Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und das Rücktrittsrecht


Seminararbeit, 2012

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung
1.3. Methodische Vorgehensweise und Aufbau.

2. Gesetzliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen.
2.1. Richtlinie
2.2. Fernabsatz gem §§ 5a bis 5j KSchG und Haustürgeschäfte gem §§ 3 und 4 KSch

3. Neue Richtlinie über die Rechte der Verbraucher 2011/83/EU.
3.1. Werdegang der Richtlinie
3.2. Form der Umsetzung der Richtlinie

4. Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers
4.1. Rücktritt im Fernabsatz
4.1.1. Voraussetzungen für Rücktritte im Fernabsatz
4.1.2. Rücktrittsfrist im Fernabsatz
4.1.3. Ausschluss des Rücktrittsrechts im Fernabsatz
4.2. Rücktritt von „Haustürgeschäften
4.2.1. Voraussetzungen für Rücktritte von „Haustürgeschäften
4.2.2. Rücktrittsfrist bei „Haustürgeschäften
4.2.3. Ausschluss des Rücktrittsrechts

5. Erklärung und Rechtsfolgen des Rücktritts

6. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Dokumentenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Rücktrittsrecht 1

Abbildungsverzeichnis

Abb 1: Entstehung der RL. 1

Abb 2: Übersicht Rücktrittsfristen.. 1

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Vermeintliche Gratisangebote, Verweigerungen der Gewährleistungsrechte, zusätzlich aufgebürdete Kosten oder Zusendungen beschädigter Produkte werden Verbrauchern besonders im Zusammenhang mit E-Commerce immer mehr zum Verhängnis. Allein im Jahr 2010 wurden 10.046 Beschwerden zu diesen Themen vom österreichischen (österr) Internet Ombudsmann [1] bearbeitet. [2]

Durch die steigende Bedeutung des Internethandels wird der Schutz von Verbraucherinteressen für den europäischen und den österr Gesetzgeber immer wichtiger. Der Konsument in der Rolle des „Laien“ wird durch die ständige Überlegenheit der Unternehmerseite oft missbraucht und ist deshalb besonders schutzbedürftig. [3]

Viele Verbraucher wollen häufig von einem mittels Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Rechtsgeschäft (sog Haustürgeschäfte) wieder zurücktreten. Die §§ 3 und 4 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) [4] bilden die wichtigsten Rechtsquellen für das Rücktrittsrecht von Haustürgeschäften sowie bei Fernabsatz die §§ 5a bis 5j KSchG.

Um Konsumenten für diese Anrechte noch mehr Rechtssicherheit, einheitliche Regelungen und längere Rücktrittsfristen zu sichern, legte die Europäische Kommission (EK) am 8. Oktober 2010 dem Europäischen Parlament (EP) und dem Ministerrat der Europäischen Union (EU) einen Vorschlag für eine neue Richtlinie (RL) über die Rechte der Verbraucher vor. [5] Ein Jahr später wurde diese RL vom Ministerrat der EU verabschiedet und ist nun innerhalb von zwei Jahren von den einzelnen Mitgliedsstaaten (MS) umzusetzen. [6]

1.2. Zielsetzung

Aus der Einleitung ergibt sich folgende Fragestellung für diese wissenschaftliche Arbeit: „Welche Änderungen ergeben sich aus der neuen Verbraucherrechte-RL bezüglich des Rücktrittsrechts vom Fernabsatz und von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen aus der Sicht des Konsumenten?“

Diese Arbeit soll dazu führen, den Leser über die Einführung der neuen Verbraucherrechte-RL zu informieren. Das wesentliche Ziel besteht darin, sowohl positive als auch negative Veränderungen bezüglich des Rücktrittsrechts aus der Sicht des Konsumenten aufzuzeigen. Dabei soll im Speziellen nur auf das Rücktrittsrecht im Fernabsatz und von Haustürgeschäften eingegangen werden. Sonstige Rücktrittsrechte [7] werden in dieser Arbeit nicht erklärt. Ein weiteres Nicht-Ziel ist die Aufzählung aller rechtlichen Änderungen, die sich durch die Einführung der neuen RL ergeben.

