Grüne Inseln in der Stadt. Urban Gardening in Leipzig


Masterarbeit, 2012

133 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0 Einleitung

1 Rahmenbedingungen
1.1 Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft
1.1.1 Zum Leitbild des ,aktivierenden Staates'
1.1.2 Von Government zu Governance
1.1.3 Das Leitbild ,Bürgerkommune'
1.1.4 Bürgerschaftliches Engagement im Wandel
1.1.5 Partizipation und Kooperation
1.2 Zwischennutzung und Raumpioniere
1.2.1 Begriffsbestimmung Zwischennutzungen
1.2.2 Raumpioniere als Schlüsselakteure von Zwischennutzungen
1.2.3 Weitere Schlüsselakteure der Zwischennutzungen
1.2.4 Rechtliche Aspekte von Zwischennutzungen
1.3 Zusammenfassung

2 Der Garten in der Stadt
2.1 Historische Entwicklung von urbanen Gärten
2.1.1 Die Entwicklung vom Mittelalter bis zur ,Gartenstadt'
2.1.2 Die Geschichte der Kleingärten – von Schreber bis heute
2.2 Urban Gardening: ein neuer Typ städtischen Gärtnerns
2.2.1 Begriffsbestimmung Gemeinschaftsgarten
2.2.2 Geschichte der Community Gardens in New York City
2.2.3 Weitere Formen städtischen Gärtnerns
2.2.4 Gemeinschaftsgärten als Orte gesellschaftlicher Aushandlungen
2.2.5 Gemeinschaftsgärten als temporäre Nutzung
2.3 Zusammenfassung

3 Gemeinschaftsgärten in der Stadt Leipzig
3.1 Situation und Entwicklung Leipzigs
3.1.1 Integrierte Stadtentwicklungsplanung in Leipzig
3.1.2 Sanierungsgebiete Leipziger Osten und Leipziger Westen
3.1.2.1 Sanierungsgebiet Leipziger Osten
3.1.2.2 Sanierungsgebiet Leipziger Westen
3.1.3 Freiraumentwicklung und Brachflächenrevitalisierung
3.1.3.1 Brachflächenmanagement
3.1.3.2 Zwischennutzung von Brachflächen & Gestattungsvereinbarungen
3.2 Gärten in Leipzig
3.2.1 Annalinde
3.2.2 Nachbarschaftsgärten
3.2.3 Querbeet
3.2.4 Übergeordnete gärtnerische Aktivitäten
3.3 Zusammenfassung

4 Untersuchung der Gemeinschaftsgärten in Leipzig
4.1 Methodik der Untersuchung
4.1.1 Datenerhebung mittels leitfadengestützer Experteninterviews
4.1.2 Datenauswertung in Anlehnung an die Grounded-Theory-Methodologie
4.2 Analyse und Interpretation der Experteninterviews
4.2.1 Zum Selbstverständnis der Gemeinschaftsgärten
4.2.2 Zum Selbstverständnis der kommunalen Akteure
4.2.3 Interdependenzen zwischen Gemeinschaftsgärten und Stadtverwaltung
4.2.4 Gemeinschaftsgärten als Zwischennutzungen

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Transkriptionszeichen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

0 Einleitung

Derzeit erlebt das Gärtnern in der Stadt eine Blüte. Man begegnet dem Phä­no­men in den un­terschiedlichsten Formen. Da gibt es Personen, die Paten­schaften für Baum­schei­ben über­nehmen und diese mit Pflanzungen aufwerten. Es gibt Initiativen, wie die welt­weit ver­brei­teten Guerilla Gardeners, die z.B. mit Seedballs Grünes und Buntes auf Dächer oder Brach­flächen katapultieren. Es entstehen Gärten als Orte der Be­gegnung oder auch zum Aus­tausch von landwirtschaftlichem Wissen. Der Garten in der Stadt bie­tet den Menschen längst nicht mehr nur Rückzug und Erholung, sondern avanciert zu einem Ort, an dem sich mit der Umwelt auseinandergesetzt und Nach­bar­schaft be­lebt wird. Auch die Gärtner ver­än­dern sich. Zum klassischen Gärtner, der seine Scholle im Kleingartenverein bestellt, ge­sel­len sich mittlerweile Menschen aus un­ter­schied­lichs­ten Be­völ­kerungs­grup­pen. Der Gar­ten wird insbesondere für jüngere Städter zum Aus­druck für veränderte Konsumhaltungen und einen sensibleren Um­gang mit Um­welt­themen (vgl. Madlener 2009: 15ff.). Die Autorin Christa Müller fasst diese aktuellen gärt­nerischen Phänomene unter dem Begriff Urban Gar­dening zusammen und be­leuch­tet diese im Sammelwerk ,Urban Gardening. Über die Rück­kehr der Gärten in die Stadt' (2011) gemeinsam mit an­der­en Autorinnen und Autoren ein­gehend. Hier suchen ver­schiedenste Akteure die Begeg­nung mit der Natur, den Bezug zum Lokalen und den Aus­tausch mit Gleich­ge­sinn­ten. Das Anliegen der zivilge­sell­schaft­lichen Akteu­re scheint aktive Teilhabe und da­durch das Erreichen, nicht nur von Selbst-, son­dern auch von Mitbe­stim­mung in ge­sell­schaft­lichen Aus­handlungen zu sein.

Aber auch Akteure aus Politik und Verwaltung haben ein Interesse an dieser Ent­wick­lung. Durch finanzielle Eng­pässe, die die Erbringung öffentlicher Leistungen seitens der Kom­mu­ne stark einschränken, rückt deren Koproduktion durch die Bürgerschaft ver­mehrt in den Fokus. Wenn der Bürger durch freiwilliges Engagement zur Grün­ver­sor­gung und dabei gleich­zeitig zur Ver­wertung ungenutzt liegender Flächen beitra­gen kann, wird der Trend Urban Gardening vor allem für Städte, die sich unter Schrump­fungs­bedingungen mit einem Über­schuss an brach liegenden Flächen kon­fron­tiert sehen, besonders interessant.

Während vielerorts Gärten aus dem Boden sprießen, wächst gleichzeitig das Interes­se, sich mit dieser Erscheinung auseinander zusetzen, dessen spezifische Funk­tions­wei­sen, die Motivationen und Anliegen der Akteure genauer zu be­trach­ten und dabei zu fragen, welche Rolle den Gärten und ihren Initiatoren zukommt. Mit diesem For­schungs­interesse möch­te ich mich in der vorliegenden Arbeit eben diesem Phänomen des Urban Gardening – den neuen urbanen Gemeinschaftsgärten – widmen. In meiner Pro­fession als Kultur­pä­da­go­gin ist mir die Vermittlung städtischer Um­welt als direkter Le­bens­raum des Menschen ein starkes Anliegen. Da diese neuen Gär­ten offen­sichtlich als Orte der Aushandlung spe­zi­fi­scher, aber auch allgemein­gül­ti­ger ge­sell­schaftlicher The­men fungieren, scheint es aus meiner Perspektive notwendig die Vor­gänge und Dy­namiken dieser grünen Räume sowohl als Mittler diverser Themen sowie als Labore für unterschiedlichste Lebensentwürfe und Ge­sellschaftsmodelle zu be­trachten. Dieses Interes­se wird zudem durch meine persönliche Be­ziehung, die ich als aktive Gärtnerin hege, befördert. Daraus ergibt sich für mich ein äußerst span­nen­der An­knüpfungs­punkt, von dem aus­gehend ich die Möglichkeit nutzen möchte, mein be­rufliches In­ter­es­se und mein persönliches Anliegen weiterzuentwickeln, auf einer theo­re­tisch-­ana­ly­ti­schen Ebene zu verorten und in einem wissenschaft­lichen Dis­kurs näher zu er­for­schen.

Forschungsinteresse und Methode

Im Genauen möchte ich mich in dieser Arbeit der Frage widmen, wel­che Rolle diese neuen Gemeinschaftsgärten in städtischen Entwicklungsprozessen einnehmen. Um sich dieser übergeordneten Fragestellung anzunähern, sollen folgende Forschungsfragen untersucht werden:

- Welches Selbstverständnis haben die Akteure der untersuchten Garten­ini­tia­ti­ven? Welche Ziele verfolgen sie im Kontext von städtischen Entwicklungen?
- Welche Interdependenzen bestehen zwischen den Gemeinschaftsgärten und der Stadtverwaltung?
- Welche Rolle spielen diese Gemeinschaftsgärten im Umgang mit Brachflächen und deren Nutzung?

Mittels einer empirischen Untersuchung von exemplarisch ausgewählten Leipziger Gar­tenprojekten mit gemeinschaftlicher Orientierung, sollen Antworten auf diese Fra­gen erarbeitet werden. Diese Forschung an Bei­spie­len aus einer Stadt durchzuführen, bie­tet den Vorteil, von städtischen Rahmen­be­ding­ungen ausgehen zu können, die für alle Projekte gleichermaßen Gültigkeit be­sitzen. Die zu untersuchenden Ge­mein­schafts­gartenprojekte befinden sich in den Sanierungsgebieten Leipziger Westen und Leip­ziger Osten. Dabei handelt es sich im Genauen um folgende Ge­mein­schafts­gär­ten:

- Nachbarschaftsgärten e.V.,
- Annalinde sowie
- Querbeet.

Die Methode der Untersuchung gliedert sich in den Teil der Datenerhebung und den der Daten­analyse. Die Datenerhebung basiert auf von mir entworfenen und durch­ge­führ­ten leit­fa­dengestützten Experteninterviews (vgl. Meuser/Nagel 2005, Pfandehauer 2005). Diese Inter­views werden mit Schlüs­sel­ak­teu­ren der Ge­meinschafts­gar­ten­pro­jek­te sowie mit thema­tisch involvierten Vertretern der Stadt­ver­wal­tung Leipzig durch­ge­führt. Ansprech­part­ner dafür sind das Amt für Stadt­erneuerung und Wohnungs­bau­för­derung (ASW) sowie das Amt für Stadtgrün und Ge­wässer (ASG). Das er­hobene Daten­material wird in Anlehnung an die Grounded Theory Me­tho­dologie hin­sichtlich der vorab formulierten Forschungsfragen dis­kursiv ana­ly­siert.

Aufbau der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich in Hinblick auf die thematische Bearbeitung der Fragestellungen wie folgt: Zunächst werden im ersten Kapitel Hintergründe und Ent­wick­lungen in Po­li­tik, Ver­wal­tung und Zivilgesellschaft erörtert, die den Kontext für die Unter­suchung von ur­ba­nen Ge­mein­schaftsgärten in städtischen Ent­wick­lungs­pro­zes­sen herstellen. In diesem Zu­sam­men­hang werden Veränderungen von staatlichen Leit­bildern und deren Nie­derschlag in Ver­wal­tungs­modellen betrachtet. Diese Trans­for­ma­tionen sind zum Teil öko­no­misch mo­tiviert, rea­gie­ren aber auch auf ge­sell­schaft­liche Ver­änderungen, wie den Wan­del von Lebens­weisen und Wertvorstellungen. Diese Ten­den­zen werden an­hand der Diskussion um bür­ger­schaft­liches Engagements be­leuch­tet und in Ver­bin­dung zu politischen und ad­mi­nis­tra­ti­ven Vor­gängen gebracht. Da es sich bei Ge­mein­schafts­gärten in den meis­ten Fällen (zunächst) um temporäre Nut­zungen von zuvor brach­liegenden Flächen han­delt, liegt im zweiten Teil des ersten Kapi­tels der Schwer­punkt auf der Thematik der Zwischennutzung als einer Um­gangs­form mit Stadt­brachen, auf den verschiedenen Akteursgruppen mit ihren spe­zi­fi­schen Moti­ven und Interessen sowie auf den notwendigen rechtlichen und formalen Rah­men­be­ding­ungen.

Im zweiten Kapitel rückt der Garten in der Stadt in den Fokus. Dabei wird zu­nächst die his­torische Entwicklung städtischen Grüns von der Schrebergarten -Be­we­gung bis zur Gar­ten­stadt betrachtet, um anschließend die Gemein­schafts­gär­ten als Garten neuen Typs ver­tie­fend zu beleuchten. Neben der Definition des Be­griffs Ge­meinschaftsgarten, wird die Ge­schich­te dieses Gartentyps nachgezeichnet. An­schließend werden andere zeit­gemäße Garten­typen in Abgrenzung zum Ge­mein­schafts­garten vorgestellt. Schließ­lich wird die Rolle der urbanen Gemeinschaftsgärten als gesellschaftliche Aus­hand­lungsorte sowie als tempo­räre, beschränkte Nutzungsform be­trachtet.

Im Anschluss daran widmet sich das dritte Kapitel der Stadt Leipzig, als Ort der Unter­su­chung. Hier werden die stadträumlichen Zusammenhänge und Rahmen­be­dingungen, aber auch die strategischen Überlegungen seitens Stadtpolitik und -ver­wal­tung sowie deren Um­set­zung und Entwicklung betrachtet. Dabei werden ins­be­son­dere die För­der­gebiete Leip­ziger Westen und Leipziger Osten, in denen sich die drei untersuchten Ge­mein­schafts­gär­ten befinden, eingeführt. Im nächsten Schritt werden die Gemeinschaftsgärten selbst vor­gestellt. Dabei werden an­hand der empirischen Daten jeweils ihre Ent­steh­ungs­ge­schich­ten sowie die Moti­vationen und Ziele der Akteure erörtert. Darüber hinaus werden die spezi­fischen Orga­ni­sa­tions­struk­turen der Pro­jekte dargestellt.

