Die EU als neuer internationaler außenpolitischer Akteur - Profilierung durch Unterstützung der UN


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

49 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Europa als Garant für eine friedliche Welt?

2. Der Weg zum Weltfrieden? – Das Konzept der Global Governance

3. Wieso will die EU außenpolitisch und militärisch aktiv werden?
3.1. Der weite Weg der EU zum Global Player
3.1.1. Die EU auf dem Weg zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
3.1.2. Eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik entsteht
3.1.3. Erste Erfolge der EU-Missionen – Die EU stellt ihre Kompetenz unter Beweis
3.1.4. Die EU verfasst eine Sicherheitsstrategie
3.1.5. Der Weg der GASP wird konsequent weiter verfolgt
3.1.6. Die Beziehungen zwischen EU und UN sollen intensiviert werden
3.2. Feuerprobe in der DRC – Die EU muss ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen
3.2.1. Der schwarze Kontinent – Ein globaler Brennpunkt humanitärer Katastrophen
3.2.2. Der Kongo – eine krisengeschüttelte Region
3.2.3. Das UN-Engagement im Kongo – ein beispielhaftes Missmanagement
3.2.4. Europa soll’s richten – Operation „Artemis“
3.2.5. Aus MONUC wird MONUC II – Erfolg in Sicht?
3.2.6. Warum war die IEMF-Mission im Gegensatz zu MONUC erfolgreich?
3.2.7. Die EU als außenpolitischer Akteur – Ein Zugewinn für die Weltgemeinschaft

4. Fazit: Europa besitzt die Fähigkeiten an einer friedlichen Welt mitzuwirken

Quellenverzeichnis

Anhang

1. Einleitung: Europa als Garant für eine friedliche Welt?

Massaker und Angriffe im Kongo

BERLIN taz Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten In der Demokratischen Republik Kongo mehren sich Angriffe irregulärer Milizen. Wie die UN-Mission (Monuc) gestern mitteilte, massakrierten Milizen des Lendu-Volkes im nordost­kongolesischen Distrikt Ituri am 15. Januar zahlreiche Zivilisten, nachdem sie Handelsschiffe auf dem Albertsee zur Landung zwangen und ausraubten. Es werde von hunderten Toten berichtet. Am Vortag hatte die Monuc Milizen des Hema-Volkes, die in Ituri gegen Lendu kämpfen, für mehrere Angriffe auf UN-Blauhelme verantwortlich gemacht. Am 16. Januar beschossen Lendu-Milizen am Albertsee einen UN-Hubschrauber. Die Spannungen sind nicht auf Ituri beschränkt. Aus Goma im Ostkongo meldete der Bauernverband Credap am Donnerstag eine Häufung von Überfällen lokaler Mayi-Mayi-Milizen auf die Bevölkerung des Umlandes. In der Südprovinz Katanga meldete die Menschenrechtsorganisation CDH den sicherheitsbedingten Abzug von "Ärzte ohne Grenzen" aus dem für den Hilfsgüternachschub wichtigen Ort Kasenga an der Grenze zu Sambia. D.J.

taz Nr. 7266 vom 24.1.2004, Seite 10, 36 Zeilen (TAZ-Bericht), D.J.

Meldungen von Attentaten, Selbstmordanschlägen, Massenhinrichtungen, Massakern bis hin zu Genoziden und anderen physischen Gräueltaten sind bei Weitem nicht mehr die Ausnahme im täglichen weltweiten Geschehen. Die tendenzielle Zunahme sowie Globalisierung der Konflikte und Kriege nach Ende des Kalten Krieges[1] stellt die Weltgemeinschaft vor neue Probleme. Das übergeordnete Ziel bleibt jedoch unverrückbar das Erreichen des durchaus als idealistisch zu bezeichnenden Weltfriedens.

