Mustertexte für die Personalarbeit

Vorlagen, Formulierungshilfen, Checklisten


Fachbuch, 2013

80 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abmahnung

Absagebrief (kein Interview)

Absagebrief nach Interview

Anforderungskriterien (Übersicht)

Arbeitsvertrag, unbefristet, keine Tarifbindung

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte (450 Euro-Job)

Freier-Mitarbeiter-Vertrag

Arbeitszeugnis
- Beurteilungsbogen Frauen
- Beurteilungsbogen Männer
- Musterzeugnis

Aufhebungsvertrag

Kündigung
- Checkliste Faire Kündigung
- Checkliste fristgerechte Kündigung
- Checkliste Kündigungsgespräch
- Kündigungsschreiben (fristgerecht, betriebsbedingt)
- Kündigungsschreiben mit Abfindungsanspruch
- Kündigungsschreiben: Änderungskündigung
- Kündigungsschreiben (wichtiger Grund, fristlos)

Personalauswahl
- Checkliste Personalsuche
- Stellenanzeige
- Einladungsschreiben Bewerberinterview
- Merkblatt Bewerberinterview
- Interviewverlauf (Übersicht)
- Sammlung Interviewfragen
- Interviewfragebogen (Beispiel)
- Eignungsbeurteilung / Entscheidung

Literatur

Vorwort

Mustertexte passen nicht immer. Man kann Mustertexte nicht immer eins zu eins als Vorlage übernehmen. Doch sie taugen immer als Anregung.

Die Texte sind in einer präzisen und verständlichen Sprache verfasst. Selbstverständlich sind die Texte in meinem persönlichen Stil formuliert, der nicht unbedingt Ihr Stil sein muss. Die Vertragstexte sind bewusstnichtim typischen „Juristendeutsch“ verfasst, sondern in einer Sprache, die auch die Nicht-Juristen verstehen. Gleichwohl sind diese Texte „rechtssicher“ formuliert.

Fast alle Mustertexte sind mit Erläuterungen, Hinweisen und Erklärungen versehen mit der Überschrift Gut zu wissen .

Die Mustervorlagen sind im e-Book deshalb so gut geeignet, weil man sie im richtigen Format herunterladen und die Texte so ändern und anpassen kann wie man sie für die praktische Arbeit gebraucht. Das spart Zeit. Immer wiederkehrende Texte lassen sich in einer Datei speichern und können bei Bedarf aufgerufen werden. Außerdem können bestimmte Mustertexte in ein „Personalhandbuch“ aufgenommen werden, wie zum Beispiel der Fragenkatalog für Einstellungsinterviews oder die Formulierungshilfen zur Erstellung von Leistungsbeurteilungen für Arbeitszeugnisse.

Der Autor

Abmahnung

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Gans,

Sie sind am 27. Februar 2013 dreißig Minuten zu spät zur Arbeit gekommen und haben am 28. Februar 2013 unentschuldigt gefehlt. Sie haben damit gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Wir fordern Sie hiermit auf, künftig pünktlich und regelmäßig zur Arbeit zu kommen.

Wenn Sie sich weiterhin vertragswidrig verhalten, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen, wie zum Beispiel mit der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

Gut zu wissen

Eine Ermahnung oder Rüge ist noch keine arbeitsrechtliche Abmahnung. Bei einer Abmahnung missbilligt der Arbeitgeber das Verhalten des Arbeitnehmers ausdrücklich (z.B. häufiges Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung, Verstoß gegen das Alkoholverbot), räumt ihm die Chance ein, sein Verhalten zu ändern und droht ihm für den Wiederholungsfall Konsequenzen an, z.B. die Kündigung. Die Abmahnung (andere Bezeichnungen sind auch möglich, z.B. Verwarnung) kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Weil die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess in jedem Fall der Arbeitgeber hat, ist eine schriftliche Abmahnung zu empfehlen.

Bei verhaltensbedingten Kündigungen gilt: Bei der Interessenabwägung muss es dem Arbeitgeber unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit resultiert, dass ein Arbeitgeber eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen nur aussprechen darf, wenn eine Abmahnung vorausgegangen ist.