Im vierten Kapitel folgt die Untersuchung nach den Prämissen der quali­tativen Sozial­for­schung. Zunächst wird dabei auf das Vorgehen bei der Datenerhebung ein­ge­gangen. Die Aus­wertung des Daten­materials erfolgt in Anlehnung an die Groun­ded-Theory-Metho­do­lo­gie (Glaser/Strauss 1967). Diese Vorgehensweise be­in­hal­tet die Anfertigung von Memos, die parallel zum gesamten Forschungsprozess formuliert werden und die Generieung von theo­retischen Konzepten, Kate­gorien und Hypo­the­sen unterstützen. Durch die fortlaufende Über­prü­fung und Über­arbeitung können schließlich theoretische Dimensionen abgeleitet und formuliert werden.

Formal ist anzumerken, dass bezüglich des geschlechtlichen Sprachgebrauchs der ein­fachen Lesbarkeit halber die männliche Form verwendet wird, wobei jedoch beide Ge­schlech­ter gemeint sein sollen.

1 Rahmenbedingungen

In diesem ersten Kapitel werden den Untersuchungsgegenstand betreffend, zentrale The­men eingeführt und diskutiert. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf Ent­wick­lungen von Poli­tik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in Europa und, da sich die Untersuchung auf urbane Ge­mein­schafts­gärten in Leipzig rich­tet, insbesondere West­euro­pa. Da das Ver­hält­nis zwi­schen kom­munal­er Ver­waltung und ur­ba­nen Ge­mein­schafts­gärten un­ter­sucht wir­d, be­leuchtet dieses Kapitel zum einen politische, adminis­tra­ti­ve und zivil­ge­sell­schaft­liche und zum anderen stadträumliche Hintergründe. Somit wird im ersten Teil anhand von Leit­bil­dern, Reformmodellen und der Diskussion um die Rol­le des Bür­gers und dessen Teilhabe an städtischen Entwicklungsprozessen eine Ver­hält­nis­be­stim­mung zwischen Politik, Ver­wal­tung und Zivilgesellschaft vorgenommen (1.1). Da in räum­licher und recht­licher Hinsicht die urbanen Gemein­schafts­gär­ten überwiegend als (zunächst) temporäre Nut­zungen an­ge­legt sind, werden im zweiten Teil des ersten Kapitels die Be­dingungen und Be­deu­tungen von Zwi­schen­nut­zung thematisiert (1.2).

1.1 Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft

Zunächst sollen in diesem ersten Teil Transformationen im Dreiecksverhältnis Staat, Markt und Zivilgesellschaft betrachtet werden. Dabei werden anfangs politische und staat­li­che Rah­men­be­ding­ungen in ihrer Entwicklung nachgezeichnet, wobei im Zentrum das Leitbild des ,aktivierenden Staates' stehen soll (1.1.1). Der Wan­del hin zu diesem staat­lichen Leit­bild in den 1990er Jahren wirkte sich auch auf städ­tisch-kommunaler Ebe­ne aus, welche im Hin­blick auf kommunales Handeln (1.1.2) und im speziellen mit dem Leit­bild der ,Bür­ger­kom­mune' betrachtet werden soll (1.1.3). Durch die Wechselwirkungen zwischen Staat und Gesellschaft ist es ebenso von Interes­se den Blick auf parallel stattfindende zivil­gesellschaftliche Prozesse zu lenken. Insbesondere die Debatte um bürgerschaftliches En­gage­ment, die Neube­wer­tung des Begriffs und dessen stärkere Gewichtung, soll in die­sem Zu­sammenhang betrachtet werden (1.1.4). Inwiefern die Bür­ger­schaft im Kontext dieses Wan­dels Teilhaber in Aushandlungsprozessen und Ko­pro­du­zent städ­ti­scher Auf­ga­ben ist, wird im Anschluss diskutiert (1.1.5).

1.1.1 Zum Leitbild des ,aktivierenden Staates'

Staatliche Leitbilder können als Spiegelbilder staatlichen Handelns verschiedener Zeit­räume ver­stan­den werden da mittels dieser strate­gi­sche Ziele beschrieben und das Selbst­ver­ständ­nis der Regierung zum Ausdruck gebracht werden. Marc Jan Beer weist da­rauf hin, dass diese Leit­bilder nicht zwingend Deckungsgleichheit mit der Realität haben, son­dern als Zielvor­stellungen der Zukunft zu verstehen seien (vgl. 2011: 52f.).

Durch die fordistische Krise der 1970er Jahre ausgelöst, etablierte sich seit Mitte der 1970er Jahre das Leitbild des ,schlanken Staates'. Dieses Modell fokussierte nicht das Markt-, son­dern das Staats- und Bürokratieversagen und wurde von der Idee getragen, Poli­tik und Ver­waltung zunehmend zu trennen (vgl. ders.: 56). Um die „Ziele der Ver­wal­tungs­ver­ein­fachung, Ent­büro­kra­ti­sie­rung und Entstaatlichung“ (ebd.) zu verwirklichen, orien­tier­te man sich an privat­wirt­schaft­lichen Modellen und Erfahrungen und übertrug deren Manage­ment­konzepte „auf den öffent­lichen Sektor“ (ders.: 57). Marit Rosol betont, dass dieses Modell des ,schlanken Staates' jedoch „keinesfalls als Rückzug des Staates miss­ver­stan­den werden“ (2006: 65) dürfe. Vielmehr sei versucht worden, einer­seits die Re­gie­rungs­hoheit in Kern­be­reichen wie innere und äußere Sicherheit aus­zu­bauen und an­der­er­seits bei „den ,der Gesellschaft' überantworteten Bereichen“ (ebd.) die Regierungs­ho­heit den­noch weiterhin zu erhalten.

Dieses Leitbild hielt sich bis in die 1990er Jahre und wurde dann von dem des ,aktivie­ren­den Staates' abgelöst, dessen enge Ver­bindung mit moder­nen sozial­demo­kra­ti­schen Kon­zep­ten von Beer betont wird (vgl. 2011: 58). Der ,aktivierende Staat' wurde als Re­form­leit­bild der rot-grünen Bundes­re­gie­rung in der Amts­zeit von 1998 bis 2005 teil ihres Re­gie­rungs­programms (vgl. Rosol 2006: 56). Beer sieht in dem Leitbild ein „Moderni­sie­rungs­kon­zept[, welches] […] auf die Bewahrung staat­li­cher Hand­lungs­fähigkeit trotz ‚knap­per‘ Haus­halts­kassen“ (2011: 57) setzt, wodurch das „Verhältnis[...] von Staat, Markt und Zivilgesellschaft“ (ebd.) neu be­stimmt werde. In diesem Kon­text beschwor die rot-grüne Bundes­re­gie­rung eine „Neue Ver­ant­wor­tungsteilung“ (Bun­des­re­gie­rung 1999: 2), die sie folgendermaßen ­for­mu­lierte:

„Zum einen bleibt es bei der Verpflichtung des Staates, Freiheit und Sicher­heit der Bür­ger­innen und Bürger als Kernbereich in seiner allei­ni­gen Ver­ant­wor­tung zu schüt­zen (z. B. innere Sicher­heit, Rechts­schutz, Finanzverwaltung). Da­neben gibt es einen großen Bereich ander­er, bisher als öffentlich an­ge­sehener Aufgaben, die sicher­ge­stellt, aber nicht unbedingt durch staatliche Orga­ne selbst durch­ge­führt wer­den müs­sen. In diesem Bereich muss der Staat jedenfalls die Er­fül­lung der Auf­ga­ben ge­währ­leis­ten.“ (ebd.)

Auch hier werden, wie im Leitbild des ,schlanken Staates', innere Sicherheit sowie Rechts­schutz und Finanzverwaltung als Kernaufgaben der Regierung beschrieben. In allen weiteren Bereichen soll der Staat aktivierend auf gesellschaftliche Akteure ein­wir­ken, um die Leistungserbringung weiterhin abzudecken. Folglich bringt die damalige Bun­des­re­gie­rung zum Ausdruck, dass „eine neue Balance zwischen staatlichen Pflich­ten und zu akti­vie­ren­der Eigeninitiative und gesellschaftlichem Engagement“ (ebd.) her­zu­stel­len sei. Der Staat be­greife sich zunehmend in einer Rolle als „Moderator und Akti­vator ge­sell­schaftlicher Ent­wick­lungen“ (ebd.), wodurch es zur Aufgabe werde „die Selbst­re­gu­lie­rungspotentiale der Ge­sellschaft zu fördern und ihnen den notwendigen Frei­raum zu schaffen.“ (ebd.) In diesem Konzept werden – so Gunnar Folke Schuppert – „Grund­ge­danken des Kon­zep­tes der Verantwortungsteilung auf[genommen]“ (2001: 186). In Ab­grenzung zum ,schlanken Staat' und dessen negativer Ziel­be­stim­mung in der Staats­ent­las­tung sehen Beer wie auch Schuppert in den Konzepten Akti­vie­rung und Ver­ant­wor­tungs­tei­lung die Mög­lich­keit einer positiven Zielrichtung im Zuge der Staats­re­form (vgl. Beer 2011, 58; Schup­pert 2002: 186). Die Verantwortungsteilung soll laut Schup­pert durch die Bün­de­lung der Kräfte von Staat und „selbst­steuer­ungs­fähiger Ge­sell­schaft“ (2002: 186) ver­wirk­licht werden, wobei er das Ver­hält­nis zwischen akti­vie­ren­dem Staat und Zivilgesellschaft als eines des „gegen­seitigen Auf­ein­an­der-­Ein­wir­kens, ein Pro­zess­verhältnis also“ (ders.: 187) versteht. Ein zweiter Aspekt liegt in der ver­mehr­ten Bürgerorientierung, wobei der Bür­ger „als gleich­be­rechtigter Partner bei der Wahr­neh­mung von Auf­gaben für das Ge­mein­wohl“ (Bun­des­re­gie­rung 1999: 3) angesehen wird. Der Wandel zum ,akti­vie­ren­den Staat' hängt also sehr stark mit der De­bat­te um bür­gerschaftliches Engagement zu­sam­men (vgl. Rosol 2006: 56). Der Diskurs um die Rolle des Bürgers und des bür­ger­schaft­li­chen En­gage­ments wird unter Kapitel 1.1.4 be­leuchtet. Zunächst wird die Entwicklung der Ebene städtisch-kom­mu­nalen Han­delns in Ab­hängigkeit zu den hier beschriebenen staat­lichen Veränderungen zum Ge­gen­stand.

1.1.2 Von Government zu Governance

Die Transformationen in Hinblick auf Regierungsleitbilder sowie sich verändernde Rah­men­bedingungen erforderten die Reformation und Modernisierung der Ver­wal­tungs­struk­tu­ren. Die 1990er Jahre wurden insbesondere vom Gedanken des „Management als Re­form­­kon­zept“ (Beer 2011: 58) dominiert, wobei Beer darauf hinweist, dass es dem­ge­gen­über gleich­zeitig eine kri­tische Hal­­tung in Deutschland gegeben habe. Nichtsdestotrotz sei „[d]ie Über­zeu­gungs­kraft des privat­­­­wirt­schaftlichen Modells“ so stark gewesen, dass die De­bat­te der Verwaltungsmodernisierung davon maßgeblich geprägt wurde. In Deutschland sei das Re­form­mo­dell des ,Neuen Steuerungs­mo­dells' (NSM)[1] ein ele­men­tarer Bestandteil in der Dis­kussion ge­wesen, so Wer­ner Jann (vgl. 2011: 99). Abgeleitet vom Modell des ,New Public Management' (NPM) der 1980er Jahre, entstand das NSM als Antwort auf die Krise der kom­mu­na­len Haus­halte als ein Leit­bild der „schlanke[n] kundenorientierte[n] Ver­waltung“ (Bo­gu­mil/­Holt­kamp 2011: 177). Ziel dessen war es, knappe Mittel durch „eine Ver­bes­serung der inter­nen Steuerungs­­mecha­nismen des öffentlichen Sektors effizienter ein­zu­setzen.“ (Deut­scher Bun­des­tag 2002: 340) Die Kritik am NSM bezog sich darauf, dass sich be­triebs­wirt­schaft­liche Manage­mentkonzepte nicht ohne weiteres in öf­fent­li­chen Ver­wal­tungen an­wen­den ließen, da deren „Aufgaben, Strukturen und Ver­fah­ren“ (Beer 2011: 58) weit kom­plexer und differenzierter seien. Jann unterstreicht dies, indem er die grund­le­gen­den Unter­schie­de zwi­schen der Sphäre der Ökonomie „mit Prinzipien wie Markt, Wett­be­werb, Eigen­tums­rech­ten“ (2011: 106) einerseits und Politik und Ver­wal­tung „mit Prinzipien wie Regel­bin­dung, Hie­rar­chie, Gleichbehandlung“ (ebd.) ander­er­seits be­tont. Diese Ge­gen­sätze dürften „nicht ver­­wischt werden“ (ebd.). Ein weiterer Kritik­punkt ziele auf die, dem Bürger zugeschriebene Rolle ab. Dieser wird hier vornehmlich als Kunde oder Kon­su­ment be­trach­tet, worauf­hin verstärkt Klagen über un­­zu­reich­ende Bürger­orien­tie­rung laut wurden (vgl. Deut­scher Bundestag 2002: 340).