Dieser Zielsetzung haben sich die United Nations (UN) seit ihrer Gründung verschrieben. Die aktuellen Ereignisse zeigen aber immer wieder, dass bislang kein Königsweg gefunden zu sein scheint. Stattdessen wird es für die UN zunehmend schwieriger global gegen all das tagtäglich begangene Unrecht vorzugehen. Für den selbsternannten „Weltpolizisten“ USA stellt sich die Situation nicht viel anders dar. Zwar sind die USA an zahlreichen Brennpunkten der Welt vertreten, doch auch ihre Präsenz führt nicht unweigerlich zum Erfolg – sprich einer Befriedung – was Beispiele wie Afghanistan oder der Irak jeden Tag grausam belegen.

Seit 2003 versucht nun auch die Europäische Union (EU) ihr außenpolitisches Gewicht unter Beweis zu stellen und entsendet militärisches sowie ziviles Personal an die Krisenherde dieser Welt um im Auftrag des Friedens zu wirken. Die jüngste Mission auf dem afrikanischen Kontinent in der Democratic Republic of the Congo (DRC) sollte sich für die EU als Feuertaufe erweisen. Mit dem Erfolg oder Misserfolg dieser Operation verbindet sich für Europa respektive die EU auch der weitere Weg Europas in die Zukunft – Welche globalpolitische Rolle will und wird Europa zukünftig spielen? Wird Europas wirtschaftlicher Macht auch eine entsprechende außenpolitische Stärkung seiner Position im internationalen System folgen oder war der „Ausflug“ nach Afrika nur ein einmaliges Abenteuer?

Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit diskutiert. Zunächst soll geklärt werden, inwieweit es Ansätze gibt, die möglicherweise Wege zu einem gewünschten Weltfrieden aufzeigen. Gibt es vielleicht bereits ein schlüssiges Konzept? Welche Akteure spielen im internationalen Konzert der Friedensschaffung- beziehungsweise Friedenskonsolidierung eine Rolle? Wie sieht die Position der EU bezüglich dieser Fragen aus und wie sie sich diesbezüglich verhält?

Die Beantwortung dieser Fragen soll Schlüsse zulassen inwieweit Europa als international agierender Akteur fähig ist UN-Maßnahmen respektive UN-Missionen zu einem Erfolg zu verhelfen oder ob dies gar nicht realisierbar scheint, da vielleicht die Vorraussetzungen nicht bestehen oder sogar der Wunsch seitens der EU gar nicht vorhanden ist.

2. Der Weg zum Weltfrieden? – Das Konzept der Global Governance

„The Concept of Global Governance [–] There is no alternative to working together and using collective power to create a better world.“ (The Report of The Commission on Global Governance 1995: 2)

Im Zuge der Globalisierung bieten sich nicht nur mehr Möglichkeiten für den Staat, sondern es entstehen auch immer mehr Probleme, die die zunehmend vernetzte Welt mit sich bringt. So beschränkt es sich nicht allein auf die wirtschaftliche Ebene, dass beispielsweise Veränderungen der Währungsparitäten in den USA oder Japan sich umgehend auf die europäische Währung auswirken. Welche Konsequenzen dies für das tägliche Leben hat, hängt von der Stärke und Dauer dieser Kursbewegungen ab: Für Deutschland als export­abhängige Nation zieht beispielsweise das Szenario eines schwachen US-Dollars eine negative Handelsbilanz nach sich. Dies kann natürlich von der Politik nicht unberücksichtigt bleiben. Langfristig kann der Kurs des US-Dollars zum Beispiel für den Anstieg der Erwerbs­losenzahlen und der damit einhergehenden Belastung der Sozialsysteme verantwortlich sein und vice versa. In einer globalisierten Welt ist Alles mit Allem verbunden. Selbstverständlich gilt dies auch für Konflikte und Kriege – Flüchtlingsströme überfluten die Nachbarstaaten, die Gewalt greift in andere Staaten über und eskaliert, es entstehen humanitäre Katastrophen – eine Bedrohung des Weltfriedens.

