Die Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König (1273)


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

22 Seiten, Note: gut (2,0)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Vorgeschichte der Wahl Rudolfs von Habsburg
2.1 Ein neuer Papst
2.2 Der Tod Richards von Cornwall und die Ansprüche Alfonsens von Kastilien
2.3 Die Kandidatur Ottokars von Böhmen
2.4 Die Kandidatur Philipps III. von Frankreich
2.5 Die Kandidatur Friedrichs des Freidigen
2.6 Zwischenbilanz

3. Wahlverhandlungen und Wahl
3.1 Wahlvorbereitungen
3.2 Konkrete Wahlverhandlungen
3.3 Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König

4. Bedingungen für die Wahl Rudolfs zum römisch-deutschen König
4.1 Forderungen der Fürsten an den zukünftigen König
4.2. Bestimmte Vereinbarungen und Zahlungen an einzelne Fürsten

5. Die Approbation König Rudolfs durch den Papst

6.Schlußbemerkung

7. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Die Erhebung Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König kam für viele seiner Zeitgenossen mit Sicherheit überraschend. In der vorliegenden Arbeit soll thematisiert werden, wie es überhaupt dazu kam, dass die deutschen Kurfürsten diesen „einfachen Grafen“ einmütig zum neuen König wählten. Nach dem Tod König Richards von Cornwall, brauchten die deutschen Elektoren immerhin fast eineinhalb Jahre, um sich nach zähen Verhandlungen auf einen geeigneten Kandidaten zu einigen. Während dieser Zeit blieb der deutsche Königsthron mehr oder weniger verwaist.

Der erste Teil der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich zunächst mit den Kandidaten, die nach dem Tod Richards ihren Anspruch oder ihr Interesse an der römisch-deutschen Königskrone artikulierten. Interessant ist dabei zu beobachten, dass sie sich deswegen primär bei der Kurie bewarben, nicht aber bei den vom Papst bestellten Wahlfürsten.

In einem zweiten Teil werden dann die der eigentlichen Wahl vorausgehenden Wahlverhandlungen besprochen. Auffällig ist hierbei, mit welcher Schnelligkeit plötzlich ab September 1273 die Einigungsbestrebungen der Kurfürsten und die Aufstellung potentieller Kandidaten erfolgten, nachdem die Königswähler doch in den zurückliegenden siebzehn Monaten seit König Richards Tod mehr oder weniger untätig waren.

Anschließend folgt dann eine Darstellung über den Ablauf der Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König. Interessant ist hierbei, wer seine Wähler waren und wie diese, im Sinne einer einmütigen Wahl, die aufkommenden Gegenstimmen abschmetterten.

In einem weiteren Kapitel der Arbeit werden dann exemplarisch die Bedingungen für die Wahl Rudolfs zum römisch-deutschen König erörtert. Neben einer finanziellen Entschädigung für ihre Bemühungen bei der Wahl, war den beteiligten Wahlfürsten auch an einem Wiedererstarken des Reichsguts, im Zuge einer Politik der Revindikation, unter ihrer Kontrolle, gelegen.

Den Abschluss der Arbeit bildet dann die päpstliche Approbation des neuen Herrschers durch die Kurie, wodurch dessen Königtum erst rechtlich unanfechtbar wurde.

2. Vorgeschichte der Wahl Rudolfs von Habsburg

2.1. Ein neuer Papst

Im November 1268 war Papst Clemens IV. verstorben, ohne den deutschen Thronstreit entschieden zu haben. Erst nach dreijähriger Sedisvakanz konnten sich die Kurienkardinäle endlich auf einen geeigneten Nachfolger für den Stuhl Petri entscheiden. So wurde der Italiener Tedaldo Visconti von Piacenza am 1. September 1271 durch einen Kompromiss zum neuen Papst gewählt. Fortan nannte er sich Gregor X.[1].[2]

Dieser Papst war durchdrungen vom Kreuzzugsgedanken. Während einer Pilgerreise ins Heilige Land im Jahre 1271 konnte sich Gregor X. ein Bild von der bedrohlichen Lage für die christliche Kreuzfahrerschaft durch die militärische Übermacht der muslimischen Truppen unter der fähigen Führung des Sultans Baibar I. von Ägypten machen. Bei seiner Rückkehr nach Rom fasste er dann, unter dem Eindruck der Erlebten stehend, den Entschluss:

[…] seinen Pontifikat ganz in den Dienst der Kreuzzugsidee zu stellen und alles zu tun, um einen allgemeinen abendländischen Kreuzzug zu Rettung der schwer bedrängten Kreuzfahrerherrschaft im Heiligen Land in die Wege zu leiten.[3]

Damit dieses Vorhaben aber gelingen konnte, benötigte der Papst hierzu die Hilfe eines allgemein anerkannten römischen Kaisers.

