Analyse und Vergleich zweier Nachrichtenmeldungen zum letzten Flug der Concorde


Seminararbeit, 2004

20 Seiten, Note: 2-3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Analyse der Meldung über den letzten Flug der Concorde auf NDR-Info

3. Analyse der Meldung über den letzten Flug der Concorde auf Arte

4. Abschließender Vergleich der beiden Meldungen

5. Literatur

1. Einleitung

Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Analyse zweier Nachrichtenmeldungen zum letzten Flug der Concorde vom 24. Oktober 2003.

Im Rahmen des Proseminars „Grundlagen der Nachrichtenkommunikation“ wurden die Meldungen zu sieben festgelegten Themen aus den verschiedensten Medien zu einem Korpus zusammengetragen. Wir konzentrieren uns in dieser Arbeit auf die Concorde-Meldung der 18:00-Uhr-Nachrichten der Radiostation NDR-Info, sowie auf den Beitrag des TV-Senders Arte, der an diesem Tag mehrfach ausgestrahlt wurde (um 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 20:00 Uhr).

Im ersten Schritt analysieren wir nacheinander die NDR-Info- und die Arte-Meldung. Zur besseren Übersichtlichkeit teilen wir hierzu vorab die transkribierten Nachrichtentexte in Einzel- oder Teilsätze auf, die wir fortlaufend mit S1, S2, usw. betiteln. In einem zweiten, abschließenden Schritt vergleichen wir die beiden Meldungen auf der Basis unserer Analyse.

2. Analyse der Meldung über den letzten Flug der Concorde auf NDR-Info

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

S1 ist sozusagen die Headline, um das Vokabular der Printmedien zu benutzen. Wie bei Radionachrichten üblich, geht sie der zugehörigen Meldung nicht unmittelbar voran, sondern steht zusammen mit anderen Headlines am Anfang des Nachrichtenprogramms (Bell 1991, p186). In dieser Headline werden die wichtigsten W-Fragen (Bell 1991, p177) beantwortet: Wer? – Die Concorde/Überschalljet. Was? – Der letzte Flug. Wo? – In London. Aus der Tatsache, dass der genaue Zeitpunkt (Wann?) nicht genannt wird, schließt der Hörer automatisch, dass sich das Ereignis in den letzten 24 Stunden zugetragen haben muss (Bell 1991, p180), da sein Nachrichtenwert andernfalls erheblich geringer wäre. Die Nominalphrase „Letzter Flug“ präsupponiert ebenfalls zusätzliche Information: Es muss vor diesem letzten Flug eine größere Anzahl von Flügen gegeben haben.

„Concorde“ kann sowohl auf den ganzen Flugzeugtyp als Klasse referieren, als auch auf ein einzelnes Exemplar. Würde ein Hörer etwa nicht wissen, dass „Concorde“ der Name eines bestimmten Flugzeugmodells ist, könnte er bei diesem Gebrauch der NP auch glauben, es handle sich um ein einziges Flugzeug dieses Namens.

Das Drei-Wort-Kompositum „Überschalljet“ ist hier ein referentielles Mittel für „Concorde“, setzt aber beim Hörer eine bestimmte Weltkenntnis (dass die Concorde ein Flugzeug ist, das schneller als der Schall fliegt) voraus, um so referentiell brauchbar zu sein. Verglichen mit dem bloßen Eigennamen „Concorde“ liefert dieser deskriptive Ausdruck mehr an Information, er ist also ein referentielles Mittel mit semantischem Überschuss.

Das Verb „empfangen“ schließlich unterstreicht den besonderen Anlass, und damit den Nachrichtenwert der Meldung, da Flugzeuge für gewöhnlich nicht empfangen werden. Der Gebrauch des Passivs ermöglicht die Stellung des Ausdrucks „Überschalljet“, der auf den ‚Nachrichtenakteur’ Concorde referiert, am Satzanfang, wo er die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Gleichzeitig vermeidet er durch die Aktantenunterdrückung (EMPFANGEN (x; Überschalljet)) zum einen, dass der Satz zu lang und zu kompliziert für die Schlagzeile wird, und zum anderen, dass die Betonung auf weniger wichtigen Akteuren liegt (z.B.: „Die Londoner Stadtbevölkerung / 1000 Schaulustige empfingen den Überschalljet in London“) (Bell 1991, 180). Das Verb steht hier in der Vergangenheit, was eher ungewöhnlich für eine Headline ist (Schudson 1987, zitiert in Bell 1991, 201): ein Blick auf die NDR-Info-Meldungen des gleichen Tages zeigt, dass von 51 Schlagzeilen außer dieser einen alle im Präsens stehen[1].