Konflikte und Kriege im Zeitalter der Globalisierung, die sich – wie angedeutet – nicht mehr zwangsläufig nur auf ein Staatsgebiet beschränken, können nicht mehr mit den her­kömmlichen Verfahren und Instrumenten der nationalstaatlichen Macht- und Interessen­politik gelöst werden. Größere und schwieriger zu fassende Probleme bedürfen auch umfassenderer Lösungen, sodass anstelle von Nachbarstaaten die Weltgemeinschaft um den Frieden ringen und mit vollkommen neuen Lösungsansätzen aufwarten muss. Das bisher praktizierte punktuelle und reaktive Krisenmanagement stellt sich zunehmend als unzu­reichend heraus – es bedarf neuer Ordnungsstrukturen (vgl. Nuscheler 2001: 180).

Die Zunahme internationaler beziehungsweise globaler Kooperation bringt unweigerlich auch ein Mehr an Multilateralismus mit sich – das bedeutet eine Zunahme der Zusammenarbeit auf der Ebene internationaler Organisationen und internationaler Regime[2] (vgl. Nuscheler 2001: 180). Internationale Organisationen übernehmen hierbei die Koordinationsfunktion, wobei die Durchführung der Vorgaben dann den Regimen obliegt.

Selbst Hegemone, die sich als autark ansehen, müssen sich zwangsläufig auf Regime einlassen, da es ihnen auf Dauer alleine nicht mehr möglich ist zu „überleben“ (vgl. Nuscheler 2001: 180) – also auch die USA können auf lange Sicht nicht ohne die anderen Staaten der Weltgemeinschaft auskommen, was sich zum Beispiel auch allmählich im Nachkriegsirak zeigt.

Dieser Zwang zur Kooperation verlangt einen (teilweisen) Verzicht auf Souveränität, der aber zuvor bereits durch Globalisierungseffekte und Interdependenzstrukturen erzwungen wurde. Dieses Konzept der Global Governance löst sich entsprechend seiner universalistischen Prinzipien endgültig vom Gedanken der Souveränität eines Staates und der damit verbundenen Basisprinzipien wie beispielsweise der Unverletzbarkeit der Grenzen, dem Interventionsverbot sowie der Verfügungsgewalt des Staates über gesellschaftliche Verhältnisse, was sich zum Beispiel in der EU zeigt, wo auf EU-Ebene getroffene Beschlüsse als Direktive für nationalstaatliches Recht gelten. Das territoriale Westfälische Staatensystem erweist sich somit als überholt (vgl. Menzel 2001: 226f; Varwick 2000: 145). „Global Governance und idealistisch, also humanitär motivierte Intervention, sind mithin gleichberechtigte postmoderne Facetten der postwestfälischen Konstellation.“ (Menzel 2001: 237)

Viele Global Governance-Arrangements finden zwischen Staaten statt, die wie zum Beispiel die Mitgliedstaaten der EU geographische, ökonomische und kulturelle Berührungspunkte aufweisen. Diese Zusammenschlüsse müssen allerdings nicht allein auf die staatlichen Akteure beschränkt bleiben, sondern sind ebenfalls für NGOs und andere nicht-staatliche Akteure offen (vgl. Krahmann 2003: 330). Global Governance fordert ein Zusammenwirken der Akteure von der globalen bis zur lokalen Ebene. Somit geht das Konzept der Global Governance, das auch als eine Art Weltordnungspolitik verstanden werden kann, über die zwischenstaatliche Politik hinaus. Es schafft verbindliche Regeln, die die Souveränität der Nationalstaaten den globalen Interessen nachordnet und dadurch unter anderem mehr Spielraum bezüglich der Steuerung grenzüberschreitender Probleme ermöglicht (vgl. Varwick 2000: 145). Hierbei hat sich das partizipatorische bottom-up -Entscheidungsverfahren als leistungsfähiger gegenüber dem zentralistischen top-down -Verfahren erwiesen (vgl. Nuscheler 2001: 181; Varwick 2000: 145) – Prozesse werden nachhaltiger betrieben und ihr Fortschreiten wird beschleunigt, wenn sie von der Basis her gewachsen sind und nicht einer übergeordneten Instanz entspringen, die der Basis ihren Willen aufzwingt.

