Recht und Gerechtigkeit bei Friedrich Schiller


Seminararbeit, 2002

25 Seiten, Note: 16 von 18 Punkten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
A. Aufgabenanalyse
B. Zentralbegriffe

II. Hauptteil
A. Person
1. Lebenssituation
2. Auswertung
a) Zusammenfassung/ Allgemeines
b) Schillers Interesse am Recht
c) Schiller als Rechtsobjekt
d) Schiller als Rechtsbrecher
e) Schiller als doppelter „Staatsbürger“
B. Werke Seite7
1. Die Räuber
2. Wilhelm Tell
3. Der Verbrecher aus verlorener Ehre
4. Auswertung/ Zusammenfassung
a) Schiller als Rechtslehrer
b) Schiller als Rechtsgeschichtler
c) Schiller als Rechtsfachmann
aa) Staatsrecht
bb) Strafrecht, Kriminologie, Kriminalpsychologie,
Kriminalpathologie
d) Die Rechtsidee/ Rechtstheorie
e) Person
C. Zeit

III. Thesen

Bibliographie

Biographien und Bücher

Burschel, Friedrich

Schiller, Hamburg 1968

Creifelds, Carl u.a.

Creifelds Juristisches Wörterbuch, 12. Auflage 1994

Fricke, Gerhard / Göpfert, Herbert

Friedrich Schiller Sämtliche Werke, Band 5, München 1993

(zitiert: Schiller SW II, Seite)

Janz, Rolf Dieter

Friedrich Schiller, Werke und Briefe, Theoretische Schriften, Band 8, Frankfurt am Main 1992

Köbler, Gerhard

Etymologisches Rechtswörterbuch, Tübingen 1995

Koopmann, Helmut u.a.

Schiller – Handbuch Stuttgart 1998

Lahnstein, Peter

Schillers Leben, 2. Auflage, München 1982

Mettler, Heinrich / Lippuner, Heinz

Friedrich Schiller: Wilhelm Tell, Das Drama der Freiheit, Paderborn 1989

Ruppelt, Georg

Schiller im nationalsozialistischen Deutschland, Der Versuch einer Gleichschaltung, Stuttgart 1979

Streitfeld, Erwin / Zmegac Vickor

Schillers Briefe, Königstein/ Ts 1983

Thalheim, Hans-Günther u.a.

Schiller Sämtliche Werke in zehn Bänden, Band 5 erster Halbband Berlin 1990

(zitiert: Schiller, SW I, Seite)

Wertheim, Ursula

Friedrich Schiller, 1. Auflage, Leipzig 1978

Wiese, Benno

Friedrich Schiller, Gedichte Prosa, Ansbach 1959

Wulffen, Erich

Kriminalpsychologie und Psychopathologie in Schillers Räubern, Halle a.S. 1907

Aufsätze

Bucher, Lothar

Schiller als Jurist, Festrede beim Schillerfeste in Leipzig (10. November 1861)

Kleine Schriften politischen Inhalts, Stuttgart 1893, S. 72 – 85

Gerland, Heinrich

Schiller und das Recht , Rede bei der von der Universität Jena veranstalteten Feier des

Jahrestages der Gründung des Deutschen Reiches gehalten am 18. Januar 1933

Hecker, Hellmuth

Friedrich v. Schillers französische Staatsangehörigkeit , NJW 1990, Seiten 1955 - 1958

Kräupl, Günter

Verbrechen Justiz und Strafe bei Friedrich Schiller , Neue Justiz 1986, Seiten 409 - 412