S2 und S3 werden von einem der NDR-Info-Nachrichtensprecher gelesen, der mit S4 zu einem Auslandskorrespondenten übergibt. S2 und S3 können also als Lead der Meldung betrachtet werden. Wie in fast allen Leads (Bell 1991, 177u.181) finden hier Akteure, Ort und Hauptereignis Erwähnung, ähnlich wie bei der Headline, jedoch spezifizierter: Neben der Concorde werden als Akteure auch British Airways und Air France genannt; als Ort wird nicht nur London, sondern der Flughafen Heathrow angegeben; überdies wird berichtet, dass das Flugzeug aus New York kam. Im Lead wird mit „heute Nachmittag“ nun auch die in der Headline fehlende zeitliche Referenz eingeführt, die die Aktualität der Meldung betont, bedenkt man, dass diese in den 18:00 Uhr-Nachrichten gesendet wurde.

Bell (1991, 180) stellt fest, dass sich die meisten Leads in den Printmedien auf zwei Ereignisse beziehen, und nicht auf nur eines. Dies ist auch hier der Fall, obwohl es laut Bell (1991, 185) im Rundfunk weniger üblich ist: In S2 ist vom letzten Flug der Concorde die Rede, in S3 von der vorangegangenen Entscheidung von British Airways und Air France, die Concorde nicht mehr einzusetzen. Der letzte Flug der Concorde war also ein vorhersagbares Ereignis. Die beiden Geschehnisse werden –typisch für Nachrichtenmeldungen- in umgekehrter Reihenfolge erzählt. Durch die deiktische zeitliche Referenz „heute Nachmittag“ und die kalendarische „im April“, sowie durch die unterschiedlichen Tempora, in denen die Verben stehen (Perfekt: „ist gelandet“, Plusquamperfekt: „hatten bekannt gegeben“) ist dem Hörer jedoch die Reihenfolge und der kausale Zusammenhang klar. Man versteht also automatisch, dass die „Entscheidung“ in S3 der Auslöser von dem „letzten Flug“ in S2 war, ohne dass eine entsprechende kausale oder temporale Konjunktion verwendet wird (Bell 1991, 181).

In S3 liegt mit „British Airways und Air France“ und dem sich darauf beziehenden Possessivartikel „ihre“ eine Metonymie vor. Vermutlich hat ein Pressesprecher dieser Unternehmen die Entscheidung bekannt gegeben, und der Vorstand oder Aufsichtsrat sie beschlossen. Statt die betreffenden Personen oder Posten anzuführen, werden hier jedoch nur die Fluggesellschaften genannt – wohl aus Gründen der Relevanz und der Kürze, soll doch ein Lead für gewöhnlich nicht mehr als 30 Wörter lang sein (Bell 1991, 183). Für die Aktantenunterdrückung beim Verb BEKANNT GEBEN (British Airways und Air France; ihre Entscheidung; X) sprachen wahrscheinlich die selben Gründe: Die Information, dass die Entscheidung z.B. der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde hat zum einen keinen Nachrichtenwert und kann zum anderen ohnehin durch den Hörer erschlossen werden.

[...]


[1] Vgl. das Analysekorpus: https:// www.rrz.uni-hamburg.de/1b_nachrichtenkomm/.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Analyse und Vergleich zweier Nachrichtenmeldungen zum letzten Flug der Concorde
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Romanistik / Medienkultur)
Veranstaltung
Proseminar: Grundlagen der Nachrichtenkommunikation (Seminar für Studierende der Medienkultur und Romanistik)
Note
2-3
Autoren
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V24897
ISBN (eBook)
9783638276658
Dateigröße
541 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Analyse, Vergleich, Nachrichtenmeldungen, Flug, Concorde, Proseminar, Grundlagen, Nachrichtenkommunikation, Studierende, Medienkultur, Romanistik)
Arbeit zitieren
Judith Huber (Autor:in)Jessica Mattern (Autor:in), 2004, Analyse und Vergleich zweier Nachrichtenmeldungen zum letzten Flug der Concorde, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24897

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