In der Folge kam es zunehmend zur Desillusionierung durch Managementkonzepte, die in Beers Augen zum „Auf­­stieg des Go­ver­nance-Konzeptes“ (2011: 59) beitrug. Mit Blick auf den Umgang mit dem Begriff Governance gibt Klaus Selle zu bedenken, dass man diesen „in erster Linie zu analytischen Zwecken“ (2012: 28) nutzen sollte und nicht „wie dies gele­gent­lich ge­schieht, als Kennzeichnung vermeintlicher Veränderungen oder als Norm“ (ebd.). Auch Rosol attestiert dem Begriff Governance vor allem eine hilf­reiche „analytisch-empi­rische Kate­gorie“ zu sein, „um Ver­än­der­ungen auch von städti­scher Politik un­ter­su­chen zu kön­nen.“ (2006: 63) In Ab­gren­zung zum Government-Ansatz als „tra­di­tio­nel­le[...] staat­liche[...] Steuer­ungs­for­m[...]“ (Brand 2004: 111) seien durch das Konzept Gover­nance „de­zen­tra­­le, netz­werk­ar­ti­ge For­men“ (ebd.) der Steuerung aufgekommen. Dabei würden laut Ulrich Brand „tradi­tio­nelle Grenz­zieh­ungen zwischen Staat und Ge­sell­schaft, Politik und Öko­no­mie über­w[u]nden und neue Mecha­nismen ko­operativen Han­delns und des Aus­gleichs kon­fli­gie­ren­der Interes­sen be­reit[ge]stell[t].“ (ebd.) Der Begriff Governance sei kein fertiges Modell, sondern prozessual zu verstehen, wie Selle betont. Mit Blick auf die unter­schied­lichen De­finitionen, die in der Fachliteratur zu finden sind, beschreibt er das un­über­sicht­liche Bild zum Begriff Governance folgendermaßen:

„Viele entscheiden, viele handeln und welche Rolle ,die Regierung' dabei spielt, ist nicht im­mer schon ausgemacht oder klar zu erkennen.“ (2012: 41)

Der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man Governance bringen könne, sei somit die „Ge­samtheit der zahlreichen Wege, auf denen Individuen und öffentliche wie private Insti­tu­tio­nen ihre gemeinsamen Angelegenheiten regeln“ (Bundestagsdrucksache 14/9200, 415 mit Bezug auf den UN-Bericht „ Our Global Neighbourhood“, zit. n. Selle 2012: 41). Selle unter­scheidet Governance in drei Ebenen: der Handlungsebene (Kommune, Region, Natio­nal­staat etc.), dem Handlungsfeld (Bildung, Stadtentwicklung etc.) und der Orga­ni­sa­tions­ebene (Urban, Local oder Corporate Governance etc.).

Das Aufkommen des Go­vernance-Ansatzes gehe mit dem Leitbild des ,aktivierenden Staates' einher und könne als Kon­zept zum Ausgleich für den Rück­gang staatlicher Steuerung auf­gefasst werden, wel­ches Brand zufolge

„auf verschiedenen Handlungsebenen und in unterschiedlichen Praxis­feldern ge­re­gel­te Ver­fahren und Aushandlungsmechanismen be­reit[...|stell[t], um den Be­deu­tungs­verlust staat­licher Adminis­tra­tio­nen und souveräner Entscheidungsprozesse für das Manage­ment öko­nomischer und sozialer Prozesse auszugleichen“ (2004: 112).

Als Verfahren und Mechanismen der Aushandlung treten „Politiknetzwerke, Partner­schaf­ten und Verhandlungssysteme“ (ebd.) in den Vordergrund, welche ein breites Spektrum an zivil­ge­sell­schaft­li­chen und privaten Akteuren einbinde. So habe bei­spiels­weise das Prin­zip der Ver­ant­wor­tungs­übertragung eine Er­wei­terung im Sinne von „Ver­ant­wor­tungs­teilung mit gegen­sei­ti­gen Ver­pflich­tungen“ (Jann/Wegrich 2004: 206) er­fahren. Auch di­verse öffent­liche Lei­stungen, die vormals an Dritte übergeben und so­mit aus­ge­la­gert wurden, werden inner­halb des Gover­nance-Diskurses als Leis­tungen, die in Kopro­duk­tion er­bracht würden, ver­standen und umgesetzt. Dabei spiele ins­be­son­dere die Er­gän­zung des An­satzes um das Prinzip der „Akti­vierung von Selbst­hilfe“ (ebd.) eine ele­men­tare Rolle.

Auf lokaler, kom­munaler Ebene spricht man von Urban Go­ver­nance (vgl. Hill 2005: 567). Frank Eckardt attestiert, der Urban Governance, als po­puläres Schlag­wort in weiten Bereichen Ver­wendung zu finden, aber den­noch Ver­wir­rung und Zweifel be­stünden, in welcher Form und in wel­chem Ausmaß Urban Gover­nance in der Praxis auch funk­tioniere (vgl. 2009: 12). Ein weiterer, in der Literatur im­mer wieder arti­kulierter Kritik­punkt knüpft an die tatsächliche demo­kra­ti­sche Um­set­zung des Kon­zep­tes an. So be­stehe die Gefahr, dass macht­po­li­ti­sche Un­gleich­ge­wich­te aus­ge­blen­det werden würden (vgl. Rosol 2006: 63). Rosol be­schreibt diesen Aspekt wie folgt:

„Es wird auf Konsens und Kooperation orientiert, Konflikt und Kon­fron­ta­tion, ent­ge­gen­ste­hende Interessen sind nicht vorgesehen. […] Auch sind kooperative Ver­hand­lungs­sys­teme von ‚Runden Tischen‘ bis Public-­Private-Partnership keines­wegs zwangs­läu­fig offener für demo­kra­tischen Einfluss als hierarchische Steuerungs­for­men, denn Be­teili­gung könne exklusiv und Wahrnehmung von In­teres­sen se­lektiv er­fol­gen.“ (ebd.)

So würden in diesem Politikmodell Interessengegensätze als auch ungleiche Ressour­cen­ver­teilung der diversen Akteursgruppen ausgeblendet, obwohl diese vorhanden und be­stim­mend seien. Dabei werde, laut Brand, ebenfalls das Prinzip Partizipation auf ein mög­lichst effizientes Problemlösen reduziert (vgl. Brand 2004: 114f.). Klaus Einig, Gernot Grab­her, Oliver Ibert und Wendelin Strubelt be­schei­ni­gen der Urban Governance vor allem eine ge­eignete Steuerungs­form „für ,ober­fläch­lichere' Interessenkonflikte [zu sein] oder zur Bearbeitung von klar ab­grenz­ba­ren Pro­ble­men, bei denen kreative Lösungen benötigt werden.“ (2005: 8) Handele es sich um „harte[...] Ver­teilungs- und Zielkonflikte[...]“ (ebd.), sei ein macht­vol­ler In­ter­ven­tions­staat und damit das klassische Government-Modell, in ihren Augen, nicht zu ersetzen.

Nichts­destotrotz haben sich die Verhältnisse zwischen Staat und Gesellschaft ver­scho­ben, so dass auch auf kommunaler Ebene ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Im Fol­gen­den soll dieser Wandel mit Blick auf das Leitbild der ,Bürgerkommune' nach­ge­zeich­net werden.

1.1.3 Das Leitbild ,Bürgerkommune'

Parallel zum Leitbild des ,akti­vierenden Staates' entwickelte sich „auf kommunaler Ebe­ne das der ,Bürgerkommune'“ (Hill 2005: 567) und stellt eine Ergänzung der Dienst­leis­tungs­kom­mu­ne dar, wobei es „auf dem Leitbild der kundenorientierten Ver­wal­tung auf[baue]“ (Häußer­mann et al. 2008: 272). Das Konzept der Bürgerkommune oder der Bür­ger­orien­tierten Kom­mu­ne „umfass[e] alle Lebensbereiche, die in lokalen Räu­men orga­ni­siert sind, und alle Ak­teure, die un­mit­telbar auf das lokale Zu­sam­menleben Ein­fluss neh­men.“ (Deut­scher Bunde­stag 2002: 335) Die Neu­orien­tie­rungen, die in Zu­sam­men­hang mit dem Kon­zept der (Urban) Gover­nance bereits be­schrie­ben wurden, sind Be­stand­teile des Leit­bilds ,Bürger­kom­mune' und nehmen ins­be­sondere den Wan­del der Rol­le der Bürgerschaft vom Kunden hin zum „,Mitgestalter' oder ,Ko-Pro­duzent', der sich aktiv an der kom­mu­nalen Ent­wick­lung beteiligt“ (Sinning 2005: 579) in den Blick. Die Umsetzung des Leit­bildes werde in Heidi Sin­nings Augen durch rückläufige Be­völ­ker­ungs­zahlen so­wie den sin­ken­den An­teil Er­werbs­tätiger dringend not­wendig (vgl. ebd.). Den­noch sei das Modell nicht als flächen­decken­de Re­form­be­we­gung zu ver­stehen. Vielmehr wird dem Leitbild über ver­schie­dene Initiativen und Pro­gram­me wie bei­spiels­wei­se ,Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – So­zia­le Stadt', das ,Civitas'-Netz­werk oder über die ,Lokale Agenda 21' in den Kom­munen zu­ge­ar­bei­tet. Sie alle haben das zentrale Anliegen, bürger­schaft­liches En­gage­ment zu för­dern (vgl. Deut­scher Bundes­tag 2002: 338). In direktem Zu­sam­men­hang mit der „Qua­li­tät von Bürger­orien­tierten Kom­mu­nen“ (Bischoff et al.: 2007: 33) steht „die Förderung von Bür­ger­be­tei­ligung und Bür­ger­en­gagement“ (dies.: 32). Helmut Klages sieht allerdings in dem Leitbild der „Bür­ger­ge­sell­schaft“ (2010: 12), wie er es be­zeichnet, eine Zu­kunfts­orien­tie­rung, die in der gegen­wär­tigen Gesellschaft noch be­trächt­liche Defizite habe. Er attes­tiert in dieser Hinsicht, dass zwei ge­gen­läufige Ten­den­zen zu er­ken­nen seien. So wären zwar viele Bür­ger be­reit, sich zu en­ga­gie­ren, jedoch stün­den denen, die sich tat­säch­lich be­tätigen, eben­so viele Men­schen ge­gen­über, die ihre En­gage­ment­be­reit­schaft (noch) nicht in die Tat um­ge­setzt hät­ten. Darüber hinaus sei prob­le­ma­tisch, dass in Bürger­be­tei­li­gungen, also im Feld „der Parti­zi­pation im engeren Sin­ne des Wortes“ (ders.: 13), we­ni­ge und zumeist nur kurzfristige Mög­lichkeiten der Mit­wir­kung be­stün­den. Der Re­alisierung der „Bürger­ge­sell­schaft“ zu­träg­lich sei hingegen die Be­reit­schaft einer breiten Mehr­heit „sich aktiv ,ein­zubringen', [es be­stehe] der Wunsch nach Teil­ha­be, nach Mit­wir­kung an Ent­schei­dungen, nach Parti­zi­pa­tion an­stel­le von pas­siver Aus­lieferung an Fremd­ent­schei­dungen.“ (ders.: 12)

Jörg Bogumil und Lars Holtkamp fassen in ihrem Essay zur ,Bürgerkommune' (2010) deren Leis­tungen „zur Förderung der drei Beteiligungsrollen“ (2010: 44) zusammen. So ge­linge es durch Beteiligung zumindest „Teile der Bürgerschaft in die politische Wil­lens­bil­dung ein­zu­beziehen.“ (ebd.) Seien die Instrumente und Themen sorgfältig aus­ge­wählt, könn­ten ge­lungene Beteiligungsangebote unterbreitet werden, die von in­teres­sierten Bür­gern an­ge­nom­men und konstruktiv weiterentwickelt werden könnten (vgl. dies.: 44f.). Be­tei­li­gungs­ver­fahren ermöglichten darüber hinaus, dass „Infor­ma­tio­nen mit hoher Qualität“ (dies.: 45) bei der Kommune ankommen und somit „die Bürger mit den Dienstleistungen der Verwaltung wesen­tlich zufriedener sind.“ (ebd.) Auch das Ziel der finanziellen Ent­las­tung der Kom­mu­nen sehen sie als verwirklicht, „indem sie [die Kommunalverwaltungen, T.T.] durch intensive Be­teiligung Fehlinvestitionen ver­mei­den hilft und die Bürger und Vereine stärker ihre eigenen Ressourcen einbringen“ (ebd.) könnten. Jedoch zeigen die Autoren auch Grenzen der ,Bürgerkommune' auf. Es sei nicht gewährleistet „ alle sozialen Grup­pen [Her­vor­he­bungen im Original, T.T.]“ (dies.: 46) gleichermaßen einzubeziehen. Diese Schwierigkeit in der Realisierung der ,Bürgerkommune' erkennt auch Klages. So würden Menschen meist dann Hand­lungs­bereitschaft zeigen, wenn ihre Interessen direkt be­troffen seien. Vor allem sieht er aber die Gefahr, dass ohne­hin privilegierte Be­völ­kerungs­gruppen somit „noch mehr privi­legiert werden“ (2010:15). Unter Privilegien sind in diesem Kontext der Zu­gang zu Bildung, Zeit und Infor­mationen zu verstehen. Ins­gesamt be­scheinigt Klages dem Leitbild ,Bürgerkommune' „ungeachtet immer wie­der­hol­ter Appelle in Deutsch­land nur [in] einigen hundert Kommunen“ (ders.: 14) durch die Ein­richtung von „An­laufstellen für Bürger­en­gage­ment“ (ebd.) in Umsetzung begriffen zu sein. Auch die an­fäng­liche Euphorie der 1990er Jahre sei vorerst abgeflacht, so dass die Anzahl von Kommunen mit nach­hal­tigen Ansätzen in dem Zusammenhang durch­aus über­schau­bar sei (vgl. ebd.). In diesen „relativ wenigen ,Bürgerkommunen'“ (ders.: 15) hätten an Be­tei­li­gungs­ak­tivitäten bisher „[n]ur Minderheiten der Bevölkerung“ (ebd.) teil­ge­nommen. Un­ge­ach­tet dessen konstatiert er, dass „[d]ie ,Bürgerkommune' […] eine rea­lis­ti­sche Pers­pek­tive“ (ders.: 21) mit Vorteilen für alle Beteiligten sei. Es werde allerdings erforderlich, „eine[...] Ver­le­ben­digung der Demokratie“ (ebd.) mit einem entsprechend hohen Energieeinsatz und „mit der Einsicht in ihre realen Erfolgsbedingungen“ (ebd.) in die Tat umzusetzen. Auch Bogu­mil und Holtkamp erkennen unter den Bedingungen der verschärften Haus­halts­krise den­noch die Möglichkeit, wenn auch in abgespeckter Version, das Modell der Bür­ger­kom­mu­ne zu realisieren, mit der Option „eine sinnvolle Orientierung für die kom­munale Praxis“ (2010: 50) geben zu können. Die Bürgerkommune solle prag­ma­tisch drauf kon­zen­triert werden, „was unter den derzeitigen Rahmenbedingungen in Ko­operation mit der Kom­mu­nal­politik und -verwaltung […] möglich und wünschenswert ist.“ (ebd.) Die Er­mu­ti­gung der Bürger, sich mit ihren Möglichkeiten und ihren Belangen ein­zusetzen, spiele wei­ter­hin eine ele­mentare Rolle, um kommunale Aufgaben auch künftig leisten zu können (vgl. ebd.).