2.2 Der Tod Richards von Cornwall und die Ansprüche Alfonsens von Kastilien

Nach dem Tod des römisch-deutschen Königs Richard von Cornwall (+ 02.04.1272) war das Reich streng genommen nicht vakant geworden. Übrig blieb noch immer Alfons X. von Kastilien als zweiter König, und als solcher versäumte er es nicht, weiter an seinem Thronanspruch festzuhalten. So schickte er im Sommer 1272 eine Gesandtschaft an die Kurie nach Orvieto. Diese hatte den Auftrag, seine Anerkennung als bisherigen römischen König und künftigen Kaiser zu betreiben. Eine weitere Forderung Alfonsens war die Enthebung Karls von Anjou vom Reichsvikariat in der Toskana. Außerdem verlangte er ein päpstliches Verbot bezüglich der Neuwahl des römisch-deutschen Königs durch die deutschen Kurfürsten.[4]

Die Antwort des Papstes aber war, wie im übrigen bei den weiteren noch zu besprechenden Kandidaturen um die römisch-deutsche Königskrone auch, eine eindeutig ablehnende. Um sein Ziel eines allgemeinen Kreuzzugs zur Entlastung der schwer bedrängten Stützpunkte im Heiligen Land durchführen zu können, war er, wie bereits angesprochen, interessiert an einem handlungsfähigen Kaiser, der allgemein anerkannt sein sollte. Im Falle Alfonsens war man sich einig, dass dieser solche Erwartungen wohl kaum erfüllen könnte, zumal sich in Deutschland ohnehin niemand mehr um dessen Königtum scherte. Eine Bevorzugung eines bestimmten Kandidaten durch die Kurie, hätte vor diesem Hintergrund nur zu Zwietracht geführt und somit die Kreuzzugspläne des Heiligen Vaters gefährdet. Daher zog es der Papst vor, im Gegensatz zu den Wahlen von 1246,1247 und 1257, nicht mit eigenen Vorschlägen in die Wahlverhandlungen einzugreifen. Vielmehr verfolgte er eine Politik strikter Neutralität, die den Elektoren, also den deutschen Wahlfürsten, möglichst freie Hand lassen sollte.[5] Der Papst lehnte somit eine sofortige Entscheidung zu Gunsten Alfonsens ab und wies den Vorstoß des Kastiliers zurück, indem er ihm durch dessen Gesandtschaft übermitteln ließ, durch den Tod Richards seien seine Rechte nicht besser und die der Kurfürsten nicht schlechter geworden. Das von Alfons von Kastilien geforderte päpstliche Wahlverbot an die Kurfürsten blieb somit aus.[6]

2.3 Die Kandidatur Ottokars von Böhmen

Bereits zu Beginn des Jahres 1273 meldete Ottokar (Otakar) II Prěmysl[7], der mächtige König von Böhmen, durch eine Gesandtschaft an die Kurie sein Interesse am deutschen Königsthron an, um sich auf diesem Wege zu versichern, dass man dort seiner Kandidatur nicht abgeneigt sei. Ottokar gehörte mit Abstand zu den mächtigsten Fürsten des Reichsverbands und war als solcher Herrscher über ein riesiges Territorium, welches sich vom Erzgebirge bis zur Adria erstreckte. Durch eine erfolgreiche Militär- und Territorialpolitik war es ihm im Verlauf des Interregnums gelungen, seine böhmischen Stammlande durch ständig neue Gebietszuwächse zu mehren. So nahm er 1251 Österreich in Besitz, 1260 folgte das Herzogtum Steiermark, 1266 Eger und das Egerland und schließlich 1269/70 das Herzogtum Kärnten und Krain mit der Windischen Mark und Pordenone. Große Silbervorkommen im böhmischen Kuttenberg bescherten ihm unermesslichen Reichtum, weshalb er von seinen Zeitgenossen auch als rex aureus, der goldene König, bezeichnet wurde.[8]

Vor diesem Hintergrund bot sich der Böhmenkönig auf den ersten Blick als scheinbarer Idealkandidat für beide Seiten, sowohl für die Kurie als auch für die deutschen Kurfürsten, an. Als Enkel des Stauferkönigs Philipp von Schwaben, schien Ottokar bei den Kurfürsten zunächst gute Chancen zu haben, denn bei einer Einigung auf diesen Kandidaten, wäre im Reich die staufische Familientradition gewahrt gewesen, ohne dass der Papst daran hätte Anstoß nehmen können. In der Vergangenheit hatten sich nämlich Ottokar selbst, wie zuvor auch sein Vater Wenzel I., stets als kurientreue Herrscher erwiesen. Im Vergleich zu den weiteren, noch zu behandelnden Thronaspiranten, verfügte Ottokar zusätzlich über einen entscheidenden Vorteil. In seiner Eigenschaft als König von Böhmen gehörte er nämlich selbst zum engeren Kreis der Kurfürsten und war als solcher berechtigt, den römisch-deutschen König mitzuwählen.[9]

