Die Väter zweier Staatskonzepte. Naturzustand und Staatstheorien von Thomas Hobbes und John Locke im Vergleich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

15 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

1 Ziel der Arbeit

2 Thomas Hobbes
2.1 Der Naturzustand
2.2 Thomas Hobbes Staatenkonzeption

3 John Locke
3.1 Der Naturzustand
3.2 John Lockes Staatenkonzeption

4 Zusammenfassende Gegenüberstellung

5 Quellenverzeichnis

1 Ziel der Arbeit

Thomas Hobbes und John Locke gelten als bedeutende Staatstheoretiker und Philosophen. Ihre Konzeptionen eines Staates folgen völlig unterschiedlichen politischen Richtungen. Es stehen sich in dieser vergleichenden Arbeit ein der Schule des Realismus zuzuordnender Thomas Hobbes und ein in liberalistischen Zügen denkender John Locke gegenüber, deren Staatstheorien und die als Ausgangspunkt dienenden Ideen vorgestellt werden sollen. Dabei werden besonders die Werke „Leviathan“ und „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ berücksichtigt.

Unterschiedliche Ausgangspunkte führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. In diesem Falle soll als Ausgangspunkt die jeweilige Vorstellung über den Naturzustand dienen. Anschließend soll die jeweils zugehörige Staatstheorie in ihren wesentlichen Punkten umrissen werden und ein entsprechender Zusammenhang hergestellt werden.

2 Thomas Hobbes

2.1 Der Naturzustand

Bei Thomas Hobbes steht die Sicherheit des Individuums, und zwar in bezug auf die leibliche Unversehrtheit im Mittelpunkt. Als worst case wird der gewaltsame Tod angesehen. Dies ist im hobbes´schen Naturzustand jederzeit möglich, da die Fähigkeiten der Mensch alles in allem in etwa gleich sind. So werden körperliche Defizite durch Stärken in anderen Bereichen, beispielsweise Intelligenz oder List aufgehoben. Somit pendeln sich die Summen der Fähigkeiten aller Individuen in etwa bei demselben Wert ein, was – dies ist entscheidend - jedem einzelnen von ihnen die Möglichkeit gibt jedes beliebige Individuum zu töten. So könne selbst der Stärkste einem Hinterhalt zum Opfer fallen oder schlichtweg im Schlaf vom Schwächsten erschlagen werden. Diese allgegenwärtige potentielle Bedrohung, sei sie direkter Art durch Angriffe auf das eigene Leben, oder indirekter Art durch Konkurrenz um lebenswichtige Dinge wie z.B. Nahrung, hat folgende Konsequenz: Es findet ein uneingeschränktes Streben nach Macht statt. Denn Macht wird als Mittel zur Selbstsicherung angesehen. Damit beginnt ein Teufelskreis: Denn das errungene Maß an Macht muss ebenfalls gesichert werden – durch noch mehr Macht. Ein Nullsummenspiel bei dem die einzelnen Individuen zu Machtakkumulatoren werden beginnt, welches spätestens beim direkten Aufeinandertreffen konkurrierender Interessen zur Eskalation führt. Somit kann es im Naturzustand keinen Fortschritt und keinen Wohlstand geben, da die Sicherung des eigenen Lebens keine Aufgabenverteilung und Spezialisierung im Sinne von Berufen zulässt. Es herrscht das natürliche Recht, das jus naturale,

„[...] die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.“

Abhilfe aus dieser Misere kann nur ein in einer bestimmten Art und Weise konzipierter Staat schaffen.

Die allgemein als sehr pessimistisch empfundene Charakterisierung des Menschen und damit des Naturzustandes durch Hobbes kann auf dessen mechanistische und stark von den Naturwissenschaften, insbesondere der Geometrie geprägten Denkweise zurückgeführt werden. Hobbes sieht den Menschen als triebgesteuertes, reaktionistisches Wesen, welches nach bestimmten Schemata und Strukturen funktioniert. Somit wird er nicht von ethischer sondern instrumenteller Vernunft geleitet.