Die hier thematisierte Rolle des Bürgers, dessen Engagement als aktiver Teilhaber kom­mu­na­len Han­delns sowie die damit einhergehenden Veränderungen und Aus­prä­gungen im Ver­hältnis zwischen Kommune und Bürger werden im Folgenden erörtert.

1.1.4 Bürgerschaftliches Engagement im Wandel

Mit den zuvor besprochenen Leitbildern und Tendenzen ist die ver­stärkt auftretende De­bat­te um bürgerschaftliches Engagement eng verbunden (vgl. Rosol 2006: 56). Annette Zim­mer und Stefan Nährlich sehen in der „Er­schöpfung der Potentiale von Staat und Markt“ (2000: 9) den Zusammenhang zu einer gestiegenen „Attraktivität bür­ger­schaft­li­chen En­gage­ments“ (ebd.) der Zivilgesellschaft in den 1990er Jahren. Eine er­höhte Be­teili­gungs­be­reit­schaft der Bürger in Bereichen wie Politik, Umwelt oder auch Kul­tur sei bereits in den 1970er Jahren zu ver­zeich­nen gewesen, was durch den „Grün­dungs­boom frei­williger Ver­eini­gungen, Vereine und Lobby-­Organisationen“ (dies.: 13) dieser Zeit illustriert werde. Diese Entwicklung könne den Autoren zufolge „vor­ran­gig auf das Vor­han­den­sein ent­spre­chen­der Ressourcen zurückgeführt“ (ebd.) werden. Dabei steht an erster Stel­le Wissen und Bil­dung (vgl. ebd.). Eckhard Priller er­wei­terte in seiner Be­schrei­bung diese Aufzählung um Aspekte wie ge­stei­ger­ten Wohl­stand, Selbstbewusstsein und die er­höhte Fähig­keit zur Selbst­organi­sa­tion, was alles in allem dazu führen wür­de, dass der Bür­ger „auch un­ab­hängi­ger vom Staat“ (2002: 40) werde. Diese Ent­wick­lung findet seine Ent­sprech­ung in der Rolle, die der Bürger­schaft im Leitbild des ,akti­vie­ren­den Staates' zu­ge­wie­sen wird, da diese somit ver­mehrt in der Lage sei, Auf­ga­ben und Ver­ant­wortung für vor­mals staat­lich er­brach­te Leistungen zu übernehmen. Roland Roth er­kennt diese Entwicklung eben­falls, hält darüber hinaus auch die Erklärung, dass durch Staats­versagen und kom­mu­nale Finanz­nöte, Bürger zu­neh­mend von staatlicher Seite in Aufgaben ein­ge­bunden wären, für plau­si­bel (vgl. 2000: 35f.). Als bürgerschaftliche Akteure seien – so Zim­mer und Nähr­lich – neben Ver­einen und Ini­tiativen „in zu­neh­men­dem Maße auch Ein­zel­per­sön­lich­keiten, eben aktive Bür­ger, ge­fragt.“ (2000: 14) Durch die gesteigerte „Attraktivität bür­ger­schaft­li­chen En­gage­ments“ (dies.: 9) wurde unter der Regierung der rot-­grünen Bun­des­re­gie­rung 1999 die Enquête-­Kommission „Zukunft des Bür­ger­schaft­li­chen En­gage­ments“ ins Leben ge­rufen. Dies hatte eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Phä­no­men sowie die Er­ar­bei­tung von Hand­lungs­emp­feh­lungen zum Ziel (vgl. Deutscher Bundestag 2002: 7ff.). Birger Hart­nuß, Tho­mas Olk und Ansgar Klein deuten den Einsatz der En­quête-­Kom­mis­sion als „den eigent­li­chen Beginn von Engagementpolitik als einem Po­litik­feld“ (2010: 762). War in der ersten Phase „die Mobi­lisierung frei­wil­liger und unentgeltlicher Tätig­kei­ten zur Schließung von Dienst­leis­tungs­lücken im So­zial- und Gesundheitssektor“ (dies.: 765) das zentrale Motiv, so wurde „die re­form­po­li­ti­sche Pro­gram­ma­tik der En­quête-Kommission“ (ebd.) prä­gend dafür, „En­gage­ment­po­li­tik als Be­stand­teil von Ge­sellschafts- und De­mo­kra­tie­politik zu eta­blieren“ (ebd.).

Die Enquête-Kommission legte der Diskussion schließlich folgende Definition von bür­ger­schaft­lichem Engagement zu Grunde, welche auch in vorliegender Arbeit verwendet wer­den soll:

„Bürgerschaftliches Engagement ist eine freiwillige, nicht auf das Er­zie­len eines per­sön­lichen materiellen Gewinns gerichtete, auf das Ge­mein­wohl hin orientierte, ko­opera­tive Tätigkeit. Sie entfaltet sich in der Regel in Organisationen und Insti­tu­tio­nen im öffentlichen Raum der Bür­gergesellschaft. Selbstorganisation, Selbst­er­mäch­tigung und Bür­ger­rechte sind die Fundamente einer Teilhabe und Mit­ge­stal­tung der Bür­gerin­nen und Bürger an Entscheidungsprozessen.“ (Deutscher Bun­des­tag 2002: 73)

Dem zufolge ist bürgerschaftliches Engagement als: freiwillig, nicht auf persönlichen materiel­len Ge­winn ausgerichtet, gemeinwohlorientiert und kooperativ zu verstehen. Zudem findet es in der öffentlichen Sphäre, also in Abgrenzung zum Bereich des Privaten statt. Zimmer und Nähr­lich bescheinigen dem Begriff des bür­ger­schaftlichen Engagements, vor allem ein breiter „Oberbegriff für ein weites Spek­trum von mitgliedschaftlichen, gemein­wohl­orien­tier­ten sowie unkonventionellen poli­ti­schen Aktivitäten“ (2000: 14f.) zu sein. Auch Roth be­schreibt bürgerschaftliches En­gage­ment als eine Vielzahl an Akti­vi­tä­ten, die sich zwi­schen „den Polen Markt, Staat und Familie“ (2000: 31) ansiedeln, jedoch keiner dieser Sphären im Spe­ziellen zu zuordnen seien. So siedelt er den Begriff auf der einen Seite „jenseits einer […] Intim- und Privatsphäre, zu der in unseren Ge­sell­schaf­ten z.B. Fa­milien, aber auch we­sent­liche ökonomische Akti­vitäten, wie die Erwerbs­ar­beit ge­hören“ (ders.: 30) an und auf der anderen Seite „unter­halb der im engeren Sin­ne staat­lichen Handlungssphäre, die weit­ge­hend büro­kra­tischer Ratio­nalität folgt.“ (ebd.) Er schreibt dem Begriff ,bür­ger­schaft­lich' zu­dem zu, eine Überbrückung von alten und neuen For­men von Engagement zu bil­den, in­dem durch ihn das klassische Ehrenamt mit „mo­der­ner Pro­testpolitik“ (ders.: 31) ver­bunden werde. Diese beiden Sphären seien nicht als Gegenpole zu verstehen (vgl. ders.: 31ff.). Die Enquête-Kom­mission weist auf einen Strukturwandel bürgerlichen En­gage­ments hin, den sie in Zu­sam­men­hang mit Plu­ra­li­sie­rung und Individualisierung von Le­bens­stilen bringt. So seien neben tra­dier­ten Organisationen, also klassischem Ehren­amt wie dem Verein, auch andere informelle „For­men der Organisation“ getreten (vgl. Deut­scher Bundestag 2002: 109). Menschen wür­den sich eigene, neue Ordnungen schaf­fen, da „eine Viel­zahl neu entstehender Be­lange nicht durch die alten, klas­si­schen Strukturen ab­gedeckt sind oder ein En­gage­ment in be­steh­enden Orga­ni­sa­tions­strukturen auf Wider­stand stößt.“ (ebd.) Oft werde auf formale Struk­tu­ren sogar ganz be­wusst ver­zich­tet, da die En­ga­gier­ten „die größere Flexi­bi­lität und die flacheren Hie­rar­chien informeller Zu­sam­men­schlüs­se an­[stre­ben].“ (ders.: 110) würden. Dies treffe vor allem auf Them­en­felder wie „Öko­logie und Kultur, Schu­le, Kinder­garten, Gesundheit, Ge­schlecht und sexuel­le Aus­rich­tung sowie im sozia­len Nah­bereich“ (ders.: 109) zu. Durch Indi­vi­du­ali­sie­rungs­pro­zes­se käme es wei­ter­hin dazu, dass Engagierte Wert darauf legen „ihr Ar­beits­feld selbst [zu] ge­stalten“ (ders.: 111) und zugleich „ausgeprägte Hierarchien und eine hohe Rege­lungs­dichte“ (ebd.) ab­leh­nen wür­den. So suchten viele ehrenamtliche Akteure „in alten wie in neuen Or­ga­ni­sa­tions­formen“ (ebd.) vermehrt „nach pro­jekt­be­zo­genen En­gage­ment­for­men, die ihnen the­matisch ent­ge­gen­kommen“ (ebd.), anstatt sich für ein „lang an­dauern­des En­gage­ment [zu] ver­pflich­ten“ (ebd.). So sei auch eine Moder­ni­sierung von der Organisation innerhalb klassischer For­men wie der Vereine zu ver­zeich­nen (vgl. Deutscher Bundestag 2002: 110). Diese Ten­denz beschreibt Karin Werner eben­falls im Auf­bau und der Orga­ni­sation von neuen urba­nen Ge­mein­schafts­gärten, die oft „andere, weniger kontrollierbare und mit dem Staat ver­heiratete Arrange­ments“ (2011: 62) als Organisationsstruktur wählen würden (vgl. dazu Kapitel 2.2.1).

Aus diesen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen, aber auch aus der Not­wen­dig­keit veränderter Rahmenbedingungen, ergeben sich An­for­derungen an Politik und Ver­wal­tung im Umgang mit bürgerschaftlichem En­gage­ment und dessen Förderung. Die Au­to­ren Hartnuß et al. identifizieren dabei als Kern­problem:

„einerseits die besondere Produktivität und den ,Eigensinn' solcher For­men frei­wil­liger und unentgeltlicher Tätigkeiten zu stärken, um deren Produktivitätspotenzial zur Ent­fal­tung bringen zu können und zu­gleich Ziele wie die Eröffnung von Zu­gangs­wegen zum En­gage­ment für alle potenziell Interessierten und die Ausweitung des Vo­lu­mens des bür­gerschaftlichen Engagements bei Einhaltung bestimmter Quali­tätsstandards […] zu ge­währ­leisten.“ (2010: 767f.)

So könne die „Ausweitung und Stärkung“ (dies.: 767) bürgerschaftlichen Engagements nicht durch Politik und Verwaltung verordnet und mit entsprechenden Instrumentarien durch­gesetzt werden. Es „be­darf der Ermutigung, Wertschätzung und Unter­stüt­zung“ (ebd.) der bür­ger­schaft­lichen Akteure durch den Staat. Die Bereitstellung und Förderung be­nötigter Infra­struk­turen wie beispielsweise durch die Etablierung von Freiwilligenagenturen, Senio­ren­büros oder Selbst­hilfe­kontaktstellen, stelle dabei eine Möglichkeit dar (vgl. dies.: 768). Seit Ende der 1990er Jahre gründeten sich zudem vermehrt Bür­gerstiftungen (vgl. Wolf 2005: 106). Roth merkt dazu kritisch an, dass durch „diver­se staatliche Programme und gesetzliche Rege­lungen“ (2000: 35) im Be­reich bür­ger­schaftlichen Engagements, dessen auto­no­me Ent­fal­tung nicht möglich sei, son­dern immer „in das institutionelle Gefüge von Staat, Markt und Fami­lien (Ge­mein­schaf­ten) eingebettet“ (ebd.) wäre. In diesem Kon­text erkennt er auch die Ge­fährdung, dass dem bürger­schaftlichen Engagement ins­be­son­dere „eine kompen­sa­to­ri­sche Rol­le für Defizite und Spannungen zu“ (ebd.) komme, die zwi­schen „Staat, Markt und Fa­mi­lie“ (ebd.) bestünden. Auch Hartnuß et al. weisen darauf hin, dass bürgerschaftliches Engagement tendenziell Gefahr laufe zur „Schließung von Dienst­leis­tungs­lücken“ (2010: 768) instrumentalisiert zu werden. Nichts­des­to­trotz erkennen sie auch Er­fol­ge in der „Durch­führung und Umsetzung von Engage­ment­politik“ (dies.: 774), die „vor allem im Bereich konkreter Maßnahmen und ressort­spe­zi­fischer Pro­gram­me“ (ebd.) zu ver­zeichnen sind. Zu einem erfolgreichen Beispiel zähle das Pro­gramm ,Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt', „das gezielt auf den Einbezug des Engage­ments für die Ent­wicklung von Stadt­tei­len setzt“ (ebd.). Nach wie vor sehen die Autoren Hart­nuß et al. aber auch die Not­wen­dig­keit, der Zivilgesellschaft und dem bür­ger­schaftlichen En­gage­ment eine ge­wichtigere Rolle im Ver­hält­nis zu Markt und Wirt­schaft ein­zu­räumen (vgl. dies.: 775).