Es gibt kein allgemeingültiges Modell der Global Governance, noch gibt es eine Struktur oder ein Set an Strukturen. Es ist ein breiter, dynamischer, komplexer Prozess von interaktiven Entscheidungen, der sich immer flexibel den jeweils herrschenden Umständen anpasst. So verändert sich das Konzept der Global Governance den verschiedenen Anwendungsgebieten entsprechend und entwickelt adäquate Lösungsansätze. Effektive globale Entscheidungen müssen gefunden werden und solche beeinflussen, die auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene getroffen werden. Hierbei soll auf die verschiedenen bereits vorhandenen Kenntnisse und Ressourcen zurückgegriffen werden. Es müssen Partnerschaften und Netzwerke geschaffen werden, sodass global Zugriffsmöglichkeiten bestehen und die optimalen Ergebnisse durch bereitgestellte Informationen, Wissen und ähnliches erlangt werden können (vgl. The Report of The Commission on Global Governance 1995: 4f).

Zwar sollte die Kritik am Global Governance-Konzept, die dessen Ideale als realitätsfremd bezeichnet, da nach Ansicht der Kritiker die zunehmende Globalisierung verschärfte Konkurrenzsituationen, Deregulierungswettläufe und Handelskonflikte unweigerlich nach sich zieht (vgl. Nuscheler 2001: 181), nicht unbedacht bleiben. Doch sollte die Unmöglichkeit einer Realisierung der Global Governance aufgrund egoistischer Interessen im Sinne der Hobbesschen Theorie von vorneherein feststehen, so wäre kein Akteur mehr bereit mit anderen zusammenzuarbeiten mit dem Ziel eine bessere Welt zu schaffen. Es ist erforderlich auf allen Entscheidungsebenen sowie Gebieten dem Konzept der Global Governance folgend Kompromisse zu finden. Gäbe es keine „Visionäre“ mehr, würde die Welt in Konflikten und Kriegen untergehen – es käme zu einem Szenario der Apokalypse gleichend.

Das Konzept der Global Governance macht deutlicht, dass die Menschheit in Kooperation mehr bewegen kann als der Einzelne und das Ziel des Weltfriedens, oder zumindest das einer besseren Welt, nicht weiterhin als reine Utopie angesehen werden darf.

Trotz aller Postulate der Global Governance bleiben die Nationalstaaten weiterhin die Haupt­akteure der internationalen Politik. Allerdings sind sie ohne die entsprechenden Vernetzungen mit Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr tragfähig (vgl. Nuscheler 2001: 180f).

Es soll also keinen Hegemon, kein Global Government oder ähnliches geben, sondern eine Föderation von Staaten, die nach gemeinsamen Prinzipien, Regeln und Normen sowie Entscheidungsverfahren handelt. Diesem Gedanken tragen die UN, unter deren Dach sich die Weltgemeinschaft zusammenfindet, Rechnung – das UN-System kann als Zentrum von Global Governance verstanden werden.

Die UN haben sich dem durchaus idealistischen Ziel die Bedrohungen des Weltfriedens vorauszusehen und die Sicherheit aller Staaten zu gewährleisten verschrieben (siehe Anhang S. IIf, Präambel sowie Kapitel I Artikel 1 UN-Charta). Ihr Einsatz gilt einem friedlichen Miteinander der Weltgemeinschaft und durch die Zusammenarbeit gemeinsam Probleme anzugehen und zu beheben (siehe Anhang S. IIf, Präambel sowie Artikel 1 Satz 3 UN-Charta).

Im Sinne der Global Governance entstehen globale Strategiekonzepte – Systeme wie die UN, multi-, supra- und internationale Regime beziehungsweise Organisationen wie die WTO, NATO und OSZE oder regionale Zusammenschlüsse wie die EU, die Association of South East Asian Nations (ASEAN) oder die Organization of African Unity (OAU) (vgl. Varwick 2000: 146).

