Sozialpolitik für alte Menschen im europäischen Vergleich


Seminararbeit, 2002

13 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1 Sozialpolitik für alte Menschen auf europäischer Ebene
1.1 Die demographische Entwicklung
1.2 Probleme aufgrund der demographischen Entwicklung
1.3 Anforderungen an die Gesundheitsversorgung

2 Vergleich der Situationen in den einzelnen Mitgliedsstaaten
2.1 Sicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit
(Deutschland, Niederlande, Dänemark, Großbritanien, Frankreich, Spanien)
2.2 Einrichtungen für alte Menschen im europäischen Raum
(Frankreich, Niederlande, Großbritanien, Dänemark)
2.3 Problemfeld: Demenzerkrankungen
(Deutschland, Niederlande, Spanien, Frankreich)

1 Sozialpolitik für alte Menschen auf europäischer Ebene

Es gibt auf europäischer Ebene keine gesetzlichen Regelungen oder Rahmengesetze zur Sozialpolitik; es gibt aber Empfehlungen von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Aussagen zur sozialpolitischen Situation alter Menschen werden in der Mitteilung der Kommsion „Ein Europa für alle Altergruppen“ gemacht: Diese Mitteilung ist der Beitrag der Kommission zum Internationalen Jahr der Vereinten Nationen; dort werden unter anderem die Probleme der demographischen Alterung dargestellt; die sich daraus ergebenen Anforderungen an die Gesundheitsversorgung und Schlussfolgerungen werden aufgezeigt.

1.1 Die demographische Entwicklung

Das Problem der demographischen Alterung existiert nicht nur in Deutschland, auf europäischer Ebene verhält es sich entsprechend: „In der Zeitspanne 1995-2015 wird die Altersgruppe der 20- bis 29jährigen um 11 Millionen Perosnen abnehmen (d.h. um 20 %), während die Alterklasse der 50-64jährigen um 16,5 Millionen (mehr als 25 %) wachsen wird“ (Kommission der europäichen Gemeinschaften, 1999). In den nächsten 20 Jahren wird die Anzahl der Menschen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, um 17 Millionen zunehmen; um 5,5 Millionen wird sich die Anzahl der über 80jährigen (Hochbetagte) innerhalb dieser Gruppe erhöhen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der EU-Bürger hat im Zeitraum von 1960 bis 1995 deutlich zugenommen, bei den Männern hat sie um 8 Jahre und bei den Frauen um 7 Jahre zugenommen. „Die Lebensverlängerung wird, zusammen mit dem Absinken der Geburtenzahlen unter das Bestandsniveau – dies gilt für alle Mitgliedsstaaten -, dazu führen, dass die demographische Alterung im 21. Jahrhundert dramatische Formen annimmt“ (Kommission der europäichen Gemeinschaften, 1999): In Kürze wird die europäische Bevölkerung aufhören zu wachsen, danach wird ein allmählicher Rückgang einsetzen; die jüngste Altergruppe, die Kinder von 0 bis 14 Jahren, machten 1996 17,6 % der Gesamtbevölkerung aus, sie wird 2015 auf 15,7 % schrumpfen; der Anteil der Berufsanfänger (15- bis 29jährige) wird um 16 % abnehmen – das entspricht einem Rückgang um 13 Millionen. Polen, die Slowakische Republik und Zypern sind die einzigen beitrittswilligen Länder, in denen der Anteil der Erwerbsbevölkerung noch langsam zunimmt. Die Zuwanderung aus Drittländern kann bestenfalls dazu beitragen, dass sich die Bevölkerungsveralterung verlangsamt: Die Nettozuwanderung in die Union nach dem Jahre 2005 müßte auf mehr als 4 Millionen Personen pro Jahr ansteigen, um die Auswirkungen der Alterung der geburtenstarken Jahrgänge auszugleichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.2 Probleme aufgrund der demographischen Entwicklung

Die demographische Entwicklung in der Europäischen Union erzeugt einen starken Druck auf die Rentensysteme und die öffentlichen Haushalte. Das frühzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und die niedrige Erwerbstätigenquote der älteren Menschen wird kritisiert, die Kommission empfiehlt ein Umdenken in der Politik: Das Arbeitsvermögen älterer Menschen ist zu stärken, das lebenslange Lernen ist zu fördern, die Arbeitsformen müssen flexibilisiert werden, neue Formen des stufenweisen Übergangs in den Ruhestand sind zu erproben; die Steuer- und Leistungssysteme sind zu überprüfen, die Rentensysteme sollen so ausgelegt werden, dass sie auf demographische und sonstige Veränderungen weniger empfindlich reagieren.