Im Kontext zunehmender und gezielter Förderung von bürgerschaftlichem Engagement werden politische Steuerungsinstrumente zur Partizipation und dis­kur­siven Aus­hand­lung ent­wickelt und erprobt. Darunter finden sich Verfahren zur Bürger­be­teili­gung und -akti­vie­rung sowie der Me­diation und Moderation (vgl. Hartnuß et al. 2010: 769). Ent­wick­lungen, die in diesem Bereich zu verzeichnen sind, werden nachfolgend thematisiert.

1.1.5 Partizipation und Kooperation

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wuchs der Einfluss des Staates auf sämtliche Lebens­be­reiche der Bürger stetig an. Parallel dazu beschränke sich jedoch die Ein­fluss­nahme der Bürger hinsichtlich staatlichen Handelns auf „Wahlen in vierjährigem Abstand“ (Häu­ßer­mann et al. 2008: 271), wie Hartmut Häußermann, Dieter Läpple und Walter Siebel fest­stel­len. Dieses Missverhältnis rufe, Joachim Wentzel zufolge, eine Legi­ti­ma­tions­krise re­prä­sen­tativer Demokratien hervor (2010: 42). Demzufolge resultiere bei den Bür­gern daraus eine „Entfremdung vom poli­ti­schen System“ (Häußermann et al. 2008: 271). Dieser Poli­tik­ver­dros­­senheit ge­gen­über stehe jedoch „das ge­wachsene Interes­se an di­rekter Be­tei­li­gung in lokalen An­ge­le­gen­hei­ten“ (ebd.). Wentzel be­schreibt dabei den „Mehrwert von Bür­ger­be­tei­ligung“ (2010: 42) als Ventil, welches im Span­nungs­ver­hält­nis zwischen Poli­tik­ver­dros­sen­heit einer­seits und Engagementwillen andererseits vermittelt „und somit wieder mehr Men­schen am politischen Leben zu inte­grieren“ vermag (ebd.). Häu­ßer­mann et al. attes­tie­ren der Bür­ger­be­teiligung in lo­ka­­len Zu­sam­men­hängen im 21. Jahr­hundert eine starke Be­deutung, die sowohl auf staat­­licher als auch auf bürger­schaft­licher Seite zu verzeichnen sei (vgl. ebd.). Bereits in den aus­gehenden 1960er Jah­ren gingen Initiativen von bürger­li­chen Kreisen und stu­den­ti­schen Milieus aus, um für sich die Mit­wirkung in Pla­nungs­pro­zes­sen zu re­kla­mie­ren. An­lass gab – wie die Autoren es nennen – die „moder­nis­ti­sche Stadt­zer­störung“ (dies.: 272). „Auf­ge­klärte Lo­kalpolitiker“ (ebd.) hätten bereits in dieser Zeit die Chan­cen des Wi­der­stands er­kannt, durch Ein­beziehung der Bür­ger eben diesen „ab[zu]­bauen, die Legi­ti­ma­tion der Pla­nung [zu] stützen und die Infor­ma­tio­nen über soziale Zu­sam­men­hänge und mög­liche Hin­dernisse [zu] verbessern.“ (ebd.) Durch diese Ent­wick­lung an­ge­stoßen, etablierte sich seit den 1970er Jahren die Bür­gerbeteiligung als Ins­tru­ment in kom­mu­na­len Ent­schei­dungs­pro­zessen der Pla­nung (vgl. Rosol 2006: 75). Sprach man in diesem Kon­text bis in die 1980er Jahre hinein von „Bür­ger­be­tei­li­gung, Par­ti­zipation oder auch kollektive[r] Selbst­hilfe“ (ebd.), hat sich Rosol zu­folge „in den 1990er Jahren ein neuer Begriff dafür heraus[kristallisiert]: bürger­schaft­liches En­gage­ment“ (ebd.). Häußer­mann et al. sehen durch die hohe Bedeutung vom „Engage­ment der Bürger“ (2008: 273) in jüngerer Zeit „[e]ine gänzlich neue De­fi­ni­tion [der] […] Bür­gerbeteiligung“ (ebd., vgl. dazu 1.1.3 & 1.1.4). Die Entwicklung von Parti­zipation sehen Häußermann et al. in direktem Zu­sam­men­hang mit dem Auf­kom­men der ,Bür­ger­kommune' als kommunal-politisches Leit­bild (vgl. dies.: 272f.). In den drei ver­schie­de­nen Bürgerrollen „als Kunde, als Mit­ge­stal­ter und als Auf­traggeber der Ver­waltung“ (dies.: 272) sind unterschiedliche Be­tei­li­gungs­formen mög­lich. In der Kun­den­rolle trete der Bürger als Konsument von Ver­wal­tungs­dienst­leis­tungen auf, die Mitgestalterrolle setzt „auf aktive Teilnahme bei der Entstehung von Ver­wal­tungs­er­geb­nissen“ (dies.: 272f.) während die „Auf­trag­geberrolle […] bei der Poli­tik­for­mu­lie­rung und -pla­nung an[setze]“ (dies.: 272). Der Erweiterung der Bür­ger­rolle liege das Kon­zept der Ko­pro­duktion zu­grunde (vgl. dies.: 273). Begründet sehen sie diese Ent­wick­lung zum einen in man­geln­den fin­an­ziellen Ressourcen der Kommunen, aber auch darin, dass es im Post­for­dis­mus nun „nicht mehr nur darum [gehe], ökonomische[n] Akti­vi­täten, die in die Stadt drängen, geeignete Orte zuzuweisen und diese mit not­wen­di­gen Infra­struk­tu­ren zu ver­sehen“ (dies.: 274). Für die gegenwärtige und zukünftige Situation der Städte seien vielmehr Fragen nach der Verwertung von brach­ge­fal­lenen Flä­chen und Gebäuden (vgl. hierzu Kapitel 1.2) oder im Umgang mit struk­tureller Er­werbs­losig­keit zu be­ant­wor­ten. In diesem Kontext wird immer wieder auf un­gleiche Res­sour­cen­ver­teilungen und feh­lende „Bil­dungs­re­serven in den ab­ge­häng­ten Stadt­vier­teln“ (Häußermann et al 2008: 274) hin­ge­wie­sen. Roth trifft dazu die Aussage, dass zu­nächst einmal diese demo­kra­ti­schen Ideale der Bürgerbeteiligung keinen Zweifel zulas­sen würden und „[m]ehr Demo­kra­tie […] [als] eine uneingeschränkt positive Sache“ (2011: 84) zu sehen sei. Doch hier er­kennt er, wie andere Autoren auch (vgl. dazu Häußer­mann et al. 2008: 274ff.; Wentzel 2010: 46), dass dies aufgrund ungleicher „Fähig­keit[en] zur Beteiligung“ (Roth 2011: 84) nur mit Ein­schrän­kungen gel­te. Nur wer über die notwendigen Ressourcen wie „Wissen, freie Zeit, soziale Kon­takte etc.“ (ebd.) ver­füge, aber auch „bio­gra­fisch die Gelegenheit [hat], positive Be­teili­gungs­er­fah­rungen [zu] machen“ (ebd.), werde „von dem Vertrauen ge­tra­gen […], dass eigenes En­gage­ment möglich und wirk­sam ist.“ (ebd.) Auch Wentzel sieht diese Un­gleich­heit und bringt diese mit dem „Phä­no­men der sogenannten ,üblichen Ver­däch­tigen'“ (2010: 47) derer, die ihre parti­zi­pa­to­ri­sche Wirksamkeit nutzen, in Verbindung. So sieht er die Ge­fahr, dass:

„[d]ie inhaltliche Ausgestaltung und Partizipation an Bürger­be­teili­gungs­prozessen […] ten­denziell [den] Menschen vorbehalten[ ist], die in der Lage sind, ihre Bedürfnisse und Interes­sen klar zu artikulieren, diese zu organisieren und für diese ein­zu­stehen.“ (ebd.)

In der Folge bestehe die Gefährdung, dass besondere Interessen von ge­sell­schaft­li­chen Grup­pen bei Bürgerbeteiligungen im Vorteil seien und somit eine „noch schärfere selek­tive Wir­kung […] entfalte[n] [...]“ (ebd.) würde. Dies könnte die eigentlichen Ziele wie „etwa Inte­gra­tion, In­klu­sion, Vernetzung und Konsens“ (ebd.) ins Gegenteil verkehren. Das para­doxe an diesem Verhältnis sei laut Häußermann et al., dass gerade Men­schen mit erhöhtem Be­darf an staatlicher Unterstützung, „am wenigsten in der Lage [seien], diese einzufordern und inhaltlich zu bestimmen.“ (2008: 275) Um dieses Dilem­ma zu über­winden, müssten, Roth zufolge, „verstärkte An­streng­ungen in Rich­tung ,Empower­ment' von bisher bildungs- bzw. beteiligungsfernen Be­völ­kerungs­grup­pen“ (2011: 84) be­trie­ben werden. So be­schrei­ben Häußermann et al. am Bei­spiel des Pro­gramms ,Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – So­zia­le Stadt', dass Erfolge wohl nicht lediglich „[d]urch An­ge­bote zur Par­tizipation oder gar durch die Aufforderung zur ,Akti­vie­rung'“ (2008: 275) zu erzielen seien, sondern schätzen „Inte­gration selbst [als] die wich­tigs­te Vor­aus­set­zung“ (dies.: 276) für gelungene Parti­zi­pa­tion ein. Diese Kritik steht im Kon­trast zur positiven Lesart von Hartnuß et al., die den ge­zielten „Einbezug des En­gage­ments für die Entwicklung von Stadtteilen“ (2010: 774; vgl. dazu 1.1.4) als starkes Potenzial wahrnehmen.

Nach dieser Betrachtung von Ungleichheiten unter der Bürgerschaft, ist auch das Span­nungs­verhältnis zwischen Bürger und Stadtpolitik sowie -verwaltung zu beleuchten. Auch hier wird generell positiv bewertet, dass durch die Einbeziehung von Bürgern „Ratio­na­li­tät und Qua­lität des Verwaltungshandelns“ (Hill 2005: 567) zu breiterer „Legitimation, Ak­zep­tanz und Identifikation“ (ebd.) führen würden. Nichtsdestotrotz sieht auch Her­mann Hill die Ge­fahr, dass teilweise „Bürgerbeteiligung ohne Bürger“ (ebd.) durch­ge­führt werde, was unter anderem damit in Verbindung zu bringen sei, dass „mög­licher­wei­se ihre Interessen und Poten­ziale nicht richtig angesprochen wurden.“ (ebd.) Auch prob­lematisiert er das Feh­len von Einflussmöglichkeiten, so „dass Bürgerbeteiligung nur als Event mit Alibicharakter ver­standen“ (ebd.) werden könne. Aus diesen Über­le­gungen schluss­folgert er, dass be­stim­mte Qualitätsanforderungen erfüllt werden müs­sten, um Bür­ger­beteiligung erfolgreich zu gestalten (vgl. ebd.). Wentzel nähert sich dem „Span­nungsverhältnis zwischen Bür­ger und Staat/­Verwaltung“ (2010: 49) über die Be­trach­tung vom „Verhältnis von Angebot und Nach­frage“ (ebd.) an. So mangele es wohl häu­figer an Angeboten zur Beteiligung, als am Wil­len des Bürgers, sich zu beteiligen. Darüber hinaus seien die Art der Angebote, deren Orga­ni­sa­tion sowie Vorbereitung zentrale Auf­ga­ben der staatlichen, administrativen Seite. Darüber hinaus könne Bürgerbeteiligung jedoch auch nur gelingen, wenn „gleich­sam die Bürger in die Lage versetzt werden, diese bei einem umfassenden In­for­ma­tions­stand wahr­zu­neh­men.“ (ders.: 50) Um „Par­ti­zi­pation als Alltagspraxis“ (Roth 2011: 87) etablieren zu kön­nen, müssten „Politikfelder um­ge­krem­pelt werden“ (ebd.) und es sei zudem „eine eigene Infra­struktur notwendig“ (ebd.). Dazu ge­hör­ten zwangsläufig „auch Machtverzicht durch eta­blierte politische Akteure einerseits, sowie Vertrauen und Anerkennung in die an­ge­spro­chene Bür­ger­schaft andererseits.“ (ebd.) Stephan Willinger schlägt vor, den Begriff von zivilgesellschaftlicher Partzipation zu erweitern und bürgerschaftliches Engagement oder auch Zwischennutzungen in das Repertoire von Beteiligung aufzunehmen (vgl. 2012: 204ff.). Aus dieser Perspektive betrachtet, seien Bürger „immer schon Ko-Produzenten von Stadt.“ (ders.: 205) Die informelle Raumnutzung durch zivilgesellschaftliche Akteure und das Bild von Stadt und Gesellschaft, welches sie im Kleinen produzieren, könne viel über „die Wünsche der Menschen an die Stadt verraten.“ (ders.: 210). Eben jene Thematik der Zwischennutzung soll nachfolgend betrachtet werden.

