Der Handel mit Emissionszertifikaten - Erfahrungen und zukünftiger Einsatz in der EU


Diplomarbeit, 2004

109 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG
1.2 ERÖRTERUNG DER FRAGESTELLUNG
1.3 AUFBAU DER DIPLOMARBEIT

2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1 RAHMENBEDINGUNGEN
2.1.1 KLIMAVERÄNDERUNGEN
2.1.2 GRUNDLAGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES
2.1.3 ANTIZIPIERTE AUSWIRKUNGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES
2.1.4 BESONDERHEITEN DER CO2-EMISSIONEN
2.1.5 DAS KYOTO-PROTOKOLL
2.2 ÖKONOMISCHE THEORIEN
2.2.1 THEORIE DER ÖFFENTLICHEN GÜTER
2.2.2 THEORIE DER EXTERNEN EFFEKTE
2.3 THEORETISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
2.3.1 PIGOU-STEUER
2.3.2 COASE-THEOREM
2.3.3 ZERTIFIKATSLÖSUNG

3 BISHERIGE ERFAHRUNGEN MIT DEM EMISSIONSHANDEL
3.1 ERFAHRUNGEN IN DEN USA
3.1.1 DIE „EMISSIONS TRADING POLICY“
3.1.2 DAS „SO2 ALLOWANCE TRADING PROGRAM“
3.1.3 DAS „RECLAIM-PROGRAM“
3.2 ERFAHRUNGEN IN EUROPA
3.2.1 SCHWEIZ
3.2.2 DÄNEMARK
3.2.3 VEREINTES KÖNIGREICH
3.3 ZUSAMMENFASSUNG DER BISHERIGEN ERFAHRUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

4 GEPLANTES VERFAHREN IN DER EU
4.1 ZERTIFIKATSEIGENSCHAFTEN
4.2 ERSTVERGABE DER LIZENZEN
4.3 SEKUNDÄRMARKT
4.4 STAATLICHE AUFSICHT
4.5 SONSTIGE INHALTE DES PROGRAMMS

5 MÖGLICHE PROBLEME VON EMISSIONSZERTIFIKATEN UND BEURTEILUNG GEGENÜBER ANDEREN INSTRUMENTEN
5.1 DER ZERTIFIKATHANDEL IM VERGLEICH ZU ANDERN UMWELTPOLITISCHEN INSTRUMENTEN
5.1.1 ÖKOLOGISCHE EFFEKTIVITÄT
5.1.2 ÖKONOMISCHE EFFIZIENZ
5.1.3 DYNAMISCHE ANREIZFUNKTION
5.1.4 ASPEKTE DER WETTBEWERBSPOLITIK
5.1.5 ASPEKTE DER ORDNUNGSPOLITIK
5.1.6 GESELLSCHAFTLICHE AKZEPTANZ
5.1.7 ZUSAMMENFASSUNG
5.2 KRITIKPUNKTE UND PROBLEME AM GEPLANTEN PROGRAMM DER EU

6 FAZIT UND AUSBLICK
6.1 ZUSAMMENFASSUNG
6.2 VERSUCH EINES AUSBLICKES AUF DIE KLIMASCHUTZPOLITIK UND DIE ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES HANDELS MIT EMISSIONSZERTIFIKATEN

ANHANG

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS:

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: CO2-Emissionsverteilung 1990

Abbildung 2: Preis-Mengen-Diagramm bei positiven externen Effekten

Abbildung 3: Optimales Schädigungsniveau bei Schädigerhaftung

Abbildung 4: Optimales Schadensniveau bei Schädigungsrecht

Abbildung 5: Marktentwicklung der SO2-Allowances

Abbildung 6: Nationale CO2-Emissionen des Jahres 2002

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: NOx- und SOx-Gesamtlizenzmengen und jährliche Emissionsreduktionsraten

Tabelle 2: Konzentration und Treibhauswirksamkeit verschiedener Gase

Tabelle 3: Reduktionsziele der EU 15-Mitgliedsstaaten

Tabelle 4: Kategorien von Tätigkeiten gemäß der EU-Richtlinie 2003/87/EG

1 EINLEITUNG

1.1 PROBLEMSTELLUNG

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …“.1

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich die Aufgabe des Erhaltes des Lebensraumes für künftige Generationen gestellt. Angesichts der bestehenden Umweltprobleme scheint dies eine herausfordernde Aufgabe darzustellen. Die Umweltprobleme sind heute bereits so vielfältig, dass hier nur einige wenige anhand einer kurzen, beispielhaften Schlagwortliste erwähnt seien:

- Müllberge
- Gewässer- und Luftbelastung
- Ozonloch
- Wald- und Artensterben
- Abholzung der Regenwälder
- Naturkatastrophen in Folge von Abholzungen, Flussbegradigungen, etc.

Eines der, wenn nicht das elementarste Problem der Umweltpolitik stellt die globale Erderwärmung2 dar.3 Wenn die extremen Wetterbedingungen wie z.B. Sommer 2002 (Stichwort „Jahrhundertflut“) und 2003 (Hitzerekorde) in Deutschland tatsächlich Vorboten der Klimakatastrophe sind, so werden die Grundlagen für Leben und wirtschaftlichen Wohlstand zukünftiger Generationen ernsthaft bedroht sein.

Allein im Jahr 2002 entstanden durch Naturkatastrophen weltweit Schäden in Höhe von 52,8 Mrd. €.4 Mit zunehmender Extremität der Wetterbedingungen werden diese Schäden künftig deutlich höher ausfallen, von den größeren Gefahren für das Leben der betroffenen Menschen ganz abgesehen.

Als Hauptursache der Klimaänderungen wird heute der antropogene Treibhauseffekt ange- sehen, welcher großteils auf die energetische Nutzung kohlenstoffhaltiger Brennstoffe und der daraus resultierenden Kohlendioxid-Emission (CO2) zurück zu führen ist. Im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen in der Umweltpolitik, das durch Auflagensysteme und freiwillige Selbstverpflichtungen geprägt ist, wird die EU ab dem 01.01.2005 ein neu- es Instrument zur Reduzierung der CO2-Emissionen einsetzen, den Handel mit Emissions- zertifikaten.

1.2 ERÖRTERUNG DER FRAGESTELLUNG

Während Umweltschutz in der breiten Bevölkerung einen hohen Stellenwert einnimmt, so ist in Bezug auf den Emissionshandel ein deutliches Informationsdefizit sowohl bei den Unternehmen wie auch bei den Bürgern Europas festzustellen. „Der Wissensstand vieler Unternehmen über das Thema Emissionshandel ist sehr begrenzt, und ein Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema hat bei vielen Unternehmen noch nicht stattgefunden.“5 Nach einer Studie der Beratungsfirma Booz Allen Hamilton haben derzeit nur 3 % der betroffenen Unternehmen den organisatorischen Aufbau entsprechender Teams oder Abteilungen für den Emissionhandel abgeschlossen.6

Folgende Fragen sollen im Laufe der Arbeit beantwortet werden:

- Wie funktioniert Emissionshandel grundsätzlich?
- Welche Erfahrungen wurden bisher im Emissionshandel gemacht und wie kann man daraus profitieren?
- Wie wird der Emissionshandel in der EU ablaufen? Welche Stärken und/ oder Schwächen hat das Konzept? Welche Punkte sind bisher ungeklärt?
- Welche Vorteile/Nachteile bietet der Emissionshandel gegenüber anderen Instrumenten?
- Welche Entwicklung ist in Zukunft zu erwarten?