1.3. Methodische Vorgehensweise und Aufbau

Der erste Teil dieser Arbeit umfasst (nur)die zentralsten gesetzlichen Grundlagen und Begriffsbestimmungen, um dem Leser eine Vertiefung in dieses Thema zu ermöglichen. Anschließend wird die neue Verbraucherrechte-RL und ihr Werdegang behandelt. Im nächsten Abschnitt sollen die Rücktrittsrechte des Verbrauchers in der alten sowie in der neuen Situation jeweils absatzweise beschrieben werden. Vor der Conclusio sollen im letzten Teil noch kurz die wichtigsten Aspekte bezüglich Erklärung und Rechtsfolgen des Rücktritts dargelegt werden. Als Zusammenfassung dient eine grafische Darstellung, die alle positiven und negativen Veränderungen aus der Sicht des Verbrauchers übersichtlich wiedergeben soll.

2. Gesetzliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen

In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Grundbegriffe bezüglich dieser Arbeit erläutert, deren Kenntnis als Basis für die Bearbeitung dieses Themas gilt.

2.1. Richtlinie

Richtlinien zählen zu den Rechtsakten der EU und deren Umsetzung ist gem Art 288 Abs 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) [8] für die betreffenden MS verbindlich. [9] Hinsichtlich der Form und Mittel können die MS jedoch frei wählen, sofern die vorgesehenen Ziele erreicht werden können. [10] In diesem Zusammenhang versteht man unter Vollharmonisierung die Tatsache, dass kein MS von den Regelungen der RL weder zugunsten noch zu Lasten des Konsumenten abweichen darf. [11]

2.2. Fernabsatz gem §§ 5a bis 5j KSchG und Haustürgeschäfte gem §§ 3 und 4 KSchG

Unter Fernabsatz versteht man einen Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel, dh „ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien“ [12] unter der Bedingung, dass der Unternehmer sich eines organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient. [13]

Haustürgeschäfte fallen unter außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Rechtsgeschäften. Man spricht dann von einem Haustürgeschäft, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer dauernd verwendeten Geschäftsräumlichkeiten [14] abgegeben hat. [15]

3. Neue Richtlinie über die Rechte der Verbraucher 2011/83/EU

Die Einführung der neuen Verbraucherrechte-RL soll das österr Verbraucherrecht auf neue Beine stellen und ua zu Verbesserungen im Binnenmarkthandel führen. [16] Mit der Vollharmonisierung wird sichergestellt, dass der Konsument künftig europaweit innerhalb von 14 Tagen von Online-, Versandhandel- und Haustür-Geschäften zurücktreten kann. [17] Wie die RL entstanden ist und bis wann und in welcher Form sie umgesetzt werden muss, wird im Folgenden zusammenfassend erläutert.

3.1. Werdegang der Richtlinie

Folgende Abb soll einen kurzen Überblick über den zeitlichen Ablauf der Entstehung der RL geben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 1: Entstehung der RL

Quelle: eigene Darstellung

Wie in Abb 1 dargestellt, legte die EK am 8. Oktober 2008 den Vorschlag über die RL der Rechte der Verbraucher vor. Um Regelungsdifferenzen zu vermeiden, sollten ursprünglich sämtliche Bestimmungen bezüglich des Konsumentenschutzes [18] zusammengefasst und durch die neue RL substituiert werden. [19]

Diese Vorstellung wurde verfehlt und es werden tatsächlich nur mehr zwei RL miteinander vereint. [20] Nach einer Einigung über den Text der RL vom Rat und vom EP [21], kam es am 23. Juni 2011 zur formellen Verabschiedung des Textes vom EP und am 10. Oktober 2011 fiel die Abstimmung für die Annahme der RL im Rat. Anschließend erfolgte die Kundmachung der RL am 22. November 2011 [22] im Amtsblatt der EU unter der Bezeichnung „RL 2011/83/EU des EP und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher“. [23] Mit einer Umsetzungszeit von zwei Jahren müssen alle MS der EU die neuen Regelungen der RL bis 13. Dezember 2013 umsetzen. [24]

3.2. Form der Umsetzung der Richtlinie

Anders als bisherige Bestimmungen über Verbraucherrechte der EU, wird diese RL in Form einer Vollharmonisierung umgesetzt. Das bedeutet, den MS bleibt keine Toleranz und sie müssen sich in der Umsetzung der neuen Vorschriften exakt an die vorgesehenen Regelungen halten. [25]

Durch diese Form der Harmonisierung wird der Schutz des Konsumenten besonders im Onlinehandel erhöht und es ist erstmals möglich, europaweit dieselben Normen anwenden zu können. [26]

[...]


[1] Der österr Internet Ombudsmann ist eine außergerichtliche Online-Streitschlichtungsstelle für den Bereich des E-Commerce.