1.2 Zwischennutzung und Raumpioniere

Zwischennutzungen werden als adäquates Mittel betrachtet, um Flächen zeitweise auf­zu­wer­ten und „lange Phasen des Stillstandes mit den korrespondierenden Folgen wie Ver­wahr­losung und Vandalismus zu verhindern.“ (Vollmer 2011: 33). Dass Planer oder Stadt­ver­wal­tungen diese Qualitäten erkennen, habe sich erst in jüngster Vergangenheit gewandelt. Engel­bert Lütke Daldrup, damaliger Staats­se­kre­tär im Bun­desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), stellt fest, dass temporäre Nutzungsformen bis dahin keine be­deutende Rolle in der Stadt­pla­nung ge­spielt hätten (vgl. 2008: Vorwort). Planer hätten eher „Angst vor der dauer­haf­ten Ver­fes­ti­gung“ (ebd.) von zunächst temporär angedachten Nut­zungen gehabt und die­se „zu­meist zu ver­hindern versucht“ (ebd.). Die Vor­zeichen haben sich jedoch ge­wan­delt. Durch die be­kannten strukturellen, demo­gra­fi­schen und öko­no­mischen Veränderungsprozesse er­fahren Zwi­schen­nutzungen nunmehr eine andere Wahr­neh­mung, ein er­höh­tes Interes­se und „eine neue, konzeptionell-strate­gi­sche Be­deu­tung für die nach­hal­tige Stadt­ent­wick­lung“ (ebd.). Dies liegt auch daran, dass Kom­munen sich oftmals nicht mehr in der Lage sehen, mit den ihnen zur Verfügung ste­hen­den Ins­tru­men­ten die „Pro­ble­me städtischer Funktionsverluste“ (ebd.) zu lösen. Gleich­zeitig liegt in der Umsetzung von Zwischennutzungen ein erhöhtes Kon­flikt­potenzial, was vor allem durch „rechtliche und organisatorische Hürden“ (Vollmer 2005: 33) ver­ur­sacht werde, aber auch in „di­ver­gierenden Interessen der Beteiligten“ (ebd.) be­gründet liege. Schließlich sind die oben an­gesprochenen Herausforderungen der Stadt­ent­wicklung, zum Großteil im bebauten Be­stand zu bewältigen. Unter Berücksichtigung dessen sind Interes­senskonflikte vor­pro­gram­miert, die nur durch Ab­wägungsprozesse und einen ganz­heit­lichen Blick gelöst werden können. Zum Thema Zwi­schen­nut­zung liegen verschiedene Unter­suchungen vor. Eine Studie wurde auf Landes­ebene durch die Senats­ver­wal­tung für Stadt­ent­wick­lung Berlin initi­iert und trägt den Titel ,Urban Pioneers' (2004-2006). Auf Bun­des­ebene wurde das For­schungs­projekt ,Zwischennutzungen und Nischen im Städte­bau als Beitrag für eine nach­haltige Stadtentwicklung' (2008b) durch das BMVBS und das Bun­des­amt für Bau­we­sen und Raum­ordnung (BBR) durchgeführt. Ein aktuelles Modellprojekt fin­det im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik in Bremen mit der ZwischenZeitZentrale (ZZZ) statt, welches in der Pub­likation ,Second Hand Spaces' (2012) dokumentiert wird.

Im Folgenden wird zunächst der Begriff Zwi­schen­nut­zung be­spro­chen. Dabei geht es einer­seits um eine Definition dessen, was als Zwischennutzung ver­stan­den wird, aber auch um dif­feren­zierte Sichtweisen und Deutungen (1.2.1). Anschließend werden die Raum­pio­nie­re als Prim­är­ak­teure der Zwi­schen­nutzung in den Blick genommen. Dabei werden ihre Mo­tive so­wie ihre Mög­lich­keiten, aber auch Zwänge, denen sie unter­liegen, be­trach­tet (1.2.2). Daran an­knüpf­end sollen weitere in das Thema Zwi­schen­nut­zung integrierte Ak­teurs­gruppen vor­ge­stellt werden (1.2.3). Schlussendlich rücken die rechtlichen Rahm­en­be­ding­ungen von Zwi­schen­nutzungen in den Fokus der Untersuchung (vgl. 1.2.4).

1.2.1 Begriffsbestimmung Zwischennutzungen

Doris Gstach bescheinigt dem Begriff zunächst einmal, „eine Viel­falt an unterschiedlichen tempo­rä­ren Phänomenen“ (2006: 16) zu vereinen. Sie hält fest, dass diese Nutzungen sich stark in ihrer Art, Rechts­form, Dauer, Zugäng­lichkeit sowie Flächengröße un­ter­schei­den würden. Daraus leitet die Autorin ab, dass es nicht möglich sei, diese in einer ver­all­ge­mein­ern­den Be­griffs­be­stimmung zu fassen (vgl. ebd.). Das signifikante Charak­teris­ti­kum, das jedoch alle Zwischennutzungen gemein haben, ist ihr zu­fol­ge „nicht dauerhaft ge­dacht zu sein.“ (ebd.) Inwiefern temporär, also nicht dauerhaft, zeit­lich zu begrenzen sei, ver­mag sie dabei nicht zu beantworten. Sie verweist darauf, dass dies ins­be­son­dere von der Pers­pek­tive des Betrachters abhängig sei (vgl. ebd.). Robert Temel führt diesen Ge­danken in seinem Essay über ,Das Temporäre in der Stadt' weiter aus:

„Wenn man sie nur von genügender Entfernung betrachtet, ist jede Nutzung tem­po­rär. Es geht hier aber um besondere Nutzungsformen, und dabei ist nur ein As­pekt, dass sie von Beginn an als zeitlich be­grenzt gesehen werden, und auch das nicht unbedingt von allen Be­tei­ligten, son­dern etwa nur von einem Grund­eigen­tü­mer oder der Ver­wal­tung im Gegensatz zu den Nutzern.“ (2006: 63)

Der Autor beschreibt das Temporäre als etwas Kurzlebiges, welches jedoch in der Lage sei „länger [zu] existieren, als man zu Beginn denken würde“ (ders.: 59). Auch wenn das Tempo­räre, provisorische Eigenschaften aufweise, habe es jedoch auch „eigene Quali­tä­ten und ist nicht bloß als ein Ersatz für das Vollwertige anzusehen.“ (ebd.). So attes­tiert Temel dem Temporären, dass es durch die zeitliche Begrenzung Mög­lich­kei­ten aufweise, die bei dauer­haft angelegten Vorhaben nicht denkbar er­schie­nen wären. Auch Peter Arlt ver­weist darauf, dass in der temporären Nutzung ein Mittel liege, „um den Erfolg eines Kon­zeptes zu be­weisen, und dann einen Investor davon zu über­zeugen, dass die Nut­zung auch eine Dauer­lösung sein könnte.“ (2006: 41). Arlt macht jedoch gleich­zeitig klar, dass das Gelingen dessen wohl eher die Ausnahme darstelle (vgl. ebd.). Temel erkennt eine Qualität des Temporären darin, dass durch eine Zwi­schen­nutzung „unproduktive Stand­zeiten ver­wert­bar“ (ders.: 60) ge­macht werden kön­nen oder durch „Tem­po­ra­li­sie­rungen prinzipiell jeder Nut­zung“ (ebd.), um den Markt­erfor­der­nissen ent­spre­chend durch eine folgende, pro­duk­ti­vere Nutzung er­setzt werden könne (vgl. ebd.). Gstach legt als We­sensmerkmal der Zwi­schen­nutzung wei­terhin zu Grunde, dass es sich bei diesen meist um öffentlich zu­gäng­liche Nutzungen hand­le, es jedoch auch For­men gebe, „die haupt­sächlich von einem be­stimm­ten Per­so­nen­kreis genutzt werden“ (2006: 17). Zudem stün­den bei temporären Nut­zungen meist kom­mer­zielle Ver­wer­tungs­interes­sen im Hinter­grund, aber „Ansätze infor­mel­ler Ökonomie“ (ebd.) könnten nichts­destotrotz eine Rolle spie­len.

Mit dem Begriff Zwischennutzungen wird eine Vielzahl von Nutzungen beschrieben. Dazu zählen eben auch Veranstaltungen, die einen Raum für die Dauer von wenigen Stunden oder Tagen bespielen. Diese Formen der Zwischennutzung finden als Instrument zur Stadt­ent­wicklung Anerkennung (vgl. Temel 2006: 60ff.). In der vorliegenden Arbeit konzentriert sich die Verwendung des Begriffs Zwischennutzung auf die Dauer von mehreren Monaten oder Jahren. Welche Personengruppen mit welchen Interessen als private Akteure von Zwi­schen­nutz­ungen auftreten, soll anschließend unter dem von Klaus Overmeyer ge­prägten Begriff Raum­pionier betrachtet werden.

1.2.2 Raumpioniere als Schlüsselakteure von Zwischennutzungen

Die Schlüsselakteure temporär begrenzter Nutzungen sind so­genannte Zwischennutzer, welche Ver­wer­tungs­lücken in Form von Gebäuden, Grund­stücken oder anderen ungenutzten, offenen Räumen für ihre Be­lange bespielen. Zwi­schen­nutzer werden von Overmeyer in Anlehnung an Pio­nier­pflan­zen, die „keine besonderen Ansprüche an einen Stand­ort haben“ (Senats­ver­wal­tung für Stadt­entwicklung Berlin 2007: 36), auch als Raum­pio­nie­re be­zeich­net. Dieser Be­griff wurde vor allem durch die Studie ,Urban Pioneers' geprägt (vgl. ebd.). Die Nutzungs­arten würden „kulturelle[n] Initiativen, Akti­vi­tä­ten aus dem Sport- und Frei­zeit­bereich, ge­werb­liche Nut­zungen, gärtnerische, land­wirt­schaft­liche sowie soziale Pro­jekte“ (dies.: 38) um­fassen. Aus­zeich­nen würden sich Raum­pio­niere ins­be­son­dere durch ihr „eigenes En­gage­ment, non-mone­täre Aus­tausch­pro­zes­se und hohe Krea­ti­vi­tät“ (Overmeyer 2005: 48), durch welche sie „neue Öko­no­mien, kul­tu­relle In­no­vationen und eine pro­gram­ma­ti­sche Viel­falt urbanen Le­bens“ (ebd.) herstellen wür­den. Der Be­teili­gungsgrad der Raum­pio­niere an der aktiven Stadt­ge­staltung sei enorm (vgl. ebd.). Diese von Over­meyer durch­aus pro­duk­tiv und po­si­tiv be­werteten Ener­gien werden von Bas­tian Lange kritisch in ge­sell­schaft­liche Trans­for­ma­tions­pro­zes­se eingeordnet. Die „mehr­heit­lich wis­sens­ba­sier­te Ge­sell­schaft“ (Lange 2007b: 136) er­zeu­ge, dem Autor zufolge, ambi­va­len­te Lebens­ver­hält­nis­se, durch welche Un­sicher­heiten auf dem Arbeitsmarkt „und da­durch zu­neh­men­de Un­sicher­hei­ten in der Lebens­pla­nung“ (ebd.) entstünden. Ander­er­seits er­öffne­ten diese flexi­bi­li­sier­ten Ver­hält­nisse „bisher un­ent­deckte Hand­lungs­räume […] und [wür­den] eine Mo­ti­va­tion zur Eigen­ständigkeit“ (ebd.) vor allem in der Kultur- und Kreativ­wirt­schaft durch­aus be­för­dern.[2] So ist festzuhalten, dass ne­ben den po­si­ti­ven Deu­tungen auch die oft ge­ringen finan­ziel­len Mittel der Krea­tiven zu bedenken sind, so dass diese „urbanen Kreativ­pro­du­zenten“ (ders.: 142) „nur müh­sam an kul­tureller und ge­sell­schaft­lich-öko­no­mi­scher Teil­habe laboriert[en]“ (ebd.). Nicht zu­letzt aus ökonomischer Pers­pek­ti­ve stel­len des­halb die Nischen und Zwischen­räume, so Overmeyer, „über­schaubare Labo­ra­torien dar, in denen eigene Ideen ausprobiert wer­den kön­n[t]en, aber auch scheitern dürf[ten]“ (2005: 48). Auch Lange betont, dass eben ge­rade diese Orte und Räume, „die auf un­be­stimm­te Zeit aus dem städti­schen Ver­wer­tungs­zyklus fallen“ (2007: 138), zu „Mög­lich­keits­räumen“ (ebd.) jenseits von Kon­kur­renz­druck zu erschwinglichen Kondi­tionen für Raum­pio­niere und Krea­tive werden würden (vgl. ebd.). Dabei kämen die Raumpioniere, so Overmeyers Diagnose, mit ge­ringen Mit­teln aus, würden ihre Ressour­cen und Netz­wer­ke nutzen und damit städ­ti­sche Orte re­vi­ta­lisieren (2005: 48). Auf diese Weise würden, laut Lange,

„soziale Arenen, in denen experimentiert werden kann [entstehen]. Brach­flächen und Un­ternehmungen sind für die experimentierende Kreativwirtschaft kein Wider­spruch, sie stellen vielmehr eine ideale Symbiose dar.“ (2007: 138)

Die Anziehung dieser Orte liege Temel folgend neben den ökonomischen Rahmenbedingungen aber auch in der Gestaltbarkeit deren Identität (vgl. 2006: 64). So entwickeln sich über Zwischennutzungen eigene Atmosphären temporärer Orte, die in Wech­selwirkung von Akteuren und Ortsspezifika generiert werden (Senats­ver­wal­tung für Stadt­entwicklung Berlin 2007: 45), welche durch die „kulturellen Praktiken, die räum­li­chen Neu­ge­stal­tungen, Moden, Stile, Grafiken, zusammengefasst: ihre re­prä­sen­ta­tiven Sym­bole im öffent­lichen Raum“ (Lange 2007: 139) entstünden. Lange betont, dass die Vielfalt der krea­tiven ‚Unter­neh­mungen‘ ein neues symbo­li­sches Kapital“ (ders.: 138) für Städte dar­stel­len würden. Berlins Raum­pioniere würden beispielsweise „mentale Bilder einer facet­ten­reichen Urba­nität“ (ebd.) pro­du­zieren, die eine inter­nationale Ausstrahlung und An­zieh­ungs­kraft besäßen. Als ein populäres Beispiel sei die nahezu legendäre Bar 25 am Spree­ufer in Berlin-Friedrichshain genannt. Erfolgreiche Zwischennut­zungen können für eine Stadt ohne finan­ziellen Aufwand zu einem Aushängeschild und weichem Stand­ort­fak­tor werden. Der Slogan „Arm, aber sexy!“ des Berliner Oberbürgermeisters Klaus Wowereit illus­triert das sehr prägnant.[3] Die generierte Symbolik und der tatsächliche Um­gang mit Zwi­schen­nutzern geht dabei nicht zwangs­läufig überein. Welche Interessen für andere Akteure an Zwischennutzungen ge­bunden sind, soll im Folgenden dargelegt werden.