Absagebrief: Bewerbung - kein Interview

Ihre Bewerbung als Außendienst-Mitarbeiter

Sehr geehrter Herr Winter,

vielen Dank für Ihre Bewerbung. Um diese Stelle haben sich viele beworben, die wir nicht alle einladen können. Bei der Vorauswahl haben wir geprüft, welche Bewerber bei ihrer schriftlichen Selbstpräsentation den Eindruck vermittelt haben, dass sie unseren Anforderungen sehr nahe kommen und die Richtigen für diese Stelle sein könnten. Leider gehören Sie nicht dazu.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie bei Ihrer nächsten Bewerbung mehr Glück und Erfolg haben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Personalleiter

Gut zu wissen

Vorauswahl in drei Schritten: Wenn die Anforderungen präzise beschrieben sind, dürfte eine Vorauswahl anhand der schriftlichen Bewerbungen nicht allzu schwierig sein. Zunächst geht es um das Erscheinungsbild der Bewerbungsmappe, um das Bewerbungsfoto, um die schriftliche Selbstpräsentation. Eine ansprechende Bewerbungsmappe alleine ist noch kein Grund, einen Bewerber zum Einstellungsinterview einzuladen. Manche Bewerbungen sind recht professionell gestaltet. Liest man allerdings das Bewerbungsschreiben, lässt die Begeisterung schnell nach. Manche sind holprig formuliert, andere kommen marktschreierisch daher: „Ich bin jung, ehrgeizig und flexibel ….“.

Was die Aussagen in Arbeitszeugnissen angeht, sollte man kritisch, ja sogar skeptisch sein. Die meisten Zeugnisse enthalten eine gute oder sehr gute Gesamtbeurteilung: „ … hat zur unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet.“ Diese Bewertung für sich genommen besitzt keine Aussagekraft und sagt auch nichts aus über die tatsächliche Leistung, über die Arbeitserfolge und die Stärken des Mitarbeiters.

Würde man streng logisch vorgehen, müsste man eine Liste anlegen und für jeden Bewerber einen Soll-Ist-Vergleich vornehmen. Die Anforderungen (Soll) werden den Fähigkeiten, Berufserfahrung und Arbeitserfolgen gegenüber gestellt. Das wäre sehr aufwändig, vor allem dann, wenn man fünfzig, achtzig oder gar hundert Bewerbungen auf eine Stellenanzeige hin bekommt.

In der Praxis wird daher mit einem Mix aus Intuition und Verstand folgendermaßen verfahren:

1. Schritt

Man verschafft sich zunächst einen Eindruck über das Erscheinungsbild der Bewerbung und liest Bewerbungsschreiben und Lebenslauf. Ist beides ansprechend und kommt dem Anforderungsprofil schon recht nahe, wird die Bewerbung auf den Stapel vielleicht gelegt.

Bestehen jetzt bereits Zweifel an der Eignung, landen die Unterlagen auf dem Stapel nein , was eine Absage zur Folge hat.

2. Schritt

Jetzt liest der Personaler die vollständigen Bewerbungen vom Vielleicht-Stapel. Jetzt spielen Schul- und Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsnachweise und Arbeitsproben eine Rolle. Bei diesem zweiten Durchgang spielen die Gefühle die größere Rolle:

- Bewerber hat uns neugierig gemacht.

- Könnte die Position ausfüllen.

- Bewerber erweckt den Eindruck; er könnte das Unternehmen voranbringen.

- Wir müssen den Bewerber unbedingt kennen lernen.

3. Schritt

Sechs bis acht Bewerber erhalten eine Einladung zum Einstellungsinterview, zwei bis drei Bewerber einen Zwischenbescheid (könnten in Frage kommen, Reserve), der Rest erhält eine Absage.

Absagebrief: Bewerbung – nach Interview

Ihre Bewerbung als Buchhalterin

Sehr geehrte Frau Krause,

wir hatten vorige Woche Gelegenheit, Sie persönlich kennen zu lernen. Im Interview haben Sie den Eindruck vermittelt, dass Sie qualifiziert sind.

Für diese Position haben sich mehrere geeignete Bewerber bei uns vorgestellt. Wir haben uns für eine Ihrer Mitbewerberinnen entschieden.

Wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg bei der Stellensuche und schicken Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Kaiser

Geschäftsführer

Anforderungskriterien - Übersicht

Fachkompetenz

- Fachwissen, Fertigkeiten, Spezialwissen,

- Fachkönnen, Berufserfahrung (Branche)

- IT-Kenntnisse

- Fremdsprachenkenntnisse

- Weiterbildung (Seminare, Abendkurse)

Fähigkeiten / Stärken

- Auffassungsgabe

- Logisches, strategisches und konzeptionelles Denken

- Einfallsreichtum

- Pädagogisches Geschick

- Organisationstalent

- Improvisationsvermögen

- Urteilsvermögen

- Sprachliche Ausdrucksfähigkeit (mündlich, schriftlich)