Letztere spielen zunehmend eine größere Rolle im internationalen System (vgl. The Report of The Commission on Global Governance 1995: 286), denn so herausragend und bedeutsam auch die Rolle der UN sein mag, können sie bei Weitem nicht alle Arbeit der Global Governance verrichten. Sie können zwar als der zentrale globale, integrierende Koordinator beziehungsweise Mechanismus für alle dienen, sodass Regierungen und andere Akteure die UN als Forum nutzen, und sind somit unentbehrlich für den globalen Dialog – aber die welt­weiten Krisenherde zeigen den UN immer mehr ihre Grenzen auf, sodass sie zunehmend auf die Unterstützung von Organisationen und regionaler Akteure angewiesen sind (vgl. The Report of The Commission on Global Governance 1995: 6).

Kapitel VIII der UN-Charta (siehe Anhang S. VII) bietet den UN die Möglichkeit regionale Abmachungen zu schließen, was nichts anderes bedeutet als dass die UN ihre Aufgaben an regionale Organisationen oder Bündnisse delegieren. Diese Praxis wurde jüngst bei der UN-Mission auf dem afrikanischen Kontinent ausgeübt – die EU wurde um Hilfe in der DRC gebeten.

Doch sind die regionalen Organisationen wie die EU, die in dieser Arbeit exemplarisch für die regionalen Organisationen betrachtet wird, überhaupt für solche Operationen geeignet beziehungsweise besitzen sie die hierfür erforderlichen Ressourcen und den politischen Willen?

3. Wieso will die EU außenpolitisch und militärisch aktiv werden?

Bisher tat sich die EU in Punkto Hilfsleistungen vor allem durch weltweites wirtschaftliches Engagement hervor. Seit den 1950er Jahren unterstützt Europa andere Staaten und Regionen in Form wirtschaftlicher Hilfe oder Kooperation. Heutzutage stellt die EU über fünfzig Prozent der finanziellen Mittel für die internationale Entwicklungshilfe sowie auch über die Hälfte im Bereich der humanitären Hilfe. Um neben dieser weltwirtschaftlich bedeutenden ökonomischen Macht, mit der eine gewisse Verantwortung – mindestens eine moralische Ver­pflichtung – für die Staaten der Zweiten, Dritten und Vierten Welt verbunden ist, nun einen weiteren Beitrag für den Weltfrieden zu leisten, soll diese um eine politische beziehungsweise militärische Komponente ergänzt werden (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).

Nach dem Ende des Kalten Krieges Ende der 1980er Jahre brachen in Europa auf dem Balkan sowie weltweit Konflikte und Kriege aus. Zuvor konnten ethnisches und anderes Konflikt­potenzial nicht offen mit kriegerischen Mitteln ausgetragen werden, da die betroffenen Staaten in einen der Systemblöcke eingebunden waren. Diesen neuen Bedrohungsszenarien will die EU aktiv entgegenwirken, doch nicht allein durch autonomes Handeln in der Krisen­bewältigung sondern ebenso bei der Konfliktprävention. Im Bereich des Wiederaufbaus und der Stabilisierung kann die EU schon auf einige Erfahrungen zurückgreifen (vgl. http:// ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de). So wirkt sie beispielsweise verantwortlich im Nation-Building-Prozess auf dem Balkan sowie in Afghanistan.

3.1. Der weite Weg der EU zum Global Player

Bevor es jedoch zu EU-Einsätzen wie auf dem Balkan oder in Afghanistan kommen konnte, lag ein weites Wegstück vor den Mitgliedstaaten der EU – es bedurfte staatsrechtlicher und logistischer Vorleistungen.

3.1.1. Die EU auf dem Weg zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Die ersten Bemühungen um eine außenpolitische Zusammenarbeit in bedeutsamen welt­politischen Fragen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) wurden ab Ende des Jahres 1970 als „Europäische Politische Zusammenarbeit“ unternommen, die dann 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) ihre Niederschrift fand (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).

Mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) wurde 1991 auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen. Den Wendepunkt dieser außenpolitischen Zusammenarbeit stellte dann der Vertrag von Maastricht[3] (7. Februar 1992 unterzeichnet, 1. November 1993 in Kraft getreten) dar, in dem erstmals das Ziel einer gemeinsamen Außen­politik formuliert wurde. Diese Zielformulierung hatte zur Folge, dass sich die EU seither international zu allen außenpolitischen Fragen äußern kann (vgl. http://ue.eu.int/pesc/ default.asp?lang=de). Titel V des Maastrichter Vertrages enthält erstmals konkrete Konventionen über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (vgl. Algieri 2002: 585f). In der Folge stellte sich jedoch heraus, dass diese Ergebnisse bei Weitem nicht ausreichten, um ein angemessenes außenpolitisches Handeln zu realisieren. Zwar nahm man daraufhin Nachbesserungen vor, die im Vertrag von Amsterdam ihre schriftliche Fixierung erfuhren, doch brachten auch diese nicht den gewünschten Erfolg, sodass letztendlich Ist- und Soll-Zustand noch weit voneinander entfernt waren. Diese Diskrepanz immer weiter zu verkleinern war nun Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten, die von Reform zu Reform eilten, und sich allmählich den Vorstellungen einer GASP näherten (vgl. Algieri 2002: 586).

Allerdings setzen sich die Mitgliedsstaaten erst seit 1998 intensiver mit der GASP auseinander. Der Kosovo-Krieg und die gesamte Lage auf dem Balkan stellten eine Rezession in den Überlegungen der GASP dar – es wurde über die Schaffung einer militärischen Komponente diskutiert. Zudem wurde der Beschluss gefasst die Position eines Hohen Vertreters für die GASP zu installieren, was der EU-Außenpolitik mehr Gewicht verleihen sollte (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).

3.1.2. Eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik entsteht

In den Vertrag von Nizza von 2000 nahmen die EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), die einen Bestandteil der GASP bildet und letzten Endes zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik führen soll, auf (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de; http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Europaeische-Union-,9011/Europa-Lexikon.htm?link.hit=458607&link.upperCase=E).

Bereits 1992 hatte man damit begonnen Ziele der ESVP zu formulieren – diese finden sich in den so genannten Petersberg-Aufgaben wieder. Inhaltlich befassten sich die Teilnehmer mit Themen wie humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen, friedenserhaltenden Aufgaben sowie Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen, die dann im Vertrag von Nizza in Artikel 17, Absatz 2 EUV ihre schriftliche Fixierung erfuhren (siehe Anhang S. X). Der Europäische Rat hat sich hierzu folgendermaßen geäußert: „Im Hinblick darauf muss die Union die Fähigkeit zu autonomem Handeln, gestützt auf glaubwürdige militärische Fähigkeiten, sowie die Mittel und die Bereitschaft besitzen, deren Einsatz zu beschließen, um – unbeschadet von Maßnahmen der NATO – auf internationale Krisensituationen zu reagieren.“ (http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/ Europaeische-Union-,9011/Europa-Lexikon.htm?link.hit=458607&link.upperCase=E)

In den Folgejahren erhielten diese Ziele immer mehr Substanz, wobei es der EU im Großen und Ganzen darum geht aus allen ihr zu Verfügung stehenden Ressourcen ein Gesamtkonzept zu schaffen, dass den Petersberg-Aufgaben gerecht wird (vgl. http://ue.eu.int/pesc/ default.asp?lang=de).

Die wichtigsten Entwicklungen der ESVP vollzogen sich in drei Etappen: Mit einer Reihe von nationalen und bilateralen Initiativen begannen Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und die Benelux-Staaten die konzeptionellen Phase der ESVP. Wegweisend hierbei war die gemeinsame Erklärung von Saint Malo vom Dezember 1998, in der Frankreich und Großbritannien forderten, dass die EU zu autonomen Handeln und über die dazu erforder­lichen militärischen Mittel verfügen sollte (vgl. Algieri 2002: 587f).