1.2.3 Weitere Schlüsselakteure der Zwischennutzungen

Zwischennutzungen seien so Rudolf Kohoutek und Christa Kamleithner keine fest­ge­schrie­benen Quali­täten von Gebäuden oder Räumen, sondern stellen vielmehr „ein ge­sell­schaft­li­ches Verhältnis im Dreieck von Eigentum, Besitz und Nutzungsrecht“ (2006: 27) dar. Dieses flexible Verhältnis weise je nach Interesse unterschiedliche Mög­lich­kei­ten auf, wie sich die ver­schie­denen Akteure im Rahmen ihrer Ziele zu einer Zwischen­nut­zung ver­hal­ten könn­ten (vgl. dies.: 26f.). Die Studie ,Urban Pioneers' untersuchte und identi­fi­zier­te in Berlin un­terschiedliche Akteurs­kon­stel­la­tio­nen, mit ihren jeweils eigenen Mo­ti­ven. So gebe es, neben den Raumpionieren selbst, die Gruppe der Grund­stücks­eigen­tümer, durch deren Ein­willigung überhaupt erst eine tempo­rä­re Nutzung ver­wirk­licht werden kön­ne (vgl. Senats­ver­waltung für Stadtentwicklung Berlin 2007: 40). Eine we­sen­tliche Sorge der Eigen­tümer sei, Nutzer, die sich den Ort zu eigen machen, später „nicht mehr los­zu­wer­den.“ (ebd.) Um diese Bedenken zu um­gehen, sei „[g]egenseitiges Vertrauen und die Kon­trolle über den Entwick­lungs­prozess“ (ebd.) von­nöten. Die Studie be­schrei­bt jedoch auch, dass ver­mehrt die Vor­tei­le von Zwischen­nutzungen er­kannt werden, da diese Ver­fall und Vanda­lis­mus zurück­drängen und Be­triebs­kosten ver­ringern würden. Die Qualität, dass durch die neue Nutzung „eine neue Iden­ti­tät“ (ebd.) generiert werde, die „eine erste An­zieh­ungskraft für dauerhafte Nut­zungen“ (ebd.) mit sich bringt, erfahre dabei zu­neh­mend Wert­schätzung.

Neben dieser Gruppe bilden der Berliner Studie ,Urban Pioneers' zufolge sogenannte „ Schlüs­sel­agen­ten “ (ebd.) eine „sehr ver­brei­te­te Be­dingung für das Entstehen von Zwischen­nut­zungen“ (ebd.). Diese „motivierten Agen­ten“ (ebd.) zeichnen sich durch ihr orga­nisa­to­ri­sches Netz­werk aus, welches den Zu­gang zu derartigen offenen Räumen ver­schafft (vgl. ebd.). In ihrer Rolle als Mittler zwi­schen Eigen­tümer und potentiellem Nutzer und Ini­tia­to­ren von Netzwerken und Ver­bin­dungen bauen sie eine wesentliche Organisa­tions­struk­tur auf. Diese Agenten können einer­seits selbst Raumpioniere sein, für pri­va­te Agen­turen tätig oder auch „mittlerweile ver­wal­tungs­interne oder -nahe Mit­ar­bei­ter“ (ebd.) sein. Eine derartige ver­mittelnde Agentur ist die Bremer ZwischenZeitZentrale (ZZZ), die als Pilotprojekt an die Natio­nale Stadt­entwicklungspolitk des BMVBS und BBR und den Bremer Senat an­ge­schlos­sen ist. Zu den Projektzielen gehört, die Zwischennutzung vom experi­men­tellen Status in den Normalfall zu überführen und „fest in den Ins­tru­men­ten­bau­kasten der Stadt­ent­wick­lung zu integrieren.“ (BMVBS/BBR 2010: 6) Zwischennutzungen sind in Bremen mittlerweile „verbindlich definiert und geregelt.“ (ebd.). Die ZZZ wird von zwei Architekten, einer Geografin sowie einem Raumplaner betrieben und ist als ver­wal­tungsexterne Agentur für die Vermittlung zwischen Nutzern, Eigentümern und Stadt­ver­wal­tung ver­antwortlich.[4]

Politik und Verwaltung stellen eine weitere, eigene Akteurs­gruppe in der Typi­sie­rung der Berliner Studie dar. Aus recht­licher Sicht sei auf kommunaler Ebene wenig Spiel­raum vor­han­den, um „mit Zwi­schen­nutzungen anders als mit her­kömm­lichen Nutzungen zu ver­fahren.“ (Senats­ver­waltung für Stadt­ent­wicklung Berlin 2007: 41) Nichts­desto­trotz können Kom­munen als Er­mög­licher dieser Nutzungsformen auf­tre­ten (vgl. ebd.). Das Forschungsprojekt des BMVBS und BBR beschreibt vier Modelle, um die Vermittlung von Zwischen­nut­zungen im Rahmen der Stadt­entwicklung zu realisieren (vgl. BMVBS/BBR 2008: 33; vgl. Vollmer 2011: 33ff.). Die Stadt­verwaltung kann zum einen eine kommunale Koordinationsstelle einrichten, „bei der die Vermittlungstätigkeit von der Stadtverwaltung übernommen wird.“ (Vollmer 2011: 33). Eine zweite Option besteht darin, eine solche Koordinierungsstelle auf Quar­tiers­ebe­ne ein­zu­richten. Diese beiden Möglichkeiten erfordern jedoch bestimmte Ka­pa­zi­tä­ten in der Um­set­zung. Kann die Kommune das nicht leisten, besteht als dritter Weg die Beauftragung eines externen Dienst­leisters, der diese Vermittlungsagentur betreut. Eine vierte Mög­lich­keit bestünde darin, diese Tätigkeit an eine ehren­amt­liche Initia­ti­ve zu übergeben und die Leistung ba­sie­rend auf bürgerschaftlichem Engagement zu erbringen (vgl. ebd.). Maximilian Voll­mer bringt darüber hinaus in einer fünften Option die privatwirtschaftlichen Akteure auf den Plan, die auch in der Lage seien bspw. als „Projektentwickler großer Flächen“ (ebd.) bewusst Zwi­schen­nutzung zur Entwicklung einzusetzen. Neben diesen konkreten Ver­mit­tlungs­auf­ga­ben kön­nen Kom­mu­nen aber auch ihrer Rolle als Ermöglicher gewahr werden, indem sie eine ge­zielte „För­derung von Möglich­keits­räu­men und Rah­menbedingungen“ (Overmeyer 2005: 49) be­treiben. Over­meyer be­schreibt dabei einen Prioritätenwechsel, der innerhalb der Kom­mu­nen statt­ge­funden habe. Die Stadt­ver­waltungen würden nunmehr vermindert „Pla­nungs- und Gestal­tungs­ho­heit“ (ebd.) aus­üben, sondern seien vielmehr bemüht, „Partner für die Akti­vierung un­ge­nutz­ter Flächen­res­sour­cen zu gewinnen.“ (ebd.) Dieser Pro­zess ist nicht zu­letzt des­halb in Gang ge­kom­men, weil die diversen temporären Nutzungen und deren Auf­ladung mit Iden­ti­tät und so­zialem Kapital „zu einem Image- und Wirtschaftsfaktor ge­wor­den“ (Se­nats­ver­wal­tung für Stadt­planung 2007: 41) sind. In der Rolle des Partners mu­tiere der Bür­ger, so Over­meyer, „vom Stadt­kon­su­men­ten zum Stadtproduzenten“ (2005: 49) und sei in der Lage seine Ideen „in seinem un­mittelbaren Lebensumfeld um­zu­setzen.“ (ebd.)

1.2.4 Rechtliche Aspekte von Zwischennutzungen

Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) behindern in der Praxis baurechtliche Gegebenheiten meist die Ge­neh­mi­gung von Zwischen­nut­zungen durch die Kommunen. Grund dafür ist laut BMVBS, dass lediglich im Bau­pla­nungs­recht Rege­lungen für derartige Nutzungen zu finden sind, jedoch keine Rege­lungen auf Ebene des Bau­ord­nungs­rechts ge­trof­fen seien (vgl. BMVBS/BBR 2008: 96). Im Baugesetzbuch regelt der §9 Absatz 2 den Umgang mit Zwischennutzungen, so dass über den Be­bau­ungs­plan „in besonderen Fällen“ (BauGB §9 Abs. 2) festgesetzte Nutzungen:

„1. für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder

2. bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind.“ (ebd.)

Die vertraglichen Regelungen bei Zwischennutzungen unterscheiden sich „auf den ersten Blick kaum von üblichen Miet- und Pachtvertragssituationen.“ (dies.: 98) Es er­ge­ben sich jedoch Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Um sich nachfolgende Nut­zungen offen zu hal­ten, ist es auf Seiten des Eigen­tü­mers wün­schens­wert, die Zwischennutzung einerseits be­fristet zu regeln und gleichsam mög­li­chst kurzfristig beenden zu können (vgl. ebd.). Aus Sicht der Nutzer sind „transparente Rege­lungen zu Nutzungs­dauer und Kün­di­gungs­fristen“ (dies.: 99) erforderlich, um „den Auf­wand und die Kosten [zu] mini­mie­ren“ (ebd.) und gleichzeitig in der Lage zu blei­ben, „un­kon­ven­tio­nel­le Pro­jekte [zu] realisieren“ (ebd.). Um den Wert des Grund­stücks oder der Im­mo­bilie auf­recht zu erhalten, ist es auf Eigen­tü­mer­seite sinn­voll, dem Nutzer die Ver­kehrs­sicherungs­pflich­ten sowie die Er­hal­tungs­kos­ten zu über­tragen. (vgl. dies.: 98f.). Durch diese Bedürfnisse und Er­war­tungen beider Ver­trags­par­tei­en entstehen nicht selten Interes­senkonflikte (vgl. dies.: 99). Dadurch soll es, so BMVBS, Ziel der rechtlichen Ver­ein­barungen sein, „gleicher­maßen die Ziele und die je­wei­li­gen Be­dürf­nisse [zu] beachten und zu einem trag­fähigen Kompro­miss [zu] ver­einen.“ (ebd.) Um den verschiedenen Interes­sen zu ent­sprechen, ist ein hohes Maß an ver­trag­li­chen Re­ge­lungen erforderlich (vgl. dies.: 102). So müssen unter anderem Ver­ein­ba­rungen über Nut­zungs­dauer, Nutzungsänderung, Mitteilungs­pflich­ten, Ver­kehrs­sicherungs­pflich­ten, Kündi­gungs­fristen, Ver­sicher­ungs- und Haf­tungs­fragen ge­trof­fen werden (vgl. dies.: 100ff.). Der Ver­trag kann auf Grund­lage unter­schiedlicher Vertragsarten zustande kom­men, was jeweils auch ab­hängig von der Nutzung eines Gebäudes oder einer Freifläche ist (vgl. dies. 99f.). Für die Praxis der Zwi­schen­nutzung ist der privatrechtliche Nut­zungs­ver­trag am gängigsten (vgl. dies.: 99). Für Ge­mein­schafts­gär­ten, die als Zwischen­nutzung auf­treten und ihre Er­trä­ge bspw. in Garten­cafés ver­äußern, kommt der Pachtvertrag in Frage, da in dieser Ver­trags­form die Mög­lich­keit der Fruchtziehung, also dem Er­wirt­schaf­ten finan­zieller Er­träge durch Be­wirt­schaf­tung, be­steht (vgl. ebd.).

Ein kommunales Instrument für die Umwandlung privater, brachliegender Flächen in tem­po­räre Grün­räume ist die Gestattungs­ver­ein­barung, die als öffent­lich-­recht­licher Ver­trag zwischen Kommune und Eigentümer ge­schlossen wird. In den meis­ten Fäl­len über­nimmt die Kommune meist die Zuständigkeit für die Ver­kehrs­sicherungs­pflicht und führt „die Fläche einer temporären öffentlichen Nutzung“ (ebd.) zu. Dem Eigen­tü­mer kön­nen mit­tels Ge­stattungsvereinbarung die Grundsteuern er­las­sen werden. Gleich­zei­tig bleibt be­stehen­des Baurecht erhalten. Von der Leipziger Kom­munal­ver­wal­tung entwickelt, kommt dieses in­formelle Hand­lungs­ins­trument dort seit 1999 zum Ein­satz (vgl. Heck/­Will 2007: 29ff.). Im Jahr 2010 hatte Leip­zig 134 Ge­stat­tungs­ver­ein­ba­rungen für 235 Flächen (vgl. Stadt Leipzig 2010b: 44). Dieses Ins­tru­ment wird unter anderem in den Sa­nie­rungs­ge­bie­ten Leipziger Westen und Leipziger Osten zur Wohn­um­feld­ver­bes­serung und zur Ver­net­zung von Grün­räu­men angewandt (vgl. dazu Kapitel 3.1.3.2).