- Rhetorische Begabung

- Verhandlungsgeschick

Soziale Kompetenz

- Lern- und Veränderungsbereitschaft

- Flexibilität, Mobilität

- Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft

- Empathie

- Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit

- Umgang mit Gefühlen

Persönlichkeitsmerkmale

- selbstsicher, glaubwürdig, loyal, energisch

- freundlich, hilfsbereit, kundenorientiert

- verlässlich

- sicheres Auftreten

- gepflegtes Äußeres

- gute Umgangsformen

Arbeitsweise/Arbeitseinsatz/Arbeitserfolge

- Selbständig, eigenverantwortlich

- Engagement, Ideen, Belastbarkeit

- Arbeitsergebnisse (z.B. Umsatz gesteigert)

Führungsqualitäten

- Führungserfahrung

- Begeisterungsfähigkeit

- Führungseigenschaften: Durchsetzungsvermögen, Konflikte lösen

- Managementfähigkeiten: Planen, organisieren, kontrollieren

Schlüsselqualifikationen

Diese Anforderungen werden heute bei allen Führungspositionen und bei qualifizierten Mitarbeitern erwartet:

- Kundenorientierung

- Eigeninitiative

- Veränderungsbereitschaft

- Fähigkeit zur Zusammenarbeit

- Verantwortungsbereitschaft

- Leistungsorientierung

- IT- Kenntnisse

- Sprachkenntnisse

Arbeitsvertrag (Muster: unbefristet, keine Tarifbindung)

Zwischen dem Altenheim „Epikurs Garten“, Kantstr. 1, 20097 Hamburg, und

Frau Bärbel Kunze, Heinrich-Heine-Str. 15, 22047 Hamburg, wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

1. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. April 2013. Vor Beginn der Tätigkeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

2. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

3. Frau Kunze wird als examinierte Altenpflegerin eingestellt

Das Unternehmen behält sich vor, Frau Kunze aus betrieblichen Gründen eine andere zumutbare Arbeit zu übertragen, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

4. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der Betriebsvereinbarung.

5. Das monatliche Bruttogehalt beträgt EUR 2.600,-.

6. Die Zahlung des Gehalts erfolgt bargeldlos. Frau Kunze wird innerhalb einer Woche nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Personalbüro die Konto-Nummer mitteilen.

7. Die Abtretung und Verpfändung von Gehaltsansprüchen ist ausgeschlossen.

8. Frau Kunze verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten zu schweigen, auch nach dem Ausscheiden.

9. Frau Kunze darf eine Nebentätigkeit erst aufnehmen, wenn sie vorher die Firma schriftlich darüber informiert hat.

10. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären (§ 623 BGB). Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Tritt aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verlängerung der Kündigungsfrist ein, so gilt die verlängerte Kündigungsfrist für beide Teile.

11. Bei Arbeitsverhinderung ist die Mitarbeiterin verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und bei Krankheit innerhalb von vier Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

12. Die Angaben auf dem Personalbogen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages.

13. Der Urlaub beträgt 20 Arbeitstage. Im Übrigen gelten die Betriebsvereinbarungen.

14. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen von den Vertragsparteien spätestens drei Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.

15. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Hamburg, den 29. Februar 2013

Unterschriften: Arbeitgeber Mitarbeiter(in)

Gut zu wissen

Zu 1.

a) Dies ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Befristung eines Arbeitsvertrages bis zu zwei Jahren möglich, und zwar ohne sachlichen Grund. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist eine dreimalige Verlängerung eines befristeten Vertrages zulässig.

b) „Vor Beginn der Tätigkeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.“

Eine solche Vereinbarung ist zulässig. Beispiel: Frau Kunze hat den Arbeitsvertrag mit dem Altenheim „Epikurs Garten“ am 29. Februar 2013 abgeschlossen. Ein anderes Altenheim bietet ihr an, ab 1. April 2013 zu einem höheren Gehalt als Altenpflegerin zu arbeiten. Frau Kunze kündigt am 6. März 2013 den Arbeitsvertrag mit dem Altenheim „Epikurs Garten“ zum 31. März 2013. Die Kündigung ist unwirksam. Sie wäre nur dann wirksam, wenn der Ausschluss der Kündigung im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wäre.

Zu 2.

Die Probezeit beträgt drei Monate. Zulässig wäre auch eine Vereinbarung von sechs Monaten. Faktisch beträgt die Probezeit ohnehin sechs Monate, da der allgemeine Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer einsetzt.

Zu 4.