Eine böhmische Chronik berichtet davon, Engelbert II. von Falkenburg, der Erzbischof von Köln, sei bereits im August 1272, im Auftrag der Kurfürsten, zusammen mit anderen Adligen, zu Ottokar von Böhmen geschickt worden, um diesem die Krone anzubieten. Laut Auskunft des Prager Chronisten hätte Ottokar aber dankend abgelehnt.[10] In der Forschung ist man sich darüber einig, dass diese Information so nicht richtig sein kann. Denn welchen Sinn hätte es für Ottokar von Böhmen gehabt, zu diesem Zeitpunkt die Krone abzulehnen, wenn er doch wenig später in seiner Gesandtschaft an den Papst sein offenkundiges Interesse an derselben artikuliert. Ein solcher Widerspruch im Verhalten Ottokars scheint daher wenig wahrscheinlich.[11] Vielmehr war Ottokar brennend an der römisch-deutschen Königskrone interessiert. Ihm war nämlich an einer Legitimierung seiner, seit dem Tod Kaiser Friedrichs II. erstandenen Besitzungen sehr gelegen. Im Falle Österreichs heiratete Ottokar nach dem Tod des Kaisers und dem Aussterben der Babenberger sogar die überlebende babenbergische Prinzessin Margarete, wenn auch die Ehe später wieder vom Papst gelöst wurde. Dennoch stand Ottokar in Bezug auf das Herzogtum Österreich vor einem Problem. Nach dem Aussterben der männlichen Linie der Babenberger wäre das Herzogtum nämlich, da es sich um Reichslehen handelte, normalerweise zurück an das Reich gefallen. Ottokar besaß Österreich also eigentlich ohne jeden Rechtsgrund. An diesem „Odium der Illegitimität“(Krieger), welches Ottokars österreichischen Besitzungen anhaftete, konnte auch eine spätere Belehnung durch König Richard von Cornwall nichts ändern, zumal Richards Königtum im Reich nur teilweise anerkannt war.[12] Ähnlich verhielt es sich auch mit den Besitzungen des Böhmen in Kärnten, Krain und der Windischen Mark. Auch hier verfügte Ottokar über keine tragfähige Rechtsgrundlage: Er konnte lediglich auf einen Erbvertrag Herzogs Ullrichs von Spanheim hinweisen, worin dieser die Erbfolge, unter Ausschluss seines Bruders Philipp, zu Gunsten Ottokars regelte. Da es sich bei diesen Besitzungen ebenfalls um Reichsgut handelte, war auch diese Übertragung nach geltendem Recht anfechtbar: Kein Kronvasall durfte, ohne Zustimmung des Königs, derart mit Reichslehen verfahren.[13]

[...]


[1] Eine ausführliche Biographie Gregors ist zu finden bei: Roberg, B., Das Zweite Konzil von Lyon [1274], Paderborn u.a. 1990, 17-31.

[2] Zu diesen und den folgenden Ausführungen vgl. Krieger, K.-F., Rudolf von Habsburg, Darmstadt 2003, 89f. und Redlich, O., Rudolf von Habsburg. Das Deutsche Reich nach dem Untergange des alten Kaisertums. Neudr. der Ausgabe Innsbruck 1903, Aalen 1965, 143f..

[3] Krieger, 2003, 90.

[4] Vgl. Krieger, 2003, 89; Redlich, 1965, 154f.; Brabänder, M. R., Die Einflussnahme auswärtiger Mächte auf die deutsche Königswahl vom Interregnum bis zur Erhebung Karls IV., Frankfurt am Main u.a. 1994, 65ff..

[5] Vgl. Brabänder, 1994, 66f; Krieger, 2003, 90.

[6] Vgl. MGH Const. 3, Nr.617, 582-585; Redlich, 1965, 146.

[7] Vgl. zur Person Hoensch, J.K., Prěmysl Otakar II. von Böhmen. Der goldene König, Graz u.a. 1989.

[8] Vgl. Krieger, 2003, 90f..

[9] Vgl. ebd., 93.

[10] Vgl. RI VI,1, 1f..

[11] Vgl. Krieger, 2003, 93.; Kaufhold, M., Interregnum, Darmstadt 2002, 125.; Brabänder, 1994, 69.; Redlich, 1965, 149.

[12] Vgl. Krieger, 2003, 94.

[13] Vgl. ebd., 94.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König (1273)
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
HS Königswahlen im hohen und späten Mittelalter
Note
gut (2,0)
Autor
Jahr
2003
Seiten
22
Katalognummer
V26011
ISBN (eBook)
9783638284783
Dateigröße
593 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit schildert detailliert die Umstände der Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König.
Schlagworte
Wahl, Rudolfs, Habsburg, König, Königswahlen, Mittelalter
Arbeit zitieren
Volker Joachim Wallerang (Autor:in), 2003, Die Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König (1273), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26011

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