[2] Vgl Der Internet Ombudsmann, Jahresbericht 2010, http://www.ombudsmann.at/media/file/28.Jahresbericht _2010.pdf (7.4.2012), geschaffen vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT).

[3] Vgl Merli, Öffentliches Recht als Instrument des Verbraucherschutzes, in Aicher/Holoubek (Hrsg), Der Schutz von Verbraucherinteressen (2000) 3; Krejci, Ist das Verbraucherrecht ein Rechtsgebiet?, in Eccher/Nemeth/Tangl (Hrsg), Verbraucherschutz in Europa (2002) 124.

[4] Konsumentenschutzgesetz 1979 BGBl 1979/140 idF BGBl I 2011/100.

[5] Vgl Stabentheiner/Cap, Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, ÖJZ 2011, 1046.

[6] Vgl Stabentheiner/Cap, Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, ÖJZ 2012, 53.

[7] zB Rücktrittsrechte bezüglich Schuldnerverzug, Gewährleistung, Nichteintritt „maßgeblicher Umstände“, Verletzung gewisser gewerberechtlicher Vorschriften, Immobiliengeschäften, etc.

[8] Konsolidierte Fassung: ABl 2010 C 83/47; allgemein zum Vertrag von Lissabon (ABl 2007 C 306/1; berichtigt in ABl 2008 C 111/56; ABl 2009 C 290/1; ABl 2010 C 81/1; idF ABl 2010 C 263/1 und ABl 2011 L 91/1).

[9] Vgl Craig/Búrca, EU law 5(2011), 106.

[10] Vgl Streinz, Europarecht 9(2012), Rz 475.

[11] Vgl Gsell/Herresthal, Einleitung, in Gsell ua (Hrsg), Vollharmonisierung im Privatrecht (2009) 1ff.

[12] RL 1997/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl L 144/21, Art 2 Z 4.

[13] Vgl Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht 2(2008) 98; Bydlinski, Grundzüge des Privatrechts 8(2010) 140; Zankl, Rücktritt von Verträgen im Fernabsatz (insb Internet), ecolex 2000, 416.

[14] Dazu zählen zB „Hausbesuche“, „Ausflugsfahrten mit Werbeveranstaltungen“, nicht aber Messebesuche.

[15] Vgl Holzhammer/Roth, Einführung in das bürgerliche Recht mit IPR 5(2000) 62; Bydlinski, Grundzüge des Privatrechts 8(2010) 154; Zankl, Bürgerliches Recht 5(2010) 165.

[16] Vgl KOM, Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates über Rechte der Verbraucher, KOM (2008) 614 endg, 2.

[17] Vgl Schmidt, Verbraucherschutz – Was lange währt, soll endlich gut werden, Der Handel – Sonderpublikation Online-Handel vom 28.09.2011, 60.

[18] Hier spricht man vor allem von folgenden bestehenden RL: Haustürgeschäft-RL 1985/577/EWG, missbräuchliche-Klausel-RL 1993/13/EWG, Fernabsatz-RL 1997/7/EG und der Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG. Vgl Jud/Wendehorst, Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher, ecolex 2009, 279; Schmidt/Schmidt, EU-Richtlinie – Flickenteppich Verbraucherrecht, Der Handel – Sonderpublikation Online-Handel vom 09.05.2011, 34.

[19] Vgl Jud/Wendehorst, Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher, ecolex 2009, 279.

[20] siehe Kapitel 4.

[21] Vgl Dok 11427/11 v 10.06.2011, 8.

[22] Vgl Stabentheiner/Cap, Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, ÖJZ 2011, 1047.

[23] RL 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, ABl L 304/64.

[24] Vgl Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU ABl L 304/64, Art 28 Abs 1; oA, Die Verbraucherrechte-Richtlinie: Ein wichtiger Schritt zur Vollharmonisierung im Binnenmarkt, EuZW 2012, 253; Stabentheiner/Cap, Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, ÖJZ 2012, 53.

[25] Vgl Haidmayer, Die Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU, ecolex 2012, 192.

[26] Vgl oA, Europäischer Rat – Vollharmonisierung im Fernabsatz, acquisa 2011, 68.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und das Rücktrittsrecht
Hochschule
Management Center Innsbruck Internationale Fachhochschulgesellschaft mbH  (Management & Recht)
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
21
Katalognummer
V262831
ISBN (eBook)
9783656514237
ISBN (Buch)
9783656513797
Dateigröße
625 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
verbraucherrechte-richtlinie, rücktrittsrecht
Arbeit zitieren
Verena Plattner (Autor:in), 2012, Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und das Rücktrittsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262831

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