Nächstes Etappenziel war Köln, wo im Juni 1999 der weitere Weg für die ESVP festgelegt wurde. Es ging vor allem um die Herstellung militärischer Fähigkeiten sowie die Ver­besserung der nichtmilitärischen Krisenbewältigung (vgl. Algieri 2002: 588).

Im Dezember 1999 trat in Helsinki der Europäische Rat zusammen um die letzte ent­scheidende Etappe zu vollenden – die Konkretisierung für das Fortschreiten der ESVP im Sinne der Petersberg-Aufgaben erfolgte. Das so genannte European Headline Goal beinhaltete die Vorgabe bis zum Jahr 2003 bei EU-Operationen innerhalb von sechzig Tagen die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zu mobilisieren und in Bereitschaft am entsprechenden Einsatzort versetzen zu können. Hierbei geht es um Größenordnungen zwischen fünfzig- und sechzigtausend Mann, die in der Lage sein sollen ihren Einsatz über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchzuführen. Dies zog die Entwicklung kollektiver Fähigkeitsziele für die Streitkräfteführung, die strategische Aufklärung sowie den strategischen Transport seitens der EU-Mitgliedstaaten nach sich (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de; Algieri 2002: 589). Es handelt sich jedoch nicht um eine europäische Armee, die geschaffen werden soll, sondern um die Truppen einzelner Mitgliedstaaten, die auf freiwilliger Basis ihren Anteil an Missionen stellen können (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de). Diese Missionen sollen alle in Artikel 17 EUV aufgeführten Aufgaben erfüllen (siehe Anhang S. X). Zudem wurde beschlossen, dass entsprechende politische und militärische Gremien zur Unterstützung solcher Operationen gegründet werden (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).

Um einen Überblick über die bereits zur Verfügung stehenden Mittel der einzelnen Mitglied­staaten der EU zu erhalten und diese möglicherweise den Bedürfnissen anzupassen, wurde der Ist-Zustand erhoben. Die Ergebnisse fielen durchaus positiv aus, sodass der EU ihre Einsatz­fähigkeit bescheinigt wurde und somit die Fähigkeit zur Durchführung von Krisen­bewältigungsoperationen – wobei jedoch fraglich ist, ob die EU wirklich schon so weit ist, dass sie alle ihre angetragenen Operationen annehmen kann. Es ist eher so – was auch der auf der Beitragskonferenz des Europäischen Rates vom 20. November 2000 beschlossene Helsinki-Streitkräfte-Katalog (HFC), der der EU die Einsatzfähigkeit attestiert –, dass noch bei Weitem nicht das volle Potenzial ausgeschöpft ist und Nachbesserungen bis zum Jahr 2003 erfolgen müssen, um dann tatsächlich dieser Forderung gerecht werden zu können. Um diesen Prozess der Optimierung zu beschleunigen, wurde ein Europäischer Aktionsplan zu den Fähigkeiten (ECAP) ins Leben gerufen, der das Management der einzelstattlichen Truppen rationalisieren und somit Synergieeffekte zwischen nationalen und multinationalen Projekten ausnutzen soll mit dem Ziel einer Verbesserung der militärischen Fähigkeiten (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).

Zudem hat die EU beschlossen die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung in vier Bereiche – Polizei, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung der Zivilverwaltung und Zivil- und Katastrophenschutz – zu unterteilen und diese auszubauen. Die gesteckten Ziele wurden sogar noch übererfüllt, was die EU einen wesentlichen Schritt in Richtung eines international agierenden Akteurs im Bereich der Krisenbewältigung vorwärts bringt (vgl. http://ue.eu.int/ pesc/default.asp?lang=de).

Die EU hat durch die neu geschaffenen Instrumente und die Vermehrung der Akteure die Fähigkeit differenzierter auf Krisen zu reagieren, wobei jedoch im Vordergrund ein präventives Einschreiten steht (vgl. Algieri 2002: 589).