Da einige Punkte der Ausgestaltung des Emissionshandelssystems derzeit noch nicht abge- schlossen sind und deren Klärung teilweise erst bis zu Beginn des Handels zu erwarten ist - nicht zuletzt wegen des langwierigen Gesetzgebungsprozesses - können sie in dieser Arbeit nicht abschließend behandelt werden. Um trotzdem eine ausreichende Aktualität zu gewährleisten, werden alle bis zum 29.02.2004 getroffenen Entscheidungen in dieser Arbeit berücksichtigt. Neben der Erwähnung der nicht geklärten Punkte wird der Verfasser seine Meinung zur sinnvollen Ausgestaltung kurz aufzeigen.

1.3 AUFBAU DER DIPLOMARBEIT

Die Diplomarbeit beginnt mit einem Überblick über die Rahmenbedingungen des Umweltschutzes als Grundlage (Kapitel 2.1) dieser Arbeit. Dazu werden Klimaveränderungen und Treibhauseffekt kurz erläutert, deren Auswirkungen auf das Leben zukünftiger Generationen skizziert und der politische Rahmen der internationalen Umweltpolitik aufgezeigt. Kapitel 2.2 erörtert die Entstehung von Umweltverschmutzungen aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht. Der theoretischen Erklärung folgen theoretische Handlungsempfehlungen zur Lösung von Umweltproblemen (Kapitel 2.3).

Im Folgenden (Kapitel 3) werden einige bereits existierende Emissionshandelssysteme (EHS) beschrieben. Dazu gehören verschiedene Programme in den USA (Kaptitel 3.1), ein regionales System in der Schweiz, sowie die seit 2001 laufenden Systeme in Dänemark und im Vereinigten Königreich (Kapitel 3.2). Die anhand dieser EHS gemachten Erfah- rungen werden in Kapitel 3.5 zusammengefasst und bilden die Grundlage zur Beurteilung des EU-EHS.

Die Ausgestaltung dieses Programms folgt in Kapitel 4 und unterteilt sich in vier wesentliche Kategorien (Eigenschaften, Primär- und Sekundärmarkt sowie Aufsicht). In Kapital 5 werden zunächst die theoretischen Überlegungen zu EHS mit Zertifikaten in Bezug auf ihre Effizienz und Funktion dargestellt. Anschließend wird das geplante EHS der EU auf Basis der Kapitel 3.5, 4 und 5.1 beurteilt.

Abschließend erfolgt in Kapitel 6 eine Zusammenfassung der Vor- und Nachteile, der Chancen und Risiken eines EHS, verbunden mit dem Versuch eines Ausblicks auf eine mögliche zukünftige Entwicklung.

2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN

In diesem Kapitel werden die Grundlagen der Umweltproblematik erläutert, beginnend mit einer Darstellung der Rahmenbedingungen. Im Anschluss erfolgt eine ökonomische Erklärung des Phänomens Umweltverschmutzung. Aus dieser Erklärung ergeben sich abschließend Handlungsempfehlungen für die Politik, die jedoch wegen ihres Modellcharakters nur eingeschränkt umsetzbar erscheinen.

2.1 RAHMENBEDINGUNGEN

Im Folgenden werden Klima, Treibhauseffekt und seine Auswirkungen auf die Klimaent- wicklung beschrieben. Die Ausführungen beziehen sich dabei auf die derzeit allgemein anerkannten Forschungsergebnisse. Auf Grund der Komplexität des Ökosystems der Erde und speziell der Klimaänderungen, für die es verschiedenste Gründe wie z.B. Asteroide- neinschläge, Vulkaneruptionen, Kontinentalwanderung, Veränderung von Meeresströmun- gen oder auch menschliche Eingriffe geben kann, und der Tatsache, dass die Menschheit bisher keine eigenen Aufzeichnungen über einen Klimawandel besitzt (weil sie in ihrer heutigen Form noch keinen miterlebt hat), gibt es auch andere Theorien über die derzeiti- gen und prognostizierten Veränderungen.13

Zum Ende des Kapitels erfolgt ein Überblick über das Abkommen von Kyoto, welches die Grundlage für das künftige System des Emissionszertifikathandels in Europa bildet.

2.1.1 KLIMAVERÄNDERUNGEN

Die Sonne ist als Lieferant von Energie für das Klima unseres Planeten verantwortlich. Die Sonnenstrahlung erwärmt dabei die Erde und ihre Atmosphäre und sorgt somit für eine lebensfreundliche Umgebung.

Durch eine Veränderung der elliptischen Erdumlaufbahn um die Sonne verändert sich auch die Sonnenstrahlung, welche auf die Erdoberfläche gelangt. Bildlich gesprochen wird die Umlaufbahn zunächst spitzer, so dass die Entfernung der Erde zur Sonne an den äußeren Enden der Umlaufbahn zunimmt. Nach Erreichen des Extremwertes wird die Umlaufbahn wieder runder, die maximale Entfernung zur Sonne nimmt also ab, um sich anschließend in eine andere Richtung auszudehnen.14 Auf Grund dieses astrophysischen Phänomens lagen weite Teile Europas und der heutigen USA noch vor ca. 24.000 Jahren unter einer dicken Eisschicht.15 Während dieser letzen großen Eiszeit gefror Wasser an den Polkappen auf Grund der verringerten Sonneneinstrahlung zu Eis. Die zunehmende Menge an Eis und Schnee reflektierte mehr Sonneneinstrahlung in den Weltraum zurück, was zu einer weite- ren Abkühlung führte. Wegen der geringeren Aufwärmung der Landmassen schmolz in weiten Teilen das Eis nicht mehr ab. Der verringerte Rückfluss in die Meere bewirkte einen um bis zu 150 m niedrigeren Meeresspiegel.16 „Damals war soviel Wasser in Eis gebunden, dass in Afrika eine starke Dürre vorherrschte und aus Regenwald Savanne wurde.“17

Klimaänderungen lassen sich also bereits für die letzten Jahrtausende feststellen. Entscheidend ist jedoch auch die Geschwindigkeit dieser Klimaveränderung. Sie muss den Lebewesen die Möglichkeit lassen, sich an die veränderten Umstände anzupassen. Im Gegensatz zur aktuellen Veränderung spielten sich diese Klimaänderungen jedoch immer über mehrere Jahrhunderte ab.18