Altenpfleger sind in der Regel Tarifangestellte. Da hier keine Tarifbindung besteht, kann das Altenheim zwar die Höhe des Gehalts frei vereinbaren, aber die Vergütung (oder Freizeitausgleich) für Überstunden nicht ausschließen. Eine Vereinbarung, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, wäre nur für außertarifliche Angestellte zulässig und auch nur dann, wenn sie mindestens 15% über dem höchsten Tarifgehalt verdienen. Das gilt analog auch dann, wenn kein Tarifvertrag angewendet wird. Streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht, wird als Richtgröße der Tarifvertrag zum Vergleich herangezogen, der bei Tarifbindung gelten würde.

Zu 7.

Die Vereinbarung, dass Gehaltsabtretungen ausgeschlossen sind, bedeutet folgendes: Wenn Frau Kunze bei einem Versandhaus eine Waschmaschine auf Raten gekauft hat und kommt mit den Ratenzahlungen in Verzug, dann wird die Restsumme nach dem Kaufvertrag sofort fällig. Der Kaufvertrag enthält in der Regel den Passus, dass sich Frau Kunze in diesem Fall verpflichtet, ihr Gehalt an den Verkäufer abzutreten. Wenn dies allerdings im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Betrag beim Gehalt einzubehalten und an das Versandhaus zu überweisen. Wenn das Versandhaus über das Gehalt zu seinem Geld kommen will, muss es bei Gericht eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken. Dann erst muss der Arbeitgeber als Drittschuldner die Forderung bis zum unpfändbaren Betrag direkt an das Versandhaus überweisen, sonst nicht.

Zu 11.

Man kann vereinbaren, dass sich der Mitarbeiter bei Arbeitsverhinderung bis 8°° Uhr beim Arbeitgeber melden muss. Eine rechtliche Wirkung hat das nicht. Wer gerade Urlaub in der Sahara macht und dort entführt wird, kann den Termin nicht einhalten. Im Gesetz steht „unverzüglich“. Das heißt: So schnell es geht. Das kann auch Tage, Wochen oder Monate dauern.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist „innerhalb von vier Tagen vorzulegen“ entspricht der längsten Frist nach dem Gesetz. Der Arbeitgeber kann bei Arbeitsunfähigkeit schon am ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen. Er darf nur keinen Unterschied machen zwischen Arbeitern und Angestellten.

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte (450 Euro-Minijob)

Zwischen (Arbeitgeber, Ort, Straße und (Arbeitnehmer(in), Ort, Straße) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

1. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 02. Jan. 2013 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
2. Die Probezeit beträgt drei Monate. Während dieser Zeit können die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
3. Frau Maria Sommer wird eingestellt als Küchenhilfe
Die Firma behält sich vor, Frau Sommer aus betrieblichen Gründen eine andere zumutbare Arbeit zu übertragen, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht
4. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt .9 Wochenstunden und 36 Stunden pro Monat, jeweils donnerstags und freitags nach Absprache
5. Das monatliche Bruttogehalt beträgt EUR 360,-, das entspricht einem Stundenlohn von € 10,-
6. Der Monatslohn ist am letzten Arbeitstag des Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Frau Sommer wird innerhalb einer Woche nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Konto einrichten und die Konto-Nummer dem Betrieb mitteilen
7. Die Abtretung und Verpfändung von Gehaltsansprüchen ist ausgeschlossen
8. Frau Sommer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten zu schweigen, auch nach dem Ausscheiden
9. Wird noch eine andere geringfügige Beschäftigung ausgeübt, ist der Arbeitgeber darüber zu informieren, weil bei Überschreiten der 450,- Euro-Grenze das Gesamteinkommen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird
10. Bei Arbeitsverhinderung ist Frau Sommer verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und bei Krankheit innerhalb von drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen
11. Der Urlaub beträgt 24 Arbeitstage
12. Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis sind spätestens nach drei Monaten schriftlich geltend zu machen, sonst verfallen sie
13. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ort / Datum

Unterschriften: Arbeitgeber: Arbeitnehmer(in)

Gut zu wissen

Der Verdienst bei geringfügigen Beschäftigungen darf vierhundertfünfzig Euro monatlich nicht übersteigen, weil er sonst lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird. Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden zusammengezählt und dürfen dann € 450,- monatlich nicht übersteigen. Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld) zählen ebenfalls dazu; sie werden auf die Monate aufgeteilt.

Eine geringfügige Beschäftigung ist neben einer Hauptbeschäftigung zulässig. Der Arbeitgeber hat für die geringfügig Beschäftigten eine Pauschalsteuer von 2% zu zahlen, außerdem Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Arbeitgeber haben es nur noch mit einer einzigen Stelle zu tun, der Mini-Jobjob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn – See.