In Nizza wurde unter anderem beschlossen neue ständige politische und militärische Strukturen zu schaffen, um im Falle von Krisen besser agieren zu können. Hierzu wurden ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK) sowie die Position eines Hohen Vertreters für die GASP geschaffen. Zudem wurden ein Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung, ein Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) und ein Militär­stab der Europäischen Union (EUMS) eingeführt, um eine bessere Aufgabenteilung zu gewährleisten und somit die Effizienz des Krisenmanagements zu steigern. Mit diesen Neuer­ungen wurde auf die Forderungen des Helsinki-Planziels eingegangen (vgl. http://ue.eu.int/ pesc/default.asp?lang=de).

Des Weiteren erlaubt die EU anderen Staaten wie beispielsweise den europäischen NATO-Mitgliedsstaaten, die aber nicht der EU angehören, oder den EU-Beitrittskandidaten an ihren Operationen teilzunehmen. Durch die in Kopenhagen im Dezember 2002 zwischen EU und NATO vereinbarte Kooperation, ist es der EU möglich auf Ressourcen der NATO zurück­zugreifen – eine Basis für die strategische Partnerschaft zwischen EU und NATO wurde geschaffen (vgl. http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Europaeische-Union-,9011/ Europa-Lexikon.htm?link.hit=458607&link.upperCase=E; http://www.auswaertiges-amt.de/ www/de/eu_politik/gasp/esvp_html; http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).

[...]


[1] In den Jahren 1990-2003 wurden durchschnittlich dreißig Konflikte und Kriege weltweit geführt. Ein starker Anstieg der kriegerischen Auseinandersetzungen ist seit Ende der 1990er Jahre vor allem auf dem afrikanischen Kontinent sowie noch mehr in Asien zu verzeichnen – mittlerweile haben sich aber diese Regionen wieder etwas „normalisiert“. Allein im Jahr 2003 kam es zu einem Einbruch des ansteigenden Trends. Ob dies eine einmalige Ausnahme war oder die Wende hin zu einer friedlicheren Welt darstellt wird die Zukunft zeigen (siehe Anhang S. XV).

[2] Regimetheorie

„Sach- und Problemzwänge führen zur Bildung informeller Netzwerke von Übereinkünften, Prinzipien, Regeln, Normen und Entscheidungsverfahren, die die Institutionalisierung der politischen Bearbeitung von Konflikten und Interdependenzproblemen fördern, Konflikte durch Verregelung ihrer Austragungsmodi einkapseln und so einen Beitrag zur Zivilisierung der Beziehungen zwischen den Akteuren ebenso wie zur Stabilisierung der Erwartungsverläßlichkeit ihres (Entscheidungs-)Handelns leisten.

Regime unterfüttern, ergänzen, unterlaufen oder überwölben die tradierten Zuständigkeitsbereiche der territorial definierten Staatengesellschaft und binden die Kooperation der Akteure ein in ein komplexes Mehrebenensystem politischer und/oder sozioökonomischer Willensbildungsprozesse, die den je problemfeldspezifischen Regelungsinteressen der Akteure Rechnung tragen. […]“ (Meyers 2000: 484)

[3] Der Vertrag von Maastricht schuf die Voraussetzungen für die Erweiterung der EG zur EU. Er verwirklichte eine Wirtschafts- und Währungsunion der EU-Mitgliedsstaaten sowie einen Ausbau der politischen Integration in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie Innen- und Rechtspolitik.

Ende der Leseprobe aus 49 Seiten

Details

Titel
Die EU als neuer internationaler außenpolitischer Akteur - Profilierung durch Unterstützung der UN
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Humanitäre Intervention - Schutz der Menschenrechte oder geostrategische Interessenwahrung?
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
49
Katalognummer
V25843
ISBN (eBook)
9783638283595
ISBN (Buch)
9783638702225
Dateigröße
1018 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
32 Seiten Hausarbeit, 17 Seiten Anhang.
Schlagworte
Akteur, Profilierung, Unterstützung, Humanitäre, Intervention, Schutz, Menschenrechte, Interessenwahrung
Arbeit zitieren
Gero Birke (Autor:in), 2004, Die EU als neuer internationaler außenpolitischer Akteur - Profilierung durch Unterstützung der UN, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25843

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