2.1.2 GRUNDLAGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES Der Treibhauseffekt ist ein natürlicher Effekt.

Die von der Sonne stammende Energie, welche hauptsächlich in Form von sichtbarem Licht zur Erde gelangt, wird zu 30 % sofort wieder in den Weltraum reflektiert und zu 70 % von der Erde aufgenommen.19 Diese Energie erwärmt Erdboden und die zu ca. 99% aus Stickstoff (78 %) und Sauerstoff (21 %) bestehende Atmosphäre20 der Erde. Da die Erde wärmer als der umgebende Weltraum ist, muss sie die Energie in Form von Infrarot- strahlung wieder abgeben. Die langwellige Infrarotstrahlung kann jedoch die sog. Treib- hausgase21, vor allem Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Ozon (O3), Methan (CH4), halogenierte oder perfluorierte Kohlenwasserstoffe (v.a. FCKW), Schwefelhexaflu- orid (SF6)22 und Stickoxide (NOx) nicht durchdringen und wird von diesen zur Erde zu- rück reflektiert.23 „Wegen der Analogie mit den Vorgängen in einem Treibhaus, dessen Glasdach ebenfalls Sonne gut durchlässt, die Wärmestrahlung von der Erdoberfläche nicht hinauslässt, ist das hier beschriebene Phänomen auch als natürlicher Treibhauseffekt be- kannt.“24 Der natürliche Treibhauseffekt erhöht die durchschnittliche Welttemperatur um etwa 33° Celsius auf 15° Celsius und ermöglicht somit erst Leben, so wie wir es kennen.25 Vom natürlichen Treibhauseffekt zu unterscheiden ist der anthropogene Treibhauseffekt. Seit Beginn der Industrialisierung ist eine rasche Zunahme der Spurengase in der Atmo- sphäre (mit Ausnahme von Wasserdampf, dessen Hauptquelle die Verdunstung der Ozeane ist) zu verzeichnen.26 Die wichtigsten Quellen der Treibhausgase sind die Verbrennung fossiler Rohstoffe wie z.B. Kohle oder Öl (für CO2, CH4, NOx und SF6), Massentierhaltung (CH4), Mülldeponien (CH4), Nassreiskulturen (CH4), landwirtschaftliche Düngung (NOx) sowie der Kühlmitteleinsatz von halogenierten Wasserstoffe (z.B. FCKW).27 Problema- tisch ist in diesem Zusammenhang auch die stetige Zunahme der Weltbevölkerung, die einen weiteren Anstieg oben stehender Aktivitäten, besonders die durch den erhöhten Energiebedarf gesteigerte Verbrennung von Energieträgern, bewirkt. Dabei wird der Anstieg der CO2-Konzentration für knapp zwei Drittel der zusätzlichen Erderwärmung verantwortlich gemacht.28 Die Zunahme der Treibhausgase stellt auf Grund der sich abzeichnenden, langfristigen Folgen ein globales Problem dar. Es gibt Anzeichen dafür, dass der durch antropogene Treibhausgasemissionen bedingte Klimawandel bereits begonnen hat. So war die letzte Dekade des 20. Jahrhunderts weltweit die wärmste, mit neun von zehn Jahresdurchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel.29 Der folgende Abschnitt stellt die wahrscheinlichen Folgen der Emission von Treibhausgasen in der (näheren) Zukunft dar.

2.1.3 ANTIZIPIERTE AUSWIRKUNGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES

Durch die erhöhte Konzentration an Treibhausgasen wird die mittlere globale Temperatur um ca. 1,0 - 5,8° C bis zum Jahr 2100 ansteigen30. Die jetzige Erwärmung unterscheidet sich durch den schnelleren Verlauf damit deutlich von den bisherigen Klima- veränderungen.

Als Folgen dieses Temperaturanstieges werden erwartet31:

- Erhöhung der Meeresspiegels

Auf Grund der thermischen Ausdehnung der oberen Wasserschichten der Ozeane sowie dem rascheren Abschmelzen der Gletscher wird der mittlere Meeresspiegel um 10-88 cm ansteigen.32 Das Abschmelzen der Polkappen wird hingegen vermut- THEORETISCHE GRUNDLAGEN lich durch erhöhte Schneefälle kompensiert. Durch den Anstieg des Meeresspiegels drohen in Küstengebieten, wo etwa die Hälfte der Menschheit lebt, Überschwem- mungen sowie eine Verschlechterung der Ernährungs- und Wohnsituation. Hohe Kosten für Überschwemmungsschutz und Befestigung der Küste wären die Folge. Bei Überschwemmungen sind zudem Flüchtlingsprobleme zu erwarten.

- Zunahme extremer Wetterbedingungen

Durch die höheren Wassertemperaturen wird es zu einer verstärkten Sturmaktivität und -intensität kommen.33 Ebenso bewirken sie eine Zunahme der Bewölkung und der Niederschläge, die jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt sein werden. Es könnte somit in einigen Regionen zu Wassermangel (v.a. in den östlichen, subtropischen Bereichen) kommen, in anderen hingegen zu Überschwemmungen.

- Folgen für die Entwicklungsländer

Besonders die Entwicklungsländer, welche einen im Vergleich überdimensionalen Primärsektor aufweisen34, sind stark vom Klima abhängig. Bei einer Zunahme von extremen Wetterschwankungen (z.B. starke Trockenheit oder Überschwemmungen) werden die wirtschaftlichen Verluste dort besonders hoch ausfallen.35 Bei zunehmender Industrialisierung dieser Länder wird sich zwar die Abhängigkeit vom Primärsektor und damit vom Klima verringern, der CO2-Ausstoß wegen des höheren Energieverbrauchs und dem zunehmenden Verkehr in diesen Ländern jedoch deutlich erhöhen und somit den Treibhauseffekt verstärken.

- Vermehrtes Artensterben

Durch den weltweiten Klimawandel könnten mehr als eine Million Tier- und Pflan- zenarten bis zum Jahr 2050 vom Aussterben bedroht sein. Dies entspricht ca. einem Viertel aller Tier- und Pflanzenarten.36

- Ansäuerung der Ozeane

Durch den erhöhten CO2-Anteil in der Atmosphäre dürfte sich der Kohlensäurean- teil (H2CO3) in den Weltmeeren erhöhen, wodurch der pH37 -Wert um bis zu 0,77

Einheiten sinken könne. Diese Ansäuerung der Meere stellt eine Bedrohung für Meeresflora und -fauna, z.B. Korallen oder Plankton dar.38

Außer den beschriebenen Folgen ist auch ein Einfluss des Treibhauseffektes auf andere klimatische Komponenten, z.B. auf Meeresströmungen wie den Golfstrom nicht ausge- schlossen.39

Abkühlend wirken hingegen sog. Aerosole oder auch Sulfataerosole40. Diese auf Schwe- felemissionen basierenden Partikel reflektieren auf die Erde einstrahlendes Licht und ver- hindern somit die Wärmeabsorption. Sie haben im Gegensatz zu den Treibhausgasen eine relativ kurze Verweildauer in der Atmosphäre und wirken lediglich lokal begrenzt. Außer- dem haben sie eine unerwünschte Nebenwirkung: Aerosole sind der Auslöser von saurem Regen41, weshalb sie als langfristiges „Kühlmittel“ für unsere Atmosphäre kaum in Be- tracht kommen.

2.1.4 BESONDERHEITEN DER CO2-EMISSIONEN

CO2-Emissionen weisen im Vergleich zu anderen Abgasen Besonderheiten auf. Im Gegen- satz zu beispielsweise SO2-, können bei CO2-Emissionen keine sog. „hot spots“, also prob- lematisch hohe lokale oder regionale Konzentrationen zu einer Belastung oder Gefährdung der Bevölkerung oder Natur führen.42 CO2 wirkt somit ausschließlich als globaler Schad- stoff. Der hauptsächlich entstehende Schaden ist dabei die mittel- bis langfristige Zunahme der globalen Erwärmung. Im Gegensatz zu anderen Schadstoffen ist es deshalb auch zweckmäßiger Emissionen statt Immissionen zu betrachten. Durch die globale Wirkung werden Klimaschutzmaßnahmen eines einzelnen Landes auf Grund der „free-rider- Problematik“ (siehe Kapitel 2.2.1) bei gleichzeitig unverändertem Verhalten der anderen Länder wirkungslos.

Entscheidend für die Stärke des Treibhauseffektes ist nicht die kurzfristige Emissionsmenge der Treibhausgase, sondern deren Konzentration in der Atmosphäre. Die Treibhausgase benötigen bis zu 50 Jahre für ihren Aufstieg in die Stratosphäre43, weswegen eine kumulative Wirkung auftritt. Es entsteht somit eine temporäre Asymmetrie: Während die Kosten für Emissionsverringerungen heute anfallen, liegt der Nutzen in der Zukunft. Zusammen mit der Unsicherheit in Bezug auf den Klimawandel (siehe 2.1.2 und 2.1.3) bewirkt dies tendenziell ein Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen zu Lasten der Zukunft, da der zukünftige Schaden geringer bewertet wird als der heutige Nutzen.