Bestätigung kann Hobbes durch die Bürgerkriege der damaligen Zeit finden. Mit der daraus resultierenden Unsicherheit kann auch die zentrale Rolle der körperlichen Unversehrtheit in seiner Denkweise, und somit sein Plädieren für eine souveräne, für Stabilität sorgende Macht, welche als Korrektiv zu den mit dem Kriege verbundenen Missständen dienen soll, erklärt werden.

2.2 Thomas Hobbes Staatenkonzeption

Ausgehend von Hobbes Charakterisierung des Menschen und des Naturzustandes hat der Staat keine ethisch-moralische Begründung, sondern eine rein funktionale: Die Gewährleistung der Unversehrtheit des Individuums. Dies ist der einzige Grund, warum Menschen einen Staat gründen. Dazu müssen zunächst alle Beteiligten auf das bereits angesprochene jus naturalis verzichten.

Zunächst gebietet Hobbes: „Jedermann hat sich um Frieden zu bemühen, solange dazu Hoffnung besteht.“ Dies beinhaltet für ihn das erste und grundlegende Gesetz der Natur: „Suche den Frieden und halte ihn ein.“ Daraus leitet er das zweite Gesetz der Natur ab:

“Jedermann soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbstverteidigung willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen gegen sich selbst einräumen würde. Denn solange jemand das Recht beibehält, alles zu tun, was er will, solange befinden sich alle Menschen im Kriegszustand.“

Findet sich eine Menge, welche diese Grundvoraussetzungen erfüllt, so kann es zur Gründung eines Staates, welcher nach Hobbes

“[...] eine Person ist, bei der sich jeder einzelne einer großen Menge durch gegenseitigen Vertrag eines jeden mit jedem zum Autor ihrer Handlung gemacht hat, zu dem Zweck, dass sie der Stärke und Hilfsmittel aller so, wie sie es für zweckmäßig hält, für den Frieden und die gemeinsame Verteidigung einsetzt.“ ,

kommen. Dies geschieht auf folgende Art und Weise:

„Ein Staat wird eingesetzt genannt, wenn bei einer Menge von Menschen jeder mit jedem übereinstimmt und vertraglich übereinkommt, dass jedermann, sowohl wer dafür als auch wer dagegen stimmte, alle Handlungen und Urteile jedes Menschen, denen durch die Mehrheit das Recht gegeben wird, die Person aller zu vertreten, das heißt, ihre Vertretung zu sein, in derselben Weise autorisieren soll, als wären sie seine eigenen, und dies zum Zweck eines friedlichen Zusammenlebens und zum Schutz vor anderen Menschen.“

Obige Zitate enthalten folgende Kernaussagen:

1. Der Staat basiert auf einem Vertrag
2. Ein Vertag kommt zustande wenn die Mehrheit der Versammlung sich dafür ausspricht
3. Dieser Vertrag wird zwischen den Beteiligten geschlossen, wobei jeder einzelne mit jedem einzelnen übereinkommen muss
4. Der Vertrag beinhaltet die Anerkennung der Handlungen und Urteile der mehrheitlich bestimmten Vertretung als die eigenen
5. Der Zweck ist das friedliche Zusammenleben

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Väter zweier Staatskonzepte. Naturzustand und Staatstheorien von Thomas Hobbes und John Locke im Vergleich
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Geschwister-Scholl-Institut für politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Grundkurs Politische Theorie
Note
2
Autor
Jahr
2002
Seiten
15
Katalognummer
V26067
ISBN (eBook)
9783638285162
Dateigröße
527 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In dieser Arbeit werden John Lockes und Thomas Hobbes Staatskonzepte vorgestellt und verglichen. Dabei bekommt der Leser einen kontrastiv vermittelten Überblick über die unterschiedliche Denkweise beider Philosophen und deren Grundlage. Nach der Lektüre sind dem Leser die Kernideen beider Gedankenväter bekannt.
Schlagworte
Thomas, Hobbes, John, Locke, Väter, Staatskonzepte, Ihre, Ansichten, Naturzustand, Staatstheorien, Vergleich, Grundkurs, Politische, Theorie
Arbeit zitieren
Mario Vanella (Autor:in), 2002, Die Väter zweier Staatskonzepte. Naturzustand und Staatstheorien von Thomas Hobbes und John Locke im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26067

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