Lanzenauer, Reiner Haehling

Wirkte Schillers französisches Ehrenbürgerrecht für seine Nachkommen?,

NJW 1997, Seiten 1139 - 1142

Limbach, Jutta

Schiller und das Recht, Marbacher Schillerreden 2001, Ulrich Ott

Wilutzky

Schiller und wir Juristen, Juristisches Literaturblatt 1905, Seiten 77 – 80

Sonstige Medien

Encyclopædia Britannica Deluxe Edition CD-ROM

Encyclopædia Britannica, Inc. 2001

I. Einleitung

A. Aufgabenanalyse

Dem Titel der Arbeit „Recht und Gerechtigkeit bei Friedrich Schiller“ folgend, muss der Untersuchungsgegenstand ein dualistischer sein, denn Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei. Die Aufgabe ist also insoweit zweigeteilt, als zu untersuchen sein wird, wie Schiller für sich Recht einerseits und Gerechtigkeit andererseits begreift. Die Wendung „bei“ Friedrich Schiller gibt die Freiheit, die Untersuchung sowohl in Bezug auf die Person Schillers als auch auf sein Werk und die Zeit, in der Schiller lebte, zu erstrecken. Letzteres rechtfertigt sich insbesondere aus dem Titel der Gesamtveranstaltung, der ausdrücklich auf den Beginn des 19.Jh. abstellt.

B. Zentralbegriffe

In Zeiten des Umbruchs, getragen von breiten Bevölkerungsschichten, mag es die friedliche Wende 1989/90 oder die gewaltsame Zeit von der Französischen Revolution 1792 bis zum Wiener Kongress 1815 sein, sind immer Gedanken um Recht und Gerechtigkeit wesentliche Triebfedern. Ein Spannungsfeld, das heute im Rechtsstaatspostulat gipfelt. Die Brisanz der Materie zwingt zu sprachlicher Genauigkeit. Es soll daher zunächst eine Definition der Zentralbegriffe Recht und Gerechtigkeit aus heutiger Sicht erfolgen, die Maßstab sein soll für die Analyse der Verwendung der Begriffe Recht und Gerechtigkeit bei Schiller.

Recht: Recht im objektiven Sinn ist die Rechtsordnung, d.h. die Gesamtheit der Vorschriften, durch die das Verhältnis einer Gruppe von Menschen zueinander oder zu Hoheitsträgern geregelt ist. Recht im subjektiven Sinn ist eine aus dem objektiven Recht unmittelbar abgeleitete Befugnis.

Rechtsstaat: Garantie einer Rechtsordnung, die historisch gewachsenen und als besonders gerecht empfundenen Grundsätzen folgt.

Gerechtigkeit: Die objektive Gerechtigkeit ist kein Naturzustand, sondern ein Ideal, ein Leitbild, das Streben nach einer zeitlos gültig vollkommenen Ordnung. Die subjektive Gerechtigkeit ist das dem Einzelnen zuteil werdende Recht, also die Verwirklichung der objektiven Gerechtigkeit.[1]

II. Hauptteil

A. Person

1. Lebensstationen

Schon Schillers Leben zeigt zahlreiche Berührungspunkte, die sein Bild von Recht und Gerechtigkeit beeinflusst haben mögen. Für unser Thema interessant, aber für Schiller wohl ohne Einfluss ist schon, dass zu Schillers Vorfahren väterlicherseits neben Bäckern auch Gerichtsbeisitzer zählen. Der „kleine Fritz“ (1759 - 1805) wird am 10. November 1759 in Marbach am Neckar geboren und wächst zunächst bei der Mutter auf. Der Vater Johann Kaspar Schiller dient zu dieser Zeit als Offizier im siebenjährigen Krieg gegen Preußen. Er versucht dem Sohn schon früh die Bildung angedeihen zu lassen, die ihm selbst, aus einer armen Familie stammend, versagt blieb. Friedrich besucht bereits mit fünf Jahren die Lorcher Dorfschule. 1766, mit der Versetzung des Vaters nach Ludwigsburg, besucht „Fritz“ die dortige Lateinschule. Er erfährt eine strenge, aber erträgliche Erziehung. Noch unter dem positiven Eindruck des Lorcher Pfarrers Moser[2], bei dem Schiller Lateinunterricht erhalten hatte, strebt Schiller zunächst eine theologische Laufbahn an.[3]