Während bei anderen Abgasen u.a. Filteranlagen den Ausstoß industrieller Anlagen oder von Kraftfahrzeugen verringern können, gibt es für CO2-Emissionen bisher keine sog. Rückhaltetechnik44, die die Emissionen zu vertretbaren Kosten reduzieren kann. Somit bleiben lediglich die Substitution der Energieträger (z.B. Einsatz regenerativer Energie- quellen an Stelle von Kohle, Gas oder Öl) bzw. die effizientere Ausnutzung der Energie- träger (in Form eines höheren Wirkungsgrades bei der Verbrennung durch technische oder prozessorientierte Innovationen) oder die Reduzierung der emissionsbegründenden Aktivi- täten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Abmilderung bzw. Verzögerung des An- stieges der CO2-Konzentration durch forstwirtschaftliche Optionen wie verminderte Ro- dung (insb. Brandrodung) oder Aufforstung45.

Im Gegensatz zu anderen Gasen kann der CO2-Ausstoß auf Grund der eingesetzten Energieträger relativ eindeutig bestimmt werden. Der darin enthaltene Kohlenstoff (C) reagiert bei der Verbrennung (Oxidation) mit dem Sauerstoff (O2) der Luft fast vollständig zu Kohlendioxid (CO2). Je nach Kohlenstoffgehalt des Energieträgers lässt sich somit die CO2-Emission, welche durch den Brennstoffeinsatz entsteht, indirekt messen bzw. errech- nen. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise die Bestimmung der CH4-Emissionen auf Grund der verschiedenen Entstehungsprozesse (siehe 2.1.2) sowie Messproblemen ungleich schwieriger.46

2.1.5 DAS KYOTO-PROTOKOLL

Im Juni 1992 unterzeichneten 154 Staaten auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro ein Rahmenübereinkommen zum Klimaschutz, die sog. Klimakonvention. Sie trat 90 Tage nach der 50. Ratifizierung - am 21.03.1994 - in Kraft. In dieser Klimakonvention wird als Ziel festgelegt, „… die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche antropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Ni- veau sollte innerhalb eines Zeitraumes erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Öko- systeme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittel- erzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann“.47 Damit wurde Klimaschutz zu einem globalen Ziel erklärt. Als oberstes Organ der Klimakonvention wurde die jährlich stattfindende Konferenz der Vertragssaaten (COP conference of parties) installiert.48 Es ist ihre Aufgabe, die Durchfüh- rung des Übereinkommens sowie die damit verbundenen Rechtsinstrumente regelmäßig zu überprüfen und notwendige Beschlüsse zur Verbesserung der Wirksamkeit zu verabschieden.

Am 11. Dezember 1997 wurde das „Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“ (kurz: Kyoto-Protokoll) auf der Dritten Kon- ferenz der Vertragsstaaten von 84 Ländern unterzeichnet. Im Rahmen dieses Protokolls wurden erstmals verbindliche Zeit- und Zielvorgaben für die Reduzierung der Emission der sechs wichtigsten anthropogenen Treibhausgase (CO2, MH4, N20, SF6 sowie teilhalogenisierte Fluorkohlenwasserstoffe H-FCKW/HFC und perfluorierte Kohlenwas- serstoffe FKW/PFC49 ) festgelegt. Es existieren Reduktionsziele für die Annex-I-Staaten, welche aus östlichen und westlichen Industrieländern bestehen, von insgesamt 5,2 % im Zeitraum 2008 - 2012 gegenüber dem Basisjahr 1990.50 Als Basis diente der 1995 vom wissenschaftlichen Forum der Klimakonferenz geschätzte Wert einer Temperaturerhöhung zwischen 1°C und 3,5° C bis zum Jahr 2100.51 Dabei sind die Reduktionsziele differenziert unter Berücksichtigung der Ausgangslage festgelegt worden: Sie reichen von einem er- laubten Anstieg von 10 % für Island über eine Stabilisierung für Russland bis hin zu einer Reduktion von 6 % für Japan, 7 % für die USA und 8 % für die Mitgliedsstaaten der Euro- päischen Union52. Deutschland hat dabei innerhalb der EU, gemäß der „Lastenteilungsver- einbarung“ („burden sharing“)53 einen Reduktionsanteil von 21 % übernommen.54

Zur Erreichung der Emissionsverringerungen sieht das Protokoll von Kyoto verschiedene flexible Mechanismen vor, v.a. „Joint-Implementation“(JI)55, „Clean Development Mechanism“ (CDM)56 sowie „Emissions Trade“57 vor, die hier kurz erläutert werden:

- Joint-Implementation:

Annex-I-Länder können durch Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen in anderen Annex-I-Ländern sog. „Emission Reduction Units“ (ERU) erwerben. Dabei werden die erreichten Einsparungen an Emissionen auf die eigenen Vorgaben angerechnet. Diese Anrechnung ist jedoch erst mit Beginn der Verpflichtungsperiode 2008 möglich.

- Clean Development Mechansim:

Ähnlich wie bei JI geht es bei CDM um Investitionen von Annex-I-Staaten zur Reduktion der Emissionen. Diese werden bei CDM jedoch in Staaten, die nicht zu den Annex-I-Staaten zählen, also v.a. Entwicklungsländer, getätigt. Der Emissionsunterschied zwischen der Höhe der Emission bei normaler Entwicklung und der durch die Investition verringerten Emissi- onshöhe kann sich der Investor als sog. „Certified Emissions Reductions“ (CER) gutschreiben lassen. Die Aufsicht über die Durchführung der CDM- Projekte obliegt dabei einem Exekutivrat der überwacht, dass jedes Projekt von den beteiligten Partnern gebilligt wird und durch eine unabhängige Einrichtung verifizierte, messbare, zusätzliche und langfristige Emissionsreduktion mit sich bringt. Die Durchführung von CDM-Maßnahmen und deren Anrechnung in CER ist bereits seit dem Jahr 2000 möglich.58

- Emissions Trade

In Artikel 17 des Kyoto-Protokolls wird der Emissionshandel erwähnt, des- sen Modalitäten die Konferenz der Vertragsstaaten festlegen soll. Durch den Handel mit „Assigned Amount Units“ (AAU), welche wie Buchgeld oder Wertpapiere dem Emissionskonto des Verkäufers belastet und dem Käufer gutgeschrieben werden, soll es den Annex-I-Ländern bzw. den in Anhang B des Kyoto-Protokolls genannten Ländern [also den Ländern mit Emissions- ziel] ermöglicht werden, diese Vorgaben möglichst kostengünstig zu errei- chen.

Neben diesen Mechanismen besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Reduktionsziele durch Anrechenbarkeit von Kohlenstoff-Senken (insbesondere Wäldern) zu erreichen. Diese Möglichkeit ist jedoch umstritten, da es bisher kaum wissenschaftliche Daten über die tatsächliche Dauer und Höhe der CO2-Aufnahme in den Senken gibt und sie als „Umgehungsmöglichkeit“59 die Reduktionsziele reduzieren kann.

Das Protokoll von Kyoto tritt in Kraft, sobald zwei Bedingungen erfüllt sind60: Erstens müssen 55 Vertragsparteien das Übereinkommen ratifizieren. Als zweite Vorraussetzung ist jedoch genannt, dass auch mindestens 55 % der CO2-Emissionen des Jahres 1990 durch diese Staaten abgedeckt werden müssen. Dies erfordert eine Einigung zwischen den großen Emittenten USA, EU61, Russland, Japan und Osteuropa, die zusammen ca. 94 % der CO2- Emissionen aus Ländern des Anhanges B des Kyoto-Protokolls verursachen und somit den größten Anteil an der Emissionsminderung tragen müssen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: CO2-Emissionsverteilung 1990

Quelle: Eigene Darstellung

Datenquelle: UNFCCC, Kyoto Protocoll (http://unfccc.int/resource/kpco2.pdf)

Auf den folgenden Konferenzen der Vertragsstaaten (insb. COP 6b in Bonn 2001) wurden Durchführungsvereinbarungen zu den einzelnen Mechanismen getroffen, welche auf Grund ihres Kompromisscharakters teilweise zu einer deutlichen Abschwächung der Reduktionsziele (z.B. großzügige Anrechnung von Senken) führen.

