereitungen auf die Plenar-, Ausschuss- und Kommissionssitzungen der KMK und die Auswertung und Durchführung der Beratungsergebnisse. Das Sekretariat hat Standorte in Berlin und Bonn und es wird vom Generalsekretär der KMK geleitet.

2.2. Der Unterausschuss für berufliche Bildung

Für alle Fragen bezüglich beruflicher Bildung ist innerhalb der KMK der ständige Unterausschuss für berufliche Bildung, als ein Unterausschuss des ständigen Schulausschusses, zuständig. Dieser wurde mit Beschluss der Kultusministerkonferenz am 04.06.1971 in Hamburg eingerichtet.

Dem Unterausschuss für berufliche Bildung gehören alle Ministerien und Gremien der Länder an, welche sich in ihrer Tätigkeit mit beruflicher Bildung auseinandersetzen (KMK: Unterausschuss für Berufliche Bildung, 2013 e). Der Unterausschuss der beruflichen Bildung vertritt im Rahmen der dualen Ausbildung die KMK gegenüber der Bundesregierung. Laut KMK Geschäftsordnung basiert diese Zusammenarbeit auf einem gemeinsamen Ergebnisprotokoll, welches das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung betrifft. Dies wurde zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern (-senatoren) der Länder am 30.05.1972 beschlossen (KMK: Unterausschuss für Berufliche Bildung, 2013 e). Die Geschäftsführung und grundsätzliche Organisation des Unterausschusses für berufliche Bildung übernimmt das Sekretariat der Kultusministerkonferenz.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Aufgaben und Organisation der Kultusministerkonferenz
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Wirtschaftspädagogik)
Veranstaltung
Institutionen beruflicher Bildung
Note
2,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
16
Katalognummer
V263299
ISBN (eBook)
9783656520597
ISBN (Buch)
9783656531869
Dateigröße
382 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
aufgaben, organisation, kultusministerkonferenz
Arbeit zitieren
Joscha Assenmacher (Autor:in), 2013, Aufgaben und Organisation der Kultusministerkonferenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263299

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