Dazu kommt es aber nicht, denn 1773 verlangt ihn Herzog Karl Eugen als Zögling für seine eigens zur Ausbildung von begabten, potentiell nützlichen Landeskindern, neugegründete Hohe Karlschule in der Nähe Stuttgarts.[4] Dort ist er für acht Jahre, die für Schiller wie ein Gefängnis sind, dem Fürsten ausgeliefert. Den ganzen Tag herrscht militärische Disziplin.[5] Dort beschäftigt sich der gerade einmal 14-jährige erstmals mit juristischen Studien, denn ein theologisches Studium war nicht möglich. Zum Studium des Rechts wurde er bestimmt, es bereitet ihm aber Probleme.[6] Auch seine jetzt häufigen Erkrankungen verhindern große Erfolge. Im wesentlichen besteht der Unterricht aus Staaten- und Verfassungsgeschichte. Insbesondere wurde neben Römischen Rechtsaltertümern, Geschichte des deutschen Reichsstaatsrechts und Geschichte der Rechtswissenschaften, aber auch Naturrecht gelehrt.[7]

1775, als die Akademie nach Stuttgart verlegt wird, wird Friedrich mit 16 Jahren nunmehr unter Abbruch des Studiums der Rechtswissenschaft, der neuen medizinischen Fakultät zugewiesen.[8] Dort beginnt er seine äußeren Einschränkungen in innere dichterische Kreativität umzusetzen. Beeindruckt von Shakespeare, will er ebenfalls ein dramatisches Werk verfassen. Er beginnt, heimlich des nachts den „Verlorenen Sohn“, der später als „Die Räuber“ bekannt wird, zu schreiben. Nun beschäftigt er sich dank des neuen, erst 21-jährigen Philosophieprofessors Abel auch erstmals mit den Ideen Rousseaus, insbesondere mit dem „Gesellschaftsvertrag“ (1762).[9]

Nach Abschluss der Karlsschulzeit 1780 als Militärarzt des Herzogs[10], stellt Friedrich „Die Räuber“ 1781 fertig. Weil kein Verleger zu einem Druck bereit ist, finanziert er den Druck mit geliehenem Geld. Die Veröffentlichung erfolgt anonym und mit dem fingierten Druckort Frankfurt und Leipzig.[11]

Die Uraufführung der Räuber 1782 wurde trotz gravierenden Änderungen und der Versetzung des Stückes in die Zeit des Ewigen Landfriedens um 1500 zu einem überwältigenden Erfolg. Dem Stück war mit den vom Intendanten Dalberg geforderten Änderungen nur oberflächlich der historische Sprengstoff genommen worden.[12] Unerlaubtes Entfernen aus Stuttgart in das ausländische Mannheim zum Besuch der Uraufführung und eine kritische Stelle in den Räubern, zu Lasten des Schweizer Kantons Graubünden, sorgten folgerichtig dafür, dass Schiller jede künftige schriftstellerische Tätigkeit untersagt wurde.[13] Gegen Schiller war Arrest erlassen worden für den Fall, dass dieser etwas anderes als medizinische Bücher schreibe. Das Schicksal des Dichters Schubart, der wegen kritischer Artikel über Jahre in Haft saß, stand ihm sicher vor Augen. Schiller flieht darauf als Dr. Ritter mit seinem Freund Streicher in einer Nacht im September 1782 zu der Mutter eines Mitschülers der Karlsschule nach Bauerbach, wo er ein halbes Jahr lebt und arbeitet.[14] In Mannheim erhält Schiller eine Anstellung als Theaterdichter für ein Jahr, die aber nicht mehr verlängert wird. Wieder erkrankt Schiller schwer, diesmal an „kaltem Fieber“, eine Art Malaria - Epidemie, die gerade in Mannheim wütete.[15] Richtig gesund sollte er nicht wieder werden.