Die USA als Hauptemittent der Treibhausgase lehnen das Kyoto-Protokoll seit Frühjahr 2000, nachdem George W. Bush Bill Clinton als Präsident abgelöst hatte, - ebenso wie Australien - ab, und fühlen sich nicht an die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gebunden. Die EU hat das Protokoll am 25. April 2002 ratifiziert62, ebenso Japan (04.06.2002), Kanada (17.12.2002) sowie die osteuropäischen Staaten (seit Ende 2001).63

Somit hängt das Inkrafttreten des Protokolls von der Ratifikation Russland ab, welche zum heutigen Zeitpunkt noch ungewiss ist.

2.2 ÖKONOMISCHE THEORIEN

2.2.1 THEORIE DER ÖFFENTLICHEN GÜTER

Ein öffentliches Gut unterscheidet sich durch zwei Eigenschaften von privaten Gütern64: Erstens besteht kein rivalisierender Konsum auf der Nachfrageseite. Die Nutzung des Gu- tes durch eine Person beeinflusst andere nicht in ihrer Nutzung. Es ist also für jeden Ein- zelnen unerheblich, ob das Gut durch andere genutzt wird, da keine Nutzenverringerung eintritt.

Das zweite Kennzeichen eines öffentlichen Gutes ist die Nicht-Ausschliessbarkeit im Konsum. Ein Ausschluss einzelner ist nicht, oder nur unter sehr hohen Kosten, möglich, was Auswirkungen auf die Angebotsseite hat.

Zur Verdeutlichung der Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Gütern sei hier ein kurzes Beispiel erwähnt: Ein privates Gut, z.B. eine Flasche Mineralwasser, kann immer nur von einer Person konsumiert werden. Danach oder auch während dessen ist das Gut nicht für andere zum Konsum verfügbar. Auf der Angebotsseite ist es durchaus möglich jemand vom Konsum des Wassers auszuschließen: Wer den Konsum des Wassers nicht bezahlt, bekommt auch keines.

Als Beispiel für ein öffentliches Gut sei hier die Beleuchtung einer Straße genannt. Jeder der Anwohner der Straße profitiert von der Beleuchtung der Straße. Dabei kann es jedem Anwohner auch gleich sein, ob die anderen Anwohner ebenfalls davon profitieren, da die Beleuchtung nicht „verbraucht“ wird (also kein rivalisierender Konsum). Wenn nun die Beleuchtung von einem privaten, gewinnorientierten Unternehmen bereitgestellt werden soll, entstehen dafür natürlich Kosten, welche die Anwohner tragen müssen. Jeder einzelne Anwohner wird sich überlegen, ob er bereit ist, für die Beleuchtung zu bezahlen. Um eine Straßenbeleuchtung zu erhalten, kommt es jedoch nicht nur auf seine Entscheidung, son- dern auch auf die der weiteren Anwohner an. Entscheiden diese sich für die Bezahlung und somit die Einrichtung der Beleuchtung, so könnte ein Einzelner sich nicht an der Bezah- lung zu beteiligen, wodurch er Geld sparen könnte und trotzdem von der Straßenbeleuch- tung profitiert. Schließlich kann die Beleuchtung nicht jedes Mal abgeschaltet werden, wenn der Nicht-Zahler die Straße betritt. Für den Fall, der Einzelne entscheidet sich, seinen Beitrag zu den Kosten zu leisten, so hängt auch dann das Ergebnis, also ob es zu einer Be- leuchtung kommt, von der Entscheidung der Anderen ab: Zahlen diese nicht, so wird die Beleuchtung nicht installiert.

Für den Einzelnen ist es also in jedem Falle vorteilhafter, sich nicht zu beteiligen. Handeln jedoch alle Anwohner so, so kommt es nicht zur Bereitstellung des Gutes Straßenbeleuchtung. „In dieser Situation führt also das rationale Verhalten des Einzelnen also dazu, dass sich insgesamt das schlechteste Ergebnis einstellt.“65 Diese Problematik nennt man „Trittbrettfahrerverhalten“ oder „free-rider-Problematik“.

Die free-rider-Problematik führt somit zu einer Situation, in der die Marktfunktion des Preises nicht wirkt, dem sog. Marktversagen. Als eine mögliche Lösung bietet sich der Eingriff des Staates an, da dieser als Einziger in der Lage ist, über Zwangsabgaben (z.B. Steuern) die Finanzierung des Gutes sicherzustellen.

Von den reinen öffentlichen Gütern66 zu unterscheiden sind die sog. Allmendegüter.67 Im Gegensatz zu reinen öffentlichen Gütern herrscht bei Allmendegütern durchaus Nutzungs- konkurrenz. Das Gut wird jedoch kostenlos angeboten, da ein Ausschluss entweder nicht möglich oder politisch nicht gewollt ist. Ein klassisches Beispiel für Allmendegüter sind Umweltgüter, wie beispielsweise saubere Luft. Während die Verschmutzung weniger Ein- zelner die Nutzung anderer nicht beeinträchtigt, führt Verschmutzung vieler zu einer Be- einträchtigung aller möglichen Nutzer. Im Gegensatz zu reinen öffentlichen Gütern gibt es mit der Nutzung von Allmendegütern das Problem der möglichen Übernutzung, welche auch als die Tragik von Allmende68 bezeichnet wird: Während die Verschmutzung der sauberen Luft dem Einzelnen einen Vorteil durch z.B. geringere Produktionskosten bringt, trägt die Gemeinschaft den Schaden. Die Kosten für eine Vermeidung der Verschmutzung muss jedoch der Einzelne tragen, während die Gemeinschaft davon profitiert. Es besteht somit für den Einzelnen kein Anreiz, freiwillig die Verschmutzung zu reduzieren oder zu unterlassen. Handeln alle so, kommt es zu einer Übernutzung des Gutes.

2.2.2 THEORIE DER EXTERNEN EFFEKTE

Externe Effekte liegen vor, wenn das Handeln eines Individuums Nebenwirkungen auf andere hat und diese Nebenwirkungen nicht monetär vergütet werden.69 Beispielsweise ist die Abgasfreisetzung nicht das Ziel eines Automobiles, vielmehr ist sie ein Nebenprodukt der Fortbewegung durch die Nutzung des Verbrennungsmotors. Die Entsorgung der Abga- se wird jedoch dem Autofahrer nicht in Rechnung gestellt, die Kosten hierfür trägt die All- gemeinheit. Da also die Kosten bzw. der Nutzen des externen Effektes nicht vom Verursa- cher sondern von anderen oder der Gesamtheit getragen werden, kommt es zu einer ver- zerrten Preisbildung des Gutes. Es liegt also ein Fall von Marktversagen vor. Es existieren positive und negative externe Effekte. Liegen positive externe Effekte vor (z.B. positiver Erholungseffekt für die Allgemeinheit durch die landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche als Waldgebiet), so ist der Preis des hergestellten Gutes (Holz) zu hoch, da den Produkti- onskosten zu niedrige Erträge gegenüberstehen. Durch den niedrigeren Preis werden weni- ger dieser Güter hergestellt als eigentlich auf Grund von Angebot und Nachfrage bei voll- ständiger Berücksichtigung des Nutzens hergestellt werden würden. Dies verdeutlicht auch das folgende Preis-Mengen-Diagramm:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Preis-Mengen-Diagramm bei positiven externen Effekten

Quelle: eigene Darstellung

Im obigen Beispiel wird die Menge m0 zum Preis x0 abgesetzt. Würde jedoch der positive externe Effekt z.B. durch ein Eintrittsgeld in den Wald ausgeglichen, so verschiebt sich die Angebotskurve von A0 nach A1. Sie wird flacher, da neben der Einnahme für das Holz nun auch noch der Eintritt in den Wald vergütet wird. Steigt die Menge der Besucher proportional zur Menge des Waldes/Holzes (wie hier unterstellt), so sinkt A0 auf A1 ab. Insgesamt wird nun also eine höhere Menge m1 zu einem niedrigeren Preis x1 produziert. Das Dreieck mit der Fläche abc kennzeichnet den Wohlfahrtsverlust, der wegen des nichtinternalisierten positiven externen Effektes auftritt.