1.3 Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man festhalten, dass sich das Verständnis von Staatlichkeit und Re­gierung einhergehend mit ökonomischen und strukturellen Trans­formationen seit den 1970er Jahren erheblich verändert hat. Das Spannungsverhältnis zwischen den Sphären Staat, Wirt­schaft und Ge­sell­schaft hat sich verschoben, was sich u.a. in der Ent­wick­lung von staat­lichen Leitbildern abbildet. Der Staat tritt heute vermehrt in der Rolle des Er­mög­lichers auf, während zivilgesellschaftliche Akteure zunehmend auch als Ko­pro­du­zen­ten und Mitgestalter wahrgenommen werden. In Zusammenhang damit ist der Be­deutungsgewinn von bürgerschaftlichem En­gage­ment zu sehen. Auf kom­mu­naler Ebe­ne hat sich das Ver­ständ­nis von Stadtver­wal­tung simultan zu den staat­lichen Leit­bil­dern entwickelt, so dass die Diskussion von Verwaltungsmodellen wie der ,Bür­ger­kom­mune' oder der ,Bürger­orien­tier­ten Kommune' be­stimmt wird. Bildet einerseits die Be­teiligung der Bürger eine elementare Aufgabe und wird durch vielfältige Pro­gram­me und Ver­fahren unterstützt und gefördert, kreist die Dis­kus­sion immer wieder um die Prob­le­ma­tik, dass deren Mög­lichkeit allei­ne nicht zwangsläufig zur Teilhabe aller Bür­ger führt. Es scheint nach wie vor von zentraler Bedeutung, die Voraussetzungen für ak­tive Be­tei­ligung durch Förderung indivi­duel­ler Ressourcen vor allem bei be­nach­tei­lig­ten Grup­pen zu schaffen.

Der Arbeit wird die Annahme zugrunde gelegt, dass diese Aushandlungsprozesse zwi­schen Staat, Verwaltung und diversen privaten Akteuren am Beispiel der Zwi­schen­nut­zungen brachliegender Flächen einen Ausdruck finden. Durch De­indus­tria­li­sie­rungs- und Schrumpfungsprozesse sind viele Flächen und Gebäude ohne Nutzung und fallen (zeit­weise) aus dem Verwertungszyklus. Die Kommunen sind durch angespannte Haus­haltslagen, oftmals komplizierte Eigentumsverhältnisse und fehlende rechtliche Rah­men nicht in der Lage, dieser Tendenz alleine etwas entgegenzusetzen. Als Ko­pro­du­zenten rücken hier Zwischennutzungen und mit ihnen die sogenannten Raum­pio­nie­re in den Blick. Deren Motivation entspringt deren Raumbedarf für die Um­set­zung ihrer Ideen bei geringen bis keinen finanziellen Ressourcen. Dadurch wer­den für diese Akteure ungenutzte, (momentan) wertlose Flächen, die je­doch gleich­zei­tig als Ta­bula rasa und Neuinterpretationen für Projekte und Atmosphären fungieren, interes­sant. Diese Dar­stel­lung erweckt zu­nächst den Eindruck, dass ausbleibende Flächen­ver­wer­tungen auf Seite von Kom­mune und Privateigentümer mit dem Bedarf an Raum seitens der privaten Ak­teure deckungsgleich ist und ausgeglichen werden kann. Den­noch ist das Thema Zwi­schen­nut­zung mit Spannungen durch unter­schied­liche Interes­sen, Er­war­tungen und Möglichkeiten auf­ge­la­den. Diese Problemlage ist Teil der For­schungs­frage der vor­lie­gen­den Arbeit in Bezug auf urbane Ge­mein­schafts­gärten und wird in­ner­halb der Ana­ly­se näher er­örtert. Im nächsten Schritt wird zunächst der Typ des neuen urba­nen Gemeinschaftsgartens eingeführt.

2 Der Garten in der Stadt

Gärten in der Stadt sind zunächst einmal nichts Neues. Dennoch scheinen die Typen urbaner Gemeinschaftsgärten mit ihrer offenen Ausrichtung, den spezifischen Atmos­phä­ren, die sie erzeugen, und den Ästhetiken, mit welchen sie spielen, neu­ar­tig zu sein. Zudem lässt sich ein enormes öffentliches Interesse an diesen Gärten neuen Typs fest­stel­len. Das Phä­no­men des Urban Gardening wird in unzähligen Interviews, Reportagen, Blogs, Sachbüchern oder auch Zeitungsartikeln beleuchtet und diskutiert. Christa Müller be­schreibt mit diesem Be­griff einen neuen Gartentyp, der sich der Welt zuwende und sich „aus­gerechnet dort, wo es laut, selten beschaulich und zu­weilen chaotisch zugeht [ent­fal­tet]: mitten in der Stadt.“ (2011: 9) Um die gewissermaßen neuartige Er­schei­nung der urba­nen Ge­mein­schafts­gär­ten einzuordnen, wird zunächst der Blick in die jüngere Ver­gangen­heit gerichtet und die Ent­wicklung des Gartens in der Stadt aus his­to­ri­scher Perspektive ein­geordnet (2.1). In einem zweiten Teil ist das Urban Gardening selbst der Gegenstand der Betrachtung. Neben der be­griff­li­chen Einordnung des Gemeinschaftsgartens und der Be­leuchtung des­sen Wurzeln, wird dieser Gartentyp als Ort gesellschaftlicher Aus­hand­lungs­prozesse näher betrachtet (2.2).

2.1 Historische Entwicklung von urbanen Gärten

Man spricht von der „Rückkehr der Gärten in die Stadt“ (Müller 2011) oder nennt es „Die Wieder­kehr der Gärten“ (Holl/Meyer-Renschhausen 2000), wenn das zeit­ge­nös­si­sche Phä­no­men des städtischen Gärtnerns besprochen wird. Inwie­fern ist dabei jedoch der Be­griff ,Rückkehr‘ zu verstehen? Ist der Garten einst aus der Stadt verschwunden, um nun wieder auf den Plan zu treten? Gab es ein tatsächliches Ver­schwin­den der städti­schen Gär­ten? Um sich diesen Fragen zu nähern, soll zunächst der Blick in die Vergangenheit der Gär­ten in der Stadt ge­rich­tet und deren Entwicklung nachgezeichnet werden. In einem ersten Schritt wird mit dem Zeitraum zwi­schen Mittelalter und beginnendem 20. Jahrhundert eine recht breite Zeitspanne be­trach­tet (2.1.1). Im Anschluss daran soll die Entwicklung der, bis in die heutige Zeit rele­van­ten, Kleingartenbewegung nachvollzogen werden. Hier stehen besonders die über die Zeit gewandelten Be­deu­tungen dieses Gartentyps im Vordergrund (2.1.2).

2.1.1 Die Entwicklung vom Mittelalter bis zur ,Gartenstadt'

Elisabeth Meyer-Renschhausen betont im Essay ,Von Pflanzenkolonien zum no­ma­di­sie­ren­den Jung­gemüse', dass „Städter in der Antike wie im Mittelalter eigentlich Acker­bür­ger waren“ (2011: 320), ihre Versorgung durch Eigenanbau sicherten und ver­blei­ben­de Über­schüs­se auf Märk­ten ver­äußerten. Auch Wulf Tessin bescheinigt der mit­tel­alter­lichen Stadt des 12. und 13. Jahr­hun­derts das Vorhandensein von Gärten, wo­bei hier auch vor allem der Nutz­gar­ten zur Selbst­versorgung dominant gewesen sei. Da­durch, dass die vor­han­de­nen Flächen innerhalb der Stadtgrenzen allein nicht für die voll­ständige Ver­sor­gung aus­reich­ten, ging man dazu über, auch vor den Stadtmauern Land­stücke zu kaufen und zum Ge­müse- und Obstanbau zu nutzen (vgl. 1994: 16). Im 16. und 17. Jahr­hundert sei der „Gar­ten­besitz in der Stadt“ (ebd.) durch die Ein­füh­rung des Ge­schoss­wohnungsbaus und der städte­bau­lichen Verdichtung zurück­ge­gangen. Meyer-­Rensch­hausen bescheinigt diesem dennoch eine weite Verbreitung zur Selbst­ver­sor­gung bis zum Ende des 19. Jahr­hun­dert (vgl. 2011: 320).[5] In der zweiten Hälfte des 19. Jahr­hun­derts jedoch setzte sich – so Tessin – die Mietskaserne durch und ver­dräng­te „in der Zeit nach 1850 die[...] klein­häus­lich-­vorindustrielle Wohnweise all­mäh­lich rest­los“ (1994: 19), wodurch auch die letzten dieser Bauform angeschlossenen Gär­ten ver­schwan­den und der „Garten­be­sitz […] zum Privi­leg der reichen Bürger“ (ders.: 21) ge­wor­den wäre. In Leipzig beispielsweise sei zwischen 1875 und 1890 „durch die Bau­tätig­keit der Be­stand an Garten­land fast auf die Hälfte dezi­miert“ (ebd.) worden. Er weist al­ler­dings auch auf die parallel stattfindende Ent­stehung von Schre­bergärten, Lau­ben­pie­per­ko­lo­nien oder auch Armengärten hin (vgl. ders.: 33f., vgl. dazu Kapitel 2.1.2). Seit der Indus­tria­li­sie­rung tra­ten immer wieder Armuts­krisen auf, die Meyer-Rensch­hausen auch auf „das Ver­schwin­den der städtischen Acker­bürger­tra­di­tion“ (2011: 320) zu­rück­führt. Aber auch die un­be­grenz­ten Bodenspekulationen um 1900 trie­ben die Boden- und damit die Miet­preise in die Höhe (vgl. dies.: 321). Auf diese Ent­wick­lung hätte laut Meyer-­Rensch­hau­sen „[d]ie Garten­stadt­be­we­gung ab dem späten 19. Jahr­hundert […] eine Ant­wort“ (dies.: 320) gegeben. Der „englische[...] Ge­nos­sen­schafts­so­zialist[...] Ebe­ne­zer Howard“ (dies.: 321) verfasste mit ,Garden Cities of Tomorrow‘ (1898) ein mit breiter Auf­­­merk­sam­keit bedachtes Werk, in dem er seine Idee der Garten­stadt pub­li­zier­te und damit eine breit geführte Diskussion um die Frage nach der städ­ti­schen Gar­ten­ver­sor­gung an­schob, die auch in der Fachwelt weiter­ge­führt wurde (vgl. Tessin 1994: 40). Ho­ward üb­te mit seiner Idee Kritik „an Kapitalismus, Kolo­nia­lismus und der daraus ent­stehen­­den Not der Be­sitzlosen“ (Meyer-Rensch­hau­sen 2011: 321) und for­der­te den Bau von höchs­tens mit­tel­gro­ßen Städten mit aus­reichend Grünflächen. Be­reits 1899 wurde die Garden Cities Asso­cia­tion zur Förderung der Gartenstadt -Bewegung von Howard ins Leben ge­rufen. Die deut­sche Gar­ten­stadt­ge­sell­schaft grün­dete sich 1902 in Berlin. Im selben Jahr wurde Dresden-Hel­lerau und damit die ers­te deutsche Gartenstadt ins Leben ge­rufen (vgl. dies.: 321f.). Auch der deut­sche Gar­ten­archi­tekt Leberecht Migge setzte sich für die Nutzung der Po­ten­zia­le städ­tischer Frei­räume zur Selbstversorgung und damit einer Krisen­un­ab­hängig­keit der Stadt­be­wohner ein. Er veröffentliche seine Kritik und Kon­zep­te in zahlreichen Wer­ken, fand je­doch zu seiner Zeit kaum Resonanz (vgl. Hubenthal 2011: 204f.). Erst heu­te, rund 100 Jahre spä­ter fänden Migges Ideen – so Heidrun Hu­ben­thal – Anklang. So sei „Grün nicht mehr allein eine Kategorie der Ästhetik und des Gar­ten­de­signs“ (dies.: 207), sondern stel­le Frei­­flä­chen für Selbstversorgung sowie „Mög­lich­keits­räume für Eigen­initiative und so­zia­len Zu­sammenhalt“ (dies.: 208) dar.

[...]


[1] Das Neue Steuerungsmodell wurde ursprünglich von der Kommunalen Geschäftsstelle für Ver­wal­tungs­vereinfachung (KGSt) erarbeitet (vgl. Jann 2011: 98).

[2] Bastian Lange entwickelt den Begriff des Culturepreneurs, der sich aus culture und entrepreneur zu­sam­men­setzt. Der Begriff bezeichnet städtische Akteure, die „Transfer- und Übersetzungsleistungen zwischen vor­mals getrennt voneinander operierenden Kultur- und Dienstleistungsbereichen“ (2007a: 18) übernehmen und mit ihren neuen sozialen und räumlichen Praktiken Lücken im Urbanen Raum schließen.

[3] Dieses Zitat entstammt einem Interview Wowereits mit Focus Money im November 2003 und ist zu einem Berlin-Slogan geworden (vgl. Frey 2003)

[4] vgl. vgl. http://zzz-bremen.de/kontakt/, eingesehen am 09.09.2012

[5] Als Beispiele, die dies bis heu­te be­legen, verweist sie auf das Böhmi­sche Dorf in Berlin-Neu­kölln oder auch das ehe­malige Scheu­nenv­iertel in Berlin-Mitte, in welchem bis heute „Straßennamen wie Acker- oder Garten- straße“ (Müller 2011: 18) an die Ackerbürgertradition erinnerten.

Ende der Leseprobe aus 133 Seiten

Details

Titel
Grüne Inseln in der Stadt. Urban Gardening in Leipzig
Hochschule
Bauhaus-Universität Weimar  (Institut für Europäische Urbanistik (IfEU))
Veranstaltung
Europäische Urbanistik
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
133
Katalognummer
V263214
ISBN (eBook)
9783668600478
ISBN (Buch)
9783668600485
Dateigröße
1675 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
grüne, inseln, stadt, urban, gardening, beispiel, leipzig
Arbeit zitieren
M.Sc. Tina Tuchscheerer (Autor:in), 2012, Grüne Inseln in der Stadt. Urban Gardening in Leipzig, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263214

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