1785 bricht Schiller nach Leipzig auf. Er beabsichtigte, sich dort dem Studium der Rechtswissenschaften zu widmen und träumte sogar davon, Justizminister zu werden.[16] In Leipzig unterrichtet zu dieser Zeit Pufendorf. Über Dresden, wo er den Don Carlos, sein letztes Jugendwerk des Sturms und Drangs vollendete, findet Schiller aber bald den Weg nach Weimar. Er fühlte, dass die Idylle in Dresden zu Lasten seiner schöpferischen Kraft ging. Von Juli 1787 bis Mai 1788 dauerte der Aufenthalt in der Stadt der „drei Weimarischen Riesen“ Wieland, Herder und Goethe, und hier begegnet er letzterem im September 1788 erstmals. Der zehn Jahre ältere Goethe, der bereits hohe Achtung genießt, distanzierte sich zunächst von Sturm und Drang und von Schillers Ideen. Erst sechs Jahre später sollte sich aus der Bekanntschaft eine fruchtbare Dichterfreundschaft entwickeln.

1789 geht Schiller nach Jena, wo er, wie er glaubt, eine unbezahlte Stelle als Professor für Geschichte erhielt.[17] Formell war Schiller aber Professor extraordinarius der Philosophie. Ein Kollege nahm dies zum Anlass Schiller ausgerechnet an seinem 30. Geburtstag zu maßregeln.[18] Dennoch beginnt hier die fruchtbarste dichterische Phase seines Lebens. Es entstehen umfangreiche historische Schriften, die Wallenstein-Trilogie, Maria Stuart, Die Jungfrau von Orleans, Wilhelm Tell, Demetrius und Die Braut von Messina. Die 16 folgenden Jahre bis zu seinem Tod arbeitet Schiller wie ein Besessener. Er diskutiert in dieser Zeit mit Goethe über die Philosophie Kants. Er gewinnt Goethe1795 für die Mitarbeit an der neu zu begründenden Zeitschrift “Die Horen”. Nach dem Wirtembergischen Repertorium der Literatur, der Rheinischen Thalia, der Thalia und der Neuen Thalia war dies das fünfte Unternehmen dieser Art. Es entwickelt sich ein stetiger Gedankenaustausch, zugunsten beider Seiten, der er auch Goethe aus seiner eingetretenen Weimarer Isolation half. Die Zusammenarbeit hatte auch Kant zugesagt, von dem aber eine ernstliche Mitwirkung nicht erwartet worden war. Darüber hinaus Herder, Schlegel, Gentz, Fichte und die Gebrüder Humboldt. Eine solche Zeitschrift ist ohne Beispiel geblieben.[19] Dieses fruchtbarste Jahrzehnt zwischen 1794 und 1804 ist das „klassische Jahrzehnt der deutschen Literatur“. Erst seine erneut ausgebrochene Krankheit beendet schließlich diese kreative Phase.

Am 01.03.1798 erhielt Schiller die französische Ehrenbürgerschaftsurkunde, die damit wegen der Revolutionswirren erst 6 Jahre nach Ausstellung des Diploms bei ihm eintraf. Er habe sich, wie die siebzehn weiteren geehrten Ausländer, um die Sache der Freiheit verdient gemacht und die Befreiung der Völker vorbereitet.[20] Konkreter Anlass war das in Frankreich bekannte Stück „Die Räuber“. Sein Dankwort lautete:

„Die Ehre, die mir durch das erteilte französische Bürgerrecht widerfährt, kann ich durch nichts als meine Gesinnung verdienen, welche dem Wahlspruch der Franken[21] von Herzen adoptiert; und wenn unsere Mitbürger über dem Rhein diesem Wahlspruch immer gemäß handeln, so weiß ich keinen schönern Titel, als einer die ihrigen zu sein“[22]

Am 9. Mai 1805 stirbt Friedrich Schiller vermutlich an akuter Lungenentzündung. Er wird auf dem Weimarer St.-Jakobs-Friedhof beigesetzt und 1827 in die Fürstengruft überführt, in der auch Goethe später seine letzte Ruhestätte fand. Goethe, vom Tod Schillers tief getroffen:

“Ich dachte mich selbst zu verlieren und verliere nun einen Freund und in demselben die Hälfte meines Daseins.”[23]

[...]