Die Wirkung von negativen externen Effekten ist spiegelbildlich: Die Grenzkosten der Produktion (und somit der Preis des Produktes) sind hier durch eine Vernachlässigung der sozialen Kosten zu niedrig, die Produktionsmenge fällt dementsprechend zu hoch aus. Die hier eingetretene Überproduktion führt also ebenfalls zu einem Wohlfahrtsverlust, die knappen Ressourcen werden nicht pareto-optimal70 eingesetzt.

Für den weiteren Verlauf dieser Arbeit sind vorrangig die negativen externen Effekte rele- vant.

2.3 THEORETISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Bei externen Effekten und öffentlichen Gütern bzw. Allmendegütern kommt es, wie bereits erwähnt, zu Marktversagen. Ziel von Maßnahmen eines marktwirtschaftlich-orientierten Staates sollte es sein, das Marktversagen bzw. seine negativen Auswirkungen seiner Ordnungspolitik entsprechend mit Hilfe ökonomischer Instrumente zu beheben. „ Das Ziel ökonomischer Instrumente besteht darin, eine vorgegebene Umweltqualität mit minimalen Kosten zu erreichen oder begrenzte finanzielle Mittel für solche Maßnahmen einzusetzen, die den größtmöglichen ökologischen Nutzen erbringen.“71 Idealerweise werden dazu die sozialen Kosten in private Kosten umgewandelt (internalisiert), so dass der Preismechanismus die Knappheit der Umweltressourcen berücksichtigt.

Drei verschiedene Lösungswege werden im Folgenden vorgestellt.

2.3.1 PIGOU-STEUER

Ein Vorschlag zur Internalisierung der externen Kosten stammt von ARTHUR CECIL PIGOU. Er entwickelte in den 20er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts ein Modell, bei dem die Verursacher der externen Effekte, also der Umweltschädigungen, eine Steuer bezahlen sollten, welche der Differenz zwischen privaten und sozialen Kosten entspricht.72 Damit würden die externen Kosten zu internen Kosten. Die Höhe der Steuer würde durch den Staat in Höhe des externen Grenzsteuersatzes festgelegt.

Durch die Erhöhung der Kosten des Verursachers der Verschmutzung wird dieser zu ge- ringerer Aktivität bzw. erhöhter Umweltfreundlichkeit seines Produktionsprozesses zur Steigerung des eigenen Gewinns animiert. Gesamtwirtschaftlich stellt dies eine Versteile- rung der Angebotskurve dar, wodurch die produzierte und abgesetzte Menge sinkt. Die Umweltschäden würden so bis auf ein Niveau sinken, bei dem Grenzschadenskosten (ent- sprechen der Höhe der Steuer) und Grenzvermeidungskosten identisch wären. Ein Transfer der Steuereinnahmen an die Geschädigten ist in der PIGOU´schen Steuerlösung nicht vorge- sehen. Die PIGOU-Steuer führt auch nicht zu einer vollständigen Unterlassung der Schädi- gung, sondern senkt die Emissionen auf ein effizientes Niveau. Sie wirkt also pareto- optimal. (Für positive externe Effekte ließe sich derselbe Effekt über eine Subventionslö- sung erreichen.)

Hauptproblem dieser Lösung ist jedoch, dass sie eine vollständige Information voraussetzt. Für die Ermittlung der richtigen Steuerhöhe ist es notwendig, die externen Effekte, also die Umweltschädigungen und deren Folgen, genau zu kennen und bewerten zu können.73 Dies ist wegen der teilweise erheblichen Verzögerung bis zum Eintritt der Schädigung (z.B. Hautkrebserkrankungen in Folge des Ozonloches, das nach aktuellen Forschungser- gebnissen auf FCKW-Emissionen zurückzuführen ist) nahezu unmöglich. Des Weiteren kann sowohl die Anzahl der Schädiger wie auch die der Geschädigten sehr hoch sein. Aus unbekannten naturwissenschaftlichen Einflüssen auf das Umweltsystem und deren Aus- wirkungen ensteht ein Informationsdefizit, wodurch die Steuerlösung undurchführbar wird.

Neben der offenen Frage der Mittelverwendung aus den Steuererträgen gibt es eine weite- ren Schwachpunkt, der sich als strategisches Verhalten der jeweiligen Gruppen beschrei- ben lässt: „Die Schädiger werden an einem niedrigen, die Geschädigten an einem mög- lichst hohen Steuersatz interessiert sein“74, um so den eigenen Status minimal zu ver- schlechtern bzw. maximal zu verbessern. Und schließlich tritt noch ein weiteres Problem auf: Ist die Grenzschadenskurve nicht vollkommen elastisch, steigt also wie meist in der Realität beobachtet der Grenzschaden mit der Menge der Schädigung an, so wäre für jede Emissionsmenge ein differenzierter Steuersatz zu erheben, da der Steuersatz den sozialen Grenzkosten entsprechen soll.75 Somit würden die Aufsichtbehörden, die die Höhe der Steuer festlegen, gezwungen ständig die Angebots-Nachfrage-Konstellation zu überprüfen und die Steuer gegebenenfalls zu revidieren.76 Auch sind im Ansatz der PIGOU´schen Lö- sung Transaktionskosten (z.B. Verwaltungskosten) nicht berücksichtigt, welche gerade bei einem staatlichen Eingriffe entsprechend dem oben beschriebenen Muster erheblich ausfal- len dürften.77

All diese Probleme führen dazu, dass eine Umsetzung der PIGOU-Steuer in ihrer ursprünglich geplanten Form nicht möglich erscheint.

Als praktikable Umsetzung der Lösung nach PIGOU ist der Preis-Standard-Ansatz zu er- wähnen. Dieser verzichtet in der Zielsetzung auf eine Erreichung des Optimums an Emis- sionen und gibt eine bestimmte Steuerhöhe vor, die z.B. aus politischer Willensbildung entstanden sein kann.78 Wegen der Festlegung der Steuerhöhe entspricht dieses Verfahren dem Abgabenverfahren und führt damit zu einer Politik des „trial-and-error“, also einer Anpassung der Steuer bis zum Erreichen der gewünschten Emissionsminderung.

2.3.2 COASE-THEOREM

Fast zeitgleich mit PIGOU schlägt FRANK H. KNIGHTS 1924 die „Schaffung von exklusiven Eigentumsrechten an jenen Gütern, die stärker genutzt werden als es ihren gesellschaftlichen Knappheiten entspricht“79 vor.