Informationen zum Thema Minijob findet man im Internet unter www.minijob-zentrale.de oder telefonisch zum Ortstarif: 01801200504.

Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Muster)

Zwischen .Frau Katrin Meier, Steuerberaterin (Auftraggeber)

und Frau Maria Meckel, Steuerbevollmächtigte (Freie Mitarbeiterin)

wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen:

1. Tätigkeit

Frau Meckel wird ab 01. Februar 2013 als freie Mitarbeiterin für Mandanten des Auftraggebers steuerliche Beratung übernehmen, insbesondere Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Es handelt sich um konkret beschriebene Einzelaufträge, die sie eigenverantwortlich erledigt. Frau Meckel unterzeichnet die Jahresabschlüsse im Namen des Auftraggebers.

2. Weisungsfreiheit

Frau Meckel unterliegt bei der Abwicklung der Einzelaufträge keinen Weisungen des Auftraggebers. Sie ist nicht in die Organisation des Bürobetriebes ihres Auftraggebers eingebunden und kann Einsatzort und Arbeitszeit selbst bestimmen. Frau Meckel darf auch für andere Auftraggeber tätig werden. Es gilt die Verschwiegenheitspflicht des § 57 (1) Steuerberatungsgesetz.

3. Honorar

Frau Meckel erhält als Honorar xx% der Vergütung, die der Auftraggeber dem Mandanten berechnet.

4. Kündigung / Ausschlussklausel

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Ansprüche aus diesem Vertrag müssen von beiden Seiten innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende geltend gemacht werden, sonst sind sie verfallen.

Ort Datum Auftraggeber Freie Mitarbeiterin

Gut zu wissen

Mitarbeiter, die im Büro des Steuerberaters arbeiten, sind weisungsgebunden und in die Organisation des Betriebes eingebunden (Arbeitszeit, Urlaub usw.). Sie sind abhängig beschäftigt und unterliegen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Sie sindkeinefreien Mitarbeiter. Es steht dem Arbeitgeber nicht frei zu bestimmen, wer als freier Mitarbeiter gilt. Das kann letztlich nur mit einer Statusklage geklärt werden, weil es von den Bedingungen der tatsächlichen Tätigkeit abhängt. Stellt sich bei einem freien Mitarbeiter im nachhinein heraus, dass es sich um eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (auch die Arbeitnehmeranteile) für die gesamte Beschäftigungsdauer nachentrichten, sofern sie noch nicht verjährt sind.

Beurteilungsbogen Arbeitszeugnis (Frauen)

( ) Zwischenzeugnis (. ) Endzeugnis

Angaben zur Person:

Vorname xxx Name xxx, geboren am xxx als xxx seit xx

Aufgaben / Verantwortung

xxx

Anforderungen

xxx

Formulierungshilfen (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ändern)

1. Einleitungssätze

( ) Frau .., geboren am .xxx.., ist seit dem .xxx.. als xxx.....bei uns beschäftigt.

( ) Frau xxx, geboren am xxx, ist am ... in unser Unternehmen eingetreten.

( ) Frau xxx, geboren am, xxx ist am xx in unser Unternehmen eingetreten. Sie hat bei uns eine Ausbildung zur xxx mit Erfolg abgeschlossen. Über diese Ausbildung wurde bereits ein Zeugnis ausgestellt. Wir haben Frau xxx in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Sie ist seit xxx als xxx bei uns tätig..

( ) Frau xxx ist seit dem ... als ... bei uns beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist von Anfang an befristet.

( ) Frau xxx war vom ... bis ... als ... bei uns tätig.

2. Aufgaben / Verantwortung

siehe oben

3. Fachkompetenz

Fachwissen / Fachkönnen

( ) Frau xxx ist auf Ihrem Gebiet eine Autorität.

( ) Frau xxx ist fachlich kompetent. Sie hat ein exzellentes Fachwissen, das sie auch umsetzen kann.

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Mustertexte für die Personalarbeit
Untertitel
Vorlagen, Formulierungshilfen, Checklisten
Autor
Jahr
2013
Seiten
80
Katalognummer
V262548
ISBN (eBook)
9783656516644
ISBN (Buch)
9783656516842
Dateigröße
608 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Mustertexte, Absagebrief, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
Arbeit zitieren
Karl-Heinz List (Autor:in), 2013, Mustertexte für die Personalarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262548

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Titel: Mustertexte für die Personalarbeit



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