[1] Begriffe entlehnt Creifelds Rechtswörterbuch, Gerechtigkeit, Recht, Rechtsstaat, Seiten 483, 944, 962 sowie Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, Recht, Gerechtigkeit, Seiten 155, 328

[2] Vorbild für den Pastor Moser in den Räubern

[3] Zur Kindheit kurz vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seiten 8 u. 9, Zur Kindheit ausführlich vgl. Lahnstein, Schillers Leben, Seiten 1 bis 84

[4] Koopmann - Reed, Schiller Handbuch, Seite 5

[5] Burschel, Schiller, Seiten 49 - 50

[6] Gerland, Schiller und das Recht, Seite 2; Wilutzky, Schiller und wir Juristen. Juristisches Literaturblatt 1905, Seite 77; Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 10.

[7] Wilutzky, Schiller und wir Juristen, Juristisches Literaturblatt 1905, Seite 77

[8] Ob dies Wunsch war oder Vernunft ist sehr fraglich! Fakt ist, dass die Intention zu diesem Wechsel vom Herzog ausging, der zu vielen Juristen eine Zukunft versprochen hatte. vgl. Burschel, Schiller, Seiten 59 – 60; Gerland, Schiller und das Recht, Seite 2

[9] vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seiten 17, 19, Burschel, Schiller, Seiten 61, 67, 74

[10] vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 27

[11] vgl. Burschel, Schiller, Seiten 91, 92

[12] Zeitgenossen: Schiller sei ein deutscher Shakespeare vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 35

[13] Burschel, Schiller, Seite 110, 111

[14] Es entsteht u.a. Kabale und Liebe, eine Abrechnung mit dem absolutistischen System

[15] Burschel, Schiller, Seiten 143, 149

[16] Gerland, Schiller und das Recht, Seite 3 unter Verweis auf Streicher, Schillers Flucht von Stuttgart, Seiten 213f.; vgl. Burschel, Schiller, Seite 189

[17] So liest man es üblicher Weise auch. Dies erklärt auch den Titel seiner Antrittsvorlesung „Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte“, Text: Wiese, Friedrich Schiller Gedichte Prosa, Seiten 407 f.

[18] Lahnstein, Schillers Leben, Seite 266

[19] Lahnstein, Schillers Leben, Seiten 349, 350

[20] Burschel, Schiller, Seite 309

[21] bezogen auf: „Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit“

[22] Dank an den Übermittler Rat Campe 02.03.1798 Streitfeld / Zmegac, Schillers Briefe, Seite 249; vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 93; Hecker, NJW 1990, Seite 1955

[23] Brief an Zelter „ich dachte mich selbst zu verlieren ...“ bezieht sich auf eine eigene zeitgleiche Erkrankung

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Recht und Gerechtigkeit bei Friedrich Schiller
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (FSU-Jena)
Veranstaltung
Recht und Rechtswissenschaft im Umbruch
Note
16 von 18 Punkten
Autor
Jahr
2002
Seiten
25
Katalognummer
V24602
ISBN (eBook)
9783638274395
ISBN (Buch)
9783638648417
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit entstand im Rahmen des Seminars "Recht und Rechtswissenschaft im Umbruch - Zur Ausstrahlung der Universitäten Jena und Heidelberg am Anfang des 19. Jahrhunderts" im Juni 2002. Sie befasst sich mit den Begriffen Recht und Gerechtigkeit wie sie sich in Schillers Werk, seiner Person und seiner Zeit wiederspiegeln. Beispielhaft werden die "Räuber", "Wilhelm Tell" und der "Verbrecher aus verlorener Ehre" aufgegriffen.
Schlagworte
Recht, Gerechtigkeit, Friedrich, Schiller, Recht, Rechtswissenschaft, Umbruch
Arbeit zitieren
Sascha Schlösser (Autor:in), 2002, Recht und Gerechtigkeit bei Friedrich Schiller, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24602

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