Diese Idee griff RONALD H. COASE80 1960 auf und entwickelte das Modell der „property rights“. Ausgangspunkt seiner Überlegungen waren dabei seine grundsätzlichen Bedenken bezüglich der Effizienz staatlicher Eingriffe81, da der Staat zu einer kostenintensiven Leis- tungserstellung neige und den Markt außer Kraft setzen könne. Auch dürfe ein Schaden nicht ausschließlich aus Sicht des Geschädigten betrachtet werden, da eine Intervention den Geschädigten zwar ent-, dafür jedoch den Schädiger belasten würde.82 Oder wie COASE schreibt:

„We are dealing with a problem of a reciprocal nature. To avoid the harm to B would inflict harm on A. The real question that has to be decided is: should A be allowed to harm B or should B be allowed to harm A?”83

Der Ansatz COASE´s setzt nicht auf staatlichen Eingriff zur Korrektur externer Effekte, vielmehr bevorzugt er eine freiwillige Verhandlungslösung zwischen Schädiger und Geschädigtem. Die Aufgabe des Staates beschränkt sich dabei in Anlehnung an KNIGHT auf die Vergabe der Eigentumsrechte. Dabei ist es unerheblich, ob sie dem Verursacher des externen Effektes oder dem Empfänger zugeteilt werden.84 Zur Verdeutlichung sollen beide Fälle kurz angesprochen werden:

- Schädigerhaftung:

Wird dem Empfänger (M) der Externalität das Recht zugesprochen, ungeschädigt zu blei- ben, so wird gleichzeitig dem Verursacher (V) das Recht zur Verschmutzung verweigert. Dies kann durch eine Umweltschutzmaßnahme oder die Einstellung der Produktion ge- schehen. Alternativ könnte V von M Rechte zur Verschmutzung erwerben. Der Anreiz von V, dies zu tun ist solange gegeben, wie der erwartete Gewinn aus der Produktion mit Schä- digung größer als der aufzuwendende Betrag für den Erwerb des Verschmutzungsrechtes oder eine Umweltschutzmaßnahme ist. Der Anreiz von M auf Annahme der Zahlung ist hingegen solange vorhanden, wie die zusätzliche Einnahme den bei ihm entstehenden Schaden zumindest kompensiert. In der nachfolgenden Grafik wird dies verdeutlicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Optimales Schädigungsniveau bei Schädigerhaftung

Quellen: In Anlehnung an Tyran, Jean-Robert, Volkswirtschaftslehre S.77 sowie Hartwig, Karl-Hans, Umweltökonomie S. 145.

Abgebildet sind die Grenzkosten des Schadens bei M sowie die Grenzkosten der Scha- densvermeidung bei V. Im Ausgangspunkt 0 hat M ein Recht ungeschädigt zu bleiben, deshalb kann V keinerlei Schädigung durchführen. Die Grenzschadenskosten sind null. Durch eine Verhandlung zwischen M und V mit Zahlung eines Ausgleichsbetrages für die Schädigung wird jedoch der Punkt A (mit der entsprechenden Schadensmenge xopt) er- reicht, bei dem die Kosten für die Schädigung genau dem Ertrag aus der Schädigung ent- sprechen. Der Anreiz für M, bis zu diesem Punkt Schadensrechte an V zu veräußern, ist in der Besserstellung gegenüber der Ausgangslage zu erkennen: Er nimmt yopt, der den Ver- handlungspreis darstellt für jede Schädigungseinheit ein. In der Summe entspricht dies dem Rechteck 0xoptAyopt. Seine Schadenskosten betragen aggregiert jedoch lediglich OxoptA. Er erzielt also einen Zusatzertrag in Höhe von 0Ayop, und ist somit besser gestellt als in der Ausgangslage. V erfährt ebenfalls eine Besserstellung als in der Ausgangslage: Er muss zwar 0xoptAyopt aufwenden, erzielt jedoch 0xoptAB als Ertrag. Somit verzeichnet er BAyop als Gewinn.

[...]


1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20a, eingefügt am 27.10.1994, zuletzt geändert am 26.07.2002.

2 Wenn im Folgenden von Erderwärmung gesprochen wird, ist hiermit eine Erwärmung der Erdoberfläche und der oberflächennahen Atmosphäre gemeint.

3 So kommt eine aktuelle Studie des Pentagon sogar zu dem Schluss, der Klimawandel berge weitaus größere Gefahren als der internationale Terrorismus (vgl. n-tv.de, Geheime Klima-Studie, http://www.n- tv.de/5217056.html).

4 Vgl. FAZ.net, Schäden durch Naturkatastrophen drastisch gestiegen, http://www.faz.net/s/RubC3344BAFB8AA41EC817B46CFA0B44EEA/Doc~E1A9C8B9F384A4ED8A54070FED3FA5862~ATpl~Ecommon~Scontent.html.

5 Santarius, Tilman und Ott, Hermann, Meinungen in der deutschen Industrie zur Einführung eines Emis- sionshandels, Wuppertaler Papers 122, http://www. wupperinst.org/Publikationen/WP/WP122.pdf, S. 5.

6 Vgl. Grassmann, Michael, Klimazertifikate belasten RWE und Vattenfall, Financial Times Deutschland (FTD) vom 11.02.2004, S. 6.

13 Beispielhaft werden drei davon kurz in Anhang I erwähnt.

14 Vgl. ZDF, Eiszeit: Aufbruch ins Ungewisse, 25.12.2003

15 Vgl. wissen.de, Bekommen wir eine neue Eiszeit?, http://www.wissen.de/material/wissen_live/eiszeit/eiszeit_info.htm.

16 Vgl. ebenda.

17 Vgl. Alley, Richard, in: Eiszeit: Aufbruch ins Ungewisse, ZDF, 25.12.2003.

18 Vgl. United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), Informationsblätter zum Klimawandel“, Kapitel 8, S. 17-18, http://unfccc.int/resource/iuckit/infokitger.pdf.

19 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 2, S. 5-6.

20 Vgl. wissen.de, Atmosphäre, http://www.wissen.de/xt/default.do?MENUNAME=InfoContainerPrintArticle&MENUID=40%2C156%2C538%2C547&OCCURRENCEID=SL0011709060.SL0011709060.5000065.full.

21 Die Treibhausgase weisen unterschiedliche Verweildauer und Treibhauswirksamkeit auf. Eine Tabelle über diese Daten findet sich in Anhang II.

22 FCKW und SF6 kommen in der Natur nicht vor. Sie werden trotzdem im Kontext des natürlichen Treib- hauseffektes erklärt, um die Aufzählung der wichtigsten Treibhausgase zu komplettieren.

23 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 2, S. 5-6.

24 Max-Planck-Institut für Meteorologie, Wie funktioniert der Treibhauseffekt, http://www.mpimet.mpg.de/deutsch/Sonst/FAQ/Texte/treibhaus.html.

25 Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik mit handelbaren Emissionsrechten: Empfehlungen für die Umsetzung der Kyoto-Verpflichtung vor dem Hintergrund US-amerikanischer Lizenzierungsverfahren, S. 27.

26 Vgl. Max-Planck-Institut für Meteorologie, Treibhauseffekt, http://www.mpimet.mpg.de/deutsch/Sonst/FAQ/Texte/treibhaus.html.

27 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 3, S.7-8.

28 Vgl. learnline.de, Treibhauseffekt , Treibhausgase, Klimakiller, http://www.learn-line.nrw.de/angebote /agenda21/archiv/02/12/pbu026f2.htm.

29 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Dritter Bericht der

Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, S. 15 f.

30 Vgl. Arbeitsgruppe I des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (Intergovernmental Panel

on Climate Change, IPCC), Bericht, Bern, Mai 2002, S. 55.

31 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltänderungen, Sondergutachten Über Kioto hinausdenken - Klimaschutzstrategien für das 21. Jahrhundert, Berlin, 2003, http://www.wbgu.de/wbgu_sn2003.pdf, S. 15.

32 Vgl. IPCC, Bericht, S. 55.

33 Vgl. IPCC, Bericht, S. 57.

34 Vgl. Rahmeyer, Fritz, Klimaschutz durch Steuern oder Lizenzen, http://www.wiwi.uni-augsburg.de /vwl/institut/paper/183.pdf, S. 8.