1.3 Anforderungen an die Gesundheitsversorgung

Die Kommission stellt einen wachsenden Bedarf an Altenpflege und Gesundheitsversorgung fest; hierbei will sie die Mitgliedstaaten unterstützen: Die verschiedenen bestehenden Systeme sollen in entsprechenden Studien untersucht werden; aufgrund der demographischen Alterung wird der medizinischen Forschung und der Sozialforschung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ein zunehmender Bedarf an institutionalisierten Pflegeeinrichtungen erwächst aus dem sprunghaften Anstieg der Anzahl an pflegebedürtigen Hochbetagten. Parallel hierzu soll durch politische Maßnahmen der Pflegebedarf eingedämmt werden: Gesundes Altern, Unfallverhütung und Rehabilitation sollen gefördert werden.

2 Vergleich der Situationen in den einzelnen Mitgliedsstaaten

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 1997 eine Studie herausgegeben, die die Situation der Altenhilfe in den einzelnen Mitgliedsstaaten darstellt. Es wird unter anderem auf die Sicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit, die Einrichtungen der Altenhilfe und Demenzerkrankungen eingegangen.

2.1 Sicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit

Deutschland

Die Pflegebedürftigkeit soll in Deutschland durch das Pflegeversicherungsgesetz vom 26.5.1994 (SGB XI) abgesichert werden. Seit Einführung der sogenannten Pflegeversicherung, die organisatorisch unter dem „Dach“ der Krankenversicherung angelegt ist, sind Pflegebedürfige von der Sozialhilfebedürftigkeit befreit. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz hat die ambulante vor der stationären Pflege Vorrang, d.h. ein Anspruch auf stationäre Leistungen ist nur gegeben, wenn ambulante oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich ist. Unter Pflegebedürftigkeit fallen ausschließlich nicht-medizinische Leistungen, welche durch das Krankenversicherungsgesetz (SGB V) abgedeckt werden. In der Praxis wird die Pflege deshalb oft mit der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung abgerechnet. Die Pflegeversicherung bezahlt nach den sogenannten drei Pflegestufen bis zu einem maximalen Betrag monatlich; an der Einstufung in die Pflegestufen wird kritisiert, dass sie nicht jeder Pflegebedürftigkeit, insbesondere der von Demenzkranken, Rechnung tragen.

Niederlande

In den Niederlanden werden normale anfallende Krankenkosten durch das Krankenversicherungsgesetz abgedeckt. Nach einer ununterbrochenen Krankheitsperiode von 365 Krankheitstagen werden die Kosten auf das Allgemeine Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) übertragen. Dieses Gesetz wurde für die Kostenabdeckung von besonderen medizinischen Risiken und den Fall der Pflegebedürftigkeit geschaffen. Leistungen, die durch dieses Gesetz nicht abgedeckt sind, werden über das niederländische Sozialhilfegesetz abgerechnet. Nach dem AWBZ ergibt sich ein Anspruch auf bestimmte Leistungen: Aufnahme und Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung, psychosoziale Versorgung, präventive Leistungen, Rehabilitationsleistungen, Familienhilfe und Arzneimittel.

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Details

Titel
Sozialpolitik für alte Menschen im europäischen Vergleich
Hochschule
Universität Münster  (Fachbereich Erziehungswissenschaft/Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Seminar: Sozialpolitik für alte Menschen
Autor
Jahr
2002
Seiten
13
Katalognummer
V2607
ISBN (eBook)
9783638115704
ISBN (Buch)
9783640202447
Dateigröße
693 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialpolitik Altenarbeit Europa Ländervergleich
Arbeit zitieren
Diplom Pädagoge Volker Müller (Autor:in), 2002, Sozialpolitik für alte Menschen im europäischen Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2607

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