35 Vgl. ebenda.

36 Vgl. o.A., Artensterben durch Treibhausgase, in: Financial Times Deutschland (FTD), 08.01.2004, S. 28.

37 Abkürzung für lateinisch potentia hydrogenii, "Wasserstoff-Stärke", Maßzahl für die Wasserstoffionen- Konzentration und damit für die Acidität oder Alkalität.

38 Vgl. o.A., Kohlendioxid: Starke Ansäuerung der Ozeane befürchtet, http://www.vistaverde.de/news/Wissenschaft/0309/24_co2.htm.

39 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 5, S. 11-12.

40 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 2, S. 5-6.

41 Saurer Regen entsteht durch die Reaktion von SO2 und H2O zu H2SO3 (schweflige Säure) bzw. H2SO4 (Schwefelsäure). Über die Niederschläge gelangen diese Säuren in das Grundwasser und den Boden und schädigen dort Pflanzen, Tiere sowie die Gesundheit des Menschen.

42 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 28 ff.

43 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 30.

44 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 31.

45 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 27, S. 55-56.

46 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 32.

47 Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.), “Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonven-tion)”, Artikel 2, S. 7.

48 Für eine Übersicht aller bisherigen Konferenzen siehe Anhang III.

49 O3 ist zwar ein wirksames Treibhausgas, wird jedoch in den seltensten Fällen direkt emittiert. Es ent- steht meist aus Vorläufersubstanzen (hauptsächlich NOx und SOx) und wird deswegen im Protokoll nicht erwähnt.

50 Eine Übersicht über die einzelnen nationalen Reduktionsziele befindet sich in Anhang IV.

51 Vgl. Smid, Karsten, Chronologie der UN-Klimaverhandlungen, www.greenpeace.org/deutschland /fakten/klima/klimaverhandlungen > Chronologie der UN-Klimaverhandlungen.

52 Hierbei handelt es sich um die EU 15, wie sie zum Zeitpunkt der Vetragsunterzeichnung bestand hatte, also mit den Mitgliedern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien , Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden , Vereinigtes Königreich. Für die ab 01.05.2004 hinzukommenden Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern gelten teilweise zwar ähnliche Reduktionsziele, diese sollen jedoch auf Grund ihres Status als Transformationslandes auf Basis von Artikel 3 Absatz 6 KyotoProtokoll einigermaßen flexibel gehandhabt werden.

53 Vgl. BMU, Glossar, http://www.bmu.de/de/1024/js/sachthemen/energie/klima_bonn_glossar /main.htm#eu.

54 Eine Aufstellung der Lastenverteilung für die EU-Mitgliedsstaaten findet sich in Anhang V.

55 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 6.

56 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 12.

57 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 17.

58 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 12, Abs. 10.

59 Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Umweltrat), Umweltgutachten 1998, http://www.umweltrat.de/02gutach/downlo02/umweltg/UG_1998.pdf, S. 30.

60 Vgl. Kyoto-Protokoll, Artikel 25.

61 EU 15 bei Vertragsabschluss.

62 Vgl. Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (2002/358/EG).

63 Einen aktuellen Stand der Länder die das Protokoll ratifiziert haben lässt sich unter http://unfccc.int/resource/kpstats.pdf einsehen.

64 Vgl. Tyran, Jean-Robert, Volkswirtschaftslehre I, Lektion 9, S. 84.

65 Tyran, Jean-Robert, Volkswirtschaftslehre, S. 87.

66 „A pure public good is consumed in equal amounts by all; the pure public good cannot be parcelled out to individuals. The use by one individual does not subtract from any other individual’s use. There is no rivalry in use. Individuals cannot be excluded from using the public good; …, property rights cannot be attributed to individuals.” (vgl. Siebert, Horst, Economics of Environment, S.61.)

67 Die „Allmende“ war im Mittelalter ein öffentliches Grundstück, dessen Nutzung der Allgemeinheit freistand.

68 Hardin, Garrett, The Tragedy of the Commons, in: Science 162 (1968), S. 1243-1248, gefunden unter http://www.constitution.org/cmt/tragcomm.htm.

69 Dabei lassen sich pekuniäre und technologische externe Effekte unterscheiden. Pekuniäre Externalitäten beeinflussen das Preisgefüge und darüber indirekt Produktions- und Nutzenfunktionen. Bei technologi- schen Externalitäten ist die umgekehrte Wirkungskette festzustellen. Pekuniäre externe Effekte haben jedoch im Gegensatz zu technologischen externen Effekten keine Auswirkung auf die Marktfunktionen und führen zu weiterhin effizienten Ergebnissen. Für diese Arbeit spielen ausschließlich technologische externe Effekte eine Rolle. Wenn im Weiteren von externen Effekten gesprochen wird, so sind stets technologische gemeint (vgl. chancenfueralle.de, Externe Effekte, http://www.chancenfueralle.de/Service___Termine/Lexikon/E/Externe_Effekte.html).

70 Ein Pareto-Optimum, oder auch Wohlfahrtsoptimum, liegt vor, „wenn kein Mitglied einer Gruppe oder der Gesellschaft besser gestellt werden kann, ohne dass gleichzeitig ein anderes schlechter gestellt wird“ (Koch, Walter und Czogalla, Christian, Grundlagen und Probleme der Wirtschaftspolitik, S. 73).

71 Koch, Walter und Czogalla, Christian, Wirtschaftspolitik, S. 563.

72 Vgl. Fritsch, Michael und Wein, Thomas, Marktversagen und Wirtschaftspolitik, S.121 f.

73 Vgl. Fritsch, Michael und Wein, Thomas, Marktversagen, S.124.

74 Hartwig, Karl-Hans, Umweltökonomie, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirt- schaftspolitik, Band 2, S. 143.

75 Vgl. Hartwig, Karl-Hans, Umweltökonomie, S. 143.

76 Vgl. Fritsch, Michael und Wein, Thomas, Marktversagen, S.125.

77 Vgl. Bonus, Holger und Häder, Michael, Zertifikate und Neue Industrieökonomik, S. 34 f

78 Vgl. Fritsch, Michael und Wein, Thomas, Marktversagen, S. 125.

79 Hartwig, Karl-Hans, Umweltökonomie, S. 144.

80 Ronald H. Coase wurde 1991 für sein Gesamtwerk mit dem Nobelpreis für Wirtschaft ausgezeichnet.

81 „It is my belief that economists, and policy-makers generally, have tended to over-estimate the advan- tages which come from governmental regulation“ (Coase, Ronald H., The problem of social cost, S. 13, http://www.qmw.ac.uk/~ugte133/courses/environs/coase.pdf).

82 Vgl. Helmedag, Fritz: Zur Vermarktung des Rechts, Anmerkungen zum Coase-Theorem in Wolf, D. et al „Auf der Suche nach dem Kompass, Politische Ökonomie als Bahnsteigkarte fürs 21. Jahrhundert“, Köln, 1999, S. 55.

83 Coase, Ronald H., The problem of social cost, S. 1.

84 Vgl. Hartwig, Karl-Hans, Umweltökonomie, S. 144.

Ende der Leseprobe aus 109 Seiten

Details

Titel
Der Handel mit Emissionszertifikaten - Erfahrungen und zukünftiger Einsatz in der EU
Hochschule
Wissenschaftliche Hochschule Lahr  (Betriebswirtschaft)
Note
1,5
Autor
Jahr
2004
Seiten
109
Katalognummer
V24994
ISBN (eBook)
9783638277365
ISBN (Buch)
9783638702003
Dateigröße
1377 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Handel, Emissionszertifikaten, Erfahrungen, Einsatz
Arbeit zitieren
Stefan Rädler (Autor:in), 2004, Der Handel mit Emissionszertifikaten - Erfahrungen und zukünftiger Einsatz in der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24994

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